Oberkost
GmbH
Stephanskirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
5.668,12 |
17.434,41 |
| I.
Vorräte |
5.050,00 |
6.108,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
115,89 |
1.019,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
502,23 |
10.305,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.668,12 |
17.434,41 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.312,16 |
14.048,66 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
10.951,34 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
11.736,50 |
10.951,34 |
| B.
Rückstellungen |
2.320,00 |
2.120,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.035,96 |
1.265,75 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.035,96 |
1.265,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.668,12 |
17.434,41 |
ANHANG
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011
der
Oberkost GmbH
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Oberkost GmbHwurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
durchgeführt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. § 6 Abs. 1 Nr. 3
EStG wurde beachtet. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in der
Bilanz zusammengefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 1.035,96.
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Forderungen gegenüber den Gesellschaftern
bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von Euro 0,00.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfällt ein
Betrag von Euro 135,00 auf Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
Vorschüsse an Geschäftsführer wurden
in Höhe von Euro 0,00 vorgenommen.
Sonstige Angaben
Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten das
Ergebnis des Geschäftsjahres 2011 mit Euro 0,00 und
sind ausschließlich der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit zuzuordnen.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Frau Obermüller Marianne, Kauffrau,
Wörthsee
Frau Kostal Eva, Kauffrau, Samerberg (verstorben am
07.09.2012)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.04.2013 festgestellt.
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