Kreditinstitute mit Sonderaufgaben
e-vacation Group Holding GmbH
Wildunger Straße 6A, 60487 Frankfurt am Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Detlev Schäferjohann seit 4.11.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
7 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 7 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
e-vacation Group Holding GmbHFrankfurt am MainKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Offenlegungsexemplar gemäß §§ 325 ff. HGB Inhaltsverzeichnis IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023 Konzerngesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2023 Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Inhaltsverzeichnis Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023 Konzerngesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2023 Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023
Da die Berechnungen tatsächlich mit den exakten, ungerundeten Werten erfolgen, können sich bei Addition oder Subtraktion der dargestellten Werte Rundungsabweichungen ergeben. Die Anhangangaben auf den Seiten 12 bis 72 sind integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses. Konzerngesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023(Vorjahr vom 8. März bis zum 31. Dezember 2022)
Da die Berechnungen tatsächlich mit den exakten, ungerundeten Werten erfolgen, können sich bei Addition oder Subtraktion der dargestellten Werte Rundungsabweichungen ergeben. Die Anhangangaben auf den Seiten 12 bis 72 sind integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses. Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Da die Berechnungen tatsächlich mit den exakten, ungerundeten Werten erfolgen, können sich bei Addition oder Subtraktion der dargestellten Werte Rundungsabweichungen ergeben. Die Anhangangaben auf den Seiten 12 bis 72 sind integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses. Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Da die Berechnungen tatsächlich mit den exakten, ungerundeten Werten erfolgen, können sich bei Addition oder Subtraktion der dargestellten Werte Rundungsabweichungen ergeben. Die Anhangangaben auf den Seiten 12 bis 72 sind integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses. Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023Inhaltsverzeichnis Grundlagen der Abschlusserstellung 1. Berichtendes Unternehmen 2. Angaben zu wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1. Grundlagen der Abschlusserstellung 2.2. Unternehmensfortführung 2.3. Grundlagen und Methoden der Konsolidierung 2.4. Bilanzierung von Fremdwährungstransaktionen 2.5. Immaterielle Vermögenswerte 2.6. Sachanlagen 2.7. Vertragserfüllungskosten 2.8. Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten 2.9. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 2.10. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.11. Pensionsrückstellungen 2.12. Sonstige Rückstellungen 2.13. Finanzschulden 2.14. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 2.15. Vertragsverbindlichkeiten 2.16. Rückerstattungsverbindlichkeiten, Rückerstattungsforderungen 2.17. Laufende und latente Steuern 2.18. Ertragsrealisation 2.19. Zuwendungen der öffentlichen Hand 2.20. Leasingverhältnisse 2.21. Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten 2.22. Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 2.23. Risikomanagement 2.23.1. Marktrisiken 2.23.2. Kreditrisiken 2.23.3. Liquiditätsrisiken 2.23.4. Kapitalrisiken und Kapitalmanagement 2.23.5. Sonstige nicht finanzielle Risiken 3. Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen 4. Änderungen wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 4.1. Neue und geänderte Standards, die in 2023 Anwendung finden 4.2. Neue und geänderte Standards, die in 2024 und späteren Jahren Anwendung finden 5. Unternehmenszusammenschlüsse Angaben zur Konzernbilanz 6. Immaterielle Vermögenswerte 7. Sachanlagen 8. Anteile an Unternehmen 9. Vertragserfüllungskosten 10. Andere finanzielle Vermögenswerte 11. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 12. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 13. Eigenkapital 14. Pensionsrückstellungen 15. Sonstige Rückstellungen 16. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 17. Vertragsverbindlichkeiten 18. Rückerstattungsverbindlichkeiten Angaben zur Konzerngesamtergebnisrechnung 19. Umsatzerlöse 20. Sonstige Erträge 21. Andere aktivierte Eigenleistungen 22. Materialaufwand 23. Personalaufwand 24. Sonstige Aufwendungen 25. Leasingverhältnisse 26. Abschreibungen 27. Finanzertrag und Finanzaufwand 28. Laufende und latente Steuern 28.1. Latente Steuern 28.2. Überleitung des effektiven Steuersatzes Sonstige Angaben 29. Zuwendungen der öffentlichen Hand 30. Eventualverbindlichkeiten 31. Honorar des Abschlussprüfers 32. Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen 33. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Grundlagen der Abschlusserstellung 1. Berichtendes Unternehmen Die e-vacation Group Holding GmbH (e-vacation) ist das Mutterunternehmen der Gruppe. Zur Identifikation der Gesellschaft werden die folgenden Angaben gemacht:
Die e-vacation Group Holding GmbH ist zusammen mit den Tochtergesellschaften e-hoi GmbH, e-hoi AG, Cruise Center AG, Cruise Events Holding B.V. (CEH), Cruisewinkel.nl B.V. (Cruisewinkel.nl), Wondercruises BV (Wondercruises), Zeetours Cruises B.V. (Zeetours), Cruise Travel Nederland B.V. (Cruise Travel) und Wolters Rundreisen GmbH (Wolters),- als Gruppe ("die Gruppe") auf dem Touristikmarkt aktiv. Die e-vacation Gruppe vertreibt Reisen im Kreuzfahrt- und Rundreisebereich über das Internet. Bei dem vorliegenden Abschluss handelt es sich um einen Konzernabschluss für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 mit Vergleichszahlen für den Zeitraum vom 8. März 2022 bis 31. Dezember 2022. Der Konzern ist mit dem Erwerb von 100 Prozent der Geschäftsanteile an der Wolters Rundreisen GmbH durch die e-vacation Group Holding GmbH am 8. März 2022 entstanden. Die im Kreuzfahrtgeschäft tätige e-hoi Gruppe, zu der die Gesellschaften e-hoi GmbH, e-hoi AG, Cruise Center AG, CEH, Cruisewinkel.nl, Wondercruises, Zeetours und Cruise Travel gehören, wird seit dem 7. Dezember 2023 in diesem Konzernabschluss konsolidiert. Die in der Gesamtergebnisrechnung für 2023 ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen umfassen in Bezug auf die e-hoi Gruppe daher allein den Zeitraum vom 7. Dezember bis zum 31. Dezember 2023. Zur Verbesserung des Informationsgehalts erfolgen in der Gesamtergebnisrechnung und im Konzernanhang Pro Forma-Angaben in entsprechender Anwendung von IFRS 3.B64(q)(ii) unter der Bezeichnung "2023 informativ". Diese informativen Zahlen beziehen sich auf den Konzern unter der Annahme, dass die e-hoi Gruppe bereits ab dem 1. Januar 2023 konsolidiert worden wäre. Weitere Angaben zum Zugang der e-hoi Gruppe befinden sich in der Anhangangabe Nr. 5. Die Gruppe ist in den Quellmärkten (Herkunft des Urlaubers) Deutschland, Österreich, Spanien, Niederlande, Belgien und der Schweiz präsent und wird durch die e-hoi GmbH sowie die Wolters Rundreisen GmbH in Deutschland, zwei Tochtergesellschaften in der Schweiz, davon eine in Herisau (e-hoi AG) und eine in Zürich (Cruise Center AG), vier Tochtergesellschaften in den Niederlanden (Cruise Events Holding B.V., Cruisewinkel.nl B.V., Zeetours Cruises B.V. und Cruise Travel Nederland B.V.) sowie eine Tochtergesellschaft in Belgien vertreten. Wolters Rundreisen, e-hoi, Cruisewinkel, Zeetours, Cruise Travel und Wondercruises sind eingetragene Marken der e-vacation Gruppe. Dieser Konzernabschluss wurde am 4. Juli 2024 vom Management genehmigt. Die Werte im Konzernabschluss wurden in tausend Euro dargestellt. Der Abschluss der e-vacation Gruppe wurde zum 31. Dezember 2023 nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Ergänzend wurden die nach § 315e HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet. Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden, die im Anhang grundsätzlich detailliert nach ihrer Fristigkeit ausgewiesen werden. In der Konzerngesamtergebnisrechnung wird für die Darstellung des Konzernjahresergebnisses die Gesamtkostenmethode gemäß IAS 1.102 verwendet. Der Konzernabschluss wird gemäß dem Fortführungsprinzip erstellt. 2. Angaben zu wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1. Grundlagen der Abschlusserstellung Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Der Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz des historischen Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzips mit Ausnahme der Positionen, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden. "Löhne und Gehälter" und "Soziale Abgaben" werden in der Konzerngesamtergebnisrechnung als "Personalaufwand" sowie die "Abschreibungen auf Sachanlagen" und "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte" als "Abschreibungen" zusammengefasst. Eine detaillierte Aufgliederung erfolgt in den Anhangangaben Nr. 6., 7., 23. und 26. 2.2. Unternehmensfortführung Der Konzernabschluss wurde auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt, was unterstellt, dass der Konzern in der Lage ist, seinen Verbindlichkeiten inklusive der obligatorischen Rückzahlungsbedingungen der Kreditlinien nachzukommen. Die Geschäftsführung bleibt bei ihrer realistischen Erwartung, dass der Konzern über ausreichende Ressourcen verfügt, um seine Geschäftstätigkeit für mindestens zwölf weitere Monate fortzuführen und dass die Annahme der Unternehmensfortführung als Grundlage der Rechnungslegung angemessen bleibt. Das Jahr 2023 war aufgrund der Aufhebungen der corona-bedingten weltweiten Reisewarnungen ein Jahr des Aufschwungs für die Touristik und damit auch für die e-vacation Gruppe. Für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr weist der Konzern einen Jahres- überschuss in Höhe von 704 TEUR (informativ: 3.199 TEUR) aus. Zum 31. Dezember 2023 betrugen die liquiden Mittel 17.502 TEUR. Hinzu kommt ein für Garantien und Avale ausnutzbarer Firmenkreditrahmen in Höhe von EUR 11,5 Mio., der in Höhe von EUR 6,4 Mio. in Anspruch genommen worden ist. Aufgrund der Liquiditätslage des Konzerns zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses geht die Geschäftsleitung davon aus, dass der Konzern auf keine weiteren, zusätzlichen Finanzmittel zur Erfüllung seiner finanziellen Verpflichtungen angewiesen ist. 2.3. Grundlagen und Methoden der Konsolidierung Tochterunternehmen sind alle Unternehmen (einschließlich strukturierte Unternehmen), die vom Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegt und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbene Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt. Bei der Bestimmung, ob es sich bei einer bestimmten Gruppe um einen Geschäftsbetrieb handelt, beurteilt der Konzern, ob die Gruppe der erworbenen Vermögenswerte und Aktivitäten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substanzielles Verfahren umfasst und ob die erworbene Gruppe in der Lage ist, Leistungen zu erstellen. Die Gruppe hat die Möglichkeit, einen "Konzentrationstest" anzuwenden, der eine vereinfachte Beurteilung ermöglicht, ob eine erworbene Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten kein Geschäftsbetrieb ist. Der optionale Konzentrationstest ist erfüllt, wenn der beizulegende Zeitwert der erworbenen Bruttovermögenswerte im Wesentlichen auf einen einzigen identifizierbaren Vermögenswert oder eine Gruppe ähnlicher identifizierbarer Vermögenswerte konzentriert ist. Die übertragene Gegenleistung des Erwerbs entspricht den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte, der durch den Konzern ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der von den früheren Eigentümern des erworbenen Tochterunternehmens übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt. Außerdem beinhaltet die übertragene Gegenleistung die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus vereinbarten bedingten Gegenleistungen resultieren. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare erworbene Vermögenswerte sowie übernommene Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei Zugang mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden. Mit dem Unternehmenserwerb verbundene Kosten werden in den Perioden aufwandswirksam erfasst, in denen sie anfallen. Bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss wird der vom Erwerber zuvor am erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Ein daraus resultierender Gewinn oder Verlust ist ergebniswirksam zu erfassen. Etwaige durch den Konzern zu übertragende bedingte Gegenleistungen werden zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Künftige Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden nach IFRS 9 bewertet und entweder im Gewinn oder Verlust oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Konzerninterne Transaktionen, Salden sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Die von Tochtergesellschaften gemeldeten Beträge wurden, sofern notwendig, geändert, um sie an die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns anzupassen. Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden als Eigenkapitaltransaktionen behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst. Anteile an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode konsolidiert. Bei der Equity-Methode werden die Anteile am Gemeinschaftsunternehmen zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. In der Folge erhöht oder verringert sich der Buchwert der Anteile entsprechend dem Anteil des Anteilseigners am Gewinn oder Verlust des Gemeinschaftsunternehmens. Der Anteil des Anteilseigners am Gewinn oder Verlust des Gemeinschaftsunternehmens wird in der Konzerngesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Vom Gemeinschaftsunternehmen empfangene Ausschüttungen vermindern den Buchwert der Anteile. Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Investition in ein Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert ist. Ist dies der Fall, wird der Wertminderungsbedarf als Differenz aus dem Beteiligungsbuchwert des Gemeinschaftsunternehmens und dem entsprechenden erzielbaren Betrag ermittelt und separat in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gemeinschaftsunternehmen wurden - sofern notwendig - angepasst, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung zu gewährleisten. 2.4. Bilanzierung von Fremdwährungstransaktionen Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die Konzernberichtswährung darstellt. Die funktionale Währung der e-hoi AG und der Cruise Center AG ist der Schweizer Franken. Daraus ergeben sich bei der Konsolidierung Umrechnungsdifferenzen, die im Konzernabschluss zu erfassen sind. Die funktionale Währung der übrigen Gesellschaften ist der Euro. Bilanzierung und Umrechnung von Geschäftsvorfällen und Salden in Fremdwährungen werden im Rahmen des IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen" geregelt. Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden grundsätzlich in den Posten Finanzertrag bzw. Finanzaufwand erfasst. Zur Bestimmung des Wechselkurses, der bei der erstmaligen Erfassung des zugehörigen Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags (oder eines Teils davon) bei der Ausbuchung eines nichtmonetären Vermögenswerts oder einer nichtmonetären Schuld aus im Voraus gezahlten Gegenleistungen angewandt wird, entspricht der Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls dem Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung des nichtmonetären Vermögenswerts oder der nichtmonetären Schuld aus der Vorauszahlung. Wenn es im Voraus mehrere Ein- oder Auszahlungen gibt, bestimmt der Konzern den Transaktionszeitpunkt für jede Ein- und Auszahlung einer im Voraus gezahlten Gegenleistung. Die Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften werden folgendermaßen umgerechnet:
2.5. Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Neubewertungsmethode wird nicht angewendet. Der Goodwill ist ein Unterschiedsbetrag zwischen dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und den übernommenen Schulden und dem Kaufpreis. Der Goodwill wird den immateriellen Wirtschaftsgütern zugeordnet. Der Goodwill wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf seine Werthaltigkeit überprüft. Die Wertaufholung des Goodwills ist nicht gestattet. Die selbst erstellte Software wird mit ihren Herstellungskosten bewertet, die den Ansatzkriterien nach IAS 38 entsprechen. Werden die Kriterien des IAS 38 nicht erfüllt, werden diese Kosten direkt als Aufwand erfasst. Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Personalkosten, die direkt der Herstellung zugeordnet werden können, sowie aus den direkt auf die Herstellung entfallenden Gemeinkosten. Die Abschreibung erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer von 5 Jahren. Sowohl die Domains als auch die erworbenen Marken haben eine unbestimmte Nutzungsdauer und unterliegen keiner Abnutzung, weshalb sie nicht planmäßig abgeschrieben werden. Die Nutzungsdauer der Domains und der Marken wird als unbestimmt angesetzt, da keine vorhersehbaren Faktoren bekannt sind, die die aus den Domains und der Marken erzielbaren zukünftigen Netto-Cashflows begrenzen. Immer wenn es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte, wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Die immateriellen Vermögenswerte sind bei ihrem Abgang, oder wenn kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen aus ihrer Nutzung oder ihrem Abgang zu erwarten ist, auszubuchen. Der Buchwert der sonstigen immateriellen Vermögenswerte, die im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, entspricht dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer werden linear über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode sind für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jedes Geschäftsjahres zu überprüfen. Unterscheidet sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts von vorangegangenen Schätzungen, ist die Abschreibungsperiode entsprechend zu ändern. Sofern eine Änderung in dem erwarteten künftigen wirtschaftlichen Nutzungsverlauf des Vermögenswerts eingetreten ist, ist die Abschreibungsmethode anzupassen, um den veränderten Verlauf widerzuspiegeln. Derartige Änderungen sind als Änderungen einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung gemäß IAS 8 zu bilanzieren. Wir verweisen diesbezüglich auf Gliederungspunkt 3. des Konzernanhangs. Zusammenfassend ergeben sich folgende Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern je Vermögenswert:
2.6. Sachanlagen Die Sachanlagen sind sowohl beim erstmaligen Ansatz und der erstmaligen Bewertung als auch bei der Folgebewertung nach dem Anschaffungskostenverfahren zu bilanzieren. Die Neubewertungsmethode wird nicht angewendet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage umfassen:
Hinsichtlich der Sachanlagen ergeben sich folgende Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern je Vermögenswert:
