Stadtwerke Warendorf GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Benjamin Martin Strom seit 6.1.2026 | Prokura |
Ulrich Klaus Butterschlot seit 25.10.2022 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WEV Warendorfer Energieversorgung GmbHWarendorfJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens Gemäß Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 10. März 2021 ist der Gegenstand der WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH (WEV) die wirtschaftliche Betätigung im Bereich der Energieversorgung innerhalb und außerhalb des Gebietes der Stadt Warendorf. Dazu gehören die Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Energieversorgungs- und Straßenbeleuchtungsanlagen, der Energievertrieb sowie die Erbringung damit unmittelbar verbundener Dienstleistungen, die den Hauptzweck fördern. Gegenstand ist weiter die Erstellung von Konzepten zur Nutzung regenerativer und/oder umwelt- und ressourcenschonender Energieträger und deren Umsetzung. Seit dem 01. Januar 1998 versorgt die WEV die rund 38.000 Einwohner der Stadt Warendorf mit Erdgas. Seit Mitte 2012 hat sich die WEV mit Aufnahme des Stromvertriebs zu einem vertrieblichen Vollsortimenter entwickelt. Zum Beginn des Jahres 2014 ist auch das Eigentum des Stromnetzes an die WEV übergegangen. Seit 2017 übernimmt die WEV neben der Netzbetreiberrolle für das Gasnetz auch die Netzbetreiberrolle für das Stromnetz. Seit dem Jahr 2019 betreibt die WEV ein Wärmenetz in dem Baugebiet "Kardinal-von Galen-Straße". Im Jahr 2021 wurde ein weiteres Wärmenetz in dem Baugebiet "In de Brinke" in Betrieb genommen. Seit Beginn des Geschäftsjahres 2017 existieren zwischen der WEV und der Stadtwerke Warendorf GmbH Betriebsführungs- und Dienstleistungsverträge zur synergetischen Abwicklung von kaufmännischen und technischen Prozessen. Sowohl die WEV als auch die Stadtwerke Warendorf GmbH erbringen mit ihrem Personal für die jeweils andere Gesellschaft entsprechende Dienstleistungen. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft war im gesamten Jahresverlauf 2023 von einer wirtschaftlichen Stagnation bei gleichzeitig hohen, wenn auch rückläufigen Inflationsraten geprägt. Ursächlich für diese schwächer als zu Jahresbeginn allgemein erwartete Entwicklung waren vor allem die Nachwirkungen der massiven Kaufkraftverluste im Zuge der Energiepreiskrise, die den privaten Konsum geschwächt haben. Hinzu kamen die deutlich geringere Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft sowie die dämpfenden Effekte der geopolitischen Spannungen und Krisen. Energiemärkte Im ersten Jahr nach der Energiekrise hat sich die deutsche Energiewirtschaft erfolgreich stabilisiert und zeigte sich sehr robust. Zusätzliche Gaslieferungen aus Westeuropa und zuverlässige LNG-Importe sorgten für eine gesicherte Gasversorgung. Seit Beginn 2023 sanken die Energiepreise wieder, liegen aber immer noch deutlich über dem Vorkrisenniveau. 2023 stammte erstmals mehr als die Hälfte des Stroms aus Erneuerbaren Energien. Sowohl die Stromerzeugung als auch der Stromverbrauch waren rückläufig. Günstigere Erzeugungsoptionen im Ausland führten zu einem Stromimportüberschuss. Die CO 2 -Emissionen der Energiewirtschaft sind im Vergleich zum Vorjahr um 18 % gesunken. Der Energieverbrauch, genauer der Primärenergieverbrauch (PEV) eines Landes stellt die Summe der Energiegewinnung im eigenen Land, bereinigt um den Einfuhr-/Ausfuhrsaldo und den Saldo von Ein- und Ausspeicherungen von Energie in Energiespeicher dar. Als Primärenergie werden alle Energien bezeichnet, die ohne vorherige Umwandlung in ihrer Ursprungsform vorhanden sind, z. B. Windenergie, Braunkohle oder auch Kernenergie. Der PEV in Deutschland ging im Jahr 2023 nach ersten Schätzungen der AG Energiebilanzen um 7,9 % auf 10.791 Petajoule (PJ) bzw. 368,2 Mio. t SKE zurück. Damit liegt er laut AGEB mehr als ein Viertel unter dem bisherigen Höchststand von 1990. Den größten Einfluss auf den Rückgang des Energieverbrauchs hatte die zurückgehende wirtschaftliche Leistung in Deutschland. Vor allem die energieintensiven Industriezweige verzeichneten Produktionsrückgänge, was spürbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch hatte. Ein weiterer Faktor waren die immer noch auf einem hohen Niveau liegenden Energiepreise. Die Witterung, ähnlich mild wie im Vorjahr, hatte kaum Einfluss auf den Energieverbrauch. Der einzige verbrauchssteigernde Effekt ging 2023 von der demografischen Entwicklung aus: Durch den migrationsbedingten Zuzug von mehr als einer Million Menschen wuchs die Gesamtbevölkerung deutlich. Diese Rahmenbedingungen beeinflussten nicht nur den Energieverbrauch in Summe, sondern auch die Struktur des Energieträgermixes in hohem Maße. Der Verbrauch von Mineralöl sank 2023 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 5,5 % auf 3.879 PJ (132,4 Mio. t SKE). Während der Verbrauch von Ottokraftstoff um 2,6 % zunahm, verringerte sich der Verbrauch von Dieselkraftstoff um gut 4 %. Der Verbrauch von Flugkraftstoff stieg um 3,9 %. Der Absatz von leichtem Heizöl verringerte sich dagegen leicht um 2,3 %. Die Lieferungen von Rohbenzin an die chemische Industrie sanken um 16,7 %. Mineralöl war auch 2023 der wichtigste Energieträger im deutschen Energiemix. Im Jahr 2023 wurde nach ersten Zahlen mit 2.641 PJ (90,1 Mio.t SKE) gut 4 % weniger Erdgas verbraucht als im Vorjahr. Der Nachfragerückgang betraf sowohl die Industrie wie auch private Haushalte und den Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD). Zur Stromerzeugung wurde gegenüber dem Vorjahr etwas mehr Erdgas (+ 1 %) eingesetzt. Die Erzeugung von Fernwärme aus Erdgas sank um 2 %. Die Witterung hatte nur einen eher geringen Einfluss auf die Verbrauchsentwicklung. Vielmehr geht der Verbrauchsrückgang vorrangig auf erfolgreiche Einsparungen bei den Verbrauchern zurück. Erdgas hatte 2023 einen Anteil von 24,5% am PE. Ersten Daten zufolge nahm die Zahl der Einwohner Deutschlands 2023 im Vergleich zum Vorjahr erneut deutlich zu. Gegenüber dem Vorjahr ist ein Bevölkerungszuwachs von mehr als einer Million Menschen zu erwarten. Nachdem die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im 1. Quartal 2023 noch geringfügig zulegte, schwächte sich die Konjunktur im weiteren Verlauf des Jahres deutlich ab. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im 2. und 3. Quartal 2023 rückläufig. Für das Jahr 2023 prognostizieren die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrem Herbstgutachten einen Rückgang des BIP um 0,6 %, nachdem im Jahr 2022 noch ein Wachstum von 2,0 % verzeichnet wurde. Hauptgrund für die schwache wirtschaftliche Entwicklung ist, dass sich nach dem Krisenjahr 2022 die Industrie und der private Konsum langsamer erholen als zu Beginn des Jahres erwartet wurde. Die Wirtschaftsleistung hat inzwischen zwar wieder das Niveau von vor der Corona-Krise erreicht, der starke Anstieg der Energiepreise 2022 hat die Erholung aber erheblich gebremst und vor allem in den energieintensiven Industrien zu deutlichen Produktionsrückgängen geführt. Zudem wurde den privaten Haushalten aufgrund der starken Verbraucherpreisinflation massiv Kaufkraft entzogen. Positive Anzeichen resultieren aus den Tarifabschlüssen, die auf die Teuerung reagiert, die Kaufkraft der Haushalte erhöht und damit den privaten Konsum wieder stabilisiert haben. Für das kommende Jahr 2024 erwarten die Institute wieder ein Wachstum des BIP in Höhe von 1,4 %. Die Witterung des Jahres 2023 wies einige Extremwerte auf. Eine Phase weit überdurchschnittlicher Temperaturen in den niederschlagsarmen Wintermonaten Januar und Februar und auch noch im dann allerdings sehr nassen März wurde erst durch einen vergleichsweise kühleren und regenreicheren April beendet. Die Temperaturen im Mai entsprachen in etwa dem Mittel der letzten 20 Jahre, wenngleich es weniger Niederschläge und mehr Sonnenstunden gab. Die Sommermonate begannen mit einem sehr sonnenscheinreichen, niederschlagsarmen und warmen Juni. Juli und August wiesen neben einigen besonders heißen Tagen in Summe durchschnittliche Temperaturen, etwas weniger Sonnenschein, aber deutlich mehr Niederschläge als in der Vergangenheit auf. Es folgte ein außergewöhnlicher September mit sehr warmer Witterung, vielen Sonnenstunden und Niederschlagsmengen, die in etwa der Hälfte des 20-jährigen Mittels entsprachen. Die Monate Oktober, November und Dezember fielen im Vergleich zum langjährigen Mittel ebenfalls zu mild aus. Die Niederschlagsmengen hingegen lagen sowohl über denen der Vorjahresmonate als auch der Monatsmittel der letzten 20 Jahre. Es zeigte sich zum Jahresende, dass auch 2023 wieder ein überdurchschnittlich warmes Jahr war. Dementsprechend lag auch die Gradtagzahl für 2023, die einen Anhaltspunkt für die benötigte Heizenergie liefert, unter dem Mittelwert der letzten 20 Jahre und auch leicht unter ihrem Vorjahreswert. Der Erdgasverbrauch nahm 2023 in Deutschland um 4,3 % auf 813 Mrd. kWh ab und war damit so niedrig wie zuletzt in der 1. Hälfte der 90er Jahre. Die Entwicklungen in der Gaswirtschaft waren auch 2023 gekennzeichnet durch die Folgen des Angriffskrieges auf die Ukraine, ein immer noch vergleichsweise hohes Preisniveau, Einsparmaßnahmen sowie der gedämpften Konjunktur. Diese Entwicklung ließ sich über alle Monate des Jahres 2023 hinweg beobachten. Die Folgen des Angriffskriegs auf die Ukraine zeigen sich in deutlich veränderten Importstrukturen. Stammten 2021 insgesamt noch rund 55 % des in Deutschland verbrauchten Erdgases aus Russland, gingen die Importe 2022 nach dem Angriff auf die Ukraine sichtbar zurück; seit dem September 2022 importiert Deutschland kein Erdgas mehr aus Russland. Aufgefangen wurde der Wegfall dieser Lieferungen durch stärkere Importe aus Norwegen und den Niederlanden sowie über Leitungen aus weiteren Nachbarstaaten. Zudem wurde die Gasinfrastruktur um Terminals zur Aufnahme von Liquified Natural Gas (LNG) erweitert. Dadurch ließ sich der direkte Gasbezug auf Länder ausweiten, die nicht an das deutsche Fernleitungsnetz angeschlossen sind und so weiter diversifizieren. Im Dezember 2023 befanden sich drei Terminals in Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Lubmin im Regelbetrieb. 2023 war die Stromwirtschaft geprägt durch eine sich insgesamt abschwächende Konjunktur und eine milde Witterung, vor allem aber durch die Folgen des Angriffskrieges auf die Ukraine. Der Stromverbrauch (Bruttoinlandsstromverbrauch) nahm um ca. 4,2 % auf 517 Mrd. kWh ab. Ein noch stärkeres Minus verzeichnete die Stromerzeugung (Bruttostromerzeugung) mit 10,7 %. Der Stromaustauschsaldo Deutschlands drehte sich mit einem Importüberschuss von 9,2 Mrd. kWh nach vielen Jahren erstmals ins Plus (2022 noch Exportüberschuss von -29,0 Mrd. kWh). Der Erzeugungsmix 2023 war vor allem von konjunktureller Entwicklung, Preiseffekten, Witterung und der Außerbetriebnahme der letzten drei verbliebenen Kernkraftwerke zum 15. April 2023 beeinflusst. Die Witterung sorgte für einen Anstieg der Stromerzeugung aus Wind, Sonne und Wasser. Die zu Beginn 2023 wieder deutlichen gesunkenen Erdgas-Großhandelspreise und die gleichzeitig weiterhin relativ hohen CO 2 -Preise hatten großen Einfluss auf die Erzeugungsstruktur. Aber auch die aufgrund der konjunkturellen Abschwächung und des Strukturwandels rückläufige Nachfrage der Industrie ließ die Stromerzeugung aus Braun- und Steinkohle verstärkt sinken, während Erdgaskraftwerke im Jahr 2023 mit rund 80 Mrd. kWh wieder gut 1 % mehr Strom produzierten als 2022. Im Jahr 2023 wurden mit 267 Mrd. kWh 52,6 % Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt. Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch - die für die Zielerreichung der Erneuerbaren Energien maßgebliche Quote - belief sich auf 51,6 %. Die Windenergie war 2023 mit einer Stromerzeugung von insgesamt 136,5 Mrd. kWh der wichtigste Energieträger im deutschen Strommix, danach folgten die Braunkohle mit 87,5 Mrd. kWh und Erdgas mit 80,0 Mrd. kWh. Der Strompreis für Haushaltskunden ist im Jahr 2023 gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 weiter um 14 % auf durchschnittlich 45,73 ct/kWh angestiegen. Grund für den Anstieg sind die sehr stark gestiegenen Strompreise im Großhandel im Jahr 2022. Nach den Höchstständen im 3. Quartal 2022 sanken die Großhandelspreise zwar zu Beginn des Jahres wieder deutlich, lagen aber immer noch rund drei Mal höher als vor der der Energiekrise. Genauso, wie sich die drastischen Preisanstiege 2022 nur verzögert und gedämpft in den Endkundenpreisen auswirkten, kamen die Preisrückgänge im Großhandel ebenfalls erst nach und nach in den Endkundenpreisen an. Seit dem 1. Quartal 2023 ist der durchschnittliche Strompreis für Haushalte aber kontinuierlich gesunken und lag im 4. Quartal bei 44,17 ct/kWh. Steuern, Abgaben und Umlagen haben damit nur noch einen Anteil von 27 % am Strompreis, wohingegen der Anteil der Kosten für Beschaffung und Vertrieb weiterhin 52 % beträgt. Die Netzentgelte haben einen Anteil von 21 %. Für das Jahr 2024 sinken die Steuern, Abgaben und Umlagen geringfügig. Die Strompreisbremse, die im Jahr 2023 den Arbeitspreis für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 ct/kWh gedeckelt hat, sorgte für eine spürbare Entlastung der Stromrechnung für Haushaltskunden. Der durchschnittliche Gaspreis für Haushalte ist nach seinem Höchststand im 4. Quartal 2022 im Jahr 2023 wieder deutlich gesunken. Erdgasheizer in einem Einfamilienhaus (EFH) bezahlten im Jahr 2023 durchschnittlich 13,99 ct/kWh, im 4. Quartal waren es sogar nur 11,53 ct/kWh, ein Rückgang um 42 % gegenüber dem 4. Quartal 2022 (EFH bei 20.000 kWh Jahresverbrauch). Haushalte in Mehrfamilienhäusern (MFH) entrichteten im Jahresdurchschnitt 2023 13,59 ct/kWh, im 4. Quartal 2023 sogar nur noch 11,03 ct/kWh (MFH bei 80.000 kWh Jahresverbrauch bzw. 13.333 kWh Jahresverbrauch pro Wohnung). Dennoch liegen die Gaspreise im Großhandel immer noch gut drei Mal höher als im Mittel der Jahre 2016 bis 2020. Der Anteil der Kosten für Beschaffung und Vertrieb am Gaspreis ist 2023 wieder leicht auf 71 % für Einfamilienhäuser (EFH) bzw. 72 % für Mehrfamilienhäuser (MFH) zurückgegangen, nachdem es im 4. Quartal 2023 noch 80 % (EFH) bzw. 81 % (MFH) waren. Steuern, Abgaben und CO 2 -Preis haben einen Anteil von 15 % (EFH) bzw. 16 % (MFH). Der Anteil der Netzentgelte betrug 2023 14 % (EFH) bzw. 12 % (MFH). Wie beim Strom auch hat die Gaspreisbremse, die im Jahr 2023 den Arbeitspreis für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct/kWh gedeckelt hat, für eine spürbare Entlastung der Haushaltskunden gesorgt. Vertrieb Die weiterhin sehr schwierigen Marktbedingungen halten die WEV nicht vom Bestreben nach fairen Preisen und guten Leistungen für die Kunden in der Region ab. Die sehr volatilen Preise auf den Beschaffungsmärkten, die zum Teil handwerklich nachzubessernden administrativen Eingriffe oder auch der sich abzeichnende, nachhaltige Wandel in der Wärmeversorgung, sorgen für ein immer komplexer werdendes Umfeld im Vertrieb. Dabei bereitet vor allem die operative Umsetzung der von der Bundesregierung eingesetzten Instrumente zur Abmilderung der enormen Preisanstiege noch immer umfangreiche Herausforderungen, die bislang allesamt termingerecht durch die WEV gemeistert werden konnten. Handel Die Energiebeschaffungsmärkte unterlagen auch im Jahr 2023 sehr vielen äußeren Einflüssen, darunter auch Eingriffen der Staaten in das Marktgeschehen, z. B. wurden große Erdgasimporteure de facto verstaatlicht, um die Versorgung Europas mit Energie sicherzustellen. Durch die Beschaffungsstrategie der WEV, langfristig und tranchenorientiert, konnten die Effekte deutlich abgemildert werden. Die angesprochene Beschaffungsstrategie bedingt für die kommenden Jahre einen möglichen Einfluss auf die Handelsergebnisse. Energienetze - Sparte Strom Auf der Grundlage des EnWG bzw. der StromNEV kalkuliert die WEV jährlich die vorläufigen Netzentgelte für das Folgejahr und veröffentlicht diese als vorläufige Werte im Oktober des aktuellen Jahres. Die vorläufigen Netzentgelte dienen den Vertrieben als Kalkulationsgrundlage. Die Integration der erneuerbaren Stromproduktion in die Stromnetze erfordert erhebliche Investitionen in die Netzinfrastruktur. Ziel der Netzbetreiber ist, die Kosten dafür möglichst gering zu halten. Im branchenweiten Projekt "Redispatch 2.0" etablieren die Verteilnetzbetreiber dafür einheitliche