Yuman
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.459,00 |
4.570,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
2.732,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.458,00 |
1.838,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
70.370,63 |
124.908,45 |
| I.
Vorräte |
18.686,46 |
34.093,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
36.783,81 |
32.755,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.900,36 |
58.060,11 |
| Summe
Aktiva |
71.829,63 |
129.478,45 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.866,10 |
41.864,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
16.864,78 |
6.791,24 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
14.998,68 |
-10.073,54 |
| B.
Rückstellungen |
4.240,85 |
5.212,05 |
| C.
Verbindlichkeiten |
40.722,68 |
82.401,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
33.722,68 |
20.561,47 |
| Summe
Passiva |
71.829,63 |
129.478,45 |
Anhang
a) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
(1) Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
(2) Ergänzend waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
(3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
(4) In Bilanz und G.u.V. ist zu jedem Posten der
entsprechende Wert des vorherigen Geschäftsjahres
angegeben.
(5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
(6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
(7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
(8) Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
(9) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
(10) Der Jahresabschluss soll ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.
Der Geschäftsführung sind keine gegenstehenden
Umstände bekannt.
b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Gewinne wurden grundsätzlich nur
berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag
realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
(3) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
(4) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen,
nach Auffassung der Geschäftsführung, weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
(5) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen
den handelsrechtlichen Bestimmungen.
(6) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
(7) Die auf den Vorjahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind grundsätzlich beibehalten
worden.
Anlagevermögen
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Die Zugänge sind mit den Anschaffungs- bzw. zu
Herstellungskosten bewertet.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
nicht erforderlich gewesen.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden beachtet.
Fertige Erzeugnisse und Waren
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten (netto, ohne Umsatzsteuer).
Gegenüber den Einkaufspreisen gegebenenfalls
niedrigere Marktpreise am Abschlussstichtag
(Beschaffungsmarkt) werden im Wege von Abschreibungen
berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB).
Darüber hinaus werden Abwertungen auf einen
ggf. niedrigeren beizulegenden Wert (Absatzmarkt, §
253 Abs. 4 Satz 2 HGB) vorgenommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen werden grundsätzlich mit
ihrem Nominalbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen werden durchgeführt:
· bei un- oder niedrigverzinslichen
Forderungen erfolgt ein Ansatz zum Barwert (Zinsfuß 5
v. H.), sofern ihre Restlaufzeit am Abschlussstichtag 12
Monate überschreitet
· Forderungen, die aufgrund spezieller
Kreditrisiken zweifelhaft sind, sind mit ihrem
wahrscheinlichen Wert angesetzt (indirekte Abschreibung auf
den Nettobetrag), uneinbringliche hingegen werden voll
abgeschrieben.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände
werden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet.
Soweit erforderlich, werden Einzelwertberichtigungen unter
Berücksichtigung o.a. Grundsätze
durchgeführt.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die Euro-Bestände werden grundsätzlich
mit ihrem Nominalbetrag bewertet.
Rückstellungen
Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem
Grunde, der Höhe bzw. dem Zeitpunkt nach noch nicht
sicher feststehen. Sie nehmen künftige Risiken vorweg
bzw. decken Schulden ab, die wirtschaftlich im laufenden
Berichtsjahr verursacht worden sind und bezüglich
derer wahrscheinlich von einer Inanspruchnahme des
Unternehmens auszugehen ist.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs.1 HGB gebildet. Die Berechnung ist im Wege der
Einzelermittlung erfolgt, so dass die Rückstellungen
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt
sind. Die in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen
sind bei tatsächlichem Anfall der
zurückgestellten Aufwendungen verbraucht worden.
Zuviel zurückgestellte Beträge wurden
ergebniswirksam aufgelöst.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Dieser stimmt
grundsätzlich mit ihrem Ausgabebetrag, d.h. dem Betrag
zu dem sie eingegangen wurden, überein.
c) Angaben zu Bilanzposten
Vermögen
Forderungen gegen Gesellschafter: 4.849,77 Euro
Fremdkapital
Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
· bis 1 Jahr: 33.722,68 Euro
· über 1 Jahr: 7.000,00 Euro
d) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Allgemeines zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert. Dieses Gliederungsschema
ist im Vergleich zum Vorjahr durch erstmalige Anwendung der
durch das BilRUG geänderten Vorschriften des HGB in
folgenden Punkten verändert: Streichung der bisherigen
Posten "außerordentliche Erträge" und
"außerordentliche Aufwendungen" sowie "Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" und
"außerordentliches Ergebnis", Einführung des
Postens "Ergebnis nach Steuern" zwischen den Posten
"Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" und "sonstige
Steuern".
e) Sonstige Angaben
Firma, Sitz, Registergericht
Die Yuman GmbH, Kleine Freiheit 48, 22767
Hamburg, hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in
das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der
Registernummer HRB 118085
Name und Beruf der Geschäftsführer
· Johannes Völcker, Kaufmann,
ausgeschieden mit Eintragung im Handelsregister am
14.04.2016
· Moritz Peters, Kaufmann, Bestellung mit
Eintragung im Handelsregister am 14.04.2016.
Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe
von 4.849,77 Euro sind zugleich Forderungen bzw.
ausgereichte (kurzfristige) Kredite an die
Geschäftsführung bei einer Laufzeit von einem
Jahr. Tilgungen sind jederzeit möglich, Sicherheiten
wurden nicht gestellt.
Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl i.S.v.
§285 Nr. 7 HGB: 0.
sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, den 27 April 2018, gez. Moritz Peters
Die Feststellung bzw. Billigung des
Jahresabschlusses erfolgte am: 27. April 2018.
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