RVL Grundstücksverwaltung GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lars Golatka seit 8.1.2026 | Vorstandsmitglied |
Dragica Mischler seit 8.9.2025 | Vorsitzender des Vorstands |
Holger Fabian Dr. Nieswandt seit 8.9.2025 | Vorstandsmitglied |
Achim Stegmann seit 11.8.2025 | Prokura |
Stefan Wolfgang Huhn seit 19.2.2025 | Prokura |
Oliver Back seit 19.2.2025 | Prokura |
Monika Dr. Dücker seit 19.2.2025 | Prokura |
Susanne Demski seit 19.2.2025 | Prokura |
Kai Ibscher seit 19.2.2025 | Prokura |
Markus Schäfer seit 19.2.2025 | Prokura |
Hans-Jürgen Sattler seit 15.3.2021 | Prokura |
Alexander Quint seit 15.3.2021 | Prokura |
Thomas Dresbach seit 25.8.2020 | Prokura |
Guntram Stark seit 25.8.2020 | Prokura |
Sebastian Kopp seit 25.8.2020 | Prokura |
Alexander Kohlt seit 25.8.2020 | Prokura |
Ulrike Schwarz seit 20.11.2019 | Prokura |
Theresa Axmann seit 20.11.2019 | Prokura |
Alexander Valerius seit 3.9.2018 | Prokura |
Timm Sebastian Höynck seit 8.8.2018 | Vorstandsmitglied |
Ulrich Dr. Staab seit 7.11.2017 | Prokura |
Karola Engelmann seit 31.3.2017 | Prokura |
Matthias Dr. Ising seit 8.1.2016 | Prokura |
Alexander Zinkant seit 13.3.2014 | Prokura |
Andreas Dr. Hasse seit 4.2.2014 | Prokura |
Petra Keis seit 4.2.2014 | Prokura |
Dirk Stötzel seit 4.2.2014 | Prokura |
Gregor Dr. Habermann seit 4.2.2014 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
R+V Pensionsfonds AktiengesellschaftWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023R+V Pensionsfonds AG Geschäftsbericht 2023 Vorgelegt zur ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024 LageberichtGeschäft und RahmenbedingungenGeschäftstätigkeit Die R+V Pensionsfonds AG, gegründet 2002, gehört als Unternehmen der R+V der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken an. Sie repräsentiert als Pensionsfonds einen der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Die R+V Pensionsfonds AG bietet zum einen beitragsbezogene Pensionspläne für arbeitgeberfinanzierte Beiträge und Entgeltumwandlungen an und unterstützt die Unternehmen zum anderen mit spezifischen Pensionsplänen zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen. Mit einem Anteil von 15,5 % ist die R+V Pensionsfonds AG Mitglied im Konsortium MetallRente Pensionsfonds. Organisatorische und rechtliche Struktur Die Anteile der R+V Pensionsfonds AG werden von der R+V Personen Holding GmbH gehalten. Die R+V Personen Holding GmbH wiederum ist eine hundertprozentige Tochter der R+V Versicherung AG. Die R+V Versicherung AG fungiert als Obergesellschaft des R+V Konzerns. Sie erstellt einen Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), in den die R+V Pensionsfonds AG einbezogen wird. Die R+V Versicherung AG befindet sich über direkt und indirekt gehaltene Anteile mehrheitlich im Besitz der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank. Weitere Anteile werden von genossenschaftlichen Verbänden und Instituten gehalten. Der Vorstand der R+V Versicherung AG trägt die Verantwortung für das gesamte Versicherungsgeschäft innerhalb der DZ BANK Gruppe. Die Vorstände der Gesellschaften der R+V sind teilweise in Personalunion besetzt. Der R+V Konzern wird geführt wie ein einheitliches Unternehmen. Zwischen den Gesellschaften der R+V wurden umfangreiche interne Ausgliederungsvereinbarungen abgeschlossen. Die pensionsfondstechnische Verwaltung für die R+V Pensionsfonds AG erfolgt durch die R+V Lebensversicherung AG. Der Vertrieb der Pensionspläne erfolgt neben den Außendienstorganisationen der R+V Lebensversicherung AG und der R+V Allgemeine Versicherung AG über die compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH und die Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen In dem nach § 312 Aktiengesetz (AktG) erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen hat der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Bericht erwähnten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass andere berichtspflichtige Maßnahmen weder getroffen noch unterlassen wurden, nicht benachteiligt wurde. Nichtfinanzielle Berichterstattung NachhaltigkeitsberichtEinen Überblick über sämtliche Aktivitäten zur Nachhaltigkeit ermöglicht der jährliche R+V-Nachhaltigkeitsbericht. Der Bericht entspricht den Richtlinien für Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global Reporting Initiative und erfüllt somit weltweit anerkannte Transparenz-Standards. Den vollständigen R+V-Nachhaltigkeitsbericht gibt es online auf der R+V-Homepage unter: www.nachhaltigkeitsbericht.ruv.de. Ausblick auf die nichtfinanzielle Erklärung - Erweiterte Anforderungen an die NachhaltigkeitsberichterstattungAls Bestandteil des europäischen "Green Deals" erweitert und standardisiert die Europäische Union die Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zusätzliche Transparenz soll die Vergleichbarkeit der nichtfinanziellen Erklärungen fördern. Mit Wirkung zum 5. Januar 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die von den Mitgliedsstaaten innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umzusetzen ist, in Kraft getreten. Bereits zum 31. Dezember 2024 wird die R+V Versicherung AG als Obergesellschaft des R+V Konzerns eine eigene, zur finanziellen Erklärung gleichgewichtete, nichtfinanzielle Erklärung abgeben und so die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung umsetzen. Zur Implementierung dieser umfangreichen neuen Anforderungen hat R+V das Programm "CSRD@R+V" aufgesetzt. Die im Jahr 2023 durchgeführte initiale Wesentlichkeitsanalyse diente zur Bestimmung des Umfangs der Berichtsanforderungen. In einem zweiten Schritt wird diese wiederholt, um den Umfang der Berichtsanforderungen für das Geschäftsjahr 2024 zu definieren. Die zu analysierenden Nachhaltigkeitsaspekte ergeben sich aus den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Neben zwei übergreifenden Querschnittsstandards, die auf Nachhaltigkeitsthemen anzuwenden sind, enthalten diese zehn thematische Standards, die unterschiedliche Aspekte der Bereiche Environmental, Social und Governance abdecken. Zudem erstellt die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) aktuell einen Entwurf, der unter anderem sektorspezifische Berichtsstandards beinhalten soll. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2023 wurde von den Folgen der anhaltend hohen Inflation und der restriktiven Geldpolitik der Notenbanken dominiert. Sowohl die Europäische Zentralbank (EZB) als auch die US-amerikanische Notenbank (Fed) erhöhten die Leitzinsen in der ersten Jahreshälfte mehrfach, um die starken Preissteigerungen zu bekämpfen. Die Inflation hatte ihren Höhepunkt im Herbst 2022 überschritten und ging seitdem zurück, lag zum Berichtszeitpunkt aber weiterhin deutlich über dem Ziel der Zentralbanken. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland kam zum Erliegen. Insbesondere das verarbeitende Gewerbe war durch eine schwache ausländische Nachfrage und hohe Kosten belastet. Kapitalintensive Branchen wie das Baugewerbe litten unter den stark gestiegenen Zinsen. Der Arbeitsmarkt zeigte sich trotz der schwachen Wirtschaftstätigkeit überraschend stabil, was in Teilen einem zunehmenden Fachkräftemangel zuzuschreiben ist. Die Löhne stiegen angesichts der hohen Inflation zwar deutlich an, insgesamt erlangten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland auf Jahressicht jedoch keine realen Einkommenszuwächse. Der private Konsum verzeichnete einen Rückgang. Angesichts des herausfordernden makroökonomischen Umfelds und der weltweit hohen geopolitischen Unsicherheiten ging das Bruttoinlandsprodukt für das Jahr 2023 in Deutschland um 0,3 % zurück. Die Inflation war, gemessen am harmonisierten Verbraucherpreisindex, im Geschäftsjahr mit 6,0 % gegenüber 8,7 % im Vorjahr rückläufig. Dies war überwiegend durch einen Rückgang der Steigerungen bei Energiepreisen bedingt. Entwicklung an den Kapitalmärkten Die Notenbanken setzten ihren 2022 begonnenen Zinserhöhungszyklus fort. Die EZB hob den Leitzins auf 4,5 % an, bevor sie den Zins ab September konstant hielt. Die amerikanische Fed beendete die Zinserhöhungen im Juli auf einem Niveau von 5,5 %. Mit den starken Zinsanstiegen kam es zu ersten Verwerfungen. Insbesondere im März sorgten eine Bankenkrise in den USA sowie eine notgedrungene Großbankenfusion in der Schweiz für Unruhe am Kapitalmarkt. Die Bankenkrise wurde durch umfassende Maßnahmen der Regulierungsbehörden zügig eingedämmt. An den Anleihemärkten fiel das Zinsniveau auf Jahressicht, nachdem jedoch unterjährig bis in den Herbst hinein ein deutlicher Zinsanstieg zu beobachten war. Die Verzinsung zehnjähriger Bundesanleihen verringerte sich um 0,5 Prozentpunkte und lag zum Jahresende 2023 bei 2,0 %. Die Risikoaufschläge (Spreads) von Pfandbriefen, Unternehmens- und Bankenanleihen notierten zum Jahresende niedriger. An den weltweiten Aktienmärkten setzte nach den starken Verlusten des Vorjahres eine deutliche Erholung ein. Der deutsche Aktienindex DAX, der neben der Marktentwicklung auch die Dividendenzahlungen berücksichtigt (Performanceindex), stieg bis zum Jahresende um 20,3 % gegenüber dem Vorjahr und notierte bei 16.752 Punkten. Der für den Euroraum maßgebliche Aktienindex Euro Stoxx 50 (Preisindex) stieg um 19,2 % gegenüber dem Vorjahr und notierte zum Jahresende bei 4.521 Punkten. Lage der Versicherungswirtschaft Die deutsche Versicherungswirtschaft hat das Jahr 2023 in einem Umfeld herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und globaler Unsicherheiten mit einem leichten Beitragszuwachs abgeschlossen. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in seiner Jahresmedienkonferenz Ende Januar 2024 bekanntgab, stiegen die Beitragseinnahmen über alle Sparten hinweg um 0,6 % auf 224,7 Mrd. Euro, vor allem durch Zuwächse in der Schaden- und Unfallversicherung sowie in der Privaten Krankenversicherung. In der Lebens- und Pensionsversicherung gingen die Beitragseinnahmen aktuellen Berechnungen zufolge um 5,3 % auf 92,0 Mrd. Euro zurück. Als Gründe nannte der GDV die schwierige gesamtwirtschaftliche Lage, die schwache Entwicklung bei den Reallöhnen sowie eine damit einhergehende Konsumzurückhaltung. Von der traditionell hohen Sparquote in Deutschland konnte die Branche nicht wie in der Vergangenheit profitieren. Während sich die laufenden Beiträge robust in etwa auf Vorjahresniveau bewegten, ging das traditionell sehr volatile Geschäft mit Einmalbeiträgen um 16,1 % zurück. Nach dem deutlichen Anstieg der gebuchten Beiträge im Vorjahr haben sich die Beitragseinnahmen der Pensionsfonds 2023 normalisiert. Der vorläufige Branchenwert liegt bei einem Volumen von 1,04 Mrd. Euro. Eine positive Entwicklung erfuhren die laufenden Neubeiträge für ein Jahr mit einem vorläufigen Plus von 17,8 %, wohingegen das Einmalbeitragsgeschäft volatil blieb. Die gesetzliche Rente alleine reicht nicht ausDem aktuellen Rentenversicherungsbericht 2023 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist zu entnehmen, dass die Relation von Renten zu Löhnen, das sogenannte Sicherungsniveau, vor Steuern von derzeit 48,2 % auf 45,0 % bis zum Jahr 2037 fallen wird. Das bedeutet, dass die alleinige Versorgung aus der gesetzlichen Rente geringer wird. Die Bundesregierung weist in dem Bericht ausdrücklich darauf hin, dass diese allein nicht mehr ausreichen wird. Es wird empfohlen die Möglichkeiten, die das Alterseinkünftegesetz und die staatliche Förderung bieten, auch zu nutzen. Positionierung der R+V Pensionsfonds AG im WettbewerbBasis für die Wahrnehmung des Auftrags der R+V als Vorsorge- und Versicherungsspezialist in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken ist die Zusammenarbeit mit den Volks- und Raiffeisenbanken. Gewährleistet wird dies auf Managementebene durch gemeinsame Gremien zur Abstimmung. Außerdem wird R+V durch Beiräte aus dem genossenschaftlichen Bereich unterstützt. Die R+V