Noor Colors GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helene Sinnak seit 21.3.2019 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GP GmbH GERMAN PETROLIUMBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH im Sinne des § 267 I HGB auf. Der Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 242 ff., 265 I, 266 ff. HGB). Ergänzend wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) gegliedert. Die Bilanz weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Die Geschäftsführerin geht gleichwohl von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer (§§ 253 I 1, III i.V.m. 255 I HGB). Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen (§ 253 III 3 HGB). Die Aufgliederung und die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel (vgl. Anlage zu diesem Anhang). Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauern zwischen zwei und 23 Jahren) angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt (§ 253 I 2, 2. HS HGB). Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden (§ 253 II 1, 4 HGB). Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt (§ 253 I 2 HGB). III. Erläuterungen zur Bilanz Der Verlustvortrag beträgt 1.398.420,21 € (Gewinnvortrag im Vorjahr: 619.810,85 €). Die Steuerrückstellungen beinhalten eine Rückstellung für ausländische Steuern in Höhe von 2,4 Mio. €. Nach Abschluss einer Umsatzsteuerprüfung durch das österreichische Finanzamt Graz fordert die österreichische Finanzverwaltung seit Juni 2013 mittels Umsatzsteuerbescheide 2010 bis 2012 Umsatzsteuer von der GP GmbH. Gegenstand der Prüfung war die umsatzsteuerliche Behandlung von innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen. Die Finanzverwaltung berücksichtigt dabei nicht Steuerforderungen der Gesellschaft, die mittels kaufmännischer Anweisungen durch Verrechnung mit Steuerschulden der ANafta Produktion GmbH, Österreich, an das Finanzamt Graz abgetreten wurden. Gegen die Umsatzsteuerbescheide geht die Gesellschaft in Österreich mittels Rechtsbehelf vor. Der Abschluss des Verfahrens ist zum Zeitpunkt der Jahresabschlussaufstellung nicht absehbar. Auf Grund offensichtlich unterschiedlicher, rechtlicher Auffassungen zwischen der österreichischen Finanzverwaltung und der Gesellschaft geht die Geschäftsführung von einem Risiko sowohl hinsichtlich der Anrechnung einzelner Vorsteuerbeträge als auch der Steuerfreiheit einzelner, ausgeführter innergemeinschaftlicher Lieferungen in der Vergangenheit aus. Die Gesellschaft geht jedoch ferner davon aus, dass die Steuerforderungen größtenteils wirksam an das Finanzamt Graz abgetreten worden sind. Der Rückstellungsbetrag bildet nach Auffassung der Geschäftsführung eine zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung plausible Schätzung des verbleibenden Aufwandes ab. IV. Sonstige Pflichtangaben Zum Bilanzstichtag bestehen offene Forderungen in Höhe von 40.478,79 Euro (im Vorjahr: 0,00 Euro) gegen die Gesellschafterin. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin betragen am Bilanzstichtag 6.445,35 Euro (im Vorjahr: 7.563,30 Euro). Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - durch die Geschäftsführerin Karolina Sinnak, Gesellschafterin, Berlin geführt. Die Geschäftsführerin hat Einzelvertretungsbefugnis und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.
Berlin, den 30.04.2015 gez. Karolina Sinnak |
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