NDTec
AG
Walsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
267.527,93 |
431.790,82 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
21.195,00 |
26.493,00 |
| II.
Sachanlagen |
242.706,93 |
401.671,82 |
| III.
Finanzanlagen |
3.626,00 |
3.626,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.248.328,99 |
1.560.778,84 |
| I.
Vorräte |
516.378,55 |
846.097,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
661.123,11 |
572.232,06 |
| davon
gegen Gesellschafter |
2.149,05 |
2.089,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
70.827,33 |
142.449,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
48.189,14 |
20.565,08 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
715.010,80 |
356.825,44 |
| Aktiva |
2.279.056,86 |
2.369.960,18 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
60.000,00 |
60.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
716,39 |
716,39 |
| III.
Gewinnrücklagen |
6.000,00 |
6.000,00 |
| IV.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
-73.616,51 |
| V.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
-349.925,32 |
| VI.
Bilanzverlust |
781.727,19 |
|
| davon
Verlustvortrag |
423.541,83 |
|
| VII.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
715.010,80 |
356.825,44 |
| B.
Rückstellungen |
156.017,07 |
172.449,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.123.039,79 |
2.197.510,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.434.246,67 |
1.531.885,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
688.793,12 |
665.625,42 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
25.605,77 |
24.894,53 |
| Passiva |
2.279.056,86 |
2.369.960,18 |
Anhang 2023
A. Allgemeine Angaben
1. Die
Aktiengesellschaft ist eine
kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2
HGB. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den
Vorschriften des
Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
2. Im
Interesse einer besseren
Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den
gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der
Bilanz oder im
Anhang anzubringenden
Vermerke insgesamt im
Anhang aufgeführt. Die
Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im
Anhang aufgenommen.
3. Von den
größenabhängigen Erleichterungen bei
den
Angaben im
Anhang nach
§ 288 HGB für
kleine
Kapitalgesellschaften wurde
Gebrauch gemacht. Der
Anhang entspricht daher bis auf
Sondererläuterungen nur den
gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine
AG's.
4. Die
Bilanz wird entsprechend
§ 268 Abs. 1 HGB unter
Berücksichtigung der
vollständigen Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
5. Die
Gliederung der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung entspricht
§§ 266, 275 HGB sowie
§ 158 AktG. Im übrigen ist die
Gliederung der
Bilanz und
Gewinn- und
Verlustrechnung gegenüber dem
Vorjahr unverändert. Für die
Gewinn- und
Verlustrechnung wird das
bisher angewendete
Gesamtkostenverfahren
beibehalten.
6. Der
Jahresabschluss ist in
Euro aufgestellt, die
Vorjahreszahlen liegen vor
7. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden werden 2023
beibehalten.( § 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB,
§ 265 Abs. 1 HGB ).
9. In der
Handelsbilanz der
Gesellschaft zum 31.12.2023 übersteigen die
Buchwerte der
Rückstellungen und
Verbindlichkeiten diejenigen der
Vermögensgegenstände.
Nach unserer
Auffassung ist die
Gesellschaft trotzdem nicht i. S. d.
§ 19 InsO überschuldet, weil die
Fortführung des
Unternehmens nach den Umständen für
überwiegend wahrscheinlich gehalten wird. Die
Gesellschaft hat bereits im Geschäftsjahr 2022 mit
einer
umfassenden Restrukturierung begonnen. Die
Restrukturierungsmaßnahmen umfassen neben der
Auflösung der Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten in Shenzhen/China einen
Mitarbeiterabbau von bis zu 50% der Belegschaft, die
interne
Weiterentwicklung der Produktreihe VTecX mit dem
Ziel eines höheren Deckungsbeitrages von bis zu 70%
sowie die
Reduzierung von IT-Kosten. Diese Maßnahmen
werden sich in Gänze jedoch erst in 2024 auswirken.
Ob eine
positive
Fortbestehensprognose und ein
positives Reinvermögen vorliegt (
Entwurf IDW - Verlautbarung " Empfehlung zur
Überschuldungsprüfung bei Unternehmen " )
wurde im Berichtsjahr
geprüft.
Die
Vorstände haben wir auf die Möglichkeiten
zur Vermeidung einer
Insolvenzantragsverpflichtung durch
Rangrücktrittsvereinbarung und
Forderungsverzicht mit Besserungsvereinbarung
hingewiesen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im
Rahmen der
handelsrechtlichen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung, unter
Beachtung
ergänzender Vorschriften für
Kapitalgesellschaften, an den
steuerlichen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5,
6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG ):
Aktivseite
1. Von der
Aktivierung von selbst
geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nach
§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.
Entsprechend der
steuerlichen Regelung ist bei
Betriebs- und Anwendersoftware zur
Dateieingabe und
-verarbeitung aufgrund des immer kürzer
werdenden
Entwicklungszyklus von einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von
einem Jahr auszugehen.
