Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 729515
Vorher
PETKUS Engineering GmbH
Eingetragen
27.7.2016
Branche
Großhandel mit Mehl und GetreideproduktenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungHerstellung von Futtermitteln für Nutztiere
Gegenstand
Das Engineering-Geschäft für industrielle GETREIDE-, FUTTERMITTEL- und FOOD-Anlagen sowie die Beteiligung an weiteren Unternehmen dieses Geschäftszweckes im In- und Ausland.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Martino Dr. Celeghini
seit 25.9.2023
Prokura
Luca Celeghini
seit 25.9.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
CESCO S.R.L.ITA
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
CESCO S.R.L.
Italy
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

CESCO EPC GmbH

Konstanz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 171.306,00 353.490,84
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.327,00 5.313,00
II. Sachanlagen 92.131,00 24.768,00
III. Finanzanlagen 77.848,00 323.409,84
B. Umlaufvermögen 8.229.525,97 6.177.482,27
I. Vorräte 251.221,28 674.248,59
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 193.732,37 2.813.651,96
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.136.333,31 4.066.848,02
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 2.582.437,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.841.971,38 1.436.385,66
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.881,70 21.929,16
Aktiva 8.413.713,67 6.552.902,27

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 3.210.016,97 2.179.220,65
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 63.441,33 63.441,33
III. Gewinnvortrag 2.090.779,32 1.341.843,18
IV. Jahresüberschuss 1.030.796,32 748.936,14
B. Rückstellungen 995.606,07 572.287,28
C. Verbindlichkeiten 4.208.090,63 3.801.394,34
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 3.224.240,67 2.984.548,77
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 983.849,96 816.845,57
Passiva 8.413.713,67 6.552.902,27

Anhang

I. IDENTIFIKATION DES UNTERNEHMENS

Die CESCO EPC GmbH hat ihren Sitz in der Byk-Gulden-Straße 2 in 78467 Konstanz. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg unter HRB 729515 registriert.

II.  NICHT MIT DEM VORJAHR VERGLEICHBARE BETRÄGE
Mit Wirkung auf den 1. Januar 2023 wurde die Tochtergesellschaft MMW Technologie GmbH, Lutherstadt Wittenberg auf die CESCO EPC GmbH verschmolzen. Der Verschmelzungsertrag in Höhe von TEuro 427 ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.
III. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches und der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.1 HGB erstellt.
Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Fremdkapitalanteile und -zinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Zur Beachtung des Niederstwerts wurden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.
Die Dotierung der Rückstellungen wurde in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten voraussichtlichen Erfüllungsbetrages vorgenommen. Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Posten in fremder Währung werden zum Euro-Referenzkurs zum Stichtag gemäß den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank angesetzt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt.

IV. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen:

Als immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden EDV-Anwenderprogramme ausgewiesen. Ihre Anschaffungskosten werden linear unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Zugänge bei den Sachanlagen wurden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Zugangsjahr ist die Abschreibung zeitanteilig verrechnet worden. Erworbene Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von bis zu € 800,00 werden sofort abgeschrieben.
Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten ausgewiesen.
Umlaufvermögen:
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten entsprechend dem Bearbeitungsgrad bewertet. Die Grundsätze verlustfreier Bewertung wurden beachtet. Entsprechende Abwertungen wurden soweit erforderlich vorgenommen.
Die Bewertung der Handelswaren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen.
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden gemäß § 268 Abs. 5 HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Der übersteigende Betrag ist passivisch ausgewiesen.
Bei der Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden erkennbare Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ruhenden latenten Risiken wurde durch die Bildung einer ausreichend bemessenen Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Im Übrigen werden die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände zum Nennwert angesetzt.

Verbindlichkeiten:

Es gibt keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch branchenübliche Eigentums-vorbehalte besichert.

V. SONSTIGE PFLICHTANGABEN

Arbeitnehmer:

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 14 (Vorjahr: 14) Arbeitnehmer, allesamt Angestellte, beschäftigt.

Geschäftsführung:

Geschäftsführer der Gesellschaft im Jahr 2023 waren Herr Luca Celeghini, Reggio Emilia, Italien, Kaufmann und Ingenieur und Herr Dr. Martino Celeghini, Konstanz, Kaufmann und Ingenieur.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Konstanz, den 24. Juni 2024

gez. Luca Celeghini

gez. Dr. Martino Celeghini


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk wurde zu dem vollständigen Jahresabschluss erteilt und bezieht sich deshalb nicht auf den vorstehend verkürzt offen gelegten Jahresabschluss.

An die CESCO EPC GmbH, Konstanz
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der CESCO EPC GmbH, Konstanz, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Herford, den 6. September 2024


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