RWE Power Perspektivgesellschaft mbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Körber seit 16.6.2026 | Vorstandsmitglied |
Jens Dr. König seit 16.6.2026 | Prokura |
Christoph Dr. Hunfeld seit 11.2.2026 | Prokura |
Birgit Hiller seit 19.11.2025 | Prokura |
Dieter Klöcker seit 27.6.2025 | Prokura |
Markus Dipl.-Ing. Kosma seit 2.4.2025 | Prokura |
Christiane Schmitten seit 14.3.2025 | Prokura |
Piotr Olkowski seit 6.1.2025 | Prokura |
Oliver Röggener seit 11.10.2024 | Prokura |
Friedhelm Schillings seit 6.7.2023 | Prokura |
Steffen Kanitz seit 14.6.2023 | Vorstandsmitglied |
Marie-Cecil Aufmkolk seit 29.3.2023 | Prokura |
Fritz Marten Schlöbe seit 23.9.2022 | Prokura |
Thomas Bernd Kahler seit 23.9.2022 | Prokura |
Paulo Sousa Lopes seit 13.7.2022 | Prokura |
Dirk Mahr seit 13.7.2022 | Prokura |
Heiko Hübl seit 8.2.2022 | Prokura |
Carsten Hacheney seit 20.10.2021 | Prokura |
Kemal Razanica seit 18.2.2021 | Vorstandsmitglied |
Tilmann Bechthold seit 13.10.2020 | Prokura |
Evgenij Dr. Hasanov seit 7.5.2020 | Prokura |
Elmar Dr. Schweers seit 11.4.2019 | Prokura |
Harald Dr. Marx seit 2.10.2018 | Prokura |
Gert Koschner seit 26.1.2018 | Prokura |
Bart Beljaars seit 21.12.2017 | Prokura |
Karl-Heinz Stauten seit 21.12.2017 | Prokura |
Andree Mosel seit 21.8.2017 | Prokura |
Thomas Dr. Beermann seit 29.8.2016 | Prokura |
Frank Dr. Weigand seit 28.1.2013 | Vorstandsmitglied |
Ulrich Dr. Jobst seit 11.4.2007 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RWE Power AktiengesellschaftEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Inhalt Lagebericht 1. Geschäft und Rahmenbedingungen 2. Wesentliche Vorgänge des Geschäftsjahres 3. Geschäftsentwicklung 4. Personal 5. Chancen und Risiken 6. Prognosebericht 7. Erklärung zur Unternehmensführung Bilanz zum 31. Dezember 2024 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 Anhang Aufstellung des Anteilsbesitzes (§ 285 HGB) zum 31. Dezember 2024 Bestätigungsvermerk Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Lagebericht für das Geschäftsjahr 20241. Geschäft und Rahmenbedingungen Das Geschäftsfeld der RWE Power AG, Essen (RWE Power) ist die Gewinnung von Braunkohle und der wirtschaftliche Betrieb des Kraftwerksparks sowie die Herstellung von Veredlungsprodukten basierend auf Braunkohle. Hierzu verfügt das Unternehmen über eigene Kraftwerke, Tagebaue und Veredlungsbetriebe. Zwischen der RWE Power und der RWE AG, Essen, die 100 % der Unternehmensanteile hält, besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Neben der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft besteht mit der RWE AG ein umsatzsteuerliches Organschaftsverhältnis. Über einen Managementvertrag mit der RWE AG ist geregelt, dass die RWE Power die deutschen Nuklearaktivitäten im RWE Konzern steuert. 1.1. Konjunktur Die globale Wirtschaftsleistung lag 2024 nach ersten Schätzungen um rund 3 % über dem Vorjahresniveau. Die Konjunktur im Euro-Raum zeigte sich insgesamt gedämpfter, denn das Bruttoinlandsprodukt dürfte sich im vergangenen Jahr lediglich um etwa 0,7 % erhöht haben. Die deutsche Wirtschaft wird sogar voraussichtlich stagniert haben. Die hohe wirtschaftliche Unsicherheit belastete weiterhin den Konsum der privaten Haushalte und die Exportwirtschaft blieb gedämpft. 1.2. Energiemarkt 1.2.1. Stromnachfrage Vorläufige Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lassen darauf schließen, dass sich der Stromverbrauch in Deutschland 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund 1 % erhöht hat. Trotz weiterhin gedämpfter Konjunktur sorgte der Rückgang der Strompreise im Vergleich zum Vorjahr zu einem Anstieg der Nachfrage und somit zu einer leichten Erholung des Stromverbrauchs. 1.2.2. Strompreise Die deutschen Spotpreise an der Großhandels-Börse EEX sind im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt weiter gesunken und reduzierten sich um 16 % auf rund 80 €/MWh (Base-Kontrakt) bzw. um 20 % auf rund 76 €/MWh (Peak-Kontrakt). Trotz des weiteren Rückgangs der Strompreise gegenüber dem Jahr 2023 lagen sie immer noch höher als vor der Energiekrise. 1.2.3. CO 2 -Zertifikate-Preis Für die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen sind von den jeweiligen Unternehmen im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems Zertifikate entsprechend der emittierten CO 2 -Menge zu erwerben. Eine European Union Allowance (EUA), die zum Ausstoß einer Tonne CO 2 berechtigt, notierte im Jahr 2024 mit durchschnittlich 69 €/t. Der Vergleichswert für 2023 lag bei rund 89 €/t. Die wesentlichen Treiber für den Preisrückgang waren eine sich in Summe noch nicht erholte europäische Industrieproduktion, ein hohes Angebotsvolumen im EU ETS aufgrund von zusätzlichen Auktionen für die REPowerEU Maßnahme sowie ein weiterer Rückgang der diesjährigen Emissionen aufgrund von niedrigerer fossiler Stromerzeugung. 1.3. Energiepolitik Im Geschäftsjahr 2024 sind die Bezahlbarkeit der Energiewende und die Versorgungssicherheit wieder stärker in den Mittelpunkt gerückt. Grund dafür sind auch das schwache Wirtschaftswachstum insbesondere in Deutschland und die drohende weitere wirtschaftliche Abschottung der USA und China. Zusätzliche Unsicherheit für den Wirtschaftsstandort Deutschland bringt das Ende der Ampel-Regierung vom 6. November 2024. Seitdem wird Deutschland von einer Minderheitsregierung bestehend aus SPD und Grünen regiert. Bundeskanzler Olaf Scholz hat für den 23. Februar 2025 Neuwahlen angekündigt. Ob bis dahin noch wichtige Gesetzesvorhaben, etwa die Änderungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (als Teil des Artikelgesetzes zur Umsetzung der "Wachstumsinitiative"/EnWG-Novelle) und das Kraftwerkssicherheitsgesetz verabschiedet werden können, ist eher unwahrscheinlich. Gesetzentwürfe, die bis zu den Neuwahlen nicht vom Bundestag beschlossen sind, unterfallen der Diskontinuität und müssen in der nächsten Legislaturperiode neu angestoßen werden. Ein wichtiger Schritt für RWE Power war in diesem Jahr die endgültige Stilllegung der beiden 600-MW-Blöcke Neurath D und E sowie der drei 300-MW-Blöcke Neurath C sowie Niederaußem E und F. Im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes sollten die beiden 600-MW-Blöcke Neurath D und E der RWE Power ursprünglich Ende 2022 vom Netz gehen. Dieser Schritt war aufgrund der Gasmangellage bis Ende März 2024 ausgesetzt worden. Da die Bundesregierung keinen Gebrauch von ihrer Option gemacht hat, das gesetzlich festgelegte Außerbetriebnahmedatum um ein weiteres Jahr zu verlängern, sind die beiden Blöcke, wie gesetzlich festgelegt, zum 31. März 2024 stillgelegt worden. Zum gleichen Datum endete auch die Versorgungsreserve der drei 300-MW-Blöcke Neurath C sowie Niederaußem E und F, die damit ebenfalls endgültig vom Netz gingen. Sie standen nach einigen Jahren in der sogenannten Sicherheitsbereitschaft und aufwändiger Instandsetzung seit Oktober 2022 dem Strommarkt wieder zur Verfügung. Zum 1. Januar 2025 geht der 300 MW-Block Weisweiler F planmäßig vom Netz. Während die Stilllegung der älteren Kraftwerksblöcke einen bedeutenden Schritt im Kohleausstieg markiert, arbeitete die Bundesregierung weitere Strategien und Gesetze zur Dekarbonisierung und Versorgungssicherheit aus. Im Rahmen des Wachstumspakets für die Wirtschaft einigte sie sich auf die Kraftwerksstrategie und legte am 5. Juli 2024 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Eckpunkte für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz vor. Im Vorgriff auf einen umfassenden Kapazitätsmechanismus sollen insgesamt 12,5 GW an Kraftwerkskapazität und 500 MW an Langzeitspeichern in zwei Säulen ausgeschrieben werden. Hierzu hat das BMWK am 11. September 2024 weitere Details veröffentlicht. Die Konsultation der Öffentlichkeit und der Interessensgruppen zu den Dokumenten erfolgte mit Frist bis zum 23. Oktober 2024, an dieser hat RWE sich auch beteiligt. Die wesentlichen vorgeschlagenen Elemente, z.B. Ausschreibungsvolumen, Umstellungszeitpunkte und Förderungsart, entsprechen den bisherigen Ankündigungen. Erste Ausschreibungen wären für das erste Halbjahr 2025 geplant. Der Gesetzesvorschlag aus dem BMWK weist aus unserer Sicht einige grundlegende Konstruktionsmängel auf, wodurch die Kosten für Versorgungssicherheit unnötig in die Höhe getrieben und die CO 2 -Minderungspotenziale nicht ausgeschöpft werden. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat den Gesetzesentwurf Mitte Dezember zurückgezogen, weil er keine Mehrheit im Bundestag erwartete. Die Ende Februar 2024 vom BMWK vorgestellten Eckpunkte der lang erwarteten Carbon Management Strategie (CMS) sehen Änderungen am Kohlenstoffdioxidspeichergesetz (KSpG) vor. Hierzu hat das Bundeskabinett am 29. Mai 2024 die veröffentlichten Eckpunkte zur CMS sowie einen Gesetzentwurf zur Änderung des KSpG verabschiedet. Der Entwurf zum KSpG sieht eine Erweiterung des Gesetzes auf CO 2 -Transport per Pipeline vor. CO 2 aus Kohleverstromung darf allerdings nicht in das CO 2 -Netz eingespeist werden. Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) an Gaskraftwerken soll ermöglicht werden, wird aber beim Einsatz von fossilen Gasen wie Erdgas nicht gefördert. Kohlendioxidspeicher sind grundsätzlich nur in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und dem Festlandssockel vorgesehen. Die Bundesländer können aber auf ihrem eigenen Gebiet eine Onshore-Speicherung zulassen. Dem Bau von Kohlendioxidleitungen soll im Planfeststellungsverfahren Vorrang eingeräumt werden. Insgesamt enthält der Gesetzentwurf notwendige Anpassungen, da der aktuelle Rechtsrahmen der konkreten Anwendung von CCS/CCU in der Praxis entgegensteht. Im parlamentarischen Verfahren ist zu erwarten, dass es noch einige Änderungen und dadurch entstehende Verzögerungen geben wird. Die CMS bewerten wir positiv. Die Ermöglichung des CO 2 -Exports zwecks Offshore-Speicherung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und eines CO 2 -Exports ins Ausland sind wichtige Voraussetzungen zur Erreichung der Klimaschutzziele. Die Klimaschutzverträge ermöglichen CCS/CCU und damit der Industrie eine zusätzliche Dekarbonisierungsoption. Auch für Gaskraftwerke könnte daraus eine weitere Option entstehen, etwa für den Fall, dass perspektivisch nicht ausreichend Wasserstoff für deren Umrüstung zur Verfügung steht. Positiv ist schließlich, dass der Neubau und die Umwidmung von CO 2 -Pipelines mit beschleunigten Planungs- und Genehmigungsverfahren unterstützt werden soll. Nach Abscheidung verbleibende Emissionen sollen durch Negativemissionen ausgeglichen werden können. Am 15. Juli 2024 ist die Industrieemissionsrichtlinie (IED) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden, trat am 4. August 2024 in Kraft und muss innerhalb von 22 Monaten, bis zum 1. Juli 2026, umgesetzt werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat eine 1:1-Umsetzung angekündigt. Unmittelbare negative Auswirkungen auf die RWE Power sind nicht zu erwarten. Wesentlich sind die langen Übergangsfristen