Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen
Nikon GmbHLiquidiert
Tiefenbroicher Weg 25, 40472 Düsseldorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tetsuya Morimoto seit 3.12.2019 | Geschäftsführer |
Takaharu Sasaoka seit 9.10.2018 | Geschäftsführer |
Lukas Jufer seit 22.11.2016 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Nikon GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018/2019I. Grundlagen der GesellschaftDie Nikon GmbH, Düsseldorf, ist ein verbundenes Unternehmen der Nikon Corporation, Tokio/Japan, und ein 100 %-iges Tochterunternehmen der Nikon Holdings Europe B.V., Amsterdam/Niederlande, welche sich wiederum zu 100 % im Besitz der Nikon Corporation befindet. Sie versorgt den Markt in Deutschland und der Schweiz mit hochwertigen Nikon-Produkten. Die hauptsächlichen Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft erstrecken sich auf die Vermarktung, den Verkauf und technische Dienstleistungen für fotografische, wissenschaftliche und industriell eingesetzte Erzeugnisse, wie z.B. Digitalkameras, Bildbearbeitungssoftware, Ferngläser, Mikroskope und Messinstrumente. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer der längsten Aufschwungphasen der Nachkriegszeit. Ungünstigere außenwirtschaftliche Rahmenbedingungen, temporäre produktionsseitige Probleme und Kapazitätsengpässe dämpfen jedoch das Expansionstempo. Es wird mit Zuwachsraten des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1,6 % im Jahr 2018 und 0,8 % im Jahr 2019 gerechnet. Das Wachstum der Weltwirtschaft dürfte sich ebenfalls verlangsamen. Für den Euro-Raum werden in den Jahren 2018 und 2019 Zuwachsraten des BIP von 2,0 % beziehungsweise 1,2 % prognostiziert. Es bestehen Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung durch eine Eskalation des Handelskonflikts, einen ungeordneten Brexit oder ein Wiederaufflammen der Euro-Krise. (Quelle : Sachverständigenrat - Jahresgutachten 2018/19 bzw. Frühjahrsprognose 2019) 2. Branchenspezifische Rahmenbedingungen Der Kameramarkt war im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt durch einen erneuten Absatzrückgang gekennzeichnet, auch wenn der Bereich der kompakten Systemkameras erneut einen Absatzanstieg verzeichnen konnte. Im Berichtszeitraum wurden im Kameramarkt Deutschland 1,46 Mio. (Vorjahr 1,7 Mio.) Kameras (ohne Action Kameras) im Wert von 678 Mio. Euro abgesetzt, was im Vergleich zur Vorjahresperiode einem Minus von 14,7 % in Einheiten und 13,9 % im Wert entspricht. Mit einer abgesetzten Menge von 0,95 Mio. Einheiten macht das Segment Kompaktkameras ca. 65 % des mengenmäßigen Marktvolumens aus, wohingegen der wertmäßige Anteil dieses Segments ca. 34 % betrug. Die Kompaktkameras entwickelten sich von der Stückzahl im Vergleich zum Vorjahr um 16 % rückläufig, wertmäßig betrug das Minus 18 %. Mit 505 Tsd. Einheiten machten Kameras mit Wechselobjektiven, d.h. digitale Spiegelreflexkameras (D-SLR) sowie kompakte Systemkameras (CSC), ca. 35 % des mengenmäßigen Marktvolumens aus, zeichneten aber für einen wertmäßigen Anteil von 66 % am Gesamtmarkt verantwortlich. Mit 240 Tsd. Stück wurden 28 % Prozent weniger Spiegelreflexkameras abgesetzt, wohingegen der wertmäßige Rückgang ca. 32 % betrug. Die abgesetzte Stückzahl von kompakten Systemkameras liegt mit 265 Tsd. um 11 % oberhalb des Vorjahreswertes und verzeichnete eine wertmäßige Steigerung um 13 %. 3. Umwelt Als Vertriebsorganisation von elektronischen Produkten unterliegt die Nikon GmbH den Anforderungen der europäischen Elektroschrottverordnung, welchen die Gesellschaft durch die notwendigen Registrierungen nachkommt. Darüber hinaus ist die Gesellschaft im System des Grünen Punktes eingebunden, ein System zur Verwertung von Verkaufsverpackungen. 