Marketing Resources Solutions GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Löser seit 27.5.2025 | Prokura |
Marius Ioan Fizesan seit 14.3.2025 | Vorstandsmitglied |
Marcus Dr. Hartmann seit 20.2.2023 | Prokura |
Benjamin Dr. Waldmann seit 3.8.2022 | Vorstandsmitglied |
Christian Peis seit 2.11.2021 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
DISKUS 372. Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH | 50.00% |
Zeichner der neu ausgegebenen Aktien | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
XENIOS AGHeilbronnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bericht des Aufsichtsrats vom 26. August 2024über die Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Abhängigkeitsberichts und des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns der Gesellschaft für das Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2023 endete. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft erstattet gemäß § 171 Abs. 2 AktG den folgenden Bericht an die Hauptversammlung der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung gemäß § 171 Abs. 1 AktG im Hinblick auf das Geschäftsjahr der Gesellschaft vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 ("Geschäftsjahr 2023"): 1. Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Die durch Beschluss der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer bestellte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("PwC") hat gemäß Auftrag des Aufsichtsrats den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gesellschaft geprüft. PwC stellt dabei in seinem Prüfungsbericht in Tz. 5, auf die insoweit verwiesen wird, zusammengefasst die Beurteilung der Lage der Gesellschaft durch den Vorstand der Gesellschaft dar. PwC hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass die Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Beurteilung des Fortbestands und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Unternehmens, plausibel und folgerichtig abgeleitet ist. Nach dem Ergebnis der Prüfung von PwC und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. PwC verweist ferner in seinem Prüfungsbericht in Tz. 7, auf die insoweit verwiesen wird, auf die dort genannten wesentlichen Geschäftsvorfälle. Aufgrund seiner Prüfungen gelangt PwC zu den folgenden wesentlichen Feststellungen zur Rechnungslegung:
PwC hat den in Tz. 8 des Prüfungsberichts, auf den insoweit verwiesen wird, wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Jahresabschluss, Lagebericht sowie der Prüfungsbericht lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Sie wurden in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 26. August 2024 detailliert erörtert. Bei dieser Erörterung stand auch der Abschlussprüfer telefonisch zur Verfügung. Der Aufsichtsrat erörterte sämtliche Vorlagen und den Prüfungsbericht eingehend. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung der vorgelegten Unterlagen erhebt der Aufsichtsrat keine Einwände und schließt sich dem Ergebnis des Abschlussprüfers an. Er billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und stellte ihn somit fest. 2. Prüfung des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 weist für das Geschäftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 10.255.014,90 und einen Bilanzverlust in Höhe von EUR 98.307.014,45 aus. Nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Der Vorstand hat dementsprechend keinen Vorschlag für den Gewinnverwendungsbeschluss vorgelegt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung darf nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Ergebnisverwendung nicht stattfinden. Dieser Auffassung schließt sich der Aufsichtsrat an. 3. Prüfung des nichtfinanziellen Berichts (§ 289b HGB) Einen nichtfinanziellen Bericht gemäß § 289b HGB hat die Gesellschaft nicht aufgestellt. Sie war hierzu auch nicht verpflichtet. 4. Prüfung des Abhängigkeitsberichts PwC hat im Rahmen seines unter Ziffer 1. dargestellten Auftrags außerdem den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) geprüft. Der Abhängigkeitsbericht sowie der Prüfungsbericht dazu lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Sie wurden in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 26. August 2024 detailliert erörtert. Bei dieser Erörterung stand auch der Abschlussprüfer telefonisch zur Verfügung. Der Aufsichtsrat erörterte den Abhängigkeitsbericht und den Prüfungsbericht dazu eingehend. PwC hat im Rahmen und als Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen den Bericht des Vorstands erhoben und den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Überprüfung des Abhängigkeitsbericht durch den Aufsichtsrat führte zu keinen Beanstandungen durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat schloss sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Hiernach und nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhob der Aufsichtsrat gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen. 5. Prüfung der Geschäftsführung der Gesellschaft Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat alle Aufgaben wahrgenommen, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegen. Er hat den Vorstand kontinuierlich beraten, diesen bei der Leitung des Unternehmens überwacht und sich dabei stets von deren Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit überzeugt. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und die mit ihr verbundenen Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Auf diese Weise erhielten sie laufend Einblick in die Geschäfts- und Vermögensentwicklung. Neben der Finanz-, Investitions- und Personalplanung galt die Aufmerksamkeit des Aufsichtsrats der Risikolage und dem Risikomanagement. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war. Im Geschäftsjahr 2023 fand die satzungsmäßig vorgeschriebene Anzahl an Sitzungen des Aufsichtsrats statt. An allen Sitzungen nahm der Vorstand der Gesellschaft teil. Darüber hinaus erfolgten Beschlussfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren. An den Sitzungen und Abstimmungen haben jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Auch außerhalb der regelmäßen Sitzungen wurden die für die Gesellschaft bedeutenden Geschäftsvorgänge mit dem Aufsichtsrat erörtert, sodass dieser stets in grundlegende Entscheidungen eingebunden war. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, hat es nicht gegeben. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft für ihre verantwortungsbewusste und gute Arbeit im Geschäftsjahr 2023.
