Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 106068
Vorher
René Keller Holding GmbH
Eingetragen
17.5.2021
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
das Verwalten eigenen Vermögens sowie das Erwerben und Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sascha Dr. Dahl
seit 27.4.2022
Geschäftsführer
René Keller
seit 17.5.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

René Keller
Odenthal
12.750 €
50.00%
Sascha Dahl
Bergisch Gladbach
12.750 €
50.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Qualyfe Holding GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 69.392,00 11.231,78
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 23.528,00 7.064,78
II. Sachanlagen 3.305,00  
III. Finanzanlagen 42.559,00 4.167,00
B. Umlaufvermögen 44.053,93 12.104,28
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 42.443,11  
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.610,82 12.104,28
Aktiva 113.445,93 23.336,06

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 9.312,42 22.072,41
I. Gezeichnetes Kapital 25.500,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 13.725,00  
III. Verlustvortrag 2.927,59  
IV. Jahresfehlbetrag 26.984,99 2.927,59
B. Rückstellungen 4.800,00 750,00
C. Verbindlichkeiten 99.333,51 513,65
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 99.333,51 513,65
davon gegenüber Gesellschaftern 92.000,00  
Passiva 113.445,93 23.336,06

Anhang

Allgemeine Angaben

Name: Qualyfe Holding GmbH
Sitz: Köln
Registergericht: Köln
Handelsregister Nr.: HRB 106068

A.  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss 2022 wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs.1 HGB geltenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Es wurden die Regelungen des am 23.07.2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angewendet. Von den Befreiungen im Rahmen der §§ 266 Abs.1 HGB, §§ 274a Nr.1 bis Nr.3 HGB und § 288 Abs.1Nr.1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Fremdwährungsposten sind nicht enthalten.   

Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag am 19.04.2021 gegründet mit dem Namen: René Keller Holding GmbH und einem Stammkapital von Euro 25.000,00.

Am 29.03.2022 fand eine Gesellschafterversammlung mit Satzungsänderung statt und änderte den Gesellschaftsnamen in: Qualyfe Holding GmbH. Zudem wurde der Sitz von Odenthal nach Köln verlegt.

Mit Beschluss über die Neufassung des Gesellschaftsvertrages vom 12.08.2022 wurde eine Kapitalerhöhung des Stammkapitals um Euro 500,00 auf Euro 25.500,00 inkl. Qualifiziertem Anteilstausch zum 15.08.2022 gem. § 21 Abs.1 UmwStG (zu Buchwerten). Der Steuerliche Übertragungsstichtag war der 15.08.2022.

Die auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Ausweisgrundsätze entsprechenden Vorschriften des Dritten Buches HGB (§§238 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen der §§ 264 ff. HGB.

Aufgrund der erstmaligen Anwendung von Regelungen des Bilanzierungsrichtlinien-Umsetzungsgesetztes (BilRUG), ergab sich keine fehlende Vergleichbarkeit im Bereich der Umsatzerlöse.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und um die planmäßige Abschreibung vermindert.

Die Abschreibungen für die beweglichen Wirtschaftsgüter wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zum Euro 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre linear abgeschrieben wird.

Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und die Wertigkeit zum Abschussstichtag überprüft.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet, es wurden keine Bewertungsvereinfachungsverfahren genutzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt.

Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden die Forderungen von der Geschäftsleitung überprüft.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Rückstellungen decken nach Angaben des Auftraggebers die zukünftigen Risiken. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden von der Geschäftsführung verneint.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit durch die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG Wahlrechte zur Erhöhung eines Aktivposten bzw. zur Auflösung ein es Passivpostens bestehen, wurden diese überprüft. Es mussten hier jedoch keine Anpassungen vorgenommen werden, da die Gesellschaft hiervon nicht tangiert ist.

B. Informationen zur Bilanz / Gewinn- und Verlustrechnung

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren betrug zum Bilanzstichtag:  92.000,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der gewährten Vorschüsse und Kredite betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Die Rückstellungen sind hauptsächlich Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses. Pensionsverpflichtungen bestehen nicht.

Die Aufwendungen und Erträge aus der erstmaligen Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG werden gem. Art. 67 (7) EGHGB im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen. Die latenten Steuern hierauf wären nach § 274 (2) HGB gesondert auszuweisen. Die Gesellschaft ist hiervon aber nicht tangiert.

Die Gesellschafterversammlung entscheidet bei Feststellung der Bilanz über die Verwendung des Jahresüberschuss.
Gemäß den §§ 268 Abs. 7 HGB i. V. m. § 251 HGB sind keine Angaben zu machen.

Die Qualyfe Holding GmbH beschäftigte im Jahr 2022 keine Arbeitnehmer, hatte aber zwei bestellte Gesellschafter-Geschäftsführer.

C. Sonstige Angaben

Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft anzusehen,da sie als Holding zu klassifizieren ist.

An den maßgeblichen Abschlussstichtagen zum 31.12.2021 als auch dem
31.12.2022 werden keine der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB
überschritten:

-Die Bilanzsumme liegt an beiden Stichtagen unter Euro 7.500.000,00, nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrages ( § 268 Abs. 3 HGB)

-Die Umsatzerlöse betrugen im Wirtschaftsjahr 2021 als auch im
Wirtschaftsjahr 2022 weniger als Euro 15.000.000,00.

-Die Mitarbeiterzahl der tätigen Arbeitnehmer betrug im Wirtschaftsjahr 2021     als auch im Wirtschaftsjahr 2022 unter 50 Mitarbeiter.
  
Eine Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HGB besteht nicht.
 
Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Dr. Sascha Dahl und Herrn René Keller als Geschäftsführer geführt. Die Geschäftsleitung hat mir den Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses 2022 erteilt.


 

Köln, den 13.05.2024

Gez. die Geschäftsleitung:, Dr. Sascha Dahl


René Keller

sonstige Berichtsbestandteile


gez. die Geschäftsführung: Dr. Sascha Dahl und René Keller


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2024 festgestellt.

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