qubedoo GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Dellen seit 7.6.2022 | Prokura |
Joaquin Manuel Dr. Ramirez Brey seit 21.6.2018 | Prokura |
Falk Maximilian Wagner seit 21.6.2018 | Prokura |
Dirk-Edzard Meinecke seit 21.6.2018 | Prokura |
Kai Dr. Kasugai seit 21.6.2018 | Prokura |
Thomas Geißler seit 21.6.2018 | Prokura |
Hagen Schmidt-Bleker seit 29.9.2017 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
formitas AGAachenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute ( §§ 242 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des AktG aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und § 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz- bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weiterstgehend im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassenmerkmale ist die Gesellschaft als eine kleine Kapitalgesellschaft anzusehen. Die Gesellschaft geht von der Fortführung des Unternehmens aus. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Zu den Herstellungskosten zählen die einzeln zurechenbaren Kosten durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des durch den Entwicklungsprozess veranlassten Werteverzehrs von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden planmäßig nach der linearen Methode pro rata temporis über die jeweilige voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wurden in den Jahren bis 2014 die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 150 nicht überstiegen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als EUR 150 und bis zu EUR 1.000 betrugen, wurde ein jährlicher Sammelposten im Sinne des gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Seit dem Geschäftsjahr 2015 bis zum Geschäftsjahr 2017 wurden in Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter handelsrechtlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 410 nicht übersteigen. Ihr gleichzeitiger Abgang aus dem Betriebsvermögen wurde unterstellt. Seit dem Geschäftsjahr 2018 werden in Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter handelsrechtlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 800 nicht übersteigen. Ihr gleichzeitiger Abgang aus dem Betriebsvermögen wird unterstellt. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die folgenden Bilanzpositionen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert bilanziert: - Beteiligungen/Wertpapiere/Anteile an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten - Rechnungsabgrenzungsposten Für planmäßige Abschreibungen werden überwiegend folgende Nutzungsdauern zu Grunde gelegt: Technische Anlagen und Maschinen 3 bis 7 Jahre, andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre. Bei den Finanzanlagen sind die Beteiligungen zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Die Vorräte (unfertige Leistungen) sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Des Weiteren werden angemessene Teile der Verwaltungskosten sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung in die Herstellungskosten einbezogen, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Fremdkapitalzinsen werden nicht einbezogen. Das Wahlrecht des § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB wurde insoweit ausgeübt, als die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen offen auf der Aktivseite von den unfertigen Leistungen abgesetzt wurden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringung mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital (Grundkapital der Aktiengesellschaft) wird zum Nennwert bilanziert. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das gezeichnete Kapital der Formitas AG EUR 62.110,00. Das gezeichnete Kapital setzt sich aus ausschließlich einer Aktiengattung zusammen. Dabei handelt es sich um 62.110 auf den Namen der Aktionäre lautende Stückaktien. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängige Befreiung des § 274a Nr. 4 HGB in Anspruch und ist entsprechend von der Abgrenzung der latenten Steuern befreit. Die Ertragsteuern wurden aufgrund des steuerlichen Ergebnisses ermittelt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 1,00 (Vorjahr: EUR 1,00). Ansonsten sind die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände - wie im Vorjahr - innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren aus Gewinnbezugsansprüchen der formitas AG und betragen 11.151,82 EUR. ( Vorjahr 12.483,35 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 622.280,83 (Vorjahr: EUR 522.113,46). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 204.940,27 (Vorjahr: EUR 193.339,88). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 204.940,27 EUR (Vorjahr: 193.339,88 EUR). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern mit EUR 211.760,75 (Vorjahr EUR 150.285,02) und solche im Rahmen der sozialen Sicherheit mit EUR 12.054,62 (Vorjahr EUR 3.548,02) enthalten. Zusätzlich ist in den sonstigen Verbindlichkeiten ein Darlehen der RPF III Pecunia frei dotierte Unterstützungskasse e.V., Nürnberg, in Höhe von EUR 204.940,27 (Vorjahr EUR 193.339,88) enthalten. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren Haftungsverhältnisse zu vermerken. Erträge oder Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung bzw. außergewöhnlicher Bedeutung liegen nicht vor. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 54,25 . Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglied des Vorstandes ist im Geschäftsjahr 2023: Herr Hagen Schmidt-Bleker. Mitglieder des Aufsichtrates sind im Geschäftsjahr 2023: Herr Peter Winkler - Vorsitzender Prof. Peter Russel, Rotterdamm, Niederlande Prof. Dr.-Ing. Jörg Rainer Noennig, Hamburg Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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