Mertec Holding GmbHLiquidiert

Mittelstraße 5, 12529 Schönefeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 22888
Eingetragen
28.1.2010
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens. Zur Verwaltung eigenen Vermögens gehören auch die Verwaltung, der Erwerb und die Veräußerung von Wertpapieren, Finanzanlagen, Immobilien und Beteiligungen. Ferner ist gegebenenfalls Gegenstand des Unternehmens die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding. Ausgenommen sind die Durchführung von Bankgeschäften, die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer, Rechts- und Steuerberater sowie jedwede Tätigkeit, die einer öffentlich rechtlichen Genehmigung bedarf.

Historie

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Management

NameRolle
Susanne Dr. Frieß
seit 28.1.2010
Geschäftsführer

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mertec Holding GmbH

Zossen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011

Bilanz

Aktiva

31.3.2011
EUR
31.3.2010
EUR
A. Anlagevermögen 1,00 1,00
I. Finanzanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 0,00 172,84
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,88
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 171,96
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 192.871,99 150.642,77
Bilanzsumme, Summe Aktiva 192.872,99 150.816,61

Passiva

31.3.2011
EUR
31.3.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Kapitalrücklage 95.000,00 95.000,00
III. Gewinnrücklagen 8.100.000,00 8.100.000,00
IV. Bilanzverlust 8.487.871,99 8.445.642,77
V. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 192.871,99 150.642,77
B. Rückstellungen 1.690,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 191.182,99 148.816,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 192.872,99 150.816,61

Anhang 2010/2011

Allgemeine Angaben

Prüfungspflicht

Unsere Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB und unterliegt damit nicht der Prüfungspflicht.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010/2011 wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 30.07.2009 aufgestellt. Die Vorjahreszahlen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nicht an die Vorschriften des HGB n.F. angepasst (Art. 67 Abs. 8 EGHGB n.F.).

Weiterhin werden die Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch genommen. Zum Zwecke der Veröffentlichungen macht sie von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 326 HGB Gebrauch.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierung erfolgte unter going-concern-Gesichtspunkten, und zwar wie bisher unverändert nach den für die Gesellschaft maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften des HGB, weil die Geschäftsführung davon ausgeht, dass der Bestand des Unternehmens gesichert ist. Wir verweisen hierzu auf unsere Aussagen bei den Erläuterungen zur Passiva.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert ange­setzt.

Die Höhe der Rückstellungen wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterung zur Bilanz

PASSIVA

Als Gezeichnetes Kapital wird das Stammkapital mit T€ 100 ausgewiesen.

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt 192.871,99 Euro.

Die Gesellschaft ist auf den Stichtag bilanziell überschuldet. Die Annahme der Fortführungsfähigkeit im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ergibt sich aufgrund eines Finanzplans, der das gesamte Kalenderjahr 2011 und 2012 umfasst. Wir verweisen hierzu auch auf unsere Ausführungen unter Punkt Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

Aufgrund des vermögensverwaltenden Charakters der Gesellschaft sind die im Finanzplan abgebildeten Zahlungsströme überschaubar und vorhersehbar.

Da mit der Vorlage des Finanzplans die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen als überwiegend wahrscheinlich anzusehen ist (§ 19 Abs. 2 Satz 1a. E. InsO), ist eine rechtliche Überschuldung trotz möglicher Vermögensunterdeckung nicht gegeben.

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als fünf Jahren.

Sonstige Angaben

Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB

Zusammenstellung des Anteilsbesitzes der Mertec Holding GmbH GmbH zum 31.03.2011

Gesellschaft
Sitz
Anteil
Währung
Eigenkapital
Jahres-
ergebnis

Beteiligung
Mertec GmbH
Zossen
100%
TEUR
0
30.475
unmittelbar

Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer

Dr. Susanne Frieß, Rechtsanwältin, Zeuthen

Die Geschäftsführerin Dr. Susanne Frieß ist einzelvertretungsberechtigt.

Frau Dr. Susanne Frieß ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Zossen, 14. Juni 2011

...............................................
gez. Dr. Susanne Frieß

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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