Sejdovski
GmbH
Dortmund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
148.323,50 |
160.108,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
407.101,14 |
608.780,13 |
| davon
gegen Gesellschafter |
146.911,77 |
130.199,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.734,83 |
5.646,81 |
| Summe
Aktiva |
561.159,47 |
774.535,44 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
406.130,75 |
490.235,02 |
| B.
Rückstellungen |
125.216,95 |
219.135,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
29.811,77 |
65.164,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
25.211,77 |
51.364,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.600,00 |
13.800,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
60,30 |
105,48 |
| Summe
Passiva |
561.159,47 |
774.535,44 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung - §§266 Abs. 1, 276 und 288 HGB -
und bei der Offenlegung - § 326 und 327 HGB - des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Folgende Grundsätze und Methoden wurden zugrunde
gelegt :
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr. Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte unter
Maßgabe des § 266 HGB. Die Gliederung der
Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorgaben der
§§ 275 und 277 HGB.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite der Bilanz sind
nicht mit den Posten der Passivseite der Bilanz,
Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesonderte
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung von Eigenkapital
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach §
250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB sind nachfolgend gesondert
angegeben.
Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wird mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die
Abschreibungen werden linear verrechnet, von der
Sofortabschreibung für geringwertige Anlagegüter
wird Gebrauch gemacht.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschluss-Stichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst
wenn diese erst zwischen dem Abschluss-Stichtag und der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis
zum Abschluss-Stichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet :
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungen wurden linear verrechnet, von der
Sofortabschreibung für sogenannte geringwertige
Anlagegüter wird Gebrauch gemacht.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung des
Sachanlagevermögens war die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen..
Von der Vereinfachungsregelung der R 44 Abs. 2 Satz 3
ff. EStR wurde Gebrauch gemacht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, R 40 Ester,
wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des
Zugangs eine Abgang unterstellt wurde.
Abschreibungen im Rahmen vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung sind nicht vorgenommen
worden.
Beteiligungen, sofern sie in der Bilanz ausgewiesen
sind, wurden zu den Anschaffungskosten, oder dem
niedrigeren steuerrechtliche zulässigen Wert
angesetzt.
Ausleihungen wurden mit dem Barwert der dem
steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Wert angesetzt.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden
mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung erfolgte durch:
Herr
Azir Sejdovski
Dortmund, 15.12.2023
Sejdovski GmbH
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 20.12.2023.
Dortmund, 20.12.2023
Gezeichnet
Azir Sejdovski
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2023
festgestellt.
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