OHP IT
Systems GmbH
Rodgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
132.619,44 |
147.076,44 |
| I.
Sachanlagen |
70.119,44 |
84.576,44 |
| II.
Finanzanlagen |
62.500,00 |
62.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
656.515,08 |
601.815,99 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
293.809,73 |
210.651,47 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
362.705,35 |
391.164,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.443,38 |
6.758,02 |
| D.
Aktive latente Steuern |
102.061,00 |
85.128,00 |
| Summe
Aktiva |
901.638,90 |
840.778,45 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
215.021,76 |
212.826,34 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
27.700,00 |
27.700,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
15.338,76 |
15.338,76 |
| III.
Bilanzgewinn |
171.983,00 |
169.787,58 |
| B.
Rückstellungen |
592.594,79 |
487.000,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
94.022,35 |
140.951,96 |
| Summe
Passiva |
901.638,90 |
840.778,45 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma OHP IT Systems GmbH ist im Handelsregister
beim Amtsgericht unter der Nummer HRB 23508 eingetragen.
Der Sitz der Gesellschaft ist in Rodgau (§264 Abs. 1a
Satz 1 HGB).
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva
erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden
Grundsätze der §§ 238 bis 256a HGB sowie den
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis
315a HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen
des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform
aufgestellt.
In der Bilanz ist für jeden Posten der
entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden, die Rechnungsabgrenzungsposten
und die latenten Steuern sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem
Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet,
die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet
und bestimmt sind.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264
Abs. 2 Satz 1 HGB). Die auf den Jahresabschluss
angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten
worden (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB). Zusätzliche
Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten
sowie Beträge des Jahresabschlusses mit denen des
Vorjahres sind nicht notwendig (§ 265 Abs. 1 Satz 2
und Abs. 2 Satz 2 HGB).
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der OHP IT Systems GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Erstellung des
Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber
dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB). Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich
nichts anders bestimmt ist. Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln
bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs.
1 Nr. 4 HGB).
Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach §
248 HGB wurden beachtet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zu Bilanzposten
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände betragen
ausschließlich bis zu einem Jahr.
Die Gesellschaft hatte gegenüber dem
Gesellschafter zum 31.12.2017 Verbindlichkeiten in
Höhe von 6.065,92 Euro. Sie sind in den "Sonstigen
Verbindlichkeiten" enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG).
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Altersversorgungsrückstellungen mit dem neuen
durchschnittlichen Marktzinssatz von zehn Jahren und der
bisherigen Regelung von sieben Jahren beläuft sich auf
130.451 Euro. Für diesen Betrag besteht eine
Ausschüttungssperre, wenn die freien Rücklagen
zuzüglich Gewinnvortrag diesem Betrag nicht mindestens
entsprechen
(§ 253 Abs. 6 HGB).
Die aktiven latenten Steuern resultieren daraus, dass
die Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz mit
einem höheren Wert als in der Steuerbilanz angesetzt
werden. Die Berechnung erfolgte mit einem
Körperschaftsteuersatz von 15%, darauf entfallendem
Solidaritätszuschlag von 5,5% (insgesamt somit
15,825%) und einem Gewerbesteuersatz in Höhe von
12,78%
Die Bilanz wurde nach Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt. Der Bilanzgewinn zum
31.12.2018 in Höhe von 171.983,00 Euro beinhaltet
einen Gewinnvortrag zum 31.12.2017 in Höhe von
169.787,58 Euro (§ 268 Abs. 1 HGB).
Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß
§ 268 Abs. 5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB folgende
Angaben gemacht (Vorjahr in Klammern):
Bezeichnung der Verbindlichkeitsposition |
Gesamt |
bis zu
einem Jahr |
von einem Jahr bis zu fünf Jahren |
über fünf Jahre |
|
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
1. |
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
0
(9) |
0
(9) |
0
(0) |
0
(0) |
2. |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen |
9
(6) |
9
(6) |
0
(0) |
0
(0) |
3. |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
13
(40) |
13
(40) |
0
(0) |
0
(0) |
4. |
Sonstige Verbindlichkeiten |
72
(113) |
72
(113) |
0
(0) |
0
(0) |
|
davon aus Steuern |
61
(99) |
61
(99) |
0
(0) |
0
(0) |
|
Summe |
94
(141) |
94
(141) |
0
(0) |
0
(0) |
IV.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2018 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herr
Steffen Ott, Diplom-Ingenieur (§285 Nr. 10 HGB). Er
ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.
Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4
HGB wird in Anspruch genommen.
Nach § 285 Nr. 3a HGB bestehen finanzielle
Verpflichtungen aus Mietverträgen und belaufen sich
auf 103.321,20 Euro (Vorjahr 103.321,20 Euro).
Im Jahr 2018 war durchschnittlich 1 Arbeitnehmer
(Vorjahr: 1) beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB).
Die Gesellschaft hält folgende Beteiligungen
(§ 285 Nr. 11 HGB):
Name, Sitz |
Nomineller Kapitalanteil |
Eigenkapital |
Ergebnis des letzten Geschäftsjahres |
OHP Automation
Systems GmbH,
Rodgau |
25.000,00 EUR
(100%) |
270.645,80 EUR
(GJ 2018) |
19.013,00 EUR
(GJ 2018) |
AX Automation GmbH,
Hamm |
25.000,00 EUR
(100%) |
17.667,53 EUR
(GJ 2018) |
3.401,62 EUR
(GJ 2018) |
Auszuweisende Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Rodgau, den 16.12.2019
gez. Steffen Ott, Geschäftsführer
|