4. Geschäftsverlauf In diesem Geschäftsjahr ergab sich für unsere Gesellschaft ein Gesamtumsatzrückgang von 7,7 % bzw. EUR 13,1 Mio. von EUR 171,3 Mio. auf EUR 158,2 Mio. Der Gesamtumsatz in Deutschland verringerte sich um 7,4 % bzw. EUR 9,4 Mio. von EUR 127,7 Mio. auf EUR 118,3 Mio. In der Schweiz verringerte sich der Gesamtumsatz um 8,6 % bzw. EUR 3,8 Mio. von EUR 43,7 Mio. auf EUR 39,9 Mio. Der Anteil am Gesamtumsatz im Berichtsjahr beträgt für Deutschland 74,8 % (Vorjahr 74,5 %) und für die Schweiz 25,2 % (Vorjahr 25,5 %). In Deutschland ist der Umsatz im Unternehmensbereich Imaging um 8,2 % von EUR 110,6 Mio. auf EUR 101,5 Mio. gesunken. Im Bereich digitaler Kompaktkameras ist ein Mengenrückgang von 36,7 % zu verzeichnen. Die Verkäufe von digitalen Spiegelreflexkameras waren um 24,1 % rückläufig. Demgegenüber führte die Einführung neuer Produkte im Segment der kompakten Systemkameras zu einem Mengenanstieg von 646,8 %, der Zuwachs bei den Wechselobjektiven betrug 7,3 %. Im Bereich der mikroskopisch-optischen Instrumente ist der Umsatz in Deutschland um 1,2 % von EUR 13,7 Mio. auf EUR 13,5 Mio. geringfügig gesunken. Im Bereich Ferngläser wurde ein Umsatzrückgang um 2,9 % von EUR 3,4 Mio. auf EUR 3,3 Mio. verzeichnet. In der Schweiz ist der Umsatz im Unternehmensbereich Imaging um 12,3 % von EUR 36,7 Mio. auf EUR 32,2 Mio. gesunken. Im Bereich digitaler Kompaktkameras ist ein Mengenrückgang von 22,2 % zu verzeichnen, im Bereich digitaler Spiegelreflexkameras ein Rückgang von 26,1 %. Im Bereich der kompakten Systemkameras wurde ein Mengenzuwachs von 706,2 % verzeichnet. Demgegenüber stand ein Mengenrückgang um 22,8 % bei den Wechselobjektiven. Im Bereich der mikroskopisch-optischen Instrumente ist der Umsatz in der Schweiz um 14,2 % von EUR 6,0 Mio. auf EUR 6,8 Mio. gestiegen. Im Bereich Ferngläser wurde ein Umsatzrückgang um 9,4 % von EUR 1,0 Mio. auf EUR 0,9 Mio. verzeichnet. 5. Lage der Gesellschaft Ertragslage Um den Einfluss der Marktrisiken auf die Rohgewinnmarge der Nikon GmbH zu reduzieren, wurde mit Wirkung vom 1. April 2006 für den Bereich Imaging das Flash-Sales-System eingeführt. Durch die Einführung dieses Systems wird das Risiko der Nikon GmbH für den Bereich Imaging begrenzt (sog. limited risk distributor). Die Nikon Europe B.V. garantiert eine feste Rohgewinnmarge für Imagingprodukte, wodurch die stabile Gewinnsituation der Nikon GmbH gesichert wird. Es erfolgt in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung der Angemessenheit der Rohgewinnmarge. Durch diese Maßnahmen sind Marktrisiken im Hinblick auf Vorräte, Forderungen und Preisstruktur an Nikon Europe B.V. übertragen, wo diesen Risiken mit angemessenen Maßnahmen begegnet wird. Im Berichtsjahr betrug der Rohertrag über alle Produktbereiche 22,0 % (Vorjahr: 21,5 %). Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr geringfügig um 0,2 Mio. auf EUR 0,4 Mio. Die gesamten übrigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um EUR 2,2 Mio. von EUR 37,4 Mio. auf EUR 35,2 Mio. In Relation zum Umsatz haben sich die übrigen betrieblichen Aufwendungen von 21,9 % im Vorjahr auf 22,3 % erhöht. Das Ergebnis nach Steuern hat sich um EUR 0,2 Mio. oder 12,3 % verbessert. Es verbleibt ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1,9 Mio. nach einem Jahresüberschuss von EUR 1,7 Mio. im Vorjahr. Vermögens- und Finanzlage Im Wesentlichen bedingt durch den Kauf der zuvor gemieteten Liegenschaft in der Schweiz betragen die Investitionen in das Anlagevermögen TEUR 8.022. Diese liegen somit deutlich oberhalb der Abschreibungen des Geschäftsjahres 2018/2019 (TEUR 336) wodurch sich das Anlagevermögen um TEUR 7.686 auf TEUR 9.420 erhöhte. Die Vorräte setzen sich aus Neuwarenbeständen der Instrumentenabteilung und Ersatzteilbeständen, Demowaren- als auch Leihwarenbeständen der Instrumenten- und Imagingabteilung zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Vorratsbestände geringfügig um EUR 0,6 Mio. vermindert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich aufgrund des höheren Umsatzvolumens im Februar und März 2019 im Vergleich zu Februar und März 2018 von EUR 13,1 Mio. auf EUR 17,3 Mio. erhöht. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten eine Cash-Pool-Forderung in Höhe von EUR 19,8 Mio. (Vorjahr EUR 15,7 Mio.) gegen die Alleingesellschafterin Nikon Holdings Europe B.V. Die Steuerrückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr sehr deutlich um TEUR 2.227 auf TEUR 2.651 gestiegen. Der Grund hierfür ist eine von der Nikon AG im Rahmen des Erwerbs des bebauten Grundstücks übernommene Steuerrückstellung in Höhe von TEUR 2.353. Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen um TEUR 4.863 auf TEUR 23.388 ist hauptsächlich bedingt durch den deutlichen Anstieg der Rückstellungen für Werbekostenzuschüsse (+TEUR 3.435) sowie für Cash-Back Aktionen (+TEUR 1.144). Die übrigen Posten weisen geringere und teils gegenläufige Veränderungen auf. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben sich von EUR 9,0 Mio. auf EUR 14,9 Mio. signifikant erhöht. Hauptgrund ist die hierin enthaltene als Darlehen gewährte Restverpflichtung aus dem Erwerb des Grundstücks von der Nikon AG in Höhe von EUR 5,4 Mio. Aufgrund von Ausschüttungen an die Gesellschafterin (EUR -1,0 Mio.) sowie des Jahresergebnisses (EUR +1,9 Mio.) hat sich das Eigenkapital von EUR 20,0 Mio. auf EUR 20,9 Mio. erhöht. Unter Berücksichtigung der insgesamt um EUR 14,8 Mio. bzw. 29,5 % angestiegenen Bilanzsumme hat sich die Eigenkapitalquote von 39,9 % auf 32,2 % vermindert. Die Liquidität 2. Grades (flüssige Mittel und kurzfristige Forderungen in Relation zu kurzfristigen Verbindlichkeiten) verringerte sich auf 112 % (Vorjahr: 139 %) und die Liquidität 3. Grades (flüssige Mittel und kurzfristige Forderungen und Vorräte in Relation zu kurzfristigen Verbindlichkeiten) ging auf 128 % zurück (Vorjahr: 165 %). Vergleich des Ausblicks aus dem letzten Jahr mit den tatsächlich erreichten Kennzahlen im Geschäftsjahr 201 8 /201 9 Für das Geschäftsjahr 2018/2019 wurden um ca. 11 % geringere Umsätze erwartet. Tatsächlich sind die Umsatzerlöse um 7,7 % zurückgegangen. Die Abweichung beträgt 3,3 Prozentpunkte und ist somit zu vernachlässigen. Das Ergebnis vor Steuern in Höhe von ca. EUR 2,7 Mio. liegt um EUR 0,8 Mio. deutlich oberhalb der Erwartung. III. Chancen- und Risikobericht1 . Risik obericht a) Risikomanagementsystem Ziel unseres Risikomanagementsystems ist es, den wirtschaftlichen Erfolg unserer Gesellschaft sicherzustellen und etwaige entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen oder bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Unser Risikomanagementsystem umfasst dabei zunächst die detaillierte Finanz- und Budgetplanung zu Beginn des Geschäftsjahres. Die Planung wird im Rahmen einer fortlaufenden Planung ("Forecast") an die Änderungen in der Geschäftstätigkeit sowie die Branchenentwicklung und an die Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes angepasst. Ferner werden im Rahmen der Erstellung unserer Monatsabschlüsse die Soll/Ist-Abweichungen zu den Planzahlen analysiert, um mögliche Risiken in den Geschäftsbereichen frühzeitig zu erkennen. b) Risiken Die stetige Verbesserung und Weiterentwicklung der Smartphones und Tablets wird den Markt für Kompaktkameras weiter schrumpfen lassen. Ebenfalls könnte eine fortschreitende Sättigung des Marktes zu einem weiteren Umsatzrückgang führen. Auch der Markt für Spiegelreflexkameras ist weiter rückläufig. Die ständige Weiterentwicklung der Kameratechnologie hat zu längeren Nutzungsdauern und einem entsprechenden Sättigungseffekt am Markt geführt. Dem soll jedoch durch stetige Produktverbesserungen und Produktinnovationen entgegengewirkt werden. Als eine Vertriebsgesellschaft der Nikon-Gruppe kauft die Nikon GmbH nahezu ausschließlich Produkte von verbundenen Unternehmen. Die Nikon GmbH ist im Hinblick auf organisatorische und wirtschaftliche Überlegungen in einem deutlichen Ausmaß in die europäische Nikon Gruppe eingebunden. Grundsätzlich werden Risiken von Preisänderungen im Vertriebsbereich fortlaufend überwacht. Die Preise auf der Einkaufseite im Produktbereich Imaging sind durch das Flash-Sales-System durch eine garantierte Rohgewinnmarge gesichert. Bedeutende Investitionen müssen im Rahmen eines von Seiten der Geschäftsleitung vorgegebenen Verfahrens beantragt und anschließend genehmigt werden. Dem Ausfallrisiko im Bereich der Forderungen wird durch regelmäßige Analysen der Altersstruktur der Forderungen verbunden mit einem ausgeprägten Mahnwesen begegnet. In Deutschland und der Schweiz wird dem Risiko von Forderungsausfällen