Förde Bäder GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Sportanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heiko Ewen seit 7.8.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Flensburg | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Technisches Betriebszentrum AöRFlensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2017I. Grundlagen des Unternehmens 1. Ausgangslage: Am 16. Dezember 2004 wurde von der Ratsversammlung der Stadt Flensburg die Gründung des Technischen Betriebszentrums (TBZ) in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zum 1. Januar 2005 beschlossen. Mit dem Ratsbeschluss vom 6. September 2007 wurden dem TBZ zum 01. Januar 2008 weitere Aufgabenbereiche von der Stadt Flensburg zur vollumfänglichen Aufgabenwahrnehmung übertragen. Das TBZ bewirtschaftet seither das städtische Sondervermögen Infrastruktur eigenverantwortlich, dem das gesamte Anlagevermögen der Straßen zugeordnet wurde. Gleichzeitig wurden dem Kommunalunternehmen das Satzungsrecht nach Kommunalabgaberecht und das Recht auf Erhebung und Vollstreckung von Abgaben auf der Grundlage der Satzungen des TBZ übertragen. 2. Rechtliche Rahmenbedingungen Das Technische Betriebszentrum wird als Kommunalunternehmen nach den Bestimmungen des § 106a der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der Landesverordnung über Kommunalunternehmen (KUVO) geführt. Die weiteren Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit werden in der Satzung für das Kommunalunternehmen "Technisches Betriebszentrum" geregelt. 3. Leitung und Kontrolle (Organe des TBZ) Die Organe des TBZ sind gemäß § 3 der TBZ-Satzung die Geschäftsführung (§ 4) und der Verwaltungsrat (§§ 5-7). Die Geschäftsführung leitet das Unternehmen eigenverantwortlich. Der Unterzeichner ist der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer des TBZ. Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Kommunalunternehmens. 4. Produkte und Dienstleistungen Als Nichtkostenrechner betreibt das TBZ: • Grünflächenpflege (mit Forsten und Spielplatzpflege) • Gebäudereinigung der städtischen Immobilien • Straßenunterhaltung • Tiefbau (mit Vermessung) Als kostenrechnende Einrichtungen betreibt das TBZ: • Straßenreinigung • Abfallwirtschaft • Entwässerung Für die kostenrechnenden Einheiten ist das TBZ verantwortlich und erhebt im Gegenzug für seine Leistungen Gebühren. 5. Ziele und Strategie Die zuständigen Gremien haben 2013 eine strategische Neuausrichtung des TBZ und des Sondervermögens Infrastruktur beschlossen. Ein Strategieprüfprozess wurde etabliert, der die Festlegung von Kennzahlen und eine jährliche Überprüfung und Berichterstattung der Einhaltung der Ziele von der Geschäftsführung an den Verwaltungsrat beinhaltet. Die Vorgaben des Flensburger Kodex werden vom TBZ beachtet. II. Wirtschaftsbericht 1. Geschäftsverlauf
Im Durchschnitt waren beim TBZ 481 Mitarbeiter beschäftigt. Dies ist eine Reduzierung um elf Mitarbeiter zum Vorjahr. Daneben wurden 14 Auszubildende beschäftigt. Die Reduzierung begründet sich aus der Umgliederung der Friedhofsmitarbeiter zur Flensburger Friedhöfe AöR. 2. Ertragslage Die Ertragslage bleibt im Vorjahresvergleich nahezu unverändert gut. Der Betriebsgewinn (Ergebnis vor Steuern ohne Finanzergebnis und Veränderung der Gebührenausgleichsrückstellung) nahm zwar um 3.069 TEUR auf 2.721 TEUR ab. Durch die Entnahme aus den Gebührenausgleichsrückstellungen von im Saldo 1.604 TEUR (Vorjahr: Zuführung 1.374 TEUR) und die Vorfälligkeitsentschädigung für die Umschuldung von Entwässerungskrediten verbleibt ein Jahresgewinn von 1.796 TEUR (Vorjahr: 2.197 TEUR). Die Umsatzerlöse sind um 1.171 TEUR bzw. 2,65 % auf 43.087 TEUR gesunken. Wesentliche Veränderungen ergaben sich in den Sparten Entwässerung (-4,81%) durch Gebührensenkungen, in der Grünflächenpflege (+11,94 %) durch neue städtische Aufträge und vermehrten Holzverkauf sowie durch Wegfall der Personalgestellung an die Flensburger Friedhöfe AöR. Nach einem deutlichen Anstieg der aktivierten Eigenleistungen um 263 TEUR auf 335 TEUR im Vorjahr beträgt der Zuwachs im Berichtsjahr 21 TEUR auf 356 TEUR. Die aktivierten Eigenleistungen bestehen maßgeblich aus dem Einsatz der Bauleiter des Tiefbaus im Kanalbaubereich. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen hauptsächlich durch eine um 2.572 TEUR höhere Entnahme aus der Gebührenrückstellung i. H. v. 3.573 TEUR (Vorjahr 1.001) auf 3.919 TEUR (Vorjahr 1.435 TEUR). Die Materialaufwendungen stiegen um 1.324 TEUR bzw. 16,3% auf 9.466 TEUR. Der starke Anstieg resultiert aus gestiegenem Aufwand für Chemikalien zur Abwasserbehandlung sowie höheren Klärschlammentsorgungskosten beim Klärwerk, verstärktem Wegebau in den Grünanlagen und Instandhaltung der Strandanlagen. Da das Friedhofspersonal am 01.01.2017 vollständig zu den Friedhöfen übergeleitet wurde, blieben die Personalaufwendungen mit einer Steigerung um lediglich 39 TEUR auf 19.203 TEUR nahezu unverändert, obwohl die Entgelte im TVöD Anfang des Berichtsjahres um 2,4 % erhöht wurden. Die Abschreibungen stiegen leicht um 63 TEUR auf 8.155 TEUR (VJ 8.092 TEUR) an. Die Steigerung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 32 TEUR bzw. 0,53 % auf 6.116 TEUR (VJ 6.084 TEUR) wird einerseits durch eine geringere Zuführung zur Gebührenausgleichsrückstellung (-373 TEUR) verursacht, andererseits sind die Instandhaltungskosten um 419 TEUR gestiegen, was auf das Auswechseln des Filtermaterials im Klärwerk zurückzuführen ist. Die um 272 TEUR auf 2.532 TEUR gestiegenen Zinsaufwendungen resultieren aus niedrigen Fremdkapitalzinsen bei Neukreditaufnahme und einer Vorfälligkeitsentschädigung i. H. v. 562 TEUR bei vorzeitiger Umschuldung von 11.824 TEUR. In den Zinsaufwendungen ist die Aufzinsung der Gebührenrückstellungen in Höhe von 95 TEUR enthalten. In folgenden Sparten gab es größere Veränderungen: • In der Entwässerung erhöhte sich der Spartengewinn um 350 TEUR auf 2.232 TEUR. Die Hauptursache hierfür sind die höheren Erlöse aus Einzelaufträgen von Dritten und die erstmalige Abrechnung der Gewässerunterhaltung mit dem Sondervermögen Infrastruktur. Durch die stark erhöhten Kosten für die Klärschlammentsorgung im Gebührenrechnerbereich wurden aus der Gebührenausgleichsrückstellung 1.440 TEUR entnommen. • In der Stadtbildpflege wird der Rückgang des Spartenergebnisses um 219 TEUR auf -148 TEUR überwiegend durch eine Rückstellung für eine Instandhaltungsmaßnahme am Strand verursacht. • In der Gebäudereinigung erhöhte sich der Überschuss um 118 TEUR auf 170 TEUR vor allem durch den Wechsel zu einem anderen Lieferanten und geringerem Fremdreinigungsaufwand. • Durch Erhöhung der Pauschalaufträge der Stadt (Spielplatzpflege, Baumpflege) bei entsprechender Aufwandssteigerung verminderte sich das Spartenergebnis der Grünflächenpflege um 164 TEUR auf 7 TEUR. • Da das Fremdkapital dem gesamten Betrieb und nicht einzelnen Sparten zugeordnet wird, wurde eine Vorfälligkeitsentschädigung i. H. v. 562 TEUR bei einer Umschuldung zur Zinsminimierung bei den sonstigen Leistungsstellen ausgewiesen. 