Bad Homburg, den 28.08. 2024 Für den Aufsichtsrat Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß, Aufsichtsratsvorsitzende III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 8. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 12. Juli 2024 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die XENIOS AG, Heilbronn Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der XENIOS AG, Heilbronn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der XENIOS AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." F. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der XENIOS AG, Heilbronn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und des Lageberichts für dieses Geschäftsjahr erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)). Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B unter "Wiedergabe des Bestätigungsvermerks" enthalten.
Frankfurt am Main, den 12.Juli 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Peter Kartscher, Wirtschaftsführer Dominik Höhler, Wirtschaftsprüfer Anlagenverzeichnis I Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 II Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 1. Bilanz zum 31. Dezember 2023 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Anlagenspiegel Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Grundlagen des Unternehmens I. Geschäftsmodell Die XENIOS AG, im Folgenden auch kurz "XENIOS" oder "Gesellschaft" genannt, mit Sitz in Heilbronn, ist Teil des Fresenius Medical Care Konzerns und bringt innovative Therapielösungen zur Behandlung bei Lungen- und Herzkreislaufversagen in den Konzern ein. Die Gesellschaft produziert Produkte, welche auf die Intensivmedizin mit dem Schwerpunkt der Lungentherapie und dem Ersatz der invasiven mechanischen Beatmung sowie der Reduktion bzw. Elimination deren potenziell schädigenden Nebenwirkungen ausgerichtet sind. Laut WHO Statistiken stellen Lungenerkrankungen weltweit eine der häufigsten Todesursachen dar, womit einer diesbezüglich wirksamen Therapie eine entsprechende Bedeutung zukommt. Der WHO folgend, sind Herz-Kreislauferkrankungen in den westlichen Industrienationen unverändert ebenfalls eine Haupttodesursache, wodurch das bei der Xenios hinzugekommene Marktsegment der Kardiologie ebenfalls einen interessanten Zukunftsmarkt darstellt Die Produktion der Xenios erfolgte im Geschäftsjahr 2023 an mehreren Standorten in Deutschland wie Heilbronn, Radeberg, Stolberg und Reutlingen. II. Ziele und Strategien Die Xenios wurde am 31. Dezember 2016 von der Fresenius Medical Care-Gruppe akquiriert und wird auch nach Übernahme weiterhin als eigenständiges Unternehmen geführt. Die funktionale Anbindung und Integration der Xenios in die Konzernstruktur von Fresenius Medical Care eröffnet für die Xenios die Möglichkeit, den weltweiten Vertrieb von Fresenius Medical Care für ihre Produkte und innovativen Therapien zu nutzen und von den Vertriebserfahrungen zu profitieren. Seit Mitte des Jahres 2022 wurden fast alle Kundenbeziehungen an die Vertriebsorganisation der Fresenius Medical Care abgegeben. Die Produkte der Xenios werden über Gesellschaften des Fresenius Medical Care Konzerns vertrieben. Im Geschäftsjahr 2023 wurde die organisatorische Komplexität durch die Integration der Xenios Geschäftsprozesse in die Infrastruktur der Fresenius Medical Care reduziert und somit ein Meilenstein in der Post-Merger-Integration erreicht. Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft sind die Umsatzerlöse und das Ergebnis nach Steuern. III. Forschung und Entwicklung Seitens der Xenios wird das Produktportfolio entsprechend der strategischen Zielsetzung ausgerichtet.
