Stammdaten

Register
Amtsgericht Aurich HRB 202549
Vorher
Sechste Komponentenfertigung GmbHWEC Construction Management GmbHENERCON PLM GmbH
Eingetragen
15.2.2013
Branche
Großhandel mit PhotovoltaikmodulenBeteiligungsgesellschaftenWärme- und Kältehandel
Gegenstand
Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Die unmittelbare und mittelbare Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwicklung, der Herstellung und des Vertriebs von Windenergieanlagen sowie generell von Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, sowie mittelbar insbesondere als zentrale Steuerungseinheit für die Bereiche Vertrieb, Projektmanagement und Service in der Art eines konzerninternen ,,Handelshauses'', z.B. in den zentralen Funktionen Qualitätsmanagement und Materialwirtschaft.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Carsten Leferink
seit 20.11.2024
Prokura
Uwe Eberhardt
seit 29.4.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
UEE Holding SE & Co. KG
Germany
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ENERCON Global GmbH

Aurich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht zum Geschäftsjahr 2023

1. Grundlagen des Unternehmens

a) Geschäftsmodell des Unternehmens

Die ENERCON Global GmbH ist 2022 zur Steuerungseinheit zentraler Funktionen, insbesondere für die Bereiche Vertrieb, Projektmanagement und Service, einer weltweit aktiven Unternehmensgruppe ausgebaut worden. Alleinige Gesellschafterin ist die UEE Holding SE & Co. KG, die wiederum vollständig von der Aloys Wobben Stiftung gehalten wird. Der Konzernkreis mit der UEE Holding SE & Co. KG als Obergesellschaft, wird nachfolgend Konzern, ENERCON oder ENERCON-Gruppe genannt. Der Konzern hat sich als einer der führenden Anbieter auf dem Gebiet der regenerativen Energiesysteme etabliert und versteht sich als Technologieführer im Bereich Windenergie. Die ENERCON Global GmbH wird nachfolgend kurz als Gesellschaft bezeichnet. Die ENERCON Global GmbH wurde 2013 gegründet.

b) Ziele und Strategie

Als Teil der weltweit agierenden Unternehmensgruppe und verlässlicher Partner in der Branche der Erneuerbaren Energien steht ENERCON zu ihren globalen Aufgaben und Verantwortungen. Die Entwicklung der Gruppe ist geprägt von der Vision "Energie für die Welt".

Die ENERCON-Gruppe übernimmt Verantwortung für nachhaltige, richtungsweisende und zukunftsfähige Konzepte der regenerativen Energieerzeugung und -versorgung mit dem Ziel, durch nachhaltige Lösungen einen entscheidenden Beitrag zum weltweit wachsenden Energiebedarf zu leisten. Der ENERCON-Gruppe ist es in den Jahren ihres Bestehens gelungen, weltweit über 32.000 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 60 GW zu installieren. Diesen Weg auch weiterhin erfolgreich zu beschreiten, ist die Basis des strategischen Leitbildes. Das strategische Leitbild beruht auf den Unternehmensgrundsätzen und Leistungsansprüchen:

- Verantwortung

- Unabhängigkeit

- Langfristigkeit

- Technologieführerschaft

- Qualitätsführerschaft

Das Ziel von ENERCON besteht darin, diese Grundsätze und Ansprüche weiter zu stärken und auszubauen, um die Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmensgruppe langfristig zu sichern und um deren Wert nachhaltig zu steigern. Das Leistungsspektrum der zur ENERCON-Gruppe gehörenden Unternehmen umfasst schwerpunktmäßig die Forschung und Entwicklung, die Produktion, den Vertrieb, die Projektierung und den Service von Windenergieanlagen. Dienstleistungen im Energiemanagement sowie weitere Produkt- und Ergänzungsentwicklungen im regenerativen Umfeld runden die Angebotspalette ab. Die Kernprozesse Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Service von Onshore Windenergieanlagen leisten einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Die daraus resultierenden und seit fast 40 Jahren gelebten Unternehmensgrundsätze und Leistungsansprüche sind die Wurzeln des Erfolgs von ENERCON und gleichzeitig Handlungsmaxime für die Entscheidungen der Unternehmensgruppe. Zudem werden marktgerechte Qualitätsstandards gesetzt sowie ein großes Maß an Flexibilität gewährleistet.

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Das ENERCON Excellence System

2023 wurde das ENERCON Excellence System als Managementsystem eingeführt. Es wurden kritische Einflussfaktoren identifiziert und messbar gemacht, die einen starken Einfluss auf ENERCONs Prozesse, Aktivitäten, Managementsysteme und die Unternehmenskultur nehmen. Durch Anwendung des 3D-Zyklus aus Diagnose, Entwicklung und Umsetzung wirken diese Grundsätze und Ansprüche als Ganzes auf alle unternehmerischen Prozesse der Gruppe und werden die Faktoren kontinuierlich verbessert.

Im Januar 2023 hat der Vorstand der UEE Holding SE & Co. KG stellvertretend für die ENERCON-Gruppe das Bekenntnis erneuert, auf Basis der Unternehmensgrundsätze und Leistungsansprüche die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz sowie das Umwelt-, Energie- und Qualitätsmanagement wirksam zu leben und weiterzuentwickeln. Den Willen, dieses Bekenntnis gemeinschaftlich zu erreichen, unterstreichen selbstverpflichtende Leitlinien.

Die Kompetenzen werden durch das Integrierte Managementsystem (IMS) bei ENERCON unterstützt. Das IMS besteht aus den Fachbereichen Qualitäts- und Umweltmanagement (ISO 9001 und ISO 14001), Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ISO 45001), Informationssicherheit (ISO/IEC 27001) sowie Energiemanagement. Das IMS dient in erster Linie dem Schutz des Unternehmens, seiner Mitarbeiter, Kunden und anderer relevanter Parteien vor dem Eintritt vermeidbarer Schadensereignisse und leistet damit einen elementaren Beitrag zum Risikomanagement. Der angemessene Umgang mit strategischen und operativen Herausforderungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens wird regelmäßig durch die Zertifizierung der jeweiligen Managementsysteme bestätigt.

Im September 2023 hat ENERCON einen Sustainability Report für das Jahr 2022 vorgelegt. Der Nachhaltigkeitsbericht gibt einen umfassenden Überblick über ENERCONs laufende Nachhaltigkeitsanstrengungen und wird jährlich mit den Nachhaltigkeitskennzahlen und den im Berichtsjahr durchgeführten Initiativen veröffentlicht. ENERCON berichtet in Anlehnung an die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) und unser Corporate Carbon Footprint wird nach dem GHG-Protokoll berechnet.

Anlässlich des Sustainability Reports wurde am Beispiel einer der derzeit am häufigsten installierten ENERCON-Anlagen, der E-138 EP3 E2 mit 111 m Stahlturm, ein sogenanntes Life Cycle Assessment (LCA) durchgeführt. Das LCA basiert auf der systematischen und umfassenden Analyse der potentiellen Umwelteinflüsse eines Produkts von der Rohmaterialgewinnung bis zum finalen Abbau (ISO 14040). Der Kohlendioxyd-Fußabdruck des Anlagenmodells ist 5,83 gCO 2 e/kWh *. Die Anlage benötigt 8,22 Monate * Betriebszeit, um die während der Produktion benötigte Primärenergie zu erzeugen. Über die angestrebte Lebenszeit von 25 Jahren produziert die E-138 EP3 E2 36,5 Mal * mehr Energie, als für die Erzeugung eingesetzt wurde (sogenanntes Energy Return on Investment). [1]

c) Forschung und Entwicklung

Die WRD Wobben Research and Development GmbH, nachfolgend WRD genannt, nimmt federführend im Wege der Auftragsforschung die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in der ENERCON-Gruppe wahr. Schwerpunktthemen der Forschung und Entwicklung bilden die Optimierung und kontinuierliche Verbesserung des bestehenden Produktprogramms sowie die Entwicklung neuer Windenergieanlagen. ENERCON-Anlagen zeichnen sich durch den wartungsarmen Direktantrieb aus. Die EP5-Reihe nutzt zur Erregung Permanentmagnete, während die übrigen Plattformen elektrische Erregerleistung einsetzen.

WRD hat in den vergangenen Jahren einen umfangreichen Wandel durchlaufen und sich organisatorisch und prozessual neu aufgestellt, um den stetig steigenden Marktanforderungen zu genügen, Entwicklungszeiten zu verkürzen und die Anwendungen zügig in den Markt zu überführen. Das Produktportfolio ENERCONs wurde überarbeitet, wobei eine möglichst große Standardisierung der Architektur, der Bauteile und Testverfahren, der Reduzierung eingesetzter Teile sowie ein modularer Anlagenbau im Fokus stand. Die kompetente Begleitung zur Einrichtung und Verbesserung der Abläufe von der Produktion über den Transport und der Installation bis zum Service ist ein ausdrückliches Ziel der Forschung und Entwicklung.

Die technologische Ausrichtung bezieht die Erfahrungen aus dem langjährigen Anlagenbetrieb konsequent ein und führt zu einer kontinuierlichen Verbesserung aller Produkte aus dem Hause ENERCON. Neue Anlagentypen, Entwicklungen und Verbesserungen werden nach intensiven Tests der Serienproduktion zugeführt.

Die Stromgestehungskosten, die sogenannten Levelized Cost of Energy (LCOE) [2] , spielen in der Investitionsentscheidung der Kunden eine große Rolle. Hinsichtlich der Technologie- und Produktentwicklung setzte ENERCON 2023 konsequent die eingeschlagene Richtung hin zu LCOE-optimierten Windenergieanlagengenerationen fort. Im Fokus von WRD stehen die neuen kompakten Anlagentypen der EP3- und EP5-Plattform (ENERCON-Plattform 4,2 bzw. 6,0 MW), mit denen sich ENERCON auch in wettbewerbsintensiven internationalen Märkten gute Chancen ausrechnet.

Im Geschäftsjahr 2023 konnten mehrere Meilensteine der mehrjährigen, integrierten Entwicklungsprogramme erfolgreich absolviert werden. Die Vorgehensweise ist in einer plattformübergreifenden Technologie- und Produkt-Roadmap festgelegt: Schritt für Schritt werden Innovationen, neue Technologien und Kostenoptimierungen in die Serie eingeführt. Die neuen Anlagentypen der EP3- und EP5-Plattform wechseln sich dabei als Technologieträger ab. Nach der jeweiligen Prototyp- und Erprobungsphase werden die Neuerungen den Serienmaschinen beider Plattformen zur Verfügung gestellt. Ziel dieses Prozesses ist die Bündelung aller Neuerungen in dem angekündigten Topmodell E-175 EP5, an dem bereits intensiv gearbeitet wird. Der Aufbau des Prototyps mit 6,0 MW ist für das erste Halbjahr 2024 in Borchen-Etteln (DE) vorgesehen. In der Ausbaustufe plant ENERCON, die E-175 in der Standardkonfiguration mit 7,0 MW auszustatten.

Die E-175 wird als sogenannter Außenläufer realisiert. Der Generator als Herzstück des von ENERCON verwendeten und bewährten Direct Drive-Konzepts wurde umgestaltet, indem das feststehende (Stator) und das drehenden Element (Rotor) getauscht wurde. 2023 hat der neue Generator in einem umfangreichen Test- und Validierungsprogramm im Rahmen des "proof-of-concept"-Prozesses zahlreiche Testreihen erfolgreich durchlaufen. Das zukunftsgerichtete Design bietet Potential für künftige Turbinengenerationen. Das neue Modell wurde bereits in der Kategorie "drivetrains" beim "turbines of the year award 2024" des internationalen Fachmagazins Windpower Monthly mit der Goldmedaille ausgezeichnet.

