Delba -
Backbetrieb GmbH
Delbrück (vormals: Uelsen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
518.803,31 |
670.855,31 |
| I.
Sachanlagen |
262.721,90 |
414.773,90 |
| II.
Finanzanlagen |
256.081,41 |
256.081,41 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.875.288,99 |
2.637.420,63 |
| I.
Vorräte |
568.340,46 |
495.494,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.112.866,04 |
1.907.934,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
194.082,49 |
233.991,59 |
| Aktiva |
3.394.092,30 |
3.308.275,94 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
178.476,61 |
1.195.214,04 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
31.000,00 |
31.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
147.476,61 |
1.164.214,04 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.164.214,04 |
1.848.646,63 |
| B.
Rückstellungen |
92.103,93 |
479.350,59 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.123.511,76 |
1.633.711,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.123.511,76 |
1.633.711,31 |
| Summe
Passiva |
3.394.092,30 |
3.308.275,94 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
A.
Allgemeine Angaben
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Delba - Backbetrieb GmbH, Uelsen (Amtsgericht
Osnabrück, HRB 130191) ist als kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB
verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB
einen Jahresabschluss aufzustellen
und hat diesen um einen Anhang zu erweitern.
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes
betreffen die Gesellschaften mit beschränkter
Haftung sowie den Regelungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Die Gesellschaft hat in den Geschäftsjahren 2022
sowie 2023 Jahresfehlbeträge erlitten, welche unter
anderem auch mit der Schließung des
Produktionsstandortes Uelsen zusammenhängen. Die
Geschäftsführung erwartet nach der
in 2023 im Wesentlichen beendeten Umstrukturierung
wieder nachhaltig positive Ergebnisse.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268 - 274a, §§ 276 - 277 HGB,
und unter Beachtung der generellen
Bewertungsvorschiften der §§ 252 - 256a HGB
aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und
§ 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wird entsprechend dem
Gesamtkostenverfahren dargestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert
beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine
abweichende Bewertung erforderten.
I.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden maßgebend.
1.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt.
Sachanlagevermögen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich
Nebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Im
Geschäftsjahr 2023 erfolgten
außerplanmäßige Abschreibungen in
Höhe von 45.414,00 Euro.
In den Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Steuerlich sogenannte geringwertige
Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort
vollständig abgeschrieben.
Für handelsrechtliche Zwecke wird diese
Vorschrift aus Gründen der nicht wesentlichen
Einflussnahme auf die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage analog angewandt.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu den
Anschaffungskosten angesetzt. Ausleihungen werden zum
Nennwert und unverzinsliche oder niedrig verzinsliche
Ausleihungen zu ihrem Barwert angesetzt. Die Finanzanlagen
werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung nach
§ 253 Abs. 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden
Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe
für die Wertminderungen entfallen sind, erfolgen
Zuschreibungen gemäß dem
Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5 HGB.
2.
Umlaufvermögen
Vorratsvermögen
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Alle erkennbaren
Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeitusw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt. Die
Herstellungskosten umfassen dabei zurechenbare
Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen
Material- und Fertigungsgemeinkosten, sowie den
Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die
Fertigung veranlasst ist.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtungen
bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kredit- und
Ausfallrisikos bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wird eine angemessene
Pauschalwertberichtigung auf den nicht
einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.
Fremdwährungen
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden zum jeweiligen Tageskurs erfasst. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, sind mit dem
Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet. Beträgt
die Restlaufzeit mehr als ein Jahr, sind eventuelle
Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Gewinne
und Verluste aus der Umrechnung von
Fremdwährungsgeschäften sind erfolgswirksam
erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung
gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche
Erträge" bzw. "sonstige betriebliche
Aufwendungen" ausgewiesen.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
werden zum Nennwert angesetzt.
3.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännische
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden Marktzinssatz, abgezinst.
4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände beinhalten
Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen aus Lieferungen und
Leistungen in Höhe von EUR 35.988,73 (Vorjahr:
EUR 44.041,64).
2. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 31.000,00 und ist unverändert gegenüber dem
Vorjahr.
3. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen in Höhe von EUR 2.494.814,72
(Vorjahr: EUR 868.224,23) Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen.
D.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
1.
Außerplanmäßige Abschreibungen
Im Geschäftsjahr erfolgten
außerplanmäßige Abschreibungen auf
Sachanlagen in Höhe von EUR 45.414,00.
E.
Sonstige Angaben
1.
Anzahl der Arbeitnehmer
Auf die Aufgliederung der Anzahl der Arbeitnehmer
wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB in Verbindung
mit § 285 Nr. 7 HGB verzichtet.
Die Anzahl der Arbeitnehmer beträgt im
Geschäftsjahr: 62
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von
§ 285 Nr. 3, 3a HGB bestehen aus verschiedenen
langfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen in
Höhe von insgesamt TEUR 52.
3.
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2024
festgestellt.
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