Im Geschäftsjahr betrugen die Aufwendungen für klinische Studien, Versuche und Fremdleistungen in der Entwicklungsarbeit TEUR 11.509 (i. Vj. TEUR 13.859). Die Xenios beschäftigte in 2023 im Bereich der Forschung & Entwicklung 58 Mitarbeiter (i. Vj. 64 Mitarbeiter). Die selbsterstellten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände betragen zum Stichtag TEUR 109 (i. Vj. TEUR 163). B. Wirtschaftsbericht I. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Der Herbstumfrage des BVMed in 2023 zufolge erholt sich die Medizintechnik-Branche nach den Krisenjahren 2021 und 2022 nur langsam. Leicht gestiegene Gewinne in 2023 werden auf Ertragsebene durch gestiegene Produktionskosten und hohe regulatorische Aufwendungen geschmälert und führen bei einem Großteil der befragten Unternehmen zu einer Stagnation oder gar zu einem Rückgang der Ertragssituation. II. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2023 lag der Fokus auf der Exekution der in 2022 geplanten Kosteneinsparungsmaßnahmen, wie die Produktionskonsolidierung der Standorte Reutlingen und Heilbronn. Die Implementierung des Fresenius Medical Care-Standard-ERP-Systems zur weiteren Integration der Xenios in die Prozesslandschaft der Fresenius Medical Care-Gruppe hat das Ziel der Verschlankung der Prozesse und trägt somit zu den Kosteneinsparungszielen bei. Die Gesellschaft weist gegenüber dem Vorjahr einen Umsatzrückgang von 5,7 % aus und liegt somit aufgrund geringerer Absatzmengen unter der Vorjahreserwartung. Im Vorjahr erwartete die Gesellschaft einen leichten Anstieg der Umsatzerlöse für das Jahr 2023. Seit Mitte des Geschäftsjahres 2022 erfolgt der Vertrieb fast ausschließlich über konzernverbundene Unternehmen der Fresenius Medical Care-Gruppe. Entsprechend haben sich die Umsätze mit Drittkunden deutlich reduziert. Die Xenios weist für das Geschäftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 10.255 (i. Vj. Jahresfehlbetrag TEUR 3.260) aus, der sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 6.995 verschlechterte. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf den im Vorjahr erfassten Verschmelzungsgewinn zurückzuführen. Unter Bereinigung des Vorjahresergebnisses um den erfassten Verschmelzungsgewinn konnte das Ergebnis nach Steuern sogar verbessert werden und liegt somit im Rahmen der Vorjahreserwartung. III. Lage der Gesellschaft 1. Ertragslage Die Umsätze der Xenios AG entwickelten sich wie folgt:
Im Geschäftsjahr 2023 verzeichnete die Gesellschaft einen Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahresniveau, welcher vor allem auf das Ausland entfällt. Im Ausland verringerte sich der Umsatz um 75,1 %. Im Inland stieg der Umsatz um 14,5 % bedingt durch die Umstellung der Vertriebstätigkeit über ein verbundenes Unternehmen im Inland Mitte des Geschäftsjahres 2022. Dadurch kann kein realistischer Vergleich mit dem Vorjahr angestellt werden. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge von TEUR 13.443 im Vorjahr auf TEUR 4.910 ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr ein Gewinn in Höhe von TEUR 9.769 aus der Verschmelzung der Gesellschaft mit der Tochtergesellschaft Medos Medizintechnik AG, Stolberg, als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst wurde. Wesentliche Kostenbestandteile bestanden im laufenden Geschäftsjahr wie im Vorjahr aus den Materialaufwendungen, Personalaufwendungen und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die Materialaufwendungen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2023 von TEUR 10.608 in 2022 auf TEUR 13.636. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus Abwertungen des Vorratsvermögens. Die Personalaufwendungen verminderten sich um TEUR 3.469 auf TEUR 17.900 (i.Vj. TEUR 21.369). Der Rückgang resultiert zum einen aus Restrukturierungsaufwendungen, die im Geschäftsjahr 2022 erfasst wurden. Zusätzlich führte der Rückgang der Mitarbeiteranzahl im Vergleich zum Vorjahr zu einem Rückgang der Personalaufwendungen. Die Abschreibungen erhöhten sich von TEUR 1.831 in 2022 auf TEUR 2.851 in 2023. Dieser Anstieg ist hauptsächlich bedingt durch Abwertungen aus einer Anlageninventur am Standort Heilbronn in Höhe von TEUR 977. Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Produktion an dem Standort geschlossen und die dort genutzten Anlagen wurden außerplanmäßig abgeschrieben. 2. