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i :FAO AktiengesellschaftFrankfurt am MainJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BERICHT DES AUFSICHTSRATSWährend des Geschäftsjahres wurde der Aufsichtsrat ohne Verzögerung und umfassend mit detaillierten Informationen über den Status der Gesellschaft, den Geschäftsverlauf und die Geschäftspolitik in schriftlichen und mündlichen Berichten sowie durch gemeinsame Sitzungen mit dem Vorstand informiert. Diese Informationen waren die Grundlage für die Aufsicht über die Leitung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat richtete sein Augenmerk zusätzlich auf die mittel- und langfristige Planung des Unternehmens sowie auf Investitionen. In Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion hat sich der Aufsichtsrat auch mit Fragen der Rechnungslegung und Berichterstattung, des Systems der internen Kontrolle, des Risikomanagements und der Compliance befasst. Geschäfte wurden im Detail unter anderem während der Sitzungen am 25.02.2019, 25.06.2019, 10.12.2019 besprochen. Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2019 keine Ausschüsse gebildet. Der durch den Vorstand nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019, sowie der nach den International Financial Reporting Standards aufgestellte Konzernabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 wurden durch den von der Hauptversammlung am 27. Juni 2018 gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer nahm an der Sitzung des Aufsichtsrats am 09. März 2020 teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Der Aufsichtsrat hat die Ergebnisse dieser Prüfung ausführlich mit dem Abschlussprüfer und dem Vorstand besprochen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019, den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 und den Abhängigkeitsbericht sowie den Vorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat gegen den Abhängigkeitsbericht, den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 keine Einwendungen erhoben und das Ergebnis der Abschlussprüfung zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 gebilligt. Somit ist der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der i:fao Aktiengesellschaft festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, aus dem Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von TEUR 17.069, eine Dividende von TEUR 689 (EUR 0,13 pro dividendenberechtigter Stückaktie), an die Aktionäre auszuschütten, was einer rund 30% Beteiligung am ausgewiesenen Jahresergebnis der Aktiengesellschaft i.H.v. TEUR 2.275 entspricht, und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 16.379 als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen, schließt sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeitern für die im vergangenen Jahr geleistete sehr gute Arbeit.
Frankfurt am Main, März 2020 Willi Vett Vorsitzender des Aufsichtsrats LAGEBERICHT FÜR DEN i:fao KONZERNGrundlagen des Konzerns Allgemeine Grundlagen Die i:fao Aktiengesellschaft fungiert als Holdinggesellschaft mit der die i:fao Group GmbH, als 100%-ige Tochtergesellschaft, über einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag verbunden ist. Die i:fao Group GmbH steht für die operative Tätigkeit. Geschäftsmodell i:fao entwickelt die internetbasierte Lösung "cytric" als Werkzeug für den Einkauf, die Verwaltung, die Buchung und die Abrechnung von Geschäftsreisen. i:fao Kunden nutzen cytric auf dem Browser oder als mobile App. Entsprechend der Nutzung berechnet i:fao Entgelte für den cytric Service. i:fao bietet cytric als internetbasierten Service gegen monatliche oder transaktionsbezogene Entgelte an. Steuerungssystem Das Steuerungssystem des i:fao Konzerns basiert auf monatlich ermittelten Finanzkennzahlen (Umsatz, EBIT (Earnings before Interest and Taxes) und EAT (Earnings after Tax)) sowie einem diesbezüglichen Plan-/Ist-Vergleich. Abweichungen von den Erwartungen führen zu entsprechenden gegensteuernden Maßnahmen. Entwicklungsaktivitäten Der i:fao Konzern verfügt über drei Standorte für die Softwareentwicklung in der i:fao Group GmbH. Dies sind Entwicklungszentren in Frankfurt am Main und Hannover, Deutschland, und in der Tochtergesellschaft i:fao Bulgaria EOOD, Sofia, Bulgarien, wo die gesamte Softwareentwicklung im Konzern geleistet wird. Der Schwerpunkt der Aktivitäten im Jahr 2019 lag dabei auf der laufenden Verbesserung und Erweiterung des internetbasierenden Systems cytric auf die aktuelle Version von cytric Travel & Expense mit insgesamt neun neuen Releases im Laufe des Jahres. Gemeinsam durch die Standorte Frankfurt am Main, Deutschland, und Sofia, Bulgarien, wird 7 x 24 x 365 die technische Betreuung von cytric geleistet. In Frankfurt am Main, Deutschland, erfolgt die Entwicklung der arctic Technologie für die Verbindung von cytric mit gegenwärtig rund 50 externen Reservierungs-Systemen der Leistungsanbieter. In Hannover, Deutschland, besteht das Competence Center Expense Solutions. Neben der Wartung des Altproduktes travelution für Lotus Notes wird hier vor allem die Entwicklung und Internationalisierung von cytric EXPENSE, einem Modul von cytric für Reisekostenabrechnungen, betrieben. Die Sicherstellung einer höchstmöglichen Produktqualität und -funktionalität im Interesse und zum Nutzen unserer Kunden sehen wir als Grundsatz und Schwerpunkt unserer Entwicklungsaktivitäten. Cytric wird laufend weiterentwickelt. Im Geschäftsjahr 2019 beliefen sich die Entwicklungskosten auf mEURO 10,5 (Anteil vom Umsatz 38%) (Vorjahr mEURO 9,3 (Anteil vom Umsatz 34%)). Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen In den für den i:fao Konzern wichtigen Märkten in Westeuropa, insbesondere der DACH Region war im Berichtsjahr 2019 im Wesentlichen eine stagnierende Wirtschaftsentwicklung vorhanden. Das Bruttoinlandsprodukt im Euroraum entspricht im Jahr 2019 einer schwarzen Null. Die Evolution der Umsätze mit Neu- und Bestandskunden im i:fao Kernmnarkt ist rückläufig um -5,9%, was insbesondere durch die sich verschärfende Wettbewerbssituation getrieben ist. Der Wettbewerb durch Anbieter wie KDS und SAP Concur, sowie durch Anbieter alternativer Lösungen, die Teile des Travel Management Prozesses abbilden können, schreitet weiter voran. Bei den Adressaten der cytric-Lösung ist insbesondere SAP Concur ein zu berücksichtigender Konkurrent. Geschäftsverlauf Im Verlauf des Berichtsjahres 2019 konnte die Nutzung nach Buchungszahlen gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Dies wurde insbesondere mit der Ausweitung des internationalen Geschäfts erreicht. Die Geschäftsentwickung im Jahr 2019 entsprach insgesamt nicht den Erwartungen und dem Potential von cytric als wettbewerbsfähige Lösung. cytric sehen wir als vielversprechend an den verschärften Marktbedingungen zu begegnen und dem Rückgang im deutschsprachigen Raum aus 2019 wieder aufzuholen. Diese Ausgangslage, wie auch die Internationalisierung mithilfe von Amadeus erforderte im Jahr 2019, wie es auch weiterhin im Jahr 2020 erforderlich ist, Investitionen insbesondere in Infrastruktur und Personal zu tätigen, die entsprechend höhere Kosten im Geschäftsjahr 2019 verursacht haben. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns Ertragslage Die Ertragslage im i:fao Konzern hat sich besser entwickelt gegenüber der Prognose des Vorjahres. Die Umsatzerlöse wurden leicht gesteigert und sind gegenüber dem Vorjahr 2018 von mEURO 27,4 um 1,3% auf mEURO 27,8 im Berichtsjahr 2019 gestiegen. Positiv wirkt sich hierbei die Vertriebstätigkeiten von Amadeus aus mit einer Steigerung um 20,4% von mEURO 7,6 auf mEURO 9,2, wohingegen das Geschäft im i:FAO Kernmarkt im Jahr 2019 rückläufig war. Die operativen Kosten haben sich im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 5,1% (Vorjahr 23,5%) erhöht, dabei ist im Jahr 2018 ein Sondereffekt i.H.v. mEURO 0,4 enthalten, der auf Abfindungszahlungen beruht. Die vergleichbaren Steigerungen sind insbesondere durch um 11,0% (Vorjahr 35,0%) gestiegene Personalkosten, u.a. resultierend aus dem Personalaufbau, aufgrund verstärkter Entwicklungsaktivitäten, beeinflusst. Außerdem haben sich die Abschreibungen um 135% erhöht durch die vermehrte Investitionstätigkeit in den Jahren 2018 und 2019 in die Infrastruktur des Betriebes von cytric und in 2019 durch die Abschreibungen für die entsprechend IFRS 16 aktivierten Vermögenswerte aus Nutzungrecht. Die Eigenkapitalrentabilität (bereinigt um Sondereffekte) beläuft sich im Berichtsjahr auf 9,1% (Vorjahr 15,3%). Das EBIT (Ergebnis vor Steuern zuzüglich dem Finanzergebnis) beträgt mEURO 3,14 (Vorjahr mEURO 3,9). Die Abnahme resultiert, vor allem aus den erhöhten Personalaufwendungen. Die EBIT-Marge liegt bei 11,1% (Vorjahr 14,2%). Das Konzern-Jahresergebnis (EAT) liegt bei mEURO 2,9 (Vorjahr: mEURO 4,1), beeinflusst durch die Aktivierung aktiver latenter Steuern i.H.v. mEURO 0,2 (Vorjahr mEURO 0,6). Die weitere Aktivierung der aktiven latenten Steuern ist auf eine verbesserte Ertragserwartung und zukünftig höheren steuerliche Ergebnisse zurückzuführen. Finanzlage Im Berichtsjahr hat sich der Cash-Flow aus operativer Geschäftstätigkeit auf mEURO 9,4 nach mEURO -0,84 im Vorjahr verbessert. Der Effekt resultiert nach der Bereinigung des Jahresergebnisses um nicht zahlungswirksame Effekte, insbesondere aus der Entwicklung des Working Capitals, bei der hauptsächlich der stichtagsbedingte Anstieg der Forderungen im Jahr 2018 gegen verbundene Unternehmen ursächlich ist. Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit hat sich auf mEURO -0,8 gegenüber dem Vorjahr (mEURO 5,7) reduziert, der Effekt im Jahr 2018 war insbesondere durch die Einzahlungen aus Ausleihungen beeinflusst. Im Berichtsjahr erfolgte, basierend auf dem Hauptversammlungsbeschluss vom 27. Juni 2019, eine Dividendenzahlung in Höhe von EURO 636.154 (Vorjahr EURO 265.064) Darüberhinaus ist der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit durch die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten i.H.v. mEURO -0,84 aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 beeinflusst. Dies führt somit zu einem negativen Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit von mEURO 1.643 (Vorjahr mEURO 0,3). Die Aktivseite der Konzernbilanz umfasst im Wesentlichen Liquide Mittel und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen und Dritte. Die Passivseite hingegen besteht im Wesentlichen aus Eigenkapital. Dieses setzt sich zusammen aus dem Grundkapital, der Kapitalrücklage, andere Rücklagen sowie dem Bilanzgewinn. Der i:fao Konzern verfügt weiterhin über eine hohe Liquidität, die zukünftige Entwicklungsinvestitionen, auch bei einer schwierigen konjunkturellen Lage, ermöglicht. Das Eigenkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr durch das Konzernergebnis um mEURO 2,3 erhöht. Die mit 85% (Vorjahr: 95%) geringere Eigenkapitalquote ist auf die Anwendung des IFRS 16 zurückzuführen, der im Falle von i:fao den Ansatz der Leasingverbindlichkeit i.H.v. mEURO 3,5 vorsieht. Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt mEURO 37,7 (Vorjahr mEURO 31,2). Die Veränderung der Bilanzsumme auf der Aktivseite resultiert im Wesentlichen aus dem Ansatz eines Vermögenswerts aus Nutzungsrecht entsprechend IFRS 16 i.H.v. mEURO 3,4 sowie der Zuschreibung der aktiven latenten Steuern (mEURO 0,2). Die langfristigen Vermögenswerte i.H.v. mEURO 8.967 sind unverändert vollständig durch das Eigenkapital (mEURO 31.851) gedeckt. Der Anteil der liquiden Mittel an der Bilanzsumme beträgt 60,3% (Vorjahr: 49,9%). Auf der Passivseite basiert die Veränderung insbesondere auf dem Ansatz der Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 i.H.v. mEURO 3,5, sowie dem Anstieg der Rückstellungen um mEURO 0,6. Investitionen Im Geschäftsjahr 2019 wurden Investitionen i.H.v. von mEURO 1,11 in das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögenswerte vorgenommen. Die Investitionen, die vollständig durch eigene Mittel finanziert wurden, betreffen im Wesentlichen Investitionen in die IT-Infrastruktur für das Produkt cytric. Personalbereich Am 31. Dezember 2019 waren im i:fao Konzern 322 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 295). Die Verteilung auf die einzelnen i:fao Standorte ist wie folgt: Deutschland 145 (Vorjahr: 136), Bulgarien 177 (Vorjahr: 159). Von allen Mitarbeitern sind etwa 63% für die Produktentwicklung und Infrastruktur zuständig, ca. 23% der Mitarbeiter sind in kundennahen Bereichen tätig. Die verbleibenden 14% sind in Shared Services beschäftigt. Im Jahresdurchschnitt 2019 hat der i:fao Konzern insgesamt 307 Mitarbeiter (Vorjahr 289) beschäftigt. Gesamtaussage Der i:fao Konzern konnte die Umsatzerlöse im Vorjahresvergleich nur leicht steigern, basierend auf einer Steigerung der Erlöse durch Amadeus und einem Rückgang der weiteren cytric Neu- und Bestandskunden. Die weiteren Investitionen in Personal und Infrastruktur haben erwartungsgemäß zu einer Erhöhung der Kosten geführt, was durch die Stagnation bei den Umsatzerlösen zu einer Verminderung des EBIT um mEURO 0,7 führte. Das Ergebnis nach Steuern beträgt mEURO 2,9 (Vorjahr mEURO 4,1) und war im Vorjahr insbesondere beeinflusst durch die Aktivierung der aktiven latenten Steuern i.H.v. TEUR 597 im Vergleich zu der Zuschreibung i.H.v. TEUR 190 im Jahr 2019. Der Bestand liquider Mittel der Gruppe beträgt mEURO 22,7 und hat sich gegenüber dem Vorjahr, um mEURO 7,1 erhöht, was vor allem ein Ergebnis aus dem operativen Geschäft ist. Die Ertragslage des i:fao Konzerns war im Geschäftsjahr 2019 über den Erwartungen der Planung und des Vorjahres. Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Finanzielle Leistungsindikatoren im i:fao Konzern basieren auf monatlich ermittelten Finanzkennzahlen (Umsatz, EBIT und EAT). Es werden keine nicht-finanziellen Leistungsindikatoren zur Steuerung herangezogen. Prognosebericht Die Geschäftsentwicklung 2019 zeigt trotz der stagnierenden Umsatzentwicklung ein besseres Ergebnis im Vergleich zur letztjährigen Prognose, das sich, trotz dem weiterem Personalaufbau und Investitionen in die Produktinfrastruktur positiv ausgewirkt hat und damit eine gute Grundlage für das Geschäftsjahr 2020 darstellt. Wie im Vorjahr ist weiterhin, nach den Prognosen der Bundesregierung für die Wirtschaft in Deutschland und in einigen europäischen Ländern im Jahr 2020 mit leichtem Wachstum zu rechnen. Insbesondere, die schwer abzuschätzenden Auswirkungen durch den Brexit und politische protektionistische Entscheidungen weltweit, machen eine Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung für 2020 unsicher. Vor diesem Hintergrund und durch die Einflüsse der verstärkten Marktaktivitäten durch Concur gehen wir für 2020 in der Planung wieder von einem leichten Rückgang des Umsatzes aus dem Vertrieb von cytric in unseren Kernmärkten der DACH Region aus. Für den Vertrieb von cytric in internationale Märkte durch Amadeus gehen wir für das Jahr 2020 von zusätzlichen Umsätzen aus. Insgesamt gehen wir von einem Umsatzwachstum zwischen 10% und 14% aus. Aufgrund des wachsenden Wettbewerbsdruck plant die Gesellschaft mit weiteren Investitionen in cytric im Geschäftsjahr 2020. Das bedarf weiterer Investitionen in Personal, Infrastruktur und Produkt und dadurch erwarten wir im Jahr 2020 für den Konzern einen deutlichen Rückgang des Betriebsergebnisses (EBIT) und analog zu einem Rückgang des Konzern-Ergebnisses nach Steuern (EAT). Der erwartete Konzernjahresüberschuss liegt zwischen mEURO 0,6 und mEURO 0,9. Im Rahmen der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) in den vergangenen Wochen haben viele Unternehmen, die Richtlinien für Geschäftsreisen angepasst und somit ist von einem geänderten Buchungsverhalten im Markt zu rechnen. i:fao beobachtet und analysiert die Entwicklung im Markt und das Verhalten der Kunden, wie sie auf die Verbreitung des Virus zu reagieren. In der kurzen Frist sehen wir nur ein begrenztes Risiko für die Ergebnisentwicklung der i:fao Gruppe, unabhängig davon werden wir Maßnahmen ergreifen um Ausgaben und Investitionen zu überprüfen, inwieweit sie weiter in die Zukunft verlagert werden können ohne zusätzliche Risiken für das operative und strategische Geschäft zu bewirken. Für 2020 sehen wir bei einer weiterhin hohen Eigenkapitalquote und einem positiven operativen Cashflow eine stabile Entwicklung der Finanzlage im Konzern, auf Basis der getroffenen Vereinbarungen und trotz des geplanten Rückgangs des Ergebnisses. Risiko- und Chancenbericht Die Ausrichtung des i:fao Konzerns auf seinen Kernmarkt, aber auch die internationale Ausweitung des Geschäfts bergen, neben den Chancen, die Vorteile von cytric international zu vertreiben, auch eine Reihe von Risiken, die frühzeitig erkannt und denen entgegengewirkt werden muss. Innerhalb des Risikomanagements sind alle Maßnahmen zur Erfassung und bezüglich Umgangs mit Risiken angesiedelt und werden entsprechend der Verantwortung des Vorstands regelmäßig und in adäquater Weise überprüft und dokumentiert. Chancen der zukünftigen Entwicklung sieht i:fao darin, dass sich immer mehr große Unternehmen für die konzernweite und internationale Implementierung von cytric entscheiden und diese Installationen mit großer Sorgfalt und somit mit sehr gutem Erfolg betrieben werden. Durch die Funktionalität der internetbasierenden i:fao Technologie erwartet i:fao zudem eine kontinuierlich steigende Akzeptanz bei den Benutzern und somit für steigende Transaktionszahlen. Damit einher geht auch das weiter Potenzial durch stetige Verbesserungen der vielen Module in cytric Travel & Expense. Nach der Ausweitung des cytric Produktangebotes durch cytric EXPENSE bietet i:fao den Kunden umfassende Services rund um die Geschäftsreise an, um damit den gesamten Prozess von der Planung und Buchung bis zur Abrechnung und das gesamte Travel Management optimal zu gestalten. Die Forderung des Gesetzgebers, Risiken durch effiziente Überwachungssysteme frühzeitig zu erkennen, stellt für uns eine wichtige und wertbringende Aufgabe dar. Aus diesem Grund bedient sich der i:fao Konzern eines Risikomanagement-Systems, das der langfristigen Sicherung des Unternehmensbestandes sowie der Wertsteigerung dient und somit einen wesentlichen Erfolgsfaktor für den Konzern darstellt. Neben den klassischen Berichtssystemen wie Unternehmensplanung, Prognosen und Abweichungsanalysen wird zwischen operativen, strategischen und finanziellen Risikokategorien unterschieden. Wesentliche Bereiche mit operativen Risiken sind hier Personal (Geschäftstätigkeit, Personalführung, Aufgaben und Verantwortungen, Mitarbeiterstand und Qualifikation, Fehlverhalten), Projekte (Projektmanagement, Zeitplanung, Budgets, zusätzliche Aufgaben), IT (Sicherheit, Datenmanipulation, Systemqualität und Systemkapazität, Systemtechnologie), Infrastruktur (Zerstörung, Ausfälle), äußere Einflüsse (politische und rechtliche Änderungen, Kriminalität, Lieferanten, Subunternehmer), Kunden und Distributoren (Offene Posten, Reklamationen, Insolvenzen, Vertragsstreitigkeiten). Mögliche operative Risiken werden von den verantwortlichen Standort- und Bereichsleitern identifiziert und kommuniziert, damit entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können, sofern diese erforderlich sind. Operative Risiken können aus der Sicht der Unternehmensführung jeweils an der externen Schnittstelle bestmöglich erkannt und vermieden, bzw. vermindert werden. Strategische Risiken werden durch eine Vernetzung des Unternehmens mit Geschäftspartnern im In- und Ausland vermindert. Durch die breite Aufstellung in allen denkbaren Kundenkategorien verfügt die i:fao Group praktisch über ein Früherkennungssystem, um Marktverschiebungen exakt zu erfassen. Die Verantwortung für das System liegt zum einen beim Executive Management, zum anderem bei dem Chief Technology Officer des Konzerns. Finanzielle Risiken mindert der Konzern durch eine konservative Anlagepolitik und die Begrenzung der Geschäftsbeziehungen auf Kunden mit entsprechenden Bonitätsnachweisen. Dies vorausgeschickt prüft das Management laufend anhand von Kennzahlen die aktuelle Situation. Fällige und überfällige Forderungen werden gemonitored. Sowohl über die Forderungen als auch über die Anlagen berichtet das Management dem Aufsichtsrat regelmäßig. Jeweils nach der Sicherstellung von ausreichend vorhandenen Mitteln für den operativen Betrieb verwaltet der Konzern die liquiden Mittel nach konservativen Wertmaßstäben, d.h. risikoavers. Dies geschieht in der Absicht, die größtmöglichen, jedoch nicht spekulative, Erträge zu erzielen. Die Bewertung von Risiken erfolgt im operativen Tagesgeschäft durch den jeweiligen Bereichsverantwortlichen. Ad hoc Maßnahmen, z.B. im Falle von Kunden Reklamationen, werden sofort umgesetzt und bedürfen keines längeren Abstimmungsprozesses. Damit wird vermieden, dass größere Risiken aus kleinen Risiken entstehen. Das Risikomanagement-System der i:fao erfasst lediglich Risiken, nicht jedoch Chancen. Der Beurteilungszeitraum für die nachfolgend dargestellten Risiken beträgt grundsätzlich ein Jahr. Betrachtet werden ausschließlich Netto-Risiken. Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine wesentlichen Veränderungen der Risiken ergeben. Erkannte Risiken werden fallweise unter Einbezug des Vorstands behandelt. Im Geschäftsjahr 2019 hat der i:fao Konzern erneut wesentliche Umsatzanteile mit großen Vertriebspartnern erzielt. Als wachsendes strategisches Risiko hat i:fao jedoch für sich den Wettbewerb durch vergleichbare Systeme von SAP (Concur), American Express (KDS), Sabre (Get There) und anderen identifiziert. Verluste im Großkundengeschäft belasten die Ertragslage erheblich. Wir stufen dieses Risiko mittel- bis langfristig als maßgeblich ein und sehen darum die geplanten Investitionen als notwendig an, um cytric entsprechend auf dem bekannt qualitativ hohen Niveau zu halten. Darüber hinaus birgt der internationale Vertrieb von cytric durch Amadeus, neben den Chancen, Risiken, da sie notwendige Investitionen in Produkt und Infrastruktur voraussetzt. Ferner besteht eine Abhängigkeit von der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, die sich auf die Reisetätigkeit der Kunden auswirken kann. Neben möglichen Ausfallrisiken bei Forderungen kann der Verlust eines Kunden oder Vertriebspartners, der wesentlichen Anteil am Gesamtumsatz hat, entsprechend negative Auswirkung auf den Umsatz und die Ertragslage des i:fao Konzerns haben. Mit der Begrenzung der Geschäftsbeziehungen auf Kunden mit entsprechender Bonität und implementierten Forderungsmanagement wirken wir diesem Risiko und seinem möglichen Eintritt entgegen. Darüber hinaus ist der Konzern mit einer Eigenkapitalquote von 85%, nach Ansicht des Vorstands, außerordentlich gut finanziert und verfügt über eine hohe Liquidität, die konservativ verwaltet wird. Insofern stufen wir diese Risiken als gering ein. Nach unserer Überzeugung weisen vorstehend beschriebene Risiken in Bezug auf Eintritt und Auswirkung weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit bestandsgefährdenden Charakter auf. Der Vorstand bleibt zuversichtlich, dass die Ertragskraft eine solide Basis für die künftige Entwicklung des Konzerns bildet und für die nötigen Ressourcen sorgt, um die dem i:fao Konzern zur Verfügung stehenden Chancen zu verfolgen.
Frankfurt am Main, 09. März 2020 Der Vorstand BILANZ (IFRS)AKTIVA
PASSIVA
GESAMTERGEBNISRECHNUNG (IFRS)
KAPITALFLUSSRECHNUNG IFRS
Konzern-Eigenkapitalentwicklung für die Periode vom 1. Januar 2019 - 31. Dezember 2019 (IFRS) in EURO
ANHANG (für den Zeitraum 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019)1. Unternehmensorganisation und Aufstellungsgrundsätze Die i:FAO Aktiengesellschaft war bis zum 23. Dezember 2016 eine an der Frankfurter Wertpapierbörse im General Standard börsennotierte Aktiengesellschaft. Der Widerruf der Zulassung der i:fao Aktien am geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wurde am 23. Dezember 2016 wirksam. Der Sitz der Gesellschaft ist Clemensstraße 9, 60487 Frankfurt am Main. Die i:fao Aktiengesellschaft ist beim Amtsgericht Frankfurt unter HRB 45980 eingetragen. Mit dem Mehrheitserwerb durch Amadeus Corporate Business AG, Bad Homburg, Deutschland, und deren oberste Muttergesellschaft Amadeus IT Group S.A., Madrid, Spanien, gehört die i:fao Aktiengesellschaft seit dem 23. Juni 2014 der Amadeus-Gruppe an. Aufgrund § 267 Abs. 3 HGB gilt die i:fao Aktiengesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Art der Geschäftstätigkeit umfasst die Entwicklung und Vermarktung von Internet-basierender eProcurement Software für die Buchung, das Management und die Abrechnung von Geschäftsreisen. In den Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2019 wurden unverändert zum Vorjahr folgende Tochterunternehmen einbezogen:
Zum 31. Dezember 2019 beschäftigte der i:fao Konzern 322 Mitarbeiter (Vorjahr 295). Im Jahresdurchschnitt waren es 307 Mitarbeiter (Vorjahr 289). Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 des i:fao Konzerns wurde auf der Grundlage der vom IASB (International Accounting Standards Board) herausgegebenen IFRS (International Financial Reporting Standards), unter ergänzender Beachtung der Vorschriften des Aktiengesetzes sowie des Handelsrechts, aufgestellt. Alle zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses verbindlichen IFRS Standards und Interpretationen, wie sie in der EU anzuwenden sind, sind bei der Aufstellung beachtet worden. Der Konzernabschluss wird nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. Juli 2002 i.V.m. § 315e HGB nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt. Der Konzernabschluss wird in EURO aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend EURO (TEUR) gerundet. Dem Konzernabschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 zugrunde lagen, wurden auch für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 angewandt. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde unverändert das Gesamtkostenverfahren angewandt. Die konsolidierten Unternehmen wurden mit ihren Abschlüssen zum 31. Dezember 2019 einbezogen. Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 09. März 2020 vom Vorstand zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss der Gesellschaft zu prüfen und zu billigen. Die Billigung des Konzernabschlusses erfolgt voraussichtlich auf der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 09. März 2020. Rundungsdifferenzen können bei den Prozentangaben und Zahlen auftreten, die in Million oder Tausend dargestellt werden. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt. Eine entsprechende Erläuterung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Gliederung in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden erfolgt nach folgender Definition: Als kurzfristig einzustufen sind Vermögenswerte, wenn
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Als kurzfristig einzustufen sind Schulden, wenn
Ist die Schuld mit Bedingungen verbunden, nach denen diese aufgrund einer Option der Gegenpartei durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten erfüllt werden kann, so beeinflusst dies ihre Einstufung nicht. Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft. 2.1 Konsolidierungsgrundsätze In den Konzernabschluss wurden neben dem Einzelabschluss der i:fao Aktiengesellschaft, die ebenfalls nach den Vorschriften der IFRS aufgestellten Einzelabschlüsse der Tochterfirmen einbezogen. Zeitpunkt von Erstkonsolidierungen ist der Erwerbszeitpunkt. Für Neuzugänge erfolgt die Verrechnung der Anteile mit dem Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Erwerbszeitpunkt. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode zum Zeitpunkt der Akquisition. Ein nicht auf einzelne Vermögenswerte verteilbarer aktivischer Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis und Buchwert wird als Goodwill ausgewiesen. Sämtliche konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze und andere konzerninterne Geschäftsvorfälle wurden innerhalb des Konsolidierungskreises im Rahmen der Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung eliminiert. 2.2 Währungsumrechnung Transaktionen in Fremdwährungen werden zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Stichtagskurs angesetzt. Die Währungsumrechnung der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Unternehmen erfolgte nach dem Konzept der funktionalen Währung (IAS 21). Die funktionale Währung ist die Landeswährung. In den in lokaler Währung erstellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Unternehmen wurden sämtliche Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs umgerechnet. Die Umrechnung aller Erträge und Aufwendungen erfolgte zum Durchschnittskurs. Umrechnungsdifferenzen aus der Kapitalkonsolidierung werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt zum Kurs der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss. 2.3 Anteilsbasierte Vergütung Die i:fao Aktiengesellschaft beteiligt sich am "Performance Share Plan" (PSP) des Amadeus Konzerns, danach bekommen bei Fälligkeit die Berechtigten eine Anzahl an Amadeus Aktien (abhängig von vorher festgelegten Zielvereinbarungen). Die Abbildung dieses Plans unterliegt den Anforderungen des IFRS 2 und wird linear dem Planzeitraum entsprechend im Eigenkapital mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Zusage berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag wurde der Plan mit einem Wert von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 10) im Eigenkapital berücksichtigt. Der beizulegende Zeitwert wurde auf Basis des Monte-Carlo-Modells zur Ermittlung der Marktbedingungen und mithilfe des Black & Scholes Modells zur Ermittlung nicht marktrelevanter Bedingungen berücksichtigt. 