BITUNOVA GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Fabian Kneule seit 18.3.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Yello Solar GmbHKarlsruheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023A. Bilanz der Yello Solar GmbH, Karlsruhe
B. AnhangB.I. AnlagespiegelEntwicklung des Anlagevermögens 2023 in €
B.II. Allgemeine GrundlagenDie Yello Solar GmbH hat ihren Sitz in Karlsruhe und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim (Reg.Nr. B 724147) eingetragen. Der Jahresabschluss der Yello Solar GmbH zum 31. Dezember 2023 ist entsprechend den Bestimmungen des HGB und des GmbHG erstellt und in Euro ausgewiesen. Es kommen die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften zur Anwendung. Die zur übersichtlicheren Darstellung in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Das einzige Mutterunternehmen, das einen Konzernabschluss erstellt ist die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (EnBW AG). Dieser Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt. Die Yello Solar GmbH wurde erstmalig im Geschäftsjahr 2023 in den Konzernabschluss einbezogen. An die Yello Solar GmbH ist die Yello Solar BG 1 GmbH & Co. KG zum 01.01.2023 angewachsen. Wesentliche Auswirkungen auf die jeweiligen Bilanzposten haben sich nicht ergeben, die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist daher gewährleistet. B.III. Bilanzierung und BewertungFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der Jahresabschluss ist unter Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt (vgl. Abschnitt B.IV. (5) + (6) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag). Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, planmäßig linear abgeschrieben. Die Sachanlagen werden nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Orientierung an den amtlichen AfA-Tabellen abgeschrieben. Unter den Sachanlagen werden als Operate Leasing klassifizierte Photovoltaikanlagen und Speicher ausgewiesen. Die Photovoltaikanlagen haben eine Nutzungsdauer von 20 Jahren und die Speicher besitzen eine Nutzungsdauer von 15 Jahren. Im Zugangsjahr erfolgen die Abschreibungen zeitanteilig (pro rata temporis). Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder niedrigeren Tagespreisen bewertet. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken werden durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. B.IV. Erläuterungen zur Bilanz(1) Anlagevermögen Die Gliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung gehen aus dem Punkt B.I. dargestellten Anlagespiegel hervor. (2) Vorräte Im Vorjahr betrafen die Vorräte (2.072.457,18 €) unfertige Leistungen und Waren. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um Mietforderungen (49.485,77 €, Vorjahr: 37.878,47 €). Forderungen gegen ein verbundenes Unternehmen bestanden im Vorjahr aus einer Darlehensgewährung (582.899,43 €). Die Sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus dem Finanzierungsleasing (6.844.735,63 €, Vorjahr: 0,00 €) sowie debitorische Kreditoren (71.722,84 €, Vorjahr: 6.961,50 €). Im Vorjahr waren zusätzlich geleistete Anzahlungen (6.448.891,99 €) enthalten. Die Forderungen aus dem Finanzierungsleasing in Höhe von 6.720.130,16 € haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Alle anderen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. (4) Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel betreffen das Guthaben bei der Berliner Volksbank. (5) + (6) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Das voll eingezahlte Stammkapital zum 31. Dezember 2023 wird zu 100 % von der EnBW AG gehalten. Der Verlustvortrag ergibt sich aus den Jahresfehlbeträgen und dem Jahresüberschuss der vergangenen Geschäftsjahre in Höhe von insgesamt 13.344.784,30 €. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2023 in Höhe von 1.296.301,29 € ergibt sich zum Bilanzstichtag ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 14.616.085,59 €, was eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit darstellt. Daneben war die Yello Solar GmbH in der Vergangenheit auf die Zurverfügungstellung finanzieller Mittel durch die EnBW AG angewiesen, um allen fälligen Verpflichtungen nachkommen zu können. Auf Basis der in der Unternehmensplanung dargestellten Liquiditätsabflüsse wird die Gesellschaft auch im Prognosezeitraum auf die Unterstützung der EnBW AG angewiesen sein. Die EnBW AG hat am 29. November 2023 zur