Adam Alois
Bruder GmbH
Rodgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.957.324,09 |
3.580.885,22 |
| I.
Sachanlagen |
1.232.650,74 |
1.257.805,74 |
| II.
Finanzanlagen |
2.724.673,35 |
2.323.079,48 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.128.014,94 |
3.131.356,81 |
| I.
Vorräte |
13.485,00 |
32.375,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.040.889,18 |
3.018.012,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
73.640,76 |
80.969,02 |
| Aktiva |
7.085.339,03 |
6.712.242,03 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.876.292,92 |
5.733.259,40 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
500.000,00 |
500.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.112.456,05 |
2.112.456,05 |
| III.
Gewinnvortrag |
3.120.803,35 |
2.876.563,63 |
| IV.
Jahresüberschuss |
143.033,52 |
244.239,72 |
| B.
Rückstellungen |
246.575,25 |
239.442,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
962.470,86 |
739.539,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
962.470,86 |
739.539,85 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
514.462,60 |
558.873,86 |
| Summe
Passiva |
7.085.339,03 |
6.712.242,03 |
Anhang
I.
Allgemeines
Der Jahresabschluss der Adam Alois Bruder GmbH,
Rodgau-Jügesheim, Registergericht Offenbach am Main,
HRB 21326, zum 31. Dezember 2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Soweit "Davon-Vermerke" nicht in der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind, werden sie im
Anhang vorgenommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet. Die planmäßige
Abschreibung erfolgt linear nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Vermögensgegenstände werden
im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei
nachhaltiger Wertminderung mit den niedrigeren
beizulegenden Zeitwerten bewertet.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Einstandspreisen bewertet. Soweit
niedrigere Wiederbeschaffungspreise vorliegen, werden diese
unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am
Bilanzstichtag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Für die zu erwartenden Skontoinanspruchnahmen, das
allgemeine Kreditrisiko und den Zinsverlust wird eine
Pauschalwertberichtigung gebildet.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Die Bewertung der
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen erfolgte unter Anwendung der
Projected-Unit-Credit-Methode. Die Fluktuation wurde mit
0,00 %, der Rententrend mit 0,00 % angenommen. Es wurde ein
Zinssatz von 2,30 % zugrunde gelegt.
Die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bewertung von
Pensionsrückstellungen wurden im Rahmen des Gesetzes
zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vom 26.
Februar 2016 geändert und gemäß Art. 75
Abs. 6 EGHGB erstmals im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2016 angewendet. Anstelle des bisher
geltenden 7-Jahres- Durchschnittszinssatzes wurde nun ein
10-Jahres-Durchschnittszinssatz der Abzinsung zugrunde
gelegt.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Pensionsrückstellung nach Maßgabe des
entsprechenden Marktzinssatzes aus den vergangenen 10
Geschäftsjahren und aus den vergangenen 7
Geschäftsjahren beträgt EUR 15.032,00
(§ 253 Abs. 6 HGB).
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Sonstige Rückstellungen werden für
ungewisse Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB gebildet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Sonstige
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Sämtliche
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines
Jahres fällig.
In den
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden folgende Verrechnungen von
Vermögensgegenständen vorgenommen:
|
|
EUR
|
Erfüllungsbeträge der verrechneten Schulden
|
|
635.555,00
|
Beizulegende Zeitwerte
der verrechneten Vermögens- gegenstände
|
|
-460,303,00
|
Saldierter Betrag
verrechneter Pensionsrückstellungen
|
|
175.252,00
|
Sämtliche
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr.
IV.
Ergänzende Angaben
Anzahl der Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte keine
Arbeitnehmer.
Unterschrift der Geschäftsführung
Rodgau-Jügesheim,
|
den
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22. Mai 2025
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2025
festgestellt.
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