Assistenzteam Freiburg gemeinnützige GmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Leif Cornelissen seit 6.3.2006 | Geschäftsführer |
Stephan Straut seit 6.3.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stephan Straub | 50.00% |
Leif Cornelissen | 35.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
N.E.W. Institut GmbHFreiburg im BreisgauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
2. ANHANGN.E.W. Institut GmbHBei der N.E.W. Institut GmbH handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 I HGB. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung des GmbH-Gesetztes (GmbHG) aufgestellt und die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a und § 288 I HGB werden nur teilweise in Anspruch genommen (freiwillige Angaben). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gem. § 275 II HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. § 268 I HGB Die Bilanz wurde ohne Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Ergebnisverwendung erstellt und weist daher einen handelsrechtlichen Jahresüberschuss aus. § 268 IV HGB Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. § 268 V HGB Bis auf die unter § 285 Nr. 1 HGB aufgeführten Verbindlichkeiten (s.u.) haben sämtliche anderen Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. § 268 VII HGB Es bestehen keine nicht passivierten Haftungsverhältnisse
§ 284 II Nr. 1 HGB Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 250 / EUR 1.000 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang ausgewiesen. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die selbständig nutzungsfähig sind und deren Anschaffungskosten über EUR 250 und bis zu EUR 1.000 betragen, wurde ein Sammelposten gebildet, der gemäß § 6 II a EStG über einen Zeitraum von 5 Jahren gewinnmindernd aufgelöst wird. Die Finanzanlagen (im Anlagevermögen und im Umlaufvermögen) werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten am Bilanzstichtag angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet und decken alle erkennbaren Risiken aus zukünftiger Inanspruchnahme ab. Rückstellungen für Pensionen Der Ansatz erfolgt mit dem Abfindungsanspruch in Höhe der steuerlichen Werte der unverfallbaren Ansprüche, da die Pensionsvereinbarungen vom 23.12.2010 am 23.03.2021 mit Wirkung ab 2020 wie folgt geändert wurden. Nr.3 wird in der bisherigen Fassung aufgehoben und wie folgt neu vereinbart. 3. Abfindung 3.1. Geschäftsführer Der Geschäftsführer ist berechtigt, bei Eintritt des Versorgungsfalles von der Gesellschaft die Abfindung der Versorgungsansprüche durch eine Kapitalzahlung zu verlangen. Der Ermittlung des Kapitalbetrages werden die Richttafeln für die Pensionsversicherung von Dr. Heubeck/Dr. Fischer mit einem Zinssatz von 6% (bzw. dem dann geltenden Zinsfuß zur Ermittlung des steuerlichen Teilwerts der Pensionsverpflichtung) zugrunde gelegt. 3.2. Gesellschaft Ebenso ist die Gesellschaft im Falle des vorzeitigen Ausscheidens des Geschäftsführers berechtigt, die unverfallbaren Versorgungsanwartschaften mittels einer einmaligen Kapitalleistung in Höhe des Barwertes der künftigen Rentenverpflichtung abzugelten. Für die Ermittlung der einmaligen Kapitalleistung gelten die Ausführungen unter 3.1. entsprechend. Mit der Auszahlung der einmaligen Kapitalleistung erlöschen sämtliche Ansprüche aus der Versorgungszusage einschließlich einer etwaigen Witwenrente. Das heißt aus unserer Sicht: Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Geschäftsführers beträgt das Maximalrisiko aus dem Blickwinkel der GmbH nur den Abfindungsanspruch in Höhe der steuerlichen Werte der unverfallbaren Ansprüche. und bei Eintritt des Versorgungsfalles sind sich beide Gesellschafter-Geschäftsführer einig, dass aus heutiger Sicht die Abfindung zu steuerlichen Werten erfolgt. Ansonsten sind die Werte zu § 268 III (so.) gem. BilMoG versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck, einem Gehaltstrend von 2,00% und einem Rechnungszinsfuß von 1,88% (10-Jahres-Durchschnitt) ermittelt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen mit dem Abfindungsanspruch in Höhe der steuerlichen Werte der unverfallbaren Ansprüche und mit dem durchschnittlichen Zinssatz aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren beträgt 616.900 EUR (vgl. bei Ausschüttungssperre) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Latente Steuern (Wahlrecht) sind in der Bilanz / GuV nicht berücksichtigt. § 284 II Nr. 1 HGB Umrechnungen in EURO waren nicht erforderlich § 284 II Nr. 3 HGB Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich beibehalten. § 284 II Nr. 4 HGB In die Herstellungskosten sind keine Fremdkapitalzinsen § 285 Nr. 1 HGB a) Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt zu den heutigen Konditionen 0,00 € Das KfW-Darlehen ( 3150 00) hat eine Gesamtlaufzeit ab 24.04.2020 bis 30.06.2025 Die Restlaufzeit ab 31.12.2023 beträgt somit weniger als 5 Jahre b) Von den Verbindlichkeiten sind keine durch Sicherungsübereignungen / Grundschulden abgesichert § 285 Nr. 7 HGB Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug weniger als 10. § 285 Nr. 9c) HGB Beiden Geschäftsführer wurde ein Darlehen (Verrechnungskonto) gewährt (s.u.). Haftungsverhältnisse wurden für beide nicht eingegangen. § 285 Nr. 10 HGB Als Geschäftsführer sind bestellt: Stephan Straub und Leif-Erik Cornelissen § 285 Nr 11 HGB Es bestehen keine Beteiligungen an deren Unternehmen die 20% oder mehr umfassen. § 285 Nr. 24 HGB Bewertung der Pensionsrückstellungen (s.o. unter § 284 II Nr. 1 HGB) § 285 Nr. 25 HGB Keine Verrechnung von Vermögensgegenständen mit Schulden § 285 Nr. 28 HGB s. Anmerkungen zu § 268 VIII (Ausschüttungssperre) GmbHG § 42 III GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Forderungen/Verbindlichkeiten (-), die wie folgt verzinst werden.
Freiburg, den 04.12.2024 Stephan Straub Leif-Erik Cornelissen sonstige Berichtsbestandteile
Freiburg, den 4. Dezember 2024 Leif Cornelissen Stephan Straub jeweils als Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2024 festgestellt. |
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