Pensionsfonds AG als Teil der R+V leistet ihren Beitrag dazu. Ein Schwerpunkt der R+V Pensionsfonds AG liegt als Anbieter im Segment der betrieblichen Altersversorgung auf speziellen Branchenlösungen. Aufgrund der zunehmenden Entwicklung von tarifvertraglichen Lösungen zur betrieblichen Altersversorgung verfügen Branchenversorgungswerke über ein hohes Wachstumspotenzial. Geschäftsverlauf der R+V Pensionsfonds AGEntwicklung des Pensionsfondsgeschäfts NeuzugangIm Geschäftsjahr wurden bei der R+V Pensionsfonds AG 5,8 Tsd. neue Verträge mit einem Neubeitrag von insgesamt 198,7 Mio. Euro abgeschlossen. Der Neubeitrag entfiel nahezu ausschließlich auf leistungsbezogene Pensionspläne gegen Einmalbeitrag. Die laufenden Neubeiträge lagen bei 6,0 Mio. Euro und entfielen vollständig auf beitragsbezogene Pensionspläne. Bestand an VersorgungsverhältnissenDie R+V Pensionsfonds AG verwaltete zum 31. Dezember 2023 einen weiter gewachsenen Bestand von 39,4 Tsd. Verträgen. Der laufende Beitrag des Bestandes, der sich nahezu ausschließlich auf beitragsbezogene Pensionspläne bezieht, stieg auf 23,9 Mio. Euro an. Eine Übersicht über die Bewegung des Bestandes ist in der Anlage zum Lagebericht dargestellt. Arten von PensionsplänenDie R+V Pensionsfonds AG bietet Pensionspläne zur Abbildung einer Leistungszusage (leistungsbezogene Pensionspläne), Pensionspläne auf Basis einer Beitragszusage mit Mindestleistung (beitragsbezogene Pensionspläne) und Pensionspläne mit einer beitragsorientierten Leistungszusage an. Bei den beitragsbezogenen Pensionsplänen hängt die Höhe der künftigen Versorgungsleistungen von der Entwicklung des mit den Beiträgen aufgebauten Versorgungskapitals ab. Bei Beginn der Altersrente steht für die Beitragszusage mit Mindestleistung mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge, gekürzt um die Beiträge zur Abdeckung des biometrischen Risikos, zur Verfügung. Bei der beitragsorientierten Leistungszusage wird ein definierter Beitrag zur Betriebsrente aufgewendet, aus dem sich die Versorgungsleistung zum Rentenbeginn bestimmt. Je nach Ausgestaltung der Pensionspläne ist das Vermögen in unterschiedlichen Sicherungsvermögen investiert. Für einen Teil des Bestandes sind die Pensionspläne mit einer kongruenten Rückdeckungsversicherung bei Lebensversicherungsunternehmen versehen (Sicherungsvermögen 4). Im Übrigen ist das Vermögen zur Bedeckung der Mindestleistung sicherheitsorientiert angelegt (Sicherungsvermögen 1), während die Anlage für das bei Rentenbeginn zusätzlich zur Verfügung stehende Versorgungskapital nach wachstumsorientierten Kriterien erfolgt (Sicherungsvermögen 2). Die Versorgungsleistungen werden als Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten gewährt. Darüber hinaus ist die Wahl eines Auszahlungsplans oder einer Einmalkapitalzahlung zu Rentenbeginn möglich. Bei den leistungsbezogenen Pensionsplänen werden unterschiedliche Arten offeriert. In den leistungsbezogenen versicherungsförmigen Pensionsplänen werden die zugesagten Leistungen garantiert. Die Pensionsfondszusagen sind dabei überwiegend mit einer kongruenten Rückdeckungsversicherung bei Lebensversicherungsunternehmen versehen (Sicherungsvermögen 4). Bei den übrigen Verträgen erfolgt die Anlage sicherheitsorientiert im Sicherungsvermögen 1. Die leistungsbezogenen liquiditätsschonenden beziehungsweise chancenorientierten Pensionspläne enthalten keine Garantien. Bei ihnen sind die Einlösungsbeträge auf Basis von § 236 Abs. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) mit besten Schätzwerten unter dem Vorbehalt eines Nachschusses kalkuliert; dafür partizipieren die Kunden uneingeschränkt an der Entwicklung des Kapitalanlageportfolios (Sicherungsvermögen 3). Sofern die Pensionspläne in Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen investieren, bestimmt sich der Wert der Kapitalanlage aus dem Wert der Versicherungen (Sicherungsvermögen 4). Die Versorgungsleistungen bei leistungsbezogenen chancenorientierten Pensionsplänen können sowohl lebenslange Renten als auch Kapitalzahlungen sein. Optional kann zusätzlich eine Hinterbliebenenabsicherung oder ein Berufsunfähigkeitsschutz mit versicherungsförmig garantierten Leistungen eingeschlossen werden (Sicherungsvermögen 4). Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und ErtragslageBeiträge Die gebuchten Bruttobeiträge der R+V Pensionsfonds AG lagen im Geschäftsjahr bei 218,1 Mio. Euro. Auf laufende Beiträge entfielen 22,1 Mio. Euro und auf Einmalbeiträge 196,0 Mio. Euro. Diese bezogen sich mit 194,3 Mio. Euro fast ausschließlich auf leistungsbezogene Pensionspläne, die zur Auslagerung von Direktzusagen dienen. Ergebnis aus Kapitalanlagen Die R+V Pensionsfonds AG erzielte aus ihren Kapitalanlagen und dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern laufende Erträge von 32,5 Mio. Euro. Dem standen laufende Aufwendungen von 6,2 Mio. Euro sowie Abschreibungen von 0,7 Mio. Euro gegenüber. Zudem wurden Erträge aus Zuschreibungen von 0,1 Mio. Euro und Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen von 34,9 Mio. Euro beziehungsweise Verluste von 23,1 Mio. Euro realisiert. Der Saldo aus nicht realisierten Gewinnen und Verlusten aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern betrug 103,0 Mio. Euro. Insgesamt lag das Ergebnis aus Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2023 bei 140,4 Mio. Euro. Aufwendungen für Versorgungsfälle Für Versorgungsfälle wandte die R+V Pensionsfonds AG im Geschäftsjahr brutto einen Betrag von 128,4 Mio. Euro auf (2022: 118,8 Mio. Euro). Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb Die Brutto-Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb beliefen sich auf 4,1 Mio. Euro (2022: 3,6 Mio. Euro). Gesamtergebnis Die R+V Pensionsfonds AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr einen Rohüberschuss nach Steuern von 3,2 Mio. Euro. Von diesem wurden 2,2 Mio. Euro in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung eingestellt. Der Jahresüberschuss betrug 1,0 Mio. Euro. Finanzlage Die R+V Pensionsfonds AG verfügte zum 31. Dezember 2023 über ein Eigenkapital von insgesamt 39,8 Mio. Euro. Das Eigenkapital setzte sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Das Eingeforderte Kapital blieb unverändert bei 4,7 Mio. Euro. Die Kapitalrücklage betrug wie im Vorjahr 18,2 Mio. Euro. Die Gewinnrücklagen erhöhten sich aufgrund der Einstellungen aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres und dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres um insgesamt 1,0 Mio. Euro auf 15,9 Mio. Euro. Der Bilanzgewinn 2023 lag bei 1,0 Mio. Euro. Die R+V Pensionsfonds AG konnte im Geschäftsjahr jederzeit ihre Auszahlungsverpflichtungen erfüllen. Anhaltspunkte für eine künftige Liquiditätsgefährdung sind nicht erkennbar. Bestand an Kapitalanlagen, Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Die Kapitalanlagen betrugen zum 31. Dezember 2023 insgesamt 2.498,0 Mio. Euro. Sie setzten sich zusammen aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko des Pensionsfonds sowie aus dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko des Pensionsfonds lagen zum 31. Dezember 2023 bei 385,8 Mio. Euro. Der Kapitalanlagebestand ist nahezu vollständig in Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen investiert. Innerhalb des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden folgende Kapitalanlagen ausgewiesen: Kapitalanlagen des beitragsbezogenen Pensionsplans, sofern keine Rückdeckungsversicherungen bei Lebensversicherungsunternehmen abgeschlossen wurden, die als zusätzliches Versorgungskapital das Vermögen zur Bedeckung der Mindestleistung übersteigen (Sicherungsvermögen 2), Kapitalanlagen des leistungsbezogenen chancenorientierten beziehungsweise liquiditätsschonenden Pensionsplans (Sicherungsvermögen 3), Rückdeckungsversicherungen bei Lebensversicherungsunternehmen für beitragsbezogene als auch für leistungsbezogene Pensionspläne (Sicherungsvermögen 4), Kapitalanlagen, die das Konsortium MetallRente Pensionsfonds betreffen und von der Allianz Pensionsfonds AG verwaltet werden (Sicherungsvermögen 5). Das Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erreichte zum Ende des Geschäftsjahres einen Stand von 2.112,3 Mio. Euro. Chancen- und RisikoberichtRisikomanagementsystem Ziel des Risikomanagements der R+V Pensionsfonds AG ist es, für die gesamte Geschäftstätigkeit die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Pensionsplänen und hierbei insbesondere die Solvabilität sowie die langfristige Risikotragfähigkeit, die Bildung ausreichender pensionsfondstechnischer Rückstellungen, die Anlage in geeignete Vermögenswerte, die Einhaltung der kaufmännischen Grundsätze einschließlich einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und die Einhaltung der übrigen finanziellen Grundlagen des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten. Risiken ergeben sich aus nachteiligen Entwicklungen für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage und bestehen in der Gefahr von zukünftigen Verlusten. Der Risikomanagementprozess umfasst die Identifikation, Analyse und Bewertung, Steuerung und Überwachung sowie Berichterstattung und Kommunikation der Risiken. Die einmal jährlich stattfindende Risikoinventur hat zum Ziel, die Risiken zu identifizieren und hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit zu beurteilen. Die Ergebnisse der Risikoinventur werden im Risikoprofil festgehalten. Die wesentlichen Risiken werden in diesem Chancen- und Risikobericht dargestellt sowie Maßnahmen zu deren Begrenzung erläutert. Die aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit und sämtliche wesentlichen Risiken werden in der vierteljährlich stattfindenden Risikokommission bewertet. Dies umfasst auch die Überprüfung verbindlich festgelegter Kennzahlen und Schwellenwerte. Bei Überschreitung eines definierten Indexwerts sind Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten. Bei wesentlichen Veränderungen von Risiken sind Meldungen an den Vorstand vorgesehen. Die risikorelevanten Unternehmensinformationen werden den zuständigen Aufsichtsgremien vierteljährlich sowie bedarfsweise ad hoc zur Verfügung gestellt. Governance-Struktur Das Risikomanagement der R+V Pensionsfonds AG ist integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung und der Governance-Struktur. Es stützt sich auf drei miteinander verbundene und in das Kontroll- und Überwachungsumfeld eingebettete sogenannte Verteidigungslinien in Form der operativen Risikosteuerung, der Risikoüberwachung und der internen Revision. Unter Risikosteuerung (1. Verteidigungslinie) ist die operative Umsetzung der Risikostrategie in den risikotragenden Geschäftsbereichen zu verstehen. Die operativen Geschäftsbereiche treffen Entscheidungen zur bewussten Übernahme oder Vermeidung von Risiken. Dabei haben sie die vorgegebenen Rahmenbedingungen und Risikolimitierungen zu beachten. Aufgaben der Risikoüberwachung (2. Verteidigungslinie) werden bei der R+V durch die Risikomanagementfunktion, die Compliance-Organisation und die versicherungsmathematische Funktion wahrgenommen. Im Sinne eines konsistenten Risikomanagementsystems erfolgt ein enger Austausch der genannten Funktionen untereinander. Die Risikomanagementfunktion der R+V unterstützt den Vorstand bei einer effektiven Handhabung des Risikomanagementsystems und überwacht sowohl dieses als auch das Risikoprofil. Das Risikomanagement setzt sich bei der R+V aus dem Gesamtrisikomanagement auf zentraler und dem Ressortrisikomanagement auf dezentraler Ebene zusammen. Es ist für die Identifikation, Analyse und Bewertung der Risiken im Rahmen des Risikomanagementprozesses gemäß ERB (Eigene Risikobeurteilung nach § 234d VAG in Verbindung mit § 237 VAG) verantwortlich. Dies schließt die Früherkennung, vollständige Erfassung und interne Überwachung aller wesentlichen Risiken