Aksoy Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Elke Simon seit 18.1.2005 | Geschäftsführer |
Rainer Simon seit 8.12.2001 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Christian Sulser GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss I. Gesellschaft
II. Anwendung gesetzlicher Regelungen 1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetztes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. 2. Bei der Gesellschaft handelt es sich im Berichtsjahr um eine nicht prüfungspflichtige sog. "kleine" Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs.1 HGB. Desweiteren wurden die Ereichterungen nach § 288 Abs.1 HGB in Anspruch genommen. 3. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erfordern bzw. durch den Ansatz neuer HGB-Vorschriften ergeben. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsgrundsätze Der Jahresabschluss 2023 wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften in §§ 265, 268 - 274a, 276 - 277 HGB aufgestellt. Für die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung wurden die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbH-Gesetz angewandt. Die Davon-Vermerke zu den Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten sind in der Bilanz angegeben. Die Mitzugehörigkeit - falls vorhanden - zu anderen Posten ist in der Bilanz vermerkt. Die Haftungsverhältnisse werden - soweit vorhanden - im Anhang angegeben. Die Gewinn- und Verlust-Rechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bewertungsgrundsätze Die Bewertungen erfolgen nach den Vorschriften des HGB und entsprechen den Bewertungsmethoden der §§ 252 - 256a HGB. 1. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Sachanlagen Sachanlagen sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Finanzanlagen Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. 2. Umlaufvermögen Fertige Erzeugnisse und Waren (Vorräte) Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach § 253 Absatz 4 HGB mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. den letzten Einkaufspreisen bewertet. Notwendige Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen. 3. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt; notwendige Einzelwertberichtigungen wurden direkt vorgenommen. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet. 4. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. 5. Latente Steuern Auf den Ausweis von latenten Steuern wurde verzichtet. 6. Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft wurde im Jahr 2022 von DM 50.000,00 (€ 25.564,59) auf € 26.000,00 umgestellt. Kapitalrücklage Im Jahr 2017 haben die Gesellschafter eine Zuzahlung in das Eigenkapital im Sinne § 272 Abs.2 Nr.4 HGB in Höhe € 50.000,00 vorgenommen. 7. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Als biometrische Rechnungslegungsgrundlagen werden die "Richttafeln 2018G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Nach § 246 Abs.2 Satz 2 HGB wurde - wie im Vorjahr - eine Verrechnung zwischen den Aktivwerten und der Pensionsrückstellung vorgenommen. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen; sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sowie des nach der Erkenntnis zum Bilanzstichtag notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrags bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. 8. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Sonstige Verbindlichkeiten sind jeweils mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. C. Angaben zur Bilanz I. Anlagevermögen 1. Sofern Zugänge beim Sachanlagevermögen vorliegen, erfolgt die Abschreibung auf die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter. Im Wirtschaftsjahr 2023 gab es keine Zugänge. 2. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. 3. Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Posten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr; alle übrigen Forderungen und die Sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. 4. In dem Posten Aktive Rechnungsabgrenzung sind Versicherungen, Wartungsverträge und Leasingsonderzahlungen enthalten. 5. Rückstellungen Die Rückstellung für Pensionen wurde zum 31.12.2023 mit einem Wert in Höhe € 248.983,00 angesetzt. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von € 2.306,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Die aus einer Rückdeckungsversicherung stammenden, ebenfalls Barmittel, wurden zum 31.12.2023 mit einem Wert in Höhe € 2.403,33 angesetzt und im Sinne von §§ 246 Abs.2 Satz 2, 285 Nr.25 HGB mit der Rückstellung für Pensionen verrechnet. Die Steuerrückstellungen erfolgten auf der Grundlage der im Berichtsjahr gültigen Steuersätze bezüglich Körperschaftsteuer/Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. 6. Aufgrund einer im Jahr 2021 durchgeführten Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung, wurden Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Umfang für die Jahre 2017-2020 nacherhoben. Die hierfür gebildete Rückstellung für Personalkosten wird im Berichtsjahr in die Verbindlichkeiten umgebucht, da die Festsetzung rechtskräftig wurde. Die Verbindlichkeit wird durch Ratenzahlungen abgebaut. D. Angaben zur Gewinn- und Verlust-Rechnung Im Berichtsjahr 2023 wurden im Rahmen des Wertansatzes der Rückstellung für Pensionen, Erträge in Höhe € 12.671,00 und im Rahmen des Wertansatzes der Barmittel, Aufwendungen in Höhe € 4.941,45 gebucht, für die - wie im Vorjahr - im Sinne von §§ 246 Abs.2 Satz 2, 285 Nr.25 HGB eine Verrechnung vorgenommen worden ist. E. Sonstige Angaben 1. Anzahl der Arbeitnehmer Im Berichtszeitraum wurden durchschnittlich acht Arbeitnehmer beschäftigt. 2. Geschäftsführung Im Berichtszeitraum waren Herr Rainer Simon und Frau Elke Simon als Geschäftsführer bestellt. Sie sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 3. Angaben zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres (§ 285 Nr.33 HGB - Nachtragsberichterstattung) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben. Nachrichtlich: Die Geschäftsführung wurde auf die bilanzielle Überschuldung hingewiesen. Die Geschäftsführer geben an, dass laut Ihrer Einschätzung eine positive Fortführungsprognose der Gesellschaft gegeben ist. Aufgrund einer Rangrücktrittserklärung des Gesellschafters Rainer Simon, mit der er mit seinen Forderungen von € 69.282,67 hinter die Forderungen der anderen Gläubiger zurückgetreten ist, und vor dem Hintergrund der positiven Fortführungsprognose, werden die insolvenzrechtlichen Konsequenzen aus der bilanziellen Überschuldung nach § 64 GmbHG abgewendet.
München, den 30.Oktober 2024 Christian Sulser GmbH Rainer Simon, Geschäftsführer Elke Simon, Geschäftsführerin sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2024 festgestellt. |
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