Die Reparaturkosten werden als Aufwand erfasst. Der Restwert und die Nutzungsdauer eines Vermögenswerts sind mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres zu überprüfen, und wenn die Erwartungen von früheren Einschätzungen abweichen, sind Änderungen als Änderungen rechnungslegungsbezogener Schätzungen gemäß IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehlern" zu bilanzieren. 2.7. Vertragserfüllungskosten Vertragserfüllungskosten werden zu Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Sie beinhalten die unfertigen Leistungen für nicht beendete Reisen aus dem Veranstaltungsgeschäft. Zu der Aufwandsabgrenzung für touristische Vorleistungen im Veranstaltungsgeschäft gehören die bis zum Bilanzstichtag angefallenen Material- und sonstigen Aufwendungen für das Folgejahr, die dementsprechend abgegrenzt und aktiviert werden. 2.8. Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten Die Wertminderungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten sind in IAS 36 geregelt. Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, wie Goodwill, Marken und Domains, werden nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden jährlich bzw. wenn Anzeichen ("triggering events") auf eine Wertminderung vorliegen auf der Betrachtungsebene der Cash Generating Units (ZGE) auf Wertminderungen hin geprüft. Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungen geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Wenn der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts geringer als sein Buchwert ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu verringern. Der erzielbare Betrag ist der Höhere von Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Die Verringerung stellt einen Wertminderungsaufwand dar. Ein Wertminderungsaufwand ist sofort aufwandswirksam zu erfassen. Für die Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer wurde im Berichtsjahr kein Wertminderungstest durchgeführt, da keine Anzeichen für eine Wertminderung vorlagen. Der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen aktivierte Goodwill bezieht sich zum Bilanzstichtag auf die ZGEs "Cruisewinkel" und "Zeetours". Weitere Erläuterungen zum Wertminderungstest sind in der Anhangangabe Nr. 6 beschrieben. e-vacation prüft an jedem Bilanzstichtag, ob ein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein Wertminderungsaufwand, der für einen Vermögenswert mit Ausnahme eines Goodwills in früheren Perioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Bei der Beurteilung, ob ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, berücksichtigt die Gruppe externe und interne Informationsquellen gemäß IAS 36.111. 2.9. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sind - mit Ausnahme der geleisteten Anzahlungen - im Zugangszeitpunkt als "Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost" zu kategorisieren und nach IFRS 9 zu bilanzieren. Reguläre Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag angesetzt, dem Tag, an dem sich der Konzern zum Kauf bzw. Verkauf des Vermögenswerts verpflichtet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen der e-vacation Gruppe werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dadurch, dass die Forderungen überwiegend kurzfristig sind, entsprechen ihre Buchwerte annähernd den beizulegenden Zeitwerten. Im Hinblick auf die Vorgehensweise im Falle von Wertminderungen wird auf die detaillierte Darstellung in Anhangangabe Nr. 2.22. verwiesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten im Wesentlichen ausstehende Provisionszahlungen für die Vermittlungstätigkeit der e-vacation Gruppe, Superprovisionen, die an das Erreichen bestimmter Umsatzziele geknüpft sind sowie Kundenforderungen aus dem Veranstaltergeschäft. Die sonstigen Forderungen enthalten u.a. Forderungen gegen nahestehende Personen und Unternehmen sowie geleistete Anzahlungen. 2.10. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten im Erwerbszeitpunkt, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Sie sind dazu bestimmt, kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind zum Nennwert angesetzt und der Kategorie "Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost" zugeordnet. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden brutto ohne Kontokorrentkredite dargestellt. In der Bilanz werden ausgenutzte Kontokorrentkredite als "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" unter den kurzfristigen Finanzschulden gezeigt, da diese zu den Finanzierungstätigkeiten gehören und kein Bestandteil des Finanzmittelfonds sind. 2.11. Pensionsrückstellungen Die Wolters Rundreisen GmbH hat einen leistungsorientierten Pensionsplan aufgelegt. Die Rückstellungen für Pensionen aus diesem Plan werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) gebildet. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Abschlussstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern bei Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Nach IAS 19 sind versicherungsmathematische Gewinne und Verluste in der Periode, in der sie anfallen, im sonstigen Ergebnis (other comprehensive income - OCI) zu erfassen. 2.12. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit der Konzern eine gegenwärtig rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten hat, die aus einem vergangenen Ereignis resultiert, die Wahrscheinlichkeit, dass die Begleichung der Verpflichtung zu einer Vermögensbelastung führen wird, über 50 Prozent liegt und die Höhe der Rückstellung verlässlich ermittelt werden konnte. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des Erfüllungsbetrags mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit (Einzelrisiken) bzw. mit dem Erwartungswert der Erfüllungsbeträge (Massenrisiken). 2.13. Finanzschulden Erstmalige Erfassung und Bewertung Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert. Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Darlehen einschließlich Kontokorrentkrediten und derivative Finanzinstrumente. Folgebewertung Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab: Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Diese Kategorie umfasst vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 designiert sind. Getrennt erfasste eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Einstufung von finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IFRS 9 erfüllt sind. Der Konzern hat keine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Darlehen Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten. Ausbuchung Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. Fremdkapitalkosten Alle Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Es bestehen keine wesentlichen Fremdkapitalkosten, die in den Herstellungskosten zu aktivieren wären. 2.14. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Zahlungsverpflichtungen für Güter und Leistungen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erworben wurden. Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr oder weniger als einem Jahr oder innerhalb des normalen Geschäftszyklus, wenn dieser länger ist, fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert. Verbindlichkeiten werden bei dem erstmaligen Ansatz der Kategorie "Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost" zugeordnet und nach IFRS 9 bilanziert. Der erstmalige Ansatz erfolgt nach dem beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung erfolgt nach fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. 2.15. Vertragsverbindlichkeiten Unter den Vertragsverbindlichkeiten werden erhaltene Anzahlungen von Kunden aus dem Veranstaltungsgeschäft ausgewiesen, die vor Reisebeginn von Seiten der Kunden geleistet werden. Da die e-vacation Gruppe zu diesem Zeitpunkt ihre Veranstaltungsleistungen noch nicht erbracht hat, handelt es sich um Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15.106. 2.16. Rückerstattungsverbindlichkeiten, Rückerstattungsforderungen Der Konzern hat zu bestimmen, ob eine Rückerstattungsverbindlichkeit auf der Grundlage der spezifischen Gegebenheiten und Umstände der Vereinbarung als Vertragsverbindlichkeit oder Rückerstattungsverbindlichkeit einzustufen ist. Wenn das Unternehmen erwartet, die vom Kunden erhaltene Gegenleistung ganz oder teilweise erstatten zu müssen, so erfasst es eine Rückerstattungsverbindlichkeit, sonst eine Vertragsverbindlichkeit. Gleichzeitig fordert der Konzern die bereits an die touristischen Leistungsträger weitergeleiteten Zahlungen von diesen zurück und erfasst hierfür in der Bilanz entsprechende Rückerstattungsforderungen. Gemäß IFRS 15.B25 ist die Rückerstattungsverbindlichkeit gesondert vom entsprechenden Vermögenswert (Auf Brutto- statt auf Nettobasis) auszuweisen. Der Konzern weist in seiner Bilanz "Rückerstattungsforderungen" und "Rückerstattungsverbindlichkeiten" gesondert aus. Eine Rückerstattungsverbindlichkeit stellt keine Verpflichtung zur Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen in der Zukunft dar. Das Analoge gilt für Rückerstattungsforderungen. 2.17. Laufende und latente Steuern Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden (oder in Kürze geltenden) Steuervorschriften der Länder, in denen das Mutterunternehmen, die Tochtergesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften, berechnet. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind. Latente Steuern sind nach den Regeln des IAS 12 zu ermitteln. Nach IFRS entstehen aktive latente Steuern bzw. passive latente Steuern aus unterschiedlichen Wertansätzen in Steuerbilanz und IFRS-Bilanz und werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (tax base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt. Eine temporäre Differenz ist ein Bilanzierungs- und Bewertungsunterschied zwischen der Steuerbilanz und der IFRS-Bilanz, der sich bei einem Bilanzposten ergibt und innerhalb eines bestimmten oder unbestimmten Zeitraums zu einem unterschiedlichen, steuerpflichtigen Einkommen und IFRS-Ergebnis führt. Latente Steuerschulden bzw. latente Steueransprüche sind mit dem bei Umkehrung gültigen Steuersatz zu bewerten (IAS 12.47). Rechnerisch ermittelt sich der Wertansatz als Produkt aus der temporären Differenz (Unterschiedsbetrag IFRS und Steueransatz) und dem relevanten Steuersatz. Aktive latente Steuern sind dann anzusetzen, wenn die temporären Differenzen sich in absehbarer Zeit umkehren und zukünftig ein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen geplant ist, gegen das die temporären Differenzen genutzt werden können. Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden. Eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern (IAS 12.74) ist nur möglich, wenn die Gesellschaft ein einklagbares Recht hat, die tatsächlichen Steuerforderungen und -verbindlichkeiten gegeneinander aufzurechnen, und die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Nach IAS 12.53 besteht ein ausdrückliches Verbot, latente Steuern abzuzinsen. 2.18. Ertragsrealisation Umsatzerlöse Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder der ausstehenden Gegenleistung bemessen. Umsatzerlöse umfassen die Gegenleistung aus dem Verkauf von Waren und werden netto, d. h. ohne Umsatzsteuer, Retouren, Rabatte und Preisnachlässe, ausgewiesen. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Der Konzern nimmt Schätzungen bezüglich des Rückflusses anhand historischer Erfahrungswerte vor - unter Berücksichtigung von kundenspezifischen, transaktionsspezifischen und vertragsspezifischen Merkmalen. Die Umsatzerlöse beinhalten Erlöse aus der Reiseveranstaltertätigkeit, Provisionserlöse (Vermittlungstätigkeit) und sonstige Erlöse, die im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit erzielt werden. Die Umsatzerlöse werden abzüglich der konzerninternen Umsatzerlöse und Mehrwertsteuer dargestellt. Umsatzerlöse werden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt, wenn die wesentlichen Chancen und Risiken auf den Käufer übertragen worden sind. Vermittlungsprovisionen und andere Erträge aus dem Verkauf von Produkten Dritter werden berücksichtigt, wenn die Vermittlungsleistung erbracht und der Anspruch auf die Gegenleistung unwiderruflich entstanden ist. Dies ist der Moment, in dem der Kunde eine verbindliche Buchung tätigt und der Konzern diese annimmt. Für das Stornierungsrisiko werden hierbei auf Basis von Erfahrungswerten Wertabschläge vorgenommen. Umsätze aus eigenerstellten Produkten (Veranstaltertätigkeit) werden unterjährig bei Reiseende realisiert. Umsätze aus am Bilanzstichtag noch nicht beendeten Reisen werden nach dem Fertigstellungsgrad realisiert, da der Kunde den Nutzen zeitgleich erhält und verbraucht. Dies wird auf Basis der tatsächlichen Reisezeit in Tagen in Relation zu der gesamten Länge der Reise ermittelt. Wird die Gruppe als Veranstalter tätig, werden die Umsätze als der vertragliche Wert der Güter und Dienstleistungen (Reisepreise) angesetzt. Wird die Gruppe als Vermittler tätig und zieht Rechnungen im Auftrag des Veranstalters ein, werden Umsätze als Wert der Provisionen und nicht als Reisepreise ausgewiesen. Wird die Gruppe als Vermittler zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden tätig, wird der Umsatz als Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Einkaufspreis der Dienstleistungen gebucht. Geschäftsvorfälle werden auf Basis einer Reihe von Kriterien als Vermittlungsleistungen klassifiziert. Im Wesentlichen gehören hierzu: der Einfluss auf die Erbringung der Leistung, das Vorratsrisiko aufgrund des Leistungseinkaufs und das Kreditrisiko des Endkunden. Einige Verträge beinhalten mehrere Leistungskomponenten, wie etwa den Verkauf einer Kreuzfahrt und des zugehörigen Flugtickets. Der Verkauf der Flugtickets wird dabei aufgrund der Trennbarkeit von der Kreuzfahrt als eigenständige Leistungsverpflichtung bilanziert. In diesem Fall wird der Transaktionspreis auf alle Leistungsverpflichtungen anhand der relativen Einzelveräußerungspreise aufgeteilt. Sind diese nicht direkt beobachtbar, werden sie anhand des Expected-cost-plus-a-margin-Ansatzes geschätzt. Schätzungen hinsichtlich der Erlöse, Kosten oder des Auftragsfortschritts werden korrigiert, wenn sich Umstände ändern. Etwaige daraus resultierende Erhöhungen oder Verminderungen der geschätzten Erlöse oder Kosten werden in der Periode im Gewinn oder Verlust abgebildet, in der die Umstände, die Anlass zur Korrektur geben, der Geschäftsleitung zur Kenntnis gelangen. Sonstige Erlöse Sonstige Erlöse aus Werbekostenzuschüssen, Geschäften mit den Kooperationspartnern und IT-Leistungen werden nach Erbringen der Leistung realisiert. Vertragssalden Vertragsvermögenswerte Ein Vermögenswert ist der Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch für Güter oder Dienstleistungen, die auf einen Kunden übertragen wurden. Kommt der Konzern seinen vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden nach, bevor der Kunde die Gegenleistung entrichtet oder bevor die Zahlung fällig wird, wird ein Vertragsvermögenswert für den bedingten Anspruch auf Gegenleistung erfasst. Der Konzern weist keine Vertragsvermögenwerte innerhalb der Bilanz aus, da die Übertragung der Dienstleistungen in der Regel nicht erbracht wird, bevor der Kunde die Gegenleistung entrichtet hat oder bevor die Zahlung fällig wird. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Eine Forderung ist der unbedingte Anspruch des Konzerns auf Gegenleistung (d.h., die Fälligkeit tritt automatisch durch Zeitablauf ein). Vertragsverbindlichkeiten Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung des Konzerns, Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen, für die er von diesem eine Gegenleistung erhalten (bzw. noch zu erhalten) hat. Zahlt ein Kunde eine Gegenleistung, bevor der Konzern Güter oder Dienstleistungen auf ihn überträgt, wird eine Vertragsverbindlichkeit erfasst, wenn die Zahlung geleistet oder fällig wird (je nachdem, welches von beidem früher eintritt). Vertragsverbindlichkeiten werden als Erlöse erfasst, sobald der Konzern seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Der Konzern erfasst Vertragsverbindlichkeiten innerhalb der Bilanz unter der Position "Vertragsverbindlichkeiten". Rückerstattungsverbindlichkeiten und Rückerstattungsforderungen Wenn der Konzern erwartet, die vom Kunden erhaltene Gegenleistung ganz oder teilweise erstatten zu müssen und die an den touristischen Leistungsträger bereits weitergeleiteten Zahlungen erstattet zu bekommen, so erfasst er eine Rückerstattungsverbindlichkeit/-forderung, sonst eine(n) Vertragsverbindlichkeit/-Vermögenswert. 2.19. Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, über den die entsprechenden Aufwendungen, die sich kompensieren sollen, verbucht werden. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden über die geschätzte Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts ertragswirksam erfasst. Erhält der Konzern Zuwendungen in Form von nichtmonetären Vermögenswerten, so werden der Vermögenswert und die Zuwendung zum Nominalwert erfasst und über die geschätzte Nutzungsdauer des Vermögenswerts, basierend auf dem erwarteten Verbrauch des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des entsprechenden Vermögenswerts, in gleichen jährlichen Raten ertragswirksam aufgelöst. Beihilfen der öffentlichen Hand in Form von Garantien der öffentlichen Hand für Darlehen von Finanzinstituten werden bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts des Darlehens berücksichtigt. Unter Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zum Beispiel Ertragszuschüsse oder die Sozialversicherungszuschüsse zum Kurzarbeitergeld erfasst. Ist Kurzarbeitergeld eine persönliche Leistung für den Beschäftigten, sind die entsprechenden Zahlungen durchlaufende Posten. 2.20. Leasingverhältnisse Als Leasingnehmer least der Konzern hauptsächlich Immobilien, Fahrzeuge und IT-Ausstattung. Gemäß IFRS 16 bilanziert der Konzern für die meisten dieser Leasingverträge Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten, das heißt, diese Leasingverträge sind in der Bilanz ausgewiesen. Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt der Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde. Diese Methode wird gem. IFRS 16.C3 auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossen werden. Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrages, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Für Immobilien-Leasingverträge hat der Konzern jedoch beschlossen, von einer Trennung der Nichtleasingkomponenten abzusehen und stattdessen Leasing- und Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren. Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrundeliegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Normalerweise nutzt der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatzes kalkuliert der Konzern mit einem Zinssatz von 5 Prozent, der sich grundsätzlich an den Zinssätzen für eine externe Finanzierung orientiert. Bei der Berechnung macht der Konzern bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf null verringert hat. In der Bilanz weist der Konzern Nutzungsrechte, die nicht die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfüllen, in den Sachanlagen und Leasingverbindlichkeiten als solche aus. Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen (hauptsächlich Büroausstattung), sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse (hauptsächlich Vollcharter) nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand. Der Konzern ist nicht als Leasinggeber tätig. 2.21. Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten Sofern der beizulegende Zeitwert von in der Bilanz erfassten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht mithilfe von Daten eines aktiven Marktes bestimmt werden kann, wird er unter Verwendung von Bewertungsverfahren einschließlich der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Die in das Modell eingehenden Parameter stützen sich so weit wie möglich auf beobachtbare Marktdaten. Ist dies nicht möglich, stellt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte in gewissem Maße eine Ermessensentscheidung dar. Die Ermessensentscheidungen betreffen Input-Parameter wie Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko und Volatilität. Änderungen der Annahmen bezüglich dieser Faktoren könnten sich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert der Finanzinstrumente auswirken. Der beizulegende Zeitwert von Devisentermingeschäften wird unter Anwendung notierter Terminkurse zum Abschlussstichtag und Netto-Barwertberechnungen basierend auf Zinsstrukturkurven mit hoher Bonität in entsprechenden Währungen berechnet. 2.22. Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Erstmalige Erfassung und Bewertung Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder für die der Konzern den praktischen Behelf angewandt hat, bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert sowie im Falle eines finanziellen Vermögenswerts, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder für die der Konzern den praktischen Behelf angewandt hat, werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet. Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest - SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt. Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte spiegelt wider, wie ein Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows, den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder durch beides. Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d.h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist. Folgebewertung Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien klassifiziert:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (mit Ausnahme der geleisteten Anzahlungen) sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) Der Konzern verfügt nicht über erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente). Daher wird auf weitere diesbezügliche Ausführungen verzichtet. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente) Der Konzern verfügt nicht über erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente). Daher wird auf weitere diesbezügliche Ausführungen verzichtet. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Ungeachtet der vorstehend erläuterten Kriterien zur Klassifizierung von Schuldinstrumenten in die Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet" können Schuldinstrumente beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden, wenn dadurch eine Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder signifikant verringert würde. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten Aktien. Ausbuchung Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d. h. aus der Konzernbilanz entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält noch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert überträgt, erfasst er den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird. Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste. Saldierung von Finanzinstrumenten Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und als Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn es einen Rechtsanspruch darauf gibt und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Im Konzern werden somit die Forderungen gegenüber den Veranstaltern, bei denen die Umsatzrealisierung nach dem Buchungszeitpunkt erfolgt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 402 TEUR auf die möglichen Stornobuchungen nach dem Stichtag dargestellt. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Ein finanzieller Vermögenswert oder eine Gruppe von finanziellen Vermögenswerten gilt dann als wertgemindert, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die seit dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eintraten (ein eingetretener "Schadensfall"), objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen und dieser Schadensfall eine Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts oder der Gruppe der finanziellen Vermögenswerte hat, die sich verlässlich schätzen lässt. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder eines sonstigen Sanierungsverfahrens und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten künftigen Cashflows hinweisen, wie Änderungen der Rückstände oder wirtschaftliche Bedingungen, die mit Ausfällen korrelieren. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind. Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL). Bei Forderungen wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL. Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, wendet der Konzern die Vereinfachung für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko an. Dabei beurteilt er zu jedem Abschlussstichtag unter Heranziehung aller angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne einen unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand verfügbar sind, ob das Schuldinstrument ein geringes Kreditrisiko aufweist. Bei dieser Beurteilung überprüft der Konzern das interne Bonitätsrating des Schuldinstruments. Außerdem berücksichtigt er, dass ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos vorliegt, wenn vertragliche Zahlungen überfällig sind. Der Konzern prüft bei wesentlichen finanziellen Vermögenswerten, die fällig sind, das Ausfallrisiko im Einzelfall. Außerdem kann er in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall ausgehen, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Konzern die ausstehenden vertraglichen Beträge vollständig erhält, bevor alle von ihm gehaltenen Kreditbesicherungen berücksichtigt werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden.
