Schießzentrum Königswartha eGbR
Selbe AdresseJagd, Fallenstellerei und damit verbundene Tätigkeiten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Steffen Exler seit 30.8.2018 | Prokura |
Jens Christian Sahre seit 30.8.2018 | Prokura |
Ernst Gunter Niemtschke seit 31.8.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
T****** B****** | 23.00% |
| 23.00% | |
C******* H******* | 23.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MWK DEFENCE GmbHKönigswarthaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der MWK DEFENCE GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für
Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des
Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und
Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die
Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus
folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben
erfolgten:
- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
- Angaben über Ansatz und Bewertung der
Bilanzposten
- Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
- Aufgliederung und Erläuterung von Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
- Sonstige Angaben
II. Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§
266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde, wie in dem
Vorjahr, die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für eine klare und übersichtliche Darstellung
von allen geforderten Informationen war der verfügbare
Platz in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
grundsätzlich ausreichend. Die Ausweiswahlrechte
wurden daher überwiegend dort dargestellt.
Eine gesonderte Steuerbilanz wurde wegen der
Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages erstellt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Abschreibung im Anlagevermögen erfolgt
durchgängig nach der linearen Abschreibungsmethode.
Die Gegenstände wurden mit den Anschaffungskosten
zzgl. Anschaffungsnebenkosten abzgl.
Anschaffungspreisminderungen aktiviert.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis
zu einem Wert von 800,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs
sofort als Betriebsausgabe erfasst.
Umlaufvermögen
Der Materialbestand sowie die Vorräte für
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoff wurden mit den
Anschaffungskosten, ggf. Bezugsnebenkosten bilanziert.
Die Forderungen wurden mit dem Nennwert aktiviert.
Einzelwertberichtigungen waren nicht vorzunehmen. Auch eine
Pauschalwertberichtigung ist nicht vorzunehmen, da die
Forderungen bis zum Bilanzaufstellungstag eingegangen sind.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
ebenfalls mit dem Nennwert bilanziert. Da es sich fast
ausschließlich um Ansprüche gegenüber dem
Finanzamt handelt ist von einer Werthaltigkeit auszugehen.
Rückstellungen
Die Rückstellungen sind nach besten Wissen und
Gewissen sowie unter Berücksichtigung
kaufmännisch gebotener Sorgfaltspflicht ermittelt und
passiviert.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Kreditverbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von
bis zu einem Jahr betragen 75.787,56 Euro. Innerhalb von
bis zu 5 Jahren, jedoch mit einer Fälligkeit von mehr
als einem Jahr sind 303.150,24 Euro zu tilgen. Der Betrag
von 193.002,35 Euro haben bei den Kreditverbindlichkeiten
eine Fälligkeit von mehr als 5 Jahre. Dabei handelt es
sich bei allen Beträgen um langfristige Finanzierungen
von Anlagevermögen
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist keine
Besonderheiten auf.
V. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Herrn Gunter Niemtschke - Geschäftsführer
Vermögens-, Finanz- un
d Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt unter Beachtung der
Erläuterungen zur Bewertung der Rückstellungen,
nach § 264 Abs. 2 HGB grundsätzlich ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR - 67.212,09
einschließlich des zu berücksichtigenden
Gewinnvortrages in Höhe von EUR 830.010,66
ergibt sich ein Betrag von EUR 762.798,57
Es wird vorgeschlagen, diesen Betrag auf neue Rechnung
vorzutragen.
Betriebsgröße
§ 267 HGB regelt, welche Kriterien für die
Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen
Größenklassen gelten. Dabei sind je nach
Einstufung in sogenannte "kleine", "mittelgroße" oder
"große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche
Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder
eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu
beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat
wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und
Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft beschäftigt im Jahresdurchschnitt
weniger als 50 Arbeitnehmer gemäß § 285 NR.
7 HGB.
Die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten
vor dem Abschlussstichtag betrugen ca. EUR 1.020,000,00.
Die Bilanzsumme, gegebenenfalls nach Abzug eines auf der
Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags, betrug ca. EUR
1.625.000,00.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
Königswartha, den 25. März 2025 gez. Hr. Niemtschke Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. März 2025 |
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