MSG
Lithoglas GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.241.473,82 |
1.992.306,65 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.050.432,57 |
1.637.860,65 |
| II.
Sachanlagen |
191.041,25 |
354.446,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
417.260,34 |
604.009,40 |
| I.
Vorräte |
180.729,31 |
200.634,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
182.676,36 |
264.312,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
53.854,67 |
139.063,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
981,16 |
5.740,99 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
142.738,15 |
|
| Aktiva |
2.802.453,47 |
2.602.057,04 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
631.006,80 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
73.987,00 |
73.987,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
7.845.560,57 |
7.845.560,57 |
| III.
Verlustvortrag |
7.288.540,77 |
6.989.478,12 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
773.744,95 |
299.062,65 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
142.738,15 |
|
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
62.256,00 |
144.671,00 |
| C.
Rückstellungen |
69.384,25 |
37.501,64 |
| D.
Verbindlichkeiten |
2.670.813,22 |
1.788.877,60 |
| Passiva |
2.802.453,47 |
2.602.057,04 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft hat als kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 (1) HGB ihren Jahresabschluss unter
Beachtung der §§ 242 ff. HGB sowie der sie
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 264 ff. HGB und des GmbH-Gesetzes
aufzustellen und gemäß der §§ 325
ff. HGB offenzulegen.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 266, 274a, 276, 288 HGB teilweise
Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft mit Sitz in Dresden ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer
HRB 30958 eingetragen.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden
die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und
"Davon-Vermerke" in diesem Anhang gemacht.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde ungeachtet
der bilanziellen Überschuldung unter der Annahme des
Grundsatzes der Unternehmensfortführung (§ 252
(1) Nr. 2 HGB) aufgestellt. Dem nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrag in Höhe von T€ 143 stehen
Rangrücktritte auf Verbindlichkeiten in Höhe von
T€ 2.245 gegenüber.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um ein
technologieorientiertes Unternehmen mit Produkten in
der Markteinführungsphase. Die Planung weist
mittelfristig hohe Aufwendungen für Produktentwicklung
sowie Marketing/Vertrieb auf. Die Gesellschaft wird somit
weiterhin auf die Zuführung von Eigenkapital oder
eigenkapitalähnlichen Mitteln angewiesen sein.
Für die weitere Finanzierung der Gesellschaft
wurden Anfang 2024 Gespräche mit einem der
Gesellschafter geführt. Dieser hat bereits eine
Erweiterung seiner stillen Beteiligung um T€ 100
ausgereicht. Weitere finanzielle Mittel hieraus wurden in
Höhe von T€ 200 zur kurzfristigen Auszahlung
zugesagt.
Des Weiteren wurde durch die Gesellschaft diesem
Gesellschafter ein Vorschlag zur Weiterfinanzierung
unterbreitet. Hierzu fand bereits ein Gespräch mit
einer externen Beratungsfirma statt. Aufgrund des positiven
Feedbacks ist der Gesellschafter in Vorbereitung einer
entsprechenden Finanzierungsrunde mit einem Volumen von
€ 1 bis 2 Mio. Unter Vorbehalt eines
Gremiumbeschlusses ist die Auszahlung einer ersten Tranche
für Juni/Juli 2024 geplant.
Aufgrund der vorgenannten Sachverhalte geht die
Geschäftsführung davon aus, dass die
Fortführung der Gesellschaft für die
nächsten Jahre überwiegend wahrscheinlich ist.
Diese dargelegten Ereignisse und Gegebenheiten deuten
auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die
bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko
darstellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich
unverändert.
Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen,
bewertet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
beträgt acht Jahre. Die selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenstände in Entwicklung
wurden zu Herstellungskosten abzüglich erhaltener
Zuschüsse bewertet.
Auf Basis der gegebenen bzw. geplanten Ressourcen
sowie der erwarteten Umsatzerlöse werden die selbst
geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände
als werthaltig angesehen.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen,
bewertet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
beträgt drei Jahre.
Der aus der Verschmelzung der Lithoglas Holding GmbH
und der MSG Lithoglas AG entstandene Unterschiedsbetrag
wurde vollständig planmäßig über die
voraussichtliche Nutzbarkeit des erworbenen Know-how von
acht Jahren abgeschrieben.
Im Übrigen wurden die Buchwerte der erworbenen
Gesellschaft fortgeführt.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
abzüglich der aufgelaufenen Abschreibungen bewertet.
Die Anschaffungskosten enthalten anteilige
Anschaffungsnebenkosten und sind um
Anschaffungskostenminderungen gekürzt.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Einzelanschaffungskosten von bis zu € 250 werden in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften im
Anschaffungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben
abgesetzt.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Einzelanschaffungskosten bis zu € 800 werden im
Anschaffungsjahr sofort voll abgeschrieben.
Die Abschreibungen werden grundsätzlich nach der
linearen Methode gerechnet.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind unter
Beachtung des Niederstwertprinzipes zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Anschaffungskosten werden nach der
Durchschnittswertmethode ermittelt.
Die unfertigen Erzeugnisse wurden mit
Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzipes bewertet. Für nicht gängige
Bestände sind angemessene Wertabschläge
vorgenommen worden.
In die Herstellungskosten werden Materialkosten,
Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung, angemessene
Teile der Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten und
der Wertverzehr des Anlagevermögens, sofern dieser
durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen.
Darüber hinaus wurden angemessene Teile der Kosten der
allgemeinen Verwaltung berücksichtigt.
Zinsen wurden nicht berücksichtigt.
Der Ansatz der geleisteten Anzahlungen erfolgte mit
dem Nennbetrag (ohne Umsatzsteuer).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten
angesetzt.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Der Sonderposten wurde für
Investitionszuschüsse (GRW-Mittel) und
Investitionszulagen gebildet und wird entsprechend der
Nutzungsdauer der bezuschussten Wirtschaftsgüter
aufgelöst.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des
Erfüllungsbetrages gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Unter den Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
T€ 2.315 (Vj.: T€ 1.641) ausgewiesen.
III.1
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten haben T€ 356 (Vj.:
T€ 148) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und
T€ 2.315 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis
zu fünf Jahren.
IV.
Sonstige Angaben
Anzahl der Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr im Durchschnitt 9 (Vj.: 13) Mitarbeiter.
Dresden, 30. April 2024
MSG Lithoglas GmbH
-Geschäftsführung-
sonstige Berichtsbestandteile
Dresden, 30. April 2024
gez.
Dr. Ulli Hansen
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.05.2024
festgestellt.
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