ein. Dabei macht das Risikomanagement grundlegende Vorgaben für die anzuwendenden Risikomessmethoden. Darüber hinaus berichtet das Risikomanagement die Risiken an die Risikokommission, den Vorstand und den Aufsichtsrat. Die R+V Pensionsfonds AG hat die Risikomanagementfunktion auf die R+V Versicherung AG ausgegliedert. Die Aufgabe der Compliance-Organisation liegt vorrangig in der Überwachung der Einhaltung der externen Anforderungen. Sie prüft zudem, ob die internen Verfahren geeignet sind, um die Einhaltung der externen Anforderungen sicherzustellen. Darüber hinaus berät sie den Vorstand in Bezug auf die Einhaltung der für den Betrieb des Pensionsfondsgeschäfts geltenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften, beurteilt die möglichen Auswirkungen von Änderungen des Rechtsumfelds für das Unternehmen und identifiziert und beurteilt das mit der Verletzung der rechtlichen Vorgaben verbundene Risiko (Compliance-Risiko). Die Compliance-Aufgaben werden wegen der übergreifenden Organisation der Geschäftsprozesse unternehmensübergreifend durch eine zentrale Compliance-Stelle in Kooperation mit dezentralen Compliance-Stellen der Vorstandsressorts der R+V Versicherung AG wahrgenommen. Die vierteljährlich stattfindende Compliance-Konferenz ist das zentrale Koordinations- und Berichtsgremium der Compliance-Organisation. Dort werden die Aktivitäten der zentralen und dezentralen Compliance-Stellen berichtet und koordiniert sowie relevante Vorfälle behandelt. Bei besonders gravierenden Verstößen sind Ad-hoc-Meldungen an die zentrale Compliance-Stelle vorgesehen. Die R+V Pensionsfonds AG hat die Compliance-Aufgaben auf die R+V Versicherung AG ausgegliedert. Der Compliance-Beauftragte berichtet unmittelbar an den Vorstand und ist organisatorisch direkt dem Vorstandsvorsitzenden der R+V Versicherung AG zugeordnet. Die versicherungsmathematische Funktion ist in erster Linie mit Kontrollaufgaben im Hinblick auf die ordnungsgemäße Bildung der pensionsfondstechnischen Rückstellungen betraut. Im Einzelnen koordiniert sie die Berechnung der pensionsfondstechnischen Rückstellungen und gewährleistet die Angemessenheit der der Berechnung zugrunde liegenden Annahmen, Methoden und Modelle. Darüber hinaus bewertet sie die Qualität der bei der Berechnung der pensionsfondstechnischen Rückstellungen verwendeten Daten und Informationstechnologiesysteme. Mindestens einmal jährlich berichtet die versicherungsmathematische Funktion schriftlich an den Vorstand. Darüber hinaus gibt der Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion eine Stellungnahme zur allgemeinen Zeichnungs- und Annahmepolitik und zur Angemessenheit der Rückversicherungsvereinbarungen ab. Die Bewertung der Angemessenheit der pensionsfondstechnischen Rückstellungen und die Stellungnahme zur allgemeinen Zeichnungs- und Annahmepolitik enthalten auch eine Beurteilung im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken. Die R+V Pensionsfonds AG hat die versicherungsmathematische Funktion auf die R+V Lebensversicherung AG ausgegliedert. Die Konzern-Revision (3. Verteidigungslinie) prüft die Einhaltung der Regelungen des Risikomanagementsystems und deren Wirksamkeit. Die R+V Pensionsfonds AG hat die Revision auf die R+V Versicherung AG ausgegliedert. Die Konzern-Revision ist eine von den operativen Geschäftsbereichen unabhängige und organisatorisch selbständige Funktion. Sie ist der Geschäftsleitung unterstellt und organisatorisch direkt dem Vorstandsvorsitzenden der R+V Versicherung AG zugeordnet. Zur Behebung festgestellter Defizite werden Maßnahmen vereinbart und von der Konzern-Revision nachgehalten. Risikostrategie Die Grundsätze des Risikomanagements basieren auf der verabschiedeten und jährlich zu aktualisierenden Risikostrategie der R+V Pensionsfonds AG, die eng mit der Geschäftsstrategie verzahnt ist. Die risikostrategischen Ziele der R+V Pensionsfonds AG sehen ein bewusstes und kalkuliertes Eingehen von Risiken im Rahmen des definierten Risikoappetits vor, um Ertragschancen nutzen zu können. Alle wesentlichen Risiken der Gesellschaft sind Gegenstand der Risikostrategie. Die Rechnungsgrundlagen werden so bemessen, dass sie Sicherheitsmargen enthalten und Anpassungen an neueste Erkenntnisse berücksichtigen, um neben der aktuellen Risikosituation auch einer veränderten Risikosituation standzuhalten. Die Angemessenheit der verwendeten Rechnungsgrundlagen wird im Rahmen der Produktentwicklung und im Vertragsverlauf durch den Verantwortlichen Aktuar überwacht. Chancenmanagement Die Vision der R+V ist es, das genossenschaftliche Kompetenzzentrum für Absicherung sowie Gesundheits- und Zukunftsvorsorge zu sein und dies gemeinsam mit den Vertriebspartnern zu gestalten. Im Mittelpunkt des Strategieprogramms "WIR@R+V" steht die Kundenbegeisterung als wesentliche Basis für den zukünftigen Erfolg. Darüber hinaus soll die Ertragskraft durch eine verstärkte Ausrichtung auf Profitabilität weiter gesteigert werden, um auch zukünftig einen wesentlichen Beitrag zum Geschäftserfolg der Genossenschaftlichen FinanzGruppe zu leisten. Dabei bleibt der Wachstumskurs durch Stärkung der Zukunftsfelder Gesundheit, Mitglieder, Nachhaltigkeit und Omnikanal fest im Blick. Durch nachhaltiges und solides Wirtschaften wird stets eine angemessene Finanzkraft erhalten, um auch langfristig alle Leistungsversprechen als verlässlicher Partner zu bedienen Die R+V Pensionsfonds AG stellt als Spezialinstitut einen der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung dar und bietet beitragsbezogene Pensionspläne für arbeitgeberfinanzierte Beiträge und Entgeltumwandlungen sowie Pensionspläne zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen für Unternehmen. Die Einbettung der R+V Pensionsfonds AG in die Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken und die Zusammenarbeit mit den Spezialisten der compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH sowie der Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH stellen die Basis für eine individuelle, bedarfsgerechte Beratung dar. Aufgrund der Zunahme von tarifvertraglichen Lösungen zur betrieblichen Altersversorgung verfügen Branchenversorgungswerke über zukünftiges Wachstumspotenzial. Als wesentlicher Anbieter auf diesem speziellen Markt verfügt die R+V über entsprechende Expertinnen und Experten und ausgewiesenes Know-how. Aufgrund des Geschäftsmodells und der vorhandenen Risikotragfähigkeit kann die R+V Chancen in der Kapitalanlage insbesondere aus Investments mit längerem Zeithorizont und höherem Renditepotenzial weitgehend unabhängig von kurzfristigen Kapitalmarktschwankungen nutzen. Durch die breite Diversifikation reduziert die R+V Risiken aus potenziellen adversen Kapitalmarktentwicklungen. Regulatorische und gesamtwirtschaftliche Risikofaktoren Die R+V ist möglichen Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Gegenstand der Regulierung können grundsätzlich aufsichtsrechtliche, handelsrechtliche, kapitalmarktrechtliche, aktienrechtliche und steuerrechtliche Normen sein. Zudem unterliegt die R+V einer Reihe von gesamtwirtschaftlichen Risikofaktoren, die negative Auswirkungen auf Wachstum und Konjunktur haben können. Die weltweiten geopolitischen Spannungen können Beeinträchtigungen des globalen Handels nach sich ziehen. Neben den Auswirkungen von gestörten Lieferketten, besteht das Risiko, dass es zu einer erneuten Eskalation der Handelsfriktionen zwischen den USA, China und der EU kommt. Dies könnte negative Folgen für die globale Konjunktur und insbesondere für die exportabhängige deutsche Wirtschaft haben. Im Zuge der Sanktionen der westlichen Staaten gegenüber Russland als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine ergibt sich zusätzliches Spannungspotenzial zwischen der EU und den USA gegenüber Ländern, die diese Sanktionen nicht oder nur teilweise umsetzen, wie beispielsweise China. Einschränkungen im globalen Handel könnten bei Unternehmen in Deutschland einerseits zu höheren Importpreisen und einer Knappheit von Vorprodukten führen, und andererseits einen Rückgang von Exporten bewirken. Die anhaltenden fiskalpolitischen Probleme verschiedener Staaten haben zu hohen Schuldenständen und steigenden Zinslasten geführt. Dies belastet die Haushalte dieser Länder und begrenzt die finanziellen Spielräume für Investitionen und öffentliche Ausgaben. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte zurückgegangen. Die Schwächephase der deutschen Wirtschaft mit einem Wirtschaftswachstum nahe der Nulllinie setzt sich somit vorerst weiter fort, zumal das gestiegene Zinsniveau konjunkturell dämpfend wirkt. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass strukturelle Probleme wie Arbeitskräftemangel und weiterhin hohe Energiepreise zu einem erneuten Ansteigen der Inflation führen könnten, wobei die resultierende Inflation nicht nur transitorisch wäre, sondern langfristig oberhalb des Inflationsziels der EZB verharren würde. Kritisch wäre dies insbesondere dann, wenn es aufgrund der gestiegenen Preise, neben den Produktionsrückgängen in der verarbeitenden Industrie, zu einer Kaufzurückhaltung bei den Konsumenten und zu Lohnerhöhungen am Arbeitsmarkt käme, was in einer Lohn-Preis-Spirale münden würde. Dies könnte schlussendlich zu einer anhaltenden Phase der Stagflation führen, also einer Kombination von erhöhter Inflation, stagnierender Produktion und Nachfrage und steigender Arbeitslosigkeit. Zudem dürfte, nicht zuletzt aufgrund der pandemiebedingt noch weiter gestiegenen Staatsverschuldung in vulnerablen Ländern der Euro-Zone, der Spielraum der EZB bei der Inflationsbekämpfung im Vergleich zur Vergangenheit eingeschränkt sein. In Folge der Leitzinserhöhungen des Federal Reserve Board und der EZB in den letzten beiden Jahren haben die Marktzinsen wieder Werte erreicht, die zuletzt vor der Finanzkrise zu sehen waren. Das Zinsniveau zeigt Wirkung auf die Inflationsraten, die zum Ende des Geschäftsjahres aufgrund der schwachen Konjunktur und Basiseffekten bei den Energiepreisen schneller als von den Märkten erwartet sinken. Mit dem Inflationsziel der Zentralbanken von zwei Prozent wieder in Sicht, könnten die Leitzinsen im Laufe des kommenden Geschäftsjahres schneller als erwartet deutlich sinken. Bei einer zu schnellen Zinssenkung besteht das Risiko, dass inflationstreibende Effekte wie beispielsweise eine Lohn-Preis-Spirale die Inflation wieder nach oben drücken könnten. Nachhaltigkeitsrisiken Nachhaltigkeitsrisiken können Risikofaktoren für bestehende Risikoarten darstellen und werden in diesen berücksichtigt. Als Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Klima und Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG-Risiken: Environment, Social, Governance) definiert, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf den Wert der Investition oder auf den Wert der Verbindlichkeit sowie auf die Reputation haben könnte. Bei der R+V werden Nachhaltigkeitsrisiken nicht als eigenständige Risikoart aufgefasst. Unter dem Klima- und Umweltaspekt sind sowohl physische als auch transitorische Risiken bedeutsam. Bei den physischen Klima- und Umweltrisiken kann es sich um akute Ereignisse wie das vermehrte Auftreten von Naturkatastrophen handeln oder um negative Effekte, die auf einen dauerhaften Klimawandel zurückzuführen sind. Transitorische Risiken können im Zusammenhang mit dem Umstieg auf eine kohlenstoffärmere und ökologisch nachhaltigere Wirtschaft entstehen. Sie gehen häufig mit Gesetzesänderungen und verändertem Verbraucherverhalten einher. Durch den Klimawandel verursachte Schäden und die Transformation zu einer emissionsarmen Wirtschaft können erhebliche negative Konsequenzen für die Realwirtschaft und das Finanzsystem nach sich ziehen. Im pensionsfondstechnischen Risiko können sich Umweltverschmutzung und Klimawandel negativ auf die Gesundheit der versicherten Personen auswirken