Ingka Energie Germany GmbHLiquidiert
80333 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Filip Hajny seit 15.6.2020 | Geschäftsführer |
Tobias Weisbach seit 14.9.2018 | Prokura |
Dennis Balslev seit 13.2.2018 | Geschäftsführer |
Jens Thorsten Klein seit 10.1.2014 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 94.90% | |
INGKA Holding Europe B.V. | 5.10% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ingka Energie Germany GmbH (vormals: IKEA Energie GmbH)MünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2018 bis zum 31.08.2019Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018/19Geschäft und Rahmenbedingungen Das Unternehmen versorgt hauptsächlich die deutschen IKEA-Einrichtungshäuser mit Strom, Gas und Fernwärme. Darüber hinaus betreibt die IKEA Energie GmbH Photovoltaikanlagen und speist den Strom in das öffentliche Stromnetz ein. Die IKEA Energie GmbH vertreibt ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien. Das Unternehmen gibt seine Einkaufspreise zuzüglich eines Aufschlags an die konzerninternen Endverbraucher weiter und ist somit selbst nicht abhängig von den Entwicklungen auf dem Energiemarkt. Weiterhin hält die Gesellschaft sämtliche Anteile an der Ingka Deutschland Windfarms GmbH (vormals: IKEA Deutschland Windfarms GmbH), München, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht. Die Erträge aus dieser Beteiligung sind im Wesentlichen abhängig von den Wetterbedingungen, dem technischen Zustand der Windkraftanlagen und politischen Entscheidungen bezüglich der erneuerbaren Energien wie beispielsweise das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es bestehen ein Ergebnisabführungsvertrag und eine ertragsteuerliche Organschaft mit der Alleingesellschafterin IKEA Verwaltungs-GmbH, München. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Der Umsatz ist im laufenden Geschäftsjahr um T€ 1.232 auf T€ 34.613 gestiegen. Diese Steigerung ist bedingt durch einen leichten Anstieg der verkauften Strommenge um 1,6% und eine Erhöhung des Verkaufspreises um 2,0%. Die verkaufte Gasmenge stieg um 3,0% bei gleichzeitiger Erhöhung des Verkaufspreises um 2,6%. Die IKEA Energie GmbH hat im Geschäftsjahr 2018/19 für die Beschaffung von Strom, Gas und Fernwärme T€ 32.640 (Vorjahr T€ 31.620) aufgewendet. Der Materialaufwand stieg somit im Geschäftsjahr 2018/19 um T€ 1.020. Die Materialaufwandsquote hat sich lediglich um 0,4%-Punkte auf 94,3% (Vorjahr 94,7%) verringert, da die gestiegenen Einkaufspreise für Strom durch die gestiegenen Verkaufspreise annähernd kompensiert wurden und die Einkaufspreise für Gas leicht rückläufig waren. Die Gesellschaft hat einen Ertrag aus der Gewinnabführung der Ingka Deutschland Windfarms GmbH (vormals: IKEA Deutschland Windfarms GmbH), Müchen, in Höhe von T€ 947 erzielt. Der Ertrag ist geringfügig um T€ 248 aufgrund zeitweiser verschlechterter Verfügbarkeit der Windräder und längere Ausfallzeiten durch technische Schäden beim Windpark Diemelsee gesunken. Das Ergebnis nach Steuern hat sich um T€ 11 auf T€ 1.293 verbessert. Nach Berücksichtigung der sonstigen Steuern (T€ 1) ergibt sich ein Ergebnis vor Gewinnabführung in Höhe von T€ 1.291(Vorjahr T€ 1.281. Dieses resultiert aus dem gestiegenen Rohertrag von T€ 213 und gesunkenen sonstigen Kosten um T€ 46. Dagegen steht das um T€ 248 gesunkene Ergebnis aus den Windparks. Das Sach- und Finanzanlagevermögen stellt mit einem Anteil von 74% (Vorjahr 76%) die bedeutendste Position der