bei Bestandsanlagen, insbesondere bei der Grenzwertsetzung und der erstmaligen Einführung von Umweltleistungsgrenzwerten. Zudem wird der Geltungsbereich nicht auf die Braunkohletagebaue ausgeweitet, was eine Entlastung darstellt. Das BMUV hat angegeben, dass die Umweltleistungsgrenzwerte am unteren Rand der Emissionsbandbreiten orientiert werden sollen. Zusätzlich wird eine verstärkte Öffentlichkeitsbeteiligung bei Genehmigungsanpassungen eingeführt, was insbesondere für Ausnahmen innerhalb der besten verfügbaren Techniken (BVT)-Bandbreiten von Bedeutung ist. Allerdings können auch neue Aufgaben auf die RWE Power zukommen, insbesondere im Hinblick auf die Einführung eines Umweltmanagementsystems und Transformationspläne. Aufgrund des Bruchs der Ampel-Regierung ist unklar, ob und wann die Umsetzung erfolgen wird. Ende April 2024 hat der Bundestag die Reform des Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Während die nationalen Klimaschutzziele - eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 65 % bis 2030 im Vergleich zu 1990 - unverändert bleiben, werden die jährlichen sektorspezifischen Minderungsziele aufgehoben und durch einen Budgetansatz ersetzt. Maßgeblich ist nun die Projektion der Jahresgesamt-Emissionsmengen aggregiert über alle Sektoren. Des Weiteren kann die Bundesregierung für die Jahre 2035, 2040 und 2045 Ziele für den Treibhausgas-Minderungsbetrag von technischen Senken festlegen. Mit einem zusätzlichen Monitoring soll die Einhaltung der Effort-Sharing-Ziele für Deutschland sichergestellt werden. Die Klimaschutz-Novelle ist am 17. Juli 2024 nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Positiv für RWE Power ist, dass die technischen Senken explizit im Gesetz erwähnt werden. Damit steigt aus unserer Sicht die Wahrscheinlichkeit, dass CCS in Deutschland realisiert werden kann, was für unsere Klärschlammprojekte von großer Bedeutung ist. Am 8. Juli 2024 wurde die Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 9. Juli 2024 in Kraft. Ziel der Änderungen ist es, die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und zu entbürokratisieren, ohne dabei das Schutzniveau für die Umwelt zu senken. Die Novelle enthält unter anderem Regelungen zur Digitalisierung, Straffung der Behördenbeteiligung und der Vollständigkeitsprüfung bei Genehmigungsverfahren. Die Novelle des Bundesimmissionsgesetz ist für RWE Power grundsätzlich positiv, da alle Genehmigungsverfahren von den Änderungen profitieren werden. Nach den EU-Wahlen im Juni 2024 hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im September dem Europäischen Parlament die neuen Ressorts vorgestellt. Am 27. November 2024 erfolgte schließlich die Bestätigung der Exekutiv-Vizepräsidenten (EVP) der Europäischen Kommission. Damit ist der Weg für die neue EU-Kommission geebnet, die ihr Amt am 1. Dezember 2024 angetreten hat. Die Prioritäten der neuen Kommission bestehen darin, den Europäischen Green Deal durch einen Clean Industrial Deal zu ergänzen, die Klimaziele beizubehalten und die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Ein zentrales Element des Clean Industrial Deals ist die Senkung der Energiepreise. Dazu ist vorgesehen, die Energiemärkte zu verbessern, damit die Verbraucher von den niedrigeren Produktionskosten für saubere Energie profitieren können. Positiv wäre es, wenn der vor der Wahl versprochene Bürokratieabbau und eine Straffung der Regulierung tatsächlich umgesetzt werden. Konkrete Gesetzgebungsvorschläge der designierten Kommission sind ab Frühjahr 2025 zu erwarten. Am 5. August 2024 ist die EU-Methanverordnung in Kraft getreten. Ziel ist es, durch Messpflichten Transparenz über die Methan-Emissionen in der EU zu schaffen und Minderungsmaßnahmen, insbesondere bei Gas, Öl und Steinkohle, zu initiieren. Ab 2027 wird das Abfackeln im Steinkohlebergbau eingeschränkt und nach 2031 treten strengere Bedingungen in Kraft. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen im Öl-, Gas- und Kohlesektor, u.a. ihre Emissionen zu überwachen und einen Plan zur schnellstmöglichen Verringerung dieser Emissionen zu verabschieden. Grundsätzlich ergeben sich aus der Novelle keine großen Risiken bzw. Veränderungen für die Tagebaue der RWE Power. Die Verordnung setzt keine Grenzwerte für Methanemissionen fest. Am 14. Oktober 2024 hat der EU-Umweltministerrat den endgültigen Text zur Luftqualitätsrichtlinie (AAQD) angenommen. Im Ergebnis führt die Revision der Richtlinie deutlich strengere Luftqualitätsstandards für Europa ein und bringt sie damit näher an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) heran. Neue Grenzwerte für Schadstoffimmissionen sollen bis 2030 eingehalten werden. Anderenfalls sind Luftreinhaltepläne zu erlassen. Eine nationale Umsetzung (z. B. Änderung der 39. BImSchV) wird nicht vor der nächsten Bundestagswahl erfolgen. Mit den schärferen Luftreinhalteanforderungen insbesondere für Stickoxide drohen an vielen industriell und verkehrlich geprägten Messstationen in Deutschland Überschreitungen der zulässigen Schadstoffwerte, auch in NRW. In der Folge sind von den Behörden - auch bereits vor 2030 - Aktionspläne bzw. Luftreinhaltepläne aufzustellen. Inwieweit von den darin enthaltenen Maßnahmen auch Tagebau-, Veredlungs- oder Kraftwerksstandorte betroffen sind, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Europäische Kommission hat am 6. Februar 2024 eine nicht-legislative Mitteilung zu Treibhausgasemissionen veröffentlicht, in der sie empfiehlt, diese bis 2040 um 90 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Dies bedeutet eine CO 2 -neutrale Stromerzeugung bis spätestens 2040, indem der Stromsektor bis zur zweiten Hälfte der 2030er Jahre nahezu vollständig dekarbonisiert wird und Erneuerbare Energien, ergänzt durch Kernenergie, mehr als 90 Prozent des EU-Stromverbrauchs decken. Für RWE stehen die Vorschläge der EU-Kommission im Einklang mit dem eigenen Ziel, bis 2040 klimaneutral zu werden. Ein Gesetzesvorschlag für das Klimaziel 2040 wird von der neuen Kommission ab 2025 erwartet. 2. Wesentliche Vorgänge des Geschäftsjahres 2.1. Strukturelle Veränderungen Im Rahmen eines Re-Organisationsprojekts wurde im August 2024 die Übertragung der sog. Restaktivitäten Wasserkraft von der RWE Power auf die RWE Generation SE, Essen, mit wirtschaftlicher (Rück-)Wirkung zum 1. Januar 2024 umgesetzt. Die Restaktivitäten Wasserkraft umfassen im Wesentlichen die Beschaffung, Erzeugung und Bereitstellung von durch Pumpspeicherkraftwerke und Laufwasserkraftwerke gewonnener Energie, insbesondere die Beteiligung an der Schluchseewerk AG, Laufenburg Baden, mit dem zugehörigen Stromliefervertrag sowie Stromlieferverträge mit der Neckar AG, Stuttgart, und der Rhein-Main-Donau GmbH, Landshut. 2.2. Rechtliche Verfahren In dem seitens des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) betreffend den Tagebau Hambach (Hambacher Forst) bereits 2020 ruhend gestellten gerichtlichen Verfahren hat es keinen Fortgang gegeben. Dies betrifft die Berufung des BUND wegen des 3. Rahmenbetriebsplans sowie des Hauptbetriebsplans, gültig bis Ende 2020, sowie die Berufung wegen eines Enteignungsbeschlusses gegen den BUND als Eigentümer eines Grundstücks im Vorfeld des Tagebaus Hambach. Der BUND hat nach vorlaufenden gleichlautenden Anträgen bei der Bezirksregierung (BezReg) Arnsberg am 23. April 2024 für dieses Grundstück Klage auf Aufhebung der Grundabtretung und der vorzeitigen Besitzeinweisung beim Oberverwaltungsgericht NRW eingereicht. Die BezReg Arnsberg und RWE Power verteidigen sich gegen die Klage. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Inanspruchnahme hat sich infolge der erfolgten technischen Bergbauplanung für das restliche Vorhaben Tagebau Hambach nach dem Feststellungsbeschluss zum geänderten Braunkohlenplan von Ende 2025 auf die Zeit nach 2030 verschoben, die Inanspruchnahme bleibt aber notwendig. Die seitens einer Privatperson in 2021 erhobene Klage wegen des Hauptbetriebsplans Tagebau Hambach für den Geltungszeitraum 2021 bis Ende 2024 ist durch die Klagerücknahme der Privatperson beendet. Eine entsprechende Klage des BUND verliert mit Ablauf des Geltungszeitraums des Hauptbetriebsplans am 31. Dezember 2024 die betriebliche Relevanz. 2.3. Braunkohle Die Braunkohleverstromung lag mit rd. 31 TWh in 2024 unter dem Vorjahresniveau. Die Braunkohlegewinnung in den drei Tagebauen des Rheinischen Reviers lag 2024 bei ca. 44 Mio. t (Vorjahr: ca. 48 Mio. t). Der Rohkohleeinsatz in den Veredlungsbetrieben lag mit rund 7,3 Mio. t leicht unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 8 Mio. t) und die Produktion der Trockenbraunkohle bei rd. 2,8 Mio. t (Vorjahr: 2,9 Mio. t). Am 31. März 2024 sind neben den drei 300 MW-Blöcken in Sicherheitsbereitschaft (Neurath C, Niederaußem E und F) auch die beiden 600 MW-Blöcke Neurath D und E endgültig außer Betrieb gegangen, nachdem sie infolge der festgestellten Gasmangellage länger als ursprünglich geplant betrieben wurden und einen Beitrag zur Absicherung der Energieversorgung geleistet haben. Zum 1. Januar 2025 geht der 300 MW-Block Weisweiler F planmäßig vom Netz. Parallel zum operativen Geschäft wird das Projekt "FlexPower Braunkohle" vorangetrieben, welches die Wirtschaftlichkeit unserer Braunkohlenkraftwerke in den verbleibenden Betriebsjahren zu sichern zum Ziel hat. Hintergrund sind die weiter steigenden Anforderungen an die Flexibilität des Kraftwerksbetriebes in einem mit fortschreitender Energiewende zunehmend volatilen Strommarkt. "FlexPower Braunkohle" befasst sich mit technischen Optimierungen, Betriebs- und Instandhaltungsstrategien, Partnerfirmenmanagement und Personaleinsatzsteuerung. Es werden Maßnahmen und angepasste Betriebskonzepte entwickelt, um auf verschiedene Szenarien in der Zukunft vorbereitet zu sein. Die Errichtung der Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage (KSMV Linie 1 und 2) schreitet voran, ist jedoch aufgrund von Mängeln in der Bauausführung in Verzug geraten. Für den Betrieb der Anlagen hat RWE Power im März 2024 die Ausschreibung der Klärschlamm-Kooperation-Rheinland (KKR) zur Beteiligung an der zweiten Linie gewonnen und hat mit den ausschreibenden Wasserverbänden (Erftverband und Wasserband Eifel-Rur) ein gemeinsames Unternehmen Klärschlamm-Verwertung Rheinland GmbH (KVR) mit Sitz in Hürth (Anteil RWE 50,1 %; Anteil KKR 49,9 %) gegründet. Die KVR liefert ab 2029 jährlich bis zu 148.000 t Klärschlamm. Zudem wurde im September 2024 ein immissionsrechtlicher Antrag zu Errichtung und Betrieb einer weiteren Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage (KSMV Linie 3 und 4) bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Für den Tagebau Hambach wurde am 14. Juni 2024 der Feststellungsbeschluss zum Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes gefasst. Damit wurde ein wichtiger Meilenstein im Verfahren erreicht. Das für die Genehmigung durch die Landesregierung erforderliche Benehmen mit dem zuständigen Ausschuss (Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie) erfolgte am 19. Dezember 2024. Mit einem weiteren Braunkohlenplan für den Tagebau Hambach wurde im August das Beteiligungsverfahren zur frühzeitigen Sicherung der Trasse für den Ablauf des zukünftigen Tagebausees Hambach gestartet. Der Antrag auf Zulassung des Abschlussbetriebsplans für den Tagebau Hambach, der die Änderungen der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung zum Gegenstand hat, wurde im Oktober 2024 bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Hauptbetriebsplan für den Tagebau Hambach für die Jahre 2025 bis einschließlich 2028 am 20. Dezember 2024 zugelassen. Er ist die Grundlage für den Tagebaubetrieb vom Abbau bis zur Verkippung einschließlich der Wiedernutzbarmachung der Betriebsflächen sowie Belange der Sicherheit- und des Umweltschutzes. Wesentlicher Bestandteil ist die Entwicklung des Hambacher Sees und die Gestaltung der Landschaft im Umfeld des Tagebaus, während die Kohleförderung entsprechend dem Revierfahrplan sukzessive zurückgefahren wird. Nachdem der Vorentwurfsbeschluss zum Braunkohlenplan für den Tagebau Garzweiler durch den Braunkohlenausschuss in März 2024 gefasst wurde, werden derzeit die Fachgutachten und die Angaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung erarbeitet. Für den Tagebau Inden läuft nach der Zulassung des Abschlussbetriebsplans Teil 1 für Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung im Juni 2024 aktuell die Erarbeitung der Antragsunterlagen für den Abschlussbetriebsplan Teil 2 zur Oberflächenentwässerung und für landschaftspflegerische Maßnahmen. Der Antrag soll Mitte 2025 eingereicht werden. Zudem werden parallel die Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren Tagebausee Inden erarbeitet, inklusive Einleitbauwerk für die Wasserentnahme aus der Rur sowie für den Seeüberlauf. Am 7. November 2024 fand die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung statt. In der zweiten Jahreshälfte 2025 ist die Vorlage dieser Antragsunterlagen anvisiert. Der bergrechtliche Rahmenbetriebsplan für Bau und Betrieb der Rheinwassertransportleitung sowie die Wasserentnahme aus dem Rhein wurde im Juni 2024 bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Die dazugehörige Öffentlichkeitsbeteiligung für Behörden endete am 25. Oktober 2024 und die für die Öffentlichkeit am 8. November 2024. Bauvorbereitende Maßnahmen haben bereits in 2024 begonnen. Die eigentlichen Baumaßnahmen werden im ersten Halbjahr 2025 starten. Die NEULAND Hambach GmbH, bestehend aus den Kommunen Elsdorf, Kerpen, Titz, Jülich, Merzenich und Niederzier, hat am 22. Februar 2024 den Rahmenplan Hambach öffentlich vorgestellt und einen Ausblick zur künftigen Nachnutzung der Tagebaufolgelandschaft gegeben. Bei der Erstellung des Rahmenplans waren die Planungsabteilungen der RWE Power eingebunden mit dem Ziel, eine enge Verzahnung mit dem nunmehr abgeschlossenen Braunkohlenplan Hambach herzustellen. RWE Power hat zur Ansiedlung eines Hyperscaler-Rechenzentrums im Rheinischen Revier im interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiet INKA :terra nova in Bergheim ein Grundstück an Microsoft verkauft. Der Bau eines Logistikzentrums in Nörvenich durch den Heimtierbedarfshändler Fressnapf ist ein weiterer Ansiedlungserfolg. RWE Power hat auch dafür die nötigen Flächen im erweiterten Gewerbe- und Industriegebiet Gypenbusch entwickelt und voll erschlossen vermarktet. Die von Fressnapf in Aussicht gestellten 800 Arbeitsplätze sind ein weiterer Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels. Das Braunkohlenkraftwerk Frimmersdorf soll teilweise erhalten bleiben. Ein Denkmalpfad soll die frühere Stromerzeugung in den Blöcken A bis D erlebbar machen. Im zentralen Kraftwerksgebäude soll ein Rechenzentrum für den Landesbetrieb IT.NRW errichtet werden. Darüber hinaus soll auf dem Gelände ein Innovations- und Bildungscampus für die IT-Sicherheit der öffentlichen Verwaltung entstehen. Der Nordteil des Kraftwerkgeländes mit den 300 MW-Blöcken wird zeitnah durch RWE Power zurückgebaut, um Platz für neue gewerbliche Entwicklungen zu schaffen. Im September 2024 wurde der parallel zum bergrechtlichen Abschlussbetriebsplan erarbeitete informelle Rahmenplan Indesee 2.0 veröffentlicht, der die zukünftige Folgenutzung der Tagebauflächen festlegt und wichtige Impulse zur Inwertsetzung des zukünftigen Tagebausees und zur regionalwirtschaftlichen Entwicklung setzt, die auch im Abschlussbetriebsplan aufgegriffen werden. Verglichen mit dem Vorjahr sind Aktionen gegen die Braunkohle weiter rückläufig. In 2024 wurden 11 Vorfälle gegenüber 54 Fällen im Vorjahr erfasst. 2.4. Forschung und Entwicklung Die Aktivitäten der Forschung und Entwicklung dienen dem effizienten Betrieb und der Steigerung der Verfügbarkeit der Kraftwerke sowie Verbesserungen im Klima- und Umweltschutz. Zudem werden Optionen zum Recycling von kohlenstoffhaltigen Roh- und Reststoffen entwickelt. Unsere Aktivitäten im Bereich der Kraftwerkstechnik zielen darauf ab, unsere Erkenntnisse zum Einfluss der Brennstoffqualität auf den Kraftwerksbetrieb zu nutzen, um die Anpassungen des Kraftwerksparks an die sich ändernden Anforderungen vor dem Hintergrund des beschleunigten Kohleausstiegs weiter voranzutreiben. Zur Vorbereitung auf weitere mögliche Verschärfungen der Emissionsgrenzwerte werden neue Emissionsminderungstechniken erprobt und optimiert. Der Bereich der Werkstofftechnologie befasst sich schwerpunktmäßig mit der Analyse von Schadensmechanismen an Bauteilen, auch im Bereich der Erneuerbaren, sowie mit Untersuchungen zur Wasserstoffverträglichkeit von Werkstoffen. Die im Wasserstofflabor Niederaußem gefundenen Ergebnisse werden konzernweit genutzt. Darüber hinaus betreibt die RWE Power im Rahmen von EU-geförderten CO 2 -Nutzungsprojekten Pilotanlagen, in denen alternative emissionsarme Treibstoffe und Basischemikalien hergestellt werden. In einer Studie loten wir die Machbarkeit einer Demonstrationsanlage für die Produktion von erneuerbarem synthetischen Flugzeugtreibstoff aus. Zur Verringerung des CO 2 -Fußabdrucks arbeiten wir an Kohlenstoffkreisläufen und der Speicherung von Stromüberschüssen mit Power-to-X Technologien. Daneben forschen wir am Standort Weisweiler im Bereich der Geothermie. Im Februar 2024 ist in Weisweiler eine weitere Probebohrung auf einer Tiefe von 500 Metern erfolgt. 3. Geschäftsentwicklung 3.1. Vermögenslage Bilanzstruktur
Aktiva Das Sachanlagevermögen der RWE Power beträgt zum Jahresende 589 Mio. € und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 65 Mio. € erhöht. Investitionen i.H.v. 274 Mio. € standen im abgelaufenen Geschäftsjahr Abschreibungen auf Kraftwerks- und Tagebauanlagen sowie Grund und Boden im Rahmen der Braunkohletätigkeiten i.H.v. 181 Mio. € gegenüber. Die Finanzanlagen i.H.v. 3.512 Mio. € haben sich gegenüber dem Vorjahr um 20 Mio. € verringert. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Übertragung von Beteiligungen auf die RWE Generation im Zuge der Abspaltung der Restaktivitäten Wasserkraft. Die Erhöhung des Umlaufvermögens um 1.268 Mio. € auf 12.820 Mio. € ist größtenteils auf konzerninterne Vorgänge zurückzuführen. Die kurzfristigen Finanzforderungen gegen die RWE AG haben sich um 3.478 Mio. € erhöht. Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen hat das Umlaufvermögen um weitere 415 Mio. € erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf gestiegene Forderungen gegen die RWE Supply & Trading GmbH, Essen (RWEST), aus Stromverkäufen und realisierten Optimierungsgeschäften, insbesondere CO 2 -Geschäften, zurückzuführen. Gegenläufig wirkte der Entfall der Forderung aus der Verlustübernahme durch die RWE AG i.H.v. 1.984 Mio. €. Die Vorräte haben sich um 294 Mio. € vermindert. Zudem reduzierten sich die Forderungen aus Gewinnabführungen der Tochtergesellschaften um 143 Mio. €. Die sonstigen Vermögenswerte haben sich um 201 Mio. € verringert, insbesondere aufgrund einer weiteren Teilzahlung der Entschädigungsforderung aus dem Kohleausstieg i.H.v. 318 Mio. €. Passiva Die Rückstellungen stellen den größten Posten auf der Passivseite dar. Sie haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr leicht um 40 Mio. € auf 13.015 Mio. € erhöht. Rückstellungserhöhend wirkten Zuführungen zu Drohverlustrückstellungen aus Lieferbeziehungen mit verbundenen Unternehmen. Weiterhin führten steigende CO 2 - Preise zu einer Erhöhung der Rückstellung für Emissionszertifikate. Gegenläufig wirkten Auflösungen der Bergbaurückstellungen im Wesentlichen aufgrund von Kostenaktualisierungen und geringeren Stromkosten. Die Erhöhung der Verbindlichkeiten um 1.306 Mio. € ist im Wesentlichen auf konzerninterne Vorgänge zurückzuführen. Der Jahresüberschuss i.H.v. 1.276 Mio. € führt zu einer korrespondierenden Verbindlichkeit aus der Ergebnisabführung an die RWE AG. Die Eigenkapitalquote der RWE Power liegt bei rund 12 % (Vorjahr: 13 %). 3.2. Finanzlage 3.2.1. Finanzierung Die RWE Power ist in das konzernweite Cash-Management der RWE AG integriert. Die RWE Power führt ihre Liquidität im Rahmen des Cash-Poolings an die RWE AG über ein Finanzmittelkonto ab. Etwaige Liquiditätsbedarfe werden von der RWE AG ausgeglichen. Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen hat sich der Bestand auf dem Finanzmittelkonto mit der RWE AG im Geschäftsjahr 2024 um 3.478 Mio. € auf 5.091 Mio. € erhöht. Für diesen Anstieg war insbesondere der Mittelzufluss aus der Begleichung der Verlustübernahmeforderung durch die RWE AG i.H.v. 1.984 Mio. € verantwortlich. 3.2.2. Investitionen Die Investitionen in das Sachanlagevermögen der RWE Power beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 insgesamt auf 274 Mio. € (Vorjahr: 252 Mio. €). Im Wesentlichen handelt es sich um Investitionen in Tagebauausrüstung und Tagebaugrundstücke sowie Ersatzinvestitionen im Kraftwerksbereich. 3.3. Ertragslage Das Ergebnis nach Steuern und vor Ergebnisübernahme der RWE Power hat sich im Geschäftsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 3.260 Mio. € auf 1.276 Mio. € verbessert. Wesentliche Treiber waren höhere Umsatzerlöse und geringere Materialaufwendungen sowie Auflösungen der Bergbaurückstellungen und das verbesserte Zinsergebnis. Höhere Zuführungen zu Drohverlustrückstellungen aus Lieferbeziehungen mit verbundenen Unternehmen wirkten hingegen belastend. 3.3.1. Produktion und Absatz Das Stromaufkommen der RWE Power (ohne Fremdstrombezüge) belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf insgesamt rd. 31 TWh und lag damit ca. 5 TWh unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr: rd. 36 TWh (davon 34 TWh Braunkohle, 2 TWh Kernkraft)). Die Erzeugung der Braunkohlekraftwerke war niedriger als im Vorjahr, insbesondere, weil die Blöcke in der befristeten Versorgungsreserve (Neurath C und Niederaußem E/F) sowie die Blöcke Neurath D/E, deren Laufzeit aufgrund der Gasmangellage bis Ende März 2024 verlängert wurde, Ende Q1 2024 stillgelegt worden sind. In der Folge beträgt die Höhe der CO 2 -Emissionen eigener Kraftwerke im Jahr 2024 rund 38 Mio. t CO 2 und hat sich damit um rund 4 Mio. t CO 2 gegenüber dem Vorjahr reduziert. Die Erzeugung aus Kernkraft, die von RWE Power aufgrund der Kooperationsvereinabarung mit der RWE Nuclear vermarktet wurde, entfiel im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Stilllegung des Kraftwerksblocks Emsland zum 15. April 2023. 