Autohaus Lehr GmbH
Wiesloch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022
AUTOHAUS LEHR GMBH, WIESLOCH
A K T I V A
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
391.519,00 |
358.135,23 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
414,00 |
1.574,00 |
| II.
Sachanlagen |
391.105,00 |
351.205,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
5.356,23 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
3.347.141,82 |
3.824.552,64 |
| I.
Vorräte |
1.808.478,50 |
2.532.975,81 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.397.652,55 |
1.277.787,75 |
| -
davon gegen Gesellschafter: EUR 184.651,64 (Vorjahr:
EUR 0,00) |
|
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
141.010,77 |
13.789,08 |
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
8.923,88 |
9.885,25 |
|
3.747.584,70 |
4.192.573,12 |
P A S S I V A
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
1.273.901,48 |
1.366.942,65 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
300.000,00 |
300.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
594.094,11 |
568.712,44 |
| IV.
Jahresüberschuss |
349.807,37 |
468.230,21 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
99.000,00 |
224.463,14 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
2.374.683,22 |
2.601.167,33 |
| -
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR
2.374.683,22 (Vorjahr: EUR 2.601.167,33) |
|
|
|
3.747.584,70 |
4.192.573,12 |
AUTOHAUS
LEHR GMBH, WIESLOCH
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022
I. Allgemeine Angaben
Die Autohaus Lehr GmbH, mit Sitz Wiesloch, wird beim
Amtsgericht Mannheim unter der Handelsregisternummer HRB
351965 geführt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie
den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes in
Euro aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1
Handelsgesetzbuch (HGB).
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, wurden grundsätzlich im
Anhang gemacht.
Bei der Erstellung des Anhangs wurden die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch
genommen.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Die Bewertung wurde nach den Bestimmungen der
§§ 252 bis 256 HGB vorgenommen. Die Erstellung
des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB).
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare
Abschreibungen entsprechend der vorsichtig geschätzten
Nutzungsdauern vermindert. Außerplanmäßige
Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit
einem niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich ist. Die
Abschreibungen auf Zugänge erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig. Bei immateriellen
Vermögensgegenständen wird eine lineare
Abschreibung von drei Jahren vorgenommen, beim
Anlagevermögen wird eine Nutzungsdauer von drei bis 17
Jahren unterstellt.
Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu
netto EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs in voller
Höhe abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten zwischen netto EUR 250,00 bis EUR
1.000,00 werden Sammelposten gebildet, welche über
einen Zeitraum von fünf Jahren jährlich mit 20 %
abgeschrieben werden.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
einschließlich Anschaffungsnebenkosten
bilanziert.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Für
defekte, ungängige und technisch veraltete
Vorräte werden entsprechende Bewertungsabschläge
vorgenommen.
Die unfertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten
oder zu niedrigeren Marktpreisen bewertet. In die
Herstellungskosten wurden ausschließlich direkt
zurechenbare Kosten einbezogen. Kosten der allgemeinen
Verwaltung wie auch Fremdkapitalzinsen wurden nicht
aktiviert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder dem
am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung von
Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Die
übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
werden wegen des Ausfallwagnisses, des Zinsverlustes, des
Skontoabzuges und der Kosten der Betreibung der
Außenstände pauschal mit 1 %
wertberichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
werden mit dem Nominalwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die
Auflösung erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags gemäß § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB angesetzt. Zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen wurden soweit erforderlich bei der
Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt.
Bei den sonstigen Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von unter einem Jahr wird auf eine Abzinsung
verzichtet.
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen
Erfüllungsbeträgen passiviert.
III. Sonstige Angaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und
Leasingverträgen betragen ohne Umsatzsteuer
TEUR 767. Bei der Ermittlung der sonstigen
finanziellen Verpflichtungen wurden die Mindestlaufzeiten
der Verträge berücksichtigt.
Aus dem Verkauf von Fahrzeugen bestehen
branchenübliche Rücknahmeverpflichtungen von
Leasingfahrzeugen und ggfs. aus Finanzierungen:
| Jahr von |
bis |
TEUR |
| 2023 |
2027 |
3.049 |
2. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB i. V. m. § 268 Abs. 7
HGB.
Die Berufsbezeichnung der Geschäftsführer
entspricht ihrer Organstellung. Die Angabe zu den
Bezügen der Geschäftsführung unterbleibt
nach § 286 Abs. 4 HGB.
3. Anzahl der durchschnittlich beschäftigten
Arbeitnehmer
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:
| Gewerbliche
Arbeitnehmer |
28 |
| Angestellte |
19 |
| Aushilfen |
3 |
| Anzahl
durchschnittlicher Mitarbeiter gemäß
§ 285 Abs. 1 Nr. 7 HGB: |
50
|
|
Geschäftsführer |
1 |
| Auszubildende |
7 |
| |
58
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Wiesloch, 24. Februar
2023
Thomas Kestenholz Michael Fehringer
Der Jahresabschluss wurde am 26. Juni 2023
festgestellt.
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