Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 8386
Eingetragen
21.12.2015
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gegenstand
Der Vertrieb, der Service und die Produktion von Konzepten und Geräten zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Daniel Krohn
seit 11.9.2025
Vorstandsmitglied
Rainer Zibuschka
seit 20.12.2016
Vorstandsmitglied

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

NDTec AG

Walsdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 267.527,93 431.790,82
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 21.195,00 26.493,00
II. Sachanlagen 242.706,93 401.671,82
III. Finanzanlagen 3.626,00 3.626,00
B. Umlaufvermögen 1.248.328,99 1.560.778,84
I. Vorräte 516.378,55 846.097,52
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 661.123,11 572.232,06
davon gegen Gesellschafter 2.149,05 2.089,36
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 70.827,33 142.449,26
C. Rechnungsabgrenzungsposten 48.189,14 20.565,08
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 715.010,80 356.825,44
Aktiva 2.279.056,86 2.369.960,18

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 60.000,00 60.000,00
II. Kapitalrücklage 716,39 716,39
III. Gewinnrücklagen 6.000,00 6.000,00
IV. Gewinn-/Verlustvortrag   -73.616,51
V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag   -349.925,32
VI. Bilanzverlust 781.727,19  
davon Verlustvortrag 423.541,83  
VII. nicht gedeckter Fehlbetrag 715.010,80 356.825,44
B. Rückstellungen 156.017,07 172.449,32
C. Verbindlichkeiten 2.123.039,79 2.197.510,86
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.434.246,67 1.531.885,44
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 688.793,12 665.625,42
davon gegenüber Gesellschaftern 25.605,77 24.894,53
Passiva 2.279.056,86 2.369.960,18

Anhang 2023

A. Allgemeine Angaben

1. Die Aktiengesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

2. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.

3. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher bis auf Sondererläuterungen nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine AG's.

4. Die Bilanz wird entsprechend § 268 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

5. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht §§ 266, 275 HGB sowie § 158 AktG. Im übrigen ist die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber dem Vorjahr unverändert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten.

6. Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt, die Vorjahreszahlen liegen vor

7. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden 2023 beibehalten.( § 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB, § 265 Abs. 1 HGB ).

9. In der Handelsbilanz der Gesellschaft zum 31.12.2023 übersteigen die Buchwerte der Rückstellungen und Verbindlichkeiten diejenigen der Vermögensgegenstände.

Nach unserer Auffassung ist die Gesellschaft trotzdem nicht i. S. d. § 19 InsO überschuldet, weil die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen für überwiegend wahrscheinlich gehalten wird. Die Gesellschaft hat bereits im Geschäftsjahr 2022 mit einer umfassenden Restrukturierung begonnen. Die Restrukturierungsmaßnahmen umfassen neben der Auflösung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Shenzhen/China einen Mitarbeiterabbau von bis zu 50% der Belegschaft, die interne Weiterentwicklung der Produktreihe VTecX mit dem Ziel eines höheren Deckungsbeitrages von bis zu 70% sowie die Reduzierung von IT-Kosten. Diese Maßnahmen werden sich in Gänze jedoch erst in 2024 auswirken.

Ob eine positive Fortbestehensprognose und ein positives Reinvermögen vorliegt ( Entwurf IDW - Verlautbarung " Empfehlung zur Überschuldungsprüfung bei Unternehmen " ) wurde im Berichtsjahr  geprüft.

Die Vorstände haben wir auf die Möglichkeiten zur Vermeidung einer Insolvenzantragsverpflichtung durch Rangrücktrittsvereinbarung und Forderungsverzicht mit Besserungsvereinbarung hingewiesen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG ):

Aktivseite

1. Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

Entsprechend der steuerlichen Regelung ist bei Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateieingabe und -verarbeitung aufgrund des immer kürzer werdenden Entwicklungszyklus von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von einem Jahr auszugehen.

2. Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist, wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Bei Computerhardware einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte wird die Nutzungsdauer in Abhängigkeit vom Lebenszyklus dieser Gegenstände auf ein Jahr reduziert.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird der Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen. Danach können abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Sachanlagenvermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250 Euro bis 1.000 Euro in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt werden. 

Dieser Sammelposten wird dann über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.

Wirtschaftsgüter, die nach 2017 angeschafft oder hergestellt worden sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 250 Euro und weniger als 800 Euro betragen, werden als Geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

3. Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bilanziert.

4. Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bewertet. Die fertigen Leistungen werden mit ihren Herstellungskosten, die unfertigen Leistungen entsprechend ihres Fertigstellungsgrads mit ihren anteiligen Herstellungskosten bewertet. Dabei werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten berücksichtigt.

5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 3 HGB ) wird beachtet.

Den im Forderungsbestand erkennbaren Einzelrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtungen Rechnung getragen. Für das allgemeine Kreditrisiko wird von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung in Höhe eines angemessenen aus Vergangenheitswerten abgeleiteten Anteiles des Nettoforderungsbestandes abgesetzt.

6. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.

7. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

Passivseite

1. Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen.

Rückstellungen für latente Steuer berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn ( Hauptniederlassung und ausländische Zweigniederlassung) und steuerlichen inländischen und ausländischen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren.