darüber hinaus durch eine Warenkreditversicherung Rechnung getragen. Etwaige Liquiditätsrisiken werden im Rahmen der fortlaufenden Finanzplanung frühzeitig erkannt und durch entsprechende Finanzierungsmaßnahmen minimiert. Wir sind einem Cash-Pooling der Nikon Gruppe beigetreten. Dadurch sind wir in der Lage, den Finanzmittelbedarf effektiv und günstig zu decken. Neben den genannten branchenspezifischen Risiken wird der aktuelle wirtschaftliche Aufschwung von einigen negativen Rahmenbedingungen begleitet. Die Staatschuldenkrise, ein Umschwung zu einer Politik der fiskalischen Konsolidierung sowie eine ungünstige Entwicklung der Rohstoffpreise könnten zunehmend die private Nachfrage negativ beeinflussen, was den Abverkauf unserer Produkte bei den Händlern erschweren würde. Die Konkurrenz durch Smartphones sowie die Sättigungstendenzen im Kameramarkt sehen wir derzeit als die größten Risiken für die weitere Umsatz- und Ertragsentwicklung an. Dieser Entwicklung wird durch ständigen Produktverbesserungen entgegen gewirkt. Forderungsausfall- und Liquiditätsrisiken erachten wir als eher gering, was auch für das Risiko eines spürbaren Rückgangs der privaten Nachfrage insgesamt gilt. Neben diesen Risiken bestehen noch weitere generelle Risiken, deren Eintritt jedoch als sehr gering eingeschätzt wird: Generelle Risiken bergen die Vielzahl von Gesetzen sowie Umweltschutz-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, die im Falle einer Nichteinhaltung die Geschäftstätigkeit beeinträchtigen könnten. Die Gesellschaft ist allerdings der Meinung, dass man den Gesetzen und Vorschriften in vollem Umfang nachkommt. Zu den generellen Risiken zählt auch die Möglichkeit eines Versagens der IT-Systeme, das ggf. geschäftsschädigend sein könnte. Eine wichtige Basis für den langfristigen Erfolg sind kompetente und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sollten wir zukünftig nicht in der Lage sein, geeignete Fach- und Führungskräfte zu rekrutieren und zu halten, bestehen Risiken für die erfolgreiche Umsetzung unserer Strategie (Personalrisiken). Nach Auffassung der Geschäftsführung existieren keine bestandsgefährdenden Risiken. 2. Chancenbericht Der GFK-Konsumklimaindex erreichte im Juni 2019 10,1 Punkte, dies ist geringfügig unterhalb des Wertes aus August 2018 (10,6), welcher mit den höchsten Wert seit Oktober 2001 darstellte. Für Juli 2019 wird ein leichter Rückgang erwartet. Die Wachstumsprognosen für das Bruttoinlandsprodukt wurden im Frühjahr deutlich nach unten revidiert. Aktuell geht die Bundesregierung in ihrer aktuellen Frühjahrsprojektion davon aus, dass die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr (2019) um 0,5 % wachsen wird. Der Kameramarkt bleibt jedoch großen Veränderungen ausgesetzt. Die Verkäufe digitaler Kompaktkameras werden durch die starke Konkurrenz von Smartphones weiterhin zurückgehen. Andererseits ist ein Trend zu kompakten Systemkameras erkennbar, das aktuell einzige Wachstumssegment im Kameramarkt. Dieser Trend führt allerdings im Bereich der digitalen Spiegelreflexkameras zu starkem Rückgang von Verkäufen, welcher vom Wachstum im Bereich der kompakten Systemkameras nicht kompensiert werden kann. Im Bereich der digitalen Spiegelreflexkameras und der kompakten Systemkameras ist Nikon mit Produkten von hoher Qualität und einer breiten Produktpalette bei Wechselobjektiven und Zubehör sehr leistungsstark vertreten. Wir werden fortfahren, neue kompetitive Produkte auf den Markt zu bringen und beabsichtigen eine Verbesserung unserer Marktposition zu erreichen. Darüber hinaus werden wir versuchen neue Marktsegmente zu erschließen. In Abhängigkeit der Marktsituation werden wir die betrieblichen Aufwendungen weiterhin kontrollieren. 3. Prognosebericht Bedingt durch den schrumpfenden Markt für Kameras und den damit verbundenen starken Wettbewerb erwarten wir, geringeren Verkaufspreisen im Unternehmensbereich Imaging ausgesetzt zu sein. Für den Unternehmensbereich Instrumente erwarten wir einen vergleichbaren Umsatz. Als Folge hieraus erwarten wir für das Geschäftsjahr 2019/20 insgesamt um ca. 6 % geringere Umsätze. Das Ergebnis vor Steuern für das am 31. März 2020 endende Geschäftsjahr wird voraussichtlich bei ca. EUR 1,4 Mio. liegen. Zweigniederlassungen Unsere Gesellschaft hatte im Berichtsjahr eine Zweigniederlassung in der Schweiz. Die Niederlassung hat zum Ziel, den dortigen Markt optimal mit Kameraprodukten und anderen Produkten der Nikon Gruppe zu versorgen.