und damit die Anzahl der Leistungsfälle erhöhen. Des Weiteren können physische Klimarisiken, die als Umweltereignisse auftreten, operationelle Risiken auslösen, die dadurch verursacht werden, dass Gebäude nicht nutzbar sind oder IT-Infrastruktur ausfällt. Transitorische Klimarisiken können sich in erster Linie im Marktrisiko der R+V mit möglichen negativen Veränderungen der Marktwerte der Kapitalanlagen niederschlagen. Soziale Risiken können aufgrund unzureichender Standards für die Wahrung der Grundrechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder für deren Inklusion sowie aus unangemessenen Kundenpraktiken entstehen. Hierunter fallen etwa Verstöße gegen Standards des Arbeitsrechts, Arbeits- oder Gesundheitsschutzes. Darüber hinaus können soziale Risiken durch missbräuchliche Geschäftspraktiken gegenüber der Kundschaft hervorgerufen werden, insbesondere wenn dies langfristig zu einem geänderten Kunden- und Nachfrageverhalten führt. Risiken der Unternehmensführung entstehen beispielsweise durch unzureichende oder intransparente Governance-Strukturen oder unzureichende Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und aller Ausprägungen von Korruption. Soziale Risiken sowie Risiken der Unternehmensführung können operationelle Risiken auslösen sowie negative Auswirkungen auf die Reputation der R+V haben. Die in der nichtfinanziellen Berichterstattung beschriebene Nachhaltigkeitsberichtspflicht gemäß der CSRD sowie die zugehörigen Standards (ESRS) erweitern den Umfang des Risikomanagements in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit. Sie legen fest, welche wesentlichen Informationen Unternehmen in Bezug auf die Auswirkungen, Risiken und Chancen der Nachhaltigkeitsaspekte aus den Bereichen Environmental, Social und Governance (ESG-Risiken) berichten müssen. Der CSRD liegt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit zugrunde. Neben der Finanzperspektive muss somit auch die Wirkungsperspektive (das heißt die Auswirkungen auf Umwelt und Mensch) in die Risikobewertung einbezogen werden. Die Risikobewertung der Nachhaltigkeitsaspekte erfordert zudem eine kurz-, mittel- und langfristige Betrachtung. Die R+V Pensionsfonds AG wird erstmalig für das Geschäftsjahr 2024 berichtspflichtig gemäß der CSRD und hat zum Zwecke der Umsetzung der obenstehend beschriebenen neuen Anforderungen das Programm "CSRD@R+V" aufgesetzt, innerhalb welchem die für die R+V Pensionsfonds AG wesentlichen ESG-Risiken analysiert und bewertet werden. Pensionsfondstechnisches Risiko Das pensionsfondstechnische Risiko bezeichnet das Risiko, dass bedingt durch Zufall, Irrtum oder Änderung der tatsächliche Aufwand für Leistungen vom erwarteten Aufwand abweicht. Die Risikosituation eines Pensionsfonds ist wesentlich bestimmt durch die Art der angebotenen Pensionspläne. Bei den von der R+V Pensionsfonds AG angebotenen Pensionsplänen zur Durchführung einer Beitragszusage mit Mindestleistung ist durch die Kapitalanlage zu gewährleisten, dass beim vereinbarten Rentenbeginn mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht, abzüglich eventueller Beiträge für übernommene biometrische Risiken. Im Rentenbezug ist aufgrund der Leistungsgarantien das Risiko der Langlebigkeit von Bedeutung. Des Weiteren werden Pensionspläne angeboten, die versicherungsförmig garantierte Leistungen für Berufsunfähigkeits-, Alters- und Hinterbliebenenrenten gegen Einmalbeiträge zusagen. Hier sind das Zinsrisiko sowie das gesamte Spektrum der biometrischen Risikoarten in der betrieblichen Altersversorgung relevant. Diese Risiken managt die R+V Pensionsfonds AG je nach Pensionsplan. Zusätzliche Leistungsgarantien, die das Invaliditätsrisiko und das Todesfallrisiko der kollektiven Hinterbliebenenzusatzversorgung abdecken, werden vollständig rückversichert. Dadurch ist das Zinsgarantierisiko reduziert. Bei den von der R+V Pensionsfonds AG angebotenen Pensionsplänen zur Durchführung einer Leistungszusage ohne versicherungsförmige Garantien übernimmt die R+V Pensionsfonds AG weder pensionsfondstechnische noch Anlagerisiken, da die zugesagten Leistungen unter dem Vorbehalt eines Nachschusses stehen. Das gilt auch für die Phase des Rentenbezugs. Sollte ein geforderter Nachschuss nicht erbracht werden, wird die Zusage der R+V Pensionsfonds AG nach Maßgabe des noch vorhandenen Kapitals auf versicherungsförmig garantierte Leistungen herabgesetzt. In den laufenden Beiträgen und in der Deckungsrückstellung sind ausreichend Anteile zur Deckung der Kosten für die Verwaltung der Pensionsfondsverträge enthalten. Marktrisiko Das Marktrisiko bezeichnet die Gefahr, die sich aus Schwankungen in der Höhe oder in der Volatilität der Marktpreise für die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumente ergibt, die den Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens beeinflussen. Es spiegelt die strukturelle Inkongruenz zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten insbesondere im Hinblick auf deren Laufzeit wider. Zum Umgang mit Zinsrisiken, die sich aus den angebotenen Pensionsplänen ergeben, verweisen wir auf die Ausführungen im Kapitel Pensionsfondstechnisches Risiko. Die R+V Pensionsfonds AG wendet Standard- und Worst-Case-Szenarien an, wodurch die Auswirkungen ungünstiger Marktbewegungen auf das Kapitalanlageportfolio simuliert werden. Auf organisatorischer Ebene wird den Anlagerisiken durch eine strikte funktionale Trennung von Anlage, Abwicklung und Controlling begegnet. Die R+V Pensionsfonds AG trägt aufgrund des von ihr betriebenen Geschäfts lediglich Risiken in geringem Umfang, so dass sich Schwankungen der Marktpreise kaum auswirken. Bei den Investitionsentscheidungen berücksichtigt die R+V sowohl den umfassenden R+V-spezifischen Nachhaltigkeitsansatz als auch die gegebenenfalls abweichenden Ansätze der institutionellen Partner und Kunden. Im Rahmen des Nachhaltigkeitsansatzes der R+V werden sowohl auf ökologische und soziale Aspekte als auch auf solche der guten und fairen Unternehmensführung (sogenannte ESG-Kriterien) geachtet. Dieser Ansatz geht über das Anwenden von vordefinierten Ausschlüssen hinaus, in dem ESG-Kriterien grundsätzlich in den Prozess für Investment-Entscheidungen integriert werden. Insbesondere bei Anlagestrategien auf Rechnung und Risiko der Kunden der R+V im Segment der betrieblichen Altersvorsorge stehen die Präferenzen der Partner und Kunden im Vordergrund. Gegenparteiausfallrisiko Das Gegenparteiausfallrisiko trägt möglichen Verlusten Rechnung, die sich aus einem unerwarteten Ausfall oder der Verschlechterung der Bonität von Gegenparteien und Schuldnern während der folgenden zwölf Monate ergeben. Die R+V Pensionsfonds AG trägt Gegenparteiausfallrisiken lediglich in geringem Umfang, da die Kapitalanlagen nahezu ausschließlich in Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen investiert sind. Die Lebensversicherungsunternehmen, bei denen die R+V Pensionsfonds AG Verträge abgeschlossen hat, sind in die Risikomanagementprozesse der R+V integriert und von guter Bonität. Im Konsortium MetallRente sind Kapitalanlagen in Verträge bei der Allianz Lebensversicherungs-AG angelegt. Die Allianz Lebensversicherungs-AG ist von guter Bonität. Operationelles Risiko Das operationelle Risiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen oder aus mitarbeiter- und systembedingten oder externen Vorfällen. Rechtsrisiken sind hierin eingeschlossen. Die R+V setzt für das Management und Controlling operationeller Risiken szenariobasierte Risk Self Assessments (RSA) sowie Risikoindikatoren ein. Im Rahmen der RSA werden operationelle Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Schadenhöhe bewertet. In Ausnahmefällen können qualitative Bewertungen herangezogen werden. Risikoindikatoren ermöglichen frühzeitige Aussagen zu Trends und Häufungen in der Risikoentwicklung und erlauben es, Schwächen in den Geschäftsprozessen zu erkennen. Auf Basis vorgegebener Schwellenwerte werden Risikosituationen mittels einer Ampellogik signalisiert. Zur Unterstützung des Managements des operationellen Risikos sind alle Geschäftsprozesse der R+V nach den Vorgaben der Rahmenrichtlinie für die Befugnisse und Vollmachten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaften der R+V strukturiert. Für die in dieser Richtlinie nicht geregelten Bereiche liegen weitere Richtlinien, insbesondere Annahme- und Zeichnungsrichtlinien, vor. Ein wesentliches Instrument zur Begrenzung der operationellen Risiken stellt das Interne Kontrollsystem (IKS) dar. Durch Regelungen und Kontrollen in den Fachbereichen und die Überprüfung der Anwendung und Wirksamkeit des IKS durch die Konzern-Revision wird dem Risiko von Fehlentwicklungen und dolosen Handlungen begegnet. Zur Minderung von Rechtsrisiken wird die einschlägige Rechtsprechung beobachtet und analysiert, um entsprechenden Handlungsbedarf rechtzeitig zu erkennen und in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Rechtsstreitigkeiten aus der Schaden- beziehungsweise Leistungsbearbeitung von Versorgungsfällen sind in den pensionsfondstechnischen Rückstellungen berücksichtigt und somit nicht Gegenstand des operationellen Risikos. Im Rahmen der IT-Strategie ist die Gewährleistung eines stabilen, sicheren und wirtschaftlichen Betriebs der Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen und der Anwendungssysteme elementar. Der IT-Betrieb findet weitgehend zentralisiert und mit hoher Fertigungstiefe statt. Dies erfolgt unter Anwendung standardisierter IT-Prozesse und -Verfahren, der Verwendung von Best-Practice-Ansätzen und enger Orientierung an Marktstandards. Physische und logische Schutzvorkehrungen dienen der Sicherheit von Daten und Anwendungen sowie der Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs. Eine besondere Gefahr wäre der teilweise oder totale Ausfall von Datenverarbeitungssystemen. Die R+V hat durch zwei getrennte Rechenzentrumsstandorte mit Daten- und Systemspiegelung, besonderer Zutrittssicherung, Brandschutzvorkehrungen und abgesicherter Stromversorgung über Notstromaggregate Vorsorge getroffen. Ein definiertes Wiederanlaufverfahren für den Katastrophenfall wird durch Übungen auf seine Wirksamkeit überprüft. Datensicherungen erfolgen in unterschiedlichen Gebäuden mit hochabgesicherten Räumen. Darüber hinaus werden die Daten auf einen Bandroboter in einen ausgelagerten und entfernten Standort gespiegelt. Das Sicherheitsniveau wird unterstützt durch systematische Schutzbedarfsfeststellungen, Sicherheitskonzepte auf Grundlage definierter IT-Sicherheitsstandards, Notfallkonzepte sowie durch ein Kapazitätenmanagement. Das Kapazitätenmanagement erfolgt unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten und sieht für geeignete Aufgaben die flexible Nutzung von Sourcing-Optionen und den risikobasierten Einsatz von IT-Providern vor. Diese werden bei Bedarf in die Prozesse integriert und risikoorientiert überwacht. Die Gesellschaft setzt für das Management und Controlling der Cyber-/Informationsrisiken einen Informationsrisikomanagementprozess mit entsprechenden Rollen, Verantwortlichkeiten und Verfahren ein. Die Risiken werden dabei ganzheitlich betrachtet. Zur Identifikation von Cyber-/Informationsrisiken werden verschiedene Instrumente des Informations- und IT-Sicherheitsmanagements, wie zum Beispiel Soll-Ist-Vergleiche und Penetration-Testings eingesetzt. Über die Behandlung identifizierter Risiken entscheidet der jeweilige Informationsrisikoeigentümer entlang der Systematik und der Schritte des etablierten Informationsrisikomanagementprozesses. Zum Schutz gegen mögliche Auslagerungsrisiken erfolgen eine strukturierte Kategorisierung der Auslagerungen, die Identifizierung potenzieller Risikofaktoren im Rahmen der Risikoanalyse, die Ableitung von Auflagen zur Risikominderung inklusive vertraglich zu vereinbarender Standardinhalte sowie die Einbindung in das