3.3.2. Umsatz und Ergebnis Die Umsatzerlöse haben sich im Geschäftsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 212 Mio. € auf 4.977 Mio. € erhöht, was insbesondere auf positive Preiseffekte beim Stromabsatz zurückzuführen ist. Zudem trugen Grundstücksverkäufe zu der positiven Entwicklung bei. Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 977 Mio. € und haben sich gegenüber dem Vorjahr um 848 Mio. € erhöht. Der Anstieg beruht im Wesentlichen auf der Auflösung von Bergbaurückstellungen. Der Materialaufwand beläuft sich auf 3.165 Mio. € und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 464 Mio. € reduziert. Darin enthalten sind auch die CO 2 -Aufwendungen. Dies ist unter anderem auch auf das niedrigere Stromaufkommen zurückzuführen. Weiterhin haben sich die Aufwendungen aus Strombezügen im Zuge der Außerbetriebnahme des Kernkraftwerks Emsland im Jahr 2023 sowie der Abspaltung der Restaktivitäten Wasserkraft von der RWE Power auf RWE Generation zum 1. Januar 2024 deutlich reduziert. Der Personalaufwand beträgt 908 Mio. € und liegt etwa auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 909 Mio. €). Aus der Personalreduktion resultierende kostensenkende Effekte wurden durch Tariferhöhungen und höhere Aufwendungen aus Altersversorgung und Unterstützung i.H.v 157 Mio. € (Vorjahr: 100 Mio. €), die aus der Anpassung von Bewertungsparametern resultieren, kompensiert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr betragen die Abschreibungen 17 Mio. € (Vorjahr: 210 Mio. €). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr beträgt 193 Mio. € und resultiert im Wesentlichen aus einer Verringerung der durch den Kohleausstieg hervorgerufenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf 14 Mio. € (Vorjahr: 204 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 1.323 Mio. € um 532 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Die höheren Zuführungen zu Rückstellungen aus Lieferbeziehungen mit verbundenen Unternehmen wurden durch den Entfall von sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Zusammenhang mit den Bergbaurückstellungen im Vorjahr überkompensiert. Das Ergebnis aus Finanzanlagen beträgt 201 Mio. € und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 144 Mio. € verringert. Der Rückgang resultiert aus geringeren Erträgen aus der Gewinnabführung der Tochtergesellschaften. Das Zinsergebnis i.H.v. 516 Mio. € hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1.173 Mio. € verbessert. Aus der Fortschreibung langfristiger Forderungen aus Optimierungsgeschäften gegen RWEST sind Zinserträge i.H.v. 161 Mio. € (Vorjahr: Zinsaufwand i.H.v. 697 Mio. €) entstanden. Aus der Aufzinsung und Änderung der Diskontierungssätze der Rückstellungen sind im Saldo Zinserträge i.H.v. 161 Mio. € (Vorjahr: Zinsaufwand i.H.v. 81 Mio. €) entstanden. Das Ergebnis nach Steuern und vor Ergebnisübernahme beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr 1.276 Mio. € (Vorjahr: -1.984 Mio. €) und wird aufwandswirksam an die RWE AG abgeführt (Vorjahr: Ertrag aus der Verlustübernahme i.H.v. 1.984 Mio. €). 3.3.3. Bereinigter Cash-Flow (IFRS) Mit Beginn des Geschäftsjahres wurde für die RWE Power der Bereinigte Cash-Flow (IFRS) als neue Cash-orientierte Steuerungskennzahl eingeführt. Dabei wird das Ergebnis vor Steuern um nicht operative Effekte sowie um (nicht) Cash-Effekte bereinigt. Die Überleitung vom Netto-Ergebnis nach Steuern (HGB) zum Bereinigen Cash- Flow (IFRS) ist nachfolgend dargestellt:
Das Netto-Ergebnis vor Steuern (IFRS) weicht aufgrund von Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden, insbesondere bei der Zwischenrealisation von CO 2 -Absicherungsgeschäften, bei der Ermittlung der CO 2 -Aufwendungen, bei den Rückstellungen sowie aus unterschiedlichen Abschreibungsregeln vom Netto-Ergebnis vor Steuern (HGB) ab. Um zum Bereinigten Cash-Flow (IFRS) zu kommen, wird in einem ersten Schritt das Netto-Ergebnis vor Steuern (IFRS) um nicht operative Effekte, d.h. wesentliche nicht operative oder aperiodische Sachverhalte (Neutrales Ergebnis) und das Finanzergebnis korrigiert. Im Neutralen Ergebnis sind insbesondere außerplanmäßige Abschreibungen von Gegenständen des Anlagevermögens sowie Aufwendungen aus Zuführungen zu Rückstellungen enthalten. In einem zweiten Schritt werden die folgenden (nicht) Cash-Effekte bereinigt: Abschreibungen, aus Konzernsicht nicht cash-wirksame strategische CO 2 -Absicherungsgeschäfte und Nettoinvestitionen. Der Bereinigte Cash-Flow (IFRS) hat sich gegenüber dem Vorjahr um 312 Mio. € verbessert und liegt auf Höhe der im Vorjahr getroffenen Prognose. Das Netto-Ergebnis vor Steuern (HGB) hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. Dagegen haben sich die Effekte aus Bewertungsunterschieden reduziert. Im Vorjahr hatten Zinsaufwendungen aus der Abzinsung konzerninterner Forderungen nach HGB zu hohen Bewertungsunterschieden zwischen HGB und IFRS geführt. Die außerplanmäßigen Abschreibungen nach IFRS wurden dagegen im Vorjahr weitgehend durch höhere Zuführungen zu den Bergbaurückstellungen nach HGB kompensiert. Die Bereinigungen um nicht-operative Effekte haben sich deutlich reduziert. Im Vorjahr kam es zu hohen Korrekturen, die im Wesentlichen aus außerplanmäßigen Abschreibungen resultierten. Zudem verminderten sich die nicht-operativen Effekte aus Rückstellungsänderungen gegenüber dem Vorjahr. 4. Personal Die Zahl der Mitarbeitenden hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2023 um 447 auf 6.795 am 31. Dezember 2024 verringert. Wesentliche Ursache für den Personalrückgang ist weiterhin der Kohleausstiegspfad. Der Stellenabbau erfolgte, wie geplant, im Wesentlichen über die Inanspruchnahme der Anpassungsgeldregelung (APG). Gegenläufig wirkte die Übernahme ehemaliger Auszubildender im Rahmen der Zusagen aus dem Tarifvertrag Kohleausstieg. Der im Dezember 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossene vorgezogene Kohleausstieg im Rheinischen Revier von 2038 auf das Jahr 2030 hat weiterhin großen Einfluss auf die personalwirtschaftlichen Aktivitäten der RWE Power genommen. Die Bundesregierung hat die notwendigen Anpassungen an der bestehenden APG-Richtlinie vorgenommen. Die Veröffentlichung dieser angepassten APG-Richtline erfolgte am 1. Oktober 2024. Zudem konnten die Tarifverhandlungen zur Anpassung der bisherigen tariflichen Regelungen für einen Kohleausstieg 2038 auf die neuen Rahmenbedingungen des vorgezogenen Kohleausstiegs 2030 erfolgreich abgeschlossen werden. Im Jahr 2024 schlossen 113 Auszubildende ihre Berufsausbildung bei RWE Power erfolgreich ab, von denen 112 Ausgebildete befristet übernommen wurden. Darüber hinaus wurden 39 Verträge befristet übernommener Ausgebildeter aus den letzten Jahren in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt. Im Sommer 2024 starteten 155 Auszubildende ihre Berufsausbildung bei RWE Power. Für den Ausbildungsstart 2025 hat das Bewerbungsverfahren begonnen. Dafür werden bei RWE Power insgesamt 157 Ausbildungsplätze in 16 verschiedenen Berufsbildern angeboten. Darüber hinaus werden ab Oktober 2024 wieder 20 Plätze über die "Ich pack` das!"-Initiative angeboten, wovon rund 65 % bereits besetzt werden konnten. Die LTIF-Unfallquote der RWE Power ist im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 in dem hier für den HGB-Abschluss relevanten Geschäftsbereich unverändert auf 2,0 (Stand 31. Dezember 2024) geblieben. Im Zeitraum von Januar bis Dezember 2024 ereigneten sich insgesamt 36 (Stand 31. Dezember 2024) Arbeitsunfälle mit mindestens einer Ausfallschicht bei eigenen Mitarbeitenden und Partnerfirmen. Die gesundheitsbedingte Ausfallquote ist mit 8,3 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Geschäftsjahr 2023: 8,5 %) um 0,2 Prozentpunkte niedriger. Gesundheit und Arbeitssicherheit haben für RWE Power einen hohen Stellenwert. Die RWE Power wird auch in Zukunft weiter aktiv daran arbeiten, hier höchste Maßstäbe zu erfüllen und die Gesundheit, den Schutz und die Sicherheit der Mitarbeitenden weiterhin zu gewährleisten. 5. Chancen und Risiken RWE Power ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der RWE AG integriert. Risiken/Chancen werden hinsichtlich der erwarteten Schadens-/Chancenhöhe bzw. ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und klassifiziert. Als Wertmaßstab für die Beurteilung der Höhe dient in erster Linie die erwartete Ergebniswirkung. Zusätzlich erfolgt eine Betrachtung für Nettoschulden, Eigenkapital und Liquidität. Unsere Analyse erstreckt sich auf den Mittelfristplanungszeitraum von drei Jahren und kann bei wesentlichen strategischen Risiken auch darüber hinausreichen. Die Risiken werden mithilfe einer konzernweit vorgegebenen Matrix analysiert, in der die identifizierten Risiken mit ihrer jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Schadensauswirkung dargestellt werden. So kann abgeleitet werden, ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht. Im Fall von hoch eingestuften Risiken werden diese in der Regel durch mögliche Maßnahmen zur Mitigation begrenzt. Mittlere Risiken werden kontinuierlich beobachtet und, falls notwendig, durch eine entsprechende Maßnahme begrenzt. Geringe Risiken lösen keinen unmittelbaren Handlungsbedarf aus, werden aber kontinuierlich überwacht. Für die Ermittlung und Absicherung von Preisänderungs- und von (Kredit-) Ausfallrisiken erfolgt der Einsatz konzerneinheitlicher Methoden. Deren Anwendung ist durch verbindliche Richtlinien und regelmäßiges Monitoring sichergestellt. Der gezielte Einsatz moderner derivativer Finanzinstrumente zur Risikobegrenzung ist im Rahmen von Konzernrichtlinien und unternehmensspezifisch gewährter Limite definiert. Die Bewertung von Betriebs- und Umfeldrisiken erfolgt weitgehend auf Basis von Szenarien. Ein Risikoreporting, das in den regulären Planungs- und Controllingprozess integriert ist, gewährleistet eine zentrale Zusammenfassung und Kommunikation aller erkannten wesentlichen Risiken und Chancen an die Entscheidungsträger im Unternehmen. Wir berichten regelmäßig über alle als wesentlich einzustufenden Risiken. Über unvorhergesehene wesentliche Veränderungen der Risiko-Situation wird der Vorstand unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Im Folgenden werden die Chancen und Risiken beschrieben, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können und die in der Kombination von möglicher Schadenshöhe und geschätzter Eintrittswahrscheinlichkeit so eingeschätzt werden, dass sie von erheblicher Tragweite für das Unternehmen sein könnten. Den Fortbestand der RWE Power gefährdende Risiken sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht bekannt. 