SWK Energie GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Teller seit 10.12.2021 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VERSON -Verwaltungs GmbHKrefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020LageberichtA. Grundlagen der Gesellschaft 1. Geschäftsmodell der Gesellschaft Unternehmensgegenstand der VERSON-Verwaltungs GmbH, im Folgenden VERSON, ist gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der VERSON Energie-Partner GmbH & Co. KG, Krefeld, die die Beschaffung von Energie und Versorgung anderer mit Energie sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen zum Gegenstand hat. Im Jahr 2021 sollen alle Gesellschafter, bis auf die SWK ENERGIE GmbH, Krefeld, aus der VERSON Energie-Partner GmbH & Co. KG ausscheiden, so dass diese auf die SWK ENERGIE GmbH anwächst. Die SWK ENERGIE GmbH will im Jahr 2021 alle Anteile der VERSON erwerben. Im Anschluss soll diese verschmolzen oder liquidiert werden. Die VERSON ist ein Tochterunternehmen der SWK ENERGIE GmbH, die unmittelbar die Mehrheit der Anteile und Stimmrechte hält. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 28.150 €. Daran beteiligt sind die SWK ENERGIE GmbH, Krefeld, mit 61,8 %, die Stadtwerke Willich GmbH, Willich, mit 15,1 %, die Stadtwerke Kempen GmbH, Kempen, mit 11,9 %, die Gemeindewerke Grefrath GmbH, Grefrath, mit 5,7 % und die Stadtwerke Goch GmbH, Goch, mit 5,5 %. Das Stammkapital wurde voll eingezahlt. Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung erfolgen grundsätzlich mit einer Mehrheit von 75 % des gesamten Stammkapitals, sofern nichts anderes bestimmt ist. Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter, die Geschäftsbesorgung erfolgt durch die SWKENERGIE GmbH. B. Wirtschaftsbericht Die Gesellschaft hat sich entsprechend der Prognose des Vorjahres entwickelt. 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Aufgrund der nicht vorhandenen operativen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft entfallen Aussagen zur allgemeinen Konjunktur und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. 2. Geschäftsverlauf Angaben zum Geschäftsverlauf sind ebenfalls nicht relevant, da die Gesellschaft im Berichtszeitraum nicht operativ tätig war. 3. Lage Die VERSON erhält eine Kostenerstattung für sämtliche Aufwendungen aus der Geschäftsführungstätigkeit sowie eine Haftungsvergütung in Höhe von 6 % auf das eingezahlte Stammkapital. Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage hat sich im Geschäftsjahr 2020 entsprechend der Planung entwickelt. 4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die VERSON beschäftigt keine Mitarbeiter. 5. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage Eine Aussage hierzu ist nicht relevant, da die Gesellschaft nicht operativ tätig ist. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Die Gesellschaft soll nicht fortgeführt werden.
Krefeld, den 28. Januar 2021 VERSON-Verwaltungs GmbH Die Geschäftsführung gez. T. Velser BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der VERSON - Verwaltungs GmbH, Krefeld, im Folgenden VERSON GmbH, (Amtsgericht Krefeld, HR B 7993) wurde nach §§ 242 ff., 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Gesellschafterinnen der VERSON GmbH sind die SWK ENERGIE GmbH, Krefeld, die Stadtwerke Willich GmbH, Willich, die Stadtwerke Kempen GmbH, Kempen, die Gemeindewerke Grefrath GmbH, Grefrath und die Stadtwerke Goch GmbH, Goch. Es ist allerdings geplant, dass die SWK ENERGIE GmbH im Jahr 2021 alle Anteile der VERSON GmbH erwirbt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Berücksichtigung der für das Jahr 2021 geplanten Beendigung der Gesellschaft (Liquidation oder Verschmelzung). Die VERSON GmbH erfüllt im Berichtsjahr die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss ist entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages nach den handelsrechtlichen Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung, im Folgenden GuV, wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung des allgemeinen Ausfallrisikos zum Nennwert bilanziert. Soweit erforderlich, werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt nach § 272 HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und zum Abschlussstichtag vorliegenden Beschlüssen. Die Bilanz wird ohne Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen und berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in angemessener Höhe. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sämtliche Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz (1) Forderungen gegen verbundene Unternehmen Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um den Anspruch auf Kostenerstattung für die Geschäftsführungstätigkeit zzgl. Haftungsprämie (19.720,21 €) gegen die VERSON Energie - Partner GmbH & Co. KG. (2) Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände weisen Forderungen aus Umsatzsteuer für das Geschäftsjahr 2020 (236,60 €) aus. (3) Rückstellungen Die Rückstellungen betreffen die Körperschaftsteuerschuld 2020 (267,28 €) und den Aufwand für die Jahresabschlussprüfung 2020 (2.900,00 €). (4) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen weisen eine Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschafterin SWK ENERGIE GmbH aus, die die Kosten für die Geschäftsbesorgung im 2. Halbjahr 2020 (7.140,00 €) betrifft. IV. Erläuterungen zu den Posten der GuV (5) Umsatzerlöse Die im Geschäftsjahr 2020 erzielten Umsatzerlöse (15.544,15 €) resultieren aus der Geschäftsführungstätigkeit für die VERSON Energie-Partner GmbH & Co. KG im Wirtschaftsjahr 2020 und wurden im Inland erzielt. (6) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren in voller Höhe aus der Haftungsvergütung aus der Beteiligung an der VERSON Energie - Partner GmbH & Co. KG (1.689,00 €), die 6 % des eingezahlten Stammkapitals, das zu Beginn des Geschäftsjahres in der Bilanz ausgewiesen war, darstellt. (7) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (15.544,15 €) enthalten im Wesentlichen die Abrechnungen aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit der SWK ENERGIE GmbH für das Jahr 2020 (12.000,00 €) und die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 (2.900,00 €). (8) Steuern vom Einkommen und Ertrag Die ausgewiesene Steuer vom Einkommen und vom Ertrag (266,91 €) betrifft im Wesentlichen die voraussichtliche Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag 2020. V. Sonstige Angaben Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt. Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der VERSON Energie - Partner GmbH & Co. KG, Krefeld. Sie hält keine Einlage und ist am Vermögen der KG nicht beteiligt. Im Jahr 2021 sollen die Gesellschaft und alle anderen Gesellschafter der VERSON Energie - Partner GmbH & Co. KG, bis auf die SWK ENERGIE GmbH, ausscheiden. Somit wird die VERSON Energie - Partner GmbH & Co. KG auf die SWK ENERGIE GmbH anwachsen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen getätigt. Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 beträgt 2.900,00 € und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. Die VERSON - Verwaltungs GmbH ist ein Tochterunternehmen der SWK ENERGIE GmbH und wird gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss der SWK STADTWERKE KREFELD AG, Krefeld, einbezogen. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht sowie bekannt gemacht. Es bestehen keine Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten nach § 251 HGB. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der GuV noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben. VI. Organe der VERSON - Verwaltungs GmbH Geschäftsführung Herr Thomas Velser, Mönchengladbach Leiter Unternehmensentwicklung der SWK STADTWERKE KREFELD AG Der Geschäftsführer hat für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 eine Vergütung in Höhe von 12.000,00 € erhalten. VII. GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.422,09 € zusammen mit dem bestehenden Gewinnvortrag in Höhe von 21.438,64 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Krefeld, den 28. Januar 2021 VERSON - Verwaltungs GmbH Die Geschäftsführung gez. T. Velser Die Gesellschafter der VERSON-Verwaltungs GmbH haben durch Beschluss vom 21.06.2021 die o.g. Gewinnverwendung beschlossen sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2021 durch Beschluss der Gesellschafterversammlung der VERSON-Verwaltungs GmbH festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die VERSON-Verwaltungs GmbH:Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VERSON-Verwaltungs GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, ein schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VERSON-Verwaltungs GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilan zieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegen stehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Krefeld, den 23. März 2021 RSM
GmbH
gez. Sebastian Welling, Wirtschaftsprüfer gez. Hans von Beckerath, Wirtschaftsprüfer |
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