Notfallmanagement. Zur Sicherung der Betriebsfortführung verfügt die R+V über ein Business-Continuity-Managementsystem (BCM-System), das auch das Notfall- und Krisenmanagement umfasst. Durch das BCM soll gewährleistet werden, dass der Geschäftsbetrieb der Gesellschaften im Not- und Krisenfall aufrechterhalten werden kann. Zu diesem Zwecke werden die (zeit-)kritischen Geschäftsprozesse mit den benötigten Ressourcen erfasst sowie hierzu notwendige Dokumentationen, wie beispielsweise Geschäftsfortführungspläne, erstellt und überprüft. Für die Bewältigung von Not- und Krisenfällen bestehen darüber hinaus gesonderte Organisationsstrukturen, zum Beispiel R+V-Krisenstab / Lagezentrum sowie die einzelnen Notfallteams der Ressorts und Standorte. Für die sichere und effiziente Durchführung von Projekten hat die R+V eine Investitionskommission installiert, die Entscheidungsvorlagen zur Bewilligung sowie die Begleitung von Großprojekten vornimmt. Nach Projektgenehmigung berichten die Projektleitungen aller Großprojekte an die Investitionskommission. Dadurch sind die Projekte an ein unabhängiges und enges Projekt-Controlling geknüpft. Liquiditätsrisiko Unter Liquiditätsrisiko ist das Risiko zu verstehen, dass Unternehmen nicht in der Lage sind, Anlagen und andere Vermögenswerte zu realisieren, um ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Die Liquidität der R+V Pensionsfonds AG wird zentral überwacht und gesteuert. In die Steuerung sind sämtliche Zahlungsströme aus dem pensionsfondstechnischen Geschäft, den Kapitalanlagen sowie der allgemeinen Verwaltung einbezogen. Risikokonzentrationen Risikokonzentrationen im weiteren Sinne sind Ansammlungen von Einzelrisiken, die sich aufgrund hoher Abhängigkeiten beziehungsweise verwandter Wirkungszusammenhänge mit deutlich erhöhter Wahrscheinlichkeit gemeinsam realisieren können. Die Abhängigkeiten und die Verwandtschaft der Wirkungszusammenhänge offenbaren sich teilweise erst in Stresssituationen. Bei über 95 % der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko der R+V Pensionsfonds AG handelt es sich um Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen. Das Anlageverhalten der Lebensversicherungsgesellschaften ist darauf ausgerichtet, Risikokonzentrationen im Portfolio zu vermeiden und durch eine weitgehende Diversifikation der Anlagen eine Optimierung des Risikoprofils zu erreichen. Hierzu trägt die Einhaltung der durch die internen Regelungen in der Risikomanagementleitlinie für das Anlagerisiko vorgegebenen quantitativen Grenzen gemäß dem Grundsatz der angemessenen Mischung und Streuung bei. In diesem Fall gilt auch die Anlage in Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen als angemessen gemischt und gestreut. Darüber hinaus ist auch das Anlageverhalten für die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern darauf ausgerichtet, Risikokonzentrationen im Portfolio zu vermeiden und durch Diversifikation der Anlagen eine Minderung der Risiken zu erreichen. Strategisches Risiko Das strategische Risiko ergibt sich aus strategischen Geschäftsentscheidungen beziehungsweise daraus, dass diese nicht einem geänderten Wirtschaftsumfeld angepasst werden. Veränderungen in den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie Veränderungen in Markt und Wettbewerb unterliegen einer ständigen Beobachtung, um rechtzeitig und angemessen auf Chancen und Risiken reagieren zu können. Die R+V analysiert und prognostiziert laufend nationale und globale Sachverhalte mit Einfluss auf geschäftsrelevante Parameter. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden beispielsweise hinsichtlich der Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden ausgewertet und finden Eingang in die Entwicklung neuer Produkte der R+V. Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes, der sich aus einer möglichen Beschädigung der Reputation des Unternehmens oder der gesamten Branche infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (zum Beispiel bei Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären, Behörden, Medien) ergibt. Reputationsrisiken treten als eigenständige Risiken auf (primäres Reputationsrisiko) oder sie entstehen als mittelbare oder unmittelbare Folge anderer Risikoarten wie insbesondere des operationellen Risikos (sekundäres Reputationsrisiko). Die Unternehmenskommunikation der R+V wird zentral koordiniert, um einer falschen Darstellung von Sachverhalten entgegentreten zu können. Die Berichterstattung in den Medien über die Versicherungswirtschaft im Allgemeinen und der R+V im Besonderen wird über alle Ressorts hinweg beobachtet und laufend analysiert. Risikotragfähigkeit Die Berechnung der aufsichtsrechtlichen Risikotragfähigkeit (Solvabilitätsquote) der R+V Pensionsfonds AG erfolgt unter Beachtung der aktuell geltenden, branchenbezogenen Gesetzgebung und beschreibt den Grad der Überdeckung der aufsichtsrechtlich geforderten Mindest-Solvabilitätsquote durch verfügbare Eigenmittel. Zusätzlich erfolgt eine Bewertung des Finanzierungsbedarfs. Dabei wird eingeschätzt, ob die bestehenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Bedeckung der pensionsfondstechnischen Passiva, die Kapitalausstattung und die Risikotragfähigkeit auch künftig sowie unter Berücksichtigung von Risiken erfüllt werden. Für diese Beurteilung werden neben bestehenden Analysen und Berichten auch Projektionsrechnungen genutzt. Die aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit der R+V Pensionsfonds AG überschreitet per 31. Dezember 2023 die geforderte Mindest-Solvabilitätsquote. Genehmigungspflichtige Eigenmittel werden bei der Berechnung der Solvabilitätsquote nicht berücksichtigt. Auf Basis der im Rahmen der internen Planung angewendeten Kapitalmarktszenarien zeigt sich, dass die Solvabilitätsquote der R+V Pensionsfonds AG auch zum 31. Dezember 2024 oberhalb der gesetzlichen Mindestanforderung liegen wird. Risikosituation Die aktuellen aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen werden erfüllt. Die aktuelle Risikosituation liegt innerhalb der Risikotragfähigkeit der Gesellschaft. Über die in diesem Bericht beschriebenen Risiken hinaus sind aus heutiger Sicht keine weiteren Entwicklungen erkennbar, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der R+V Pensionsfonds AG nachhaltig beeinträchtigen. PrognoseberichtVorbehalt bei Zukunftsaussagen Die Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen unter Zugrundelegung der heute zur Verfügung stehenden Erkenntnisse über Branchenaussichten, zukünftige wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen und Entwicklungstrends sowie deren wesentliche Einflussfaktoren. Diese Aussichten, Rahmenbedingungen und Trends können sich natürlich in Zukunft verändern, ohne dass dies bereits jetzt vorhersehbar ist. Insgesamt kann daher die tatsächliche Entwicklung der R+V Pensionsfonds AG wesentlich von den Prognosen abweichen. Die Einschätzungen beruhen dabei in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen. Die berücksichtigten Annahmen basieren auf den Bewertungsfaktoren und Erkenntnissen zum Bilanzstichtag und sind insbesondere im Hinblick auf die weiteren zukünftigen Entwicklungen von erheblichen Unsicherheiten geprägt. Somit spiegeln sich in der folgenden Einschätzung der Entwicklung der R+V Pensionsfonds AG unvollkommene Annahmen und subjektive Ansichten wider, für die keine Haftung übernommen werden kann. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Aufgrund der anhaltenden geopolitischen Spannungen und politischen Belastungen agieren viele Unternehmen und Haushalte weiter unter hoher Unsicherheit. Wirtschaftsforscher erwarten, dass sich das globale Wachstum erneut abschwächen wird, bei gleichzeitig weiter rückläufigen Inflationsraten. Damit setzt sich die bereits begonnene makroökonomische Normalisierung nach den Krisenereignissen der letzten Jahre fort. Der Sachverständigenrat prognostiziert in seinem Herbst-Jahresgutachten ein Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2024 von 0,7 % in Deutschland und von 1,1 % im Euroraum. Für die Inflationsrate wird mit einem Rückgang auf 2,6 % in Deutschland und auf 2,9 % im Euroraum gerechnet. Entwicklung an den Kapitalmärkten Die Entwicklung an den Kapitalmärkten dürfte im Jahr 2024 von der Entwicklung der Inflation, der Konjunktur und dem Ausgang diverser Wahlen geprägt sein. Die großen Notenbanken könnten nach einer Stabilisierungsphase beginnen, ihre Zinsen zu senken. Spreads von Unternehmensanleihen und Aktien könnten positiv auf die nachlassenden Konjunkturrisiken reagieren. Aufgrund geopolitischer Unsicherheiten und insbesondere der anstehenden Wahlen in den USA könnte die Volatilität an den Kapitalmärkten erhöht bleiben. In der Kapitalanlagestrategie der R+V sorgt der hohe Anteil festverzinslicher und bonitätsstarker Wertpapiere dafür, dass die versicherungstechnischen Verpflichtungen jederzeit erfüllt werden können. Die Chancen an den Zins- und Kreditmärkten sollen unter der Voraussetzung weiterhin hoher Qualität der Titel, breiter Streuung und starker Risikokontrolle genutzt werden, insbesondere durch Investitionen in Staats- und Unternehmensanleihen. Basis der Kapitalanlagetätigkeit bleibt eine langfristige Anlagestrategie, verbunden mit einem integrierten Risikomanagement. Entwicklung der R+V Pensionsfonds AG Der Zinsanstieg hat sich im Jahresverlauf weiter fortgesetzt. Die R+V Pensionsfonds AG wird die Chancen nutzen, die sich aus der Veränderung von Rahmen- und Marktbedingungen durch den Zinsanstieg ergeben. Langfristig wirkt der Zinsanstieg positiv auf die Risikotragfähigkeit und Ertragskraft der R+V Pensionsfonds AG. Kurzfristige Risiken, die sich aus den Änderungen ergeben, sollen erkannt und beherrschbar gemacht werden. Die Vision der R+V ist es, das genossenschaftliche Kompetenzzentrum für Absicherung sowie Gesundheits- und Zukunftsvorsorge zu sein und dies gemeinsam mit den Vertriebspartnern zu gestalten. Im Mittelpunkt des Strategieprogramms "WIR@R+V" steht die Kundenbegeisterung als wesentliche Basis für den zukünftigen Erfolg. Darüber hinaus soll die Ertragskraft durch eine verstärkte Ausrichtung auf Profitabilität weiter gesteigert werden, um auch zukünftig einen wesentlichen Beitrag zum Geschäftserfolg der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken zu leisten. Dabei bleibt der Wachstumskurs durch Stärkung der Zukunftsfelder Gesundheit, Mitglieder, Nachhaltigkeit und Omnikanal fest im Blick. Durch nachhaltiges und solides Wirtschaften wird stets eine angemessene Finanzkraft erhalten, um auch langfristig alle Leistungsversprechen als verlässlicher Partner zu bedienen. Besondere Impulse können in der betrieblichen Altersversorgung vom Mittelstand ausgehen. In Firmen mit weniger als hundert Beschäftigten nutzen viele Arbeitnehmer noch nicht die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung. Dieser Umstand wurde bereits im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) besonders berücksichtigt. Tarifgestützte Versorgungswerke helfen dabei, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung auszubauen. Im Einmalbeitragsgeschäft erwartet die R+V Pensionsfonds AG wieder eine Normalisierung des Neugeschäfts und infolgedessen ein Angleichen der gebuchten Beiträge an das Niveau der Vorjahre. Insgesamt erwartet die R+V Pensionsfonds AG, den positiven Geschäftsverlauf der vergangenen Jahre fortzusetzen und einen konstant bleibenden Bilanzgewinn auszuweisen. Dank Der Vorstand dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich für ihren engagierten Einsatz und die geleistete Arbeit in diesem erneut nicht einfachen Geschäftsjahr und spricht hierfür seine Anerkennung aus. Die Geschäftspartner in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken haben auch im Jahr 2023 wieder einen großen Beitrag zum Erfolg der R+V Pensionsfonds AG geleistet. Ihnen spricht der Vorstand seinen Dank aus.