Düsseldorf, den 8. August 2019 Nikon GmbH T. Iwaoka T. Sasaoka L. Jufer Bilanz zum 31. März 2019Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. April 2018 bis 31. März 2019
Anhang für das Geschäftsjahr 2018/2019I. Allgemeine AngabenDie Nikon GmbH hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf (HR B Register Nummer 2709). Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31. März 2019 eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Das Geschäftsjahr dauert vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, im Anhang aufgeführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze1. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear (für alle Neuzugänge ab 2010) und degressiv (für Altfälle) auf der Grundlage der voraussichtlichen Nutzungsdauer. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 800 nicht übersteigen. Die in Vorjahren gemäß § 6 Abs. 2a EStG jährlich gebildeten Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter von mehr als € 150 bis € 1.000 werden weiterhin planmäßig über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Rückdeckungsversicherungsansprüche werden auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten bzw. Mitteilungen der Versicherer mit den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) zum Bilanzstichtag bewertet. Liquide Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Vorauszahlungen für Aufwendungen künftiger Zeiträume zeitanteilig abgegrenzt. 2. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert und ist vollständig eingezahlt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Auswirkung der erstmaligen Anwendung der neuen Richttafeln 2018 G war unwesentlich. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat März 2019 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 3,07 % p.a. Die Effekte aus der Veränderung des Diskontierungssatzes werden im Finanzergebnis gezeigt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % und Rentensteigerungen von jährlich 2,5 % zugrunde gelegt sowie branchenspezifische Fluktuationswerte (gestaffelt nach Alter und Geschlecht) unterstellt, welche zwischen 0 % p.a. und 8,0 % p.a. liegen. Übersicht zum Unterschiedsbetrag der Pensionsrückstellungen nach § 253 Abs. 6 HGB zum 31. März 2019:
Der Unterschiedsbetrag in Höhe von 20.333 EUR unterliegt einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n.F. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 0,74 % p.a. und auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % und Rentensteigerungen von jährlich 2,5 % zugrunde gelegt. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene und zukünftige potenzielle Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung von Garantieleistungen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurden die Laufzeiten (Geltendmachung von Garantieleistungen ab Umsatzzeitpunkt) anhand einer Analyse der Garantiefälle der vergangenen drei Geschäftsjahre berücksichtigt. Die Restlaufzeiten verteilen sich demnach wie folgt:
Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufwendungen und Erträge werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Latente Steuern Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. III. Erläuterungen zu BilanzpostenAnlagevermögen Die Zusammensetzung des Anlagevermögens und dessen Entwicklung im Geschäftsjahr 2018/19 sind als Anlage zum Anhang (Anlagenspiegel), welche Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt. Mit Vertrag vom 28. März 2019 und mit wirtschaftlicher Rückwirkung auf den 1. März 2019 wurde das von der Schweizer Niederlassung genutzte bebaute Grundstück von der Nikon AG, Egg/Schweiz, erworben. Es wurde ein Kaufpreis von T€ 7.908 vereinbart. Nikon GmbH hat zudem mit Übertragungsvertrag vom 15. März 2019 und ebenfalls mit