Die E-160 EP5 E3 mit 5,56 MW Nennleistung wurde 2023 erfolgreich in die Serie überführt. Als erstes Produkt aus dem Hause ENERCON verfügt die Anlage über eine sogenannte E-Gondel. Das "E" steht für E-Technik, die im Maschinenhaus integriert ist. Umrichter und Transformator verrichten in der Gondel direkt hinter dem Generator ihre Arbeit. Im Turmfuß verbleiben lediglich die Bedienungseinheiten und die Mittelspannungsschaltanlage. Kostenorientierte Serviceaspekte zu Wartung und Komponententauschen wurden im Rahmen der Neukonzeption umfassend berücksichtigt.

Im Oktober 2022 wurde die erste E-138 EP3 E3 (IEC IIA, 4,26 MW Nennleistung) errichtet. Der Roadmap-Systematik folgend, verfügt die weiterentwickelte EP3-Plattform über eine Leistungselektronik der neuesten Generation. Die Vollumrichter, Herzstück der ENERCON-Kerntechnologie, sind gegenüber ihren Vorgängern wesentlich leistungsfähiger und gleichzeitig kompakter gebaut. Sie erfüllen höchste Anforderungen zum Anschluss an die Energienetze weltweit.

Mit dem neu strukturierten Steuerungssystem PI-CS (Platform Independent Control System) wurde eine Anlagensteuerung entwickelt, die in allen ENERCON-Anlagentypen genutzt werden kann. Die E-Gondel der E-138 EP3 E3 verfügt bereits über die neue Steuerung, die eine Berücksichtigung neuer lastreduzierender Algorithmen und somit neue standortoptimierte Betriebsweisen ermöglicht. Neben der lokalen Ertragssteigerung eröffnen sich dadurch für die Windparkplanung neue Möglichkeiten für komplexe Standorte. Zudem wurde mit der E-138 EP3 E3 erstmals ein neu entwickeltes Azimutsystem zur Windnachführung der Gondel verbaut, das eine insgesamt anlagenschonendere Betriebsweise ermöglicht, sowie mit einem neuen Pitchsystem für die Rotorblätter branchenweite Maßstäbe setzt.

Vollumrichter und PI-CS sind Bestandteile der äußerlich neugestalteten und als "Release One" ("R1") bezeichneten E-Gondel. Der Prototyp wurde 2023 installiert und wird künftig einheitlich für alle E-138, E-160 und E-175 gleichermaßen zum Einsatz kommen. Mit dem R1 setzt ENERCON das Bestreben um, eine standardisierte Fertigung mit einem hohem Gleichteileanteil zu realisieren. Typbezogene Ausstattungsunterschiede sowie projektspezifische Individualisierungen werden in der Produktion auf Modulbasis berücksichtigt. Die Fertigungszeiten können mit dem R1 erheblich verkürzt werden, so dass künftig bis zu 800 E-Gondeln im Jahr hergestellt werden können. Vor Auslieferung kann zudem im sogenannten Factory Acceptance Test (FAT) der Betrieb für alle verbauten Systeme inklusive der Umrichter umfangreich simuliert werden. Auf der Baustelle wird die E-Gondel im Plug-and-Play-Verfahren nur noch angeschlossen.

Die schnelle Abfolge der Prototypen und Neuentwicklungen verdeutlichen ENERCONs Ambition und Zielsetzung, die LCOE der Produkte kontinuierlich zu senken und den Kunden in Märkten weltweit getriebelose State-of-the-art-Anlagentechnologie mit besten Effizienz- und Performance-Werten zur Verfügung zu stellen. Von Vorteil ist dabei die enge Verzahnung der EP3- und EP5-Entwicklungsprogramme und Optimierungsmaßnahmen. Neben der Weiterentwicklung von bestehenden Anlagen trägt ENERCON auch der Nachfrage und den Marktgegebenheiten mit weiteren, innovativen Neuentwicklungen Rechnung.

Im Bereich der Forschung und Entwicklung haben zudem Themen der Netzintegration von Windenergieanlagen sowie Lösungen zur Speicherung und zur alternativen Verwendung des erzeugten Stroms einen hohen Stellenwert. So hat sich ENERCON mit einem ausgezeichneten Beitrag an einem Forschungsprojekt beteiligt, das sich mit kritischen Netzsituationen und dem Netzwiederaufbau nach einer Großstörung befasst. ENERCON bietet mehr als die reine Entwicklung und Herstellung von Windenergieanlagen. Dank langjähriger Systemkompetenz für die Erneuerbaren Energien ist ENERCON in der Lage, zur gesamtheitlichen Integration der Erneuerbaren Energien einen entscheidenden Teil beizutragen und die Vision "Energie für die Welt" erfolgreich zu verfolgen.

2. Wirtschaftsbericht

a) Marktentwicklung und Geschäftsverlauf

Das Jahr 2023 war geprägt von Unsicherheiten durch geopolitische Konflikte wie dem anhaltenden russischen Angriffskrieg in der Ukraine und Spannungen im Nahen und Mittleren Osten sowie einem zunehmend fordernden Auftreten Chinas auf der weltpolitischen Bühne. Hinzu kamen anhaltend hohe, wenn auch rückläufige Inflationsraten in vielen großen Volkswirtschaften als Langfristeffekte aus den Verwerfungen an den Energiemärkten im Jahr 2022. In der ersten Jahreshälfte waren noch Lieferkettenstörungen zu verzeichnen. Westliche Reedereien meiden seit dem Herbst 2023 die Passage durch den Suezkanal, daraus resultierten stark steigende Frachtraten und längere Transportzeit. In der Folge führte diese Konstellation zu einer geldpolitischen Straffung in Form erhöhter Leitzinsen und dadurch zu einer nachlassenden gesamtwirtschaftlichen Dynamik.

Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) hat sich das globale Wirtschaftswachstum 2023 gegenüber dem Vorjahr von 3,5 % auf voraussichtlich 3,0 % verlangsamt. Die Wirtschaftsdaten des Internationalen Währungsfonds verdeutlichen, dass die Industrienationen stärker von dem Rückgang des BIP-Wachstums betroffen waren als die Schwellenländer (1,5 % versus 4 %). Insbesondere die hohen Inflationsraten und deren Auswirkungen auf die Leitzinsen sorgten für konjunkturelle Eintrübungen. In Deutschland lag die Teuerungsrate im Jahresdurchschnitt 2023 gegenüber 2022 bei 5,9 %. In den USA fiel sie mit einem Plus von 3,4 % moderater aus, da die Zentralbank der USA (Federal Reserve Bank, kurz FED) - bereits im März 2022 begonnen hatte, die Inflation durch aggressive Leitzinsanhebungen zu bekämpfen. Zum Jahresende betrug der FED Leitzinskorridor 5,25 %- 5,5 % und lag damit einen Prozentpunkt höher als zum Vorjahresende. Die Europäische Zentralbank (EZB) hingegen, hat den Leitzins 2023 von 2,5 % auf 4,5 % erst spät aber dann deutlich erhöht. Die Maßnahmen haben Wirkung gezeigt, da die Teuerungsraten zuletzt wieder auf ein definiertes Niveau der Geldwertstabilität um 2 % zurückgegangen sind.

Die internationalen Börsen haben trotz zwischenzeitlicher Verunsicherungen durch aufflammende Inflationssorgen und weltpolitischen Unsicherheiten das Jahr 2023 mit signifikanten Kurszuwächsen abgeschlossen. Insbesondere im vierten Quartal sorgten Erfolge in der Inflationsbekämpfung und damit einhergehende und von den Notenbanken gestützte Hoffnungen auf Zinssenkungen ab 2024 zu deutlichen Kurserholungen. In die 2022 entstandenen, deutlichen Verwerfungen an den Aktienmärkten waren die konjunkturellen Eintrübungen bereits eingepreist. Entsprechend legte der europäische Aktienmarkt, gemessen am STOXX EUROPE 600 Index, um 12,73 % zu. Sein US-amerikanisches Pendant, der S&P 500, verzeichnete 2023 ein Kurszuwachs von 24,23 %.

Die Renditen der 10-jährigen US-Staatsanleihen sowie der 10-jährigen Bundesanleihen waren im Jahresverlauf ebenfalls volatil und erreichten aufgrund zwischenzeitlicher Inflationssorgen zu Beginn des dritten Quartals bei 4,99 % bzw. 2,97 % ihren Höhepunkt. Angesichts der abzeichnenden Zinswende gaben die Renditen wieder deutlich nach und notierten zum Jahresende bei 3,87 % (Vorjahr: 3,88 %) bzw. bei 2,03 % (Vorjahr: 2,56 %). Die Annahme der Marktteilnehmer, dass die FED ihren Leitzins eher senken wird als die EZB, hat zu einer Abwertung des Dollars gegenüber dem Euro geführt. Das Wechselkursverhältnis EUR/USD hat sich somit im Geschäftsjahr 2023 von 1,072 auf 1,1036 leicht erhöht, wodurch Importe in der Zahlwährung USD für europäische Haushalte und Unternehmen günstiger wurden.

ENERCON beobachtet die internationalen makroökonomischen Entwicklungen permanent und betätigt sich in den Regionen und Ländern mit politischen Risiken mit angemessener Vorsicht. Veränderungen und eine erhöhte Volatilität an den internationalen Devisenmärkten können Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit internationaler Projekte außerhalb der EU-Staaten haben. Diesen Risiken stehen Chancen in den Ländern gegenüber, deren Währung gegenüber dem Euro aufgewertet hat. Zins- und Rohstoffrisiken werden in den Vertragsverhandlungen berücksichtigt und gegebenenfalls zusätzlich durch den Einsatz von Sicherungsgeschäften wie Zins- und Rohstoffswaps auf ein akzeptables Maß reduziert. Der Einsatz von entsprechenden Finanzinstrumenten dient hierbei ausschließlich Absicherungszwecken und erfolgt überwiegend in Form von Termin- und Optionsgeschäften. Ein Abschluss von Finanzgeschäften zu spekulativen Zwecken erfolgt nicht.

Die Rahmenbedingungen im Bereich der erneuerbaren Energiewirtschaft werden weltweit stark durch die Klimapolitik und die daraus jeweils resultierenden Selbstverpflichtungen der Staaten bestimmt. Die Emissionen der Klimagase, die im Wesentlichen für die Erderwärmung verantwortlich sind, möglichst zügig auf netto Null zu begrenzen, steht im Zentrum der politischen Handlungen. Im Bereich der Energieerzeugung sind insbesondere die Anstrengungen zur Reduzierung der CO 2 -Emissionen [3] für die Hinwendung zu den Erneuerbaren relevant. Die Emissionen steigen jedoch nach einer Corona-Delle in allen Sektoren und das Zeitfenster für Gegenmaßnahmen schließt sich mit zunehmender Geschwindigkeit.

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Gesamtentwicklung der Treibhausgasemissionen 1990-2022 [4]

Quelle: UN Umweltprogramm, "Broken Record", New York 2023, S. XVII

2011 bis 2020 lag die globale Oberflächentemperatur um 1,1 °C und 2023 erstmals 12 Monate in Folge sogar über 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau. Es sind bereits weitverbreitete und schnelle Veränderungen in der Atmosphäre, im Ozean, in der Kryosphäre und der Biosphäre zu beobachten. Der vom Menschen verursachte Klimawandel wirkt sich auf viele Wetter- und Klimaextreme in allen Regionen der Welt aus. Dies hat zu weitverbreiteten nachteiligen Folgen und damit verbundenen Verlusten und Schäden für Natur und Menschen geführt.