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme der Xenios verminderte sich in 2023 von TEUR 52.229 auf TEUR 40.183. Dieser Rückgang resultiert im Wesentlichen aus einem Rückgang der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 9.098 sowie einem Rückgang beim Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 1.764, der im Wesentlichen bedingt ist durch außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund einer Anlageninventur am Standort Heilbronn. Gleichzeitig erhöhte sich der Bilanzverlust um TEUR 10.255 bedingt durch den im Geschäftsjahr erzielten Jahresfehlbetrag. In 2023 wurden Investitionen (ohne Finanzanlagen) in Höhe von TEUR 2.006 (i. Vj. TEUR 4.668) getätigt. Es handelte sich hierbei im Wesentlichen um Anschaffungen von Hardware, Software, Betriebs- und Geschäftsausstattungen, Demo- und Supportmaschinen sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau. Um die Produktverfügbarkeit für die Kunden der Xenios zu gewährleisten, lagen im Umlaufvermögen die Vorratsbestände mit TEUR 13.471 (i. Vj. TEUR 13.882) auf dem Niveau des Vorjahres. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände reduzierten sich auf TEUR 15.018 (i. Vj. TEUR 23.766). Diese Forderungen beinhalten vorrangig Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Der Rückgang der Forderungen steht hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Rückgang des Umsatzes im Geschäftsjahr sowie geringerer Forderungen aus dem konzerninternen Cashpool. Die Eigenkapitalquote verminderte sich von 71,1% in 2022 auf 66,8% in 2023. Zur Sicherung der Liquidität hat die Fresenius Medical Care AG (vormals Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA), im Folgenden auch kurz "FME AG" genannt, mit Sitz in Hof (Saale) am 27. Februar 2024 gegenüber der Xenios eine Patronatserklärung erteilt, die sie dazu verpflichtet, die Gesellschaft, mindestens bis zum 31. Dezember 2025, mit Liquidität in einem Umfang auszustatten, der es erlaubt, die gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Zusätzlich hat die FME AG im Geschäftsjahr 2023 ein eigenes Inhouse Cash-System (IHC) implementiert und fungiert als interne Bank, über die sie die internen Zahlungseingänge und -ausgänge für sich und ihre Tochtergesellschaften abwickelt und an welches die Gesellschaft angeschlossen ist. Zum 31. Dezember 2023 werden Rückstellungen in Höhe von TEUR 10.169 (i. Vj. TEUR 7.525) ausgewiesen. Diese enthalten insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Personalrückstellungen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verminderten sich von TEUR 7.577 zum 31. Dezember 2022 auf TEUR 3.142 zum 31. Dezember 2023. Der Rückgang der Verbindlichkeiten wird hauptsächlich kompensiert durch den Anstieg der Rückstellungen für ausstehende Rechnungen von verschiedenen Lieferanten sowie für ausstehende Kostenbelastungen von verbundenen Unternehmen. 3. Gesamtaussage Die Integrationsmaßnahmen der vergangenen Jahre, besonders die Verschmelzung der Prozesslandschaft der Xenios mit der der Fresenius Medical Care durch die Implementierung des Fresenius Medical Care-Standard-ERP-Systems hat die Position der Xenios als Einheit zur Entwicklung, Zulassung und Produktion der Produkte gestärkt. Dies beschränkt den Geltungsbereich der Xenios auf einzelne Teile der Wertschöpfungskette, mit dem primären Fokus auf das Produktgeschäft und schafft somit die Möglichkeit fokussiert an der weiteren Etablierung und Weiterentwicklung des Produktportfolios zu arbeiten. Die reduzierte Komplexität und die Kosteneinsparungsmaßnahmen spiegeln sich im Gesamtergebnis der Xenios wider. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht I. Prognosebericht Die Geschäftsplanung basiert auf einer Analyse der letzten Jahre, sowie auf dem von der Gesellschaft geplanten Geschäftsverlauf. Wir weisen darauf hin, dass es sich hier um zukunftsbezogene Aussagen handelt, die von den tatsächlich eintretenden Ereignissen abweichen können. Für das Jahr 2024 wird ein leichter Rückgang der Umsatzerlöse prognostiziert, welcher im Wesentlichen auf geringere Absatzmengen im Inland zurückzuführen ist. Dementgegen wird im Spätjahr 2024 die neue Xenios Console 2.0 auf dem Markt erscheinen und somit einen positiven Effekt auf die Verkaufszahlen haben, da dieses Produkt eine signifikante Verbesserung zum Vorgängerprodukt mit sich bringt. Das Ergebnis nach Steuern wird zudem leicht ansteigen durch die Effekte der Kosteneinsparungspotenziale, welche in den letzten Jahren identifiziert wurden. II. Chancen Das Ziel der Xenios für