1 FVTPL - Fair Value Through Profit or Loss (zum
beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn
oder Verlust)
Da die als andere finanzielle Vermögenswerte ausgewiesenen Aktien zwingend zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bilanziert werden, entspricht der Buchwert am Bilanzstichtag dem an der Börse notierten Kurswert. Für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten ist auf Grund der kurzen Restlaufzeit der Buchwert als realistische Schätzung des beizulegenden Zeitwertes anzunehmen (IFRS 7.29a). Auch für die Finanzschulden wird als beizulegender Zeitwert der Buchwert angegeben, da den Finanzschulden ein fester Zinssatz zugrunde liegt und daher der beizulegende Zeitwert nicht wesentlich vom Buchwert abweicht. e-vacation definiert Nettogewinne und Verluste auf finanzielle Vermögenswerte und Schulden gemäß IFRS 7.20a ausschließlich als Wertminderungsaufwand sowie auf aus dem Abgang von finanziellen Vermögenswerten und Schulden resultierende Gewinne bzw. Verluste. In diesem Zusammenhang wurden die Wertberichtigungen im Berichtsjahr um 199 TEUR erhöht (Vorjahr: Verminderung um 32 TEUR). Sämtliche Zinsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus finanziellen Schulden, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Im Berichtsjahr sind in Höhe von 35 TEUR Zinsaufwendungen für Pensionsverpflichtungen enthalten. 2.23. Risikomanagement Die Tätigkeit der Gruppe ist verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, wie:
Die Gruppe hat keine eigene Abteilung, die für das Risikomanagement zuständig ist. Für das Risikomanagement ist die Geschäftsführung der Gruppe zuständig. Die Geschäftsführung der Gruppe führt regelmäßig Überprüfungen der Finanzrisiken durch. Dabei greift sie auf Informationen aus verschiedenen Abteilungen der Gruppe zurück, hauptsächlich aus der Buchhaltung und dem Controlling. Das Management erhält und analysiert auch regelmäßig Informationen über die voraussichtlichen zukünftigen Zahlungsströme der Gruppe. 2.23.1. Marktrisiken Währungsrisiken Da die Gruppe international tätig ist, ist das größte Marktrisiko das Risiko bezüglich der Veränderung von Wechselkursen verschiedener Fremdwährungen, hauptsächlich des Schweizer Frankens. Wechselkursrisiken entstehen aus dem Kauf und Verkauf von Devisen sowie der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die auf andere Währungen als den Euro lauten. Die Gruppe ist Währungsrisiken aus Transaktionen mit ihren Tochtergesellschaften e-hoi AG und Cruise Center AG ausgesetzt, die sich in der Schweiz befinden und deren funktionale Währung der Schweizer Franken ist.
Zum 31. Dezember 2023 verfügte die e-vacation Gruppe über kein offenes Devisentermingeschäft. Zinsänderungsrisiken Die Gruppe ist keinen Zinsänderungsrisiken ausgesetzt, da sie keine finanziellen Verpflichtungen hat, die auf variablen Zinssätzen beruhen. Sensitivitätsanalyse Nach IFRS 7 ist für die systematische Darstellung der Marktpreisrisiken, denen die Gruppe am Bilanzstichtag ausgesetzt ist, eine Sensitivitätsanalyse zu erstellen. Ziel dieser Sensitivitätsanalyse ist die Ermittlung der Auswirkungen von hypothetischen Änderungen relevanter Risikovariablen auf Ergebnis und Kapital der Gruppe. Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse dient ausschließlich der Illustration; sie stellt keine Vorhersage weder von zukünftigen Ereignissen noch von Gewinnen bzw. Verlusten dar. Die Gruppe hat eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt, die den Einfluss eines 10 prozentigen Anstiegs bzw. Verlustes des Euro gegenüber dem Schweizer Franken auf die Konzernergebnisrechnung und das Eigenkapital misst. Dabei wurde von den Währungskursen zum Bilanzstichtag ausgegangen. Unter diesen Annahmen hätte sich der Gewinn vor Steuern für das Jahr 2023 um 112 TEUR erhöht (Vorjahr: 0 TEUR) oder wäre um 112 TEUR gesunken (Vorjahr: 0 TEUR). Das Eigenkapital hätte sich zum 31. Dezember 2023 um 758 TEUR erhöht (Vorjahr: 0 TEUR) oder wäre um 823 TEUR gesunken. Die Gruppe ist im Hinblick auf die zu Handelszwecken gehaltenen Aktien Preis- bzw. Kursänderungsrisiken ausgesetzt. Die Aktien sind an der Börse notiert. Die durchgeführte Sensitivitätsanalyse hat ergeben, dass ein Anstieg des Kurswerts von 3 Prozent am Abschlussstichtag eine Erhöhung des Gewinns vor Steuern sowie des Eigenkapitals um 33 TEUR (Vorjahr: 29 TEUR) zur Folge gehabt hätte. Bei einer gleichen Änderung in die Gegenrichtung wären der Gewinn vor Steuern sowie das Eigenkapitals um 33 TEUR (Vorjahr: 29 TEUR) gesunken. 2.23.2. Kreditrisiken Kreditrisiko bezeichnet das Risiko, dass eine Gegenpartei ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt und dies zu einem finanziellen Verlust der Gruppe führt. Die Gruppe minimiert ihre Kreditrisiken dadurch, dass sie nur mit großen Banken und Kreditinstitutionen als Gegenpartei zusammenarbeitet und dadurch, dass sie Klumpenrisiken mit einzelnen Gegenparteien vermeidet. Es gibt keine wesentlichen Risikokonzentrationen hinsichtlich einzelner Forderungen, da die Gruppe mit einer großen Anzahl von einzelnen Kunden zusammenarbeitet. Der Buchwert der finanziellen Instrumente stellt das maximale Kreditrisiko dar. Das maximal mögliche, in der Bilanz enthaltene Kreditrisiko ist in untenstehender Tabelle dargestellt:
Die Gruppe leistet Vorauszahlungen an ihre Partner - Reiseveranstalter und Reedereien. Wie bereits oben erwähnt, stellen solche Vorauszahlungen keine Finanzinstrumente nach IFRS 9 dar (IAS 32.AG11). Nichtsdestotrotz entstehen aus Vorauszahlungen kreditähnliche Risiken, da es sein kann, dass die Gruppe nicht die volle Gegenleistung für sie erhält. Es gibt jedoch keine Klumpenrisiken, da die Gruppe mit einer großen Zahl von Lieferanten zusammenarbeitet. Der Buchwert der Vorauszahlungen stellt das maximale Kreditrisiko der Vorauszahlungen dar. 2.23.3. Liquiditätsrisiken Als Liquiditätsrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass die Gruppe zukünftig nicht in der Lage ist, ihre fälligen finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Zu den Grundsätzen der Gruppe gehört es, sicherzustellen, dass sie über ausreichende Liquidität verfügt, wenn ihre Verbindlichkeiten fällig werden, sowohl unter normalen Umständen als auch in Krisensituationen. Durch die saisonalen Schwankungen im Tourismus verändert sich der Liquiditätsstand der Gruppe im Laufe eines normalen Geschäftsjahres. Die Liquidität der Gruppe erreicht in normalen Jahren sowohl in den Monaten Juli und August (Sommerferien) als auch Januar und Februar (Winterferien) ihre Höhepunkte, bedingt durch die höheren Buchungsbzw. Abreiseanzahlen. Die Tiefpunkte der Gruppenliquidität werden im März und im November erreicht, da in der Zeit weniger Abreisen und Buchungen stattfinden. Zum Bilanzstichtag besteht in der Gruppe ein für Garantien und Avale ausnutzbarer Firmenkreditrahmen in Höhe von EUR 11,5 Mio., der in Höhe von EUR 6,4 Mio. in Anspruch genommen worden ist. In der folgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten, nicht diskontierten Zahlungsmittelabflüsse (Zins- und Tilgungszahlungen) der Finanzverbindlichkeiten in TEUR dargestellt:
Die ungenutzten Kreditlinien stellen sich wie folgt dar:
2.23.4. Kapitalrisiken und Kapitalmanagement Kernziele des Kapitalmanagements sind die langfristige Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und die Erzielung einer im Vergleich zur Online-Touristikindustrie attraktiven Umsatz- und Kapitalrentabilität. Daneben muss das Kapitalmanagement mit dem anhaltend hohen Umsatz- und Bilanzwachstum Schritt halten. Weiteres Ziel ist es, das Fortbestehen des Unternehmens so zu sichern, dass Erträge für die Anteilseigner erzielt werden und die Kapitalkosten durch eine optimale Kapitalstruktur reduziert werden. Die e-vacation unterliegt keinen satzungsmäßigen Mindestkapitalerfordernissen. Die Eigenkapitalquote liegt zum Bilanzstichtag bei 32,2 Prozent (Vorjahr unter Berücksichtigung des Nachrangdarlehens: 48,5 Prozent). Die Ziele werden durch die regelmäßige Überwachung der Kapitalstruktur durch die Geschäftsführer erreicht. Zum 31. Dezember 2023 wie auch im Vorjahr wies die Gruppe keinerlei Kontokorrent-, Termin- oder Bankkredite aus. Als Nettoschulden werden die gesamten Schulden der Gruppe (im Vorjahr ohne das Nachrangdarlehen) abzüglich des Betrags der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente dargestellt. Das Gesamtkapital wird berechnet als Summe aus Eigenkapital und Nettoschulden. Das Verhältnis von Nettoschulden zum Eigenkapital stellt sich am Abschlussstichtag wie folgt dar:
2.23.5. Sonstige nicht finanzielle Risiken Die Grundsätze der Gruppe sehen die Nutzung von Versicherungen zur finanziellen Absicherung gegen Prozessrisiken und gegen Risiken von Naturkatastrophen vor. Risikoträger sind Versicherungsgesellschaften oder andere Dritte. Zur Beurteilung noch offener Ansprüche und möglicher Vergleichskosten nutzt die Gruppe in ihrem Rechnungswesen konsistente Verfahren, die auf historischen Trendaussagen, durchschnittlichen Schadensbeträgen, externer Rechtsberatung und zukünftigen Erwartungen basieren. Spezifische Risiken im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine treffen unsere Gruppe nicht und werden daher als unwahrscheinlich eingestuft. So wurden die Quellmärkte Russland und Ukraine nicht aktiv bearbeitet. Als Zielmarkt spielte Russland durchaus eine bedeutsame Rolle im Bereich der Ostseekreuzfahrten mit St. Petersburg als wichtigem Hafen. Hier haben die Reedereien schnell die Schiffe umgeroutet, um Russland als Zielgebiet zu meiden. Diese Umroutungen haben auch nicht zu einer signifikanten Stornowelle geführt. Die mit diesem Krieg einhergehende Energiepreissteigerung und die Inflationsentwicklung haben das Reisegeschäft bis dato nicht maßgeblich beeinflusst. Deren mittel- und langfristige Entwicklung und Auswirkungen werden jedoch fortlaufend von uns überwacht. 3. Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen Die Erstellung des Konzernabschlusses im Rahmen der IFRS erfordert kritische Beurteilungen und Schätzungen. Der Konzern trifft Einschätzungen und Annahmen, welche die Zukunft betreffen. Die hieraus abgeleiteten Schätzungen werden naturgemäß in den seltensten Fällen den späteren tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Folgenden erörtert. Diese Schätzungen und Beurteilungen haben einen direkten Einfluss auf die Buchwerte von Vermögen und Schulden sowie eventuell auf Erträge und Aufwendungen. Schätzungen und Beurteilungen basieren auf den Bewertungsgrundlagen zum Bilanzstichtag. Die aktuellen Buchwerte können bestimmte Abweichungen von den getroffenen Schätzungen beinhalten. Die wesentlichen Schätzungsunsicherheiten betreffen folgende Positionen: Umsatzabgrenzung Im Fall des Vermittlungsgeschäfts wird nach IFRS 15 der Umsatz zum Zeitpunkt der Buchung realisiert. Für die Buchungen in diesem Bereich, die vor dem Stichtag erfolgen, deren Reisen jedoch erst nach dem Stichtag stattfinden, ermittelt der Konzern den erwarteten Umsatz. Dieser Wert wird als Reisepreis der Vorausbuchungen multipliziert mit der erwarteten Marge und vermindert um einen erwarteten Stornosatz, berechnet. Dadurch ist dieser Betrag von Schätzungen der endgültigen Marge und der endgültigen Stornoquote abhängig. Vor der Corona-Krise wurde die Stornoquote als durchschnittliche Quote der in den letzten 3 Jahren stornierten Reisen ermittelt. Ab dem Jahr 2020 erwies sich diese früher erprobte Methode jedoch als nicht zutreffend. Aufgrund der instabilen Pandemiesituation wird seit dem Jahr 2020 eine neue Methode zur Schätzung der Stornoquote verwendet. Der Konzern hat während der Abschlusserstellung (Ende April 2024) überprüft, wie viele der Vorausbuchungen schon tatsächlich in Anspruch genommen und wie viele abgesagt wurden. Auf die noch nicht durchgeführten und noch nicht abgesagten Reisen wurde nach dem besten gegenwärtigen Wissen ein Aufschlag auf die bereits realisierten Stornos geschätzt. Zum Bilanzstichtag bestanden nur geringfügige Rückzahlungsverpflichtungen für bereits teilweise oder vollständig bezahlte Reisen. Der Konzern erwartet, den wesentlichen Teil dieser Rückzahlungsverpflichtungen erfüllen zu müssen. Nutzungsdauer der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte Die Gruppe hat einen wesentlichen Teil ihres Vermögens in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte investiert. Zum Zeitpunkt der Investitionen kann der Zeitraum des Gebrauchs der Anlagen und immateriellen Vermögenswerte naturgemäß nicht genau definiert werden. Zum Beispiel können technische Entwicklungen zu Nutzungsdauerverkürzungen führen. Die ursprünglich festgelegten Nutzungsdauern werden kontinuierlich überprüft und sofern erforderlich angepasst. Entwicklungskosten Der Konzern aktiviert die Kosten von Softwareentwicklungsprojekten. Die erstmalige Aktivierung der Kosten basiert auf der Einschätzung des Managements, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit nachgewiesen ist; dies ist i.d.R. dann der Fall, wenn ein Produktentwicklungsprojekt einen bestimmten Meilenstein in einem bestehenden Projektmanagementmodell erreicht hat. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge trifft das Management Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cashflows aus dem Projekt, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses des erwarteten zukünftigen Nutzens. Werthaltigkeit des Goodwills und der Domains e-vacation testet die Werthaltigkeit des Goodwills. Diese Überprüfung basiert auf erwarteten Cashflows und anderen Annahmen. Bei der Beurteilung, ob ein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte, berücksichtigt die Geschäftsführung externe und interne Informationsquellen gemäß IAS 36.111, hinsichtlich der Identifizierung und Überprüfung dieser Indikatoren muss die Geschäftsführung Einschätzungen vornehmen. e-vacation testet die Werthaltigkeit der Domains. Um deren Werthaltigkeit sicherzustellen, werden die Buchwerte der Domains zum Bilanzstichtag mit aktuellen Marktpreisen abgeglichen. Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Der Konzern nutzt eine Wertberichtigungsmatrix, um die erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten zu berechnen. Die Wertberichtigungsquoten werden auf der Grundlage der Überfälligkeitsdauer in Tagen für verschiedene (nach Kriterien wie der geografischen Region, der Produktart, dem Kundentyp und der Bonitätseinstufung) zu Gruppen zusammengefasste Kundensegmente mit ähnlichen Ausfallmustern bestimmt. Die Wertberichtigungstabelle basiert anfänglich auf historischen Ausfallquoten des Konzerns. Anschließend kalibriert der Konzern die Tabelle, um seine historischen Kreditausfälle an zukunftsbezogene Informationen anzupassen. Wenn beispielsweise davon ausgegangen wird, dass sich prognostizierte wirtschaftliche Rahmenbedingungen (wie das Bruttoinlandsprodukt) im Laufe des kommenden Jahres verschlechtern, was zu einem Anstieg der Kreditausfälle in den Bereichen der Kunden führen kann, dann werden die historischen Ausfallquoten angepasst. Zu jedem Abschlussstichtag werden die historischen Ausfallquoten aktualisiert und Änderungen der zukunftsbezogenen Schätzungen analysiert. Die Beurteilung des Zusammenhangs zwischen historischen Ausfallquoten, prognostizierten Rahmenbedingungen und erwarteten Kreditausfällen stellt eine wesentliche Schätzung dar. Die Höhe der erwarteten Kreditausfälle hängt von Änderungen der Umstände und der prognostizierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Die historischen Kreditausfälle des Konzerns und die Prognose der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind möglicherweise nicht repräsentativ für die tatsächlichen Ausfälle der Kunden in der Zukunft. Informationen über die erwarteten Kreditverluste bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns sind in Anhangangabe Nr. 11. enthalten. Bewertung von Rückstellungen e-vacation bildet Rückstellungen für möglicherweise entstehende Vertriebsprovisionen bei den nach dem Buchungszeitpunkt abgegrenzten Umsätzen aus dem Vermittlungsgeschäft. Für die Schätzung der Höhe der noch ausstehenden Vertriebsprovisionen werden Werte aus schon im Laufe des Jahres angefallenen Vertriebskosten gewonnen. Leistungsorientierte Pensionspläne (Pensionsleistungen) Der Aufwand aus dem leistungsorientierten Plan sowie der Barwert der Pensionsverpflichtungen werden anhand von versicherungsmathematischen Bewertungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählt die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und künftiger Rentensteigerungen. Aufgrund der Komplexität in der Bewertung und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Der Parameter, der am stärksten Änderungen unterliegt, ist der Abzinsungssatz. Bei der Ermittlung eines angemessenen Abzinsungssatzes orientiert sich das Management an den Zinssätzen von Unternehmensanleihen in Währungen, die der Währung der Verpflichtung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsprechen und mindestens ein AA-Rating einer international anerkannten