Auf der 21. Weltklimakonferenz Ende 2015 in Paris hat sich die Staatengemeinschaft erstmalig auf ein Klimaschutzabkommen geeinigt, im Zuge dessen alle Länder in die Pflicht genommen wurden. Mit dem Abkommen bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zu dem Ziel, die Erderwärmung bis zum Ende des 21. Jahrhunderts auf unter 2 °C, möglichst 1,5° C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Auf Basis der seinerzeit implementierten Gegenmaßnahmen wurde im Durchschnitt die globale Temperatursteigerung auf 3,5° C bis zum Jahr 2100 prognostiziert. Mit den mittlerweile implementierten Maßnahmen soll der Ausstoß schädlicher Klimagase bereits signifikant sinken und dennoch würde die globale Temperatur zum Jahr 2100 im Mittel um 2,9 °C ansteigen, wie das UN-Umweltprogramm in einer umfassenden Bestandsaufnahme errechnet hat. Auf dieser Datenbasis fand die 28. Weltklimakonferenz in Dubai im Dezember 2023 statt. Die Abschlusserklärung ruft erstmals zu einer Abkehr von fossilen Energien auf, enthält jedoch kein konkretes Ausstiegsszenario. Als richtungsweisend gelten die einstimmigen Beschlüsse der nahezu 200 an der Konferenz teilnehmenden Regierungen, die weltweiten Kapazitäten für Erneuerbare Energien bis 2030 zu Verdreifachen und die Emissionen treibhausschädlicher Gase bis 2050 auf netto Null zu reduzieren.

Bereits ab 2 °C gelten die Folgen für die Ernährungssicherheit, die Wasserressourcen und -qualität sowie Gesundheit und Wohlergehen als nicht mehr beherrschbar. Der Sechste Sachstandsberichts der IPCC [5] führt schonungslos vor Augen, dass die menschengemachte Klimakrise längst da ist und die Folgen für Menschen und Ökosysteme deutlich spürbar sind. Die Wissenschaftler hinter den IPCC-Berichten haben die Hoffnungen noch nicht aufgegeben, denn die Menschheit hat die Mittel und kennt die Wege, um die Emissionen schnell und wirksam zu begrenzen.

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Globale energie- und industrieprozessbasierte CO 2 -Emissionen [6]

Quelle: IEA, "World Energy Outlook", S. 158

Zur Begrenzung der Erwärmung auf 1,5° C wäre die Absenkung der CO 2 -Emissionen auf netto Null bis zum Jahr 2050 notwendig. Das wäre ein rapides Umsteuern in der Kraftwerkslandschaft, denn 2023 erreichte der energiebasierte CO 2 -Ausstoß mit 37 Gigatonnen ein Allzeithoch. Gravierende Anpassungen sind auch in kurzen Zeiträumen möglich, wenn der Handlungsdruck und der Wille zur Veränderung vorhanden sind. Dies haben der Ukraine-Krieg und die damit verbundenen, unerwarteten Einschränkungen der Öl- und Gaslieferungen aus Russland nach Europa gezeigt. Hinsichtlich der Stromgestehungskosten zählt die Windenergie an Land unbestritten zu den langfristig günstigsten Energiequellen. Die Stromgestehungskosten sind eine ganzheitliche Betrachtung aller Kosten, insbesondere also die Installation, der Betrieb, die Brennstoffkosten und der Rückbau der Anlagen, die für die Umwandlung von Energie in elektrischen Strom notwendig sind. In Abhängigkeit von den örtlichen Bedingungen sind Windenergie und Photovoltaik ein sinnvoller Ansatz zur kostengünstigen und friedensstiftenden Energiegenerierung aus erneuerbaren Quellen, die selbst eine Vollversorgung gewährleisten können.

Eine Reihe von Ländern haben reagiert und Ausbaupläne für die Erneuerbaren Energien vorgelegt. Japans grüne Transformationspläne zielen darauf ab, bis zu 20 Billionen JPY - etwa 140 Milliarden Euro - durch grüne Anleihen einzusammeln. Indien hat ein produktionsgebundenes Anreizsystem auf den Weg gebracht, um seine Wettbewerbsfähigkeit in Sektoren wie Photovoltaik und Batterien zu verbessern. Großbritannien, Kanada und viele andere Länder haben ebenfalls ihre Investitionspläne für saubere Technologien vorgelegt. In seiner Entschiedenheit ist der Inflation Reduction Act der USA unübertroffen. Es handelt sich um einen Umbauplan für den heimischen Markt mit einem Investitionsvolumen von 369 Milliarden Dollar für saubere Technologien. Die Internationale Energieagentur schätzt, dass der Markt für gebrauchsfertige saubere Energietechnologien bis 2030 einen Wert von etwa 650 Milliarden US-Dollar pro Jahr haben wird - mehr als das Dreifache des heutigen Werts.

In Europa bereitet man sich ebenfalls auf den sich verschärfenden internationalen Wettbewerb vor, um unter anderem bei Wind- und Solarenergie, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Speichertechnologien führend zu sein bzw. zu bleiben. Europa gilt als die Heimatregion von ENERCON. Entsprechend sind die politischen Rahmenbedingungen und Entwicklungen für ENERCON bedeutsam. Die EU-Kommission sieht die Energieunabhängigkeit nur durch eine entschiedene Beschleunigung der Energiewende gesichert, in deren Zentrum die Erneuerbaren Energien stehen. Entsprechend schnell wurde mit einem eindeutigen Bekenntnis zu den Zielen des "Europäischen Grünen Deals" reagiert. Der Europäische Grüne Deal hat zum Ziel, die Klimaziele innerhalb der Europäischen Union zu verschärfen und so die Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 sowie bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen. Dafür hat die EU-Kommission konkrete Vorschläge für eine neue Klima-, Energie-, Verkehrs- und Steuerpolitik vorgelegt. Das sogenannte Europäische Klimagesetz schreibt die Ziele des Europäischen Grünen Deals verbindlich fest. Es ist im Juli 2021 ist in Kraft getreten.

Das umfassende Maßnahmenbündel mit dem Namen "fit-for-55" soll den Europäischen Grünen Deal umsetzen und besteht aus einer Reihe miteinander verbundener Vorschläge. Dazu zählt unter anderem die Verschärfung des Emissionshandels ETS. Zur Sicherstellung der Wettbewerbsneutralität sollen Unternehmen mit Sitz in Nicht-EU-Ländern, die Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel und Strom in die EU importieren, über einen CO 2 -Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) CO 2 -Zertifkate erwerben.

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Elemente des Fit-für-55-Pakets der EU-Kommission

Quelle: Europäische Kommission, "Fit for 55-Paket"

Im März 2022 hat die Europäische Kommission in ihrem "Call for Joint European Action" detaillierte Vorschläge als Reaktion auf den Angriffskrieg in der Ukraine und die Energiepreiskrise gemacht. Im Sommer 2022 hat die EU-Kommission ihren Plan "Repower EU" zur Transformation des europäischen Energiesystems vorgelegt. Auf europäischer Ebene wurde 2023 und Anfang 2024 beharrlich und stetig an der Konkretisierung und Umsetzung der Ziele hingewirkt. Für die Transformation sind massive Investitionen und Reformen nötig. Als Teil des Paketes wurde im Oktober 2023 eine überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie erlassen, die bis Mai 2025 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen ist. Der Anteil der Erneuerbaren soll am Gesamtenergieverbrauch von 22 % im Jahr 2021 bis 2030 auf bis zu 45 % erhöht werden. Die Genehmigungsverfahren für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen sollen vereinfacht und die Gründe für rechtliche Einwände gegen neue Anlagen eingeschränkt werden. Zudem soll die Energieeffizienz verbessert werden, d.h. durch optimierte Prozesse sollen die quantitativen und qualitativen Verluste vermindert werden, die bei der Wandlung, dem Transport und der Speicherung von Energie entstehen.

Im Jahr 2050 soll allein Windenergie aus Onshore- und Offshore-Anlagen 50 % der Stromerzeugung ausmachen. Im Zeitraum bis dahin wird eine Verdopplung des Strombedarfs erwartet. Zur Erreichung der Ziele ist bis 2030 ein Ausbau auf 374 Gigawatt Onshore- und 79 Gigawatt Offshore-Windkraft geplant. Anlässlich des politischen Willens, auf den Ausbau Erneuerbarer Energien zur Lösung der Energiepreiskrise und der drohenden Klimakrise gleichermaßen zu setzen, ist in Europa eine Debatte entstanden, ob der Industriestandort Europa durch eine Umsetzung der Dekarbonisierung in Gefahr sei. Die Regierungen der Mitgliedsländer hatten über den Europäischen Rat die Kommission aufgefordert, bis Ende Januar 2023 Vorschläge vorzulegen, um die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der EU zu gewährleisten. Die EU-Kommission hat daraufhin einen europäischen Industrieplan für den Grünen Deal vorgelegt und aufgezeigt, dass Dekarbonisierung den Umbau der Industrie und nicht gleichsam eine Deindustrialisierung bedeutet. Der Green Deal Industrial Plan besteht aus den vier Säulen planungssichere und einfache Regelungen, schneller Zugang zu Finanzmitteln, Ausbau der Kompetenzen sowie offener Handel für reißfeste Lieferketten.

Die Kommission beabsichtigt unter anderem, über ein "Netto-Null-Industrie-Gesetz" zügig eine CO 2 -neutrale Industrie zu erreichen. Im März 2024 hat der Europäische Rat eine Verordnung zu kritischen Rohstoffen angenommen, um beispielsweise einen ausreichenden Zugang zu Seltenen Erden zu gewährleisen, die nicht zuletzt für die Windenergie wichtig sind. Zudem soll der Wettbewerb im Binnenmarkt mit Bezug zum Green Deal Industrial Plan vor unfairen Praktiken außereuropäischer Marktteilnehmer geschützt werden.

ENERCON begrüßt die Initiative zum Erhalt und Ausbau der Clean-Tech-Industrien in Europa ausdrücklich. Wettbewerbsfähige Strompreise, Widerstandsfähigkeit und strategische Autonomie sind ein Teil der europäischen Souveränität. Im Hinblick auf die Gestaltung einer neuen europäischen Industriepolitik, welche die kritischen Technologien in Europa hält und gleichzeitig auf netto Null-Emissionen fokussiert, wird insbesondere den heimischen Herstellern von Windenergieanlagen eine besondere Rolle zufallen.

