NFF Objektgesellschaft mbH

Burgstraße 8, 26655 Westerstede, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 120654
Eingetragen
13.11.1995
Branche
BeteiligungsgesellschaftenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Erwerb von Baugrundstücken sowie die Erschließung von Baugebieten sowie die Errichtung von Hoch- und Tiefbauten durch qualifizierte Subunternehmer einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen mit vergleichbarem Geschäftsgegenstand zu beteiligen, die Geschäftsführung solcher Unternehmen zu übernehmen, an denen sie sich als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt, solche zu gründen oder aufzukaufen.

Historie

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Management

NameRolle
Rolf Friese
seit 28.9.2021
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

NFF Objektgesellschaft mbH

Westerstede

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.01.2010 bis zum 01.01.2011

Bilanz

Aktiva

1.1.2011
EUR
1.1.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 409.793,75 442.600,86
I. Vorräte 409.787,86 442.600,38
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5,89 0,48
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 7.544,43
Bilanzsumme, Summe Aktiva 409.793,75 450.145,29

Passiva

1.1.2011
EUR
1.1.2010
EUR
A. Eigenkapital 12.627,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 130.000,00 130.000,00
II. Verlustvortrag 137.544,43 169.569,47
III. Jahresüberschuss 20.171,43 32.025,04
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 7.544,43
B. Verbindlichkeiten 397.166,75 450.145,29
Bilanzsumme, Summe Passiva 409.793,75 450.145,29

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Im Rahmen der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes haben sich keine Bewertungsmethodenänderungen hinsichtlich der Bewertung von Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten ergeben.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Die Positionen im Eigenkapital sind mit dem Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Eigenkapital

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Erika Friese-Kinzer.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Westerstede, 29. Dezember 2011

gez. Erika Friese-Kinzer

- Geschäftsführerin -

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.12.2011.

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