die Zukunft ist es, konsequent über den bestehenden Direktvertrieb des Fresenius Medical Care Konzerns die Therapie-Marken Novalung, i-cor und Medos weltweit auszurollen, um so deren Wachstum nachhaltig voranzubringen und zu beschleunigen. Die konsequente Ausrichtung des Unternehmens hin zur Organunterstützung in der Intensivmedizin und dabei zunehmend Therapien für klinische Bedürfnisse und Notwendigkeiten anstelle von Einzelprodukten dem Anwender verfügbar zu machen, offeriert unsere Einschätzung nach ein signifikantes Wachstumspotenzial für die nahe und mittelfristige Zukunft. III. Risiken In regelmäßigen Planungs- und Steuerungsrunden des Managements werden auch Risiken besprochen. Identifizierte Risiken werden regelmäßig von den Risikoverantwortlichen überprüft und gegebenenfalls bewertet. Im Vergleich zum Vorjahr ist keine wesentliche Änderung der Risikosituation eingetreten, allerdings erhöhen geopolitische Spannungen die gesamtwirtschaftliche Unsicherheit und verstärkt inflationäre Tendenzen, die sich nachteilig auf die Ertragslage auswirken. Die Xenios unterliegt als Hersteller von lebenserhaltenden Medizinprodukten möglichen Produkthaftungsrisiken, die sich durch die Verantwortung der Mitarbeiter und adäquaten Versicherungsschutz minimieren, jedoch nicht ganz vermeiden lassen. Mögliche Produkthaftungsrisiken sind weitestgehend über Versicherungen abgedeckt. Daher sehen wir hier ein sehr geringes Risiko. Ausstehende Forderungen stellen insoweit ein Risiko dar, als im Einzelfall mit deren Nichterfüllung gerechnet werden muss. Altforderungen werden regelmäßig überwacht und bei Bedarf wertberichtigt. Daher schätzen wir das Risiko für den bestehenden Forderungsbestand als gering ein. Zukünftig wird durch die Änderung des Vertriebskonzeptes das Risiko weiter sinken, da konzernverbundene Fresenius Medical Care Unternehmen in den überwiegenden Fällen als Abnehmer der Produkte auftreten wird. Einem Währungsrisiko wird dadurch vorgebeugt, dass überwiegend in Euro fakturiert wird. Als mittelständischer Hersteller von stark spezialisierten Produkten ist die Xenios teilweise von ihren Lieferanten abhängig. Der verfügbare Beschaffungsmarkt für spezielle Komponenten ist nicht sehr groß und für einen Lieferantenwechsel müssen in der Regel erhebliche zulassungstechnische Hürden überwunden werden. Allerdings ist es in den vergangenen Jahren gelungen, für viele Bereiche Alternativ-Lieferanten ("Second Source") aufzubauen, um Abhängigkeiten und Risiken konsequent zu reduzieren. Damit wird das bestehende Risiko als gering eingeschätzt. Die von der EU im Jahr 2017 eingeführten neuen Zulassungsregularien, werden die Zulassungsprozesse aufwändiger, langwieriger, mit geringerer Erfüllungssicherheit versehen und erheblich teurer werden lassen und letztlich ganz erhebliche Auswirkungen auf den gesamten Markt haben, die aktuell noch nicht in Gänze abzuschätzen sind. Vergleichbare regulatorische Verschärfungen, insbesondere vermehrte Anforderungen nach klinischen Daten sowie entsprechenden Studien werden auch im Bereich der Zulassung außerhalb der EU, insbesondere im Asia-pazifischen Raum, aber auch im mittleren Osten sowie in Lateinamerika erwartet. Allerdings können wir im Bereich der internationalen Produktzulassungen sofern erforderlich auf die jeweils vorhandene regionale regulatorische Expertise des Konzerns der Fresenius Medical Care zurückgreifen und hier wertvolle Unterstützung erfahren. Entsprechend schätzen wir das Risiko als gering ein. Wir weisen darauf hin, dass die weitere Entwicklung der geopolitischen Spannungen schwer prognostizierbar sind und der Einfluss auf die Gesellschaft momentan nicht abschließend bewertbar ist. D. Abhängigkeitsbericht Die FME AG hält zum 31. Dezember 2023 über die Tochtergesellschaft Fresenius Medical Care Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bad Homburg v.d. Höhe 100 % der Anteile an der Xenios. Aufgrund des Mehrheitsbesitzes ist ein beherrschender Einfluss dieser Gesellschaft an der Xenios Gruppe zu unterstellen. Ein die Abhängigkeitsvermutung widerlegender Beherrschungsvertrag besteht zum Abschlussstichtag nicht. Zwischen den Gesellschaften besteht kein Beherrschungsvertrag. Der Vorstand der Xenios hat daher einen Abhängigkeitsbericht erstellt, in dem er folgende Schlusserklärung abgibt: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Im Berichtsjahr wurden keine berichtspflichtigen Maßnahmen getroffen oder unterlassen."