Prozesse. Das Projekt erfordert viel Kommunikation unter den Beteiligten sowie erheblichen Aufwand bei der Anpassung der bestehenden IT-Systeme. Die Elektromobilität und der damit einhergehende Ausbau der Ladeinfrastruktur schreiten weiter voran. Damit verbunden ist ein Anstieg der Energiemenge, die über das Stromnetz zur Verfügung gestellt werden muss. Gerade vor dem Hintergrund der politischen Ereignisse in Europa ist eine sehr stark erhöhte Nachfrage nach erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen und damit verbunden den entsprechenden Netzzugängen zu verzeichnen. Dieses erfordert zusätzliche Flexibilität auch im Verteilnetz. Zusammen mit den auch weiterhin zu verzeichnenden externen Einflüssen auf das Netz bedeutet dies eine Herausforderung für die Planung der Stromnetze der Zukunft. Zum Erhalt der Versorgungsicherheit sind entsprechende Maßnahmen und Projekte vorgesehen. Energienetze - Sparte Gas Auf der Grundlage des EnWG bzw. der GasNEV kalkuliert die WEV jährlich die vorläufigen Netzentgelte für das Folgejahr und veröffentlicht diese im Oktober des aktuellen Jahres. Die vorläufigen Netzentgelte dienen den Vertrieben als Kalkulationsgrundlage. Gemäß EnWG und ARegV unterliegen die Kosten der Netzbetreiber einer regelmäßigen Überprüfung durch die Regulierungsbehörde. Die Kosten in sogenannten Basisjahren werden durch die Regulierungsbehörde analysiert und geprüft. Die Ergebnisse der Kostenprüfung bilden die Grundlage für die Netzentgelte der Netzbetreiber in der kommenden Regulierungsperiode. Im technischen Bereich wird die Zukunft der Gasnetze stark durch die gesellschaftspolitische Diskussion zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung beeinflusst. Die Bundesregierung hat vor einigen Jahren das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 ausgegeben, gerade in den letzten Monaten wird insbesondere die Wärmeversorgung in den Fokus der politischen Diskussion genommen. Die für Kunden und für Versorger verlässliche Ausrichtung der Rahmenbedingungen steht noch aus, zum Teil fehlen noch Angaben bzgl. der technischen, zeitlichen und wirtschaftlichen Leitplanken. Die ausstehende Sicherheit für eine notwendige Planungsbasis beeinflusst die Zukunft der Gasnetze erheblich, damit auch die Zukunft der Strom- und Wärmenetze! Energienetze - Sparte Fernwärme Nach dem Bau des ersten Fernwärmenetzes und dessen Fertigstellung im Baugebiet Kardinal-von-Galen-Straße hat die WEV im Jahr 2022 mit der Realisierung des kalten Wärmenetzes im Baugebiet In de Brinke große Fortschritte gemacht. Den Anschlussnehmern wird damit die CO 2 -neutrale Wärmeversorgung ermöglicht, viele haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht, wenngleich die Bautätigkeit mit dem Jahreswechsel deutlich zurückgegangen ist. Aufsetzend auf der Machbarkeitsstudie zur Versorgung der Innenstadt mit Fernwärme wurde die Projektüberlegung dazu im Geschäftsjahr intensiv weiterverfolgt. Die regenerative Wärmeversorgung über Fernwärme, mögliche Energiequelle können Flusswärmepumpen sein, wäre ein nächster konsequenter Schritt um die Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 klimaneutral zu werden, zu unterstützen. Mit Hilfe dieser Vorgehensweise können auch die Bestandsgebäude, zum Teil denkmalgeschützte Immobilien in der historischen Altstadt, mit hohen Vorlauftemperaturen versorgt werden. Die entsprechenden Genehmigungen und vor allem Fördermittel werden beantragt. 2. Geschäftsverlauf Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Ergebnis nach Steuern zzgl. Steuern vom Einkommen) liegt im Geschäftsjahr 2023 bei T€ 2.339 (Vorjahr: T€ 2.228) und damit um rd. T€ 111 über dem Vorjahresergebnis. Das Planergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Wirtschaftsplanes 2023 in Höhe von T€ 1.951 wird damit um T€ 388 überschritten. Neben den Effekten aus der Auflösung und Bildung von Drohverlustrückstellungen im Strom- und Gasbezug wirkten sich geringere aktivierte Eigenleistungen und ein höherer Personalaufwand gegenläufig aus. Die Stadtwerke Warendorf GmbH erhalten über den bestehenden Ergebnisabführungsvertrag T€ 2.336 (Vorjahr: T€ 2.171). Die Zusammensetzung des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im Tätigkeitsabschluss ist mit T€ -108 (Vorjahr: T€ -50) der Gasverteilung und mit T€ 2.864 (Vorjahr: T€ 758) den anderen Tätigkeiten innerhalb des Gassektors (im Wesentlichen Gasvertrieb) zuzuordnen. Die Sparte der Stromverteilung trägt mit T€ 1.020 (Vorjahr: T€ 1.273) und die anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors (im Wesentlichen Stromvertrieb) mit T€ -1.208 (Vorjahr: T€ 469) zum Ergebnis der Gesellschaft bei. Der Messstellenbetrieb fließt mit T€ 42 (Vorjahr: T€ 27) in das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ein. Die Ergebnisbeiträge für Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors (im Wesentlichen Wärmeverkauf, Erbringung von Betriebsführungsleistungen, Betrieb Flüssiggastankstelle) sind mit T€ -246 (Vorjahr: T€-254) zu beziffern. Der Betrieb öffentlicher Ladesäulen trägt im Jahr 2023 letztmalig mit T€ -24 (Vorjahr: T€ -20) zu dem Ergebnis bei. Die Ladepunkte wurden zum 31.12.2023 an die Stadtwerke Warendorf GmbH veräußert. III. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 1. Ertragslage Die Umsatzerlöse liegen insgesamt bei 59,2 Mio. € (Vorjahr: 41,6 Mio. €). Der Planwert in Höhe von 59,7 Mio. € wurde damit um 0,5 Mio. € verfehlt. Dies ist insbesondere auf geringere Zahlungen aus Umlagen im Stromnetz zurückzuführen. Diese Zahlungen finden ihre Gegenposition im Materialaufwand und sind ergebnisneutral. Der Materialaufwand liegt im Geschäftsjahr 2023 bei rd. 48,3 Mio. € (Vorjahr: 31,3 Mio. €). Stromvertrieb: Mit der Marke "WarendorfSTROM" wird ausschließlich Ökostrom geliefert. Im Jahr 2023 konnten rd. 25.069 MWh (Vorjahr: 26.353 MWh) an 6.793 Kunden (Vorjahr: 6.345) abgesetzt werden. Die Umsatzerlöse nach Abführung der Stromsteuer belaufen sich auf T€ 6.511 (Vorjahr: T€ 3.135). Aktuell befinden sich im Netz der WEV 196 Stromlieferanten in einem aktiven Lieferstatus. Der Rohertrag ist im Vergleich zum Vorjahr um T€ 1.515 auf T€ -670 gesunken, was insbesondere auf die Bildung von Drohverlustrückstellungen zurückzuführen ist. Stromnetz: Die Umsatzerlöse in der Sparte Stromnetz sind im Jahr 2023 um T€ 3.148 auf T€ 27.017 gestiegen. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf höhere Zahlungen aus Einspeisevergütung sowie Mehr-/Mindermengenabrechnungen zurückzuführen. Die Netzmenge ist mit 116.217 MWh im Vergleich zu 127.381 MWh im Vorjahr deutlich zurückgegangen. Gasvertrieb: Der Erdgasabsatz lag im Jahr 2023 mit rd. 134.957 MWh wieder leicht über dem Niveau des Vorjahres (128.344 MWh). Die Umsatzerlöse exklusive konsolidierter Netzentgelte und ohne Energiesteuer stiegen preisbedingt deutlich auf T€ 19.776 (Vorjahr: T€ 6.222). Der Absatz an der Erdgastankstelle konnte mit 1.257 MWh im Vergleich zum Vorjahr (1.144 MWh) leicht gesteigert werden. Aktuell sind im Netz der WEV 132 Gaslieferanten in einem aktiven Lieferstatus. Zum 31. Dezember 2023 ist der Endkundenbestand in der Sparte Erdgas im Vergleich zum 31. Dezember 2022 um 20 Kunden auf 6.595 Kunden gestiegen. Der Rohertrag hat sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 2.101 auf T€ 3.504 erhöht. Gasnetz: Die Umsatzerlöse in der Sparte Gasnetz sind im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr um rd. T€ 3.043 auf T€ 3.857 (Vorjahr: T€ 6.900) gesunken. Dieser deutliche Rückgang ist insbesondere auf Mehr-/Mindermengen-Abrechnungen gegenüber dem vorgelagerten Netzbetreiber zurückzuführen, welche die Erlöse im Vorjahr verzerrt hatten. Die Netzmenge ging von 233.370 MWh im Vorjahr auf 217.931 MWh zurück. Andere Tätigkeiten: Im Geschäftsfeld Flüssiggastankstelle ist der Absatz deutlich um 24.862 Liter auf 23.067 Liter (Vorjahr: 47.929 Liter) zurückgegangen. Bei der durch die WEV betriebenen Wärmeversorgung von 3 Contracting-Objekten sowie zweier Wärmenetze wurden 2023 insgesamt 2.047 MWh Wärme abgesetzt (Vorjahr: 1.112 MWh). Der Anstieg liegt in der Fertigstellung und dem Erstbezug weiterer Wohngebäude am Wärmenetz in dem Neubaugebiet In de Brinke begründet. Der Umsatz aus diesen zuvor genannten Nebentätigkeiten erhöhte sich auf T€ 519 (Vorjahr: T€ 198). Aus der Erbringung von Betriebsführungsleistungen an die Stadtwerke Warendorf GmbH wurden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 1.078 (Vorjahr T€ 924) erzielt. 2. Finanzlage Kapitalstruktur: Im Berichtsjahr wurden aufgrund der guten Liquiditätssituation keine neuen Darlehen aufgenommen (Vorjahr: T€ 3.796). Zum 31. Dezember 2023 bestehen Verbindlichkeiten aus 16 Annuitäten- bzw. Ratendarlehen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 17.767 (Vorjahr: T€ 19.178), die Zinsen zwischen 0,10 - 3,18 Prozent und Laufzeiten zwischen 2026 - 2047 aufweisen. Die Darlehen sind teilweise durch eine Ausfallbürgschaft der Stadt Warendorf besichert. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 27% (Vorjahr: 25%). Investitionen: Im Berichtsjahr wurden Investitionen in Höhe von rd. T€ 5.785 (Vorjahr: T€ 5.452) vorgenommen. Die Investitionen entfallen mit T€ 3.480 insbesondere auf das Stromnetz und mit T€ 623 auf das Gasnetz. Ein erheblicher Teil der Investitionen fiel dabei für die Erneuerung von Leitungsnetzen sowie die Herstellung von Hausanschlüssen an. Darüber hinaus wurden T€ 1.537 direkt in den Ausbau von Wärmenetzen investiert. Die Investitionen sind größtenteils mit langfristigen Bankdarlehen finanziert. Die Gesellschaft vergibt im Rahmen ihrer Investitionstätigkeit Aufträge vorzugsweise an örtliche Unternehmen und trägt somit zur Stärkung der heimischen Wirtschaft bei. Liquidität: Die Gesellschaft verfügte im Jahresverlauf über ausreichende Liquidität und war damit jederzeit in der Lage ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Zum Stichtag bestehen nicht ausgenutzte Kreditlinien bei Kreditinstituten in Höhe von 7,0 Mio. €. 3. Vermögenslage Die Bilanzsumme der WEV beträgt T€ 59.390 (Vorjahr: T€ 57.675). Das langfristige Vermögen der Gesellschaft betrug 69% (Vorjahr: 59%) des Gesamtvermögens und ist weitgehend langfristig finanziert. 