2.4 Erfassung von Umsätzen und anderen Erlösen Umsatzerlöse und sonstige Erträge werden zu dem Zeitpunkt erfasst, in dem die Leistung erbracht wird. Die Nutzungsentgelte aus den bestehenden Softwareverträgen werden, in Übereinstimmung mit den zugrundeliegenden Verträgen, auf Monatsbasis periodengerecht erfasst. Die Erlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet. Umsatzsteuer sowie andere mit dem Verkauf in Verbindung stehende Steuern, Skonti und Rabatte werden dabei in Abzug gebracht. Mit Beginn des Berichtsjahres 2018 ist IFRS 15 bei der Erfassung der Umsätze zu berücksichtigen. Die Analyse der Erfassungskriterien nach IFRS 15.35 ergab, dass sich für die Bilanzierung der Umsätze aus den durch i:fao erbrachten Leistungen keine Änderungen ergeben. Zinserträge werden periodengerecht abgegrenzt. 2.5 Behandlung von Goodwill, Entwicklungskosten und anderen immateriellen Vermögenswerten Im Rahmen eines Unternehmenserwerbs ergibt sich ein derivativer Goodwill aus dem Überschuss der Anschaffungskosten über den erworbenen Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens. Der Goodwill wird in der Bilanz als Vermögenswert angesetzt und gemäß IFRS 3 nicht planmäßig abgeschrieben. Die Werthaltigkeit des Goodwills wird gemäß IAS 36 mindestens einmal jährlich durch einen Impairment-Test überprüft, ggf. werden in diesem Rahmen Abschreibungen vorgenommen. Sämtlicher vor Geschäftsjahresbeginn 2008 bestehender Goodwill ist in Vorjahren bereits abgeschrieben worden. Im Geschäftsjahr 2008 entstand ein Goodwill in Höhe von TEUR 350 aus dem Erwerb der IMG Information Management GmbH, Hannover, Deutschland, die in die i:fao Group GmbH verschmolzen wurde. Die Werthaltigkeit des Goodwills wurde zum Geschäftsjahresende 2019 über einen Goodwill Impairment-Test bestätigt. Die Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE), dem i:fao Konzern, durch Vergleich des erzielbaren Betrags mit dem Buchwert durchgeführt, wobei der erzielbare Betrag auf der Ermittlung abgezinster Zahlungsströme (Discounted-Cash-Flow-Methode) basiert. Wichtige Annahmen bei der Wertminderungsprüfung sind die in den Geschäftsplanungen zugrunde gelegten erwarteten Umsatzerlöse und die durchschnittliche EBITDA-Marge in der Detailplanungsphase (bis 2022), die Wachstumsraten in der Fortführungsphase und die Diskontierungssätze. Dem Wertminderungstest per 31. Dezember 2019 wurde dabei eine auf der angepassten Prognose für das Geschäftsjahr 2019 aufbauende Mehrjahresplanung zugrunde gelegt. Die zum 31. Dezember 2018 verwendeten Parameter zur langfristigen Wachstumsrate (2%) sowie der Diskontierungssatz (nach Steuern) von 5 % blieben unverändert. Der Impairment-Test hat keine Notwendigkeit einer Wertminderung ergeben. Keine für möglich gehaltene Änderung der wesentlichen Annahme, auf die das Management die Bestimmung des erzielbaren Betrags aufgebaut hat, würde dazu führen, dass der Buchwert der ZGE den erzielbaren Betrag übersteigt. Aufwendungen für, die Forschung betreffend, neuer, selbsterstellter Software werden bis zu dem Zeitpunkt, in dem sichergestellt ist, dass das Produkt technologisch durchführbar ist und der daraus entstehende immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen Nutzen erzielen wird, in der Periode des Anfallens als Aufwand erfasst. Anschließende Entwicklungskosten werden in Übereinstimmung mit IAS 38 aktiviert. Die aktivierte selbsterstellte Software wird über die Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Wertminderungen wird gemäß IAS 36 Rechnung getragen. Sämtliche eigenentwickelte Software ist zu Beginn des Geschäftsjahres vollumfänglich abgeschrieben gewesen. Im Geschäftsjahr ist, wie im Vorjahr, keine Aktivierung selbsterstellter Software vorgenommen worden, da die Kriterien des IAS 38.57ff. nicht vollumfänglich erfüllt waren. Im Jahr 2019 beliefen sich die Entwicklungskosten auf mEURO 10,6 (Vorjahr mEURO 9,3). Versionsänderungen innerhalb eines Produktes erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine Aktivierung gemäß IAS 38, da die Optimierung eines bestehenden Produktes vorgenommen wird. Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten bilanziert und planmäßig linear über die jeweilige Nutzungsdauer, welche sich generell zwischen drei und fünf Jahren bewegt, abgeschrieben. Es findet eine jährliche Überprüfung der Abschreibungszeiträume und -methoden sowie bezüglich des Vorliegens eines Anhaltspunktes für einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand im Sinne von IAS 36 statt. 2.6 Liquide Mittel Unter dieser Position werden der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten, die zum Zeitpunkt des Transaktionsabschlusses eine Laufzeit von nicht länger als drei Monaten haben, ausgewiesen. Liquide Mittel werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Fremdwährungsbestände werden zum Mittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. 2.7 Kundenforderungen, sonstige Ausleihungen und sonstige Vermögenswerte Die Kundenforderungen, sonstige Ausleihungen und sonstige Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Es werden alle erkennbaren Ausfallrisiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Sämtliche Kundenforderungen bestehen gegen Handelskunden. 2.8 Sachanlagevermögen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, erhöht um weitere für den betriebsbereiten Zustand notwendige Ausgaben, angesetzt. Nachträglich entstehende Kosten für Reparaturen und Instandhaltung werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst. Eine Aktivierung erfolgt nur, sofern nachgewiesen wird, dass sich durch die Maßnahmen ein quantifizierbarer Nutzenzuwachs bei dem Vermögenswert ergeben hat. Die Anschaffungskosten der Vermögenswerte werden um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen linear pro rata temporis. Für Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung wird von einer Nutzungsdauer zwischen drei und zehn Jahren ausgegangen. Die Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode wird einer jährlichen Überprüfung bezüglich ihrer Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Nutzungsverlauf unterzogen. Eine Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten wird bei Vorliegen eines Anhaltspunktes durchgeführt. Eine außerplanmäßige Abschreibung zur Erfassung der Wertminderung wird dann vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag geringer ist als der Nettobuchwert des Vermögenswertes. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Bei dem Verkauf oder Abgang von Vermögenswerten werden die entsprechenden Anschaffungskosten und kumulierten Abschreibungen ausgebucht. Etwaige entstehende Gewinne und Verluste, die sich aus der Differenz zwischen Buchwert und Verkaufserlös ergeben, werden in der Gesamtergebnisrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. 2.9 Lieferantenverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Stichtagskurs angesetzt. 2.10 Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische, auf einem Ereignis in der Vergangenheit beruhende Verpflichtung hat, deren Inanspruchnahme zu einem Abfluss von liquiden Mitteln führt und deren Höhe zuverlässig zu schätzen ist. Die Bewertung erfolgt zum bestmöglichen Schätzbetrag, welcher einer regelmäßigen Überprüfung unterliegt. Sofern erforderlich, wird eine Abzinsung der Rückstellungen vorgenommen. 2.11 Ertragsteuern Der Ertragssteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands (Körperschaft- und Gewerbeertragsteuern) und der latenten Steuern dar. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften vom Jahresüberschuss aus der Gesamtergebnisrechnung, nach Ertragssteuern, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt, die steuerfrei, in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für den laufenden Steueraufwand wird auf Grundlage der am Bilanzstichtag geltenden Steuersätze berechnet. Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld in der Bilanz und den für steuerliche Zwecke beizulegenden Beträgen. Latente Ertragssteueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze und - vorschriften zu Grunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gültig sind oder deren Eintritt aufgrund schon verabschiedeter Gesetze faktisch sicher ist. Ertragsteuern (latente Steuern), die sich auf Posten beziehen, die direkt im Sonstigen Ergebnis, nach Ertragssteuern erfasst werden, werden direkt im Sonstigen Ergebnis, nach Ertragssteuern erfasst. Der Buchwert der latenten Ertragsteuer Ansprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch verwendet werden kann. 2.12 Finanzinstrumente Die Kategorisierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erfolgt seit 01.01.2018 gemäß den Regelungen des Standards IFRS 9, der den Standard IAS 39 zu diesem Zeitpunkt abgelöst hat. Grundsätzlich ergeben sich danach folgende Kategorien: Klassen und Bewertungskategorie nach IFRS 9
Der Erstansatz finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, sofern diese entsprechend der Geschäftsmodellbedingung zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden und zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den Nominalbetrag darstellen (Zahlungsstrombedingung). Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die nicht in diese Kategorie eingeordnet werden können, sind gemäß IFRS 9.4.1.4 zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Unabhängig davon, in welcher Kategorie ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit eingeordnet ist, ist das Finanzinstrument bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten (IFRS 9.5.1.1). Dieser ist in der Regel der Transaktionspreis. Sofern das Finanzinstrument in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, sind die Transaktionskosten in die Bewertung der fortgeführten Anschaffungskosten einzubeziehen. Der i:fao Konzern verfügt über originäre Finanzinstrumente (im Wesentlichen Forderungen aus Lieferung und Leistungen und sonstige Forderungen, Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung und sonstige Verbindlichkeiten sowie liquide Mittel und sonstigen Ausleihungen), die nach deren Zugang mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
