PANDION Projektmanagement GmbH

Im Mediapark 8, 50670 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 78033
Eingetragen
20.3.2013
Branche
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenArchitekturbüros für HochbauIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
die Erbringung von Architektur- und Ingenieurleistungen im Bauwesen, Projektmanagement und Energieberatung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Reinhold Knodel
seit 22.5.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
PANDION AG
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PANDION Projektmanagement GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz zum 31.12.2018

der PANDION Projektmanagement GmbH, Köln

Aktivseite

Vorjahr
T€
A. Anlagevermögen      
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   8.191,00 6,4
II. Sachanlagen   249.980,00 240,9
    258.171,00  
B. Umlaufvermögen      
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   8.952.403,91 6.283,6
II. Guthaben bei Kreditinstituten   1.276.202,92 169,2
    10.228.606,83  
C. Rechnungsabgrenzungsposten   2.157,61 0,0
    10.488.935,44 6.700,1

Passivseite

     
      Vorjahr
  T€
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00   25,0
II. Gewinnvortrag 32.780,67 57.780,67 32,8
B. Rückstellungen   197.361,17 138,6
C. Verbindlichkeiten   10.233.793,60 6.503,7
    10.488.935,44 6.700,1

Datum der Feststellung: 05.04.2019

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den Bestimmungen der § 266 bzw. § 275 HGB.

Die Gesellschaft ist unter der Firma PANDION Projektmanagement GmbH im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 78033 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Köln.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften.

Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Das Sachanlagevermögen wird entsprechend der Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Bewertungsfreiheit für geringwertige Vermögensgegenstände wird durchweg in Anspruch genommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren Stichtagswert angesetzt.

Flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Ausgaben vor dem Bilanzstichtag werden als aktive Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt.

Für drohende Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten werden Rückstellungen gebildet.

Alle Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der hierauf im Geschäftsjahr vorgenommenen Abschreibungen ist in der Anlage dargestellt.

Unter den immateriellen Vermögensgegenständen ist die EDV-Software ausgewiesen. Die Abschreibung der Software erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren.

Die Zugänge des Postens andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden linear über einen Zeitraum von 3 bis 13 Jahren abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,01 € und 1.000,00 € werden als Sammelposten über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten neben den Aufwendungen für die Erstellung der Steuererklärungen auch die Rückstellungen für noch nicht genommenen Urlaub der Mitarbeiter, die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe und die Berufsgenossenschaftsbeiträge für das Geschäftsjahr 2018.

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden Verbindlichkeiten gegenüber einer unmittelbaren Gesellschafterin in Höhe von insgesamt 7.215.657,74 € ausgewiesen.

Für die einzelnen Verbindlichkeiten ergeben sich die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführten Restlaufzeiten:

Restlaufzeiten
gesamt bis zu 1 Jahr über 1 Jahr davon mehr als 5 Jahre
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 91.193,11 91.193,11    
  (49.311,15) (49.311,15)    
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 10.006.033,88 10.006.033,88    
  (6.291.796,76) (6.291.796,76)    
3. sonstige Verbindlichkeiten 136.566,61 136.566,61    
  (162.590,24) (162.590,24)    
gesamt 10.233.793,60 10.233.793,60 0,00 0,00
  (6.503.698,15) (6.503.698,15) (0,00) (0,00)

Klammerwerte: Vorjahr

IV. Sonstige Angaben

Während des Geschäftsjahres waren im Unternehmen 49 Arbeitnehmer tätig.

Zum 31.12.2018 bestanden in den Folgejahren zu erfüllende sonstige finanzielle Verpflichtungen aus wesentlichen Miet- und Leasingverträgen in Höhe von 574 T€.

Die Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr von Herrn Christoph Stöhr, Geschäftsführer und Herrn Norman Göb, Geschäftsführer wahrgenommen. Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft hat mit Datum vom 09.12.2014 mit ihrer Muttergesellschaft PANDION AG einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Eintragung im Handelsregister ist am 17.12.2014 erfolgt.

Die PANDION AG, Köln, erstellt als Mutterunternehmen der PANDION-Gruppe, zu welcher diese Gesellschaft gehört, einen Konzernabschluss. Die Gesellschaft ist im Wege der Vollkonsolidierung in diesem Konzernabschluss einbezogen. Dieser kann im elektronischen Handelsregister eingesehen werden.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde daher gemäß § 264 HGB zulässigerweise verzichtet.

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