4. Gesamtaussage Die Geschäftsentwicklung verlief insgesamt planmäßig. Die Lage der Gesellschaft ist gut. IV. Risikobericht, Chancen und Prognose 1. Prognose Unsere bedeutsamsten Leistungsindikatoren bilden die Messgrößen Umsatzerlöse, Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und Eigenkapitalquote. Diese zeigen für den weiteren Geschäftsverlauf vorrausichtlich eine gute Entwicklung: Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 wird bei Umsatzerlösen in Höhe von T€ 46.541 mit einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von T€ 1.186 gerechnet. Dies entspricht einer Ergebnisminderung in Höhe von T€ 1.153 gegenüber dem im Geschäftsjahr 2023 erzielten Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die voraussichtliche Verringerung dieser Kennzahl begründet sich vor allem durch eine geringere Erlösobergrenze in der neuen Regulierungsperiode Strom sowie einem Anstieg der Personalkosten. Grundsätzlich wird das Ergebnis der Gesellschaft auch in der nahen Zukunft vor allem durch die Sparten Strom und Gas bestimmt. Durch die tranchierte Beschaffung bei zuletzt gesunkenen Großhandelspreisen wird der Energievertrieb der Gesellschaft in den kommenden Jahren vor Herausforderungen gestellt. Diesem Umstand soll mit der Verdeutlichung der Mehrwerte durch einen lokalen Versorger begegnet werden. Die Entwicklung der Eigenkapitalquote ist auf Grund der massiven Investitionen, die zumeist fremdfinanziert werden, vor allem im Bereich der Energienetze (im Wesentlichen Stromnetz) zu beachten. Es werden perspektivisch allgemeine Eigenkapitalzuführungen durch die Gesellschafter erforderlich sein, um eine optimale Eigenkapital-Situation für das Unternehmen sicherstellen zu können. Dadurch kann auch in der Zukunft trotz der erheblichen Investitionen die EK-Quote gehalten werden. Ziel ist es dabei, die kalkulatorische EK-Quote in den Netzen konstant bei etwa 40 % zu halten. Die Investitionen für das Planjahr 2024 belaufen sich insgesamt auf T€ 7.151. Im Wesentlichen werden die Investitionsmittel für die Erneuerung des Strom- (T€ 4.720) und Gasnetzes (T€ 1.318) sowie in der Sparte Sonstiges (T€ 720) für die Erstellung von Wärmenetzen benötigt und überwiegend durch Bankdarlehen finanziert. 2. Risiken Mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) erhielten Unternehmen die Aufgabe die Entwicklungen zu beobachten, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Unternehmerisches Handeln wird durch den ständigen Umgang mit Chancen und Risiken bestimmt. Durch den Risikomanagementprozess soll das Bewusstsein um Chancen und Risiken des unternehmerischen Handelns gesteigert werden. Gefahren, die die Zielerreichung des Unternehmens negativ beeinflussen können, sollen rechtzeitig erkannt und gesteuert werden. Ziel des Risikomanagementsystems bei der WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH ist neben der Kontrolle von bestandsgefährdenden Risiken die Systematisierung wesentlicher Einzelrisiken, deren Bewertung und die Entwicklung von Steuerungsmaßnahmen. Derzeit stehen folgende Risiken unter besonderer Beobachtung: 1. Ergebnisentwicklung wegen Wettbewerb und Regulierung 2. Entwicklung der Erlösobergrenze Strom 4. Regulierungsperiode 3. Betriebs- und Liquiditätsrisiken aufgrund von Energiebeschaffungskosten sowie politischen Markteingriffen 4. Rückläufige EK-Quote durch Fremdfinanzierung der erforderlichen Netzinvestitionen 5. Gefährdung der Versorgungssicherheit durch die aktuelle geopolitische Lage zwischen der Ukraine und Russland Durch die Vorgaben und Festlegungen der Bundesnetzagentur erfolgt eine Verschärfung der anreizorientierten Regulierungsverordnung, die zunächst zu einer Reduzierung der Netzentgelte führt. Die Erwartung einer erheblichen Absenkung der Eigenkapitalverzinsung für die 4. Regulierungsperiode ist eingetreten, insbesondere im Stromnetzbereich muss mit geringeren Erlösen aus Netznutzungsentgelten gerechnet werden. Desweiteren ist im Netzbereich, insbesondere im Stromnetz, mit erheblichen Investitionen zu rechnen. Die Verbände BDEW und vku sprechen von einer Verdreifachung des notwendigen Investitionsvolumen in den Stromverteilnetzen jeweils in den nächsten zehn Jahren. Es bleibt abzuwarten, wie die Diskussionen um die von den Regulierungsbehörden zugestandenen Renditen sich entwickeln. Eine wesentliche Einflussnahme zur Verbesserung der Situation besteht durch Investitionen in das Anlagevermögen der regulierten Netze. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel müssen fremdbeschafft werden, da keine Gewinnthesaurierung auf Grund des Ergebnisabführungsvertrages erfolgen kann. Dies führt tendenziell zu einer Reduzierung der Eigenkapitalquote. Um einem Absinken der EK-Quote entgegenzuwirken, wurde im Jahr 2023 eine Eigenkapitalstärkung durch den Gesellschafter, die Stadtwerke Warendorf GmbH, durchgeführt. Auch für die zukünftigen Jahre sind Eigenkapitalzuführungen durch den Gesellschafter in die WEV vorgesehen. Eine Einigung in Bezug auf die EOG zwischen dem ehemaligen Stromnetzbetreiber, der Westnetz, und der WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH im Jahr 2018 führte zu einer Verbesserung der Umsatzerlöse und des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor allem im Bereich des Stromnetzes bis in das Jahr 2023. Ab dem Jahr 2024 wird die Erlösobergrenze (EOG) auf Grundlage der letzten Kostenprüfung festgelegt. Das führt ab dem Geschäftsjahr 2024 zu einer sich im erheblichen Maße rückläufig entwickelnden Erlösobergrenze in der Sparte Stromnetz, was wiederum entsprechende Auswirkungen auf das Jahresergebnis mit sich bringen wird. Im Bereich des Gasnetzes besteht durch das politisch ausgegebene Ziel einer Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 die Gefahr eines Verlustes der getätigten Investitionen in die Gasinfrastruktur. Um diesem Risiko Rechnung zu tragen, wird die WEV ihre ab dem Jahr 2023 zu tätigenden Investitionen spätestens bis zum Jahr 2045 abschreiben. Sie wird damit die bereits mögliche Reduzierung der kalkulatorischen Nutzungsdauern auch handelsrechtlich umsetzen. Bedingt durch die zwischenzeitlich stark gestiegenen Preise an den Energiemärkten sowie die teils sehr kurzfristigen politischen Markteingriffe ergeben sich