Wiesbaden, 29. Februar 2024 Der Vorstand Anlage zum Lagebericht
Jahresabschluss 2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Wiesbaden, 28. Februar 2024 Lau-Buschner, Treuhänderin Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten D.II. und E.I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 240 Satz 1 Nummer 10 bis 12 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist.
Wiesbaden, 22. Februar 2024 Schäfer, Verantwortlicher Aktuar
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangBilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss 2023 der R+V Pensionsfonds AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds (RechPensV) sowie weiteren einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Rechtsverordnungen aufgestellt. Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vermindert um Abschreibungen, bilanziert. Wenn die Gründe für eine in der Vergangenheit getätigte Abschreibung nicht mehr bestanden, wurden gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB Zuschreibungen auf den beizulegenden Wert bis maximal zum Anschaffungswert vorgenommen. Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, die gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet sind, wurden gemäß Wahlrecht nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung mit dem am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Andernfalls erfolgt der Ansatz mit dem Anschaffungswert. Für einen Beteiligungsvertrag wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konsortialführers übernommen. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet sind, wurden mit dem fortgeführten Anschaffungswert angesetzt. Bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wurde auf den beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Amortisation einer Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag erfolgte unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Wenn die Gründe für eine in der Vergangenheit getätigte Abschreibung im Anlage- oder Umlaufvermögen nicht mehr bestanden, wurden gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB Zuschreibungen auf den beizulegenden Wert bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen wurden zum Zeitwert bilanziert. Das Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wurde mit dem Zeitwert bilanziert. Ein in den Sonstigen Forderungen enthaltenes Gründungsstockdarlehen wurde zum Nennwert bilanziert. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen dienen, wurden entsprechend § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den entsprechenden Schulden verrechnet. Der Zinsanteil der Veränderung des Vermögensgegenstandes wurde mit dem Zinsanteil der Veränderung der korrespondierenden Verpflichtung verrechnet. Der Ansatz aller übrigen Aktiva erfolgte mit dem Nennwert. Aufgrund abweichender handels- und steuerrechtlicher Wertansätze bei folgenden Bilanzposten ergeben sich zum 31. Dezember 2023 aktive latente Steuern:
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit folgendem Steuersatz:
Die aktiven latenten Steuern werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB zum 31. Dezember 2023 nicht bilanziert. Die Brutto-Beitragsüberträge für das selbst abgeschlossene Pensionsfondsgeschäft wurden zeitanteilig für im Geschäftsjahr eingegangene Beitragseinnahmen gebildet, sofern diese künftige Berichtsperioden betreffen und übertragungsfähig waren. Für einen Beteiligungsvertrag wurden die anteiligen Beitragsüberträge vom federführenden Unternehmen berechnet. Die Deckungsrückstellung für das selbst abgeschlossene Pensionsfondsgeschäft wurde für jeden Versorgungsvertrag prinzipiell einzeln und prospektiv berechnet, soweit die garantierte Mindestleistung aus der Beitragszusage, die versicherungsförmige Garantie aus der Leistungszusage und die Deckungsrückstellung für Versorgungsempfänger betroffen sind. Gemäß der Verordnung betreffend die Aufsicht über Pensionsfonds (PFAV) wurden für Verträge mit einem Rechnungszins oberhalb des Referenzzinssatzes von 1,57 % Zinszusatzrückstellungen ermittelt. Die Deckungsrückstellung betrifft ferner die Verpflichtung des Pensionsfonds aus der optionalen Erwerbsminderungszusatzrente. Die Deckungsrückstellung wurde für jeden Versorgungsberechtigten, der von der Option Gebrauch gemacht hat, einzeln und prospektiv gerechnet. Bei den beitragsbezogenen Pensionsplänen wurde der Teil des Beitrags, der nicht zur Finanzierung der garantierten Mindestleistung benötigt wird, zum Aufbau eines zusätzlichen Versorgungskapitals verwendet. Das Risiko für die Anlage des zusätzlichen Versorgungskapitals wird von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Die Deckungsrückstellung für das zusätzliche Versorgungskapital wurde für jedes Versorgungsverhältnis einzeln retrospektiv ermittelt, in Anteileinheiten geführt und beinhaltet auch die Verwaltungskosten für beitragsfreie Zeiten bei beitragsfrei gestellten Verträgen und Verträgen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer. Dabei werden die Verwaltungskosten jährlich dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entnommen. Nach den im Pensionsplan getroffenen Regelungen zur Bildung von Vermögen aus den geleisteten Beiträgen in Verbindung mit § 17 Abs. 2 RechPensV sind die Zinszusatzrückstellungen unter den Pensionsfondstechnischen Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Passivposten E.I. auszuweisen, soweit das dem entsprechenden Vertrag zugeordnete zusätzliche Versorgungskapital mindestens den für diesen Vertrag zu stellenden Zinszusatzrückstellungen entspricht. Falls die Zinszusatzrückstellungen eines Vertrags das zugehörige zusätzliche Versorgungskapital übersteigen, ist in Höhe der Differenz eine Deckungsrückstellung unter den Pensionsfondstechnischen Rückstellungen im Passivposten D.II. zu bilden. Die Deckungsrückstellung für beitragsbezogene kongruent rückgedeckte Pensionspläne mit versicherungsförmiger Garantie ergab sich aus den Rückstellungen und Verbindlichkeiten der R+V Lebensversicherung AG, die den dort entsprechend abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen zuzuordnen sind, unter Beachtung der aus der zugesagten Mindestleistung resultierenden Mindestdeckungsrückstellung. Die Deckungsrückstellung entspricht damit genau dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern für diese Pensionspläne unter Posten Aktiva C. I. Die Deckungsrückstellung für leistungsbezogene kongruent rückgedeckte Pensionspläne mit versicherungsförmiger Garantie gegen Einmalbeitrag ergab sich aus den Rückstellungen und Verbindlichkeiten der R+V Lebensversicherung AG beziehungsweise der Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, die den dort entsprechend abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen zuzuordnen sind. Hier erfolgte die Berechnung der Deckungsrückstellung einzelvertraglich nach einer prospektiven Methode. Für die beitragsfreie Zeit der Versicherungen wurde eine Verwaltungskostenrückstellung gebildet. Diese ist in der Deckungsrückstellung enthalten. Seit Ende 2012 wurden unternehmensindividuelle Unisextafeln verwendet. Deren Angemessenheit wird laufend überprüft, bei Bedarf wird für Teilbestände die Deckungsrückstellung zusätzlich verstärkt. Die Deckungsrückstellung der auf Basis des § 236 Abs. 2 VAG kalkulierten leistungsbezogenen Pensionspläne entspricht dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das Vermögen wird in separaten Anlagestöcken geführt. Das Vermögen wurde aus geleisteten einmaligen Einlösungsbeträgen entsprechend dem zugrunde liegenden Pensionsplan gebildet. Danach sind die Einlösungsbeträge so kalkuliert, dass die prospektiv bewerteten Verpflichtungen aus den Leistungszusagen für Anwärter und Rentner mit den Rechnungsgrundlagen zu Beginn der Zusage finanziert sind. Die Einlösungsbeträge wurden unter Anwendung vorsichtiger Rechnungsgrundlagen auf Basis eines besten Schätzwertes und Einbeziehung von Sicherheitsspannen ermittelt. Bei Pensionsplänen gemäß § 236 Abs. 2 VAG ergab sich, sofern die Kapitalanlagen in Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen investiert waren, der Wert des Vermögens aus den Rückstellungen und Verbindlichkeiten der R+V Lebensversicherung AG beziehungsweise der Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, die den dort entsprechend abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen zuzuordnen sind. Die Deckungsrückstellung entspricht damit genau dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern für diese Pensionspläne unter Posten Aktiva C. I. Die Deckungsrückstellung für ergänzende Pensionspläne mit versicherungsförmig rückgedeckten Leistungen bei Tod und Berufsunfähigkeit ergab sich aus den Rückstellungen und Verbindlichkeiten der R+V Lebensversicherung AG, die den dort entsprechend abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen zuzuordnen sind. Die Deckungsrückstellung entspricht damit genau dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern für diese Pensionspläne unter Posten Aktiva C. I. Alle einzelvertraglichen Berechnungen erfolgten in dem Umfang, in dem den Verträgen die Beiträge zugeordnet waren. Darüber hinaus erfolgte für Beiträge, die noch nicht den Verträgen zugeordnet waren, eine Bewertung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Struktur des Bestandes. Für einen Beteiligungsvertrag wurden die anteilige Deckungsrückstellung sowie die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versorgungsfälle vom federführenden Unternehmen berechnet. Im Übrigen erfolgte die Ermittlung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versorgungsfälle individuell. Die Rückstellung für Regulierungsaufwendungen wurde entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Februar 1973 ermittelt. Sonstige pensionsfondstechnische Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) in Verbindung mit § 253 Abs. 1 HGB unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G der Heubeck Richttafeln GmbH, Köln. Zukünftige Entwicklungen und Trends wurden berücksichtigt. Die Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte auf Basis des von der Bundesbank für Oktober 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Zinssatz wurde auf das Jahresende hochgerechnet. Als Parameter wurden verwendet:
Pensionszusagen gegen Gehaltsverzicht stehen ausschließlich kongruente sicherungsverpfändete Rückdeckungsversicherungen gegenüber. Ihr Wert entspricht deshalb gemäß § 253 Abs. 1 HGB dem Zeitwert der Vermögensgegenstände. Die Steuerrückstellungen sowie die Sonstigen Rückstellungen sind nach § 253 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und, soweit die Laufzeit der sonstigen Rückstellungen mehr als ein Jahr beträgt, abgezinst. Der jeweilige Zinssatz wurde auf Basis des von der Bundesbank für Oktober 2023 veröffentlichen durchschnittlichen Zinssatzes der letzten sieben Jahre auf das Jahresende hochgerechnet. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.
Erläuterungen zur Bilanz - Aktiva
Für die Ermittlung der Zeitwerte börsennotierter Wertpapiere wurden Börsenkurse oder Rücknahmepreise verwendet. Bei Rententiteln ohne regelmäßige Kursversorgung wurde eine synthetische Marktwertermittlung anhand der Discounted Cashflow Methode vorgenommen oder auf modellbasierte Kurse von spezialisierten Datenanbietern zurückgegriffen. Die Zeitwerte für Anteile an verbundenen Unternehmen wurden anhand der Netto-Ertragswertformel nach IDW S1 in Verbindung mit IDW RS HFA 10 ermittelt. Als Zeitwert der Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen wurde der Liquidationswert angesetzt. Soweit darüber hinaus andere Wertansätze verwendet worden sind, entsprechen diese den Bestimmungen des § 36 RechPensV. Gemäß § 341b Abs. 2 HGB sind 2,8 Mio. Euro Kapitalanlagen dem Anlagevermögen zugeordnet. Dies beinhaltet auf Basis der Kurse zum 31. Dezember 2023 positive Bewertungsreserven von 4,0 Tsd. Euro und negative Bewertungsreserven von 20,7 Tsd. Euro. Die Bewertungsreserven der gesamten Kapitalanlagen belaufen sich auf 9,9 Tsd. Euro, was einer Reservequote von 0,0 % entspricht.
