BENILE Vermögensverwaltungs KG
Selbe AdresseWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katrin Peters seit 20.7.2011 | Prokura |
Manfred Horst Dr. Epple seit 19.7.2002 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CENTER-WERBUNG GMBHBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Angaben Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes. Die GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 HGB auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 276, 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei den entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um Software. Sie wurde mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßig linearen Abschreibungen bewertet. Die Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich der linearen Abschreibungen bewertet. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu 410,00 EUR (netto) werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang gezeigt. Die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen war. Wertpapiere des Anlagevermögens sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Kurswert bewertet worden. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen wurden mit den Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Zur Berücksichtigung des Zinsverlustes wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen gebildet. Bei den Forderungen gegen Gesellschafter handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Pensionsverpflichtungen wurden auf der Grundlage von versicherungsmathematischen Berechnungen auf der Basis der Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck (2005 G) bewertet. Es wurde die Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) angewandt. Der Rechnungszins unter Anwendung der Pauschalregelung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB beträgt 4,90 %. Künftig zu erwartende Rentensteigerungen (Anpassung im dreijährigen Rhythmus von 5,1 %) werden bei der Bewertung berücksichtigt. Fluktuation blieb außer Ansatz. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Anhang C. Entwicklung des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens im Laufe des Geschäftsjahres kann der Anlage 1 zu diesem Anhang entnommen werden. D. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Vermögensgegenstände (verpfändete Rückdeckungsversicherung) gesichert. Die Rückdeckungsversicherung dient ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtung und ist dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurde nach § 246 Abs. 3 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Der beizulegende Zeitwert des saldierungsfähigen Vermögens beläuft sich nach Mitteilung der Versicherung auf 205 TEUR. Die Erträge aus dem saldierungsfähigen Vermögen belaufen sich auf 9 TEUR. Sie wurden mit den Aufwendungen aus Versorgungsverpflichtungen im Personalaufwand verrechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung beinhalten keine wesentlichen periodenfremden Erträge und Aufwendungen. E. Sonstige Angaben Es bestanden keine besonderen Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Geschäftsführung Dipl.-Kfm. Dr. Manfred H. Epple, St. Augustin. Gewinnverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen: EUR 8 % Dividende, bezogen auf das Stammkapital von 510.000,00 EUR 40.800,00 Zuführung zu den Gewinnrücklagen 70.000,00 Vortrag auf neue Rechnung 2.621,54 Bonn, den 14. Februar 2014 WEITERE DATEN
Bonn, den 20. Juni 2014 gez. Dr. Manfred H. Epple Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.03.2014 |
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