Ratingagentur haben, wobei diese Zinssätze bei Bedarf durch Extrapolation entlang der Renditekurve an die erwartete Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung angepasst werden. Des Weiteren wird die Qualität der zugrundeliegenden Anleihen überprüft. Diejenigen, die übermäßig hohe Kredit-Spreads aufweisen, werden aus dem Anleihenportfolio, aus dem der Abzinsungssatz abgeleitet wird, entfernt, da es sich bei diesen Anleihen nicht um erstrangige Unternehmensanleihen handelt. Die Sterberate basiert auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln für das entsprechende Land. Diese Sterbetafeln ändern sich üblicherweise nur dann, wenn sich auch demografische Änderungen ergeben. Künftige Lohn- und Gehalts- sowie Rentensteigerungen basieren auf erwarteten künftigen Inflationsraten für das jeweilige Land. Weitere Details zu den Pensionsverpflichtungen werden in Anhangangabe Nr. 14. erläutert. Steuerverbindlichkeiten und -ansprüche e-vacation ist Gegenstand von Ertragsteuerveranlagungen in verschiedenen Ländern. Die Bestimmung von Transferpreisen, die Realisierbarkeit von Verlustvorträgen und andere Annahmen sind bestimmend für die Schätzung bzw. Festlegung der Steuerverpflichtungen und Steueransprüche. Unternehmenszusammenschlüsse Schätzungsunsicherheiten bestehen weiterhin im Hinblick auf die Bewertung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und immaterieller Vermögenswerte zum Erwerbszeitpunkt im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen. Leasingverhältnisse - Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen - Der Konzern als Leasingnehmer Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird. Der Konzern hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Er trifft bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Option zur Verlängerung bzw. Kündigung des Leasingverhältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird, Ermessensentscheidungen. Das heißt, er zieht alle relevanten Faktoren in Betracht, die für ihn einen wirtschaftlichen Anreiz darstellen, die Verlängerungs- oder die Kündigungsoption auszuüben. Nach dem Bereitstellungsdatum bestimmt der Konzern die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine Änderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt und sich darauf auswirkt, ob er die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausüben wird oder nicht (z.B. Durchführung von wesentlichen Mietereinbauten oder wesentliche Anpassung des zugrundeliegenden Vermögenswerts). Der Konzern hat den Verlängerungszeitraum in der Laufzeit von Leasingverträgen mit kürzeren unkündbaren Laufzeiten berücksichtigt, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll ist, mithin damit gerechnet wird, dass aus diesen nachhaltige Gewinne erzielt werden können. Er übt seine Option zur Verlängerung dieser Leasingverhältnisse üblicherweise aus, da es erhebliche negative Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf hätte, wenn ein Ersatzvermögenswert nicht rechtzeitig verfügbar ist. Die Verlängerungszeiträume bei Leasingverträgen mit längeren unkündbaren Laufzeiten sind nicht in der Leasinglaufzeit berücksichtigt, da nicht hinreichend sicher ist, ob die Verlängerungsoptionen ausgeübt werden. Ferner werden die Zeiträume, die sich aus einer Kündigungsoption ergeben, nur dann in die Leasinglaufzeit einbezogen, wenn hinreichend sicher ist, dass die Option nicht ausgeübt wird. Leasingverhältnisse - Schätzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes Leasingverbindlichkeiten werden nach IFRS 16 zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen, abgezinst mit dem entsprechenden Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers bewertet. Der Konzern kann den dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen. Daher verwendet er zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten seinen Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Grenzfremdkapitalzinssatz spiegelt somit die Zinsen wider, die der Konzern "zu zahlen hätte". Wenn keine beobachtbaren Zinssätze verfügbar sind (z.B. bei Tochterunternehmen, die keine Finanzierungsgeschäfte abschließen) oder wenn der Zinssatz angepasst werden muss, um die Bedingungen des Leasingverhältnisses abzubilden (z.B., wenn dieses nicht in der funktionalen Währung des Tochterunternehmens abgeschlossen wurde), muss der Grenzfremdkapitalzinssatz geschätzt werden. Der Konzern schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Inputfaktoren (z.B. Marktzinssätze), sofern diese verfügbar sind, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen (z.B. Einzelbonitätsbewertung des Tochterunternehmens). Beizulegender Zeitwert Der beizulegende Zeitwert von nicht auf einem aktiven Markt gehandelten Finanzinstrumenten wird durch die Anwendung geeigneter Bewertungstechniken ermittelt, die aus einer Vielzahl von Methoden ausgewählt werden. Die hierbei verwendeten Annahmen basieren weitestgehend auf am Bilanzstichtag vorhandenen Marktkonditionen. Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts zahlreicher zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswerte, die nicht auf aktiven Märkten gehandelt werden, wendet der Konzern ein Discounted-Cash-Flow-Verfahren an. Saldierung von finanziellen Vermögenswerten Im Konzern werden die Forderungen gegenüber den Veranstaltern, bei denen die Umsatzrealisierung nach dem Buchungszeitpunkt erfolgt, abzüglich eines Abschlags auf mögliche Stornobuchungen dargestellt. Die Stornoquote ergibt sich grundsätzlich aus den Erfahrungswerten sowie unter Berücksichtigung einen angemessenen Aufschlags auf die bereits realisierten Stornos. 4. Änderungen wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 4.1. Neue und geänderte Standards, die in 2023 Anwendung finden Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen waren für das Geschäftsjahr 2023 erstmalig anzuwenden:
Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Änderungen an IAS 12) Zum 1. Januar 2023 wendete der Konzern erstmalig Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einem einzigen Geschäftsvorfall entstehen (Änderungen an IAS 12) an. Die Änderungen schränken den Anwendungsbereich der "Initial Recognition Exemption" ein, indem sie Transaktionen ausschließen, die zu sich ausgleichenden, also gegenläufigen temporären Differenzen in gleicher Höhe führen - zum Beispiel Leasingverhältnisse. Bei Leasingverhältnissen müssen die zugehörigen latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten ab dem Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode erfasst werden, wobei alle kumulierten Auswirkungen als Anpassung der Gewinnrücklagen oder anderer Eigenkapitalbestandteile zu diesem Zeitpunkt ausgewiesen werden. Für alle anderen Transaktionen gelten die Änderungen für Transaktionen, die zu oder nach dem Beginn der frühesten dargestellten Periode eintreten. Der Konzern bilanzierte bislang bereits einen separaten latenten Steueranspruch in Bezug auf die Leasingverbindlichkeiten und eine latente Steuerschuld in Bezug auf die Nutzungsrechte. Die erfassten aktiven und passiven latenten Steuern werden, wie auch in der Vergangenheit, gemäß IAS 12.74 saldiert. Die Änderungen hatten daher weder eine Auswirkung auf die Konzernbilanz, noch auf die Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2022. Die wesentliche Auswirkung betrifft die Anhangangaben zu erfassten latenten Steueransprüchen und -schulden (siehe Anhangangabe 28.1.) Globale Mindestbesteuerung Der Konzern wendete Reform des internationalen Steuersystems - Mustervorschriften für Pillar 2 (Änderungen an IAS 12) nach der Veröffentlichung am 23. Mai 2023 an. Die Änderungen enthalten eine vorübergehende, verpflichtende und sofort anzuwendende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben. Zudem schreiben sie gezielte Anhangangaben über die Betroffenheit durch die Mindestbesteuerung vor. Die verpflichtende Ausnahme ist rückwirkend anzuwenden. Da jedoch zum 31. Dezember 2022 in keinem der Länder, in denen der Konzern tätig ist, ein neues Gesetz zur Einführung der globalen Mindestbesteuerung bereits galt oder in Kürze gelten sollte und zu diesem Zeitpunkt keine damit verbundenen latenten Steuern erfasst wurden, hat die rückwirkende Anwendung keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Wesentliche Angaben zu Rechnungslegungsmethoden Der Konzern wendete auch Angaben zu Rechnungslegungsmethoden (Änderungen an IAS 1 und an Practice Statement 2) zum 1. Januar 2023 erstmalig an. Obwohl die Änderungen nicht zu einer Änderung der Rechnungslegungsmethoden selbst führten, wirkten sie sich auf die im Konzernabschluss vorgenommenen Anhangangaben zu den Rechnungslegungsmethoden aus. Die Änderungen schreiben "wesentliche Angaben zu Rechnungslegungsmethoden" anstelle von "Darstellung der maßgeblichen Rechnungslegungsmethoden" vor. Darüber hinaus bieten sie auch Leitlinien für die Berücksichtigung von Wesentlichkeitsaspekten zu Angaben über Rechnungslegungsmethoden, die den Unternehmen helfen, nützliche und unternehmensspezifische Anhangangaben über die Rechnungslegungsmethoden bereitzustellen, die die Abschlussadressaten für das Verständnis anderer im Konzernabschluss enthaltenen Informationen benötigen. Die Geschäftsführung überprüfte die Rechnungslegungsmethoden und aktualisierte in einigen Fällen die in der Anhangangabe 2. dargestellten Informationen entsprechend den geänderten Vorgaben. Die übrigen im Geschäftsjahr 2023 erstmalig anzuwendenden Rechnungslegungsnormen haben keinen nennenswerten Einfluss auf die Darstellung des Abschlusses. 4.2. Neue und geänderte Standards, die in 2024 und späteren Jahren Anwendung finden Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die 2023 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewendet wurden:
1 S: Es handelt sich um neuen Standard. A: Es
handelt sich um eine Ergänzung oder Überarbeitung
eines bestehenden Standards.
Aus den oben dargestellten Änderungen der IFRS werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet. 5. Unternehmenszusammenschlüsse Mit Gründung der e-vacation Goup Holding GmbH, Frankfurt am Main, im Jahr 2021 bereiteten die Gesellschafter eine neue Holdingstruktur des Konzerns vor. Im Zuge dessen hat die e-vacation Group Holding GmbH am 8. März 2022 100 Prozent der Geschäftsanteile an der Wolters Rundreisen GmbH erworben, wodurch das Rundreisegeschäft unter die neue Finanzholding der Gruppe gegliedert wurde. In der Gesellschafterversammmlung der e-vacation Group Holding GmbH vom 7. Dezember 2023 wurde die Erhöhung des Stammkapitals um 475 TEUR beschlossen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 17. April 2024. Die Erhöhung des Stammkapitals erfolgte gegen Einbringung aller Geschäftsanteile an der e-hoi GmbH, Wildunger Straße 6a, 60487 Frankfurt am Main, im Nennwert von insgesamt 2.400 TEUR in die e-vacation Group Holding GmbH (Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Einbringungswert aller abgetretenen Geschäftsanteile an der e-hoi GmbH (4.828 TEUR) und dem Nennbetrag der hierfür im Zuge der Kapitalerhöhung gewährten Geschäftsanteile (475 TEUR) wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Damit wurde im Berichtsjahr 2023 auch das Kreuzfahrtgeschäft, bestehend aus der e-hoi GmbH und all ihren Tochterunternehmen, unter die neue Muttergesellschaft umgehangen. Sowohl die Transaktion in 2022 als auch in 2023 stellen einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle (common control) dar. Ein gemeinsames Kontroll- oder Beherrschungsverhältnis im Sinne von IFRS 3.2(c), IFRS 3.B1ff. liegt vor, wenn zwei oder mehr Unternehmen unter dem gemeinsam ausgeübten Kontrollverhältnis eines oder mehrerer gleicher Gesellschafter stehen, die vertraglich aneinander gebunden sind. Dies ist im Hinblick auf die Gesellschafter der e-vacation Group Holding GmbH als neue Finanzholding sowie die Gesellschafter der bisherigen Muttergesellschaft e-hoi GmbH (vor Einbringung der Anteile) gegeben. In der Folge wird die Kontrolle über die zusammengeführten Geschäftsbetriebe sowohl vor als auch nach dem Unternehmenszusammenschluss durch den gleichen Gesellschafterkreis ausgeübt. Entsprechend werden die Kontrollverhältnisse infolge der beiden Transaktionen nicht grundlegend neu geordnet. Vielmehr betreffen die Transaktionen nur die Neuordnung der Kontrollstruktur. Diese Unternehmenserwerbe sind nach IFRS 3.2(c) aus dem Anwendungsbereich des IFRS 3 ausgenommen. Da die IFRS keine expliziten Regelungen für die bilanzielle Abbildung derartiger Transaktionen enthalten, gilt es eine Rechnungslegungsmethode zu entwickeln und anzuwenden, die den Abschlussadressaten relevante und verlässliche Informationen für deren wirtschaftliche Entscheidungsprozesse vermittelt (IAS 8.10ff.). Dazu wird in der deutschen Kommentarliteratur sowie in IDW RS HFA 50, IFRS 3 - M2 die Auffassung vertreten, dass eine Fortführung der Buchwerte aus dem bisherigen Konzernabschluss der e-hoi GmbH geboten ist. Hinsichtlich der Konzerneigenkapitalstruktur sind im neuen Konzern das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage der neuen Muttergesellschaft e-vacation Group Holding GmbH auszuweisen. Die Ergebnisvorträge und die sonstigen Ergebnisse resultieren aus den fortgeführten Ergebnissen des zuvor bestehenden Konzerns der e-hoi GmbH. Eine sich durch die Kapitalreorganisation ergebende Differenz ist im Eigenkapital zu erfassen (IFRS 3.B22(d) analog). Zum Erstkonsolidierungszeitpunkt der Kreuzfahrtgruppe stellen sich die zu Buchwerten zugehenden Vermögenswerte und Schulden wie folgt dar:
Die im Zusammenhang mit der Reorganisation der Gruppe angefallenen Beratungsleistungen und Transaktionskosten wurden ergebniswirksam erfasst. Die in der Gesamtergebnisrechnung für 2023 ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen umfassen in Bezug auf die e-hoi Gruppe allein den Zeitraum vom 7. Dezember bis zum 31. Dezember 2023. Zur Verbesserung des Informationsgehalts erfolgen in der Gesamtergebnisrechnung und im Konzernanhang Pro Forma-Angaben in entsprechender Anwendung von IFRS 3.B64(q)(ii) unter der Bezeichnung "2023 informativ". Diese informativen Zahlen beziehen sich auf den Konzern unter der Annahme, dass die e-hoi Gruppe bereits ab dem 1. Januar 2023 konsolidiert worden wäre. In diesem Fall hätten der Konzernumsatz 102.118 TEUR und das Konzernjahresergebnis 3.199 TEUR betragen. Angaben zur Konzernbilanz 6. Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte bestehen aus selbst geschaffenen Softwareentwicklungskosten, gekaufter Software, gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und Werten, dem Kundenstamm, den Domains und dem Goodwill aus den Unternehmenszusammenschlüssen. Softwareentwicklungskosten Die selbstgeschaffenen Softwareentwicklungskosten wurden für IFRS-Zwecke als immaterieller Vermögenswert aktiviert und zu Herstellungskosten bilanziert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich und die technische Realisierbarkeit sichergestellt ist (IAS 38). Die Entwicklungstätigkeit muss ferner mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führen. In diesem Fall handelt es sich bei den Herstellungskosten um Entwicklungskosten. Diese setzen sich aus Personalkosten für die Programmierer, Projektmanagementkosten und direkt zurechenbaren Gemeinkosten zusammen. Die im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbene Software wurde zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und weiterhin nach Herstellungskosten bilanziert. Forschungskosten sind gemäß IAS 38 nicht aktivierungsfähig und werden somit unmittelbar als Aufwand in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst. Domains und Marken Domains und Marken unterliegen aufgrund einer unbestimmten Nutzungsdauer keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden jährlich auf eine Wertminderung überprüft. Die Ermittlung des Wertminderungsbedarfs erfolgt auf der Ebene der ZGEs. Die Verteilung der Domains im Konzern kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Goodwill Der zum Bilanzstichtag ausgewiesene Goodwill wird den ZGEs "Cruisewinkel" und "Zeetours" zugeordnet. Die erzielbaren Werte von "Cruisewinkel" und "Zeetours" bestimmen sich durch die Berechnung der jeweiligen Nutzungswerte. Diese Berechnungen basieren auf prognostizierten Cashflows, die aus der von der Geschäftsführung erstellten Dreijahresplanung abgeleitet wurden. Cashflows nach diesem Dreijahreszeitraum werden unter Nutzung einer dem Land entsprechenden Wachstumsrate extrapoliert. Der verwendete Diskontierungszinssatz (Weighted Avarage Cost of Capital, WACC) reflektiert die spezifischen Risiken des betreffenden Segmentes und ist ebenfalls landesspezifisch. Der Planung liegen insbesondere Annahmen hinsichtlich makroökonomischer Entwicklungen sowie der Entwicklung von Verkaufspreisen und Währungskursen zugrunde. Neben diesen aktuellen Marktprognosen werden auch Entwicklungen und Erfahrungen aus der Vergangenheit einbezogen. Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, welche Annahmen in der Discounted-Cashflow-Analyse angesetzt wurden.