Der Zeitwert der liquiden Mittel, sonstigen Ausleihungen, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen, der Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen, sowie sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten entspricht in etwa dem Buchwert. Der Grund dafür ist vor allem die kurze Laufzeit dieser Finanzinstrumente. i:fao bewertet keine finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag bilanziert werden, zum beizulegenden Zeitwert. Es sind keine finanziellen Vermögenswerte als Sicherheiten für Verbindlichkeiten oder Eventualverbindlichkeiten gestellt. Folgende Nettogewinne und -verluste (-) ergeben sich aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden:
Für die im Konzern ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte bestehen grundsätzlich Kredit- sowie Markt- und Zinsrisiken. Den einzelnen Risiken wird durch den Ansatz und die Bewertung der Finanzinstrumente mit den allgemeinen Bewertungsregeln Rechnung getragen. Aus den Finanzinstrumenten resultierende Aufwendungen und Erträge werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst. Wesentliche Zinsänderungsrisiken auf die Lage des i:fao Konzerns bezogen, bestehen zum Bilanzstichtag aufgrund der kurzfristigen Fälligkeit und Verzinsung der Finanzinstrumente nicht. Entsprechend würde eine Erhöhung des Zinsniveaus um einen Prozentpunkt einen korrespondierenden Anstieg des Finanzergebnisses bewirken. Es bestehen keine wesentlichen Marktrisiken, da Bestände an Finanzinstrumenten in ausländischer Währung und mit Kursrisiko von untergeordneter Bedeutung sind. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr entsprechend keine Absicherung dieser Risiken vorgenommen. Dem Kreditrisiko von Finanzinstrumenten wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Grundsätzlich stellt der Buchwert der im Konzernabschluss erfassten finanziellen Vermögenswerte abzüglich etwaiger Wertminderungen das maximale Ausfallrisiko des Konzerns dar. Im Berichtsjahr waren keine Ausfälle (Vorjahr TEUR 0) von Finanzinstrumenten zu verzeichnen gewesen. Zum 31. Dezember 2019 waren TEUR 602 überfällig (Vorjahr TEUR 434), darüber hinaus waren keine wesentlichen überfälligen Forderungen aus Lieferung und Leistungen sowie sonstige überfällige Forderungen zu verzeichnen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Forderungen, die weder wertberichtigt noch überfällig sind, lagen zum 31. Dezember 2019 keine Anhaltspunkte vor, dass Zahlungsausfälle eintreten werden. Die liquiden Mittel sind bei zwei deutschen Banken angelegt. Das Management der i:fao geht aufgrund der Größe der Banken und der Staatsbeteiligung einer der Banken mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass keine Zahlungsausfälle eintreten werden. Die Verbindlichkeiten im Konzern sind im Wesentlichen kurzfristig (binnen drei Monate) zu begleichen. Es besteht jedoch kein wesentliches Liquiditätsrisiko, da sämtliche Verbindlichkeiten und Rückstellungen (zum 31. Dezember 2019 insgesamt TEUR 2.324) aus den Liquiden Mitteln (TEUR 22.693) beglichen werden können. Weitere wesentliche sonstige Risiken aus Finanzinstrumenten sind zum Bilanzstichtag nicht identifizierbar. Sollten Risiken identifiziert werden, werden diese vom Management fallweise gesteuert. Derivative Finanzinstrumente bestanden wie im Vorjahr nicht. 2.13 Beizulegender Zeitwert Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld berücksichtigt der Konzern bestimmte Merkmale des Vermögenswerts oder der Schuld (bspw. Zustand und Standort des Vermögenswerts oder Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen), wenn Marktteilnehmer diese Merkmale bei der Preisfestlegung für den Erwerb des jeweiligen Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld zum Bewertungsstichtag ebenfalls berücksichtigen würden. Der beizulegende Zeitwert ist nicht immer als Marktpreis verfügbar. Häufig muss er auf Basis verschiedener Bewertungsparamater ermittelt werden. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Bedeutung dieser Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen, wird der beizulegende Zeitwert den Stufen 1, 2 oder 3 zugeordnet. Die Unterteilung erfolgt nach folgender Maßgabe:
Im vorliegenden Konzernabschluss wurden erstmals Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen im Zusammenhang mit der Erstanwendung des IFRS 16. Im Rahmen der Erstbewertung basiert die Berechnung des beilzulegenden Zeitwerts auf vertraglich vereinbarten Parametern. 2.14 Kapitalmanagement Die Passivseite der Konzernbilanzbesteht im Wesentlichen aus Eigenkapital. Dieses setzt sich zusammen aus dem Grundkapital, der Kapitalrücklage, andere Rücklagen sowie dem Bilanzgewinn. Die Ziele des Konzerns beim Kapitalmanagement sind die Sicherstellung der Fortführung der Geschäftstätigkeit sowie die Aufrechterhaltung einer stabilen Eigenkapitalquote 2.15 Leasing Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Der Konzern tritt dabei ausschließlich als Leasingnehmer auf. Der Konzern erfasst und bewertet alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist nach einem einzigen Modell. Er erfasst Verbindlichkeiten zur Leistung von Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts. Die Nutzungsrechte wurden im Rahmen der IFRS 16 Erstanwendung grundsätzlich in Höhe der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten bewertet. Die Erstanwendung hatte somit keine Auswirkung auf das Eigenkapital. i) Nutzungsrechte: Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrunde liegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse abgeschrieben. Die Nutzungsrechte werden ebenfalls auf Wertminderung überprüft. ii) Leasingverbindlichkeiten: Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet. iii) Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt Der Konzern wendet auf seine kurzfristigen Leasingverträge über Maschinen und Ausrüstung die Ausnahmeregelung für kurzfristige Leasingverhältnisse (d. h. Leasingverhältnisse, deren Laufzeit ab dem Bereitstellungsdatum maximal zwölf Monate beträgt und die keine Kaufoption enthalten) an. Er wendet außerdem auf Leasingverträge über Büroausstattungsgegenstände, die als geringwertig eingestuft werden, die Ausnahmeregelung für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, an. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst. 2.16 Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten, die einem qualifizierten Vermögenswert zugeordnet werden können, sind gemäß IAS 23.8 zu aktivieren. Im Berichtsjahr wurden keine solchen Fremdkapitalkosten aktiviert, da solche nicht angefallen sind. Andere Fremdkapitalkosten werden in der Periode ihres Anfalls als Aufwand erfasst. 2.17 Schätzungsunsicherheiten Die Aufstellung von Jahresabschlüssen erfordert Schätzungen und Annahmen durch den Vorstand der Gesellschaft, welche die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen des Geschäftsjahres beeinflussen. In diesem Zusammenhang sind besonders im Bereich der latenten Steueransprüche die Nutzbarkeit steuerlicher Verlustvorträge sowie die Bewertung von Steuerschulden und Rückstellungen zu nennen. Grundlage der Bilanzierung latenter Steuern ist die, vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat genehmigte, Mittelfristplanung. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Abweichungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Bei der Aufstellung dieses Konzernabschlusses hat sich aufgrund des verbesserten Kostenmanagements und der damit verbesserten mittelfristigen Ertragsaussichten eine rechnungslegungsbezogene Schätzungsgrundlage geändert, die zur Anpassung der aktiven latenten Steuern um TEUR 191 auf TEUR 788 auf steuerliche Verlustvorträge geführt haben. 2.18 Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards Vom IASB veröffentlicht und übernommen von der EU, wurden folgende neue Standards und Interpretationen bzw. Änderungen daran, die seit dem Geschäftsjahr, beginnend am 01. Januar 2019 verpflichtend anzuwenden waren:
IFRS 16 ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse - Anreize und SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen. Der Standard legt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabe von Leasingverhältnissen dar und verpflichtet Leasingnehmer, die meisten Leasingverhältnisse in der Bilanz zu erfassen. Für Leasinggeber werden sich durch IFRS 16 bei der Bilanzierung im Wesentlichen keine Änderungen gegenüber IAS 17 ergeben. Sie werden Leasingverhältnisse auch künftig als Operating- oder Finanzierungsleasingverhältnisse einstufen und dabei ähnliche Grundsätze wie die in IAS 17 anwenden. Daher hat IFRS 16 keine Auswirkungen auf Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern als Leasinggeber fungiert. Der Konzern hat bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 (Erstanwendungszeitpunkt) den modifizierten rückwirkenden Ansatz gewählt. Dabei wird der Standard rückwirkend angewendet, indem zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung die kumulierte Auswirkung der erstmaligen Anwendung bilanziert wird. Der Konzern hat sich für die Anwendung des praktischen Behelfs für den Übergang entschieden. Danach muss er zum 1. Januar 2019 nicht erneut beurteilen, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Stattdessen hat der Konzern den Standard nur auf solche Verträge angewendet, die er zuvor unter Anwendung von IAS 17 und IFRIC 4 zum Erstanwendungszeitpunkt als Leasingverhältnisse eingestuft hat. Aus den weiteren bezeichneten Änderungen und Veröffentlichungen von Standards, die erstmals angewendet worden sind, haben sich im Geschäftsjahr keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanzierung bei der i:fao ergeben. Es kann allerdings grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass sich in zukünftigen Geschäftsjahren Auswirkungen ergeben werden. Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards bzw. Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten bzw. noch nicht in europäisches Recht übernommen worden. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt.