Heilbronn, den 25. Juni 2024 XENIOS AG Der Vorstand Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben Die XENIOS AG, im Folgenden auch kurz "Xenios" oder "Gesellschaft" genannt, mit Sitz in Heilbronn, eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer HRB 743620, erstellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes. Sie erfüllt die Größenkriterien einer großen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB i.V.m. § 267 Abs. 4 S. 1 HGB. Die Fresenius Medical Care Beteiligungsgesellschaft mbH, im Folgenden auch kurz "FMC Beteiligungsgesellschaft" genannt, mit Sitz in Bad Homburg v.d. Höhe, hält 100 % der Anteile an der Xenios. Die FMC Beteiligungsgesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Fresenius Medical Care AG (vormals Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA), im Folgenden auch kurz "FME AG" genannt, mit Sitz in Hof (Saale). Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der Gesellschaft werden im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 entsprechend der für Kapitalgesellschaften geltenden Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bewertet. Im Einzelnen wird wie folgt verfahren: Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich der Nebenkosten aktiviert. Die Abschreibungen werden linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahren verteilt. Geleistete Anzahlungen werden zum Nennwert angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Herstellungskosten aktiviert und enthalten zuordenbare Personal- und Sachkosten. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Eigenleistungen aktiviert. Zum Bilanzstichtag sind selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände unter Verrechnung von erhaltenen Zuschüssen und unter Berücksichtigung von außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 109 (i. Vj. TEUR 163) aktiviert; insoweit besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB. Wertminderungen wurden in Form von planmäßigen Abschreibungen linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren abgeschrieben. Die Sachanlagen werden mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und -soweit abnutzbar - vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Nutzungsdauern orientieren sich grundsätzlich an steuerlichen Richtwerten. Anpassungen werden vorgenommen, soweit die betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer abweicht. Bei den Gebäuden erfolgt die Abschreibung teils linear, teils degressiv. Die Nutzungsdauer beträgt bis zu 33 Jahren. Die technischen Anlagen und Maschinen sowie die anderen Anlagen werden linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bis fünfzehn Jahren abgeschrieben. Bei den anderen Anlagen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung, die ebenfalls linear abgeschrieben werden, betragen die Nutzungsdauern zwischen vier und zehn Jahren. Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau werden zum Nennbetrag angesetzt. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. An jedem Abschlussstichtag wird die Werthaltigkeit der Finanzanlagen geprüft. Liegt eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vor, erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert. Das Niederstwertprinzip wird beachtet. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB sowie unter Beachtung der verlustfreien Bewertung angesetzt. Dabei werden die Material-, die Fertigungseinzelkosten und die Sondereinzelkosten der Fertigung einbezogen. Angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Herstellung veranlasst ist, werden ebenfalls einbezogen. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Für veraltete oder unbrauchbare Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens werden Gängigkeitsabschläge in Form von außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden auf Basis des gewogenen Durchschnitts unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum Nennwert abzüglich Wertberichtigungen auf individuell ermittelte Einzelrisiken sowie einer Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für das allgemeine Ausfall- , Kredit- und Zinsrisiko. Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Stichtag darstellen. Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected- Unit-Credit-Methode) ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 3,0% bei den Entgelten und von 2,0% bei den Renten ausgegangen. Für die Berücksichtigung der Fluktuation werden unternehmensspezifische alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten angesetzt. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich auf 1,83%; es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahr für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Die sonstigen Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger haben, werden zum Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages bewertet. Langfristige Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten bestehen nicht. Aktive und passive latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen der Handels- und Steuerbilanz der Gesellschaft ermittelt und mit dem im Zeitpunkt des Abbaus geltenden Steuersatz bewertet. Das Wahlrecht des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB, einen nach Saldierung der aktiven und passiven Steuerlatenzen gegebenenfalls entstehenden aktiven Überhang anzusetzen, wird nicht ausgeübt. Die Umsatzrealisierung erfolgt nach den Vorgaben des Realisationsprinzips des § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB. 3. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im Bruttoanlagenspiegel dargestellt, der diesem Anhang beigefügt ist. Im Geschäftsjahr 2023 und im Vorjahr wurden keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände gemäß § 248 Abs. 2 HGB neu aktiviert. Im Geschäftsjahr 2023 wurde bei den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen keine Sonderabschreibungen vorgenommen. Zum Stichtag sind somit selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 109 (i.Vj. TEUR 163) aktiviert. Insoweit besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB. Vorräte Im Geschäftsjahr wurden die Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit des Vorratsvermögens an die Prinzipien des Konzerns der FME AG angepasst, wodurch sich die Wertkorrekturen von TEUR 2.064 auf TEUR 3.433 verändert haben. Im Rahmen der Anpassung erfolgte zudem eine Umklassifizierung von fertigen Erzeugnissen i.H.v. TEUR 1.121 zu unfertigen Erzeugnissen, weil geringfügige Behandlungen (Ausgasungen) bei den betroffenen Erzeugnissen noch ausstehen. Grund für die Bilanzierungsänderung ist eine Anpassung an die konzerneinheitliche Bilanzierung. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. Es bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 13.766 (i. Vj. TEUR 22.864). Diese resultieren in Höhe von TEUR 4.896 (i. VJ TEUR 16.139) aus dem Inhouse Cash-System (IHC), welches die FME AG im Geschäftsjahr 2023 implementiert hat. Dabei fungiert die FME AG als interne Bank, über die sie die internen Zahlungseingänge und -ausgänge für sich und ihre Tochtergesellschaften abwickelt und an welches die Gesellschaft angeschlossen ist. Im Übrigen resultieren die Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr (TEUR 8.870; i Vj. TEUR 6.725). Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 100. Es ist unverändert zum Vorjahr eingeteilt in 100.000 nennbetragslose Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag von EUR 1,00 je Anteil. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Das Grundkapital ist voll eingezahlt. Die FMC Beteiligungsgesellschaft hat mitgeteilt, dass sie eine den vierten Teil aller Aktien übersteigende Beteiligung (Mehrheitsbeteiligung) hält. Die FME AG hat am 27. Februar 2024 gegenüber der Xenios eine Patronatserklärung erteilt, die sie dazu verpflichtet, die Gesellschaft mit Liquidität in einem Umfang auszustatten, der es erlaubt, die gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Die Patronatserklärung ist mit einer 3-Monats-Frist kündbar, wenn die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gesellschaft nachhaltig gesichert ist, nicht jedoch vor dem 31. Dezember 2025. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Für den Ansatz der Pensionsrückstellungen wird der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde gelegt (1,83%). Bei der Verwendung des Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre (1,75%) betrüge die Pensionsrückstellung zum Stichtag TEUR 823. Der entsprechende Unterschiedsbetrag von TEUR 17 unterliegt einer Ausschüttungssperre. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen liegen Erfahrungswerte der Vergangenheit zugrunde sowie Verpflichtungen aus vertraglichen Grundlagen, die in der Höhe oder ihrem Zeitpunkt des Eintreffens Ungewissheiten aufweisen. Darin enthalten sind Rückstellungen für ausstehende Rechnungen von verschiedenen Lieferanten sowie für ausstehende Kostenbelastungen von verbundenen Unternehmen. Weiterhin enthalten die sonstigen Rückstellungen Personalrückstelllungen und Rückstellungen für Leiharbeiter. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten gibt der folgende Verbindlichkeitsspiegel wieder:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 423 (i. Vj. TEUR 2.578). Latente Steuern Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines im Zeitpunkt des voraussichtlichen Abbaus von temporären Differenzen geltenden Steuersatzes in Höhe von 30,812 %. Der Steuersatz betrifft mit 15 % die Körperschaftsteuer, mit 0,825 % den Solidaritätszuschlag und mit 14,987 % die Gewerbesteuer. Passive Steuerlatenzen resultieren aus der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Aktive Steuerlatenzen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen in Handels- und Steuerbilanz von sonstigen Vermögensgegenständen, Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen. Die aktiven Steuerlatenzen übersteigen die passiven Steuerlatenzen. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht keinen Gebrauch, den nach Saldierung sämtlicher Steuerlatenzen entstehenden Überhang von aktiven latenten Steuern anzusetzen. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsätze der Xenios entwickelten sich wie folgt:
Die Gesellschaft erzielt ihre Umsätze überwiegend innerhalb des FME-Konzerns. Im Geschäftsjahr 2023 verzeichnete die Gesellschaft einen Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahresniveau, welcher vor allem auf das Ausland entfällt. Im Ausland verringerte sich der Umsatz um 75,1 %. Im Inland stieg der Umsatz um 14,5 % bedingt durch die Umstellung der Vertriebstätigkeit über ein verbundenes Unternehmen im Inland Mitte des Geschäftsjahres 2022. Dadurch kann kein realistischer Vergleich mit dem Vorjahr angestellt werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge von TEUR 4.445 (i. Vj. TEUR 755) aus Auflösungen von Rückstellungen, im Wesentlichen für Rechtsstreitigkeiten, IT- Beratungsgebühren und Personalrückstellungen. Im Geschäftsjahr wurden immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 267 und Sachanlagen in Höhe von TEUR 1.607 planmäßig abgeschrieben. Zudem hat die Gesellschaft immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 23 und Sachanlagen in Höhe von TEUR 954 außerplanmäßig abgeschrieben, die größtenteils aus einer Anlageninventur am Standort Heilbronn resultieren. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten unter anderem sonstige Beratungskosten, Aufwendungen für Leiharbeiter sowie Leasing- und Mietaufwendungen. Weiterhin enthalten sind Aufwendungen für Reparatur- und Instandhaltungen als auch für die EDV. Zusätzlich enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen Verluste aus der Währungsumrechnung von TEUR 16 (i. Vj. TEUR 116) sowie periodenfremden Aufwendungen von TEUR 1.255 (i. Vj. TEUR 100). Für das Geschäftsjahr 2023 wurde vom Abschlussprüfer ein Gesamthonorar in Höhe von TEUR 87 für Abschlussprüfungsleistungen berechnet. 5. Sonstige Angaben Vorstand Im Geschäftsjahr waren zum Vorstand der Gesellschaft bestellt:
Aufsichtsrat Im Geschäftsjahr setzte sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:
Organbezüge Der Vorstand erhielt direkt von der Gesellschaft keine Vergütung. Der Aufsichtsrat erhielt im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Vergütungen. Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder wurden im Geschäftsjahr nicht gewährt. Personalbestand Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 238 Mitarbeiter (i. Vj. 294 Mitarbeiter). Davon entfallen auf gewerbliche Mitarbeiter 77 (i. Vj. 97 Mitarbeiter) und auf die Angestellte 161 Mitarbeiter (i. Vj. 197). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1.045, die ausschließlich aus Miet- und Leasingverträgen resultieren. Dabei entfallen TEUR 503 auf Verträge mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und TEUR 542 auf Verträge mit Restlaufzeit von über einem Jahr. Es existieren keine Verträge mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren. Konzernabschluss Die FME AG ist das oberste Mutterunternehmen der Gesellschaft und stellt einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf, der im Unternehmensregister veröffentlicht wird. 6. Bilanzverlust Bei einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 10.255 und einem Verlustvortrag in Höhe von TEUR 88.052 ergibt sich ein Bilanzverlust von TEUR 98.307. Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. 7. Nachtragsbericht Nach dem Ende des Geschäftsjahres sind keine Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bekannt geworden, die die ausgewiesenen Kennzahlen und Geschäftsergebnisse in irgendeiner Form nennenswert beeinflussen. Derzeit sind auch keine Veränderungen in der Struktur oder Rechtsform der Gesellschaft vorgesehen.
Heilbronn, den 25. Juni 2024 XENIOS AG Der Vorstand Dr. Benjamin Waldmann Rouven Boch Entwicklung des Anlagevermögens
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