Beim Impairment-Test auf den Goodwill wurde bei keiner ZGE eine Wertminderung festgestellt. Die Sensitivitätsrechnung führte zu keiner Änderung bei der Schätzung der Werthaltigkeit. Kundenstamm Im Rahmen der Impairment-Tests zeigte sich kein Wertminderungsbedarf. 7. Sachanlagen
Im Sachanlagevermögen befinden sich gemäß IFRS 16 auch die Nutzungsrechte im Zusammenhang mit Leasingobjekten, die nicht die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfüllen. IFRS 16 verlangt die Bilanzwerte von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten an die aktuellen Erwartungen anzupassen. Das Unternehmen besitzt Mietverträge mit Kündigungsoptionen, bei denen die erwartete Nutzungszeit sich verändern / verlängern kann. Im Jahr 2023 resultierten Zugänge zu den Nutzungsrechten aus der Änderung der geschätzten Mietdauer. 8. Anteile an Unternehmen Der Konzern hatte folgende wesentliche Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2023:
Alle Tochterunternehmen werden konsolidiert. Der Anteil der direkt durch das Mutterunternehmen gehaltenen Stimmrechte an den Tochterunternehmen weicht nicht von dem Anteil der gehaltenen Stammaktien ab. Außerdem hält das Mutterunternehmen keine Vorzugsaktien von in den Konzern einbezogenen Tochterunternehmen. 9. Vertragserfüllungskosten
Mit den Vertragserfüllungskosten werden die im Veranstaltungsgeschäft bis zur Abreise angefallenen Materialaufwendungen für das Folgejahr, hier die touristischen Vorleistungen, abgegrenzt und entsprechend aktiviert. Diese betreffen alle Buchungen im Veranstaltungsgeschäft, bei denen die Anreise bis zum Stichtag erfolgt ist, die Abreise dagegen erst im neuen Jahr nach dem Stichtag erfolgt. Diese Materialaufwendungen werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad (taggenaue Aufwandszuordnung) realisiert. Die Vertragserfüllungskosten beinhalten auch eine Abgrenzung für die Aufwendungen für noch nicht abgeschlossene Buchungen im Veranstaltungsgeschäft, bei denen die Anreise im Folgejahr stattfand. Diese Aufwendungen umfassten Personalkosten, Abschreibungen und sonstige Aufwendungen, die direkt anteilig auf die Buchungsabwicklung angerechnet werden konnten. Es ergab sich keine Wertminderung bzw. keine Wertaufholung der Vertragserfüllungskosten zum 31. Dezember 2023. 10. Andere finanzielle Vermögenswerte
Die Aktien werden zu Handelszwecken gehalten und sollen unter Berücksichtigung der Kursentwicklung in der nahen Zukunft wieder veräußert werden. 11. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Die auf einem separaten Konto erfassten Wertminderungen der Forderungen entwickelten sich wie folgt:
Der Bestand an Wertberichtigungen auf Forderungen ist im Berichtsjahr um 199 TEUR gestiegen (Vorjahr: Rückgang um 32 TEUR). Zum 31. Dezember 2023 belief sich der Gesamtbetrag der zweifelhaften Forderungen auf 569 TEUR (Vorjahr 191 TEUR), auf die folgende Wertberichtigungen gebildet wurden:
Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:
Im Vorjahr bestanden Forderungen gegenüber nahestehenden Personen und Unternehmen in Höhe von 3.150 TEUR. Weitere Angaben zu den nahestehenden Personen und Unternehmen befinden sich in der Anhangangabe Nr. 32. Der Buchwert der zum Stichtag bilanzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Forderungen stellt das maximal mögliche, in der Bilanz enthaltene Kreditrisiko dar. Weitere Angaben zum Kreditrisiko befinden sich in der Anhangangabe Nr. 2.23.2. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die geleisteten Anzahlungen aus dem Reisegeschäft, die Forderungen gegenüber nahestehenden Personen/Unternehmen sind wie im Vorjahr als kurzfristig anzusehen. Die sonstigen Forderungen umfassen zum Bilanzstichtag im Wesentlichen Forderungen aus hinterlegten Kautionen für Reisen, Umsatzsteuerforderungen, abgegrenzte, nicht touristische Aufwendungen und übrige Forderungen. Im Vorjahr beinhalten die sonstigen Forderungen im Wesentlichen eine ausstehende Restzahlung auf den Kaufpreis aus der Veräußerung der Anteile an der e-domizil GmbH. Alle sonstigen Forderungen sind kurzfristig. 12. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Finanzmittelfonds) setzen sich wie folgt zusammen:
Die Guthaben bei den Kreditinstituten bestehen im Wesentlichen aus Guthaben auf den Bankkonten der Gesellschaften des Konzerns. 13. Eigenkapital
In der Gesellschafterversammmlung der e-vacation Group Holding GmbH vom 7. Dezember 2023 wurde die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 475.000,00 und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 17. April 2024. Die Erhöhung des Stammkapitals erfolgte gegen Einbringung aller Geschäftsanteile an der e-hoi GmbH, Wildunger Straße 6a, 60487 Frankfurt am Main, im Nennwert von insgesamt 2.400.000,00 EUR in die e-vacation Group Holding GmbH (Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage). Die Anzahl der genehmigten, ausgegebenen und voll einbezahlten Anteile beträgt unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Sacheinlage 500.000 (Nennwert je Anteil: 1 EUR). Der Nennwert des Stammkapitals zum 31. Dezember 2023 beträgt 500 TEUR. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Einbringungswert aller abgetretenen Geschäftsanteile an der e-hoi GmbH (4.828 TEUR) und dem Nennbetrag der hierfür im Zuge der Kapitalerhöhung gewährten Geschäftsanteile (475 TEUR) wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Gewinnrücklagen umfassen mit 10.336 TEUR die während der Zugehörigkeit zu diesem Konzern wie auch zu dem vorherigen Konzern der e-hoi GmbH erzielten Ergebnisse der einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung der e-hoi GmbH vom 31. Oktober 2023 wurde eine Gewinnausschüttung in Höhe von 12 Mio. EUR beschlossen, die in Höhe von 3,5 Mio. EUR aus dem Gewinnvortrag des Vorjahres sowie in Höhe von 8,5 Mio. EUR aus dem Jahresüberschuss 2023 der e-hoi GmbH ausgezahlt werden konnte. Die sich aus der Umrechnung der funktionalen Währung der ausländischen Tochterunternehmen in die Berichtswährung des Konzerns ergebenden Differenzen werden als Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung erfasst. Um im Vorjahr aufgrund des negativen Eigenkapitals eine Überschuldung zu vermeiden, wurde das von der e-hoi GmbH an die e-vacation Group Holding GmbH ausgereichte Darlehen um eine Rangrücktrittsabrede ergänzt. Weitere Angaben zu diesem Darlehens befinden sich in der Anhangangabe Nr. 32. 14. Pensionsrückstellungen Ein leistungsorientierter Pensionsplan ist ausschließlich bei der Wolters Rundreisen GmbH vorhanden. Die Pensionsrückstellungen aus diesem Plan wurden nach IAS 19 "Employee Benefits" ermittelt. Die bilanzierten Pensionsrückstellungen resultieren aus Direktzusagen gegenüber Mitarbeitern der Wolters Rundreisen GmbH. Bis zum Jahr 2013 erhielten die Mitarbeiter von der Wolter Rundreisen GmbH nach 10-jähriger Betriebsangehörigkeit die Pensionszusage ausgehändigt. Bei Weiterbeschäftigung bis zum Renteneintritt bedeutete sie eine gehaltsunabhängige, lebenslang laufende Betriebsrente, die in monatlichen Raten erbracht wird. Bei vorherigem Austritt aus dem Unternehmen wird ein Anteil davon als sogenannte unverfallbare Anwartschaft berücksichtigt. Das Modell wurde 2013 ersatzlos gestrichen, das Unternehmen besitzt aber weiterhin Verpflichtungen aus den bis 2013 gewährten Zusagen. Den versicherungsmathematischen Berechnungen liegen die in der folgenden Tabelle dargestellten Parameter zugrunde:
Die nachstehende Tabelle zeigt die Überleitung des Anfangsbestands auf den Endbestand für die Nettoschuld (den Nettovermögenswert) aus dem Plan:
Der Zinsaufwand/-ertrag wurde im Finanzergebnis, der Dienstzeitaufwand in den Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer erfasst. Die versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste wurden im sonstigen Ergebnis erfasst. In der folgenden Tabelle wird eine quantitative Sensitivitätsanalyse der wichtigsten Annahmen zum 31. Dezember 2023 dargestellt:
Die vorstehende Sensitivitätsanalyse wurde mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert. Die leistungsorientierte Verpflichtung teilt sich wie folgt auf aktive Planteilnehmer, unverfallbare Anwartschaften ausgeschiedener Planteilnehmer und Leistungsempfänger auf:
Folgende Beiträge werden voraussichtlich in den nächsten Jahren im Rahmen der leistungsorientierten Verpflichtungen ausgezahlt:
Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt zum Ende des Berichtszeitraums in der betroffenen Gesellschaft 9,1 Jahre. Der Konzern rechnet für das Geschäftsjahr 2024 mit einem laufenden Dienstzeitaufwand in Höhe von 4 TEUR. Die Beiträge an gesetzliche Rentenversicherungen betrugen im Geschäftsjahr 2023 237 TEUR (2023 informativ: 860 TEUR, Vorjahr: 138 TEUR). Verpflichtungen zur Abführung von Beiträgen zu gesetzlichen Rentenversicherungen bestehen für die Gesellschaften in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und der Schweiz. 15. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Die Rückstellungen für Vertriebsaufwendungen sind mögliche entstehende Aufwendungen für Vertriebsprovisionen für nach dem Buchungszeitpunkt abgegrenzte Umsätze aus dem Vermittlungsgeschäft. Für die Schätzung der Höhe der noch ausstehenden Vertriebsprovisionen werden Werte aus schon im Laufe des Jahres angefallenen Vertriebskosten gewonnen. Die Rückstellung für Restrukturierung betraf die Reorganisation der legalen Entität Wolters Rundreisen GmbH. Die übrigen Rückstellungen betreffen ungewisse Risiken aus dem laufenden Geschäft. 16. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten der Gruppe setzen sich wie folgt zusammen:
Die zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten sind in Höhe von 19.722 TEUR (Vorjahr 12.518 TEUR) kurzfristig, d.h. innerhalb des normalen Geschäftszyklus fällig. Innerhalb von mehr als einem und maximal 5 Jahren sind 59 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) zur Zahlung fällig. 17. Vertragsverbindlichkeiten
Unter den Vertragsverbindlichkeiten werden erhaltene Anzahlungen von Kunden aus dem Veranstaltungsgeschäft ausgewiesen, die vor Reisebeginn von Seiten der Kunden geleistet werden. Da die Gruppe zu diesem Zeitpunkt ihre Veranstaltungsleistungen noch nicht erbracht hat, handelt es sich um Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15.106. 18. Rückerstattungsverbindlichkeiten
Die Rückerstattungsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen an die Kunden zu erstattende Gutscheine und Überzahlungen. Angaben zur Konzerngesamtergebnisrechnung 19. Umsatzerlöse
Bei den Erlösen, die zu einem Zeitpunkt erzielt werden, handelt es sich im Wesentlichen um die Erlöse aus dem Vermittlungsgeschäft. Innerhalb der Erlöse, die über einen Zeitraum erzielt werden, sind im Wesentlichen die Erlöse aus dem Veranstaltungsgeschäft subsumiert. Die nach IFRS 15 berechneten und im Jahresabschluss 2022 erfassten Umsätzen aus den vorausgebuchten Reisen im Vermittlungsgeschäft konnten vollständig realisiert werden. 20. Sonstige Erträge
Im Jahr 2023 hat der Konzern aufgrund von Endabrechnungen Nachzahlungen aus Corona-Hilfen in den Niederlanden (NOW) erhalten. Die im Jahr 2022 ausgewiesenen Subventionserträge resultieren aus in Deutschland vereinnahmten Corona-Überbrückungshilfen III plus und IV. Am 31. März 2022 verkaufte die e-vacation Group Holding GmbH ihre kurz zuvor von der e-hoi GmbH erworbenen Anteile an der e-domizil GmbH an die Hometogo GmbH. Hieraus resultierten im Jahr 2022 Erträge in Höhe von 3.403 TEUR. Die periodenfremden Erträge entfallen im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr im Wesentlichen auf Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Schulden. Im Vorjahr beinhalteten die periodenfremden Erträge darüber hinaus periodenfremde Umsatzsteuererstattungen. 21. Andere aktivierte Eigenleistungen
Andere aktivierte Eigenleistungen sind Aufwendungen, die für die Softwareentwicklung aufgewandt wurden. Diese werden gemäß IAS 38 als Entwicklungskosten in der Bilanz aktiviert. Sie beinhalten Personalkosten, anteilige Projektmanagementkosten und sonstige Gemeinkosten, die direkt der Softwareentwicklung zugeordnet werden können. 22. Materialaufwand
Der Materialaufwand der e-hoi Gruppe beinhaltet Aufwendungen für bezogene Leistungen im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsgeschäft. 23. Personalaufwand
Die sozialen Abgaben setzen sich aus den Beiträgen für Krankenkassen sowie Beiträgen für Renten- und Sozialversicherung zusammen. Das Tochterunternehmen Wolters Rundreisen GmbH stellte seinen Mitarbeitern ein Altersvorsorgeprogramm zur Verfügung. Die Einzelheiten zu diesem Programm wurden in Anhangangabe 14. dargestellt. Die Gruppe nutzt keine anteilsbasierte Vergütung. Im Laufe des Jahres 2023 beschäftigte der Konzern im Durchschnitt 147 Mitarbeiter (Vorjahr: 52), hiervon 139 Angestellte (Vorjahr: 51) und 8 Aushilfen (Vorjahr: 1). Die Mitarbeiterzahl für das Jahr 2023 nach der KMU-Definition beträgt 128 Beschäftige (Vorjahr 42). 24. Sonstige Aufwendungen
Die übrigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Arbeitsplatzkosten sowie Aufwendungen für Büro- und Betriebsmaterial, Gebühren, Beitrage sowie Spenden. 25. Leasingverhältnisse Eigenschaften von Leasingverhältnissen Der Konzern mietet Gebäude, Fahrzeuge und Büroeinrichtungen. Die Konditionen dieser Mietverträge sind im Folgenden zusammengefasst. Der Konzern ist nicht als Leasinggeber tätig. Gebäude Die Laufzeit der Mietvereinbarungen ist unterschiedlich, beträgt aber in keinem Fall mehr als 5 Jahre. Viele Gebäudemietverträge enthalten Verlängerungsoptionen oder weisen nach einer festen Grundmietzeit eine Kündigungsfrist von einem bis eineinhalb Jahren auf. In den meisten Fällen können die Leasingzahlungen erneut verhandelt werden, um die Marktmieten zu reflektieren. Manche Leasingvereinbarungen sehen zusätzliche Mietzahlungen auf Basis der Veränderung lokaler Preisindizes vor. Die Ausübung von Verlängerungsoptionen von Mietverträgen der Büros in Rotterdam, Amsterdam und Herisau würde zu einer undiskontierten Zahlungsverpflichtung von ca. 1,0 Mio. EUR führen. Fahrzeuge und Büroeinrichtungen Die Laufzeit von Leasingvereinbarungen für Fahrzeuge und Büroeinrichtungen beträgt in den meisten Fällen 2 bis 5 Jahre und ist fest bestimmt, ohne Kündigungs- oder Verlängerungsoption. Bei Büroeinrichtungen (IT-Geschäftsausstattung etc.) handelt es sich nur um Gegenstände von geringem Wert, die gemäß IFRS 16 nicht aktiviert werden müssen. Alle Leasingfahrzeuge mit Leasingverträgen mit einer Dauer von länger als einem Jahr werden in der Bilanz erfasst und aktiviert. Quantitative Informationen Quantitative Informationen über Leasingverhältnisse, in denen der Konzern Leasingnehmer ist, werden nachfolgend dargestellt. In der Bilanz erfasste Beträge, Aktivseite:
In der Bilanz erfasste Beträge, Passivseite:
In der Gesamtergebnisrechnung erfasste Beträge:
In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge:
26. Abschreibungen
Der Abschreibungszeitraum der selbst erstellten Software beträgt 5 Jahre und wurde nach den Erfahrungen der Vergangenheit ermittelt. 27. Finanzertrag und Finanzaufwand
Der Netto-Finanzertrag im Jahr 2023 resultiert hauptsächlich aus der Fair Value Bewertung der zu Handelszwecken gehaltenen Aktien. Im Vorjahr war die entsprechende Fair Value Bewertung maßgeblich für den ausgewiesenen Netto-Finanzaufwand. Im Zinsaufwand sind 8 TEUR (2023 informativ: 56 TEUR, Vorjahr: 3 TEUR) an Zinsaufwand für die IFRS-16 Leasingverbindlichkeiten enthalten. 28. Laufende und latente Steuern Die laufenden und latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
28.1. Latente Steuern Die latenten Steuern haben sich im Berichtsjahr wie folgt geändert:
Die aktiven und passiven latenten Steuern resultieren aus temporären Unterschieden zwischen den Wertansätzen der IFRS- und Steuerbilanz sowie steuerlichen Verlustvorträgen. Latente Steuerforderungen für steuerliche Verlustvorträge werden mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist. Zum 31. Dezember 2023 beläuft sich dieser Betrag auf 6.301 TEUR. Verlustvorträge auf die keine latenten Steuern bilanziert wurden, betragen 1.765 TEUR und betreffen nicht mit anderen Gesellschaften verrechenbare und nach heutiger Einschätzung nicht sicher nutzbare Verlustvorträge in der Schweiz und in der Holding. Die Planungsrechnungen der übrigen Unternehmen der Gruppe sehen positive zukünftige Ergebnisse vor Steuern vor, sodass die Werthaltigkeit der angesetzten aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen als gegeben angesehen wird. 28.2. Überleitung des effektiven Steuersatzes Ausgehend vom Konzernjahresergebnis vor Ertragsteuern und der rechnerischen Ertragsteuer gestaltet sich die Überleitung auf den tatsächlichen Ertragsteueraufwand bzw. -ertrag wie folgt:
Der rechnerische Steuersatz beträgt 32 Prozent (Vorjahr: 32 Prozent). Zugrunde gelegt werden dabei die in Deutschland geltenden Steuersätze für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, da die Steuern der in Deutschland ansässigen Gesellschaften e-hoi GmbH und Wolters Rundreisen GmbH den wesentlichen Teil der Steuerlast ausmachen. Der effektive Steuersatz belief sich dagegen auf 35 Prozent (2023 informativ: 37%, Vorjahr: 9%). Der geringe effektive Steuersatz im Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus nicht abzugsfähigen Aufwendungen, teilweise kompensiert durch den Steuereffekt aus steuerfreien Erträgen und durch Steuererträgen für Vorjahre. Demgegenüber liegt der effektive Steuersatz im Jahr 2023 über dem rechnerischen Steuersatz, was vorwiegend auf steuerliche Verluste des Berichtsjahres zurückzuführen ist, für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt worden sind. Sonstige Angaben 29. Zuwendungen der öffentlichen Hand Im Jahr 2023 hat der Konzern aufgrund von Endabrechnungen Nachzahlungen aus Corona-Hilfen in den Niederlanden (NOW) in Höhe von 174 TEUR erhalten, die unter den sonstigen Erträgen erfasst sind. Die im Jahr 2022 in Höhe von 650 TEUR in den sonstigen Erträgen ausgewiesenen Subventionserträge resultieren aus in Deutschland vereinnahmten Corona-Überbrückungshilfen III plus und IV. 30. Eventualverbindlichkeiten Die Konzerngesellschaften werden von Zeit zu Zeit in Gerichtsverfahren involviert, die sich aus der laufenden Geschäftstätigkeit ergeben können. Obwohl der Ausgang solcher Verfahren nicht voraussehbar ist, erwartet die Gruppe daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage. Die Gruppe ist auch im Ausland tätig und unterliegt dort den entsprechenden Steuergesetzen. Die Geschäftsführung ist der Ansicht, dass die Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit den geltenden Steuergesetzen erfolgt. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass Steuerprüfungen zu negativen Auswirkungen auf die finanzielle Lage führen könnten. 31. Honorar des Abschlussprüfers Im Geschäftsjahr 2023 sind folgende Aufwendungen für Honorare des Konzernabschlussprüfers, RGT Treuhand Revisionsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, enthalten:
32. Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen Das oberste Mutterunternehmen der Gruppe ist die e-vacation Group Holding GmbH. Der Einzelabschluss der e-vacation Group Holding GmbH ist im Unternehmensregister hinterlegt. Die Gesellschaft wird zum Bilanzstichtag von sieben Privatpersonen beherrscht:
Dienstleistungen werden nahestehenden Unternehmen und Personen zu den gleichen Preisen wie an fremde Dritte verkauft ("arm's length" Prinzip). Im Vorjahr 2022 stellte die e-hoi GmbH ein nahestehendes Unternehmen des Konzerns dar, da die e-hoi GmbH von den gleichen wirtschaftlich Berechtigten beherrscht wird. Im Jahr 2022 wurde der e-vacation Group Holding GmbH mit Vertrag vom 10. März 2022 von der e-hoi GmbH ein Darlehen in Höhe von 720 TEUR mit einer Laufzeit von 24 Monaten gewährt. Das endfällige Darlehen wurde mit 1,5 Prozent p.a. verzinst und von Seiten der Darlehensnehmerin am 28. Juni 2022 wieder zurückgezahlt. Darüber hinaus hat die e-vacation mit Vertrag vom 28. März 2022 ein weiteres Darlehen von der e-hoi GmbH in Höhe von 7.000 TEUR für einen Zeitraum von 12 Monaten erhalten. Das Darlehen wird mit 1,5 Prozent p.a. verzinst. Mit Nachtrag vom 13. Dezember 2022 wurde der Darlehensvertrag um eine Rangrücktrittsabrede ergänzt, um eine Überschuldung der e-vacation Group Holding GmbH zu vermeiden. Bis zum 31. Dezember 2022 waren Tilgungen in Höhe von 227 TEUR erfolgt. Das Darlehen valutierte am 31. Dezember 2022 einschließlich Zinsen auf 6.851 TEUR und ist in der Konzernbilanz unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Mit Vertrag vom 15. März 2022 hat die Wolters Rundreisen GmbH der e-hoi GmbH ein Darlehen in Höhe von 3.000 TEUR gewährt. Es verlängert sich jeweils um einen Monat, sofern es nicht vom Darlehensgeber gekündigt wird. Das Darlehen wird mit 1,5 Prozent p.a. verzinst. Bis zum 31. Dezember 2022 waren Tilgungen in Höhe von 500 TEUR erfolgt. Das Darlehen valutierte am 31. Dezember 2022 auf 2.500 TEUR und ist in der Konzernbilanz unter den sonstigen Forderungen ausgewiesen. Darüber hinaus bestanden am 31. Dezember 2022 Forderungen der Wolters Rundreisen GmbH an die e-hoi GmbH aus der Weiterleitung von Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von 650 TEUR. Im Berichtsjahr sind die vorgenannten Forderungen und Darlehen sowie die diesbezüglichen Zinserträge und -aufwendungen aufgrund der Konzernzugehörigkeit im Rahmen der Schulden- und Ertrags-/Aufwandskonsolidierung eliminiert worden. In 2023 wurden keine Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen getätigt. Zum Bilanzstichtag bestehen daher weder ausstehenden Forderungen noch ausstehende Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen. Detlev Schäferjohann war im Geschäftsjahr 2023 der Geschäftsführer der Muttergesellschaft e-vacation Group Holding GmbH. Hierbei handelt es sich um das Management in Schlüsselpositionen. Hinsichtlich der Angabe der Bezüge der Geschäftsführung des Mutterunternehmens gem. § 314 Abs. 1 Nr. 6 Bst. a und b HGB wird von der Schutzklausel des § 314 Abs. 3 i.V.m. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Herr Schäferjohann hält einen Anteil am Eigenkapital der e-vacation Group Holding GmbH in Höhe von 4,8 Prozent. 33. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die e-vacation Gruppe (vormals e-hoi Gruppe) befindet sich auch im Jahr 2024 auf einem Wachstumspfad. Dieses Wachstum zeigt sich sowohl organisch für alle Quellmärkte, in denen die Gruppe aktiv ist als auch anorganisch. So hat die e-hoi AG im Januar 2024 sämtliche Anteile und Stimmrechte an der VIAJES Y CRUCEROS-CRUISELAND, S.L. (kurz "UMC"), Madrid, Spanien, erworben. UMC ist ein spanischer Spezialist im Kreuzfahrtenvertrieb, der sich auf zwei Geschäftsfelder konzentriert: zum einen agiert UMC als spanischer Generalagent für Reedereien (z.B. Holland America Line und Disney Cruise Line) und zum anderen als Spezialist für den Vertrieb von Luxus-Kreuzfahrten in Spanien und Portugal mit Standorten in Madrid, Barcelona und Lissabon. Damit tritt die e-vacation Gruppe in den spanischen und portugiesischen Kreuzfahrtmarkt ein und treibt die Konsolidierung des europäischen Kreuzfahrtvertriebs weiter voran. Zum 1. Januar 2024 wurden die rechtlichen Einheiten Cruisewinkel.nl B.V. und Zeetours Cruises B.V. auf die Cruise Events Holding B.V. verschmolzen. Die Cruise Events Holding B.V. ist anschließend in Zeetours Cruises B.V. umfirmiert worden. Das Jahr 2024 begann für die Kreuzfahrtsparte erneut mit Umsatzzuwächsen gemessen sowohl an Reiseumsätzen und auch bei den Buchungseingängen. Die üblicherweise deutlich spürbare Buchungswelle in den Monaten Januar und Februar zeigte sich auch im Jahr 2024. Bei den Konsumenten besteht auch weiterhin ein erheblicher Nachholbedarf, der zu Beginn des Jahres 2024 zwar auf geringere, aber immer noch signifikante, freie Kapazitäten traf und somit in entsprechende Umsätze gewandelt werden konnte. Für den Verlauf des Jahres 2024 ist jedoch zu erwarten, dass sich die freien Kapazitäten im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduzieren werden, aber dennoch ausreichend sind, um ein Umsatzwachstum im zweistelligen Prozentbereich gegenüber dem herausragenden Vorjahr zu erzielen. Und auch in der Rundreisesparte war zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses das Auftragsvolumen für das Jahr 2024 auf Year to date Betrachtung bereits über dem Umsatzvolumen von 2023. Da 2024 im Sommer allerdings die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland stattfindet, werden vermutlich in diesem Jahr etwas mehr Deutsche im eigenen Land Urlaub machen als üblich. Dennoch gehen wir, trotz der EURO 24, der steigenden Energiekosten sowie einer deutlich spürbaren Inflation, mittelfristig davon aus, dass die Nachfrage nach Rundreisen mit dem Bus, Auto oder Schiff weiterhin leicht zunehmen wird. Insgesamt rechnen wir für das Jahr 2024 mit deutlich steigenden Umsätzen innerhalb des Kreuzfahrt- und mit leicht steigenden Umsätzen innerhalb des Rundreisegeschäfts im Vergleich zu 2023. Das EBITDA und das Konzernergebnis für 2024 werden nach Einschätzung der Geschäftsleitung voraussichtlich leicht über dem Ergebnis des Berichtsjahres liegen.
Frankfurt am Main, den 4. Juli 2024 e-vacation Group Holding GmbH Detlev Schäferjohann, Geschäftsführer Die Billigung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 erfolgte am 26. September 2024. Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Grundlagen der e-vacation Gruppe 1. Geschäftsmodell der Gruppe Die e-vacation Gruppe ist eine auf die Vermittlung und Veranstaltung von Reisen spezialisierte Unternehmensgruppe. Diese Reisen werden im Schwerpunkt über das Internet vertrieben. Dabei ist die Gruppe fokussiert auf die folgenden Reiseformen:
2. Veränderung der Gruppenstruktur in 2023 Mit Gründung der e-vacation Goup Holding GmbH, Frankfurt am Main, im Jahr 2021 bereiteten die Gesellschafter eine neue Holdingstruktur des Konzerns vor. Im Zuge dessen hat die e-vacation Group Holding GmbH am 8. März 2022 100 Prozent der Geschäftsanteile an der Wolters Rundreisen GmbH erworben, wodurch das Rundreisegeschäft unter die neue Finanzholding der Gruppe gegliedert wurde. Die Vorjahreszahlen dieses Konzernabschlusses beziehen sich daher auf den Zeitraum vom 8. März bis zum 31. Dezember 2022. Im Dezember 2023 erfolgte die Einbringung aller Geschäftsanteile an der e-hoi GmbH in die e-vacation Group Holding GmbH. Damit wurde im Berichtsjahr 2023 auch das Kreuzfahrtgeschäft, bestehend aus der e-hoi GmbH und all ihren Tochterunternehmen e-hoi AG, Cruise Center AG, Cruise Events Holding B.V., Cruisewinkel.nl B.V., Wondercruises BV, Zeetours Cruises B.V. sowie Cruise Travel Nederland B.V., zusammen die e-hoi Gruppe, unter die neue Finanzholding umgehangen. Die in der Gesamtergebnisrechnung für 2023 ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen umfassen in Bezug auf die e-hoi Gruppe allein den Zeitraum vom 7. Dezember bis zum 31. Dezember 2023. Zur Verbesserung des Informationsgehalts erfolgen im Konzernlagebericht auch Pro Forma-Angaben unter der Bezeichnung "2023 informativ". Diese informativen Zahlen beziehen sich auf den Konzern unter der Annahme, dass die e-hoi Gruppe bereits ab dem 1. Januar 2023 konsolidiert worden wäre. 3. Unternehmensziele und Steuerungssystem EBITDA und TTV (Total Transaction Value = Wert aller vermittelten oder veranstalteten Reiseleistungen) bleiben aus Sicht der Gesellschafter und des Managements die wichtigsten Unternehmenskennzahlen. Über die ersten 20 Jahre nach Gründung wuchsen die Umsatzerlöse der Gruppe in jedem Jahr. In 2022 setzte eine Erholung der Geschäfte aus der Coronazeit ein und so erhöhten sich im Kreuzfahrtgeschäft die Umsatzerlöse um mehr als 100 % gegenüber dem Vorjahr, lagen aber noch immer deutlich unter den Kreuzfahrterlösen von 2019. Im Berichtsjahr 2023 (informativ) ergab sich erneut eine maßgebliche Steigerung der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr, sodass das Niveau der Kreuzfahrterlöse von 2019 um mehr als 10 % überschritten werden konnte. Im Rundreisegeschäft stiegen die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um mehr als 80 % an. Das Management zieht zur Beurteilung des Wachstums und der Größe der Gruppe aber nicht die Umsatzerlöse innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung heran, sondern den Total Transaction Value (TTV) der gesamten Unternehmensgruppe, d.h. den Wert der vermittelten oder veranstalteten Reisen der e-vacation Group Holding GmbH sowie ihrer Tochter- und Enkelgesellschaften. Dieser stieg gemessen nach Abreisedatum von 106,6 Mio. EUR in 2022 auf 216,1 Mio. EUR in 2023 und damit um 102,7 % 1. Dieser Anstieg verteilt sich auf eine Steigerung im Kreuzfahrtgeschäft von 106,6 Mio. EUR in 2022 auf 175,7 Mio. EUR in 2023 (+64,8 %) sowie im Rundreisegeschäft von 21,6 Mio. EUR auf 40,3 Mio. EUR (+87,0 %). Die TTV-Verteilung auf die einzelnen Gesellschaften kann der Übersicht in Abschnitt C. dieses Lageberichts entnommen werden. Das EBITDA der gesamten e-vacation Gruppe liegt im Berichtsjahr bei 7,4 Mio. EUR. Ein Vergleich mit der ausgewiesenen Vorjahreszahl von 1,0 Mio. EUR ist aufgrund der unterschiedlichen Zusammensetzung der Gruppe in diesen beiden Jahren sowie die verschiedenen Vergleichszeiträume nicht sinnvoll.
