EVONTA-Technology GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
281.978,00 |
358.243,57 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
102.089,00 |
111.450,85 |
| II.
Sachanlagen |
179.889,00 |
246.792,72 |
| B.
Umlaufvermögen |
387.235,41 |
124.385,19 |
| I.
Vorräte |
106.585,11 |
82.837,42 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
75.840,98 |
40.905,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
204.809,32 |
642,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.036,65 |
14.847,66 |
| Aktiva |
686.250,06 |
497.476,42 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
298.018,91 |
170.413,29 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
135.413,29 |
104.258,51 |
| III.
Jahresüberschuss |
137.605,62 |
41.154,78 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
47.247,03 |
64.875,03 |
| C.
Rückstellungen |
147.859,22 |
24.800,05 |
| D.
Verbindlichkeiten |
193.124,90 |
237.388,05 |
| Passiva |
686.250,06 |
497.476,42 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft hat als kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 (1) HGB ihren Jahresabschluss unter
Beachtung der §§ 242 ff. HGB sowie der sie
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 264 ff. HGB und des GmbH-Gesetzes
aufzustellen und gemäß der §§ 325
ff. HGB offenzulegen.
Die Gesellschaft mit Sitz in Dresden ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer
HRB 32955 eingetragen.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden
die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und
"Davon-Vermerke" in diesem Anhang gemacht.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich
unverändert.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbstgeschaffener
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde Gebrauch gemacht. Die Bewertung
erfolgte zu Herstellungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen, bewertet. Die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer beträgt sieben bzw. zehn Jahre.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen,
bewertet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
beträgt fünf Jahre.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich der aufgelaufenen
Abschreibungen bewertet.
Die Anschaffungskosten enthalten anteilige
Anschaffungsnebenkosten und sind um
Anschaffungskostenminderungen gekürzt.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Einzelanschaffungskosten von bis zu € 250 werden in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften im
Anschaffungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben
abgesetzt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter,
deren Wert € 250, aber nicht € 1.000
übersteigt, wurde ein Sammelposten gemäß
§ 6 (2a) EStG gebildet, der in Übereinstimmung
mit den steuerlichen Vorschriften im Jahr der Anschaffung
und in den folgenden vier Geschäftsjahren jeweils zu
einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.
In die Herstellungskosten für die selbst
erstellten Anlagen werden Materialkosten, Fertigungskosten,
Sonderkosten der Fertigung, angemessene Teile der
Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten und der
Wertverzehr des Anlagevermögens, sofern dieser durch
die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Darüber
hinaus wurden angemessene Teile der Kosten der allgemeinen
Verwaltung berücksichtigt.
Zinsen wurden nicht berücksichtigt.
Die Abschreibungen werden grundsätzlich nach der
linearen Methode gerechnet.
Die Anschaffungskosten werden nach der
Durchschnittswertmethode ermittelt. Für nicht
gängige Bestände sind angemessene
Wertabschläge vorgenommen worden.
Die unfertigen Erzeugnisse wurden mit
Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzipes bewertet.
In die Herstellungskosten werden Materialkosten,
Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung, angemessene
Teile der Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten und
der Wertverzehr des Anlagevermögens, sofern dieser
durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen.
Darüber hinaus wurden angemessene Teile der Kosten der
allgemeinen Verwaltung berücksichtigt.
Zinsen wurden nicht berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten
angesetzt.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Der Sonderposten wurde für
Investitionszuschüsse (GRW-Mittel) und
Investitionszulagen gebildet und wird entsprechend der
Nutzungsdauer der bezuschussten Wirtschaftsgüter
aufgelöst.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des
Erfüllungsbetrages gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Unter den Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
T€ 0 (Vj.: T€ 21) ausgewiesen.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
|
davon mit
Restlaufzeit von
|
|
|
|
|
|
mehr als
|
Vorjahr
|
31.12.2023
|
bis 1 Jahr
|
|
1 bis 5 Jahre
|
5 Jahre
|
bis 1 Jahr
|
T€
|
T€
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
193
|
146
|
|
36
|
11
|
207
|
Die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind wie folgt besichert:
- Sicherungsübereignung der finanzierten
Gegenstände.
IV.
Sonstige Angaben
Anzahl der Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr im Durchschnitt 6 (Vj.: 5) Mitarbeiter.
Dresden, 14. Juni 2024
EVONTA-Technology GmbH
-Geschäftsführung-
sonstige Berichtsbestandteile
Dresden, 14. Juni 2024
gez.
Dr. Björn Fischer
gez.
Dr. Sven Meißner
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2024
festgestellt.
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