CESCO EPC
GmbH
Konstanz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
171.306,00 |
353.490,84 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.327,00 |
5.313,00 |
| II.
Sachanlagen |
92.131,00 |
24.768,00 |
| III.
Finanzanlagen |
77.848,00 |
323.409,84 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.229.525,97 |
6.177.482,27 |
| I.
Vorräte |
251.221,28 |
674.248,59 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
193.732,37 |
2.813.651,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.136.333,31 |
4.066.848,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
2.582.437,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.841.971,38 |
1.436.385,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.881,70 |
21.929,16 |
| Aktiva |
8.413.713,67 |
6.552.902,27 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.210.016,97 |
2.179.220,65 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
63.441,33 |
63.441,33 |
| III.
Gewinnvortrag |
2.090.779,32 |
1.341.843,18 |
| IV.
Jahresüberschuss |
1.030.796,32 |
748.936,14 |
| B.
Rückstellungen |
995.606,07 |
572.287,28 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.208.090,63 |
3.801.394,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.224.240,67 |
2.984.548,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
983.849,96 |
816.845,57 |
| Passiva |
8.413.713,67 |
6.552.902,27 |
Anhang
I. IDENTIFIKATION DES UNTERNEHMENS
Die CESCO EPC GmbH hat ihren Sitz in der
Byk-Gulden-Straße 2 in 78467 Konstanz. Die
Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht
Freiburg unter HRB 729515 registriert.
II.
NICHT MIT DEM VORJAHR VERGLEICHBARE BETRÄGE
Mit Wirkung auf den 1. Januar 2023 wurde die
Tochtergesellschaft MMW Technologie GmbH, Lutherstadt
Wittenberg auf die CESCO EPC GmbH verschmolzen. Der
Verschmelzungsertrag in Höhe von TEuro 427 ist in den
sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.
III. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Handelsgesetzbuches und der ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs.1 HGB erstellt.
Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar -
um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Fremdkapitalanteile
und -zinsen wurden nicht in die Herstellungskosten
einbezogen.
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Zur Beachtung des Niederstwerts wurden entsprechende
Wertberichtigungen vorgenommen.
Die Dotierung der Rückstellungen wurde in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung ermittelten voraussichtlichen
Erfüllungsbetrages vorgenommen. Preis- und
Kostensteigerungen wurden berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Posten in fremder Währung werden zum
Euro-Referenzkurs zum Stichtag gemäß den
Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank angesetzt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt.
IV. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen:
Als immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden EDV-Anwenderprogramme
ausgewiesen. Ihre Anschaffungskosten werden linear unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Zugänge bei den Sachanlagen wurden linear
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
abgeschrieben. Im Zugangsjahr ist die Abschreibung
zeitanteilig verrechnet worden. Erworbene
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von bis zu €
800,00 werden sofort abgeschrieben.
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten ausgewiesen.
Umlaufvermögen:
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten entsprechend dem Bearbeitungsgrad
bewertet. Die Grundsätze verlustfreier Bewertung
wurden beachtet. Entsprechende Abwertungen wurden soweit
erforderlich vorgenommen.
Die Bewertung der Handelswaren erfolgt zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen.
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden
gemäß § 268 Abs. 5 HGB offen von den
Vorräten abgesetzt. Der übersteigende Betrag ist
passivisch ausgewiesen.
Bei der Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden erkennbare Risiken
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Den in
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ruhenden
latenten Risiken wurde durch die Bildung einer ausreichend
bemessenen Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Im
Übrigen werden die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände zum Nennwert angesetzt.
Verbindlichkeiten:
Es gibt keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind durch branchenübliche Eigentums-vorbehalte
besichert.
V. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
Arbeitnehmer:
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 14
(Vorjahr: 14) Arbeitnehmer, allesamt Angestellte,
beschäftigt.
Geschäftsführung:
Geschäftsführer der Gesellschaft im Jahr
2023 waren Herr Luca Celeghini, Reggio Emilia, Italien,
Kaufmann und Ingenieur und Herr Dr. Martino Celeghini,
Konstanz, Kaufmann und Ingenieur.
sonstige Berichtsbestandteile
Konstanz, den 24. Juni
2024
gez.
Luca Celeghini
gez.
Dr. Martino Celeghini
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Der
nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk wurde
zu dem vollständigen Jahresabschluss erteilt und
bezieht sich deshalb nicht auf den vorstehend verkürzt
offen gelegten Jahresabschluss.
An die CESCO EPC GmbH, Konstanz
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der CESCO EPC GmbH,
Konstanz, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· gewinnen wir ein Verständnis von
dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der
Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der
von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen
sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren.
Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der
bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Herford, den 6. September
2024
LTS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez.
Duderstadt gez. Pohlmann,
Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer
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