2. Das
abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei
Anschaffung oder
Herstellung mehr als 1.000 Euro beträgt und /
oder
nicht beweglich ist, wird zu
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen unter
Beachtung des
Niederstwertprinzips, bewertet. Die
Abschreibungen werden
pro rata temporis, unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Bei
Computerhardware einschließlich der dazu
gehörenden
Peripheriegeräte wird die
Nutzungsdauer in
Abhängigkeit vom
Lebenszyklus dieser Gegenstände auf
ein Jahr reduziert.
Aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit wird der
Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die
handelsrechtliche Rechnungslegung als
Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB
übernommen. Danach können
abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Sachanlagenvermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als
250 Euro bis 1.000 Euro in einen
jahrgangsbezogenen
Sammelposten eingestellt werden.
Dieser
Sammelposten wird dann über die Dauer von
fünf Jahren
gleichmäßig
verteilt aufgelöst.
Wirtschaftsgüter, die nach 2017
angeschafft oder
hergestellt worden sind und deren
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten mehr als 250 Euro und weniger als
800 Euro betragen, werden als
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe
abgeschrieben.
3.
Finanzanlagen werden mit ihren
Anschaffungskosten bzw. mit ihrem
niedrigeren beizulegenden Wert zum
Bilanzstichtag bilanziert.
4. Innerhalb der
Vorräte werden die
Roh-,
Hilfs- und
Betriebsstoffe zu
Anschaffungskosten bewertet. Die
fertigen Leistungen werden mit ihren
Herstellungskosten, die
unfertigen Leistungen entsprechend ihres
Fertigstellungsgrads mit ihren
anteiligen Herstellungskosten bewertet. Dabei werden
neben den
direkt zurechenbaren Kosten auch
Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie
allgemeine Verwaltungskosten berücksichtigt.
5.
Forderungen und
sonstige
Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert bewertet. Das
strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 3 HGB
) wird beachtet.
Den im
Forderungsbestand erkennbaren
Einzelrisiken wird durch die Bildung von
Wertberichtungen
Rechnung getragen. Für das allgemeine
Kreditrisiko wird von den
Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe eines
angemessenen aus Vergangenheitswerten abgeleiteten Anteiles
des
Nettoforderungsbestandes abgesetzt.
6.
Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem
Nennwert bewertet.
7.
Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag, die Aufwendungen nach diesem Tag
darstellen, werden im
Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
Passivseite
1. Die
Steuerrückstellungen und die
Sonstigen Rückstellungen bilden dem
Grunde nach alle
erkennbaren Risiken und
ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage
vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in
angemessenem und
ausreichendem Umfang ab. Der
Höhe nach werden die
Rückstellungen in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages ( § 253
Abs. 1 HGB)
bewertet. Dabei werden bei den
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2
HGB
künftige
Kosten- und
Preissteigerungen berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den
Bilanzstichtag mit
laufzeitadäquatem
Zinssatz gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung unter
Verwendung der von der
Deutschen Bank veröffentlichten
Zinssätze vorgenommen.
Rückstellungen für latente Steuer
berücksichtigen die
Steuermehraufwendungen, die auf
Wertdifferenzen zwischen
Handelsbilanzgewinn ( Hauptniederlassung und
ausländische Zweigniederlassung) und
steuerlichen inländischen und
ausländischen
Gewinn beruhen und die sich im
Zeitablauf umkehren.
Die zur
Berechnung
der latenten Steuern zu verwendenen
inländischen und ausländischen
Ertragsteuersätze betragen 27,38 % bei den
inländischen Einkünften und 27,38 % bei
den
ausländischen Einkünften.
Bei einem
Überhang aktiver latenter Steuern wird das
Wahlrecht nach
§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgeübt. Eine
Bilanzierung erfolgt nicht.
Die
übrigen Rückstellungen
berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung
ungewisse Verbindlichkeiten und
Gewährleistungen, die
ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden.
2.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3.
Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag, die
Erträge
nach diesem Tag darstellen, werden im
Passiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
I. Bilanz
Aktiva
1. Die
Entwicklung des Anlagevermögens ist der
Bilanz zu entnehmen. Die
Abschreibungen belaufen sich im
Berichtsjahr auf 242.253,53 Euro und im
Vorjahr auf 228.591,65 Euro.
2.
Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen mit einer Restlaufzeitbis
zu einem Jahr und
Sonstige Vermögensgegenstände
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 661.123,11 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 686.450,56 Euro. Soweit
erforderlich sind die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einzel-
und pauschalwertberichtigt worden.
Den im
Forderungsbestand erkennbaren
Einzelrisiken wird durch die Bildung von
Wertberichtungen Rechnung getragen.
3.
Ausleihungen und Forderungen gegenüber
dem Vorstand und Aufsichtsratsmitglieder, über
die im Jahr 2023 zu berichten sind, bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 2.149,05 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 2.089,36 Euro.
4.
Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
5.
Ausleihungen und Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen bestehen sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
Passiva
1. Die
Bilanz weist im
Berichtsjahr ein
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in
Höhe von 715.010,80 Euro und im
Vorjahr ein
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in
Höhe von 356.825,44 Euro aus.