5.1. Marktrisiken RWEST steuert - im Auftrag der RWE Power - die Commodity-bezogenen Marktrisiken des Erzeugungsportfolios. Durch den Abschluss mittel- und langfristiger Lieferverträge auf Termin für die Stromproduktion unseres Kraftwerksportfolios sowie die Absicherung des CO 2 -Bedarfs durch Termingeschäfte werden die im liberalisierten Strommarkt auftretenden Preisänderungsrisiken begrenzt und gleichzeitig wird versucht, sich darbietende Chancen zu nutzen. Die für die Vermarktung der Commodity-Positionen zuständige RWEST leitet daraus Sicherungsgeschäfte für den Kraftwerkspark ab. Es verbleibt ein Preisrisiko in Bezug auf die noch nicht veräußerten bzw. einseitig geschlossenen Positionen. Unsere wesentlichen Marktrisiken könnten das Ergebnis im Mittelfristzeitraum mit einem niedrigen zweistelligen Millionenbetrag (im Vorjahr mittlerer zweistelliger Millionenbetrag) belasten. Hierbei handelt es sich um eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Abschätzung des möglichen Ergebniseffekts. 5.2. Umfeldrisiken Nachdem das Ende der Braunkohleverstromung durch das Ende 2022 beschlossene Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs um acht Jahre auf das Jahr 2030 vorgezogen wurde, bestehen grundsätzlich für die planmäßige Fortführung der Tagebaue weiterhin Risiken für den Fall von Klagen im Rahmen von Genehmigungsverfahren als auch im Kontext von Grundabtretungen. Daraus drohen uns Ergebnisbelastungen aus zusätzlichen Kosten bzw. zusätzlichen Rückstellungen sowie Margen-Effekte. Die Europäische Kommission entschied am 11. Dezember 2023, dass die im KVBG und in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit RWE festgeschriebenen Entschädigungszahlungen für die vorzeitige Stilllegung von Braunkohlekraftwerken und damit verbundenen Braunkohletagebauen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Anfang Dezember 2024 wurde eine Klage von sieben Unternehmen gegen die Entscheidung der Kommission beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht, so dass das Risiko besteht, dass dieser Klage stattgegeben wird. Dies könnte zur Folge haben, dass die Bundesregierung zwar am Ausstiegspfad festhalten kann, nicht aber an den vereinbarten Entschädigungen. Es besteht derzeit keine rechtliche oder faktische Verpflichtung zum Rückbau von Braunkohlekraftwerken. Bei den Veredlungsbetrieben könnten sich im Rahmen der Erstellung von Abschlussbetriebsplänen Rückbauverpflichtungen ergeben. Vor dem Hintergrund des zwischen RWE und der Bundesregierung vereinbarten Stilllegungspfads für Braunkohlekraftwerke besteht das Risiko, dass öffentliche Institutionen Rückbauforderungen geltend machen oder Gesetzesänderungen vorgenommen werden. Dies kann zu unerwarteten Kostensteigerungen führen. Eine unerwartete Entwicklung bei Kosten, Entgelten und Gehältern kann zu einer Erhöhung der Bergbaurückstellungen führen, welche aber auch aus Änderungen im Mengen- oder Kostengerüst, unerwarteten rechtlichen Anforderungen, unerwarteten Entgelten im Rahmen der Wiedernutzbarmachung oder sonstigen Rahmenbedingungen resultieren kann. Sowohl im Rahmen der Planung und Genehmigung, als auch im Rahmen des Baus und des Betriebs der Rheinwassertransportleitung bestehen verschiedene Risiken. Hierbei stehen insbesondere Risiken aufgrund rechtlicher Verfahren, zu erwartender Forderungen und Kostensteigerungen innerhalb der Planung und Errichtung im Fokus. Unsere wesentlichen Umfeldrisiken könnten das Ergebnis im Mittelfristzeitraum mit einem mittleren dreistelligen Millionenbetrag (im Vorjahr mittlerer dreistelliger Millionenbetrag) belasten. Hierbei handelt es sich um eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Abschätzung des möglichen Ergebniseffekts. 5.3. Betriebsrisiken Der Eintritt ungeplanter Betriebsunterbrechungen in unserem Erzeugungsportfolio infolge verschiedener Ursachen, z. B. aufgrund von Materialschäden, technischen Fehlfunktionen, durch Unterbrechung der Kohle-/Wasserversorgung für die Kraftwerke oder auch Sabotageakte, kann erhebliche Produktionsausfälle nach sich ziehen. Vor allem die Kosten für die notwendige Ersatzbeschaffung der von RWE Power in der Regel bereits vorab verkauften Strommengen würden das Ergebnis belasten. Unsere wesentlichen Betriebsrisiken könnten das Ergebnis im Mittelfristzeitraum mit einem niedrigen zweistelligen Millionenbetrag (im Vorjahr mittlerer zweistelliger Millionenbetrag) belasten. Hierbei handelt es sich um eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Abschätzung des möglichen Ergebniseffekts. 5.4. Finanzrisiken Schwankungen des Zinsniveaus und eine Veränderung der erwarteten branchenspezifischen durchschnittlichen Eskalationsrate können in der Folge zu einer Absenkung des durchschnittlichen Netto-Diskontierungszinssatzes zur Bemessung der Bergbaurückstellungen führen. Ein niedrigerer Netto-Diskontierungszins führt zu einer Erhöhung der Rückstellungen. Außerdem ist die RWE Power Kreditrisiken aus unterschiedlichen Verträgen ausgesetzt. Kreditrisiken bzw. Lieferantenausfallrisiken bestehen in erster Linie aus vertraglichen Commodity-Transaktionen. Durch verschiedene Maßnahmen, u. a. die Gestaltung von Sicherungskonzepten und Vertragsklauseln, die Vergabe von Kreditlimiten sowie die Erstellung und das Monitoring von Ratings für große Lieferanten wird das Risiko entsprechend minimiert. Unsere wesentlichen Finanzrisiken könnten das Ergebnis im Mittelfristzeitraum mit einem hohen zweistelligen Millionenbetrag (im Vorjahr niedriger dreistelliger Millionenbetrag) belasten. Hierbei handelt es sich um eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Abschätzung des möglichen Ergebniseffekts. 5.5. Chancen Im Falle einer günstigen Marktpreisentwicklung besteht die Chance, dass für noch nicht kontrahierte Erzeugungsmengen höhere Erzeugungsmargen realisiert werden können, als von uns planerisch unterstellt. 6. Prognosebericht 6.1. Konjunktur Nach ersten Prognosen wird erwartet, dass die globale Wirtschaftsleistung in 2025 voraussichtlich um rund 3 % steigen wird. Das Bruttoinlandsprodukt des Euro-Raums und Großbritanniens könnte sich in diesem Jahr um rund 1,5% erhöhen. Für Deutschland ist mit einem geringfügigen Wachstum von etwa 0,5% zu rechnen. Zwar könnten Lohnsteigerungen die Konsumausgaben erhöhen und erwartete Leitzinssenkungen Wachstumsimpulse liefern. Gleichzeitig wird das Wachstum wahrscheinlich aber auch durch hohe Unsicherheit über die allgemeine wirtschaftliche und politische Entwicklung gedämpft werden. 6.2. Stromnachfrage Nachdem die Temperaturen im Jahr 2024 über dem langjährigen Mittel lagen, dürfte im Falle eines Jahres 2025 mit normalen Temperaturen der witterungsabhängige Teil der Stromnachfrage steigen. Der konjunkturabhängige Teil der Energienachfrage könnte aufgrund der leichten Wirtschaftswachstumsaussichten das Vorjahresniveau wahrscheinlich überschreiten. Dem entgegen werden voraussichtlich wieder dämpfende Einflüsse eines immer effizienteren Energieeinsatzes die Stromnachfrage reduzieren. 6.3. Energiepreise Bei den international gehandelten Rohstoffen Öl und Kohle notieren die Forward- Kontrakte für das Jahr 2025 bei zuletzt (06. Januar 2025) rund 75 $/bbl bzw. 107 $/t und damit etwa 6 % bzw. 4 % unter den Preisniveaus des Jahres 2024. Für CO 2 -Zertifikate werden aktuell höhere Preise erwartet: European Union Allowance (EUA) Forwards für 2025 liegen mit rund 74 €/t etwa 14 % über dem durchschnittlich gehandelten Preis in 2024 für das Produkt. Im Strommarkt notieren die deutschen Base-Forwardkontrakte 2025 mit 98 €/MWh ca. 23 % über den durchschnittlichen Spotmarkt-Preisen von 2024, während die Peak-Forwardkontrakte mit rund 106 €/MWh ca. 40 % über dem durchschnittlichen Peakpreis des vergangenen Jahres liegen. 6.4. Ausblick Mit Beginn des Geschäftsjahres wurde für die RWE Power die neue Steuerungskennzahl "Bereinigter Cash-Flow" eingeführt. Der bereinigte Cash-Flow beträgt für das Geschäftsjahr 2024 690 Mio. €. Für das Geschäftsjahr 2025 erwarten wir für die RWE Power einen bereinigten Cash-Flow deutlich unter dem Vorjahreswert. Belastend wirkt im kommenden Jahr vor allem eine preisbedingt signifikant niedrigere abgesicherte Strommarge. 7. Erklärung zur Unternehmensführung Der Aufsichtsrat der RWE Power hat nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG die Zielquote von Frauen im Vorstand von 0 % und im Aufsichtsrat von 9,5 % (zwei Frauen) beschlossen. Die Zielquote von 0 % für den Vorstand wird zum einen mit dem kurz- und mittelfristigen Ausstieg aus der konventionellen Stromerzeugung begründet, welcher mit der Energiewende und dem damit verbundenen beschleunigten Ausbau regenerativer Energieerzeugung in Verbindung steht. Dies führt dazu, dass die RWE Power nicht mehr Teil des Kerngeschäfts von RWE ist. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich der niedrige Frauenanteil in technischen Berufen und damit bei RWE Power erheblich erschwerend auf weibliche Besetzungen in den Leitungsorganen auswirkt. Erst in den letzten Jahren wählen auch Frauen vermehrt die eher technisch geprägten Berufs- und Studiengänge. Aktuell steht im Konzern damit noch keine ausreichende Zahl an Kandidatinnen zur Verfügung, die kurzfristig eine Organfunktion auf Leitungsebene ausfüllen können. Die oben angegebenen Zielquoten sind für den Vorstand und für den Aufsichtsrat erreicht worden. Mit Beschlussfassung zum 13. Juni 2022 greift der Vorstand die Anforderung des § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG auf, den absoluten Anteil weiblich besetzter Führungspositionen auf der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands mindestens stabil zu halten. Für den Erfüllungszeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2027 hat sich der Vorstand für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands auf mindestens eine Frau (Stand zum 31. Dezember 2024: 1 Frau, entspricht 5,6 %) und für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands auf mindestens 8 Frauen (Stand zum 31. Dezember 2024: 12 Frauen, entspricht 19,4 %) als Zielgrößen verständigt. Das Ziel, die absolute Anzahl der weiblich besetzten Führungspositionen der ersten Ebene stabil zu halten, wurde auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands erreicht und konnte auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands um 4 Frauen übertroffen werden. Die Gründe für den insgesamt niedrigen Frauenanteil liegen in der technischen Ausrichtung der RWE Power, was die weibliche Besetzung von Führungspositionen erschwert. Der Kohleausstieg und die damit verbundenen strukturellen Veränderungen sowie die Bündelung von Aufgaben wirken sich reduzierend auf den absoluten Anteil an Führungspositionen aus. Um die Anzahl weiblich besetzter Positionen künftig halten zu können und einer ungewollten Fluktuation von weiblichen Führungskräften vorzugreifen, wird im Besetzungsprozess verstärkt darauf sensibilisiert.