Wenn die Energiewende gelingen soll, müssen für die Anlagenhersteller angemessene Bedingungen herrschen. Die Wettbewerbssituation war weltweit in den Jahren vor dem Ukraine-Krieg durch starke Überkapazitäten im Anlagenbau geprägt. Durch den Anpassungsdruck hatte sich der Anlagenpreis je MW installierter Leistung in den vergangenen zehn Jahren sehr stark reduziert. Die westlichen Hersteller hatten zuletzt Schwierigkeiten, wirtschaftlich zu arbeiten, zumal Material- und Logistikkosten bereits einen erheblichen Anteil an den Gestehungskosten ausmachen. Vor diesem Hintergrund ist es kaum nachvollziehbar, wie es chinesischen Wettbewerbern ohne Hilfe wirtschaftlich möglich sein soll, die Preise westlicher Anbieter bis zum Zielhafen teils deutlich zu unterbieten. Aufgrund des abgeschwächten Wachstums in ihrem Heimatmarkt und großer Fertigungskapazitäten drängen sie mit Billigangeboten zunehmend auf die internationalen Windmärkte, unter anderem in Lateinamerika und zunehmend auch in Europa. Die Entwicklung wurde seitens der Europäischen Kommission erkannt und setzt die Rahmenbedingungen zum Schutz der heimischen Industrie gegen unfaire Wettbewerbspraktiken durch die Umsetzung des sogenannten EU Wind Power Package. Der 15 Punkte umfassende Aktionsplan nimmt die Kernprobleme der Branche in den Blick und berücksichtigt unter anderem nicht-preisbezogene Aspekte in Auktionen wie Cybersicherheit und nachhaltige Produktion, vereinfachter Zugang zu Finanzmitteln für Produktionsanlagen oder zur Absicherung von Projektfinanzierungen sowie Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in den Märkten außerhalb der EU. Mit Ausnahme Ungarns haben alle Mitgliedsstaaten das Statut im Dezember 2023 unterzeichnet. Zudem unterstützen die Interessenverbände und viele Unternehmen die Charta, darunter auch ENERCON.

Die gestiegenen Rohstoffkosten, eine sich verändernde Wettbewerbssituation und die politische Willensbildung lassen die dringend notwendige, deutliche und nachhaltige Preiserholung für Windenergieanlagen erkennen. Ungeachtet der jüngsten Entwicklungen liegt das Augenmerk ENERCONs nach wie vor bei den Einsparpotentialen. Im Fokus stehen nicht nur Faktoren, die auf die Stromgestehungskosten einwirken, sondern auch die internen Kostentreiber auf der Baustelle, im Transport sowie die Kosten des laufenden Betriebes. Zusätzlicher Treiber dieser Entwicklung ist insbesondere in kleinen oder in dicht besiedelten Ländern eine nur begrenzt zur Verfügung stehende Fläche für Neuinstallationen. Aufgrund der hohen Planungsaufwendungen sind die vorhandenen Standorte bestmöglich zu nutzen. Der Wettbewerbsdruck wird auch ohne Schutzmaßnahmen weiterhin leistungsfähigere und gleichzeitig günstige Anlagen fordern. ENERCON trägt diesen Trends mit neuen Anlagendesigns, der Entwicklung größerer Rotordurchmesser und Nennleistungen sowie der Realisierung kostenoptimierter End-to-End-Konzepte in allen Anlagenklassen Rechnung.

Die Leistung einer Windenergieanlage ist eine Funktion, in der standortspezifische Faktoren wie Windgeschwindigkeit und Luftdichte ebenso eingehen, wie der Rotordurchmesser und die Anlageneffizienz. Der Kapazitätsfaktor [7] von Windenergieanlagen konnte bereits im Verlauf der letzten Jahre stark gesteigert werden und ein Ende dieser Entwicklung ist noch nicht absehbar. Insbesondere durch größere Rotordurchmesser können nunmehr bisher unwirtschaftliche Standorte der IEC-Windklassen II und III wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden und erweitern damit die Optionen für die Nutzung der Onshore-Windenergie.

Mit den steigenden Anteilen insbesondere von Wind- und Sonnenenergie steigen die Anforderungen an die Flexibilität der Versorgungsnetze. Bei der Netzintegration und der Unterstützung auch schwacher Netze sowie dem Zusammenspiel mit verschiedenen Speichersystemen sieht ENERCON für sich große Stärken und ein wichtiges Betätigungsfeld für die Zukunft. Durch diese Anforderungen werden Systemdienstleistungen gefordert, die über die reine Herstellung von Windenergieanlagen hinausgehen. Sie verlangen jedoch auch nach einem ganzheitlichen, nachhaltigen Design der Energiemärkte, welches die Rolle der Erneuerbaren Energien als "Rückgrat der Energieversorgung" anerkennt und ihnen die Systemverantwortung überträgt.

Eine Vielzahl von Hemmnissen verhindert aktuell einen nachhaltigen und systematischen Ausbau der Windenergie. Der Branchenverband Global Wind Energy Council (GWEC) nimmt in seinem Jahresbericht 2024 die Herausforderungen in den Blick, die im Zuge des beschleunigten Zubaus überwunden werden müssen.

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Abbildung der Herausforderungen für den kurz- und langfristigen Ausbau der Windenergie [8]

Quelle: Global WindEnergy Council, Global Wind Energy Report 2024, Brüssel, April 2024

Damit 2030 gut ein Drittel des Stroms in Deutschland aus Windkraft an Land stammen, braucht es neben dem Abbau der Hindernisse dringend mehr Flächen für den Bau neuer Windenergieanlagen. Das Potenzial ist vorhanden. Die auf den Weg gebrachten Neuregelungen betonen den Vorrang des Ausbaus, doch bedarf es der Akzeptanz der Bevölkerung und dem Einklang mit den Zielen des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes.

Die veränderten Rahmenbedingungen lassen für die nächsten Jahre ein starkes Nachfragewachstum erkennen. Bereits zur Erreichung der Ziele des Grünen Deals gingen die Branchenverbände von einem steilen Anstieg der Aufbauzahlen für Wind Onshore als Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien aus. Auf EU-Ebene werden allein dafür bis zu 451 GW installierter Leistung aus Windkraft bis 2030 benötigt (von 220 GW Ende 2023). Der jährliche Zubau müsste in der EU auf rund 33 GW steigen; dies wäre ein beträchtlicher Zuwachs des Marktes bzw. der Nachfrage nach Windenergie. Dieses Ziel erscheint machbar, doch werden die benötigten Energiemengen nur dann erreicht werden können, wenn gleichzeitig der Kapazitätsfaktor der neu installierten Anlagen stark ansteigt.

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Neuinstallationen in der EU

Quelle: WindEurope, "Wind energy in Europe - 2023", Februar 2024

Die gemeinsamen Anstrengungen der 27 EU-Mitgliedsstaaten zur Erreichung des EU-Ziels für den Ausbau erneuerbarer Energien werden mittels sog. Nationaler Energie- und Klimaaktionspläne (NECP) koordiniert. Jeder Mitgliedsstaat übermittelt in regelmäßigen Abständen einen aktualisierten NECP an die Europäische Kommission, die auf der Grundlage aller Pläne einen Zwischenbericht auf dem Weg nach 2030 abgibt. In ihren NECP legen die Mitgliedsstaaten u.a. auch technologiespezifische Zielpfade für den Ausbau der Windenergie fest.

Der Nutzung von Wasserstoff wird im Rahmen des Umbaus der Weltwirtschaft zur Erreichung der Klimaziele eine zunehmende Bedeutung zugeschrieben. Wasserstoff lässt sich vergleichsweise leicht in die aktuellen industriellen Prozessketten einbauen. Die Kostenlücke wird der sog. grüne Wasserstoff, d.h. mit Hilfe Erneuerbarer Energien emissionsfrei erzeugter Wasserstoff, schnell schließen können, nicht zuletzt deshalb, weil die Stromgestehungskosten der Windenergie und der Photovoltaik stark fallen. Unter Kosten- und Umweltgesichtspunkten sowie in Punkto Unabhängigkeit stellt der grüne Wasserstoff einen kommerziell attraktiven und effizienten Weg zur Energieversorgung der Zukunft dar. In einem Update der Wasserstoffstrategie hat Deutschland den Plan bekräftigt, bis 2030 Elektrolysekapazitäten von zehn GW aufzubauen, um 30 bis 50 % des nationalen Wasserstoffbedarfs decken zu können.

Rückenwind sollen die Erneuerbaren Energien nach dem Willen der EU-Kommission auch durch die sog. Taxonomie erhalten. Durch die Taxonomie sollen private Investitionen in Tätigkeiten gelenkt werden, die notwendig sind, um Klimaneutralität zu erreichen. Die Taxonomie-Klassifikation gibt nicht den Ausschlag dafür, ob eine bestimmte Technologie Teil des Energiemixes eines Mitgliedsstaats ist. Ziel ist, den Übergang zu beschleunigen, indem auf alle möglichen Lösungen zur Verwirklichung unserer Klimaziele zurückgegriffen wird. Insbesondere zur Refinanzierung der Banken sollen die unter die Taxonomie fallenden Projekte dienen. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Investitionsbank (EIB) ein zweckgebundenes Paket an Rückgarantien in Höhe von fünf Milliarden Euro für Hersteller von Windenergieausrüstungen beschlossen, das Projekte im Wert von 80 Milliarden Euro auf den Weg bringen soll. Der Nachhaltigkeitsbonus gilt jedoch ausdrücklich nicht für die vielfach kleinteilig und dezentral organisierte Branche der Erneuerbaren Energien. Die Energiewende könnte damit ausgerechnet durch eine EU-Regelung stark behindert werden. Eine Überarbeitung der EU-Taxonomie-Regeln ist erst 2025 vorgesehen.

Entscheidend für das weitere Gelingen der Energiewende sind die Regelungen in den einzelnen Staaten. Ein zentrales Thema sind die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Ziele, das die internationalen Verpflichtungen Deutschlands verbindlich festschreibt. Dazu gehört u.a. auch die besonders starke Anhebung des Ausbaus der Erneuerbare Energien auf 80 % der Brutto-Stromerzeugung bis 2030. Nach den Projektionen auf Basis der bisher eingeleiteten und der noch geplanten Maßnahmen wird das 80%-Ziel durch den künftigen Anstieg des Strombedarfs von etwa 560 TWh im Jahr 2021 auf 660 bis 712 TWh im Jahr 2030 noch einmal deutlich gesteigert.

Im Ergebnis gilt es, in Deutschland die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien bis 2030 etwa zu verdoppeln. Die installierte Nennleistung in Deutschland müsste sich entsprechend von 61,1 GW Ende 2023 auf 106,1 GW erhöhen. Nach Einschätzung der Übertragungsnetzbetreiber werden die Zubauziele erst sukzessive greifen.

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Nettostromerzeugung in Deutschland nach den aktuell eingeleiteten Maßnahmen

Quelle: Projektionsbericht 2023 für Deutschland, 3. Auflage, aktualisierte Fassung, Umweltbundesamt, Dezember 2023

Die Nachfrage nach sauberem Strom und damit verbunden auch die Zubauziele für Erneuerbare Energien steigen sehr stark an. Dazu wurden das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) überarbeitet und die Ausbauraten auf einem Niveau von 10 GW Wind Onshore pro Jahr sowie eine installierte Leistung von 115 GW im Jahr 2030 angehoben. Als Zwischenziele bis 2030 sind 64 GW (2024), 84 GW (2026) und 99 GW (2028) gesetzt.

Im Gleichklang mit den Ambitionen auf EU-Ebene hat es sich die deutsche Bundesregierung zu ihrer Aufgabe gemacht, der Zielsetzung entgegenstehende Hürden und Hemmnisse aus dem Weg zu räumen. Neu in den Gesetzesvorhaben ist in diesem Sinne der Grundsatz der Schutzgüterabwägung. Demnach ist die Nutzung der Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit, mit dem Ziel der Beschleunigung des Ausbaus in allen Rechtsgebieten.

