Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 8707
Eingetragen
9.12.2002
Branche
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzAlle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.Verbriefungszweckgesellschaften a. n. g.
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen bei der Finanzierung von Gesellschaften der Merck Gruppe, soweit es sich nicht um nach dem Kreditwesengesetz aufsichtspflichtige Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen handelt (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 KWG).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rando Bruns
seit 6.8.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
E. Merck KG (vormals E. Merck oHG)
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
E. Merck KG (vormals E. Merck oHG)
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Emanuel Merck GmbH

Darmstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Amtsgericht Darmstadt, HRB 8707

Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Sonstige Angaben

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

in Euro 31.12.2023 31.12.2022
A. Umlaufvermögen 26.190 26.190
davon gegen verbundene Unternehmen: EUR: 25.268 (Vorjahr: EUR 24.767)
Summe Aktiva 26.190 26.190

Passiva

in Euro 31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital 25.000 25.000
25.000 25.000
B. Rückstellung 1.190 1.190
1.190 1.190
Summe Passiva 26.190 26.190

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

in Euro 2023 2022
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.710 -1.498
2. Sonstige Zinsen betriebliche Erträge 789 75
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 789 (Vorjahr: EUR 75)
3. Erträge aus Verlustübernahme aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages 922 1.423
4. Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss - -

Sonstige Angaben

Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Hierbei wurden bezüglich des Umfangs, des Inhalts und der Gliederung des Jahresabschlusses die für Kleinstkapitalgesellschaften geltenden Grundsätze der §§ 264 bis 288 HGB beachtet.

Erläuterungen zur Bilanz

Haftungsverhältnisse

Es liegen keine Verbindlichkeiten aus Wechselobligo, Bürgschaften oder Gewährleistungsverträgen vor.

Vorschüsse / Kredite an Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane

Vorschüsse/Kredite an Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane bestanden nicht.

Transaktionen eigener Aktien

Transaktionen eigener Aktien wurden keine durchgeführt.

Geschäftsführung

Geschäftsführerin der Gesellschaft ist:

 

Sylvia Heckmeier

Die Geschäftsführerin steht in keinem Anstellungsverhältnis zur Gesellschaft.

Konzernverhältnis

Die Emanuel Merck Gesellschaft mbH ist ein Konzernunternehmen der E. Merck KG, Darmstadt. Die Gesellschaft wird weder in den Teilkonzernabschluss der Merck KGaA, Darmstadt, noch in den Konzernabschluss der E. Merck KG, Darmstadt, einbezogen. Der Konzern- und der Teilkonzernabschluss werden beim Unternehmensregister eingereicht und sind unter www.unternehmensregister.de abrufbar.

Ergebnisverwendung

Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der E. Merck KG, Darmstadt. Der Verlust in Höhe von 922,00 Euro wurde aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags von der Gesellschafterin übernommen.

 

Darmstadt, den 29. Januar 2024

Emanuel Merck GmbH

Geschäftsführung

Sylvia Heckmeier

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Emanuel Merck GmbH, Darmstadt

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Emanuel Merck GmbH, Darmstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkrafttreten interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Bad Homburg v.d.H., 29.01.2024

DORNBACH GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Jochen Ball

Eduard Kollar, Wirtschaftsprüfer

Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der Emanuel Merck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Darmstadt

Wir, die Vertreter der alleinigen Gesellschafterin der Emanuel Merck Gesellschaft mbH, Darmstadt, halten hiermit unter Verzicht auf alle Form- und Fristvorschriften eine ordentliche Gesellschafterversammlung ab und fassen folgenden

Beschluss

1.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird hiermit, wie in der Anlage beigefügt, festgestellt. Der Jahresabschluss schließt mit einer Bilanzsumme von Euro 26.190,00 (in Worten: sechsundzwanzigtausendeinhundertneunzig 00/100 Euro).

2.

Der Verlust in Höhe von Euro 921,91 (in Worten: neunhunderteinundzwanzig 91/100 Euro) wurde aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages an die Gesellschafterin übernommen.

3.

Der Geschäftsführerin Sylvia Heckmeier wird hiermit Entlastung erteilt.

4.

Mit der Prüfung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2024 wurde die Dornbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt.

 

Darmstadt, den 28. April 2025

E. Merck KG

Johannes Baillou

Dr. Wolfgang Büchele

Nachrichten & Medien

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Aktuelle Insolvenzverfahren

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