3. Finanz- und Vermögenslage Die Vermögenslage des TBZ zeigt sich im Geschäftsjahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr nur wenig verändert. Die Bilanzsumme hat sich von 178.282 TEUR auf 179.415 erhöht. Das Anlagevermögen ist um 734 TEUR auf 170.318 TEUR gestiegen. Das Anlagevermögen ist zu 51,4% (VJ 50,9%) durch Eigenkapital und langfristig verfügbare Sonderposten und Ertragszuschüsse abgedeckt. Die Investitionen betrugen im Berichtsjahr 8.904 TEUR (VJ 8.097 TEUR). Die Steigerung des Umlaufvermögens um 4,62 % auf 9.046 TEUR ist auf einen Zuwachs der liquiden Mittel auf 7.456 TEUR (VJ 7.052 TEUR) zurückzuführen. Der Zuwachs ist auf die Auszahlung zweier Kredite am 28.12.2017 zurückzuführen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegen den Träger erhöhten sich nur unwesentlich um insgesamt 74 TEUR auf 1.444 TEUR. Das Eigenkapital hat sich durch den Jahresgewinn 2017 in Höhe von 1.796 TEUR abzüglich der Gewinnabführung an die Stadt für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 597 TEUR auf 54.762 TEUR (VJ 53.563 TEUR) erhöht. Die Eigenkapitalquote ist auf 30,5% (VJ 30,0%) gestiegen. Die Sonderposten und Ertragszuschüsse verminderten sich um 657 TEUR auf 32.165 TEUR. Die Rückstellungen sind vor allem durch die im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Zuführungen zu den Gebührenausgleichsrückstellungen um 708 TEUR auf 7.819 TEUR gesunken. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nahmen durch Aufnahme von drei Investitionskrediten um 15.238 TEUR auf 50.873 TEUR zu. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nahmen um 674 TEUR auf 2.226 TEUR zu. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger nahmen vor allem durch die planmäßige Tilgung und Umschuldung von Krediten der Entwässerung, die im SVIS abgewickelt werden, um 14.504 TEUR auf 24.299 TEUR ab. Die sonstigen Verbindlichkeiten fielen um -97 TEUR auf 7.243 TEUR. Zur Überwachung der Unternehmensentwicklung werden finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren betrachtet. Diese werden im Rahmen der jährlichen Strategiediskussion berichtet und ggf. angepasst:
III. Prognose- Chancen und Risikobericht Die Tertialberichte werden mit dem Sachgebiet Beteiligungscontrolling der städtischen Finanzabteilung abgestimmt. Die beiden Tertialberichte 2017 wurden dem Verwaltungsrat vorgelegt. Die größten Aufgabenbereiche des TBZ liegen bei den drei kostenrechnenden Einrichtungen: Abfallbeseitigung, Stadtentwässerung und der Straßenreinigung. Diese Leistungen werden durch den Bürger durch Gebühren getragen. Diese Struktur des Kommunalunternehmens in Verbindung mit der Satzungshoheit reduziert das Risiko des TBZ erheblich. Dem gegenüber stehen die nichtkostenrechnenden Bereiche, für die keine Gebühren erhoben werden können. In diesen ist das TBZ hauptsächlich von den Zahlungen/Entgelten der Stadt abhängig. Ein Risikomanagementsystem ist etabliert. In allen Bereichen des Unternehmens werden jährlich die Chancen und Risiken analysiert und in einer Risikomatrix dargestellt. Als wesentliche Risiken sind die Abhängigkeit von Zuschüssen der Stadt in einigen Bereichen des TBZ festgestellt worden. Diese Risiken sind für den Gesamtbetrieb jedoch nicht als bestandgefährdend zu betrachten, da über 2/3 des Umsatzes des TBZ aus kostenrechnenden Einheiten erwirtschaftet wird. Das TBZ hat als kommunales Unternehmen vorrangig Aufgaben des öffentlichen Interesses in Flensburg auszuführen. Dies schränkt Chancen zum Wachstum und der Übernahme weiterer Aufgaben ein. Dennoch ist das TBZ bestrebt durch qualitativ hochwertige und professionelle Arbeit und eine transparente Kommunikation mit der Politik und der Öffentlichkeit Synergien mit anderen städtischen Betrieben oder Umlandgemeinden zu erkennen und diese zu nutzen. Für die kostenrechnenden Einrichtungen wird eine langfristige Gebührenstabilität angestrebt, d.h. die Gebühren sollten nur im Rahmen der jährlichen Preissteigerungen und der tariflichen Zuwächse steigen.