Hohe administrative Anforderungen sorgen aktuell bei einer Vielzahl von Neubauprojekten und Repoweringvorhaben für nicht abgeschlossene Genehmigungsverfahren und verzögern damit die Erreichung der Ausbauziele. Mit dem "Wind-an-Land-Gesetz" sowie Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz soll der Ausbau der Windenergie an Land deutlich schneller vorangebracht werden. Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz ermöglichen straffere, schnellere und rechtssichere Verfahren für den Ausbau der Windenergie im Einklang mit Natur- und Artenschutz. Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu beschleunigen, gelten für die artenschutzrechtliche Prüfung nun bundeseinheitliche Standards. Dazu wurden die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen nach Baugesetzbuch vereinfacht und beschleunigt. Hinzu kommt, dass die Bundesländer bis zum Jahr 2027 1,4 % und bis 2032 2,0 % ihrer Landesfläche für Windkraft ausweisen müssen, um beim Ausbau der Windenergie verlässlich ans Ziel zu kommen. Eine weitere Beschleunigung ist durch die Umsetzung der bis zum 30.06.2025 befristeten EU-Notfallverordnung zu erwarten. Auf der Übergangsregelung aufbauend gibt die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie den EU-Mitgliedsstaaten den Auftrag, ausgewiesene Windenergiegebiete in sogenannte Beschleunigungsgebiete mit dauerhaft vereinfachten und beschleunigten Planungs- und Genehmigungsstandards umzuwandeln.

Bedingt durch Entwicklungsfortschritte und dem Umstand, dass sich der mittels Windenergieanlagen generierte Strom in zunehmendem Maße im Wettbewerb mit konventionellen Energieträgern befindet, waren die Vergütungen für Windstrom weltweit in den letzten Jahren stark rückläufig. Der Strommarkt ist in Bewegung geraten, hat sich jedoch nach den hohen Preisausschlägen 2022 wieder gefangen. Mittelfristig werden mehrere Faktoren für die Akteure zu berücksichtigen sein: Die Nachfrage ist zuletzt aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung deutlich zurückgegangen, Strom aus fossilen Quellen ist wegen hoher Bezugskosten teurer geworden und die Netzentgelte haben sich insbesondere aufgrund des Ausbaus der Stromnetze erhöht. Das Verhältnis von installierte Leistung zu Spitzenlast wird künftig vom Zwei- auf das Vierfache steigen. Weniger grundlastfähige Erzeugung erfordert Speicher und Verbrauchsflexibilität. Die Preisvolatilität zwischen sehr hohen und sehr niedrigen Preisen an den Strombörsen wird zunehmen und ein Marktdesign erfordern, das Flexibilitäten anreizt und netzdienliches Verhalten fördert. Das mittelfristige Preisniveau wird bis 2040 etwa beim Dreifachen des Strompreisniveaus der ersten beiden Jahrzehnte dieses Jahrtausends erwartet.

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Strompreise (real), Jahresdurchschnitt in €/MWh

Quelle: "Zukunft des deutschen Strommarkts bis 2040", RWTH Aachen, Juni 2023

Die Entwicklung ist bemerkenswert, weil in vielen Ländern Europas die Vergütung der Windenergieanlagenbetreiber unmittelbar an den Strompreis der Energiebörsen gekoppelt ist. In Deutschland werden beispielsweise die nach dem EEG über die Direktvermarktung betroffenen Erneuerbaren Energieanlagen über monatlich festgestellte Durchschnittspreise vergütet (sogenannte Monatsmarktwerte). 2022 lagen die Monatsmarktwerte durchgängig über den als Zuschlagswerte bezeichneten Vergütungssätzen, was den Betreibern der Anlagen teils erhebliche Zusatzeinnahmen bereitet hat. Diese Ausnahmesituation hat sich 2023 beruhigt.

Die Anlagenbetreiber benötigen möglichst planbare Rahmenbedingungen insbesondere zur langfristigen, finanziellen Absicherung ihrer Investitionen. Die Stromverbraucher, allen voran industrielle Großabnehmer, möchten andererseits vor Preisschwankungen und vor zu hohen Strompreisen geschützt werden. Frei verhandelte Verträge zwischen zwei Parteien (sogenannte Power Purchase Agreements oder kurz PPAs) werden bisher nur vergleichsweise selten abgeschlossen. Ein Stromverkauf über eine Energiebörse ggf. angereichert mit einem mehr oder weniger geregelten Zertifikathandel findet sich eher selten. Sofern im Rahmen der Preisbildung ausschließlich auf die Mechanismen des Marktes gesetzt wird, sind die Erneuerbaren Energien noch immer deutlich benachteiligt.

Die Preisbildung wird meist politisch mittels der Vergabe der Zugänge zum Stromnetz beeinflusst. Vielfach handelt es sich um eine gesetzlich abgesicherte Art der Förderung über einen definierten Zeitraum. Ausschreibungen mit dem Zuschlag für den Netzzugang für den niedrigsten Preis je kWh haben sich als wenig investitionsfördernde Abwärtsspirale erwiesen. Wichtige technische Fragen, wie die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität sowie nicht zuletzt der Blick auf die auf lange Sicht unter allen Aspekten am günstigsten generierte Kilowattstunde geraten bei reinen Ausschreibungssystemen leicht in den Hintergrund.

Eine wirksame Unterstützung kann auf unterschiedliche Weise ausgestaltet werden. Verbreitet ist die einfache Gewährung des Netzzugangs verbunden mit festen Vergütungszusagen, die als "Feed-in-Tariffs" in der Branche bekannt sind. Sie unterscheiden sich wiederum in einfache Festpreise je MWh sowie mit einem Basispreis versehene marktpreisorientierte Modelle. Sofern zusätzlich nach oben gedeckelte Preise gewährt werden, d.h. sowohl die positiven als auch die negativen Abweichungen an den Vertragspartner ausgezahlt werden, spricht man von einem "Contracts for Difference-Modell" (CfD). Von diesem Modell erwartet man sich eine gute Marktintegration, da der Betreiber bereits im Förderzeitraum mit Preisschwankungen konfrontiert wird, aber gleichzeitig noch auf das Netz der "Marktprämie" zur finanziellen Absicherung zurückgreifen kann. Allzu starr ausgesteuerte Regulierungsmodelle bieten jedoch den Nachteil, dass Marktpreissignale nicht mehr auf die flexibel steuerbaren Erneuerbaren Energien wirken. Im Hinblick auf die Netzintegration der Erneuerbaren Energien werden Speicher und flexible Abnehmer künftig nicht ausreichen, um Verbrauchslasten und Strombereitstellung jederzeit auszugleichen. Insofern enthält eine verbindliche Teilnahme ausschließlich am Strommarkt den Anlagenbetreibern Chancen vor, die sich zum Beispiel bei Stromüberangeboten im Netz im Rahmen einer Doppelvermarktung durch die Herstellung von Wasserstoff ergeben und wirkt sich insgesamt negativ auf den Strommarkt aus.

Angesichts der hohen Preisausschläge an den Strombörsen in 2022 und zur Förderung der Erneuerbare Energien haben sich EU-Parlament und EU-Rat im Dezember 2023 vorläufig geeinigt und damit den Weg für eine neue Verordnung zur Verbesserung der Gestaltung der Elektrizitätsmärkte in der EU geebnet. In Umsetzung der Ziele des Green Deals soll den Strommarkt der Zukunft im Kern drei wesentliche Instrumente prägen: Langfristige, bilaterale Stromverträge, zweiseitige Differenzverträge und Kapazitätsmechanismen. Die Schaffung eines dynamischen Marktes mit stabilen, langfristigen PPAs soll durch unterstützende Maßnahmen wie Finanzierungsgarantien und die Beseitigung administrativer Hürden erleichtert werden.

Da PPAs die Ausbauziele allein nicht sicherstellen würden, sollen weiterhin alternativ Bieterverfahren durch die Mitgliedsstaaten eingesetzt werden. Zweiseitige Differenzkontrakte, also CfDs, oder vergleichbare Regelungen sollen künftig die einzig zulässigen staatlichen Förderungsinstrumente werden; garantierte Einspeisevergütungen sollen damit nach einer Übergangsfrist von drei Jahren nicht mehr zulässig sein. Die Kapazitätsmechanismen sollen unterstützend wirken und beispielsweise über Reservekraftwerke die Netzstabilität und Versorgungssicherheit gewährleisten. ENERCON beteiligt sich aufklärend und konstruktiv an der Diskussion bezüglich der geplanten Veränderungen, um mittelfristig praktikable und stabile Rahmenbedingungen in den Ländern der Europäischen Union vorfinden zu können, aber auch um die Energiewende auf breiter Basis weiter voranzutreiben.

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Zweiseitiger Differenzvertrag (Contracts for Difference - CfD)

Quelle: "Reformierung des Strommarkts", EU-Rat

Derzeit sind die Energiemärkte in Europa noch sehr unterschiedlich organisiert. Die Vergütungssysteme für Erneuerbare Energien wurden bereits in einer Reihe von europäischen Ländern überarbeitet und größtenteils auf Bieterverfahren umgestellt. Die erzielten Gebotswerte sind dabei nicht ohne Weiteres vergleichbar. Welche Preise für Investoren im Einzelnen attraktiv sind, richtet sich nach den lokalen Bedingungen und mit welchem Kapazitätsfaktor die Anlagen betrieben werden können.

Allgemein ist weltweit der Trend zu den Erneuerbaren deutlich zu spüren. Die flankierenden, politischen Rahmenbedingungen für die onshore-Windenergie sind sehr unterschiedlich in den Märkten außerhalb der Europäischen Union.

Großbritannien setzt sehr stark auf offshore-Windenergie, doch auch ein Zubau an Land von 12 GW Leistung bis 2030 wird erwartet. Der Markt ist gegenwärtig durch ein reines Ausschreibungssystem geprägt. Die Türkei verfolgt ebenfalls ambitionierte Ausbauziele für die Windenergie, um das Land unabhängiger von Energieimporten zu machen. Bis 2030 werden bis zu 14 GW an Neuinstallationen erwartet. In der Türkei erfolgt die Vergabe von Einspeisezusagen gegenwärtig zum weit überwiegenden Teil über Ausschreibungen, die gleichzeitig die Hersteller zur Erfüllung einer local content-Vorgabe anhalten, d.h. ein bestimmter Wertschöpfungsanteil der WEA ist in der Türkei zu produzieren.

Im asiatisch-pazifischen Raum ist Japan einer der Hauptakteure im Bereich der onshore-Windenergie in einem etablierten, wirtschaftlich sicheren Umfeld mit festen Einspeisetarifen. 2023 wurde seitens der japanischen Regierung neben einem starken offshore-Wachstum das Ziel des Ausbaus der Windenergie an Land um 40 GW bis 2029 ausgerufen.

Vietnam verfolgt das Ziel der CO 2 -Neutralität bis 2050 und hat einen sogenannten Power Development Plan VIII aufgelegt, der die Entwicklung in diese Richtung bis 2030 kanalisieren soll. Der Plan zur Umsetzung sowie das regulatorische Rahmenwerk sind noch in Vorbereitung. Die Betreiber von Windenergieanlagen sollen bis zur Einführung eines neuen Ausschreibungssystems PPAs mit dem staatlichen Energieversorger mit festgelegten Price-Caps abschließen.

Global ist der Zubau von Onshore-Windenergieanlagen von 68,8 GW auf 105,8 GW stark angestiegen. Ohne die neuen Rekordinstallationen in China (69,3 GW, Vorjahr 32,6 GW) bewegten sich die weltweiten Installationen 2023 auf Vorjahresniveau. In China sind nahezu ausschließlich chinesische Hersteller aktiv. Rein rechnerisch dominieren die chinesischen Hersteller mit rund 2/3 aller Neuinstallationen den Herstellermarkt, doch sie treten mit einer Exportquote von rund 2 % bisher kaum außerhalb ihres Landes auf. Der Wettbewerb unter den Herstellern in China wird hart geführt, doch scheint dieser nationale Markt in den kommenden fünf Jahren mit einem Onshore-Zubaupotential von 360 GW noch genügend Raum zu bieten. Vor diesem Hintergrund sind globale Marktanteile der Anlagenhersteller nur von eingeschränkter Aussagekraft und spielen für ENERCON eine untergeordnete Rolle.