Der Vorstand geht nicht davon aus, dass sich aus den übrigen Änderungen und Veröffentlichungen wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden. 2.19 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Ende des Geschäftsjahres hat der Vorstand der i:fao Aktiengesellschaft ("i:fao") von ihrer Mehrheitsaktionärin Amadeus Corporate Business AG ("Amadeus") den Vorschlag erhalten, Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen. Amadeus hält derzeit rund 90,02 % des Grundkapitals von i:fao. Die Verschmelzung von i:fao (als übertragender Rechtsträger) auf Amadeus (als übernehmender Rechtsträger) soll zur Vereinfachung der Gesellschaftsstruktur erfolgen. In diesem Zusammenhang hat Amadeus der i:fao zudem das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG einzuleiten. Der Vorstand von i:fao hat beschlossen, Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag mit Amadeus aufzunehmen. Sollte eine Einigung zwischen i:fao und Amadeus erzielt werden, würde die nächste Hauptversammlung von i:fao über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beschließen. Weitere Ereignisse oder Entwicklungen, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder des Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldposten zum 31. Dezember 2019 geführt hätten oder über die zu berichten wäre, gab es nach dem Bilanzstichtag nicht. 3. Angaben zur Gesamtergebnisrechnung 3.1 Umsätze Im Geschäftsjahr 2019 erzielte der i:fao Konzern Umsätze von EURO 27.802.808. Die Aufteilung auf die Bereiche, auch im Vergleich zum Vorjahr, ist wie folgt:
In erster Linie wurden die Umsätze in unserem Bereich Technologie durch unser Kernprodukt cytric erwirtschaftet. Von diesen Umsatzerlösen entfallen TEUR 18.580 auf Lizenzerlöse im i:fao Kernmarkt (Vorjahr TEUR 19.751 ohne Amadeus Kunden). Die weiteren cytric Umsätze in Höhe von TEUR 9.174 entstanden (Vorjahr TEUR 7.620) basieren auf internationalen Lizenzerlösen für den Vertrieb von cytric in internationalen Märkten. 3.2 Sonstige betriebliche Erträge In dieser Position sind im Wesentlichen die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und sonstige Erträge enthalten. 3.3 Aufwendungen für bezogene Leistungen In dieser Position werden die Aufwendungen für bezogene Tickets aus dem Bereich Travel Service sowie Aufwendungen für bezogene First-Level-Support Leistungen aus dem Bereich Travel Technology dargestellt. 3.4 Personalaufwand Im Geschäftsjahr 2019 hat sich der Personalaufwand im Konzern um 11,17% (Vorjahr 34,95%) auf TEUR 17.377 (Vorjahr 15.630) erhöht. Die im Personalaufwand erfassten Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr TEUR 312 (Vorjahr TEUR 428). Im Geschäftsjahr sind TEUR 1.173 (Vorjahr TEUR 1.012) im Konzern an die gesetzliche Rentenversicherung (beitragsorientierter Plan) geleistet worden. Von diesen Beiträgen betreffen, wie im Vorjahr, TEUR 0 Zahlungen für die Vorstände der i:fao Aktiengesellschaft. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 wurden 322 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 295 Mitarbeiter). Im Jahresdurchschnitt 2018 hat der i:fao Konzern insgesamt 307 Mitarbeiter (Vorjahr 289) beschäftigt. Von den Mitarbeitern sind etwa 63% für die Produktentwicklung und Infrastruktur zuständig, ca. 23% der Mitarbeiter sind in kundennahen Bereichen tätig. Die verbleibenden 14% sind in Shared Services beschäftigt. 3.5 Abschreibungen auf Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen Die Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 2.105 erhöht.
Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 wurden auf den aktivierten Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 350 (Vorjahr: TEUR 350) aus dem Erwerb der IMG Information Management GmbH, Hannover, Deutschland, die in die i:fao Group verschmolzen wurde, wie im Vorjahr keine Wertminderungen vorgenommen. 3.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um TEUR 1.878 reduziert, vor allem aus den Anpassungen bezüglich IFRS 16. Die größten Einzelpositionen sind wie folgt:
3.7 Finanzergebnis Im Geschäftsjahr resultieren die Erträge im Wesentlichen aus dem Zinsanspruch aus Steuervorauszahlungen. Die Zinsaufwendungen entsprechen im Wesentlichen Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten, welche im Geschäftsjahr erstmals auszweisen waren. 3.8 Ertragssteuern Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Aufwand i.H.v. von TEUR 66; Vorjahr Ertrag i.H.v. von TEUR 234) beinhalten Aufwand in Höhe von TEUR 256 (Vorjahr Aufwand von TEUR 363) für laufende Steuern sowie einen latenten Steuerertrag von TEUR 191 (Vorjahr Ertrag von TEUR 597). Auf das Berichtsjahr entfällt somit ein laufender Steueraufwand von TEUR 256 (Vorjahr: TEUR 363). Steuerliche Verlustvorträge (Körperschafts- und Gewerbesteuer) bestehen im Konzern per 31. Dezember 2019 bei der i:fao Aktiengesellschaft mit jeweils rund mEURO 8,6 sie sind unbegrenzt vortragbar. Die zum Bilanzstichtags des Vorjahres aktiven latenten Steuern i.H.v. TEUR 597 sind zum 31. Dezember 2019 neu bewertet worden und wurden auf TEUR 788 zugeschrieben. Als Ermittlungsgrundlage für den Ansatz des Wertes der latenten Steuern auf Verlustvorträge diente die Unternehmensplanung für die Geschäftsjahre 2020 bis 2022, die sich im Wesentlichen durch effizientere Kostenkontrolle positiv auf den Ertrag auswirkt. Überleitungsrechnung zwischen dem erwarteten Steueraufwand und dem tatsächlichen Steueraufwand:
3.9 Ergebnis je Aktie Das Ergebnis je Aktie errechnet sich nach IAS 33. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie in Höhe von EURO 0,55 (Vorjahr EURO 0,77) ergibt sich aus der Division des den Aktionären zuzurechnenden Konzernjahresergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl (Stück 5.301.285) der sich im Umlauf befindlichen Aktien. Da sich die durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktien unverwässert/verwässert (Stück) im Jahr 2019 wie auch im Vorjahr nur unwesentlich unterscheiden, entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten. 4. Angaben zur Bilanz 4.1 Liquide Mittel Die liquiden Mittel wurden mit den per 31. Dezember 2019 bestätigten Werten der Kontoauszüge der jeweiligen Banken in die Bilanz übernommen. Bestände in Fremdwährung wurden mit ihrem Kurs zum 31. Dezember 2019 gebucht.
4.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Bei den Kundenforderungen, die ausschließlich bei dem deutschen Tochterunternehmen bestehen und zum größten Teil binnen eines Monats fällig sind, wurden alle erkennbaren Ausfallrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Kundenforderungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf EUR 3.994 und sind alle innerhalb eines Jahres fällig, der wesentliche Teil binnen eines Monats. Aufgrund hoher Bonität der einzelnen Kunden und der Historie minimaler Zahlungsausfälle sind im Berichtsjahr auf die Kundenforderungen keine Wertminderungsaufwendungen erfasst worden (Vorjahr TEUR 0). Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen werden grundsätzlich in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. 4.3 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte und aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als sonstige Ausleihungen werden Geldanlagen mit einer Restlaufzeit größer als 90 Tage bei Abschluss ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag ist die Fälligkeit der sonstigen kurzfristigen Ausleihungen in der Position sonstige kurzfristige Vermögenswerte wie folgt:
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben für zukünftige Leistungsinanspruchnahmen, sowie Ausgaben für zukünftige Verpflichtungen. 4.4 Langfristige Vermögenswerte Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Keine Sachanlagen sind als Sicherheiten für Schulden verpfändet. Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Position Finanzanlagen basiert auf einer Mietsicherheit in Höhe von TEUR 45 (Vorjahr TEUR 45). Der separat dargestellte Anlagenspiegel enthält die detaillierten Informationen zu den Einzelpositionen sowie deren Entwicklung: ENTWICKLUNG DES KONZERNANLAGEVERMÖGENS (IFRS) in EURO
4.5 Nutzungsrechte & Leasingverbindlichkeiten Im Rahmen des IFRS 16 Die Leasingverbindlichkeiten des Konzerns weisen nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf auf Basis der undiskontierten vertraglichen Zahlungen:
In der folgenden Tabelle sind die Werte der bilanzierten Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten, sowie die Effekte der Gewinn- und Verlustrechnung, und die entsprechenden jeweiligen Veränderungen in der Berichtsperiode dargestellt:
4.6 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen ausschließlich Unternehmen außerhalb des Konsolidierungskreises des i:fao Konzerns. Alle Zahlungsverpflichtungen wurden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Sofern Verbindlichkeiten in Fremdwährung bestanden, wurden diese mit dem Stichtagskurs angesetzt. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Es sind im Berichtsjahr analog dem Vorjahr keine Erträge aus den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen angefallen.