1 sowohl für 2022 wie für 2023 bezogen
auf die gesamte Gruppe (Kreuzfahrt- und
Rundreisegeschäft)
Eine Überleitung des TTV zu den Umsatzerlösen der Gruppe ist aufgrund des hybriden Geschäftsmodells aus Reiseveranstaltung und -vermittlung und der unterschiedlichen Periodenabgrenzungen wenig aussagekräftig. Beim EBITDA wird das konsolidierte IFRS-Ergebnis der Gruppe betrachtet, auch hier gibt es erhebliche Unterschiede innerhalb der Periodenabgrenzung der Umsätze, was eine Überleitung zu den Local GAAP Abschlüssen erschwert. Aufgrund besserer internationaler Vergleichbarkeit innerhalb eines zunehmend internationalen Marktes hatte sich die Gruppe schon 2010 für die IFRS-Rechnungslegung für die Konzernzahlen entschieden. 4. Entwicklung Die e-vacation Gruppe operiert strategisch auf der Schnittstelle von Informationstechnologie und Tourismus. Insoweit ist die Wettbewerbsfähigkeit der proprietären IT-Systeme, entwickelt von einem spezialisierten Team, von außerordentlicher Bedeutung für die aktuelle und zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der Angebote der Unternehmensgruppe. Dabei endet die Entwicklung der Systeme nie, da diese fortwährend neuen Herausforderungen durch geändertes Nutzerverhalten und die dynamische technische Entwicklung ausgesetzt sind. Weitere Treiber der IT-Entwicklung sind Automation und künstliche Intelligenz. Immer mehr Prozesse innerhalb der Angebotserstellung, des Reisevertriebs, der Reiseabwicklung und der finanziellen Abbildung im Rechnungswesen und Controlling werden einerseits automatisiert und zum anderen durch künstliche Intelligenz übernommen. Diese Entwicklungen führen nicht nur zu deutlich schlankeren Prozessen und geringerem Einsatz von Mitarbeitern pro Buchung, sondern reduziert gleichzeitig Fehler. So realisiert die Gruppe Skaleneffekte bei organischem und anorganischem Wachstum. Gekaufte Unternehmen werden zügig und erfolgreich auf einheitliche IT-Systeme migriert und profitieren so schnell von gewonnener Wettbewerbsfähigkeit. B. Wirtschaftsbericht, gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Covid19-Pandemie hat den Tourismus weltweit hart getroffen. Nachdem die Welttourismusorganisation UNWTO für das Jahr 2022 eine Erholung der internationalen Ankünfte von 66 % (Europa 80 %) bekannt gab, betrug die Erholung des weltweiten Tourismus laut gleicher Quelle in 2023 verglichen mit 2019 88 % und für Europa 94 %. 2 Diese Zahlen zeigen erneut eine Verbesserung im dritten Coronajahr bzw. im Aufschwungsjahr 2023. Entsprechend der vorläufigen Zahlen für das Jahr 2023 weist die UNWTO im Vergleich zu 2019 noch ein Minus von 12 % hinsichtlich der weltweiten Ankünfte sowie ein Minus von 6 % für Europa aus. 3 Für das Tourismusjahr 2024 wird erwartet, das wieder das Niveau vor der Pandemie erreicht wird. Erste Schätzungen deuten auf ein Wachstum von 2 % über dem Niveau von 2019 hin. 4 Das Beherbergungsgewerbe in Deutschland verzeichnete von Januar bis Dezember 2023 6,2 % mehr Übernachtungen als im Vorjahreszeitraum und erreicht damit wieder das Vorkrisenniveau von 2019 (+0,1 %). 5 Dabei war laut Statistischem Bundesamt zu beobachten, dass sich die Betriebe der Hotellerie (Hotels, Gasthöfe und Pensionen) noch etwas weiter unter dem Vorkrisenniveau befanden, während die Ferienunterkünfte das Niveau von 2019 leicht übertrafen (+0,9 %) und die Campingplätze ihre Übernachtungen sogar um 18,3 % gegenüber 2019 deutlich erhöhten.
2
https://www.unwto.org/news/international-tourism-to-reach-pre-pandemic-levels-in-2024#:~:
text=International%20Tourist%20Arrivals%20(%25%20change%20over%202019)
Im Hinblick auf die Übernachtungszahlen im Jahresverlauf zeigte sich, dass in den Monaten Mai bis Oktober 2023 etwa gleich viele Gästeübernachtungen stattfanden wie in den entsprechenden Monaten des Jahres 2019 (-0,2 %), während in den Monaten Mai und September 2023 sogar Rekordwerte von +5,5 % und +3,6 % gegenüber den Vergleichsmonaten 2019 erreicht wurden. 6 In den Monaten Januar bis April 2024 lagen die Übernachtungszahlen in- und ausländischer Gäste in Deutschland insgesamt um 3,1 % höher als im Vorjahreszeitraum 2023. 7 Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP), auf das sich die Covid19-Pandemie deutlich negativ ausgewirkt hatte, lag laut Statistischem Bundesamt in 2023 bei -0,1 % im Vergleich zum Vorjahr. In 2022 konnte dieses um 1,9 % wachsen. Es liegt daher noch immer unter dem Niveau von 2019. 8 Während in den ersten drei Quartalen das BIP noch stagnierte, schwächte sich die Dynamik der deutschen Wirtschaft im 4. Quartal 2023 ab. Ursächlich hierfür sind nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes die rückläufigen Investitionen in Bau und Ausrüstungen, während sich die privaten Konsumausgaben mit der niedrigeren Inflationsrate im Vergleich zum Vorjahr etwas erholten. 9 Die geschilderten Entwicklungen äußerten sich im Jahr 2023 in einem weiterhin deutlich zunehmenden Buchungsverhalten und der weiteren, wenn auch noch nicht ganz vollständigen Erholung der Reisebranche.
6
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/02/PD24_053
45.html# :~:
text=In%20den%20Monaten,schw%C3%A4chelnden%20Gesamtwirtschaft%20robust.
C. Geschäftsverlauf Das Jahr 2023 war aufgrund der Aufhebungen der corona-bedingten weltweiten Reisewarnungen in 2022 ein Jahr des Aufschwungs für die Touristik. Wie oben bereits genannt, steigerte sich die e-vacation Gruppe gemessen am TTV des Kreuzfahrtgeschäfts in 2023 auf 175,7 Mio. EUR und übertraf damit die im Hinblick auf die Umsatzerlöse gesteckten Ziele Die bezüglich EBITDA und Konzernergebnis geplanten Ziele konnten aufgrund von unvorhersehbaren Sondereffekten nicht erreicht werden. Im Rundreisebereich führte der enorme Anstieg des TTV zu einer Zunahme von Umsatzerlösen und EBITDA deutlich über die gesetzten Ziele hinaus. Im Folgenden stellen wir den Geschäftsverlauf der einzelnen Gesellschaften im Kreuzfahrtbereich dar und gehen auf die verschiedenen Quellmärkte mit ihren Marktentwicklungen ein. Geschäftsverlauf Kreuzfahrten:
Die Muttergesellschaft e-hoi GmbH profitierte von der positiven Entwicklung. Der TTV stieg um knapp 60 % von 61,5 Mio. EUR in 2022 auf 97,7 Mio. EUR im Berichtsjahr 2023. In den Quellmärkten Niederlande und Belgien wuchs der TTV der größten niederländischen Kreuzfahrttochtergesellschaft Zeetours um mehr als 70 % von 15,8 Mio. EUR auf 26,9 Mio. EUR. Cruise Travel Nederland B.V. setzte einen TTV von 10,1 Mio. EUR in 2023 um und steigerte sich somit im Vergleich zum Vorjahr (7,0 Mio. EUR) um mehr als 40 %. Ebenfalls mit einem Plus von mehr als 45 % erreichte Cruisewinkel Niederlande einen TTV von 8,2 Mio. EUR, die vergleichbare Vorjahreszahl betrug 5,6 Mio. EUR. Wondercruises in Belgien erzielte ein Wachstum von mehr als 30 % von 3,8 Mio. EUR in 2022 auf 5,0 Mio. EUR in 2023. In der Schweiz verzeichnete die e-hoi AG 18,1 Mio. EUR Kreuzfahrt-TTV in 2023 nach 9,6 Mio. EUR in 2022 (+88 %). Die seit 2022 zur Gruppe gehörende Cruise Center AG setzte in 2023 einen TTV von 9,7 Mio. EUR um, was einer Zunahme von über 190 % im Vergleich zum Vorjahr (3,3 Mio. EUR) entspricht. Geschäftsverlauf Rundreise: Die Wolters Rundreisen GmbH erwirtschaftete im Jahr 2023 einen TTV in Höhe von 40,3 Mio. EUR. Im Vorjahr erwirtschaftete diese Gesellschaft in der Rundreisesparte einen TTV von 21,6 Mio. EUR. Dies entspricht einem Anstieg um 87,0 %. Das Konzernjahresergebnis ergibt sich für die gesamte e-vacation Gruppe und den gesamten Zeitraum des Jahres 2023 in Höhe von 3,2 Mio. EUR. Darin enthalten sind ergebnismindernde Sondereffekte in Höhe von 1,7 Mio. EUR, die im Rahmen der Ausführungen zur Ertragslage erläutert werden. Zusammenfassend sieht die Geschäftsführung die Gruppe aufgrund der klaren strategischen Positionierung im Online-Vertrieb und der vorangetriebenen Automation sowohl umsatz- als auch kostenseitig in einer sehr guten Marktposition. 1. Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 1.1. Ertragslage 1.1.1. Rechtliche Ertragslage Aufgrund des Zugang der e-hoi Gruppe zum Konzern umfassen die in der Gesamtergebnisrechnung für 2023 ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen die Werte für die e-vacation Group Holding GmbH und die Wolters Rundreisen GmbH für das komplette Jahr 2023, während in Bezug auf die e-hoi Gruppe allein die Werte für den Zeitraum vom 7. Dezember bis zum 31. Dezember 2023 eingeflossen sind. Die ausgewiesenen Vorjahreswerte beziehen sich auf die Erträge und Aufwendungen der e-vacation Group Holding GmbH und der Wolters Rundreisen GmbH für den Zeitraum vom 8. März bis zum 31. Dezember 2022. Die Ertragslage in Bezug auf die rechtliche Konzernstruktur ist daher nicht mit den Vorjahreszahlen vergleichbar. Die Ausführungen sind daher auf die wesentlichsten Kennzahlen beschränkt. Die Umsatzerlöse sind in 2023 verglichen zu 2022 um 24,7 Mio. EUR auf 46,3 Mio. EUR (+114 %) angestiegen. Die im Vorjahr ausgewiesenen sonstigen Erträge resultieren in Höhe von 3,4 Mio. EUR aus der Veräußerung der kurz zuvor von der e-hoi GmbH erworbenen Anteile an der e-domizil GmbH an die Hometogo GmbH. Die Gesamtkosten (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstiger Aufwand) sind in 2023 um 81 % von 25,8 Mio. EUR in 2022 auf nunmehr 46,8 Mio. EUR gestiegen. Haupttreiber war der systemimmanente Anstieg des Materialaufwandes in Relation zu den Umsatzerlösen (+17,7 Mio. EUR bzw. 106 %). Die Personalaufwendungen verminderten sich um rund 7% von 4,1 Mio. EUR auf 3,8 Mio. EUR. Die sonstigen Aufwendungen erhöhten sich um 3,3 Mio. EUR auf 8,0 Mio. EUR, was im Wesentlichen auf gestiegene Vertriebs- (+1,8 Mio. EUR) und Marketingaufwendungen (+1,3 Mio. EUR) zurückzuführen ist. Die Abschreibungen erhöhten sich von 0,2 Mio. EUR in 2022 auf 0,6 Mio. EUR im Berichtsjahr. Der Anstieg bezieht sich dabei im Wesentlichen auf die Abschreibungen auf Sachanlagen sowie auf Software. Die Ertragsteuern (laufender Steueraufwand und latente Steuern) betragen in 2023 minus 0,4 Mio. EUR gegenüber 0,04 Mio. EUR in 2022. Der laufende Steueraufwand beläuft sich dabei auf minus 0,8 Mio. EUR (Vorjahr +0,1 Mio. EUR). Der Saldo der latenten Steuern weist im Berichtsjahr einen Ertrag von 0,4 Mio. EUR aus gegenüber einem Aufwand im Vorjahr von 0,1 Mio. EUR. Das Ergebnis vor Zinsen, Abschreibungen und Steuern (EBITDA) erhöhte sich von 1,0 Mio. EUR auf 1,4 Mio. EUR. In Folge verbesserte sich auch das Jahresergebnis von minus 0,4 Mio. EUR in 2022 auf nunmehr plus 0,7 Mio. EUR im Berichtsjahr. 1.1.2. Informative Ertragslage Diese in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen informativen Zahlen beziehen sich auf den Konzern unter der Annahme, dass die e-hoi Gruppe bereits ab dem 1. Januar 2023 konsolidiert worden wäre. Sie beinhalten somit die vollständige e-vacation Gruppe für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Aufgrund der unterschiedlichen Konzernzusammensetzung sind diese Zahlen nicht mit den Vorjahreszahlen vergleichbar. Im Folgenden erfolgen daher ausschließlich Erläuterungen hinsichtlich der Ertragslage des Jahres 2023. Die Umsatzerlöse der gesamten e-vacation Gruppe betragen im Berichtsjahr 102,1 Mio. EUR, davon 26,7 Mio. EUR aus dem Vermittlungsgeschäft und 75,4 Mio. EUR aus dem Veranstaltungsgeschäft. Die sonstigen Erträge betreffen in Höhe von 0,3 Mio. EUR periodenfremde Erträge. Der Materialaufwand des gesamten Jahres 2023 beläuft sich auf 59,4 Mio. EUR und steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Umsatzerlösen des Veranstaltungsgeschäfts. In der e-vacation Gruppe ergibt sich für das Berichtsjahr 2023 bei einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von 147 ein Personalaufwand in Höhe von 13,2 Mio. EUR, der in Höhe von 0,4 Mio. EUR als periodenfremd anzusehen ist. Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 23,6 Mio. EUR resultieren zu fast 70 % aus Marketingaufwendungen (10,9 Mio. EUR) und Vertriebsaufwendungen (5,5 Mio. EUR). Darüber hinaus beinhalten sie Prüfungs- und Beratungsaufwendungen (1,6 Mio. EUR), EDV-Kosten (1,4 Mio. EUR) sowie periodenfremde Aufwendungen (1,2 Mio. EUR). In den sonstigen Aufwendungen sind im Berichtsjahr Sondereffekte im Zusammenhang mit der Rückforderung von ausgezahltem Kurzarbeitergeld in der Schweiz in Höhe von 1,0 Mio. EUR sowie einmalige Kosten zur Sicherung der zentralen IT-Systeme in Höhe von 0,4 Mio. EUR enthalten. Die Abschreibungen betreffen mit 1,6 Mio. EUR die immateriellen Vermögenswerte und mit 0,8 Mio. EUR die Sachanlagen. Die Ertragsteuern betragen für die gesamte Gruppe in 2023 minus 1,9 Mio. EUR, wovon minus 1,3 Mio. EUR auf die laufenden Steuern und minus 0,6 Mio. EUR auf die latenten Steuern entfallen. Das Ergebnis vor Zinsen, Abschreibungen und Steuern (EBITDA) beläuft sich auf 7,4 Mio. EUR, das Konzernjahresergebnis auf 3,2 Mio. EUR. 1.2. Finanzlage 1.2.1. Finanzierung Zum Bilanzstichtag betrugen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Konzerns 17,5 Mio. EUR. Sie waren damit insgesamt um 16,2 Mio. EUR höher als im Vorjahr. Dabei ist der Anstieg in Höhe von 14,7 Mio. EUR auf den Zugang der e-hoi Gruppe und in Höhe von 2,6 Mio. EUR (Vorjahr 1,0 Mio. EUR) auf den positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit zurückzuführen. Gegenläufig hierzu wirkten sich die Auszahlungen für Investitionen, vor allem für immaterielle Vermögenswerte aus. Unter Berücksichtigung der Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten sowie der gezahlten Zinsen ergibt sich für das Jahr 2023 ein Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von minus 0,2 Mio. EUR nach minus 0,1 Mio. EUR in 2022. Der Gruppe steht zum 31. Dezember 2023 ein für Garantien und Avale ausnutzbarer Firmenkreditrahmen in Höhe von 11,5 Mio. EUR zur Verfügung, der in Höhe von 6,4 Mio. EUR in Anspruch genommen worden ist. Ungenutzt ist von dem vorgenannten Firmenkreditrahmen zum Bilanzstichtag somit ein Betrag in Höhe von 5,1 Mio. EUR. Die e-vacation Gruppe sah sich insgesamt im Geschäftsjahr 2023 stets in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die zukünftige Liquidität ist durch die geplante Zunahme der operativen Cashflows gesichert. 1.2.2. Investitionstätigkeit Die Investitionstätigkeit des Jahres 2023 konzentrierte sich im Wesentlichen auf die IT- Systeme der Gruppe. Dementsprechend waren bei den immateriellen Vermögenswerten Zugänge in Höhe von 0,8 Mio. EUR (2023 informativ) zu verzeichnen. 1.3. Vermögenslage Auch im Hinblick auf die Vermögenslage ist aufgrund der unterschiedlichen Konzernzusammensetzung die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen nur sehr eingeschränkt möglich. Die Konzernbilanzsumme ist von 13,5 Mio. EUR in 2022 auf 49,0 Mio. EUR in 2023 und somit um 35,5 Mio. EUR gestiegen. Bei den Aktiva resultiert die Zunahme der Bilanzsumme in Höhe von 51,3 Mio. EUR aus dem Zugang der Vermögenswerte der e-hoi Gruppe zum 7. Dezember 2023. Darüber hinaus haben sich die Aktivwerte im Wesentlichen durch die Zunahme der Zahlungsmittel auf 17,5 Mio. EUR erhöht. Kompensiert wurde dieser Anstieg durch deutliche Rückgänge bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Forderungen sowie die abschreibungsbedingten Minderungen bei den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen während der Konzernzugehörigkeit im Dezember 2023. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den sonstigen Forderungen entfallen zum Bilanzstichtag 9,3 Mio. EUR auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und 5,6 Mio. EUR auf geleistete Anzahlungen. Die Veränderungen in den Passiva entstanden in Höhe von 15,5 Mio. EUR im Eigenkapital und in Höhe von 35,8 Mio. EUR in den Schulden im Zusammenhang mit dem Zugang der e-hoi Gruppe. Kompensiert wurde dieser Effekt allerdings durch die bis zum Bilanzstichtag realisierten Minderungen bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, den sonstigen Verbindlichkeiten sowie den Vertragsverbindlichkeiten. Die zum 31. Dezember 2023 insgesamt bestehenden Schulden (33,2 Mio. EUR) sind in Höhe von 29,5 Mio. EUR kurzfristig und in Höhe von 3,7 Mio. EUR dem Langfristbereich zuzuordnen, wobei die langfristigen Schulden im Wesentlichen auf die latenten Steuerverbindlichkeiten entfallen. Die kurzfristigen Schulden betreffen primär die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 19,8 Mio. EUR sowie sekundär die Vertragsverbindlichkeiten mit 7,6 Mio. EUR. Die Verbindlichkeiten enthalten zum Bilanzstichtag insgesamt erhaltene Anzahlungen von Kunden in Höhe von 22,8 Mio. EUR. 2. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Innerhalb der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren messen wir die Zufriedenheit unserer Kunden über diverse externe und interne Systeme. Zu den externen Systemen zählen ekomi und trustedshops. Trustedshops bescheinigt unseren Portalen in Deutschland und der Schweiz eine sehr gute Bewertung (e-hoi.de 4,66 (Vorjahr 4,70), e-hoi.ch 4,71 (Vorjahr 4,69), cruisecenter.ch 4,61 (Vorjahr 4,57) von 5 Sternen). Bei ekomi wird e-hoi mit 4,7 (Vorjahr 4,7) von 5 Sternen ausgezeichnet. In den Niederlanden und Belgien wird die Kundenzufriedenheit mit feedbackcompany gemessen. Hier erreichen die Gesellschaften allesamt Ergebnisse zwischen 8,3 bis 8,7 von 10 möglichen Sternen. Damit konnte das hohe Niveau auch nach Bewältigung der Corona-Pandemie aufrechterhalten werden. Hierauf sind wir besonders stolz. 3. Forschungs- und Entwicklungsbericht Die e-vacation Gruppe aktiviert Aufwendungen für selbst erschaffene Reisereservierungssysteme inklusive Webseiten und Schnittstellen zu den Veranstaltern. Diese setzen sich aus Personalkosten für die Programmierer, Projektmanagementkosten und direkt zurechenbaren Gemeinkosten zusammen. Darüberhinausgehende Forschungs- und Entwicklungskosten fallen nicht an. Die im Geschäftsjahr aktivierten, selbst erschaffenen immateriellen Wirtschaftsgüter (andere aktivierte Eigenleistungen) betragen 0,8 Mio. EUR. Die in 2023 darauf entfallenden Abschreibungen beliefen sich auf 0,7 Mio. EUR (informativ). D. Chancen- und Risikobericht Die folgenden Prognosen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis der zum derzeitigen Zeitpunkt verfügbaren Informationen getroffen wurden. Sollten die den Prognosen zugrundeliegenden Annahmen nicht eintreffen oder bisher nicht erkennbare Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse von den derzeitigen Erwartungen abweichen. Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos erfolgt nach den Kriterien:
Die Bewertung der möglichen finanziellen Auswirkung erfolgt anhand der quantitativ bestimmten Ausprägungsmerkmale
grundsätzlich unter Beachtung des aktuellen "EBITDAs" der e-vacation Gruppe. Die Bandbreiten der Wirkung sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Risikoeinstufungen nach potenzieller finanzieller Auswirkung:
1. Umfeldrisiken und Corona-Pandemie Das Buchungsverhalten der Kunden in der Touristik wird wesentlich durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen und externe Faktoren beeinflusst. Politische Ereignisse, Epidemien, Naturkatastrophen und terroristische Anschläge wirken sich auf Urlaubsentscheidungen und damit auf den Geschäftsverlauf in einzelnen Märkten aus. Wie bereits erwähnt, sehen wir das Jahr 2023 als Jahr des Aufschwungs nach der Corona- Pandemie. Diese positive Entwicklung setzt sich auch in 2024 fort, wenngleich wir nicht unbeachtliche Umfeldrisiken sehen. Laut UNWTO-Expertengremium stellen die wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen nach wie vor die Hauptfaktoren für die nachhaltige Erholung des internationalen Tourismus und des Vertrauens dar. Hohe Inflation und die steigenden Ölpreise sowie die damit einhergehenden höheren Transport- und Unterkunftskosten führen dazu, dass die Touristen zunehmend nach einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis suchen. Die Unsicherheit, die sich aus dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und anderen zunehmenden geopolitischen Spannungen ergibt, stellt nach Ansicht des UNWTO-Expertenrats neben Reisebeschränkungen und Visumspflicht ebenfalls einen bedeutenden Risikofaktor dar. 10 Spezifische Risiken im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine treffen unsere Gruppe nicht und werden daher als unwahrscheinlich eingestuft. So wurden die Quellmärkte Russland und Ukraine nicht aktiv bearbeitet. Als Zielmarkt spielte Russland durchaus eine bedeutsame Rolle im Bereich der Ostseekreuzfahrten mit St. Petersburg als wichtigem Hafen. Hier haben die Reedereien schnell die Schiffe umgeroutet, um Russland als Zielgebiet zu meiden. Diese Umroutungen haben auch nicht zu einer signifikanten Stornowelle geführt. Die mit diesem Krieg einhergehende Energiepreissteigerung und die Inflationsentwicklung haben das Reisegeschäft bis dato nicht maßgeblich beeinflusst. Deren mittel- und langfristige Entwicklung und Auswirkungen werden jedoch fortlaufend von uns überwacht. Für 2024 erwartet die Gruppe ein Jahr, in der das hohe Niveau des Berichtsjahres (bezogen auf die informativen Zahlen) gehalten und voraussichtlich sogar leicht übertroffen werden wird. Durch die weiterhin boomende Nachfrage im Kreuzfahrtgeschäft sowie das im Vergleich zu anderen Urlaubsformen gute Preis-Leistungs-Verhältnis des Kreuzfahrtprodukts einerseits und die voraussichtlich leicht steigende Nachfrage nach Rundreisen mit dem Bus, Auto oder Schiff schätzen wir die mögliche positive finanzielle Auswirkung auf unser Geschäft für das Geschäftsjahr 2024 als wahrscheinlich ein. 2. Operative Risiken In Zukunft müssen die Konzerngesellschaften weiterhin mit Hilfe der überaus schlagkräftigen IT und den prozessorientierten Managementmethoden innovativ und schnell auf die sich ändernden Bedürfnisse des Marktes reagieren. Wenn uns in den Vor-Coronajahren deutlich steigende Marketingkosten belastet haben, so sehen wir uns nach dem Verlust zahlreicher erfahrener Mitarbeiter während der Coronazeit größeren Recruiting- und HR 11 - Herausforderungen gegenüber. Die fortlaufende Optimierung unserer Prozesse führt zu positiven Skaleneffekten ohne die Notwendigkeit proportional zur Umsatzentwicklung zusätzliche Mitarbeiter einstellen zu müssen. Dennoch wird zukünftiges Wachstum auch von der Fähigkeit abhängen, Mitarbeiter an die Konzernunternehmen zu binden und neue Mitarbeiter einzustellen, aus- und weiterzubilden. Auf IT-Seite werden potenzielle Risiken, insbesondere für Systemausfälle, Cyberkriminalität und Datenverluste eng überwacht und durch redundante Systeme mitigiert. Die IT-Strategie der Gruppe beinhaltet eine permanente kritische Überprüfung und Anpassung an die aktuelle Risikolage, die Kundenanforderungen sowie die Bereitstellung einer kundenfreundlichen und intuitiven Technologie. Insgesamt schätzen wir diese operativen Risiken als moderat ein. 3. Finanzwirtschaftliche Risiken Die Finanzrisiken sind aufgrund der soliden Finanzlage der Gruppe auf einem geringen Niveau verblieben, werden aber dennoch von der Geschäftsführung kontinuierlich beobachtet. Das finanzielle Risiko wird auf einem verantwortbaren Niveau gehalten, da sowohl die Vorauszahlungen an Leistungsträger als auch die Anzahlungen von Kunden einer detaillierten Überwachung unterliegen und Zahlungen nur an kredit- und vertrauenswürdige Geschäftspartner geleistet werden. Der Anstieg der Buchungseingänge geht auch mit einem höheren Zufluss an liquiden Mitteln einher. Zudem ist die Gruppe derzeit auf keinerlei Darlehen von Kreditinstituten angewiesen. Zusammenfassend zur Risikosituation lässt sich feststellen, dass im Berichtszeitraum keine den Fortbestand des Unternehmens und des Konzerns gefährdenden Risiken bestanden und aus heutiger Sicht für absehbare Zeit nicht erkennbar sind. 4. Zukünftige Entwicklungen Nach Angaben der UNWTO wird für den internationalen Tourismus erwartet, dass im Jahr 2024 wieder das Niveau vor der Pandemie erreicht wird. 12 Entsprechend den Prognosen im CLIA Report 2023 soll sich die Anzahl der Passagiere in 2024 auf 36,0 Millionen weltweit erhöhen und läge damit um 21 % über dem Niveaus von 2019. 13
12
https://www.unwto.org/news/international-tourism-to-reach-pre-pandemic-levels-in-2024#.~text=International%20tourism%20is%20expected%20to%20fully%20recover%20pre%2Dpandemic%20levels%20in%202024%2C%20with%20initial%20estimates%20pointing%20to%202%25%20growth%20above%202019%20levels.
Die Gruppe hat sich bereits im Jahr 2022 wie auch im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Gesamtmarkt deutlich überdurchschnittlich entwickelt, in Deutschland damit sogar die Marktführerschaft im Kreuzfahrtvertrieb übernommen. Auch im aktuellen Jahr wächst die Gruppe mit zweistelliger Wachstumsrate und damit stärker als der Gesamtmarkt, der in Deutschland in den ersten sechs Wochen des Jahres 2024 gemessen an den Buchungseingängen um moderate 2 % gewachsen ist. 14 Die Kreuzfahrtgruppe kann so ihre führende Marktposition weiter ausbauen und blickt der für 2024 erwarteten vollständigen Erholung des Gesamtmarktes sowie dem wieder kapazitätsgetriebenen moderaten Wachstum ab 2025 positiv entgegen. Verglichen zu vielen Wettbewerbern sieht sich die Gruppe aufgrund der klaren strategischen Positionierung im Online-Vertrieb und der vorangetriebenen Automation sowohl umsatz- als auch kostenseitig in einer sehr guten Marktposition. Hinzu kommt, dass dem Kreuzfahrtgeschäft sehr gute mittel- und langfristige Wachstumschancen zugesprochen werden. Diese sind belegt durch zahlreiche neue Kreuzfahrtschiffe im Bau und in den Orderbüchern der Werften. Für das Jahr 2024 zeichnen sich fünf Trends ab, auf die sich die Kreuzfahrtbranche einstellen muss. Hierzu gehören Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein, ausgelöst durch das wachsende Bewusstsein der Kunden für Umweltfragen. Darüber hinaus spielen Digitalisierung und Technologie eine herausragende Rolle. Hierzu zählen vor allem Online-Buchungsplattformen und innovative Apps. Neben diesen Punkten verändert sich die Zielgruppenentwicklung, denn es werden verstärkt Millennials als neue Zielgruppe angesprochen und gleichzeitig familienfreundliche Angebote entwickelt. Ebenso gefragt sind neue Reiserouten und Destinationen, um unvergessliche Erlebnisse anzubieten. Zu guter Letzt werden auch Gesundheit und Wellness im Fokus stehen. 15
14
https://www.fvw.de/touristik/datenanalyse/start-ins-reisejahr-kreuzfahrt-umsaetze-laut-mtix-nur-leicht-im-plus-240939
Und auch im Rundreisegeschäft sind Themen wie Nachhaltigkeit, CO 2 -Kompensation sowie Natur- und Artenschutz sehr wichtig. So unterstützt unsere Rundreisesparte verschiedene gemeinnützige Organisationen, wie z.B. Burrenbeo Trust in Irland. Darüber hinaus wird darauf geachtet, dass auf allen Reisen die Natur- und Kulturräume trotz touristischer Nutzung schonend und nachhaltig behandelt werden und das Erleben der Natur bei den Rundreisen immer im Mittelpunkt steht. Der Rundreisebereich ist mit seinen europäischen Zielgebieten auch künftig sehr gut aufgestellt. Für die Deutschen ist Europa (ohne Deutschland) mit einem Anteil von 64,9 % das wichtigste Urlaubsziel für Urlaubsreisen von mehr als 5 Tagen, danach kommt weit abgeschlagen mit 22,0 % der Urlaub in Deutschland. In Europa dominieren Spanien (8,2 %) und Italien (6,5 %) wobei Skandinavien (4,8 %) auf dem dritten Platz stark an Beliebtheit gewann. 16 E. Prognose Das Jahr 2024 begann für das Kreuzfahrtgeschäft erneut mit signifikanten Umsatzzuwächsen gemessen sowohl an Reiseumsätzen und auch bei den Buchungseingängen. Die üblicherweise deutlich spürbare Buchungswelle in den Monaten Januar und Februar zeigte sich auch im Jahr 2024. Bei den Konsumenten besteht auch weiterhin ein erheblicher Nachholbedarf, der zu Beginn des Jahres 2024 zwar auf geringere, aber immer noch signifikante, freie Kapazitäten traf und somit in entsprechende Umsätze gewandelt werden konnte. Für den Verlauf des Jahres 2024 ist jedoch zu erwarten, dass sich die freien Kapazitäten im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduzieren werden, aber dennoch ausreichend sind, um ein Umsatzwachstum im zweistelligen Prozentbereich gegenüber dem herausragenden Vorjahr zu erzielen.
16 Deutsche Tourismusanalyse 2024, BAT Studie
Das Rundreisegeschäft zeigt in 2024 ebenfalls eine positive Entwicklung. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses lag das Auftragsvolumen für das Jahr 2024 auf Year to date Betrachtung bereits über dem Umsatzvolumen des Jahres 2023. Da 2024 im Sommer allerdings die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland stattfindet, werden vermutlich in diesem Jahr etwas mehr Deutsche im eigenen Land Urlaub machen als üblich. Dennoch gehen wir, trotz der EURO 24, der steigenden Energiekosten sowie einer deutlich spürbaren Inflation, mittelfristig davon aus, dass die Nachfrage nach Rundreisen mit dem Bus, Auto oder Schiff weiterhin leicht zunehmen wird. Für den Konzernabschluss 2024 rechnen wir mit deutlich steigenden Umsätzen innerhalb des Kreuzfahrt- und mit leicht steigenden Umsätzen innerhalb des Rundreisegeschäfts im Vergleich zu 2023. Das EBITDA und das Konzernergebnis für 2024 werden nach Einschätzung der Geschäftsleitung voraussichtlich leicht über dem Ergebnis des Berichtsjahres liegen. Mit dieser Erwartung und der beschriebenen Solidität der Liquiditäts- und Finanzlage sieht sich der Konzern gut aufgestellt in einem digitalisierten zukünftigen Wettbewerb im europäischen Kreuzfahrt- und Rundreisegeschäft.
Frankfurt am Main, den 4. Juli 2024 e-vacation Group Holding GmbH Detlev Schäferjohann, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die e-vacation Group Holding GmbH, Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der e-vacation Group Holding GmbH, Frankfurt am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der e-vacation Group Holding GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 4. Juli 2024 RGT
TREUHAND
Jürgen Lohr, Wirtschaftsprüfer Lucas Müller, Wirtschaftsprüfer |
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78mBeteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Hype 16 GmbH
82mEinzelhandel mit Tabakwaren
Einzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Verbriefungszweckgesellschaften a. n. g.
Kreditinstitute des Sparkassensektors
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Beteiligungsgesellschaften
Public-Relations-Beratung
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
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Aktuelle Insolvenzverfahren
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