Wirkung zum 1. März 2019 sämtliche übrigen Aktiva und Passiva von der Nikon AG übernommen, namentlich eine Steuerrückstellung (T€ 2.353) sowie sonstige Rückstellungen (T€ 191). Die Übernahme dieser Verpflichtungen wurde auf den Kaufpreis für das Grundstück angerechnet, und die restliche Verpflichtung von T€ 5.364 wurde von der Nikon AG als kurzfristiges Darlehen gewährt. Aufgrund von Anforderungen der Schweizer Steuerbehörden erfolgte die Darstellung des Erwerbs des übernommenen Anlagevermögens im Anlagenspiegel der Schweizer Niederlassung brutto mit den ursprünglichen Anschaffungskosten sowie den bis zum Erwerbszeitpunkt aufgelaufenen Abschreibungen. Entsprechend wird dieser Anschaffungsvorgang im Anlagenspiegel mit Zugängen bei den Anschaffungskosten von T€ 14.098 und bei den Abschreibungen von T€ 6.190 gezeigt. Diese Darstellungsmethode wurde für den handelsrechtlichen deutschen Jahresabschluss aus Vereinfachungsgründen beibehalten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen in Höhe von € 19.774.665,58 (Vorjahr € 15.677.064,36) gegen die Alleingesellschafterin Nikon Holdings Europe B.V. enthalten, die, unverändert zum Vorjahr, vollumfänglich aus dem Cash-Pooling resultieren. Die übrigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren, ebenfalls unverändert zum Vorjahr, ausschließlich aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. L atente Steuern Zum Bilanzstichtag ergeben sich ausschließlich aktivische Steuerlatenzen. Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch, so dass ein Ansatz latenter Steuern in der Bilanz unterbleibt. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus temporären Differenzen im Bereich der Pensionsrückstellungen und anderen langfristigen Rückstellungen (Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen und Rückstellungen für Gewährleistungen). Diese belaufen sich auf T€ 168, sodass sich - bei Anwendung eines durchschnittlichen Steuersatzes von 30 % - aktive latente Steuern von T€ 50 (Vorjahr T€ 57) ergäben. Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt DM 13.350.000,00; ausgewiesen wird der in Euro umgerechnete Betrag von € 6.825.746,62. Per Gesellschafterbeschluss vom 1. September 2018 wurde eine Dividende in Höhe von T€ 1.008 an die Alleingesellschafterin Nikon Holdings Europe B.V. ausgeschüttet. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Händlerboni T€ 9.449, Werbekostenzuschüsse T€ 6.100, übrige Rückstellungen aus dem Personalbereich T€ 1.808, Cash-Back T€ 2.974, ausstehende Rechnungen T€ 1.898, Altersteilzeit T€ 718, Garantievorgänge T€ 345, Retouren T€ 70 und Gewährleistungspauschale für Händler T€ 26. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren ausschließlich aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Von den sonstigen Verbindlichkeiten bestehen:
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Von den Umsatzerlösen werden T€ 118.299 (Vorjahr T€ 127.680) in Deutschland und T€ 39.908 (Vorjahr T€ 43.670) in der Schweiz erzielt. Sie betreffen mit T€ 133.599 (Vorjahr T€ 147.279) den Bereich Imaging, mit T€ 20.340 (Vorjahr T€ 19.657) den Bereich Instruments sowie mit T€ 4.219 (Vorjahr T€ 4.414) den Bereich Sport Optics und mit T€ 49 sonstige Dienstleistungen (Vorjahr T€ 0). Sonstige betriebliche Erträge Die Position beinhaltet wie im Vorjahr keine nennenswerten periodenfremden Erträge. Erträge aus der Währungsumrechnung sind in Höhe von € 92.402,56 (Vorjahr € 70.924,03) enthalten. Personalaufwand Von den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung entfallen € 468.082,13 (Vorjahr € 462.712,87) auf Altersversorgung. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Position beinhaltet Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 37.091,64 (Vorjahr € 673.419,11). Es sind, wie im Vorjahr, keine nennenswerten periodenfremden Aufwendungen enthalten. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Von den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen entfallen wie im Vorjahr keine auf Zinserträge aus verbundenen Unternehmen. Die in der Position "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" enthaltenen Erträge aus Abzinsung (T€ 2; Vorjahr T€ 4) ergeben sich aus Zinserträgen im Zusammenhang mit der Abzinsung der Rückstellung für Gewährleistungen zum 31. März 2019. