Mikrovid
GmbH
Ense
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
399,00 |
592,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
398,00 |
591,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
65.179,15 |
48.105,49 |
| I.
Vorräte |
36.321,14 |
40.908,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.938,51 |
2.310,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.919,50 |
4.886,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
341,79 |
337,70 |
| Aktiva |
65.919,94 |
49.035,19 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
30.395,75 |
31.953,95 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
5.395,75 |
6.953,95 |
| davon
Gewinnvortrag |
6.953,95 |
38.496,52 |
| B.
Rückstellungen |
3.030,00 |
2.520,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
32.494,19 |
14.561,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
22.494,19 |
14.561,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.000,00 |
|
| Passiva |
65.919,94 |
49.035,19 |
Anhang
1.
Rechnungslegungsgrundsätze
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß § 242 ff., 264 ff. HGB aufgestellt.
Die Mikrovid GmbH erfüllt alle Merkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gem. § 276 i.V.m. 267 Abs. 1 HGB.
Für die Aufstellung des Anhanges werden die
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB in Anspruch genommen.
Im Berichtsjahr wurden die durch das
Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten
Rechtsvorschriften des HGB angewandt. Die Änderungen
betreffen insbesondere die Anwendung des geänderten
Gliederungsschemas für die Gewinn- und Verlustrechnung
(§ 275 Abs. 2 HGB n.F.).
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Für
die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewandt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmertätigkeit ausgegangen.
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
Das abnutzbare Anlagevermögen ist durch eine
Anlagenkartei nachgewiesen. Aus dieser Kartei sind die
Abschreibungen für 2021 und die Restbuchwerte zum
31.12.2021 für jedes Wirtschaftsgut ersichtlich. Das
Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Den nutzungsbedingten
Abschreibungen sind die betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern zugrundegelegt. Es wird bei allen
wesentlichen Wirtschaftsgütern linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des
Zugangs in vollem Umfang abgeschrieben ( § 6 Abs. 2
EStG ).
Für Zugänge des Geschäftsjahres wird
die Jahresabschreibung zeitanteilig errechnet.
Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2021 eine
Inventur der Vorräte durchgeführt. Die
Vorräte wurden bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Eine Saldenliste der am Bilanzstichtag
vorhandenen Außenstände liegt vor.
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind
gemäß § 253 I 2 HGB mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Als Nachweis der am
Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten bei
Kreditinstituten lagen die jeweils letzten
Kontoauszüge des Geschäftsjahres vor.
Verbindlichkeiten an Lieferanten sind durch eine
Saldenliste nachgewiesen.
Ense, den 31.05.2023
Mikrovid GmbH
gez. Oliver Pacha
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2023 festgestellt.
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