Essen, 12. Februar 2025 RWE Power Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Frank Weigand Dr. Lars Kulik Steffen Kanitz Kemal Razanica Bilanz zum 31. Dezember 2024Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
Anhang zum 31. Dezember 2024I. Allgemeine Grundlagen Die RWE Power AG (RWE Power) mit Sitz in Essen ist ein Energieversorgungsunternehmen, dessen Geschäftsfeld die Gewinnung von Braunkohle und der wirtschaftliche Betrieb des Kraftwerksparks sowie die Herstellung von Veredlungsprodukten basierend auf Braunkohle ist. Hierzu verfügt das Unternehmen über eigene Kraftwerke, Tagebaue und Veredlungsbetriebe. Über einen Managementvertrag mit der RWE AG ist geregelt, dass die RWE Power die deutschen Nuklearaktivitäten im RWE Konzern steuert. Die Gesellschaft ist im Handelsregister Essen B des Amtsgerichts Essen unter HRB 17420 eingetragen. Einzige Aktionärin der RWE Power ist die RWE AG, Essen. Zwischen der RWE AG und der RWE Power besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die RWE AG hat der RWE Power gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG am 23. Dezember 2019 erneut mitgeteilt, dass ihr sämtliche Aktien - und damit mehr als der vierte Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung - an der RWE Power gehören und dass ihr die Beteiligung auch bereits vor dem 1. Oktober 2017 gehörte. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der RWE AG, Essen, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis), der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der RWE AG wird beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht und bekannt gemacht. Aus diesem Grund ist die RWE Power von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG in der geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB. Die Gesellschaft ist ein i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG. Es bestehen ausschließlich andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors gemäß § 6b Abs. 3 EnWG. Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Sinne von § 6b EnWG, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind, sind in Abschnitt V. näher erläutert. Der Jahresabschluss ist in Euro (€) aufgestellt. Die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Alle Beträge werden kaufmännisch gerundet. Beträge kleiner 0,5 Mio. € werden mit "0" dargestellt und Beträge mit Nullwerten werden mit "-" angegeben. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. RWE Supply & Trading GmbH, Essen, (RWEST) steuert - im Auftrag der RWE Power - die Commodity-bezogenen Marktrisiken des Erzeugungsportfolios und ist für die Vermarktung des von der RWE Power produzierten Stroms verantwortlich. Die Ergebnisse aus der Stromvermarktung und den damit verbundenen Optimierungs- und Absicherungsgeschäften stehen der RWE Power zu. Im August 2024 wurden die Restaktivitäten "Wasserkraft" von der RWE Power mit Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 13. August 2024 und nach Eintragung im Handelsregister Essen am 22. August 2024 mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2024 auf die RWE Generation SE, Essen übertragen. Die Restaktivitäten "Wasserkraft" umfassen insbesondere die Beschaffung, Erzeugung und Bereitstellung von durch Pumpspeicherkraftwerke und Laufwasserkraftwerke gewonnener Energie, insbesondere die Beteiligung an der Schluchseewerk AG, Laufenburg Baden mit dem zugehörigen Stromliefervertrag sowie Stromlieferverträge mit der Neckar AG, Karlsruhe, und der Rhein-Main-Donau GmbH, Landshut. Im Zuge der Abspaltung der Restaktivitäten "Wasserkraft" wurde die Beteiligung an der Schluchseewerk AG i.H.v. 19,1 Mio. €, Forderungen gegen verbundene Unternehmen i.H.v. 9 Mio. € , Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. 5 Mio. € und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. 1,3 Mio. € auf die RWE Generation SE, Essen von der RWE Power, übertragen. Die Kapitalrücklage hat sich im Zuge der Abspaltung um 32 Mio. € verringert. Die RWE Power erstellt keinen eigenen, für Unternehmen des Rohstoffsektors vorgeschriebenen Zahlungsbericht nach § 341 q-y HGB, sondern wird in den Zahlungsbericht der RWE AG, Essen, einbezogen. Die Veröffentlichung erfolgt durch die RWE AG im Unternehmensregister. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände und Entwicklungskosten werden nicht aktiviert. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Entfallen die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung in Folgejahren ganz oder teilweise, erfolgt eine Zuschreibung in Höhe der eingetretenen Wertaufholung, höchstens jedoch bis zu dem Wert, der sich ohne Vornahme der außerplanmäßigen Abschreibung ergeben hätte. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden keine Kosten der allgemeinen Verwaltung, der Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes, der freiwilligen sozialen Leistungen und der betrieblichen Altersversorgung berücksichtigt. Das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet. Die Sachanlagen werden regelmäßig linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Auf Neuzugänge des Sachanlagevermögens werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis einschließlich 250 € werden im Zugangsjahr direkt als Aufwand erfasst. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 800 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Tagebaue, thermischen Kraftwerke und Veredlungsbetriebe werden längstens bis 2030 abgeschrieben. Auf Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist. Wenn die Gründe für die voraussichtlich dauernde Wertminderung nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung. Höchstens jedoch bis zu dem Wert, der sich ohne Vornahme der außerplanmäßigen Abschreibung ergeben hätte. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. bei dauernder Wertminderung zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, wobei der jeweilige Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag herangezogen wird. Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert. Zinslose und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt, sofern keine gleichwertigen Vorteile gegenüberstehen. In Einzelfällen wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben, sofern die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist. Vorräte werden beim Zugang mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Am Abschlussstichtag werden sie mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Börsen- oder Marktpreis bilanziert. Bewertungsvereinfachungen gemäß § 256 HGB wie Verbrauchsfolgeverfahren (insbesondere Bewertung zum gewogenen gleitenden Durchschnitt) oder beispielsweise die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zum Festwert nach § 240 Abs. 3 HGB werden in Anspruch genommen. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschläge Rechnung getragen. Die Herstellungskosten für fertige bzw. unfertige Erzeugnisse umfassen Einzelkosten und angemessene Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung von allgemeinen Verwaltungskosten, Kosten für soziale Einrichtungen des Betriebes, der freiwilligen sozialen Leistungen und der betrieblichen Altersversorgung nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet. CO 2 -Emissionsrechte werden als immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens unter den Vorräten bilanziert. Die von der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) kostenlos ausgegebenen Zertifikate werden mit einem Merkposten von 1 € angesetzt. Die zugekauften Emissionsrechte sind zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Bestandsbewertung der CO 2 -Emissionsrechte erfolgt am Bilanzstichtag zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenwert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden auf den Barwert abgezinst, sofern keine gleichwertigen Vorteile gegenüberstehen. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden berücksichtigt. Geleistete Anzahlungen und Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Passiva Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Sonderposten mit Rücklageanteil aufgrund von Übertragungen gemäß § 6b EStG, die vor dem 1. Januar 2010 gebildet wurden, sind unter Anwendung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 3 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) innerhalb des Sonderpostens ausgewiesen und werden entsprechend den planmäßigen Abschreibungen der übertragenen Vermögensgegenstände aufgelöst. Außerdem werden innerhalb des Sonderpostens steuerfreie Zulagen und steuerpflichtige Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen als Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen passiviert. Die steuerpflichtigen Zuschüsse werden abschreibungskonform, die steuerfreien Zulagen linear über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zulagenbegünstigten Vermögensgegenstände verrechnet. Zuschüsse der öffentlichen Hand für ab 2004 angeschaffte Vermögensgegenstände werden unmittelbar erfolgswirksam vereinnahmt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutsche Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben bzw. zehn Jahre zum 31. Dezember restlaufzeitadäquat abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit Methode) gebildet. Sie werden mit dem von der Deutsche Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Jahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz zum 31. Dezember 2024 beträgt 1,90 % (Vorjahr: 1,82 %). Aus der Abzinsung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zum durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Jahren ergibt sich dagegen ein niedrigerer Rückstellungsbetrag und damit ein umgekehrter Unterschiedsbetrag i.H.v. 16 Mio. € (Vorjahr: Unterschiedsbetrag i.H.v. 21 Mio. €), da der 7-jährige Durchschnittszins den 10-jährigen übersteigt. Da der Rückstellungsbetrag ermittelt mit dem 10-jährigen Durchschnittszins den Betrag abgezinst mit dem 7- jährigen Durchschnittszins übersteigt (umgekehrter Unterschiedsbetrag), kommt eine Ausschüttungssperre nicht zur Anwendung. Ein positiver Unterschiedsbetrag ist grundsätzlich ausschüttungsgesperrt, unterliegt aber bei Bestehen eines Gewinnabführungsvertrages nicht einer Ergebnisabführungssperre. Das Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB wird nicht in Anspruch genommen. Als weitere Rechnungsannahmen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,75 % (Vorjahr: 2,75 %), Rentensteigerungen je nach Versorgungsordnung von 1,00 %, 2,00 % bzw. 2,15 % (Vorjahr: 1,00 %, 2,00 % bzw. 2,15 %) sowie unternehmensindividuelle Fluktuationsannahmen berücksichtigt. Soweit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB vorliegt, ergibt sich die Rückstellung aus dem Saldo des versicherungsmathematischen Barwerts der Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des Deckungsvermögens; der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert des verrechneten Deckungsvermögens. Ergebnisauswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes, Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens und laufende Erträge des Deckungsvermögens werden nach Verrechnung im Zinsergebnis ausgewiesen. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen sowie für Altersteilzeitleistungen wird nach den versicherungsmathematischen Grundsätzen mit einem Zinssatz von 1,96 % (Vorjahr: 1,75 %) für Jubiläumsverpflichtungen bzw. 1,48 % (Vorjahr: 1,07 %) für Altersteilzeitleistungen vorgenommen. Die bergbaubedingten Rückstellungen sind aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen zu bilden, die auf entsprechenden gesetzlichen Regelungen wie dem Bundesberggesetz basieren und in Betriebsplänen und wasserrechtlichen Erlaubnisbescheiden konkretisiert sind. Die Kostenschätzungen basieren auf konkretisierenden Verträgen sowie auf Angaben von internen und externen Experten. Die Rückstellungen werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert. Die erwarteten Ausgaben werden nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit den von der Deutsche Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht nur durchschnittliche Marktzinssätze mit Laufzeiten für die nächsten fünfzig Jahre. Darüber hinausgehende Zeiträume diskontiert RWE Power mit einem nachhaltigen langfristigen Zinssatz. Der durchschnittliche Diskontierungszinssatz beträgt 2,17 % (Vorjahr: 2,30 %). Die auf Basis der Marktinflationserwartungen zum Bilanzstichtag abgeleitete durchschnittliche Kostensteigerungsrate beträgt rd. 1,9 % (Vorjahr: 2,0 %). Sonstige Rückstellungen beinhalten u. a. Rückstellungen für Rückgabeverpflichtungen von CO 2 -Rechten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und ungewisse Verbindlichkeiten, Jubiläumszuwendungen, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz und Restrukturierungsmaßnahmen. Die Rückstellungen für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, ein unter der Anwendung der Durationsmethode ermittelter Rechnungszinssatz von 1,48 % (Vorjahr: 1,07 %) und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,5 % (Vorjahr: 2,5 %). Die Rückstellungen für Abfindungszahlungen wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, ein unter Anwendung der Durationsmethode ermittelter Rechnungszinssatz von 1,48 % (Vorjahr: 1,04 %) und die Annahme von Rentensteigerungen von 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %). Soweit in den Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen Beträge enthalten sind, die im Zusammenhang mit noch nicht weiter konkretisierten Verpflichtungen nach dem Altersteilzeitgesetz stehen, wurden abweichend keine Rentensteigerungen, jedoch Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % (Vorjahr: 2,5 %) angenommen. Für die Verpflichtungen zur Einreichung von CO 2 -Emissionsrechten bei der zuständigen Behörde (DEHSt) wird eine Rückstellung gebildet. Diese wird mit dem Buchwert der dafür aktivierten sowie dem Vertragspreis der mit der RWE Supply & Trading GmbH kontrahierten CO 2 -Rechte bewertet. Ist ein Teil der Verpflichtung nicht durch vorhandene Zertifikate gedeckt, wird die Rückstellung hierfür mit dem Marktpreis der Emissionsrechte am Stichtag bewertet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zur Absicherung von Commodity-Risiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Soweit möglich, werden Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet. Die Bewertungseinheiten werden unter Anwendung der Einfrierungsmethode bilanziell abgebildet. Erhaltene Anzahlungen werden zum Nennwert bilanziert. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft der Gesellschaft mit der RWE AG bilanziert die RWE Power als Organgesellschaft keine aktiven und passiven latenten Steuern. Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Stand der jeweiligen Hauptschuld. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Bei Restlaufzeiten größer einem Jahr erfolgt die Bewertung unter Berücksichtigung des Realisationsprinzips oder ggf. - bei Sicherungsbeziehungen - zum Sicherungskurs. In der Gewinn- und Verlustrechnung ist in einem gesonderten Posten nach den Umsatzerlösen die (unmittelbar geschuldete) Strom-/ Erdgas- und Kohlesteuer ausgewiesen. III. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der als Anlage diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Eine Aufstellung des vollständigen Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11, 11a HGB ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Im Zuge der Abspaltung hat RWE Power ihren 50 %igen Anteil an der Schluchseewerk AG an die RWE Generation SE unentgeltlich übertragen. Mit der Übertragung ist ein Buchwert i.H.v. 19,1 Mio. € abgegangen. Die außerplanmäßigen Abschreibungen beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 14 Mio. € (Vorjahr: 204 Mio. €). Sie sind durch dauerhafte Wertminderungen bedingt und betreffen vorwiegend technische Anlagen und Maschinen sowie Grund und Boden. (2) Vorräte
(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. 5.706 Mio. € (Vorjahr: 5.291 Mio. €), deren Erhöhung gegenüber dem Vorjahr zu großen Teilen aus Forderungen gegen die RWEST aus Stromverkäufen und realisierten CO 2 -Sicherungsgeschäften stammt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten des Weiteren Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen i.H.v. 86 Mio. € (Vorjahr: 2.223 Mio. €) und das verzinsliche Verrechnungskonto mit der RWE AG i.H.v. 5.091 Mio. € (Vorjahr: 1.613 Mio. €). Für diesen Anstieg war insbesondere der Mittelzufluss aus der Begleichung der Verlustübernahmeforderung durch die RWE AG i.H.v. 1.984 Mio. € und der Mittelzufluss aus der operativen Geschäftstätigkeit verantwortlich. Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, entfällt wie im Vorjahr ein geringfügiger Betrag auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wird der Barwert der Entschädigungsforderung der RWE Power gegen den Bund gemäß dem Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (§ 44 Abs. 1 KVBG) i.H.v. 1.498 Mio. € (Vorjahr: 1.780 Mio. €) ausgewiesen. Die vertragsgemäße Teilzahlung aus der Entschädigungsforderung aus dem Kohleausstieg i.H.v. 318 Mio. € trug maßgeblich zur Reduktion der sonstigen Vermögensgegenstände bei. (4) Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel betreffen Guthaben bei Kreditinstituten i.H.v. 6 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) und analog zum Vorjahr den Kassenbestand in geringfügiger Höhe. (5) Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 1.032.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die zu 100 % von der RWE AG gehalten werden. Die Kapitalrücklage ist i.H.v. 944 Mio. € (Vorjahr: 976 Mio. €) gemäß § 272 Abs. 2 HGB gebildet. Die Kapitalrücklage hat sich im Zuge der Abspaltung der Restaktivitäten "Wasserkraft" um 32 Mio. € verringert. (6) Sonderposten
Steuerrechtlich bedingte Sonderposten wurden bis zum 31. Dezember 2009 auf der Grundlage von §§ 6b, 7b, 7d, 51 EStG, §§ 79, 82, 82a, 82e EStDV und gemäß § 4 Fördergebietsgesetz gebildet. Es besteht ein Sonderposten mit Rücklageanteil, der gegenüber den Vorjahr unverändert ist. (7) Rückstellungen
Es erfolgt die Verrechnung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Deckungsvermögens mit den fondsgedeckten Pensionsverpflichtungen.