Vermeidung einer Zahlungsunfähigkeit bzw. einer Überschuldung im Sinne der §§ 17 und 19 der Insolvenzordnung eine Patronatserklärung zugunsten der Yello Solar GmbH abgegeben. Entsprechend der Patronatserklärung vom 29. November 2023 hat sich die EnBW AG gegenüber der Yello Solar GmbH verpflichtet, der Yello Solar GmbH bis zu einem Höchstbetrag von 30 Mio. € alle erforderlichen finanziellen Mittel, die zur Beseitigung der Überschuldung oder zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen, damit diese ihren Verpflichtungen gegenüber Gläubigern bei Fälligkeit nachkommen kann. Die Patronatserklärung kann erstmals zum Ende des Geschäftsjahres 2025 mit Wirkung für die Zukunft mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Auf Grundlage der Patronatserklärung wurde der Jahresabschluss der Yello Solar GmbH unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) erstellt. (7) Rückstellungen Die Rückstellungen enthalten Steuerrückstellungen in Höhe von 32.488,00 € (Vorjahr: 0,00 €) und sonstige Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 360.972,69 € (Vorjahr: 1.263.644,35 €). (8) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von 14.966.569,72 € (Vorjahr: 24.117.958,67 €) aus Cash-Pool-Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin EnBW AG. Im Übrigen stammen die Verbindlichkeiten aus der Darlehensgewährung der EnBW AG sowie aus einer Verbindlichkeit gegenüber der DZ-4 GmbH. Durch den mit der EnBW AG abgeschlossenen Cash-Pool-Vertrag werden die in das Cash-Pooling-System einbezogenen Konten der Yello Solar GmbH durch einen valutagerechten Saldenübertrag an die EnBW AG glattgestellt. Diese werden valutagerecht seit dem 1. Januar 2023 wie folgt verzinst: Ein Forderungssaldo der Yello Solar GmbH gegenüber der EnBW AG wird auf Basis €STR flat verzinst, wobei eine negative Verzinsung ausgeschlossen ist. Ein Verbindlichkeitssaldo der Yello Solar GmbH gegenüber der EnBW AG wird auf Basis €STR flat verzinst, wobei eine negative Verzinsung ausgeschlossen ist. Weist der €STR-Zinssatz einen negativen Wert aus, fließt dieser mit dem Wert Null in die Berechnung ein. Die anfallenden Zinsen werden zum Quartalsultimo abgerechnet und kapitalisiert. Die Salden aus dem Forderungs- und Verbindlichkeitsclearing werden ab dem Zeitpunkt der internen Zahlung valutagerecht verzinst. Daneben wurde im Dezember 2019 ein langfristiges Ratendarlehen der EnBW AG über 15 Mio. € gewährt. Von dem Darlehensrahmen in Höhe von 15 Mio. € wurden am 20. Dezember 2019 10 Mio. € und am 20. Mai 2020 weitere 5 Mio. € in Anspruch genommen. Das Darlehen hat eine maximale Laufzeit bis zum 30. Dezember 2044 und ist in 25 Raten in Höhe von jeweils 600 T€ zurückzuführen. Zum Bilanzstichtag valutiert das Darlehen mit 12,6 Mio. € (Vorjahr: 13,2 Mio. €). Im August 2023 hat die Yello Solar GmbH ein weiteres langfristiges Ratendarlehen der EnBW AG über 9,5 Mio. € in Anspruch genommen. Das Darlehen hat eine maximale Laufzeit bis zum 30.12.2048 und ist in 25 Raten in Höhe von jeweils 380 T€ zurückzuführen. Zum Bilanzstichtag valutiert das Darlehen mit 9,5 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 21,1 Mio. € (Vorjahr: 12,6 Mio. €). Von diesen Verbindlichkeiten haben 17,2 Mio. € (Vorjahr: 10,2 Mio. €) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Alle anderen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. B.V. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse Es bestehen keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen außer im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind. Geschäftsführung Fabian Kneule, Ingersheim, Leiter Controlling Vertrieb, Operations & Innovation EnBW AG Angaben zu den Organen Die Geschäftsführung erhielt in 2023 keine Vergütung von der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Vorschüsse und Kredite an das Organmitglied gewährt. Es wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten des Organmitglieds eingegangen. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 keine Mitarbeiter.
Karlsruhe, 5. September 2024 Geschäftsführung Fabian Kneule ErgebnisverwendungsbeschlussDie alleinige Gesellschafterin beschließt den Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.296.301,29 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Feststellung JahresabschlussDie Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.09.2024 |
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