Es bestehen keine Nachzahlungsverpflichtungen. B. III. 4. Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen Auf Verträge bei verbundenen Unternehmen entfallen 375.635.432,88 Euro (2022: 365.397.497,71 Euro).
Erläuterungen zur Bilanz - Passiva
Das gezeichnete Kapital ist unverändert gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2022. Die R+V Personen Holding GmbH, Wiesbaden, hat gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass sie mehrheitlich an der R+V Pensionsfonds AG beteiligt ist. Die R+V Versicherung AG, Wiesbaden, und die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, haben gemäß §§ 20 Abs. 4, 21 Abs. 2 AktG ihre mittelbare Mehrheitsbeteiligung mitgeteilt.
Die Kapitalrücklage ist unverändert gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2022.
Zum 31. Dezember 2023 enthält die Deckungsrückstellung einen Anteil an Zinszusatzrückstellungen für den von der R+V Pensionsfonds AG verwalteten Bestand in Höhe von 1,8 Mio. Euro (2022: 1,5 Mio. Euro).
Die Deckungsrückstellung gemäß § 17 Abs. 2 RechPensV hat für leistungsbezogene Pensionspläne mit versicherungsförmigen Garantien eine Höhe von 106,2 Mio. Euro, für leistungsbezogene Pensionspläne gemäß § 236 Abs. 2 VAG liegt sie bei 1.096,5 Mio. Euro und für beitragsbezogene Pensionspläne bei 79,3 Mio. Euro.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 6.679,00 Euro. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.
Sonstige Bemerkungen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen nicht. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung
Rückversicherungssaldo Der Rückversicherungssaldo beträgt 120.720,47 Euro zugunsten des Rückversicherers (2022: 107.304,22 Euro).
I. 12. Sonstige Pensionsfondstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung Der Posten enthält Aufwendungen für Beiträge an den Pensionssicherungsverein in Höhe von 9.436,05 Euro (2022: 8.939,42 Euro).
Sonstige Anhangangaben
Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats Für Mitglieder des Vorstands fielen 2023 Bezüge von 157.660,00 Euro und Pensionen von 8.314,00 Euro in der R+V Pensionsfonds AG an. An den Aufsichtsrat wurden im Geschäftsjahr keine Bezüge bezahlt. Angaben zu nahe stehenden Personen und Unternehmen Im Berichtszeitraum sind keine Geschäfte im Sinne des § 285 Nr. 21 HGB mit nahe stehenden Personen und Unternehmen getätigt worden. Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag ergaben sich aus abgeschlossenen Verträgen und Mitgliedschaften folgende Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB:
Es bestehen keine aus dem Jahresabschluss nicht ersichtlichen Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber assoziierten Unternehmen bestehen nicht. Honorare des Abschlussprüfers Im Geschäftsjahr wurden folgende Honorare als Aufwand (netto) erfasst:
Abschlussprüfer der R+V Pensionsfonds AG ist die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Angaben zur Identität der Gesellschaft und zum Konzernabschluss Die R+V Pensionsfonds AG mit Sitz in Wiesbaden und der Geschäftsadresse Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden ist beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRB 27503 eingetragen. Der Jahresabschluss der R+V Pensionsfonds AG wird in den Konzernabschluss der R+V Versicherung AG, Wiesbaden, einbezogen. Dieser wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Der Konzernabschluss der R+V Versicherung AG wird als Teilkonzern in den übergeordneten Konzernabschluss der DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, einbezogen. Dieser wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Angaben zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2) Die R+V Pensionsfonds AG ist Teil der DZ BANK Gruppe. In bestimmten Rechtsordnungen, in denen die DZ BANK Gruppe tätig ist, wurden Gesetze zur globalen Mindestbesteuerung (BEPS 2.0 Pillar 2) erlassen oder inhaltlich umgesetzt. In Deutschland erfolgt die Umsetzung im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen, das am 27. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde. Das Gesetz tritt für das am 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahr des Konzerns in Kraft. Der Konzern fällt in den Geltungsbereich der erlassenen oder materiell-rechtlich umgesetzten Rechtsvorschriften und hat eine Bewertung der potenziellen Betroffenheit des Konzerns von der globalen Mindestbesteuerung vorgenommen. Die R+V Pensionsfonds AG ist Teil der Mindeststeuergruppe gemäß § 3 Abs. 1 MinStG mit der DZ BANK AG als oberste Muttergesellschaft und Gruppenträger. Der Gruppenträger schuldet die Mindeststeuer nach dem MinStG und hat den Mindeststeuer-Bericht sowie die entsprechende Steuererklärung im Inland abzugeben. Die DZ BANK Gruppe erwartet aus Konzernsicht ein lediglich unwesentliches Ertragssteuerrisiko aus der globalen Mindestbesteuerung. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahrs sind nicht zu verzeichnen.
Vorstand Rüdiger Bach Vorsitz Timm Höynck Treuhänderin Helga Lau-Buschner
Wiesbaden, 29. Februar 2024 Der Vorstand Bach Höynck ÜberschussdeklarationA Beitragsbezogener Pensionsplan A A.1 Beitragszusage mit Mindestleistung A.1.1 Aufschubzeit Für Verträge oder Vertragsteile der unten aufgeführten Überschussverbände werden folgende Zinsüberschüsse für die garantierte Mindestleistung der Versorgungsanwärter zum 1. Januar 2024 zugeteilt. Der Überschussanteil wird zum ersten Börsentag des Jahres 2024 im zusätzlichen Versorgungskapital angelegt.
1) Die überschussberechtigte Deckungsrückstellung für die garantierte Mindestleistung ist ein Zwölftel der im Geschäftsjahr 2023 jeweils am fünften eines Monats vorhandenen Deckungsrückstellung für die garantierte Mindestleistung. A.1.2 Rentenbezug Für Verträge oder Vertragsteile der unten aufgeführten Überschussverbände werden folgende Zinsüberschüsse für Leistungsbezieher zum 1. Januar 2024 zugeteilt.
1) Die überschussberechtigte Deckungsrückstellung ist die Deckungsrückstellung zum 31. Dezember 2023. A.2 Erwerbsminderungs-Zusatzversorgung A.2.1 Überschussbeteiligung vor Bezug einer Erwerbsminderungsrente
A.2.2 Überschussbeteiligung bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente Für Verträge oder Vertragsteile der unten aufgeführten Überschussverbände werden folgende Zinsüberschüsse für Leistungsbezieher zum 1. Januar 2024 zugeteilt.
1) Die überschussberechtigte Deckungsrückstellung ist die Deckungsrückstellung zum 31. Dezember 2023. B Pensionspläne SL und SL2, Variante 1 B.1 Leistungszusage B.1.1 Aufschubzeit Für Verträge oder Vertragsanteile der unten aufgeführten Rechnungszinsen werden folgende Zinsüberschüsse für Versorgungsanwärter zum 1. Januar 2024 zugeteilt.
1) Die überschussberechtigte Deckungsrückstellung ist ein Zwölftel der im Geschäftsjahr 2023 jeweils am Monatsersten vorhandenen Deckungsrückstellung. B.1.2 Rentenbezug Für Verträge oder Vertragsteile der unten aufgeführten Rechnungszinsen werden folgende Zinsüberschüsse für Leistungsbezieher zum 1. Januar 2024 zugeteilt.
1) Die überschussberechtigte Deckungsrückstellung ist die Deckungsrückstellung zum 31. Dezember 2023. B.2 Invaliditäts-Zusatzversorgung B.2.1 Überschussbeteiligung vor/bei Bezug einer Invaliditätsrente Verträge und Vertragsteile mit Anwartschaften auf Invaliditätsrenten erhalten vor dem Bezug einer Invaliditätsrente keine Überschussbeteiligung. Verträge und Vertragsteile während des Bezugs einer Invaliditätsrente erhalten keine Überschussbeteiligung. C Pensionsplan Flex C.1 Aufschubzeit C.1.1 Beitragszusage mit Mindestleistung Für das in 2024 beginnende Vertragsjahr sind für Verträge vor Rentenbeginn die unten aufgeführten jährlichen Überschussanteile für die laufende Überschussbeteiligung festgelegt.
1) Risikobeitrag für den Zusatzbaustein Hinterbliebenenrente. 2) Der Satz gilt für das in 2024 endende Vertragsjahr. A.1 C.1.2 Beitragsorientierte Leistungszusage Für das in 2024 beginnende Vertragsjahr sind für Verträge vor Rentenbeginn die unten aufgeführten jährlichen Überschussanteile für die laufende Überschussbeteiligung festgelegt.
1) Risikobeitrag für den Zusatzbaustein Hinterbliebenenrente. 2) Der Satz gilt für das in 2024 endende Vertragsjahr. C.2 Rentenbezug Für das in 2024 beginnende Vertragsjahr sind für Verträge im Rentenbezug die unten aufgeführten jährlichen Überschussanteile für die laufende Überschussbeteiligung festgelegt.
1) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit; eine eventuell mitversicherte Hinterbliebenenrente in der Anwartschaft erhält denselben Satz. C.3 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung C.3.1 Überschussbeteiligung vor Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente Für das in 2024 beginnende Vertragsjahr sind für Verträge vor Rentenbeginn die unten aufgeführten jährlichen Überschussanteile festgelegt.
1) Risikobeitrag für den Zusatzbaustein Berufsunfähigkeit. C.3.2 Überschussbeteiligung bei Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente Für das in 2024 beginnende Vertragsjahr sind für Verträge im Rentenbezug die unten aufgeführten jährlichen Überschussanteile festgelegt.