Nach
§ 150 Abs. 2 AktG ist der
zwanzigste Teil des
um einen Verlustvortrag geminderten
Jahresüberschuss in die
gesetzliche Rücklage einzustellen, bis der
Höchstbetrag von
zehn Prozent des
Nennkapitals ( von zur Zeit 6.000 Euro ) erreicht
ist.
Der gesetzlich vorgeschriebene
Höchstbetrag der
gesetzliche Rücklage war im
Vorjahr respektive in den
Vorjahren erreicht worden. Daher ist eine
Zuführung zur
gesetzlichen Rücklage im
Berichtsjahr nicht veranlasst.
Durch
Rangrücktrittserklärungen zu den von den
Gesellschaftern ausgereichten Darlehen in Höhe von
25.605,77 Euro und zu den von der
NDTec Prüftechnik GmbH als
verbundenes Unternehmen bestehenden
Verbindlichkeiten in Höhe von 915.651,87 Euro
ist eine
tatsächliche Überschuldung nicht gegeben.
Des Weiteren besteht eine
positive Fortführungsprognose aufgrund der
umfassenden Restrukturierungsmaßnahmen.
2. Die
Rückstellungen gemäß § 249 Abs.
1 Satz 1 HGB umfassen
Steuerrückstellungen in Höhe von 0,00 Euro
( Vj. 19.722,66 Euro ),
Rückstellungen für Abschluss- und
Prüfungskosten in Höhe von 59.102,00 Euro (
Vj. 50.000,00 Euro ),
Rückstellungen für Personal in Höhe
von 76.313,62 Euro ( Vj. 85.875,72 Euro ),
Rückstellungen für Gewährleistungen
in Höhe von 11.401,45 Euro ( Vj. 14.332,68 Euro )
sowie
Rückstellung für die Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen in Höhe von 1.000,00 Euro
( Vj. 1.000,00 Euro ) als auch
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen
in Höhe von 8.200,00 Euro ( Vj. 0,00 Euro ).
Alle
Rückstellungen sind bis auf die
Rückstellungen für Aufbewahrungspflicht
und die
Rückstellungen f. Gewährleistungen von
kurzfristiger Natur.
3.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 1.434.246,67 Euro und
im
Vorjahr in Höhe von 1.531.885,44 Euro.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren bestehen sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
4.
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und deren
nahestehe Personen bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 25.605,77 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 24.894,53 Euro.
5.
Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr
nicht.
6.
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 915.651,87 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 1.107.953,87 Euro.
II. Gewinn und Verlustrechnung
1.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens aufgrund voraussichtlich
dauernder
Wertminderung auf den
niedrigeren Wert, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, sind
nicht vorgenommen worden.
2.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens i.S.d. § 253 Abs. 4 HGB
auf den am
Abschlussstichtag beizulegenen
niedrigeren
Wert waren
nicht veranlasst.
3. In den Posten der
Gewinn- und
Verlustrechnung sind keine
wesentlichen periodenfremden Aufwendungen und
Erträge enthalten.
4. Das
Ergebnis ist durch folgende
Ertragsteuern be- bzw. entlastet.
Körperschaftsteuer 15.700,00 Euro
Solidaritätszuschlag 863,95 Euro
Gewerbesteuer 9.395,40 Euro
D. Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268
Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der
Bilanz erscheinen und auch nicht nach
§ 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften
des HGB anzugeben sind und deren
Angaben für die
Beurteilung der Finanzlage von
besonderer Bedeutung sind, sind sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht bekannt.
3.
Vorschüsse und
Kredite an
Mitglieder der
Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder
Aufsichtsorgane sowie
zugunsten dieser Personen eingegangene
Haftungsverhältnisse, bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 2.149,05 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 2.089,36 Euro .
4. Die
NDTec Aktiengesellschaft hat in
Österreich eine
Zweigniederlassung am
02.02.2017 in
Tulln an der Donau gegründet. Die
Zweigniederlassung wird im
Firmenbuch des
Landgerichtes St. Pölten unter
FN 464708W geführt.
E. Organe der Gesellschaft
Vorstand
Aufsichtsrat
Thomas Weinberger, Walsdorf Hansjörg
Hentzel, Bamberg
( Vorsitzender ) ( Vorsitzender )
Rainer Zibuschka, Tulln (AT) Herbert Roth, Wien
(AT)
( stellv. Vorsitzender )
Dr. Magnus Pohlmann, Röttenbach
Die
Mitglieder des Aufsichtsrates sind bis zur
Beendigung der
Hauptversammlung gewählt, die über die
Entlastung des
Berichtsjahres 2023 beschließt.
F. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Der
Jahresabschluss 2023 wurde unter
Berücksichtigung der
vollständigen Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt und vom
Aufsichtsrat am 29.01.2024
gebilligt und damit
festgestellt.
Das
Berichtsjahr schließt mit einem
Jahresfehlbetrag von -358.185,36 Euro ab.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzverlust des
Berichtsjahres 2023 auf
neue Rechnung vorzutragen.
Walsdorf, den 29.01.2024
( Thomas Weinberger ) (Rainer Zibuschka
) Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2024
festgestellt.
|