Benninger & Cie. Finanzmanagement GmbH
Selbe AdresseMit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sascha Dr. Dahl seit 27.4.2022 | Geschäftsführer |
René Keller seit 17.5.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Qualyfe Holding GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss 2022 wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs.1 HGB geltenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Es wurden die Regelungen des am 23.07.2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angewendet. Von den Befreiungen im Rahmen der §§ 266 Abs.1 HGB, §§ 274a Nr.1 bis Nr.3 HGB und § 288 Abs.1Nr.1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Fremdwährungsposten sind nicht enthalten. Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag am 19.04.2021 gegründet mit dem Namen: René Keller Holding GmbH und einem Stammkapital von Euro 25.000,00. Am 29.03.2022 fand eine Gesellschafterversammlung mit Satzungsänderung statt und änderte den Gesellschaftsnamen in: Qualyfe Holding GmbH. Zudem wurde der Sitz von Odenthal nach Köln verlegt. Mit Beschluss über die Neufassung des Gesellschaftsvertrages vom 12.08.2022 wurde eine Kapitalerhöhung des Stammkapitals um Euro 500,00 auf Euro 25.500,00 inkl. Qualifiziertem Anteilstausch zum 15.08.2022 gem. § 21 Abs.1 UmwStG (zu Buchwerten). Der Steuerliche Übertragungsstichtag war der 15.08.2022. Die auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Ausweisgrundsätze entsprechenden Vorschriften des Dritten Buches HGB (§§238 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen der §§ 264 ff. HGB. Aufgrund der erstmaligen Anwendung von Regelungen des Bilanzierungsrichtlinien-Umsetzungsgesetztes (BilRUG), ergab sich keine fehlende Vergleichbarkeit im Bereich der Umsatzerlöse. Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und um die planmäßige Abschreibung vermindert. Die Abschreibungen für die beweglichen Wirtschaftsgüter wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zum Euro 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre linear abgeschrieben wird. Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und die Wertigkeit zum Abschussstichtag überprüft. Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet, es wurden keine Bewertungsvereinfachungsverfahren genutzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden die Forderungen von der Geschäftsleitung überprüft. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Rückstellungen decken nach Angaben des Auftraggebers die zukünftigen Risiken. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden von der Geschäftsführung verneint. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit durch die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG Wahlrechte zur Erhöhung eines Aktivposten bzw. zur Auflösung ein es Passivpostens bestehen, wurden diese überprüft. Es mussten hier jedoch keine Anpassungen vorgenommen werden, da die Gesellschaft hiervon nicht tangiert ist. B. Informationen zur Bilanz / Gewinn- und Verlustrechnung Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betrug zum Bilanzstichtag: 92.000,00 Euro. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro. Der Gesamtbetrag der gewährten Vorschüsse und Kredite betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro. Die Rückstellungen sind hauptsächlich Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses. Pensionsverpflichtungen bestehen nicht. Die Aufwendungen und Erträge aus der erstmaligen Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG werden gem. Art. 67 (7) EGHGB im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen. Die latenten Steuern hierauf wären nach § 274 (2) HGB gesondert auszuweisen. Die Gesellschaft ist hiervon aber nicht tangiert. Die Gesellschafterversammlung entscheidet bei Feststellung der Bilanz über die Verwendung des Jahresüberschuss. Gemäß den §§ 268 Abs. 7 HGB i. V. m. § 251 HGB sind keine Angaben zu machen. Die Qualyfe Holding GmbH beschäftigte im Jahr 2022 keine Arbeitnehmer, hatte aber zwei bestellte Gesellschafter-Geschäftsführer. C. Sonstige Angaben Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft anzusehen,da sie als Holding zu klassifizieren ist. An den maßgeblichen Abschlussstichtagen zum 31.12.2021 als auch dem 31.12.2022 werden keine der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB überschritten: -Die Bilanzsumme liegt an beiden Stichtagen unter Euro 7.500.000,00, nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrages ( § 268 Abs. 3 HGB) -Die Umsatzerlöse betrugen im Wirtschaftsjahr 2021 als auch im Wirtschaftsjahr 2022 weniger als Euro 15.000.000,00. -Die Mitarbeiterzahl der tätigen Arbeitnehmer betrug im Wirtschaftsjahr 2021 als auch im Wirtschaftsjahr 2022 unter 50 Mitarbeiter. Eine Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HGB besteht nicht. Geschäftsführungsorgane Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Dr. Sascha Dahl und Herrn René Keller als Geschäftsführer geführt. Die Geschäftsleitung hat mir den Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses 2022 erteilt.
Köln, den 13.05.2024 Gez. die Geschäftsleitung:, Dr. Sascha Dahl
sonstige Berichtsbestandteile
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