beejees.communication GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
55.594,00 |
54.509,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.932,00 |
7.847,00 |
| III.
Finanzanlagen |
46.661,00 |
46.661,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
135.099,58 |
149.160,21 |
| I.
Vorräte |
60,00 |
125,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
62.584,94 |
43.507,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
72.454,64 |
105.527,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
173,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
190.693,58 |
203.842,21 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
174.809,90 |
163.117,45 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
98.117,45 |
93.985,21 |
| III.
Jahresüberschuss |
51.692,45 |
44.132,24 |
| B.
Rückstellungen |
7.490,69 |
5.537,77 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.392,99 |
35.186,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.392,99 |
35.186,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
190.693,58 |
203.842,21 |
Anhang
ANHANG DES JAHRESABSCHLUSSES ZUM 31. DEZEMBER
2019
GLIEDERUNG
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZU BILANZIERUNGS-
UND BEWERTUNGSMETHODEN
II. ERLäUTERUNGEN DER BILANZ
UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
III. SONSTIGE ANGABEN
I.
ALLGEMEINE ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
|
|
|
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
geltenden Vorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuches und der ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden gem. § 255 HGB mit
die dessen Entwicklung ggf. anfallenden Aufwendungen
bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht
abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen
vorgenommen. Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßige Abschreibung bewertet.
Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe werden zu
Anschaffungskosten bewertet.
Rückstellungen sind im Rahmen des §
249 HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.
|
|
|
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Die Geschäftsführung hat
bestätigt, dass dem keine tatsächlichen und
rechtlichen Gegebenheiten entgegenstehen.
Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet
worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die
bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekanntgeworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden,
wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet
worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet. Bei der
Bemessung der planmäßigen Abschreibung
sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf
die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt
wird.
Die beweglichen Sachanlagegüter werden
linear bzw. degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis €
800 wurden, falls vorhanden, im Zugangsjahr aktiviert
und voll abgeschrieben. Als Abgang wird zum 31.12.
ein dem Zugang entsprechender Betrag unterstellt.
|
|
|
Bei den Vorräten
sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit ihren
Anschaffungskosten angesetzt.
Die Forderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Abschreibung berücksichtigt.
Rückstellungen wurden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins der vergangen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Soweit bei Bankdarlehen der Auszahlungsbetrag
unter dem Rückzahlungsbetrag liegt, ist der
Unterschiedsbetrag unter den aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt und wird
entsprechend der Laufzeit der Darlehen
planmäßig abgeschrieben.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
|
II.
Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
|
|
Sonstige Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von € 0,00 (Vj: € 0,00)
enthalten.
|
|
|
Haftungsverhältnisse
- keine -
Namen der Organmitglieder
Als Geschäftsführungsorgan ist
Herr Bernd Schray
bestellt.
|
Stuttgart, 16.11.2020
gez. Bernd Schray
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.11.2020 festgestellt.
|