Flensburg, den 23.05.2018 Heiko Ewen, Geschäftsführer Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2017
Anhang für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Das TBZ hat seinen Sitz in Flensburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Flensburg (HRA Reg.Nr. 4983 FL). Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 ist entsprechend den Vorschriften der Landesverordnung über Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts (KUVO) in Verbindung mit den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften sowie der Eigenbetriebsverordnung aufgestellt worden. Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 266 Abs. 2 und 3 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen nach der linearen Methode angesetzt. Geleistete Anzahlungen sind mit dem Nennwert bilanziert. Als Nutzungsdauern wurden bei den immateriellen Vermögensgegenständen drei bis fünf Jahre und bei dem Sachanlagevermögen drei bis 50 Jahre zugrunde gelegt. Auf Zugänge des Wirtschaftsjahres 2017 wurden die Abschreibungen zeitanteilig vorgenommen. Entsprechend § 240 Abs. 3 HGB wurde für Abfallbehälter der Straßenreinigung ein Festwert angesetzt. Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang gezeigt. Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 410,00 wurden aktiviert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauern linear abgeschrieben. Die Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte werden über einen Zeitraum von drei bis 80 Jahren, die Fahrzeuge über einen Zeitraum von drei bis 20 Jahren, die Maschinen und maschinellen Anlagen über einen Zeitraum von sechs bis 14 Jahren, die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen, Pumpwerke über einen Zeitraum von vier bis 60 Jahren und die Betriebs- und Geschäftsausstattung über einen Zeitraum von drei bis 33 Jahren abgeschrieben Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Für eine Gruppe von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurde das Festwertverfahren angewandt. Soweit erforderlich wurden Abwertungen auf den Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihren Nominalbeträgen angesetzt. Erkennbaren Risiken wurde durch Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nominalbeträgen angesetzt. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse wird analog zu den Abschreibungen der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Die Empfangenen Ertragszuschüsse enthalten Kanalisationsanschlussbeiträge. Sie werden analog zu den Abschreibungen der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Rückstellungen wurden in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Abschreibungen des Geschäftsjahres und ihre Aufgliederungen ergeben sich aus dem anliegenden Anlagennachweis. 2. Umlaufvermögen Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen den Träger sind mit TEUR 244 (Vorjahr TEUR 394) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 3. Rückstellungen Die Rückstellungen in Höhe von insgesamt TEUR 7.819 wurden u.a. in Höhe von TEUR 6.515 für den Gebührenausgleich, in Höhe von 28 TEUR für Steuern, in Höhe von TEUR 181 für Urlaubsansprüche, in Höhe von TEUR 100 für Mehrarbeitsausgleichsansprüche, und in Höhe von 357 für unterl. Aufwendungen für Instandhaltung gebildet. 4. Verbindlichkeiten Die folgende Übersicht zeigt die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten:
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger handelt es sich zum einen wie im Vorjahr um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 120 (Vorjahr TEUR 127). Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von TEUR 24.178 (Vorjahr 38.676) setzen sich zusammen aus den Restsalden von nicht auf das TBZ übertragenen, aber dem TBZ wirtschaftlich zuzurechnenden Krediten der Entwässerungssparte in Höhe von TEUR 24.126 und weiteren Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 52. Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 564 und betrifft mit TEUR 169 die Glasreinigung durch Reinigungsfirmen. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Umsatzerlöse wurden sämtlich im Inland erzielt und gliedern sich nach den Tätigkeitsbereichen wie folgt:
Die periodenfremden Erträge beliefen sich auf TEUR 3.582 (VJ 1.028) und betreffen mit TEUR 3.573 (VJ 1.001) den Verbrauch der Gebührenausgleichsrückstellung. V. Sonstige Angaben Das Kommunalunternehmen beschäftigte im Durchschnitt:
Das Kommunalunternehmen ist Mitglied in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Die Zusatzversorgung umfasst eine Erwerbsminderungsrente sowie ein Altersruhegeld und eine Hinterbliebenenversorgung, für die eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss. Das umlagepflichtige Entgelt betrug TEUR 15.102. Der Beitrag zur Zusatzversorgung des Bundes und der Länder beträgt 6,45 %. Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers beläuft sich auf EUR 35.100 und entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen. Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Heiko Ewen, Kiel. Die Bezüge der Geschäftsführung beliefen sich im Jahr 2017 auf:
Die Gesamtbezüge des Verwaltungsrates belaufen sich auf 10.827,56 Euro. Nach der zwischen der Stadt und dem TBZ abgeschlossenen Gewinnabführungsvereinbarung wird ein Gewinnanteil in Höhe des im TBZ verwendeten kalkulatorischen Zinssatzes bezogen auf das Stammkapital abgeführt. Außerdem wird der Teil des um Gebühreneffekte bereinigten Jahresgewinns, der 2,0 Mio. Euro übersteigt, zur Hälfte an die Stadt abgeführt. Damit wären insgesamt TEUR 543 an den Träger abzuführen. Der verbleibende Jahresgewinn in Höhe von TEUR 1.253 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Mitglieder des Verwaltungsrates TBZ
Flensburg, den 23.05.2018 Heiko Ewen -Geschäftsführer- BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Technische Betriebszentrum AöR, Flensburg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Technische Betriebszentrum AöR, Flensburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Technische Betriebszentrum AöR für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Kommunalunternehmens zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG S-H unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, das der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kommunalunternehmens vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Kommunalunternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Kommunalunternehmens zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG S-H unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Kommunalunternehmens abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Kommunalunternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Betrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kommunalunternehmens vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Kommunalunternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, geprüft. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, in allen wesentlichen Belangen erfüllt. Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend sowie im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts weitergehend beschrieben. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet haben. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Vermerk über die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG S- H Wir haben die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung geben die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. Wir haben unsere Prüfung nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG S-H unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend sowie im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" weitergehend beschrieben. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens Anlass zu wesentlichen Beanstandungen geben sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG S-H zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kommunalunternehmens beinhaltet.
Kiel, den 24. Mai 2018 PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dirk Burschel, Wirtschaftsprüfer ppa. Andrew de Souza, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31.12.2017Aktivseite
Anlagennachweis 2017
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