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Marktanteile am Weltmarkt nach Herstellern 2023, Onshore installierte Leistung

Quellen: ENERCON + BNEF, "2023 Global Wind Turbine Market Shares", März 2024

Im Jahr 2023 wurden in allen europäischen Staaten Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 14.522 MW onshore installiert, davon 13.262 MW in den 27 EU-Mitgliedsstaaten. Die Neuinstallationen in Europa lagen damit niedriger als im Vorjahr. Die wesentlichen Treiber der 2023 in Europa neu installierten Leistung waren Deutschland vor Schweden, Frankreich, Finnland und Polen. In diesen Ländern wurden jeweils mehr als ein GW Leistung neu in Betrieb genommen.

In Europa beläuft sich die bisher installierte Nennleistung im Bereich Windenergie auf nunmehr rund 272 GW, davon 238 GW onshore. Mit 466 Terrawattstunden Strom trug die Windenergie 2023 rund 19,0 % des Energieverbrauchs in der Europäischen Union bei. ENERCON erwartet eine entsprechend den Klimabedürfnissen angepasste Entwicklung, die sich jedoch erst ab 2025 in steigenden Aufbauzahlen bemerkbar machen wird. Entsprechend erwartet ENERCON für 2024 stabile Verhältnisse und setzt auf eine qualitätsorientierte Einstellung der Kunden in den Zielmärkten.

Weltweit sieht der Branchenverband Global Wind Energy Council (GWEC) für den Zeitraum 2024 bis 2028 Installationszahlen von 791 GW, davon 652 GW Onshore und wiederum davon rund 119 MW in Europa. Die Prognose deckt sich in etwa mit der des europäischen Branchenverband WindEurope, der für Europa die Anzahl der Neuinstallationen von Windenergieanlagen im gleichen Zeitraum um 112 GW onshore steigen sieht. Die erwarteten Ausbauzahlen je Land sind dabei sehr unterschiedlich und unterschreiten insgesamt die Ausbauziele bis 2030 auf EU-Ebene. In Europa stellt Deutschland onshore bis 2030 mit erwarteten 43,5 GW voraussichtlich den stärksten Markt, gefolgt von Spanien (16,3 GW), der Türkei (14,0 GW), Großbritannien (11,7 GW) und Frankreich (11,7 GW).

Der Fokus von ENERCON liegt künftig wie in der Vergangenheit in einer starken Präsenz auf ausgesuchten Einzelmärkten. Die bedeutsamen Märkte können im Verlauf der Zeit wechseln. ENERCON orientiert sich diesbezüglich an den Erfordernissen der Zukunft, wie die Erschließung der Märkte mit langfristigen, privat verhandelten Stromlieferverträgen zeigt.

Leistungsklasse 2021 2022 2023 2024 Plan
EP1 29 40 41 11
(1 MW-Plattform)
EP2 119 113 172 71
(2 MW Plattform)
EP3 448 309 258 437
(3 MW Plattform)
EP4 / LP4 4 0 0 0
(4 MW Plattform)
EP5 76 60 157 231
(5 MW Plattform)

Weltweit neu installierte ENERCON-Anlagen

Quelle: ENERCON GmbH

2023 wurden 628 ENERCON-Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 2.422 MW (Vorjahr: 1.887 MW) in Betrieb genommen. Das selbst gesteckte Ziel lag bei 2.760 MW neu installierter Leistung. Die noch deutlich spürbar angespannte Situation in den globalen Lieferketten sorgten im ersten Halbjahr für Verzögerungen, die sich bis zum Jahresende nicht aufholen ließen. Auf dem hart umkämpften deutschen Onshore-Markt lag ENERCONs Marktanteil 2023 gemessen an der installierten Leistung bei 25,7 %. Der angestrebte Anteil von mehr als 30 % Anteil am Heimatmarkt wurde damit knapp verfehlt. In Europa ist der ENERCON-Marktanteil an den Onshore-Installationen mit 10,6 % (Vorjahr: 10,7 %) stabil geblieben. Die mittelfristige Zielmarke liegt bei 15 %. Insgesamt belief sich der Exportanteil auf 62,2 % der Ausbringungsmenge. Als starke Märkte haben sich im Berichtsjahr Kanada, Chile, die Türkei und Griechenland erwiesen.

ENERCONs absolute Zahl der Exporte lag mit 1.506 MW deutlich höher als im Vorjahr. Durch die stärkere Fokussierung auf die Regionen kann ENERCON den lokalen ökonomischen und technischen Herausforderungen nunmehr besser begegnen. Die Konzentration der Vertriebsbemühungen auf Schwerpunktmärkte außerhalb des Heimatmarktes tragen gute Früchte. Der Anteil der Neuinstallationen seitens ENERCON außerhalb Europas lag bei 26,9 %. Der Weltmarktanteil von ENERCON an den Onshore-Installationen belief sich auf rund 2,29 %.

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Installierte Leistung ENERCON 2023 - Länderaufteilung

Quelle: ENERCON GmbH

ENERCON sieht sich als Hersteller von Windenergieanlagen mit der Aufgabe, auf Basis der gewählten technologischen Ansätze die Fragestellungen der Zukunft zu meistern. Das Marktumfeld ist sehr dynamisch. ENERCON stellt sich den Herausforderungen der Energiemärkte, die sich hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und Stabilität in sehr kurzer Zeit auf einen sehr hohen Anteil an Erneuerbaren Energien anpassen müssen. Weiteres, teils rasantes Wachstum wird in Zukunft auf den außereuropäischen Märkten erwartet. Die Internationalisierung wird als wichtiger Schritt gesehen, um künftig Abhängigkeiten von kurzfristigen lokalen oder regionalen Veränderungen abzufedern.

b) Organisatorische Entwicklungen

Zur Wahrung des Lebenswerkes des Gründers der ENERCON-Gruppe, Herrn Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Aloys Wobben, wurde 2012 die "Aloys Wobben Stiftung" gegründet. Die in Aurich ansässige Familienstiftung ist einzige Gesellschafterin der UEE Holding SE & Co. KG. Über die UEE Holding hält die Stiftung indirekt auch die Anteile an der ENERCON Global GmbH. Die Geschäftsführung der Gesellschaft bildeten im Geschäftsjahr 2023 Herr Dr. Jürgen Zeschky und Herr Udo Bauer. Beide Geschäftsführer wurden im Rahmen einer Neuverteilung der Aufgaben im Konzern anlässlich der Bestellung von Herrn Bauer zum Vorstandsvorsitzenden der UEE Holding SE & Co. KG im März 2024 abberufen und zugleich Herr Ulrich Schulze-Südhoff sowie Herr Uwe Eberhardt zu Geschäftsführern bestellt. Prokurist der Gesellschaft ist Herr Dr. Michael Jaxy. Die Prokuren von Herrn Frederic Maenhaut und Herr Ulrich Schulze-Südhoff sind im Juli 2023 beziehungsweise im März 2024 erloschen. Insgesamt beschäftigte die Gesellschft 2023 durchschnittlich 322 Mitarbeiter (Vorjahr: 288 Mitarbeiter).

Um auf die dynamischen Entwicklungen und teils radikalen Umbrüche an den Energiemärkten angemessen reagieren zu können, wurde 2019 ein tiefgreifender Prozess zur Neuorientierung eingeleitet. Die Aloys Wobben Stiftung hat seinerzeit die Unternehmensberatungsgesellschaft Oliver Wyman GmbH, München, damit beauftragt, das Maßnahmenprogramm ("Turnaround 2022") zu entwickeln und die Umsetzung der Maßnahmen zu begleiten. Der Gegenstand des Turnarounds waren alle Bereiche, vom Anlagendesign und der Forschung und Entwicklung über die Fokussierung auf Kernaktivitäten und Kernmärke inklusive der Internationalisierung der Lieferbeziehungen bis hin zu einer Vereinfachung und Optimierung der Strukturen, der Organisation und der Prozesse. Die ursprünglichen Meilensteine wurden bis Ende 2023 beharrlich und mit sichtbar positiven Ergebnissen im Wesentlichen umgesetzt, auch wenn externe Einflüsse wie die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg und die Folgen auf Lieferketten und Preissteigerungen zu Komplikationen und mehrfach zu Verzögerungen geführt haben. Die ENERCON finanzierenden Kreditinstitute ("Finanzierungspartner") haben 2019 aus ihrer Mitte einen Lenkungsausschuss gebildet. 2022 hat die UEE Holding über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) staatliche Unterstützungsmaßnahmen in Form eines Betriebsmitteldarlehens erhalten. Die Finanzierungspartner und der WSF begleiten ENERCON partnerschaftlich und zukunftsorientiert.

Ein tiefgreifender Umbau der Gruppenstruktur konnte bis Ende 2023 ebenfalls abgeschlossen werden. Der inhaltlichen Neuorientierung und der verbesserten Agilität der Unternehmensgruppe wird mit der Struktur Rechnung getragen, in der die ENERCON Global GmbH eine zentrale Stellung einnimmt. Die Gesellschaft hat die Aufgabe des Strategieträgers übernommen. Dies kommt in der Wahrnehmung vielfältiger Aktivitäten zum Ausdruck: Die Gesellschaft zeichnet für das Produktportfolio verantwortlich und ist Auftraggeberin für Forschungs- und Entwicklungsleistungen. Die maßgeblichen Entscheidungen hinsichtlich Einkauf und Produktion werden durch die ENERCON Global GmbH getragen, die zudem bezüglich der Projektbelieferung intern aber auch für Drittkunden Anlagenkomponenten weltweit als Handelshaus veräußert.

Die ENERCON Global GmbH stellt die zentrale Steuerungseinheit für den Vertrieb, das Projektmanagement und die Anlagenerrichtung sowie den After-Sales-Bereich dar. Unter der Leitung der Gesellschaft wurde die Kompetenz und die Verantwortlichkeiten der lokalen Dependancen gestärkt, die hinsichtlich der Betreuung der Projekte in den jeweiligen Ländern eine größere Autonomie genießen. Gepaart mit klar definierten Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen der Zentrale und der jeweiligen Region ist es das Ziel dieser Neuaufstellung, die Gesamtorganisation schlanker, kosteneffizienter und besser steuerbar zu gestalten. Die lokalen Aktivitäten sind in den Regionen Zentral und Nordeuropa (CNE), Westeuropa (WE), Südeuropa und Lateinamerika (SELA), Nord Amerika (NA), Asien Pazifik (APAC) und Zentralasien, Mittlerer Osten und Afrika (CAMEA) gebündelt. Nahezu alle Vertriebsgesellschaften sind im Zuge der Restrukturierung 2022 beziehungsweise 2023 zu direkten Tochtergesellschaften der Gesellschaft geworden. Die ENERCON GmbH hat im Zuge der Neuausrichtung ihre Funktion als Zwischenholding abgeben.

Unter dem Dach der UEE Holding sind die Produktionsgesellschaften der Groen Power Industries B.V. zugeordnet, die Durchführung der Serviceaktivitäten findet durch die Windenergie Service B.V. und ihre Tochtergesellschaften statt. Unter der Federführung der Wobben Research & Development GmbH werden die weltweiten Aktivitäten im Bereich der Forschung und Entwicklung gebündelt, die nicht zuletzt auch Mitarbeiter an den Standorten in Indien und in den Niederlanden umfasst. Konzerninterne Dienstleistungseinheiten runden die Gesamtorganisation der UEE Holding ab. Die in Deutschland im Rahmen der Direktvermarktung tätige Quadra Energy GmbH wurde 2022 an die Aloys Wobben Stiftung übertragen, die ihrerseits die Anteile an der Quadra 2023 an die TotalEnergies SA veräußert hat.

