VERSON -Verwaltungs GmbHLiquidiert

47804 Krefeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 7993
Eingetragen
23.4.2003
Branche
Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und ErdgasTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernSpeichern von Gas zu Versorgungszwecken
Gegenstand
Die Beschaffung von Energie und Versorgung anderer mit Energie sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Teller
seit 10.12.2021
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

VERSON -Verwaltungs GmbH

Krefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Lagebericht

A. Grundlagen der Gesellschaft

1. Geschäftsmodell der Gesellschaft

Unternehmensgegenstand der VERSON-Verwaltungs GmbH, im Folgenden VERSON, ist gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der VERSON Energie-Partner GmbH & Co. KG, Krefeld, die die Beschaffung von Energie und Versorgung anderer mit Energie sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen zum Gegenstand hat. Im Jahr 2021 sollen alle Gesellschafter, bis auf die SWK ENERGIE GmbH, Krefeld, aus der VERSON Energie-Partner GmbH & Co. KG ausscheiden, so dass diese auf die SWK ENERGIE GmbH anwächst. Die SWK ENERGIE GmbH will im Jahr 2021 alle Anteile der VERSON erwerben. Im Anschluss soll diese verschmolzen oder liquidiert werden.

Die VERSON ist ein Tochterunternehmen der SWK ENERGIE GmbH, die unmittelbar die Mehrheit der Anteile und Stimmrechte hält.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 28.150 €. Daran beteiligt sind die SWK ENERGIE GmbH, Krefeld, mit 61,8 %, die Stadtwerke Willich GmbH, Willich, mit 15,1 %, die Stadtwerke Kempen GmbH, Kempen, mit 11,9 %, die Gemeindewerke Grefrath GmbH, Grefrath, mit 5,7 % und die Stadtwerke Goch GmbH, Goch, mit 5,5 %. Das Stammkapital wurde voll eingezahlt.

Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung erfolgen grundsätzlich mit einer Mehrheit von 75 % des gesamten Stammkapitals, sofern nichts anderes bestimmt ist.

Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter, die Geschäftsbesorgung erfolgt durch die SWKENERGIE GmbH.

B. Wirtschaftsbericht

Die Gesellschaft hat sich entsprechend der Prognose des Vorjahres entwickelt.

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Aufgrund der nicht vorhandenen operativen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft entfallen Aussagen zur allgemeinen Konjunktur und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

2. Geschäftsverlauf

Angaben zum Geschäftsverlauf sind ebenfalls nicht relevant, da die Gesellschaft im Berichtszeitraum nicht operativ tätig war.

3. Lage

Die VERSON erhält eine Kostenerstattung für sämtliche Aufwendungen aus der Geschäftsführungstätigkeit sowie eine Haftungsvergütung in Höhe von 6 % auf das eingezahlte Stammkapital. Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage hat sich im Geschäftsjahr 2020 entsprechend der Planung entwickelt.

4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die VERSON beschäftigt keine Mitarbeiter.

5. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Eine Aussage hierzu ist nicht relevant, da die Gesellschaft nicht operativ tätig ist.

C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Die Gesellschaft soll nicht fortgeführt werden.

 

Krefeld, den 28. Januar 2021

VERSON-Verwaltungs GmbH

Die Geschäftsführung

gez. T. Velser

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Umlaufvermögen 61.138,01 60.077,63
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.956,81 19.849,00
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 19.720,21 19.849,00
2. Sonstige Vermögensgegenstände 236,60 0,00
II. Guthaben bei Kreditinstituten 41.181,20 40.228,63
61.138,01 60.077,63

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 51.010,73 49.588,64
I. Gezeichnetes Kapital 28.150,00 28.150,00
II. Gewinnvortrag 21.438,64 20.016,55
III. Jahresüberschuss 1.422,09 1.422,09
B. Rückstellungen 3.167,28 3.067,28
1. Steuerrückstellungen 267,28 267,28
2. Sonstige Rückstellungen 2.900,00 2.800,00
C. Verbindlichkeiten 6.960,00 7.421,71
1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 6.960,00 7.140,00
2. Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 281,71
61.138,01 60.077,63

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2020 - 31.12.2020
EUR
1.1.2019 - 31.12.2019
EUR
1. Umsatzerlöse 15.544,15 15.260,50
2. Sonstige betriebliche Erträge 1.689,00 1.689,00
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 15.544,15 15.260,50
4. Ergebnis vor Steuern 1.689,00 1.689,00
5. Steuern vom Einkommen und Ertrag 266,91 266,91
6. Ergebnis nach Steuern 1.422,09 1.422,09
7. Jahresüberschuss 1.422,09 1.422,09

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der VERSON - Verwaltungs GmbH, Krefeld, im Folgenden VERSON GmbH, (Amtsgericht Krefeld, HR B 7993) wurde nach §§ 242 ff., 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Gesellschafterinnen der VERSON GmbH sind die SWK ENERGIE GmbH, Krefeld, die Stadtwerke Willich GmbH, Willich, die Stadtwerke Kempen GmbH, Kempen, die Gemeindewerke Grefrath GmbH, Grefrath und die Stadtwerke Goch GmbH, Goch. Es ist allerdings geplant, dass die SWK ENERGIE GmbH im Jahr 2021 alle Anteile der VERSON GmbH erwirbt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Berücksichtigung der für das Jahr 2021 geplanten Beendigung der Gesellschaft (Liquidation oder Verschmelzung).