Die zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendenen inländischen und ausländischen Ertragsteuersätze betragen 27,38 % bei den inländischen Einkünften und 27,38 % bei den ausländischen Einkünften.
Bei einem Überhang aktiver latenter Steuern wird das Wahlrecht nach
§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgeübt. Eine Bilanzierung erfolgt nicht.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden.

2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge nach diesem Tag darstellen, werden im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Bilanz

Aktiva

1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der Bilanz zu entnehmen. Die Abschreibungen belaufen sich im Berichtsjahr auf 242.253,53 Euro und im Vorjahr auf 228.591,65 Euro.

2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeitbis zu einem Jahr und Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 661.123,11 Euro und im Vorjahr in Höhe von 686.450,56 Euro. Soweit erforderlich sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einzel- und pauschalwertberichtigt worden.

Den im Forderungsbestand erkennbaren Einzelrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtungen Rechnung getragen.

3. Ausleihungen und Forderungen gegenüber dem Vorstand und Aufsichtsratsmitglieder, über die im Jahr 2023 zu berichten sind, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 2.149,05 Euro und im Vorjahr in Höhe von 2.089,36 Euro.

4. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

5. Ausleihungen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen  bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

Passiva

1. Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 715.010,80 Euro und im Vorjahr ein Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 356.825,44 Euro aus.

Nach § 150 Abs. 2 AktG ist der zwanzigste Teil des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschuss in die gesetzliche Rücklage einzustellen, bis der Höchstbetrag von zehn Prozent des Nennkapitals ( von zur Zeit 6.000 Euro ) erreicht ist.

Der gesetzlich vorgeschriebene Höchstbetrag der gesetzliche Rücklage war im Vorjahr respektive in den Vorjahren erreicht worden. Daher ist eine Zuführung zur gesetzlichen Rücklage im Berichtsjahr nicht veranlasst.

Durch Rangrücktrittserklärungen zu den von den Gesellschaftern ausgereichten Darlehen in Höhe von 25.605,77 Euro und zu den von der NDTec Prüftechnik GmbH als verbundenes Unternehmen bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von 915.651,87 Euro ist eine tatsächliche Überschuldung nicht gegeben. Des Weiteren besteht eine positive Fortführungsprognose aufgrund der umfassenden Restrukturierungsmaßnahmen.

2. Die Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen Steuerrückstellungen in Höhe von 0,00 Euro ( Vj. 19.722,66 Euro ), Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von 59.102,00 Euro ( Vj. 50.000,00 Euro ), Rückstellungen für Personal in Höhe von 76.313,62 Euro ( Vj. 85.875,72 Euro ), Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von 11.401,45 Euro ( Vj. 14.332,68 Euro ) sowie Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Höhe von 1.000,00 Euro ( Vj. 1.000,00 Euro ) als auch Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 8.200,00 Euro ( Vj. 0,00 Euro ).

Alle Rückstellungen sind bis auf die Rückstellungen für Aufbewahrungspflicht und die Rückstellungen f. Gewährleistungen von kurzfristiger Natur.

3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 1.434.246,67 Euro und im Vorjahr in Höhe von 1.531.885,44 Euro.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und deren nahestehe Personen bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 25.605,77 Euro und im Vorjahr in Höhe von 24.894,53 Euro.

5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 915.651,87 Euro und im Vorjahr in Höhe von 1.107.953,87 Euro.

II. Gewinn und Verlustrechnung

1. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung auf den niedrigeren Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, sind nicht vorgenommen worden.

2. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens i.S.d. § 253 Abs. 4 HGB auf den am Abschlussstichtag beizulegenen niedrigeren Wert waren nicht veranlasst.

3. In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind keine wesentlichen periodenfremden Aufwendungen und Erträge enthalten.

4. Das Ergebnis ist durch folgende Ertragsteuern be- bzw. entlastet.
Körperschaftsteuer 15.700,00 Euro
Solidaritätszuschlag  863,95 Euro
Gewerbesteuer  9.395,40 Euro

D. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht bekannt.

3. Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 2.149,05 Euro und im Vorjahr in Höhe von 2.089,36 Euro .

4. Die NDTec Aktiengesellschaft hat in Österreich eine Zweigniederlassung am 02.02.2017 in Tulln an der Donau gegründet. Die Zweigniederlassung wird im Firmenbuch des Landgerichtes St. Pölten unter FN 464708W geführt.

E. Organe der Gesellschaft

Vorstand  Aufsichtsrat

Thomas Weinberger, Walsdorf Hansjörg Hentzel, Bamberg
( Vorsitzender ) ( Vorsitzender )

Rainer Zibuschka, Tulln (AT) Herbert Roth, Wien (AT)
( stellv. Vorsitzender )

 Dr. Magnus Pohlmann, Röttenbach

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung des Berichtsjahres 2023 beschließt.

F. Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss 2023 wurde unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt und vom Aufsichtsrat am 29.01.2024 gebilligt und damit festgestellt.

Das Berichtsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von -358.185,36 Euro ab.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust des Berichtsjahres 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.

Walsdorf, den 29.01.2024

( Thomas Weinberger )  (Rainer Zibuschka ) Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied 

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2024 festgestellt.

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