Aktivseite dar. Die Abschreibungen auf Sachanlagen betrugen im Berichtsjahr T€ 537 (Vorjahr T€ 529). Weiterhin erhöhten sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, im Wesentlichen resultierend aus dem Anstieg der Forderungen aus Cashpooling gegen die Ingka Deutschland Windfarms GmbH (vormals: IKEA Deutschland Windfarms GmbH), München. Im Geschäftsjahr wurde das Festgeldkonto in Höhe von T€ 1.800 bei der Bayrischen Hypo- und Vereinsbank AG, München, aufgelöst. Durch den Ergebnisabführungsvertrag mit der IKEA Verwaltungs-GmbH hat sich das Eigenkapital der IKEA Energie GmbH nicht verändert. Die Eigenkapitalquote entspricht zum 31. August 2019 mit 0,4% dem Vorjahr. Die Passivseite ist mit einem Anteil von 66% (Vorjahr 67%) durch die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen geprägt, die vor allem aus dem Cashpooling resultieren. Es besteht eine Vereinbarung über den Disposervice (Cashpool) mit der IKEA Deutschland GmbH & Co. KG, München, als Cashpool-Führerin. Die Finanzlage ist wie im Vorjahr stabil. Sie war im Geschäftsjahr 2018/19 über das Cashpooling im Konzern sichergestellt. Die Gesellschaft konnte im Berichtsjahr jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Prognosebericht Unter dem aktuellen Geschäftsmodell der Versorgung von konzerninternen Endverbrauchern mit Strom, Gas und Fernwärme gehen wir davon aus, für das Geschäftsjahr 2019/20 Umsatzerlöse und ein positives operatives Ergebnis auf dem Niveau des Berichtsjahres zu erwirtschaften. Das Beteiligungsergebnis der Tochtergesellschaft Ingka Deutschland Windfarms GmbH (vormals: IKEA Deutschland Windfarms GmbH), München, ist hingegen unsicher und insbesondere abhängig von deren Windenergieproduktionsvolumen sowie der allgemeinen Zinsentwicklung. Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages wird die Gesellschaft auch im kommenden Jahr ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen. Die Finanzlage der Gesellschaft wird auch im Prognosezeitraum über das Cashpooling im Konzern gesichert sein. Risiko- und Chancenbericht Das Risikomanagementsystem von IKEA, in das die Gesellschaft einbezogen wird, beruht auf einem umfassenden Planungs- und Berichtswesen. Geschäftsrisiken und Chancen werden laufend erfasst und beurteilt. Monatliche Soll-/Ist-Vergleiche und Abweichungsanalysen sind zentrale Instrumente dieses Risikomanagementsystems. Eine stetige Kostenkontrolle und -hochrechnung mit der Zielsetzung der Kostenvermeidung und Kostensenkung sind eine Selbstverständlichkeit. Die jährlich durchgeführte Unternehmensplanung für die nächsten Geschäftsjahre und die Finanzplanung auf Monatsbasis ermöglichen ein frühzeitiges Erkennen von Ergebnis- und Liquiditätsrisiken. Durch den mit der IKEA Verwaltungs-GmbH, München, bestehenden Ergebnisabführungsvertrag, der auch den Ausgleich eines etwaigen Jahresfehlbetrages vorsieht, sowie die Einbeziehung in den Cashpool mit verbundenen Unternehmen, besteht kein wesentliches finanzielles Risiko. Geschäftschancen ergeben sich aus der weiteren Expansion und nachhaltigen Entwicklung der IKEA-Gruppe. Um der Gefahr des Verstoßes gegen die Einhaltung von Gesetzen, Standards und ethischen Regeln zu begegnen, hat die Gesellschaft gemeinsam mit der Ingka Holding B.V. und ihren Tochtergesellschaften (Ingka-Gruppe) allgemeine Regeln aufgestellt und an alle Mitarbeiter vermittelt. Bestehende und künftige bestandsgefährdende Risiken sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.