Risiken für die Liquidität der Gesellschaft. Diesem Umstand begegnet die WEV mit einer kontinuierlichen Beobachtung der Liquiditätssituation, einer Reduzierung und Streuung der Risiken im Rahmen der Regelungen ihres Beschaffungshandbuches sowie einer Ausweitung bestehender Kreditlinien. Risikoberichterstattung über Finanzinstrumente: Eine kurz- und mittelfristige Liquiditätsplanung wird angewendet, um mögliche Liquiditätsrisiken frühzeitig aufzudecken und durch geeignete Gegenmaßnahmen zu beseitigen. Durch die gestiegenen Energiebeschaffungspreise, hier ist insbesondere der Gasmarkt zu nennen, ist in den nächsten Heizperioden ein besonderes Augenmerk auf die Liquidität zu legen. Hinzu kommt der deutlich steigende Investitionsbedarf in Stromnetze und zunehmend in Wärmenetze. Die WEV muss hier mit den Investitionen in Vorleistung treten, die Mittelrückflüsse werden sich in den folgenden Jahren einstellen. Zur kurzfristigen Liquiditätsabsicherung wurden verschiedene Instrumente mit den Hausbanken und dem mittelbaren Gesellschafter Stadt Warendorf entwickelt. Zur langfristigen Finanzierung werden weiter Diskussionen u. a. mit dem Gesellschafter und der Gesellschafterversammlung zu führen sein. Entsprechend des Grundsatzes der kaufmännischen Vorsicht werden die Forderungen laufend auf ihre Einbringbarkeit hin überprüft. Die Pauschalwertberichtigung als auch die Einzelwertberichtigung werden vorgenommen. 3. Chancen Die Pandemie und die Energiepreiskrise haben den Stellenwert von lokalen und kommunalen Versorgern in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit bzw. in der Bevölkerung (Haushalte und Gewerbe) deutlich positiver gestaltet. Der kommunale Versorger hat sich als die seriöse Institution vor Ort gezeigt, die aktuelle Herausforderungen erläutert, moderiert oder unmittelbar hilft zu bewältigen. Dieser Stellenwert soll genutzt werden, um die Position als der lokale Infrastruktur- und Energiemanager zu festigen und auszubauen. Diese Positionierung kann helfen, dem Wandel auf dem Arbeitsmarkt entgegenzutreten. Der kommunale Versorger, der agil auf die aktuellen Herausforderungen agiert wird oftmals als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen. Um dieses Bild zu erhalten, muss weiter an der Attraktivität der Marke des Unternehmens gearbeitet werden, auch mit Instrumenten zur Arbeitnehmerbindung und -gewinnung. Bei den Commodity-Produkten Strom und Gas konnte durch die vorausschauende Beschaffungsstrategie und als Abwickler der außergewöhnlich vielen Anforderungen eine Vertrauensbasis geschaffen werden, die Möglichkeiten schafft, hier weiterhin Deckungsbeiträge zu generieren und die Marktanteile zu sichern oder sogar auszubauen. Die Gesellschaft hat sich frühzeitig mit der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung auseinandergesetzt. Das Baugebiet in de Brinke wird komplett mit regenerativer Wärmenergie versorgt. Aufbauend auf diesem Beleg der Kompetenz Wärmenetze technisch und wirtschaftlich umsetzen und betreiben zu können, gilt es nun diesen Weg konsequent weiterzugehen. Mit dem Projekt Wärmwende Warendorf, dem Bau einer Fernwärmeversorgung in der Innenstadt von Warendorf und dem weiteren Ausbau vom Heizwerk an der Ems bis zum Schulviertel bzw. zur Waldenburger Straße steht ein weiterer wichtiger Schritt für Warendorf und für die WEV auf der Agenda. Das Projekt ist durchgeplant und fertig konzipiert. Nun stehen die Entscheidungen des Fördermittelgebers und der Kommunalpolitik an. Sollten die Entscheidungen für das Projekt getroffen werden, könnte damit auch ein wesentlicher Schritt für die WEV zu einem neuen Standbein der wirtschaftlichen Entwicklung sein, der vergrößerten Sparte Wärme. Die Beschlüsse werden im Jahr 2024 erwartet. Die Energiepreiskrise und die sichtbar werdenden Auswirkungen des Klimawandels haben dazu geführt, dass Politik auf allen Ebenen und Gesellschaft genau solche Projekte wie die Wärmewende Warendorf gefördert wissen wollen. Mit der Erzeugung von Wärme mittels Flusswärmepumpen an der Ems, die perspektivisch mit regenerativem Strom versorgt werden, können Antworten für viele Hausbesitzer im Stadtgebiet von Warendorf gegeben werden. Damit ist die WEV vor Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bereits der Antwortgeber auf die Frage, wie in Zukunft eine historische Innenstadt, Schulgebäude und weitere Bestandsgebäude die anstehenden Aufgaben der Wärmewende bewältigen. Die umfangreiche Ausweitung der Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge werden von der WEV als Chance begriffen, sich hier nachhaltig zu positionieren. Digitalisierung, Energiedienstleistungen, Beratung von Bürgern und Institutionen zur Resilienz bezüglich der klimatischen Veränderungen sind einige Bereiche, die hier zu nennen sind. Diese Themen können auch über Kooperationen bedarfsgerecht aufgearbeitet und dann mit den Partnern bedient werden. Erste Schritte in diese Richtung sind unternommen, so können mittlerweile PV-Aufdach-Anlagen mitsamt Speicher und Wallbox in Kooperation mit heimischen Dienstleistern/Handwerkern den Haushalten und Gewerbetreibenden in der Region angeboten werden. Die WEV wird weiterhin solche Partnerschaften prüfen, damit auch in Zukunft Dienstleistungen, Infrastruktur und Technik in der Region angeboten werden kann. Diese Aktivitäten sind im Wirtschaftsplan für 2024ff. berücksichtigt. 4. Gesamtaussage Den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Entwicklungen liegen derzeit nicht vor.