4.7 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Passivierung erfolgte für z.B. den unverbrauchten Urlaubsanspruch der Mitarbeiter und Boni (Personalkosten) und Jahresabschlusskosten. Zahlungsverpflichtungen aus den Rückstellungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Es werden keine Erstattungen im Zusammenhang mit den ausgewiesenen Rückstellungen erwartet.
4.8 Sonstige Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten In den sonstigen Verbindlichkeiten TEUR 262 (Vorjahr TEUR 92) sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus abzuführender Umsatzsteuer enthalten. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten TEUR 52 (Vorjahr TEUR 65) enthält im Wesentlichen im Voraus vereinnahmte Erlöse durch Jahresrechnungen, die das Alt-Produkt travelution betreffen. 4.9 Steuerschulden Die in dieser Position ausgewiesenen Werte entsprechen regulären Steuerverpflichtungen aus Gewerbesteuern und Körperschaftssteuer betragen zum Bilanzstichtag TEUR 268 (Vorjahr TEUR 163). 4.10 Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals ist als eigener Bestandteil des Konzernabschlusses dargestellt. Das Grundkapital beträgt TEUR 5.301 und ist in 5.301.285 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EURO 1 eingeteilt. Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte keine Kapitalerhöhung aus dem der Gesellschaft zur Verfügung stehenden bedingten Kapital. Die Kapitalrücklage im Konzernabschluss besteht im Wesentlichen aus Zuzahlungen von Kapitalerhöhungen. Die Position Andere Rücklage, gebildet im Jahr 2004 aus dem übersteigenden Betrag aus aufgelösten Kapitalrücklagen zum Ausgleich des Bilanzverlusts und nach Umbuchung zum Erwerb eigener Aktien im Jahre 2006, verbleibt unverändert mit TEUR 398. Im Berichtsjahr ist eine Dividende i.H.v. TEUR 636 (Vorjahr TEURO 265) ausgeschüttet worden. Das entspricht einer Dividende i.H.v. Euro 0,12 pro Aktie Dem i:fao Konzern steht gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 07. April 2017 zur weiteren Finanzierung ein genehmigtes Kapital von EURO 2.650.642 bis zum 6. April 2022 zur Verfügung. Die Hauptversammlung vom 28. März 2014 hat den Vorstand bis zum 27. März 2019 ermächtigt, bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, um
Der Vorstand hat von den Ermächtigungen im Geschäftsjahr keinen Gebrauch gemacht. i:fao hält zum Bilanzstichtag keine eigenen Aktien. 5. Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des i:fao Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Dabei wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer, investiver und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die in der Konzern-Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Liquiden Mittel umfassen Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten, die bei Vertragsabschluss eine Restlaufzeit von nicht länger als drei Monaten haben, keinen wesentlichen Kursschwankungen ausgesetzt sind und kurzfristig liquidierbar sind. Die liquiden Mittel stimmen in dieser Abgrenzung mit den Liquiden Mitteln gemäß Bilanz überein. Es haben sich keine wechselkursbedingten Veränderungen dieser liquiden Mittel im Berichtsjahr ergeben. In Übereinstimmung mit IAS 7 werden nicht zahlungswirksame Transaktionen bei der Ermittlung des Cash-Flow-Ergebnisses nachrichtlich dargestellt. Der i:fao Konzern kann über sämtliche liquiden Mittel ohne Einschränkung verfügen. 6 Angaben zur Segmentberichterstattung Nach IFRS 8 basiert die Identifikation und Bewertung von berichtspflichtigen operativen Segmenten auf dem Management-Approach. Dieser impliziert, dass maßgeblich für die Segmentabgrenzung sowie die Angaben für die Segmente die Informationen sind, die vom Entscheidungsträger als Steuerungs- und Berichtsgrößen intern für Zwecke der Ressourcenallokation und Leistungsbeurteilung verwendet werden. Gemäß den Voraussetzungen des IFRS 8.5 liegt bei der i:fao Aktiengesellschaft lediglich die i:fao Group GmbH als ein berichtspflichtiges Segment vor, das den Bereich Travel Technology abdeckt und das gesamte operative Geschäft des Konzerns abbildet. Die i:fao Aktiengesellschaft fungiert in diesem Zusammenhang als Holding, während von der i:fao Bulgaria EOOD einzig Entwicklungsdienstleistungen an die i:fao Group GmbH erbracht werden. Die Steuerung erfolgt auf Basis der IFRS Konzernzahlen (i:fao ist somit ein Ein-Segmentkonzern). Entsprechend kann bei i:fao auf eine separate Segmentberichterstattung verzichtet werden. Damit sind lediglich weitere Angaben gemäß IFRS 8.32 bis IFRS 8.34 zu Produkten und Dienstleistungen, über geographische Gebiete sowie zu bedeutenden Kunden, mit denen mindestens 10 % der Gesamtumsatzerlöse generiert werden, anzugeben. Im abgelaufenen Berichtszeitraum wurden Umsatzerlöse von TEUR 27.809 (Vorjahr TEUR 27.439) generiert. Hiervon wurden TEUR 16.423 (Vorjahr TEUR 17.174) im Inland und TEUR 11.389 (Vorjahr TEUR 10.265) in Drittländern, im Wesentlichen Spanien, erwirtschaftet. Insgesamt entfallen TEUR 27.632 auf Erlöse durch unser Produkt cytric (Vorjahr TEUR 18.797) und TEUR 24 auf Sonstige (Vorjahr TEUR 35). Hiervon entfallen ca. 28% (Vorjahr ca. 33%) der Umsatzerlöse auf fünf wesentliche Kunden (TEUR 1.545 (Vorjahr TEUR 1.999), TEUR 2.234 (Vorjahr TEUR 2.900), TEUR 1.842 (Vorjahr TEUR 1.788), TEUR 1.346 (Vorjahr (TEUR 1.390), TEUR 1.023 (Vorjahr TEUR 964)) im Sinne von IFRS 8.34. Wesentliche Umsätze in Drittländern entfallen auf Amadeus i.H.v. TEUR 9.174 (Vorjahr TEUR 7.620), was einem Anteil von 33,0% entspricht. 7. Sonstige Angaben 7.1 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse liegen zum Bilanzstichtag, wie schon im Vorjahr, nicht vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen resultieren aus Leasingverpflichtungen, die im Wesentlichen auf Verpflichtungen aus Mietverträgen für Büroräume resultieren und im Abschnitt "2.15 Leasing" beschrieben sind. Vertragliche Verpflichtungen für den Erwerb von Sachanlagen bestanden zum 31. Dezember 2018 nicht. 7.2 Konzernverbindungen Die Amadeus IT Group, S.A., Madrid, Spanien ist das Mutterunternehmen der i:fao Aktiengesellschaft das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, in dem die i:fao Aktiengesellschaft konsolidiert wird. Die Amadeus Corporate Business AG, Bad Homburg, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, in dem die i:fao Aktiengesellschaft konsolidiert wird, sofern diese Gesellschaft nicht von einer Befreiungsvorschrift zur Erstellung eines Konzernabschlusses Gebrauch machen wird. Die Konzernabschlüsse werden von Amadeus IT Group S.A. im Registro Mercantil of Madrid, Madrid, Spanien und von der Amadeus Corporate Business AG, Bad Homburg, im elektronischen Unternehmensregister offengelegt. 7.3 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen sowie Aktienbesitz von Organmitgliedern Im Laufe des Geschäftsjahres 2019 wurden die nachfolgend genannten Transaktionen mit Unternehmen der Amadeus-Gruppe getätigt: Amadeus Germany GmbH und Amadeus IT Group SA für die Bereitstellung und Zugang der Reservierungsplattform mit einem Umsatz i.H.v. TEUR 9.174 (Vorjahr TEUR 7.620) und sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. TEUR 309 (Vorjahr TEUR 213). Zum Bilanzstichtag betrug der Stand der Verbindlichkeiten (aus Lieferungen und Leistungen) gegen verbundenen Unternehmen TEUR 1. Forderungen (aus Lieferungen und Leistungen) gegen verbundene Unternehmen bestanden zu Bilanzstichtag i.H.v. TEUR 703. Zum 31. Dezember 2019 wurden von Organmitgliedern keine Aktien der i:fao Aktiengesellschaft gehalten. Im Berichtsjahr erfolgten keine Transaktionen von Organmitgliedern mit i:fao Aktien. Die Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr TEUR 312 (Vorjahr TEUR 859), davon kurzfristig fällig TEUR 310. Die Vorstandsbezüge entfallen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 423) auf Abfindungszahlungen sowie mit TEUR 2 (Vorjahr TEUR 10) auf anteilsbasierte Vergütungen. Die jährlichen Vorstandsbezüge bestehen aus einer fixen und einer variablen kurzfristigen Komponente. Der feste, erfolgsunabhängige Teil besteht aus einem festen monatlichen Gehalt und anderen zu versteuernden Bestandteilen, während der variable Teil erfolgsbezogen basierend auf verschiedene Komponenten des Unternehmenserfolgs ausgerichtet ist. Im Geschäftsjahr beliefen sich die Bezüge aller Mitglieder des Aufsichtsrates auf TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0). 7.4 Ausgegebene Aktienoptionen Zum Bilanzstichtag, wie auch im Vorjahr, gab es keine gültigen Aktienoptionen mehr 7.5 Angaben zu verbundenen Unternehmen Die Amadeus Corporate Business AG, Bad Homburg, Deutschland, hält zum Bilanzstichtag 90,02% der Aktien der i:fao Aktiengesellschaft. Die Amadeus IT Group S.A., Madrid, Spanien (oberste Muttergesellschaft), hält nach Kenntnis des Vorstands der i:fao Aktiengesellschaft unmittelbar mehr als den dritten Teil der Anteile und auch (un)mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Amadeus Corporate Business Aktiengesellschaft, Bad Homburg, Deutschland. 7.6 Vorstand und Aufsichtsrat Der Vorstand der i:fao Aktiengesellschaft setzt sich wie folgt zusammen: Karin Frauscher, Chief Executive Officer Der Aufsichtsrat der i:fao Aktiengesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt zusammengesetzt: Willi Vett (Vorsitzender) Unternehmensjurist Amadeus, Erding, Deutschland Gerardo Faundez Lalana Unternehmensjurist Amadeus, Madrid, Spanien Monika Wiederhold Geschäftsführerin Amadeus Germany GmbH Bad Homburg, Deutschland Die Aufsichtsratsmitglieder üben keine Aufsichtsratsmandate aus. 7.7 Weitere Angaben Die i:fao Aktiengesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.3 HGB. Die Gesellschaft hat einen Konzernabschluss nach Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 i.V.m. § 315e HGB nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt. Das Befreiungswahlrecht nach § 264 Abs. 3 HGB wurde von der Tochtergesellschaft i:fao Group GmbH ausgeübt. Daher wurde auf die Erstellung eines Anhangs und Lageberichtes, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 verzichtet. Gemäß § 325 HGB erfolgte die Einstellung zur Bekanntmachung des Befreiungsbeschlusses im Bundesanzeiger am 13. Dezember 2019. Für den Konzernabschlussprüfer sind im Geschäftsjahr 2019 in der i:fao Aktiengesellschaft für Abschlussprüfung TEUR 80 (Vorjahr TEUR 58) als Aufwand erfasst worden. Weitere Leistungen wurden wie im Vorjahr vom Abschlussprüfer nicht erbracht. Gewinnverwendungsvorschlag Die Gewinn- und Verlustrechnung des Jahresabschlusses der i:fao Aktiengesellschaft endet mit einem Jahresüberschuss von TEUR 2.275 (Vorjahr TEUR 3.111). Der Vorstand hat den Konzernabschluss am 09. März 2020 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und dessen Billigung zu beschließen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von TEUR 17.069 (Vorjahr TEUR 15.430), eine Dividende von TEUR 689 (EUR 0,13 pro dividendenberechtigter Stückaktie), an die Aktionäre auszuschütten, was einer 30% Beteiligung am ausgewiesenen Jahresergebnis der Aktiengesellschaft i.H.v. TEUR 2.275 entspricht; der verbleibenden Bilanzgewinn wird entsprechend in Höhe von TEUR 16.379 als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
Frankfurt am Main, 09. März 2020 i:fao Aktiengesellschaft Karin Frauscher Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die i:FAO Aktiengesellschaft Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der i:FAO Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019, sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der i:FAO Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den für den Geschäftsbericht vorgesehenen Bericht des Aufsichtsrats. Von diesen sonstigen Informationen haben wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. In Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus [?]