Die mit dem 10-jährigen Durchschnittszins bewertete Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen i.H.v. 681 Mio. € ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung i.H.v. 505 Mio. €, der Deputatverpflichtungen i.H.v. 174 Mio. € und nicht fondsgedeckten Pensionsverpflichtungen i.H.v. 2 Mio. €. Die Verrechnung von Zinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen und Erträgen aus dem Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB ist unter IV.8 dargestellt. Als beizulegender Zeitwert der als Wertpapiere des Anlagevermögens kategorisierten Anteile an Investmentvermögen wurde der Rücknahmepreis verwendet. Das Investmentvermögen ist überwiegend in börsengehandelte Wertpapiere oder an anderen organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere investiert. Beim beizulegenden Zeitwert der darüber hinaus bestehenden Rückdeckungsversicherungen für bestimmte Versorgungszusagen aus Entgeltumwandlung handelt es sich um den von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Zeitwert, der sich im Wesentlichen aus den bisher geleisteten Versicherungsprämien und den erwirtschafteten Gewinnen des jeweiligen Versicherungsvertrags zusammensetzt. Ferner ist ein zum Nennwert angesetztes Guthabenkonto bei einem Kreditinstitut Bestandteil des Deckungsvermögens. Die Kategorisierung als sonstige Vermögensgegenstände resultiert aus der Verfügungsbeschränkung aufgrund der treuhänderischen Verwaltung. Durch die bergbaubedingte Rückstellung werden die Verpflichtungen zur Wiedernutzbarmachung sowie die am Bilanzstichtag bestehenden und bei Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen aus verursachten bzw. bereits eingetretenen Bergschäden berücksichtigt. Des Weiteren sind Verpflichtungen für die im Rahmen des Braunkohleabbaus notwendigen Umsiedlungen von Ortschaften sowie die Verlegung von Übertageobjekten berücksichtigt, die aus den Verlegungen von sonstigen Infrastruktureinrichtungen wie Straßen, Bahnlinien, Flüssen oder Versorgungsleitungen resultieren. Vor dem Hintergrund der weiter detaillierten Genehmigungslage für die Stilllegung der Braunkohlentagebaue im Rahmen des Kohleausstiegs wurden die Planungen und Betriebskonzepte sowie die damit einhergehenden Ausgaben für die Wiedernutzbarmachung konkretisiert. Die Veränderung bei der bergbaubedingten Rückstellung resultiert demnach vor allem aus der Aktualisierung von Kostenschätzungen, langfristig geringeren Stromkosten sowie Zinseffekten. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten u. a. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und ungewisse Verbindlichkeiten, für Rückgabeverpflichtungen von CO 2 -Rechten, Jubiläumszuwendungen, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz und Restrukturierungsmaßnahmen. Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen um 920 Mio. € ist größtenteils auf den Anstieg der Rückstellung aus der Rückgabeverpflichtung von CO 2 -Rechten sowie aus Zuführungen zu Drohverlustrückstellungen aus Lieferbeziehungen mit verbundenen Unternehmen zurückzuführen. (8) Verbindlichkeiten
1 Verb. aus einbehaltener Lohn- u. Kirchensteuer
sowie noch abzuführender Strom- und Erdgassteuer
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 16 Mio. € auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: 11 Mio. €) und aus Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführungsverträgen 1.262 Mio. € (Vorjahr: keine). Von den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, entfallen Verbindlichkeiten i.H.v. 6 Mio. € auf Finanzverbindlichkeiten (Vorjahr: 8 Mio. €) und wie im Vorjahr in geringfügiger Höhe auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Für einige Verbindlichkeiten bestehen, im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs, Eigentumsvorbehalte zugunsten der Lieferanten. (9) Rechnungsabgrenzungsposten Die passivischen Rechnungsabgrenzungsposten weisen wie im Vorjahr einen geringfügigen Betrag auf und entfallen fast vollständig auf die Abgrenzung verschiedener Vorauseinnahmen. (10) Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB werden nur im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und nach eingehender Prüfung der hiermit zusammenhängenden Risiken eingegangen. Im Rahmen unseres Risikomanagementsystems führen wir ein Monitoring der untenstehenden Sachverhalte durch. Nach unserer Einschätzung werden die zu Grunde liegenden Verbindlichkeiten durch den jeweiligen Hauptschuldner voraussichtlich erfüllt werden können. Vor diesem Hintergrund ist mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen und somit sind die eingegangenen Haftungsverhältnisse nicht zu passivieren.
Aus den bei der RWE AG bilanzierten Pensionsverpflichtungen ergibt sich aufgrund der bei der RWE Power liegenden wirtschaftlichen Be- und Entlastungen eine Gewährleistungsverpflichtung von 2.393 Mio. € (Vorjahr: 2.370 Mio. €). Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tochtergesellschaften bestehen Bürgschaftsverpflichtungen in Höhe von 101 Mio. € (Vorjahr: 95 Mio. €). (11) Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten nach § 254 HGB Bei der RWE Power werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Commodity-Risiken eingesetzt. Bei den eingesetzten Derivaten handelt es sich um Commodity-Optionen und Commodity-Swaps. Durch konzernverbindliche Richtlinien sind Nutzung, Kontrolle und Verantwortlichkeiten derivativer Finanzinstrumente klar geregelt. Folgende Übersicht zeigt die zum 31. Dezember 2024 bestehenden derivativen Finanzinstrumente, für die eine Bewertungseinheit gebildet wurde:
Der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert der derivativen Finanzinstrumente, soweit dieser verlässlich bestimmbar ist. Liegt ein verlässlich feststellbarer Marktwert nicht vor, wird der beizulegende Zeitwert aus dem Marktwert gleichartiger derivativer Finanzinstrumente abgeleitet oder mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt, hierzu zählen z.B. die Discounted-Cash-Flow-Methode und - bei Vorliegen von Optionen - das Black-Scholes-Modell. Dies erfolgt unter anderem unter Berücksichtigung aktueller Wechselkursverhältnisse, marktgerechter Zinsstrukturkurven sowie Kreditausfallrisiken der Vertragspartner. Bei der RWE Power wird Öl in den Tagebauen und Zündöl in den Braunkohlenkraftwerken eingesetzt. Finanzielle Swapgeschäfte sichern die mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Ölbeschaffung ab, um die Transaktionen mit Festpreisen abzusichern. Öl-Beschaffung und Swapgeschäfte bilden eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB. Es handelt sich um einen Makro-Hedge, bei dem die aus einer Gruppe von Grundgeschäften resultierende Nettorisikoposition durch mehrere Sicherungsgeschäfte gesichert wird. Die gegenläufigen Wertänderungen der Grundgeschäfte und Sicherungsgeschäfte werden sich in der Zukunft voraussichtlich in voller Sicherungshöhe ausgleichen. Die Wertänderungen der Grundgeschäfte sind über einem Zeitraum von 24 Monaten gesichert. Der aktuelle beizulegende Zeitwert der Sicherungsgeschäfte beträgt -1,3 Mio. €. Die Bilanzierung der Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode. (12) Außerbilanzielle Geschäfte Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB vor, deren Angabe für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist. (13) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Operating-Leasingverhältnissen bestehen Zahlungsverpflichtungen i.H.v. 50 Mio. € (Vorjahr: 51 Mio. €). Davon sind 12 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. €) innerhalb eines Jahres fällig. Weitere Zahlungsverpflichtungen i.H.v. 2.407 Mio. € (Vorjahr: 2.273 Mio. €) resultieren aus Geschäften im Zusammenhang mit der Beschaffung von CO 2 -Rechten gegenüber der RWEST. Aufgrund der in Vorjahren erfolgten Übertragungen von bestimmten Altersversorgungsverpflichtungen auf die RWE Pensionsfonds AG, Essen, besteht bei der Gesellschaft sowie dem Pensionsfondsvertrag beigetretenen verbundenen Unternehmen in der Eigenschaft als Arbeitgeber für den Fall einer möglichen zukünftigen Unterdeckung des Pensionsfonds eine gesetzliche Nachschussverpflichtung. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (1) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse sind größtenteils im Inland mit verbundenen Unternehmen getätigt worden. (2) Sonstige betriebliche Erträge
Insbesondere aus Anlagenabgängen und Auflösungen von Rückstellungen resultierten im abgelaufenen Berichtsjahr periodenfremde Erträge i.H.v. 824 Mio. € (Vorjahr: 44 Mio. €). (3) Materialaufwand
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten die Einsatzstoffe für die Stromerzeugung, die Strom- und sonstigen Energiebezüge. Die Reduzierung gegenüber dem Vorjahr ist größtenteils auf geringere CO 2 -Aufwendungen aufgrund des geringeren Stromaufkommens zurückzuführen. Der Materialaufwand enthält auch realisierte Aufwendungen aus Termingeschäften, die die RWEST an die RWE Power verrechnet hat. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten neben den Fremdleistungen für Betrieb und Instandhaltung auch die Entgelte für die Betriebsunterstützung. (4) Personalaufwand
Die der Gesellschaft von der RWE AG belasteten Aufwendungen für Altersversorgung betreffen die bei der RWE AG bilanzierten Pensionsrückstellungen. Wie im Vorjahr waren Anpassungen der Bewertungsparameter der Pensionsrückstellungen erforderlich, was zu deutlich höheren Aufwendungen für Altersversorgung führte. Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt
Die Angabe Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt erfolgt in natürlichen Personen. (5) Abschreibungen Die Zusammensetzung der Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände ist aus dem Anlagenspiegel, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist, ersichtlich. Für Verträge für die Beschaffung von Sachanlagen wurden Rückstellungen gebildet. Die außerplanmäßigen Abschreibungen belaufen sich im Geschäftsjahr auf 14 Mio. € (Vorjahr: 204 Mio. €). Sie sind durch dauerhafte Wertminderungen bedingt und betreffen vorwiegend technische Anlagen und Maschinen sowie Grund und Boden. (6) Sonstige betriebliche Aufwendungen
In der Position "Übrige" sind Zuführungen zu Rückstellungen aus Lieferbeziehungen mit verbundenen Unternehmen i.H.v. 751 Mio. € (Vorjahr: 562 Mio. €) enthalten. Darüber hinaus betreffen 156 Mio. € (Vorjahr: 59 Mio. €) Zuführungen zu Rückstellungen aus Einkaufsverpflichtungen. Der Rückgang der übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem Entfall der Zuführungen zu den Bergbaurückstellungen i.H.v. 811 Mio. €. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen aus Verlusten aus Anlagenabgängen i.H.v. 1 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) enthalten. (7) Ergebnis aus Finanzanlagen
