Stadthalle
Reutlingen GmbH
Reutlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.219,00 |
58.849,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.670,00 |
12.284,00 |
| II.
Sachanlagen |
37.549,00 |
46.565,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
937.938,57 |
1.133.372,33 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
112.222,88 |
170.428,44 |
| davon
gegen Gesellschafter |
9.216,55 |
24.127,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
825.715,69 |
962.943,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.873,47 |
18.095,36 |
| Aktiva |
1.001.031,04 |
1.210.316,69 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
527.002,62 |
509.047,60 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
427.002,62 |
409.047,60 |
| III.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
50.319,14 |
85.113,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
423.709,28 |
616.155,60 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
59.993,34 |
259.604,20 |
| Passiva |
1.001.031,04 |
1.210.316,69 |
Anhang
der Stadthalle Reutlingen GmbH, Reutlingen,
für das Geschäftsjahr 2023
Rechnungslegungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im
Jahresabschluss der Stadthalle Reutlingen GmbH, Reutlingen
(Registergericht Stuttgart, HRB 734176), die Vorschriften
des HGB für große Kapitalgesellschaften
angewandt worden.
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des
Jahresabschlusses entsprechen den
Vorjahresgrundsätzen. Davon-Vermerke zu einzelnen
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind
zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit in
den Anhang aufgenommen worden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Soweit der nach nachstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Stellt sich in einem späteren
Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser
Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter
Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen
vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.
Immaterielles Anlagevermögen
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige kumulierte
Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden linear
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3
bis 5 Jahren vorgenommen.
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen ist mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/ Herstellungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen 3 bis 23 Jahren.
Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter
mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden sofort
abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt.
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wir bereits im Vorjahr
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Forderungen gegen Gesellschafter betreffen mit EUR
9.216,55 (i. V. EUR 24.127,00) Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen.
Eigenkapital
Zum Ausgleich des Jahresfehlbetrags wurde, wie
bereits in Vorjahren, ein entsprechender Betrag aus der
Kapitalrücklage entnommen. Die Stadt Reutlingen hat
zuvor im Jahr 2023 die im Haushalt festgelegten Mittel in
Höhe von EUR 1,0 Mio. in die Kapitalrücklage
eingestellt. Der Ausgleich erfolgt auf der
beihilferechtlichen Grundlage des Beschlusses der
Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung
von Artikel 106 Abs. 2 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche
Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten
bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
betraut sind, K (2011) 9380, und dem hierzu am 26. Februar
2014 durch die Stadt Reutlingen erlassenen Betrauungsakt.
Der Jahresfehlbetrag betrifft wie bereits im Vorjahr in
voller Höhe Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse.
Zur Vermeidung einer beihilferechtlich
unzulässigen Überkompensation hat die
Gesellschaft die nicht zum Ausgleich des Jahresfehlbetrags
erforderlichen Mittel, wie im Vorjahr, unter
Berücksichtigung der beihilferechtlich zulässigen
angemessenen Eigenkapitalverzinsung der
Kapitalrücklage entnommen und als Verbindlichkeit
gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen.
Rückstellungen
Die übrigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre,
der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag
ermittelt wurde, abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Rückstellungen für Verpflichtungen
aus dem Personalbereich und für die Aufstellung und
Prüfung des Jahresabschlusses sowie für die
Erfüllung steuerlicher Deklarationspflichten.
Verbindlichkeiten
Sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten werden zum
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
in Höhe von EUR 17.849,37 (i. V. EUR 21.473,79).
Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen branchenübliche
Eigentumsvorbehalte.
Sonstige Angaben
Personal
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug
13.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
wesentlichen Miet- und Leasingverträgen in Höhe
von TEUR 162 (davon mit einer Fälligkeit innerhalb
eines Jahres von TEUR 65, und nach mehr als fünf
Jahren von TEUR 0) sowie ihrer Art nach variable
finanzielle Verpflichtungen aus umsatzabhängiger Pacht
betreffend die Betriebsimmobilie. Die umsatzabhängige
Pacht betrifft finanzielle Verpflichtungen gegenüber
Gesellschaftern.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer sind:
Petra Roser
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ausgeübter Beruf:
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Geschäftsführerin
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Roland Wintzen
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ausgeübter Beruf:
|
Bürgermeister
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Die Gesellschaft macht von der Schutzklausel des
§ 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, bestehend
aus 12 Mitgliedern.
sonstige Berichtsbestandteile
Reutlingen, 22. März
2024
gez.
Petra Roser, Geschäftsführerin
gez.
Roland Wintzen, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2024
festgestellt.
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