München, den 25. November 2019 Die Geschäftsführung Dennis Balslev Johannes Ferber Bilanz zum 31. August 2019AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018/19
Anhang für das Geschäftsjahr 2018/19Die Gesellschaft ist unter der Firma IKEA Energie GmbH mit Sitz in München im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 209435 eingetragen. I. Anwendung der gesetzlichen Vorschriften Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff. HGB unter grundsätzlicher Anwendung der Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2 HGB). Um die Klarheit der Darstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu verbessern wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und einzelne davon-Vermerke in diesem Anhang gemacht. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Sachanlagen Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Änderungen der voraussichtlichen Nutzungsdauer werden, sofern erforderlich, durch Abschreibungsanpassungen berücksichtigt. Die Anlagegüter werden linear unter Zugrundelegung der folgenden Nutzungsdauern abgeschrieben:
Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit es sich um dauernde Wertminderungen handelt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu € 410 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Abschreibungen auf unterjährige Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Finanzanlagen Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Verbindlichkeiten Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben, die Aufwand nach dem Stichtag sind, beziehungsweise Einnahmen, die Ertrag nach dem Stichtag sind, werden als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und zum Nominalwert bewertet. Latente Steuern Aufgrund der bestehenden steuerlichen Organschaft ist ein Ansatz latenter Steueransprüche oder latenter Steuerschulden gemäß DRS 18 Tz. 32 nicht zulässig. I II . Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Angaben zum Anteilsbesitz Die IKEA Energie GmbH ist zum Bilanzstichtag an folgender Gesellschaft unmittelbar beteiligt:
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in Höhe von T€ 3.877 (Vorjahr T€ 1.330) aus Finanz- und Geldverkehr, in Höhe von T€ 947 aus Gewinnabführung (Vorjahr T€ 1.195) sowie in Höhe von T€ 740 (Vorjahr T€ 673) aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen. Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen enthalten. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in Höhe von T€ 19.106 (Vorjahr T€ 21.869) aus Finanz- und Geldverkehr. Dagegen laufen Forderungen aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen an verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 3.139 (Vorjahr T€ 5.706). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter resultieren in Höhe von T€ 1.291 (Vorjahr T€ 1.281) aus Gewinnabführung. Dagegen laufen Forderungen aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen. IV. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte Es bestehen weder sonstige finanzielle Verpflichtungen noch außerbilanzielle Geschäfte, die für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung sind. Haftungsverhältnisse Die IKEA Energie GmbH hat als Sicherheit für die Rückbauverpflichtungen der Ingka Deutschland Windfarms GmbH (vormals: IKEA Deutschland Windfarms GmbH), München, Bankbürgschaften in Höhe von T€ 1.741 übernommen. Aufgrund der Finanzlage der Ingka Deutschland Windfarms GmbH, München, wird das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben. Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter Die Anzahl der Mitarbeiter während des Geschäftsjahres betrug im Durchschnitt 4 (Vorjahr 3). Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresmittel ausschließlich Angestellte und keine gewerblichen Arbeitnehmer. Ergebnisabführungsvertr ag Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der IKEA Verwaltungs-GmbH, München, wird zum Bilanzstichtag 31. August 2019 der Gewinn für das Geschäftsjahr 2018/19 in Höhe von T€ 1.291 abgeführt. Mitglieder der Geschäftsführung · Johannes Ferber, Dipl.-Bauingenieur, Geschäftsführer · Dennis Balslev, Kaufmann, Geschäftsführer Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die Geschäftsführung erhielt keine Bezüge von der Gesellschaft. Konzernabschluss Der Konzernabschluss für den kleinsten und zugleich größten Kreis von Unternehmen, in den die Gesellschaft einbezogen ist, wird zum 31. August 2019 von der Ingka Holding B.V, Amsterdam/Niederlande, erstellt und veröffentlicht. Der Abschluss kann im Handelsregister in Amsterdam/Niederlande eingesehen werden. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Ingka Holding B.V., Amsterdam/Niederlande, befreit gemäß § 291 HGB die IKEA Energie GmbH, München, von der Verpflichtung zur Erstellung eines Teilkonzernabschlusses und eines Teilkonzernlageberichtes. Wesentliche Unterschiede zwischen dem nach niederländischen Rechnungslegungsgrundsätzen (Dutch GAAP) aufgestellten Konzernabschluss und einem Konzernabschluss nach HGB bestehen in folgenden Punkten: · Ansatz und Bewertung des Anlagevermögens, · Bewertung der Rückstellungen, · Latente Steuern: Aktivierungswahlrecht eines Aktivüberhanges nach deutschem Handelsrecht, · Gewinn- und Verlustrechnung: Gliederung erfolgt nach Dutch GAAP nicht nach dem Gesamtkosten-, sondern nach dem Umsatzkostenverfahren.
München, den 25. November 2019 Die Geschäftsführung Dennis Balslev Johannes Ferber Anlage A zum Anhang - Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2018/19
BestätigungsvermerkAn die IKEA Energie GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der IKEA Energie GmbH, München - bestehend aus der Bilanz zum 31. August 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. September 2018 bis zum 31. August 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der IKEA Energie GmbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. September 2018 bis zum 31. August 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. August 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. September 2018 bis zum 31. August 2019 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 26. November 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zoller, Wirtschaftsprüfer Hoffmann, Wirtschaftsprüfer ErgebnisverwendungsbeschlussDie Gesellschafterversammlung vom 25. November 2019 hat die Bilanz festgestellt; der Beschluss folgt dem Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung. |
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