Warendorf, den 3. Juni 2024 WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH Ulrich K. Butterschlot, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangI. Allgemeine Informationen Die WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH (WEV) hat ihren Sitz in Warendorf. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HR B 9087 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den Vorschriften der § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. In der Gliederung der Bilanz wurde gemäß § 265 Abs. 5 HGB den Besonderheiten der Versorgungswirtschaft Rechnung getragen. Gesetzlich geforderte Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden grundsätzlich im Anhang gemacht. II. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet worden. Die Abschreibungen erfolgten nach der linearen Methode pro rata temporis. Für neuerstellte Anlagen im Gasnetz finden seit dem Jahr 2023 die Regelungen nach KANU I Anwendung. Den planmäßigen Abschreibungen liegen branchenübliche Nutzungsdauern zugrunde und betragen für Nutzungsrechte und ähnliche Rechte und Werte 1 bis 30 Jahre, für Bauten 1 bis 50 Jahre, für technische Anlagen und Maschinen einschließlich Verteilungsanlagen 3 bis 45 Jahre und für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 20 Jahre. Geringwertige Vermögensgegenstände mit jeweiligen Netto-Anschaffungskosten bis 250,00 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Vermögensgegenstände im Wert zwischen 250,00 € und 1.000,00 € werden in einem Sammelposten erfasst und über fünf Jahre abgeschrieben. Die Vorräte sind durch Stichtagsinventur körperlich aufgenommen und zu gewogenen Durchschnittspreisen bewertet worden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die bis zum 31. Dezember 2002 empfangenen Ertragszuschüsse werden mit 5 % p.a. ihres Ursprungswertes aufgelöst. Die ab 2003 erhaltenen Zuschüsse zu den Baukosten bzw. Hausanschlusskosten werden als empfangene Ertragszuschüsse ausgewiesen und korrespondierend zu den Abschreibungssätzen der aktivierten Anlagen aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. Eine Bilanzierung latenter Steuern gemäß § 274 HGB erfolgt aufgrund der Organschaft bei der Organträgerin Stadtwerke Warendorf GmbH. 2. Angaben zu Posten der Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft von T€ 1.023 wird im Jahr 2023 zu 100 % von der Stadtwerke Warendorf GmbH, Warendorf, gehalten. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen das Marktwertrisiko Gasbezug (T€ 3.455), das Marktwertrisiko Strombezug (T€ 1.468), Mehrmindermengen Stromnetz (T€ 529) sowie die Emissionszertifikate Gas und Wärme 2023 (T€ 735). Einzelheiten zu den Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind T€ 100 durch Ausfallbürgschaften der Stadt Warendorf gesichert. 3. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse aus der Gasversorgung betragen T€ 23.633 (i. V. T€ 13.121), die Umsatzerlöse aus der Stromversorgung T€ 33.529 (i. V. T€ 27.003) (jeweils inkl. Netznutzungsentgelte und abzüglich Strom- bzw. Energiesteuer). Darüber hinaus konnten u.a. weitere Erlöse aus dem Wärmeverkauf in Höhe von T€ 498 (i. V. T€ 198), aus der Erbringung von Betriebsführungsleistungen an die Stadtwerke Warendorf GmbH in Höhe von T€ 1.078 (i.V. T€ 924) sowie aus dem Betrieb einer Flüssiggastankstelle in Höhe von T€ 21 (i.V. T€ 37) erzielt werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von 85 T€. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen u.a. die Konzessionsabgabe in Höhe von T€ 741 (Strom 2023) und T€ 120 (Gas 2023). Gemäß Ergebnisabführungsvertrag ist der Gewinn an die Stadtwerke Warendorf GmbH abzuführen. 4. sonstige finanzielle Verpflichtungen Die WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH ist Mitglied der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe, Münster (KVW). Gegenüber den Arbeitnehmern besteht für den Fall, dass die Versorgungsanstalt ihren Versicherungspflichten nicht mehr nachkommen kann, eine subsidiäre Einstandspflicht der Gesellschaft. Die Verteilung der Versorgungsverpflichtung auf anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer und Rentenbezieher ist nicht ermittelbar. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus der Einstandspflicht schätzen wir derzeit als sehr gering ein. Der derzeitige Umlagesatz beträgt 4,5 %, ferner wird ein Sanierungsgeld von 3,25 % erhoben. Diese Beträge trägt ausschließlich der Arbeitgeber. Die Summe der umlagepflichtigen Arbeitsentgelte für das Jahr 2023 betrug rund T€ 3.979. Da die Finanzierung der Versorgungsleistungen der KVW im sogenannten Umlageverfahren erfolgt, bestehen Unterdeckungen für zukünftige Versorgungslasten. Bei dieser Art der Zusatzversorgung liegt eine mittelbare Pensionsverpflichtung vor, für die nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht besteht. Zum 31. Dezember 2023 bestehen vertragliche Verpflichtungen zur Gasabnahme (Gaseinkauf für die Jahre 2024 bis 2027) in Höhe von T€ 11.041 und zur Stromabnahme (Stromeinkauf für die Jahre 2024 bis 2026) in Höhe von T€ 5.556. III. Ergänzende Angaben Zum Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2023 bestellt: Herr Ulrich Klaus Butterschlot, Lippetal, hauptberuflich Geschäftsführer der Warendorfer Energieversorgung GmbH und Stadtwerke Warendorf GmbH Die Gesamtbezüge für die Geschäftsführung betrugen für das Geschäftsjahr 2023 T€ 175. Der Gesellschafterversammlung gehörten folgende Mitglieder an:
Neben dem Geschäftsführer beschäftigte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt 47 Angestellte. Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt für Abschlussprüfungsleistungen T€ 20 und T€ 2 für Steuerberatungsleistungen. IV. Ergänzende Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Im Geschäftsjahr 2023 wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, getätigt: - Betriebsführung / Dienstleistungen, erbracht für die Stadtwerke Warendorf GmbH (T€ 1.078, enthalten in den Umsatzerlösen) - Betriebsführung / Dienstleistungen, bezogen von der Stadtwerke Warendorf GmbH (T€ 512) V. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht zu verzeichnen.
Warendorf, den 3. Juni 2024 WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH Ulrich K. Butterschlot, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH, Warendorf Vermerk über die Prüfung des Abschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH, Warendorf - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/1-v2-hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten - Elektrizitätsverteilung, - Gasverteilung, - Messstellenbetrieb, - Betrieb öffentlicher Ladesäulen nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. - Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, - ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und - ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Düsseldorf, 6. Juni 2024 Göken,
Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH
Reuter, Wirtschaftsprüfer Pencereci, Wirtschaftsprüfer ErgebnisverwendungsbeschlussDie Gesellschafterversammlung beschließt, dass das Jahresabschlussergebnis 2023 der Stadtwerke Warendorf GmbH in Höhe von 125.885,31 € in den Gewinnvortrag eingestellt wird. Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 S. 1 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG für das Geschäftsjahr 2023WEV Warendorfer Energieversorgung GmbHBilanz zum 31. Dezember 2023Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWGAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung nach § 6b Abs. 3 EnWG für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.2023WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH
WEV Warendorfer Energieversorgung GmbHBilanz zum 31. Dezember 2023Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWGAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung nach § 6b Abs. 3 EnWG für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.2023WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH
WEV Warendorfer Energieversorgung GmbHBilanz zum 31. Dezember 2023Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWGAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung nach § 6b Abs. 3 EnWG für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.2023WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH
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