Zweirad
Reichmann GmbH
Kesselsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
964,00 |
2.550,00 |
| I.
Sachanlagen |
964,00 |
2.550,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.803,26 |
38.793,06 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
32.460,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
237,48 |
284,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.565,78 |
6.048,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
257,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
19.124,42 |
10.802,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
27.891,68 |
52.402,23 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
35.802,17 |
32.522,46 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.322,25 |
3.279,71 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
19.124,42 |
10.802,17 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.008,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.891,68 |
51.393,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
27.891,68 |
52.402,23 |
Anhang
-offenzulegende Fassung gemäß § 326 HGB-
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt. Die Form der Darstellung und die
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Die Gesellschaft hat mit Wirkung zum
01. März 2011 ihr operatives Geschäft
eingestellt.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2011 ist die
Gesellschaft mit € 19.124,42 bilanziell
überschuldet. Über die gegenüber dem
Gesellschafter bestehenden Verbindlichkeiten
(€ 26.139,39) bestehen
Rangrücktrittsvereinbarungen. Diese
Rangrücktritte sind in die Betrachtung über die
Überschuldung einzubeziehen. Gemäß
§§ 16 und 19 I und II InsO liegt
insoweit kein Eröffnungsgrund für das
Insolvenzverfahren vor.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes
(§ 253 I 1, III HGB). Die
beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von € 150 bis
€ 1.000,00 wurden aus Vereinfachungsgründen
entsprechend § 6 IIa EStG mit 20%,
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
3. Angaben zur Bilanz
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben
- wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu 1
Jahr.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag nicht (Vorjahr:
€ 53,47).
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
(§ 268 V 1 HGB, § 285
Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
|
Restlaufzeit
|
|
|
|
|
bis 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
Summe |
davon
gesichert |
Art und Form der
Sicherheit |
Verbindlich-keiten
|
€
|
€
|
€
|
€
|
€
|
|
Summe
|
26.891,68
|
0,00
|
0,00
|
26.891,68
|
0,00
|
|
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen € 26.139,39
(Vorjahr: € 40.835,01).
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 VII HGB):
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
5. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 2011 unverändert Herr Udo
Reichmann. Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB
wurde in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a,
288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Kesselsdorf, den 15. Mai 2012
Zweirad Reichmann GmbH
Udo Reichmann
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.06.2012 festgestellt.
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