(8) Zinsergebnis
Unter den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Erträge i.H.v. 161 Mio. € aus der Fortschreibung langfristiger Forderungen aus CO 2 -Absicherungsgeschäften gegen RWEST enthalten (Vorjahr: Zinsaufwand i.H.v. 697 Mio. €). Aus Finanzforderungen gegen verbundene Unternehmen hat RWE Power Zinserträge i.H.v. 158 Mio. € (Vorjahr: 35 Mio. €) erhalten. Weiterhin entfallen Erträge i.H.v. 142 Mio. € (Vorjahr: keine) auf Zinseffekte aus der Fortschreibung von Rückstellungen aus Lieferbeziehungen mit verbundenen Unternehmen. Aus der Aufzinsung der Entschädigungszahlung aus dem vorzeitigen Kohleausstieg sind Zinserträge i.H.v. 36 Mio. € (Vorjahr: 89 Mio. €) entstanden. Auf das Deckungsvermögen entfallen Zinserträge i.H.v. 43 Mio. € (Vorjahr: 67 Mio. €), die nach Saldierung mit den Zinsaufwendungen i.H.v. 9 Mio. € (Vorjahr: 15 Mio. €) aus Pensionsrückstellungen gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB unter den Zinsen und ähnlichen Erträgen ausgewiesen werden. Unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Zinseffekte aus den Bergbaurückstellungen i.H.v. 17 Mio. € (Vorjahr: 144 Mio. €) enthalten. Im Vorjahr führte insbesondere die Diskontierung langfristiger Forderungen aus Optimierungsgeschäften gegen RWEST i.H.v. 697 Mio. € zu erhöhten Aufwendungen. (9) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Zwischen der RWE AG und der RWE Power besteht ein Ergebnisabführungsvertrag und es liegt eine steuerliche Organschaft vor. Die RWE AG ist im Außenverhältnis Schuldnerin der auf Basis des Organkreises unter Berücksichtigung der Ergebnisse der einzelnen Organgesellschaften errechneten Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlages und der Gewerbesteuer. Daher werden keine Steuern vom Einkommen und Ertrag ausgewiesen. Eine eventuelle Steuerpflicht gemäß BEPS Pillar Two Regelungen (MINBestRL-UmsG) ist von der RWE AG zu tragen. (10) Ertrag aus Verlustübernahme / Aufwand aus Gewinnabführung Der Gewinn nach Steuern i.H.v. 1.276 Mio. € wird nach Maßgabe des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags an die RWE AG abgeführt. (11) Abführungsgesperrte Beträge Im Geschäftsjahr bestehen keine nach § 268 Abs. 8 HGB abführungsgesperrten Beträge. Sonstige Angaben (1) Organe Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind in einer Anlage zu diesem Anhang aufgeführt. Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 betragen 3.506 T€. Der Vorstand erhält im Rahmen des "LTIP Strategie Performance Plan" 33.843 Stück am Aktienkurs der RWE Stammaktien gemessene Wertsteigerungsrechte (Performance Shares) mit dem beizulegenden Zeitwert von 1.350 T€ zum Zeitpunkt ihrer Gewährung. Die Gesamtbezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 1.516 T€. Für Pensionsverpflichtungen (einschließlich Deputate) gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind 27.481 T€ zurückgestellt. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats belaufen sich auf 380 T€. (2) Abschlussprüferhonorar Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der RWE AG enthalten. (3) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG
Von verbundenen Unternehmen wurden IT- und sonstige verschiedene Dienstleistung im Umfang von 88 Mio. € (Vorjahr: 92 Mio. €) im Sinne von § 6b Abs. 2 EnWG bezogen, die nicht Teil der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit sind. Die Dienstleistungen resultieren im Wesentlichen aus Betriebsführung, IT-Leistungen, kaufmännischen Dienstleistungen sowie sonstigen Leistungen. Im Berichtsjahr wurden Braunkohleprodukte im Umfang von 307 Mio. € an das Tochterunternehmen Rheinbraun Brennstoff GmbH geliefert. (4) Angaben zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die nach dem 31. Dezember 2024 geschehen sind und eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Geschäftsjahres 2024 haben.
Essen, 12. Februar 2025 RWE Power Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Frank Weigand Dr. Lars Kulik Steffen Kanitz Kemal Razanica ORGANE Aufsichtsrat Dr. Michael Müller Krefeld Vorsitzender Mitglied des Vorstands der RWE AG Ralf Sikorski 1 Hannover Stellvertretender Vorsitzender Gewerkschaftssekretär IG Bergbau, Chemie, Energie Michael Bochinsky 1 Grevenbroich Stellvertretender Gesamtbetriebsratsvorsitzender der RWE Power AG und Betriebsratsvorsitzender Kraftwerk Frimmersdorf-Neurath Klaus Brandner 2 Verl Parlamentarischer Staatssekretär a.D. Christoph Dänzer-Vanotti Rheinbreitbach Rechtsanwalt Garrelt Duin Essen Regionaldirektor des Regionalverbands Ruhr Klaus Emmerich 1 Bedburg Freigestellter Betriebsrat im Tagebau Garzweiler Helge-Peter Herrwegen 1 Wesseling Bezirksleiter der IG BCE Alsdorf Dr. Markus Krebber Essen Vorsitzender des Vorstands der RWE AG Klaus Krützen 1 Grevenbroich-Neukirchen Bürgermeister der Stadt Grevenbroich Harald Louis 1 Jülich Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der RWE Power AG Patrick Maier 1 Elsdorf Betriebsratsvorsitzender RV GmbH/Sparte Veredlung Dr. Matthias Müller 1 Braunschweig Selbständiger Organisationsberater Hans-Jürgen Petrauschke Grevenbroich Landrat des Rhein-Kreises Neuss Romina Plonsker 1 Pulheim Mitglied des Landtags NRW Detlef Raabe 1 Moers ver.di Bundesverwaltung, Mitglied des ver.di Bundesvorstands Frank Rock Hürth Landrat des Rhein-Erft-Kreises Sascha Solbach Bedburg Bürgermeister der Stadt Bedburg Dietmar Spohn Bochum Unternehmensberater Katja van Doren Düsseldorf Mitglied des Vorstands der RWE AG Dr. Michael Werhahn Neuss Kaufmann
1 Vertreter der Arbeitnehmer
Vorstand Dr. Frank Weigand Ressort Vorstandsvorsitz und Finanzen Steffen Kanitz Ressort Kernenergie, Sprecher Geschäftsführung RWE Nuclear GmbH Dr. Lars Kulik Ressort Braunkohle Kemal Razanica Ressort Personal Entwicklung des Anlagevermögens
Aufstellung des Anteilsbesitzes (§ 285 HGB)
Fußnoten
1) Auf der Basis des Konzernabschlusses
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die RWE Power Aktiengesellschaft, Essen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RWE Power Aktiengesellschaft, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RWE Power Aktiengesellschaft, Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 12. Februar 2025 Deloitte
GmbH
gez. Martin C. Bornhofen gez. Sebastian Figura Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der RWE Power AG hat im Geschäftsjahr 2024 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Geschäftsführung laufend überwacht und beratend begleitet. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, umfassend und zeitnah über die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Lage einschließlich der Risikolage sowie wesentliche Vorgänge in der Gesellschaft informiert. Darüber hinaus hat der Vorstand bedeutsame Einzelvorgänge sowie Fragen der Unternehmensstrategie und der Unternehmenspolitik auch außerhalb der Sitzungen mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats beraten. Im Berichtsjahr fanden drei ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. In den Berichten des Vorstands wurden dem Aufsichtsrat die bedeutenden Geschäftsvorgänge im Unternehmen sowie bei den Beteiligungen vorgestellt und nach ausführlicher Beratung die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Im Vordergrund der Beratungen im Geschäftsjahr standen die Entwicklung der Geschäftsfelder der RWE Power AG und die Lage des Unternehmens. In diesem Zusammenhang wurden, wie auch im vorangegangenen Geschäftsjahr, die politische Verständigung zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier und dessen Auswirkungen und wesentliche Umsetzungsthemen auf Bundes- und Landesebene thematisiert. Weitere Beratungsschwerpunkte waren die Genehmigungsverfahren in den Tagebauen, die Wiedernutzbarmachungen von RWE-Flächen, insbesondere der Nachnutzungen sowie die Begleitung des Strukturwandels in den Regionen. Ausführlich ließ sich der Aufsichtsrat über die Rheinwasser-Transportleitung und damit zusammenhängender Themen sowie die Zusammenarbeit mit den RWE-Gesellschaften berichten. Hier liegt der Fokus der Gesellschaft in der Unterstützung der Entwicklung und der Umsetzung von RWE- Zukunftsprojekten und Wachstumspfaden. Ebenso wurde der Aufsichtsrat über die Rückbau-Themen an den Kraftwerks-Standorten fortlaufend informiert. Thematisiert wurden zudem die energiepolitischen Rahmenbedingungen auf internationaler, europäischer sowie auf Bundes- und Landesebene. Hierzu zählen zum Beispiel die Reform des Europäischen Strommarktdesigns, die Überarbeitung der Industrie- Emissions-Richtlinie (IED), die Luftqualitätsrichtlinie (AAQD) sowie das Strommarktdesign. Weitere ausführlich erörterte Themen waren neben dem laufenden Geschäft der RWE Power AG und ihrer Beteiligungen die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2025 einschließlich der Vorschau für die Geschäftsjahre 2026 und 2027, die Darstellung der Risiko-Situation und der Fortschritt des Rückbaus der Kernenergieanlagen. Ferner war die Anpassung der APG-Richtlinie erneut Gegenstand der Beratungen. Der Personalausschuss wurde im Berichtszeitraum zu zwei Sitzungen einberufen und hat die ihm übertragenen Entscheidungen über personelle Angelegenheiten des Vorstands getroffen. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht der RWE Power AG für das Geschäftsjahr 2024 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Gesellschaft war von der Hauptversammlung 2024 zum Abschlussprüfer gewählt worden. Danach hatte der Aufsichtsrat sie damit beauftragt, den genannten Abschluss zu prüfen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 26. Februar 2025 zugeleitet worden. Der Abschlussprüfer hat in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats über die wesentlichen Prüfungsergebnisse berichtet und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht umfassend geprüft. Das Gremium hat keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand hat es im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht gegeben. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Betriebsvertretungen für die im Geschäftsjahr 2024 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.
26. Februar 2025 Für den Aufsichtsrat Dr. Michael Müller, Vorsitzender |
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