Lanfer
CARGO-TECHNIK GmbH & Co.KG
Borken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
43,00 |
5.638,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
5.510,00 |
| II.
Sachanlagen |
43,00 |
128,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
236.985,78 |
226.199,05 |
| I.
Vorräte |
41.000,00 |
172.400,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
161.467,86 |
47.667,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.517,92 |
6.131,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.593,49 |
0,00 |
| D.
nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil von Kommanditisten |
40.321,02 |
43.911,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
279.943,29 |
275.748,46 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Rückstellungen |
74.290,24 |
1.200,00 |
| B.
Verbindlichkeiten |
205.653,05 |
274.548,46 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
124.022,64 |
73.053,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
279.943,29 |
275.748,46 |
Anhang
Anwendung der gesetzlichen Vorschriften
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
01.01.2008 bis 31.12.2008 der Lanfer CARGO-Technik GmbH
& Co. KG ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Zu Verbesserung der Übersichtlichkeit sind
vermerkungspflichtige Angaben, soweit sie nicht im
Bilanzbericht enthalten sind, im Anhang enthalten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Gesellschaft ( § 264a Abs. 1 i.V. § 267 HGB ).
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungkosten
unter Berücksichtigung linearer Abschreibungen
bewertet. Markenrechte werden linear über einen
Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben.
Sachanlagen werden auf der Grundlage der
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten bewertet.
Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt
ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen
wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig linear
bzw. degressiv unter Ansatz der steuerrechtlich
zulässigen Höchstgrenze abgeschrieben.
Auf Gebäude und Grundstückseinrichtungen
werden zeitanteilige lineare Abschreibungen oder
steuerrechtlich zulässige fallende
Abschreibungssätze verrechnet.
Ist den Gegenständen des Anlagevermögens am
Bilanzstichtag ein voraussichtlich dauernder niedrigerer
Wert beizulegen, werden in Höhe der Wertminderungen
außerplanmäßige Abschreibunden
vorgenommen.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Vorräte
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Die Herstellungskosten enthalten Material- und
Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der
betrieblichen Gemeinkosten einschließlich
Abschreibungen.
Die Bewertung der Handelswaren erfolgt zu
Anschaffungskosten. In der Veräußerbarkeit der
Vorräte an Eigenerzeugnissen und Waren liegende
Risiken werden durch ausreichende Abschläge
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
angesetzt. Erkennbare Ausfallrisiken sind durch
individuelle Bewertungsabschläge berücksichtigt.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Bei der Bildung oder Auflösung sonstiger
Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und dem
Ausmass der daraus voraussichtlich entstehenden
finanziellen Verpflichtungen Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
bilanziert.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Geschäftsführer ist: Alfred Lanfer
Komplementärin
Die Lanfer CARGO-TECHNIK-Verwaltungs-GmbH, Borken,
ist persönlich haftende Gesellschafterin des
Unternehmens.
sonstiges
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Größenabhängige Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften nach §§
274a, 276, 286, 288 und 326 HGB wurden berücksichtigt,
soweit vorstehend nicht andere Angaben gemacht wurden.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 284 ff, 285 ff HGB
angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
(besondere Umstände, dass der Jahresabschluss ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
nicht vermittelt) liegen hinsichtlich dieses
Jahresabschlusses nicht vor.
Borken, den 30.01.2009
Alfred Lanfer
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2008 -
31.12.2008
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 41.357,81 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegen Gesellschafter beträgt 24.678,97 EUR.
1.1.2007 -
31.12.2007
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 39.056,88 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegen Gesellschafter beträgt 28.840,14 EUR.
|