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen wie im Vorjahr keine auf Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen. Die in der Position "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthaltenen Aufwendungen aus Aufzinsung (T€ 21; Vorjahr T€ 25) ergeben sich aus Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen (T€ 13, Vorjahr T€ 12) sowie der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen (T€ 8, Vorjahr T€ 13) zum 31. März 2019. V. Sonstige AngabenMitarbeiter Im Jahresdurchschnitt waren durchschnittlich 125 (Vorjahr 126) Angestellte und 22 (Vorjahr 23) Arbeiter beschäftigt. Geschäftsführung
Da nur ein Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2018/2019 von unserer Gesellschaft Bezüge erhalten hat, wurde die Angabe zu den Organbezügen unter Berufung auf § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen / außerbilanzielle Geschäfte Für künftige Geschäftsjahre bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Davon sind T€ 612 innerhalb eines Jahres. Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen die nach mehr als fünf Jahren fällig werden. Die Miet- und Leasingverträge betreffen den Fuhrpark und bestimmte Büro- und Geschäftsausstattungen (Kopierer, Drucker). In allen Fällen handelt es sich um sog. Operating-Lease Verträge, die zu keiner Bilanzierung der Objekte bei der Gesellschaft führen. Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden könnten, wofür es derzeit keine Anzeichen gibt. Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine weiteren außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die Gesellschaft Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen, darunter auch verbundene Unternehmen, die als nahe stehende Unternehmen gelten. Die Gesellschaft unterhält Beziehungen zu verbundenen Unternehmen in den Bereichen:
Als nahe stehende Personen gelten die Mitglieder der Geschäftsführung. Außer den Vergütungen für die Geschäftsführung bestehen keine Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen. Die wesentlichen Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen stellen sich wie folgt dar:
Honorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar an unseren Abschlussprüfer im Sinne von § 285 Nr. 17 HGB beträgt T€ 157 (Vorjahr T€ 136) und verteilt sich wie folgt:
Konzernzugehörigkeit Die Nikon GmbH ist ein Unternehmen des von der Nikon Corporation, Tokio / Japan, geführten Konzerns. Ihr Jahresabschluss wird in den von der Nikon Corporation aufgestellten Konzernabschluss für den kleinsten und zugleich größten Konzernkreis einbezogen. Der Konzernabschluss ist über unsere Gesellschaft erhältlich und wird im japanischen EDINET (Electric Disclosure for Investor's NETwork) unter der Nummer E02271 veröffentlicht. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich auf den Jahresabschluss der Nikon GmbH für das Geschäftsjahr 2018/2019 hätten auswirken können, sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres zum 31. März 2019 in Höhe von T€ 14.104 (inklusive des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2018/2019 in Höhe von T€ 1.932) auf neue Rechnung vorzutragen.
Düsseldorf, den 8. August 2019 Nikon GmbH T. Iwaoka T. Sasaoka L. Jufer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018/2019
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Nikon GmbH, Düsseldorf Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Nikon GmbH, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis zum 31. März 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Nikon GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis zum 31. März 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 8. August 2019 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Siegfried von Parzotka-Lipinski, Wirtschaftsprüfer ppa. Cornelius Dubielzig, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.03.2019 wurde am 05.09.2019 festgestellt. |
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