i-wadis
GmbH
Memmelsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
5.866,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
4.077,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
1.789,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
144.106,05 |
84.867,68 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.394,88 |
42.736,09 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
132.711,17 |
42.131,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.270,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
144.106,05 |
92.004,24 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
118.485,89 |
60.041,28 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
85.000,00 |
28.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
19.541,28 |
17.872,42 |
| IV.
Bilanzgewinn |
1.444,61 |
1.668,86 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
0,00 |
823,00 |
| C.
Rückstellungen |
23.010,00 |
14.617,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
2.610,16 |
16.522,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
144.106,05 |
92.004,24 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als
Kleinstkapitalgesellschaft gem. § 267 a HGB
einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-
Gesetzes aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
für Kleinstkapitalgesellschaften wurden bei der
Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses
nicht in Anspruch genommen. Es wurden jedoch wie bisher von
den größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das aktuelle Jahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden
Einlagen von 12.500 Euro auf das gezeichnete Kapital wurden
vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.
Gezeichnetes Kapital
|
|
25.000 Euro
|
Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen
|
|
12.500 Euro
|
Eingefordertes Kapital
|
|
12.500 Euro
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Sonderposten mit Rücklageanteil
Gem. Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB wurde von dem
Wahlrecht zur Beibehaltung des Sonderpostens mit
Rücklageanteil gebrauch gemacht. Aus der
Auflösung des Sonderpostens ergab sich ein Ertrag in
Höhe von 823,00 Euro.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
2.610,16 Euro
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
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0,00 Euro
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Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
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0,00 Euro
|
Forderungen
|
0,00 Euro
|
Verbindlichkeiten
|
0,00 Euro
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E. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Stefan Westner
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Im Berichtsjahr wurden weder Vorschüsse noch
Kredite an den Geschäftsführer gewährt.
Ergebnisverwendungsvorschlag:
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung unter Einstellung in die anderen
Gewinnrücklagen aufgestellt. Es wird vorgeschlagen,
den Bilanzgewinn in Höhe von 1.444,61 Euro auf neue
Rechnung vorzutragen.
Memmelsdorf, den 05. Juni 2014
i-wadis GmbH
Stefan Westner
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.06.2014 festgestellt.
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