Die VERSON GmbH erfüllt im Berichtsjahr die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss ist entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages nach den handelsrechtlichen Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt worden.

Die Gewinn- und Verlustrechnung, im Folgenden GuV, wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung des allgemeinen Ausfallrisikos zum Nennwert bilanziert. Soweit erforderlich, werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt.

Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt nach § 272 HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und zum Abschlussstichtag vorliegenden Beschlüssen.

Die Bilanz wird ohne Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen und berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in angemessener Höhe.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sämtliche Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

(1) Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um den Anspruch auf Kostenerstattung für die Geschäftsführungstätigkeit zzgl. Haftungsprämie (19.720,21 €) gegen die VERSON Energie - Partner GmbH & Co. KG.

(2) Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände weisen Forderungen aus Umsatzsteuer für das Geschäftsjahr 2020 (236,60 €) aus.

(3) Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen die Körperschaftsteuerschuld 2020 (267,28 €) und den Aufwand für die Jahresabschlussprüfung 2020 (2.900,00 €).

(4) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen weisen eine Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschafterin SWK ENERGIE GmbH aus, die die Kosten für die Geschäftsbesorgung im 2. Halbjahr 2020 (7.140,00 €) betrifft.

IV. Erläuterungen zu den Posten der GuV

(5) Umsatzerlöse

Die im Geschäftsjahr 2020 erzielten Umsatzerlöse (15.544,15 €) resultieren aus der Geschäftsführungstätigkeit für die VERSON Energie-Partner GmbH & Co. KG im Wirtschaftsjahr 2020 und wurden im Inland erzielt.

(6) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren in voller Höhe aus der Haftungsvergütung aus der Beteiligung an der VERSON Energie - Partner GmbH & Co. KG (1.689,00 €), die 6 % des eingezahlten Stammkapitals, das zu Beginn des Geschäftsjahres in der Bilanz ausgewiesen war, darstellt.

(7) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (15.544,15 €) enthalten im Wesentlichen die Abrechnungen aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit der SWK ENERGIE GmbH für das Jahr 2020 (12.000,00 €) und die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 (2.900,00 €).

(8) Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die ausgewiesene Steuer vom Einkommen und vom Ertrag (266,91 €) betrifft im Wesentlichen die voraussichtliche Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag 2020.

V. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt.

Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der VERSON Energie - Partner GmbH & Co. KG, Krefeld. Sie hält keine Einlage und ist am Vermögen der KG nicht beteiligt.

Im Jahr 2021 sollen die Gesellschaft und alle anderen Gesellschafter der VERSON Energie - Partner GmbH & Co. KG, bis auf die SWK ENERGIE GmbH, ausscheiden. Somit wird die VERSON Energie - Partner GmbH & Co. KG auf die SWK ENERGIE GmbH anwachsen.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen getätigt.

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 beträgt 2.900,00 € und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen.

Die VERSON - Verwaltungs GmbH ist ein Tochterunternehmen der SWK ENERGIE GmbH und wird gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss der SWK STADTWERKE KREFELD AG, Krefeld, einbezogen.

Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht sowie bekannt gemacht.

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten nach § 251 HGB.

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der GuV noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.

VI. Organe der VERSON - Verwaltungs GmbH

Geschäftsführung

Herr Thomas Velser, Mönchengladbach

Leiter Unternehmensentwicklung

der SWK STADTWERKE KREFELD AG

Der Geschäftsführer hat für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 eine Vergütung in Höhe von 12.000,00 € erhalten.

VII. Gewinnverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.422,09 € zusammen mit dem bestehenden Gewinnvortrag in Höhe von 21.438,64 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Krefeld, den 28. Januar 2021

VERSON - Verwaltungs GmbH

Die Geschäftsführung

gez. T. Velser

Die Gesellschafter der VERSON-Verwaltungs GmbH haben durch Beschluss vom 21.06.2021 die o.g. Gewinnverwendung beschlossen

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2021 durch Beschluss der Gesellschafterversammlung der VERSON-Verwaltungs GmbH festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die VERSON-Verwaltungs GmbH:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der VERSON-Verwaltungs GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, ein schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VERSON-Verwaltungs GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilan zieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegen stehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammen hängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Krefeld, den 23. März 2021

RSM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Sebastian Welling, Wirtschaftsprüfer

gez. Hans von Beckerath, Wirtschaftsprüfer

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