Delba - Backbetrieb GmbH

Oststraße 2, 33129 Delbrück, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Osnabrück HRB 130191
Eingetragen
26.9.1983
Branche
BeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit Mehl und GetreideproduktenHerstellung von Dauerbackwaren
Gegenstand
Die Produktion und der Vertrieb von Broterzeugnissen und Backwaren jeder Art, insbesondere von längerfristig haltbaren Brotarten. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen sowie Zweigniederlassungen und/oder Betriebsstätten errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marta Glowacka
seit 13.1.2025
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Delba - Backbetrieb GmbH

Uelsen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 723.324,31 753.197,31
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 10.898,00 18.465,00
II. Sachanlagen 456.344,90 478.650,90
III. Finanzanlagen 256.081,41 256.081,41
B. Umlaufvermögen 2.272.201,48 2.392.397,30
I. Vorräte 468.045,30 384.237,04
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.550.831,27 1.721.517,82
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 253.324,91 286.642,44
Aktiva 2.995.525,79 3.145.594,61

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 1.879.646,63 1.909.435,28
I. Gezeichnetes Kapital 31.000,00 31.000,00
II. Bilanzgewinn 1.848.646,63 1.878.435,28
davon Gewinnvortrag 1.578.435,28 1.324.307,99
B. Rückstellungen 134.986,59 235.808,13
C. Verbindlichkeiten 980.892,57 1.000.351,20
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 980.892,57 1.000.351,20
Passiva 2.995.525,79 3.145.594,61

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

A.  Allgemeine Angaben

I.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Delba - Backbetrieb GmbH, Uelsen (Amtsgericht Osnabrück, HRB 130191) ist als Kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern.

II.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffen die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

B.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268 - 274a, §§ 276 - 277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschiften der §§ 252 - 256a HGB aufgestellt.

Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und § 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend dem Gesamtkostenverfahren dargestellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten.

I.  Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

1.  Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Sachanlagevermögen

Sachanlagen sind grundsätzlich zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In den Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Steuerlich sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort vollständig abgeschrieben.

Für handelsrechtliche Zwecke wird diese Vorschrift aus Gründen der nicht wesentlichen Einflussnahme auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage analog angewandt.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten angesetzt. Ausleihungen werden zum Nennwert und unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen zu ihrem Barwert angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung nach § 253 Abs. 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderungen entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5 HGB.

2.  Umlaufvermögen

Vorratsvermögen

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern am Bilanzstichtag ein niedrigerer Börsen- oder Marktpreis bzw. ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde diese angesetzt.

Die Herstellungskosten umfassen dabei zurechenbare Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Material- und Verwaltungsgemeinkosten.

Für Rohstoffe werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten nach der LiFo-Methode, für Hilfs- und Betriebsstoffe überwiegend nach der Durchschnittskostenmethode ermittelt.

Unfertige Leistungen werden dabei entsprechend ihres Fertigstellungsgrades mit anteiligen Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet. In die Herstellungskosten der unfertigen Leistungen wurden Fremdkapitalzinsen, die im Herstellungszeitraum auf deren Finanzierung entfallen, einbezogen.

Fertige Erzeugnisse sind ebenfalls zu Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Bestandsrisiken aus Lagerdauer und Gängigkeit der Erzeugnisse wurden angemessen berücksichtigt.

Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt und nach § 268 Abs. 5 S. 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtungen bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kredit- und Ausfallrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.

Fremdwährungen

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs erfasst. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, sind mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet. Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr, sind eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften sind erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

3.  Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

4.  Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännische Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz, abgezinst.

5.  Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind nach § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet worden.

C.  Angaben zur Bilanz

1.  Angaben zu Restlaufzeiten

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

2.  Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 141.740,51 (Vorjahr: EUR 84.373,71).

3.  Forderungen gegen Gesellschafter

4.  Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 31.000,00 und ist unverändert gegenüber dem Vorjahr.

5.  Verbindlichkeiten gegenüber Verbundenen Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von EUR 484.017,37 (Vorjahr: EUR 603.780,42) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

D.  Angaben zur Bilanz

1.  Anzahl der Arbeitnehmer

Auf die Aufgliederung der Anzahl der Arbeitnehmer wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB in Verbindung mit § 285 Nr. 7 HGB verzichtet.

Die Anzahl der Arbeitnehmer beträgt im Geschäftsjahr: 94
2.  Sonstige finanzielle Verpflichtunugen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3, 3a HGB bestehen aus verschiedenen langfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie Abnahmeverpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 105.

sonstige Berichtsbestandteile

3.  Unterschrift der Geschäftsführung

 

Uelsen, 02.09.2022

gez. Hermann Tacken

gez Frank Goldenbouw


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.03.2023 festgestellt.

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