Weitere InformationenBestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der R+V Pensionsfonds Aktiengesellschaft, Wiesbaden, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der R+V Pensionsfonds Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Den Abschnitt "Nachhaltigkeitsbericht" des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Abschnitt "Nachhaltigkeitsbericht" als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts. Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 14. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Christian Sack, Wirtschaftsprüfer ppa. Steffen Wohn, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023 bei seiner Arbeit berücksichtigt. Die Lage der Versicherungswirtschaft war von den konjunkturellen Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa geprägt. Organisation des Aufsichtsrats Da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, hat er auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands nach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften fortlaufend überwacht und beratend begleitet sowie über die vorgelegten zustimmungspflichtigen Geschäfte entschieden. Die Überwachung des Aufsichtsrats bezog sich insbesondere auch auf die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems sowie des Internen Kontrollsystems und des Internen Revisionssystems. Bei Bedarf werden für die Aufsichtsratsmitglieder interne Informationsveranstaltungen zu den Themen Rechtsfragen der Aufsichtsratstätigkeit, Versicherungstechnik, Kapitalanlagen, Rechnungslegung von Versicherungskonzernen und Risikomanagement durchgeführt. Zusammenarbeit mit dem Vorstand Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich Bericht erstattet. Dies erfolgte in den Aufsichtsratssitzungen und durch vierteljährliche schriftliche Berichte des Vorstands. Der Aufsichtsrat wurde dabei durch den Vorstand regelmäßig detailliert über den Geschäftsverlauf sowie die Risikosituation der Gesellschaft informiert. Darüber hinaus wurde dem Aufsichtsrat durch den Vorstand über die Risikostrategie und das Risikomanagementsystem berichtet. Der Aufsichtsrat hat die genannten Themen mit dem Vorstand erörtert, den Vorstand beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Der Aufsichtsrat hat sich dabei intensiv mit den regulatorischen Rahmenbedingungen auseinandergesetzt. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung und bei zustimmungsbedürftigen Geschäften war der Aufsichtsrat stets eingebunden. Darüber hinaus wurden durch den Vorsitzenden des Vorstands mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats auch außerhalb der Sitzungen vorab wesentliche wichtige Entscheidungen und wesentliche Geschäftsentwicklungen erörtert. Sitzungen des Aufsichtsrats Im Geschäftsjahr 2023 haben zwei Sitzungen des Aufsichtsrats stattgefunden, zu denen der Aufsichtsrat am 8. Mai 2023 sowie am 28. November 2023 zusammentrat. In den Sitzungen hat der Aufsichtsrat mündliche und schriftliche Berichte des Vorstands entgegengenommen und erörtert. In einem Fall erfolgte eine Beschlussfassung des Aufsichtsrates im Wege des schriftlichen Beschlussverfahrens. Beratungen im Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen seiner Tätigkeit detailliert mit der wirtschaftlichen Lage der R+V Pensionsfonds AG, der Unternehmensplanung und -perspektive sowie wesentlichen Finanzkennzahlen auseinandergesetzt. Schwerpunkte der Erörterungen bildeten die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) mit den hieraus resultierenden Chancen und Risiken im Allgemeinen und die Geschäftsentwicklung der R+V Pensionsfonds AG im Speziellen. Der Aufsichtsrat hat sich in diesem Zusammenhang intensiv mit den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die Kriege in der Ukraine und im Gaza-Streifen, die hohe Inflation und den starken Anstieg des Leitzinsniveaus sowie den rückläufigen Konsum auseinandergesetzt. Der Aufsichtsrat hat die Auswirkungen der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf die Entwicklung in den einzelnen Geschäftsfeldern und die Erwartungen für den weiteren Verlauf im Einzelnen erörtert. Dies umfasste in Bezug auf die Erstversicherung der R+V-Gruppe, des Geschäftsfelds bAV und der R+V Pensionsfonds AG die Entwicklung der Neubeiträge, der gebuchten Beiträge, der Einmalbeiträge, der laufenden Beiträge, der Produktion, der Marktanteile und die Erwartungswerte. Es umfasste ferner den weiteren Ausbau des Geschäfts der Auslagerung von Pensionsrückstellungen bei Banken und sonstigen Unternehmen. Weiterer Gegenstand der Beratungen waren die Partizipation an der Entwicklung der Branchenversorgungswerke und die Risikoberichterstattung, die die Risikotragfähigkeit im Hinblick auf die Solvenzquoten, die Risikostrategie sowie die Entwicklung und Bewertung der einzelnen Risiken umfasste. Der Aufsichtsrat hat in diesem Zusammenhang auch die durchgeführten Prognoserechnungen entsprechend den Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie die eigene Risikobeurteilung (ERB) der R+V Pensionsfonds AG im ERB-Bericht erörtert. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat mit den Markt- und Branchenentwicklungen sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen der bAV auseinandergesetzt und den weiteren Ausbau des Geschäfts über Sozialpartnermodelle erörtert. Der Aufsichtsrat befasste sich zudem mit der Entwicklung und den Rahmenbedingungen der Beteiligung am Konsortium MetallRente und diesbezüglichen Optimierungsmaßnahmen. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat mit der weiteren Digitalisierung der betrieblichen Vorsorge durch den Ausbau der eingesetzten Portale als Plattformen zur Vertragsverwaltung sowie der Datenbanken zur Bestandsführung auseinandergesetzt. Der Aufsichtsrat hat sich zudem mit der Umsetzung des Projekts bAV 4.0. für eine bessere Integration der Vertriebsunterstützung in die Steuerungssysteme befasst und die Ergebnisse einer steuerlichen Betriebsprüfung erörtert. In Bezug auf die Kapitalanlagen befasste sich der Aufsichtsrat neben einer makroökonomischen Einschätzung der Auswirkungen der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit den Konjunkturprognosen und der Kapitalmarktentwicklung. Der Aufsichtsrat hat sich ferner mit der Entwicklung der für die einzelnen Pensionspläne geführten Sicherungsvermögen, der Kapitalanlagestrategie und der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Kapitalanlage auseinandergesetzt. Im Zusammenhang mit Vorstandsangelegenheiten befasste sich der Aufsichtsrat mit der Festsetzung der Zielerreichung der variabel vergüteten Vorstandsmitglieder für 2022 und der Feststellung der Auszahlungsbedingungen der zeitverzögert auszuzahlenden Anteile der variablen Vergütung aus dem Geschäftsjahr 2019, dem Status der Zielerreichung für 2023 sowie der Festlegung der Ziele für 2024. Im Zusammenhang mit Aufsichtsratsangelegenheiten hat der Aufsichtsrat die notwendigen Beschlussvorschläge gegenüber der ordentlichen Hauptversammlung abgegeben. Dies umfasste die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2022 und die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2023. Der Aufsichtsrat hat ferner einen neuen Verantwortlichen Aktuar sowie einen neuen weiteren Stellvertreter der Treuhänderin für die Überwachung des Sicherungsvermögens bestellt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Mandatierung des Abschlussprüfers mit Nichtprüfungsleistungen im Geschäftsjahr 2022 erörtert und eine Änderung der Leitlinien zur Beauftragung von Nichtprüfungsleitungen des Abschlussprüfers ab 2024 beschlossen. Zudem hat der Aufsichtstrat die Qualität des Abschlussprüfers anhand seiner Leitlinien zur Überwachung der Qualität der Abschlussprüfung beurteilt. Der Aufsichtsrat hat ferner die regulatorisch notwendige Selbstevaluation vorgenommen und daraus abgeleitet einen Entwicklungsplan erstellt. Der Aufsichtsrat hat zudem die Beauftragung des von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfers vorgenommen. Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer Der Aufsichtsrat hat den Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ausgewählt. Der Aufsichtsrat hat fortlaufend die Unabhängigkeit und die Prüfungsqualität des Abschlussprüfers überwacht. Der Abschlussprüfer hat den durch den Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der R+V Pensionsfonds AG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 als mit den gesetzlichen Vorschriften in Übereinstimmung stehend befunden. Der Abschlussprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats zugegangen und wurde in der Sitzung umfassend erörtert und beraten. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Feststellung des Jahresabschlusses Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 eingehend geprüft. An der Sitzung des Aufsichtsrats am 4. Juni 2024 nahmen die Vertreter des Abschlussprüfers teil, um über die wesentlichen Prüfungsergebnisse zu berichten. Hierzu lag der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vor. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Prüfungsbericht sowie die Prüfungsschwerpunkte, nämlich die Bewertung der Kapitalanlagen, die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 91 Abs. 2 AktG und die Richtigkeit der pensionsfondstechnischen Rückstellungen wurden erörtert. Die Vertreter des Abschlussprüfers standen den Mitgliedern des Aufsichtsrats für zusätzliche Erläuterungen zur Verfügung. Der Verantwortliche Aktuar nahm an der Sitzung des Aufsichtsrats, in der der Jahresabschluss festgestellt wurde, teil. Er berichtete über die wesentlichen Ergebnisse des von ihm gegenüber dem Vorstand abgegebenen Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung, die er uneingeschränkt erteilt hat. Der Aufsichtsrat hat keine Einwendungen gegen den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars erhoben. Der Aufsichtsrat hat gegen den von dem Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 keine Einwendungen erhoben und sich dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen. Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde durch den Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 4. Juni 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Mit dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat einverstanden erklärt. Der vom Vorstand erstellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers hierzu lagen vor und wurden geprüft. Der Abschlussprüfer hat dem Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Der Aufsichtsrat hat sich dieser Beurteilung angeschlossen und keine Einwendungen gegen die Erklärungen des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erhoben. Veränderungen im Vorstand Die Mandate von Herrn Rüdiger Bach als Mitglied und Vorsitzender des Vorstands endeten turnusmäßig mit Wirkung zum Ablauf des 14. Januar 2023. Der Aufsichtsrat hat Herrn Bach in seiner Sitzung am 6. April 2022 mit Wirkung ab dem 15. Januar 2023 für eine fünfjährige Bestellungsperiode, nämlich bis zum Ablauf des 14. Januar 2028, als Mitglied und Vorsitzenden des Vorstands wiederbestellt. Das Mandat von Herrn Timm Höynck als Mitglied des Vorstands endete turnusmäßig mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2023. Der Aufsichtsrat hat Herrn Höynck in seiner Sitzung am 9. Dezember 2022 mit Wirkung ab dem 1. Juli 2023 für eine fünfjährige Bestellungsperiode, nämlich bis zum Ablauf des 30. Juni 2028, als Mitglied des Vorstands wiederbestellt. Veränderungen im Aufsichtsrat Veränderungen im Aufsichtsrat waren im Geschäftsjahr 2023 nicht zu verzeichnen. Dank an Vorstand und Mitarbeitende Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der R+V Gruppe für die im Jahr 2023 geleistete Arbeit.
Wiesbaden, 4. Juni 2024 Der Aufsichtsrat Dr. Rollinger, Vorsitz Andersch, Stellv. Vorsitz Michallet Sonstige OffenlegungenBerichterstattung im Sinne der Taxonomie-Verordnung in Verbindung mit der Offenlegungs-VerordnungZur Erfüllung der Vorgaben gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vom 27. November 2019 (Offenlegungs-VO) veröffentlicht die R+V Informationen auf ihrer Internetseite zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen. Die R+V managt diese Risiken in ihrer Kapitalanlage mit einer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie. Dabei verfolgt die R+V einen ganzheitlichen Ansatz im Sinne einer ESG-Integration. Das heißt, dass wesentliche Nachhaltigkeitskriterien im Investmententscheidungsprozess berücksichtigt werden. Somit werden nicht nur Nachhaltigkeitsrisiken gemanagt, sondern zugleich etwaige Nachhaltigkeitschancen beleuchtet und im Investmentprozess in Betracht gezogen. Zur Erfüllung der Vorgaben gemäß Artikel 4 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2019/2088 veröffentlicht die R+V auf ihrer Internetseite Informationen darüber, ob sie bei Investitionsentscheidungen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die R+V bekennt sich klar zum Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC). Bei dieser weltweiten Initiative verpflichten sich Unternehmen, ihr Handeln an zehn sozialen und ökologischen Prinzipien auszurichten. Dazu zählen unter anderem die Achtung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten, das Engagement für den Umwelt- und Klimaschutz sowie der Kampf gegen Korruption. Mit mehr als 13.000 teilnehmenden Unternehmen und Organisationen ist der UNGC das weltweit größte und wichtigste Netzwerk für unternehmerische Verantwortung und Corporate Social Responsibility (CSR). Im Rahmen der internen Nachhaltigkeitsprüfung der R+V werden die aus Nachhaltigkeitsaspekten als am kritischsten betrachteten Unternehmen selektiert und, nach eingehender Betrachtung des Einzelfalls, bei Bedarf individuelle Maßnahmen eingeleitet. Diese können von verstärktem Monitoring oder Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Unternehmen bis hin zum Investitionsstopp oder zur Deinvestition reichen. Mögliche Verstöße gegen die Prinzipien des UNGC erfahren hierbei ein besonderes Gewicht bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich der einzuleitenden Maßnahmen. Darüber hinaus ist die R+V Unterzeichnerin der Principles for Responsible Investment (PRI) und ist davon überzeugt, dass die Berücksichtigung von ESG-Faktoren einen wichtigen Einfluss auf die Wertentwicklung von Kapitalanlagen und damit auch für den Kunden hat. ESG-Faktoren werden daher stets in Investmentanalyse und -entscheidungen integriert. Die sechs Prinzipien bieten einen gemeinsamen Rahmen für die Integration von Nachhaltigkeit und verantwortungsvollem Investieren in der internationalen Kapitalanlage. Die R+V Pensionsfonds AG betreibt mit ihren Versicherungsprodukten ein Altersversorgungssystem und damit ein Finanzprodukt im Sinne der Offenlegungs-VO. Nach aktueller Einschätzung der R+V Pensionsfonds AG fallen ihre Versicherungsprodukte nicht unter Artikel 8 Absatz 1 oder Artikel 9 Absatz 1, 2 oder 3 der Offenlegungs-VO. Deshalb ist für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 18. Juni 2020 (Taxonomie-VO) folgende formell erforderliche Erklärung abzugeben. "Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten." Diese Ausführungen gelten für alle Produkte gleichermaßen. Nachtrag gemäß §325 Abs. 1b S. 2 HGB: Die ordentliche Hauptversammlung der R+V Pensionsfonds AG hat am 4. Juni 2024 beschlossen, den im Geschäftsjahr 2023 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von 1.000.000,00 Euro mit 800.000,00 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen sowie 200.000,00 Euro auf das neue Geschäftsjahr vorzutragen. |
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Tätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen Artikeln, Krankenhaus-, Dental- und Altenpflegebedarf
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Beteiligungsgesellschaften
Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Rückversicherungen
Beteiligungsgesellschaften
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Treuhandfonds, Nachlass- und Treuhandkonten
Rückversicherungen
Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen