Polygon Ventures GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Florian Christopher HartungWindfall Invest GmbH | 66.67% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Rolling Tons UG (haftungsbeschränkt) | 33.33% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MORO Mannheim GmbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAKTIVA
AnhangA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276 und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Die Vorjahresbeträge wurden gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB nicht angepasst. II. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung von Eigenkapital sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und die Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtig worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtig worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle Vermögensgegenstände · Es sind keine immateriellen Vermögensgegenstände vorhanden. Sachanlagen · Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. · Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. · Die Abschreibungen wurden linear vorgenommen. · Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410 € wurden entsprechend § 6 Abs. 2 S. 1 EStG sofort abgeschrieben; ausgenommen hiervon sind die geringwertigen Wirtschaftsgüter, die in den Jahren 2008 und 2009 angeschafft wurden. Diese werden gemäß der damaligen Regelung mit einer linearen, 5 Jahre dauernden Pool-Abschreibung abgeschrieben. Finanzanlagen · Es sind keine Finanzanlagen vorhanden. Vorräte · Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände · Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. · Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an. Verbindlichkeiten · Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Rückstellungen · Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. · Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Pensionsrückstellungen · Pensionszusagen wurden nicht erteilt. IV. Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. B. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen. Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden kein Fremdkapitalzinsen einbezogen. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie in dem im Anhang dargestellten Rückstellungsspiegel zusammen. Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind, waren am Abschlussstichtag nicht bekannt. C. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Es sind keine außerordentlichen Erträge oder außerordentliche Aufwendungen angefallen. D. Ergänzende Angaben Im Geschäftsjahr waren Geschäftsführer mit Einzelvertretungsbefugnis: Hans Reiß, Schwanenstraße 37, 68159 Mannheim Peter Tunkl, Plöck 25, 69114 Heidelberg Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. E. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor den Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.930,41 € auf neue Rechnung vorzutragen. F. Rückstellungsspiegel
G. Verbindlichkeitenspiegel
H. Haftungsverhältnisse Am Abschlussstichtag waren keine Haftungsverhältnisse bekannt.
Mannheim, den 31. Juli 2013 Hans Reiß, Geschäftsführer Peter Tunkl, Geschäftsführer
Mannheim, den 31. Juli 2013 gez. Hans Reiß Peter Tunkl Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.07.2013 |
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