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 9. März 2020 Ernst
& Young GmbH
Bostedt, Wirtschaftsprüfer Ehrnböck, Wirtschaftsprüfer i:FAO AKTIENGESELLSCHAFTBILANZ (HGB)AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung (HGB)
i:FAO AKTIENGESELLSCHAFT - ANHANG I. Grundlagen Der Sitz der i:FAO Aktiengesellschaft ist Frankfurt am Main. Die i:FAO Aktiengesellschaft ist beim Amtsgericht Frankfurt unter HRB 45980 eingetragen. Aufgrund von § 267 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) gilt die i:FAO Aktiengesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft. Der vorliegende Jahresabschluss der i:FAO Aktiengesellschaft wurde unter der teilweisen Anwendung der Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften auf der Grundlage der handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt, unter ergänzender Beachtung der Vorschriften des Aktiengesetzes. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Rundungsdifferenzen können bei den Prozentangaben und Zahlen auftreten, die in Million oder Tausend dargestellt werden. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Anlagevermögen Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder, bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung, zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die i:fao Group GmbH. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zu Anschaffungskosten bewertet. Zur Deckung von Einzelrisiken werden Wertberichtigungen gebildet und vom Forderungsbestand abgesetzt. Pauschale Abschläge werden nicht gebildet. Sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt. 3. Guthaben bei Kreditinstituten Die inländischen flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert angesetzt. Fremdwährungsguthaben werden zu Devisenkassamittelkursen am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei Posten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr wird das Anschaffungskostenprinzip beachtet. 4. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. 6. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt. Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen. Bei Posten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr wird das Anschaffungskostenprinzip sowie das Realisations- und Imparitätsprinzip beachtet. 7. Latente Steuern Unter Anwendung der Erleichterungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB werden keine latenten Steuern bilanziert. III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Anlagevermögen Die Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag neben Finanzanlagen, hier Anteile an verbundenen Unternehmen, in Höhe von TEUR 6.822, wie im Vorjahr über kein weiteres Anlagevermögen. 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Geschäftsjahr nicht. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus der Gewinnabführung aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages mit der i:fao Group GmbH i.H.v. TEUR 2.367 (Vorjahr TEUR 3.946), sowie aus einem Darlehen ggü der i:fao Group GmbH i.H.v. TEUR 1.000 (Vorjahr 2.376). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. 3. Guthaben bei Kreditinstituten Im Berichtsjahr waren zum Bilanzstichtag liquide Mittel i.H.v TEUR 19.634 verfügbar (Vorjahr TEUR 14.712). 4. Eigenkapital Das Grundkapital (Gezeichnetes Kapital) beträgt am Bilanzstichtag EURO 5.301.285 und verteilt sich auf 5.301.285 Stück auf den Namen lautende Stückaktien von je 1 EURO. Gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 07. April 2017 verfügt die Gesellschaft zur weiteren Finanzierung ein genehmigtes Kapital von EURO 2.650.642 bis zum 6. April 2022. Die Hauptversammlung vom 28. März 2014 hat den Vorstand bis zum 27. März 2019 ermächtigt, bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere um
Der Vorstand hat von der Ermächtigung im Berichtsjahr keinen Gebrauch gemacht. i:FAO hält zum Bilanzstichtag keine eigenen Anteile. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juni 2019 wurde die Ausschüttung einer Dividende i.H.v. EURO 636.154,20 beschlossen. Darstellung der Veränderung des Gewinnvortrags
5. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Passivierung erfolgte im Wesentlichen für Personalkosten (Boni), Jahresabschlusskosten sowie ausstehende Rechnungen in Höhe von insgesamt TEUR 239. 6. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sicherheiten wurden nicht gestellt. 7. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse betreffen erbrachte Management Leistungen. 8. Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Erträge enthalten im Wesentlichen Buchungen für Sachbezüge. 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Berichtsjahr setzen sich aus Kosten für Abschluss- und Prüfungskosten, Aufsichtsratsvergütungen und Leasingkosten zusammen. Weitere wesentlichen Aufwendungen sind im Jahr 2019 nicht angefallen (Vorjahr: Abfindungszahlungen in Höhe von TEUR 423). 10. Erträge aus Gewinnabführungsvertrag Erträge aus Gewinnabführungsvertrag resultieren aus dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Tochtergesellschaft i:fao Group GmbH. IV. SONSTIGE ANGABEN 1. Abhängigkeitsbericht Gemäß § 312 AktG hat eine abhängige Gesellschaft einen Abhängigkeitsbericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erstellen. Der Vorstand hat am Ende des Berichts folgende Erklärung abgegeben: Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen worden sind, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen im Interesse oder auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen sind nicht getroffen und auch nicht unterlassen worden. 2. Konzernverbindungen Die Amadeus IT Group, S.A., Madrid, Spanien ist das Mutterunternehmen der i:FAO Aktiengesellschaft das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, in dem die i:FAO Aktiengesellschaft konsolidiert wird. Die Amadeus Corporate Business AG, Bad Homburg, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, in dem die i:FAO Aktiengesellschaft konsolidiert wird, sofern diese Gesellschaft nicht von einer Befreiungsvorschrift zur Erstellung eines Konzernabschlusses Gebrauch machen wird. Die Konzernabschlüsse werden von Amadeus IT Group S.A. im Registro Mercantil of Madrid, Madrid, Spanien und von der Amadeus Corporate Business AG, Bad Homburg, im elektronischen Unternehmensregister offengelegt. 3. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte von wesentlicher Bedeutung bestehen für das Jahr 2019 und Folgejahre nicht. 4. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr, wie im Vorjahr, neben dem Vorstand keine Mitarbeiter. 5. Vorstand Karin Frauscher, Chief Executive Officer 6. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der i:fao Aktiengesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt zusammengesetzt: Willi Vett (Vorsitzender) Unternehmensjurist Amadeus, Erding, Deutschland Gerardo Faundez Lalana Unternehmensjurist Amadeus, Madrid, Spanien Monika Wiederhold (stellvertretende Vorsitzende, Bestätigung durch Wahl in der Hauptversammlung vom 27. Juni 2020) Geschäftsführerin Amadeus Germany GmbH Bad Homburg, Deutschland Die Aufsichtsratsmitglieder üben keine weiteren Aufsichtsratsmandate aus: 7. Weitere Pflichtangaben Die i:FAO Aktiengesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.3 HGB. Die Gesellschaft hat einen Konzernabschluss nach Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 i.V.m. § 315a HGB nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt.
Frankfurt am Main, 09. März 2020 i:FAO Aktiengesellschaft Karin Frauscher, Vorstandsvorsitzende Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die i:FAO Aktiengesellschaft Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der i:FAO Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2019. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 9. März 2020 Ernst
& Young GmbH
Bostedt, Wirtschaftsprüfer Ehrnböck, Wirtschaftsprüfer i:fao Group Clemensstrasse 9 60487 Frankfurt am Main Germany Tel: +49 (69) 7680 5500 Fax: +49 (69) 7680 5555 eMail: information [at] ifao.net |
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