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Struktur nach der gesellschaftsrechtlichen Neuausrichtung Ende 2023

Quellen: ENERCON (die hell markierten Bereiche sind für per Ende 2023 noch in Umsetzung befindlich)

Der qualitativ hochwertigen, hausinternen und externen Betreuung, Begleitung sowie permanenten Optimierung der unternehmerischen Kernprozesse räumt die ENERCON-Gruppe einen hohen Stellenwert ein. Das Vertriebsnetz wird gezielt an den Markterfordernissen ausgerichtet, sodass unsere Kunden von Ansprechpartnern in einer Reihe nationaler und internationaler Vertriebsbüros umfassend betreut werden. Im Rahmen des Turnaround-Programms findet eine Neuausrichtung auf internationale Märkte und die Umstellung auf eine neue, regionale Organisationsstruktur statt.

ENERCON nutzt die Vorzüge der Digitalisierung intensiv. Die Standorte arbeiten weltweit vernetzt miteinander. Gleichzeitig wird der Gedanke der Regionalisierung geschärft und die Dezentralisierung im Sinne der Subsidiarität umgesetzt, um den Bedürfnissen der Teilmärkte zu entsprechen und die Kommunikationswege zu verkürzen.

Das bisher sehr breit aufgestellte Portfolio angebotener Windenergieanlagen wurde 2023 auf die künftigen Marktanforderungen ausgerichtet. ENERCON kehrt damit zu standardisierten Serienprodukten zurück und bietet künftig insbesondere Anlagen zwischen drei und sieben MW Leistung für unterschiedliche Windbedingungen an. Das Portfolio ist modular aufgebaut und zeigt die Ergebnisse der intensiven Turnaround-Anstrengungen im Bereich der Forschung und Entwicklung. Für die After-Sales-Kunden ist die Flottenbetreuung ausgelieferter Anlagen über die zugesicherten Lebenszeiten weiterhin selbstverständlich.

Die Serviceverträge mit Kunden sind grundsätzlich den lokalen Vertriebseinheiten zugeordnet. Dies gilt insbesondere für die EPK-Verträge ("ENERCON-Partnerkonzept"). ENERCON hat sich dem Ziel verpflichtet, eine hohe Servicequalität und damit eine langfristige Kundenbindung zu erreichen. Eine Bündelung der Fachkompetenzen wird auch künftig weltweit die Vorteile der getriebelosen Technologie absichern. Die langfristige Sicherung der Unabhängigkeit der Unternehmensgruppe steht im Fokus der Überlegungen.

c) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellt sich anhand der von der Geschäftsleitung zur Unternehmenssteuerung genutzten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren wie folgt dar:

2021 2022 2023
Gesamtleistung in T€ 28.941,7 79.852,0 277.525,2
Materialaufwandsquote in % 14,4 51,7 81,4
Personalaufwandsquote in % 63,8 27,7 9,8
Jahresergebnis vor Steuern in T€ 937,5 ./.9.216,0 ./.247.187,0
Eigenkapitalquote in % 54,5 64,2 14,7

Die Lage ENERCONs insgesamt hat sich 2023 nicht in der Weise erholt, wie sie die ursprünglichen Planungen vorsahen. Die Kosten essenzieller Rohstoffe und die Transportraten im internationalen Warenverkehr rangierten auf hohem Niveau. Die weltweite Materialknappheit als wirtschaftliche Spätfolge der Corona-Pandemie dauerte im ersten Halbjahr 2023 an und führte zu Projektverzögerungen, die höhere Aufwendungen verursachten und insgesamt bezüglich der Umsatzrealisierung nicht vollständig aufgeholt werden konnte. Entsprechend angespannt war die Liquiditätssituation im Jahresverlauf. Das Working Capital bewegt sich auf Gruppenebene leicht unter dem Vorjahresniveau.

Die vollzogenen Veränderungen in der Konzernstruktur und den Kernprozessen führen im Gesamtjahresvergleich zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit der Leistungsindikatoren der Gesellschaft. Im Jahr 2023 wurde der Ausbau der Gesellschaft zum Handelshaus bereits in wesentlichen Teilen vollzogen, auch wenn der Umbauprozess sich noch bis in das Jahr 2024 hinziehen wird. Die Veränderungen wirken stark auf die Material- und die Personalaufwandsquote ein, zumal sich die Gesamtleistung sprunghaft erhöht hat. In den um 180,7 Mio. € stark gestiegenen Umsatzerlösen spiegelt sich bereits zum Teil der konzerninterne Handel mit zur Baustellenbelieferung vorgesehenen Teilen der Windenergieanlagen wider. Ferner konnten die konzerninternen Dienstleistungen mit einem Plus von 48,9 Mio. € mehr als verdoppelt werden. Da die Gesellschaft zunehmend die Verantwortung für Einkauf und Produktion übernommen hat, schlägt sich ein entsprechend großer Anteil des Konzernerfolges im Jahresergebnis nieder.

Das gezeichnete Kapital der ENERCON Global GmbH beläuft sich auf 10,0 Mio. €. Um eine angemessene Kapitalausstattung angesichts der gestiegenen Aufgaben darstellen zu können, wurde die Kapitalrücklage um 150,0 Mio. € auf 310,9 Mio. € erhöht. Für die neue Regionalstruktur bildet die Gesellschaft die neue Dachgesellschaft. 2023 wurde das Finanzanlagevermögen durch konzerninterne Übertragungen von Anteilen an den regional tätigen Vertriebsgesellschaften um 327,4 Mio. € auf 391,4 Mio. € stark ausgeweitet. Zusammen mit der Übernahme sonstiger Vermögensgegenstände und von Markenrechten spiegelt sich die starke Ausweitung der Bilanzsumme auf der Passivseite über die gruppeninternen Verbindlichkeiten wider.

Die Gesellschaft hat im Jahr 2023 sukzessive die Herstellerverantwortung übernommen. Anlass für spezielle bilanzielle Vorsorgen gab es in diesem Zusammenhang bisher noch nicht. Die 2023 gebildeten Rückstellungen sind vielmehr der neuen, zentralen Verantwortung der Gesellschaft geschuldet.

Der Gesamtumbau aller Unternehmensteile und -prozesse im Rahmen des Turnaround-Programms bedeutet einen Kraftakt für ENERCON, der während des laufenden Betriebes geplant und umgesetzt werden muss. In den Produktkosten machte sich der Umbau der Lieferkette bemerkbar, der sich noch nicht vollends in einem eingeschwungenen Zustand befindet. Die Qualifikation neuer Lieferanten anlässlich der Verlagerung der Produktion in asiatische Länder wurde 2023 weiter vorangetrieben und konsequent umgesetzt. Die Folgeerscheinungen der Krisen in Form von Fehlteilen, Materialknappheit und gestörten Lieferketten waren beherrschbar. Die gestiegenen Kosten für Material und Logistik führten im Vergleich zu den Planwerten zu negativen Abweichungen.

Viele der 2023 zur Umsetzung gelangten oder angefangenen Projekte stammten noch aus der Zeit vor Beginn des Ukraine-Krieges. Die positiven Entwicklungen bei den Gestehungskosten für die ausgelieferten Anlagen wurden durch die gestiegenen Bezugskosten zu einem großen Teil wieder zunichtegemacht. Preisgleitklauseln greifen erst für Vertragsabschlüsse ab Mitte 2022 und so konnten die gestiegenen Materialpreise nur zum Teil weitergegeben werden. Für künftige Projekte wird zudem auf eine umsichtige Planung und Absicherung geachtet, um die Risiken für ENERCON zu minimieren.

Die Cost-out-Maßnahmen werden auch über die Beendigung des Kerns des Turnaround-Programms weiterhin konsequent und im Wesentlichen planmäßig umgesetzt. Aufgrund einer Vorabbewertung durch das sogenannte Margin-Calculation-Tool werden grundsätzlich nur Projekte mit positiven Deckungsbeiträgen akzeptiert. Die laufenden Projekte lassen mit Blick auf eine nachhaltige Verbesserung des Planungs- und Prognoseprozesses eine deutlich verbesserte Rentabilität erwarten.

Die Materialaufwandsquote ist für das Berichtsjahr ohne Aussagekraft. Der Zukauf von Komponenten aus der Fertigung neuer Sourcingpartner macht sich im Berichtsjahr zunehmend, aber noch nicht vollständig bemerkbar. Die Vereinheitlichung der Baugruppen in der Entwicklung erlaubt zusehends eine auf projektbezogene Abrufe fokussierte Produktionsaussteuerung, die insgesamt zu einer Flexibilisierung und Verkürzung der Bestellvorläufe führt. Mit einer Normalisierung der Lieferketten werden sich diese Effekte künftig deutlich bemerkbar machen.

Die Ausrichtung des Mitarbeiterbereiches auf die zentralen Steuerungsfunktionen wurde im Wesentlichen bereits 2022 vollzogen und in 2023 fortgeführt. Der Personalaufwand ist um über 20% gestiegen, diese Zahl ist jedoch aufgrund der Umstrukturierungsmaßnahmen im Jahr 2023 nicht sonderlich aussagekräftig. Supportfunktionen einiger Konzerngesellschaften werden mit der ENERCON Global GmbH abgerechnet und haben mit 242,3 Mio. € zu einem deutlichen Anstieg des sonstigen betrieblichen Aufwands geführt. Die daraus resultierende hohe Fixkostenbelastung wird konsequent gesenkt, doch sie wirkt sich aufgrund der recht geringen Ausbringungsmenge nach wie vor auf das operative Ergebnis negativ aus.

Die Warenkreditversicherer haben ihre Engagements bereits im September 2019 stark zurückgefahren, jedoch zahlte sich auch 2023 die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Partnern auf der Lieferantenseite aus, so dass es diesbezüglich zu keinen nennenswerten Störungen in der Supply Chain gekommen ist. Mit den Warenkreditversicherern ist ENERCON im Gespräch und strebt einen angemessenen Ausbau der Lieferantenkredite zu üblichen Zahlungsmodalitäten mit einer hinreichenden Deckung an.

Auf Gruppenebene waren mehr als 100 Anlagenlieferungen vornehmlich aufgrund externer Ursachen verzögert und haben zu einem Aufbau des Produktions- und Baustellenbestandes geführt. Die entsprechend hohe Kapitalbindung schränkt die Manövrierfähigkeit des Konzerns nach wie vor ein. Mit einem vorausschauenden Liquiditätsmanagement konnten Engstellen stabil durchfahren werden. Die volle operative Handlungsfähigkeit war nicht zuletzt durch die Zuführung frischen Kapitals zur UEE Holding SE & Co. KG jederzeit sichergestellt.

Die Aval-Kreditlinien sind auskömmlich auf den tatsächlichen Bedarf angepasst. Neue Avale werden mit gesonderten Vereinbarungen unter Barunterlegung ausgereicht. Die Finanzierungspartner drängen weiterhin auf eine vollständige Besicherung ihres Engagements. Die Aloys Wobben Stiftung hat die Oliver Wyman GmbH im Oktober 2019 mit der Erstellung eines Gutachtens auf Basis der vom Bundesgerichtshof definierten Mindeststandards beauftragt. Das am 25.05.2020 finalisierte Gutachten diente den Finanzierungspartnern als fundierte Grundlage zur Entscheidung über die weitere Begleitung von ENERCON. Die Ergebnisse des Gutachtens führten zu positiven Gesamtaussagen und unterstützen die Zukunftsfähigkeit ENERCONs bei zeitgerechter Durchführung der Maßnahmen im Turnaround 2022.

Ein weiteres, im Februar 2021 durch die Aloys Wobben Stiftung, die UEE Holding GmbH und die ENERCON GmbH bei der Oliver Wyman GmbH in Auftrag gegebenes Gutachten auf Basis der vom Bundesgerichtshof definierten Mindeststandards, wurde im März 2021 finalisiert. Dieses zweite Gutachten nahm zusätzlich die Auswirkungen der Entschuldung durch den Verkauf wesentlicher Windpark-Assets in den Blick. Im Juni 2023 beauftragten die UEE Holding SE & Co. KG und die Geschäftsführung der ENERCON GmbH die Oliver Wyman GmbH erneut mit der Erstellung eines Gutachtens auf Basis der vom Bundesgerichtshof definierten Mindeststandards, das im September 2023 fertiggestellt wurde. In der zusammenfassenden Schlussbemerkung geht die Oliver Wyman GmbH aufgrund der beschriebenen Sachverhalte, Erkenntnisse und plausiblen Annahmen sowie der Umsetzung der eingeleiteten Maßnahmen weiterhin von einer positiven Fortbestehensprognose und der Wiedererlangung der nachhaltigen Wettbewerbs- und Renditefähigkeit aus.

Die Finanzierungspartner und ENERCON hatten sich im Mai 2020 beziehungsweise ergänzend im Juli 2021 mittels des sogenannten Konsortialkreditvertrages auf eine Strukturierung des Gesamtengagements für die Turnaround-Phase verständigt. Die Finanzierungspartner stellen im Wesentlichen die im langfristigen Anlagenbau wichtigen Aval-Linien von bis zu € 600 Mio. unter anderem gegen eine permanent zu wahrende Mindestliquiditätsreserve. Die ursprüngliche Vereinbarung wäre Ende 2023 ausgelaufen, daher wurde der Konsortialkreditvertrag im September 2023 unter für ENERCON verbesserten Konditionen bis Ende 2026 verlängert.

Seitens ENERCON wurde im Januar 2024 eine integrierte Konzernfinanzplanung für die Jahre 2024 bis 2026 vorgelegt. Die Oliver Wyman GmbH hat die Finanzplanung in Ergänzung zum Gutachten vom September 2023 analysiert und hat hinsichtlich der gesetzten Ziele je nach Bereich unterschiedliche Ambitionsniveaus identifiziert. Die Finanzplanung wird vor dem Hintergrund der Entwicklung des Unternehmens- und Marktumfeldes insgesamt als tendenziell eher konservativ eingestuft und daher als erreichbar und plausibel angesehen.

3. Chancen- und Risikobericht

Die Strategie der Gesellschaft basiert auf den Grundüberlegungen einer werteorientierten Unternehmensführung. Grundsätzlich ist jede unternehmerische Betätigung aufgrund der Unsicherheit künftiger Entwicklungen sowohl mit Risiken als auch mit Chancen verbunden. Ein Unternehmen, welches zur Erreichung seiner unternehmerischen Ziele nicht bereit ist, Risiken einzugehen, wird in einer Zeit des steigenden Wettbewerbs keinen dauerhaften und nachhaltigen Erfolg erzielen können.

Besonders in Zeiten zunehmend globalisierten Wettbewerbs auf deregulierten Märkten, verbunden mit einer wachsenden Komplexität der Unternehmensprozesse, verändern sich Kundenanforderungen und Produkte mit hoher Geschwindigkeit. Die Unternehmen sind in diesem Zusammenhang gefordert, sich flexibel den ändernden Wettbewerbsbedingungen anzupassen - mit ihren Produkten, ihren Organisationsabläufen und mit ihren Technologien.

Da Chancen und Risiken in ihrer Mischung und in ihren möglichen Auswirkungen unternehmensspezifisch sind, richtet sich das Risikomanagement bei ENERCON an der Strategie und den Zielen des Unternehmens aus und betrachtet die folgenden Risikokategorien:

- Strategische Risiken

- Operative Risiken

- Finanzrisiken

- Compliance und Reputation

Besondere Schwerpunkte liegen dabei, neben der Gewährleistung der Unabhängigkeit des Unternehmens, auf der langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sowie in der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes. Die vorgenannten Risikokategorien mit ihren jeweiligen Einzelrisiken unterliegen einer permanenten Analyse, Bewertung und Überwachung - und bei Bedarf Erweiterung - aufgrund sich verändernder Bedingungen.

Die Gesamtverantwortung für die Überwachung der Funktion des Risikomanagementsystems im Unternehmen obliegt der Geschäftsführung. Das gruppenweite Risikomanagement basiert auf den seitens der Geschäftsführung definierten unternehmerischen Grundsätzen zum Risikomanagement als Teil der ENERCON-Risikopolitik. Das globale Risikomanagement definiert die Systematik und Methodik und kooperiert eng mit dem Risikomanagement der Regionen und den operativen Einheiten.

ENERCON sieht im Markt und Umfeld die starke Abhängigkeit von politischen Willensbildungsprozessen und Entscheidungen als kritischen Faktor an. Rahmenbedingungen für Hersteller, Projektierer und Anlagenbetreiber stellen ein Risiko dar, sofern ein return on investment über die Lebenszeit der Investition nicht sicher erreicht werden kann. Aufgrund der Ausrichtung der wesentlichen Märkte auf einen verlässlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien unter stabilen Konditionen sieht ENERCON die aktuellen Entwicklungen als durchweg positiv an. Aufgrund der Erfahrungen und Kenntnisse teilt die Geschäftsleitung die mittelfristigen Einschätzungen der Branchenverbände zu den Marktentwicklungen in den einzelnen Regionen.

Ein wesentliches Risiko für die Hersteller im Allgemeinen bildetet in den vergangenen Jahren der branchenbedingte harte Wettbewerb sowohl hinsichtlich der Preisgestaltung als auch bezüglich der Entwicklung und Etablierung neuer, immer größerer Anlagen. Als wesentlich für den Erfolg in den nächsten Jahren wird seitens ENERCON die neu entwickelte E-175 angesehen. Den Werdegang von der ersten Planung bis zur Serienreife bietet viele Unwägbarkeiten. ENERCON sichert den Weg mit einer Reihe von integrierten Prüf- und Qualitätschecks ab. Auf Basis der gewählten Plattformstrategie werden mit jedem Schritt nur abschätzbare Neuerungen umgesetzt. Mit einer flexiblen Steuerung von Vertrieb, Einkauf, Produktion und Logistik erwartet ENERCON mittelfristig die Umsetzung der anvisierten Umsatz- und Ertragsziele mit dem konzentrierten Anlagenportfolio, auch wenn die Marktreife oder die geplante Steigerung der Ausbringungsmenge der E-175 sich verzögern sollten. Der Stabilität des Hochlaufs bei neuen technischen Errungenschaften räumt ENERCON gegenüber der Schnelligkeit tendenziell ein größeres Gewicht ein.

ENERCON befindet sich in einer Umbruchphase. Entsprechend sieht ENERCON in finanzwirtschaftlicher Hinsicht ein Risiko hinsichtlich der Sicherstellung der Liquidität, sofern die angestrebte Reduzierung des Working Capitals nicht wie geplant erreicht werden kann und ein stetiger Mittelzufluss insbesondere aus Großprojekten ausbleiben sollte. Durch ein permanentes Management dieser Bereiche ist ENERCON zuversichtlich, aktiv und vorausschauend den Unwägbarkeiten begegnen zu können. In den Kernmärkten sieht ENERCON die Preis- und Margenentwicklungen der vergangenen zwei Jahre als nachhaltig an.

Die Risikotragfähigkeit wird im Wesentlichen durch die Höhe des Eigenkapitals sowie durch die Liquiditätsreserve des Unternehmens unter Berücksichtigung konzerninterner Refinanzierungsmöglichkeiten bestimmt. Die Risikopolitik bei ENERCON geht von der Grundposition aus, dass das dem Unternehmen zur Verfügung stehende Risikodeckungspotenzial den vorhandenen aggregierten Risikoumfang übersteigt.

Die risikobewusste Grundeinstellung seitens der Aloys Wobben Stiftung und der Konzernleitung strahlen auch auf die ENERCON Global GmbH aus und lässt sich an der konservativen Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsregeln gemäß deutschem HGB erkennen. In diesem Sinne ist auch die Entscheidung der Aloys Wobben Stiftung zu verstehen, die Unternehmensberater von Oliver Wyman aus freien Stücken und einer Position der eigenen Handlungsfähigkeit heraus zu beauftragen. Die Gutachten der Unternehmensberater bestätigen das wirtschaftliche Erfolgspotential im Falle der erfolgreichen Umsetzung der Maßnahmen des Turnaround 2022 und der Folgeprojekte.

Das Risikoprofil bei ENERCON ist angemessen und vertraut auf die grundsätzliche geschäftspolitische Ausrichtung, auf die geschäftsführende Steuerung des Unternehmens im Hinblick auf schnelle Veränderungen des Umfelds und die Erfordernisse des laufenden Geschäfts sowie auf die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Die Kontrollaktivitäten basieren auf den Eckpfeilern des Corporate Governance Systems bestehend aus dem Internen Kontrollsystem (IKS), den Fachdisziplinen innerhalb des GRC-Systems (Compliance, Risikomanagement, Datenschutz- und Informationssicherheit sowie der Unternehmenssicherheit) sowie der Internen Revision.

Unternehmerische Kernrisiken, insbesondere die Risiken von Seiten des Marktes, kann und wird ENERCON ebenso selbst tragen, wie die Risiken aus der Entwicklung neuer Produkte. Risiken, die nicht das Kerngeschäft von ENERCON bilden, wie unter anderem Rohstoffpreis-, Wechselkurs-, Zinsänderungs-, Haftpflicht- und Sachschadensrisiken, wird ENERCON ganz überwiegend auf Dritte übertragen. Diesbezügliche Entscheidungen wurden von den verantwortlichen Personen in internen Gremien getroffen.

Der Konsortialkreditvertrag stellt seit 2019 den Rahmen für Anzahlungsbürgschaften. Kreditnehmerin sind die ENERCON GmbH und deren Garanten die UEE Holding SE & Co. KG sowie die ENERCON Global GmbH. ENERCON sieht auch über die vorgelegte Finanzplanung hinaus für sich Potential für den finanziellen Spielraum in den gestarteten, strategischen Projekten in der Folge der Turnaround-Maßnahmen. Zu nennen sind beispielsweise der Abbau des Working Capital sowie der Nutzung von Konzerngarantien. Großaufträge stellen eine gute Grundauslastung dar. Im Portfoliomix mit kleineren und mittleren Aufträgen stellt ENERCON dadurch eine sinnvolle Absicherung der jeweils spezifischen Risiken dar.

Durch eine leistungsfähige technische Infrastruktur erweist sich die Führung und Verwaltung von ENERCON auch mit einer weitflächigen Nutzung des mobilen Arbeitens als problemlos. Den stetig wachsenden Gefahren von direkten oder indirekten Cyberangriffen trägt ENERCON gemeinsam mit externen Dienstleistern mit einer leistungsfähigen Notfallorganisation und mit situationsabhängigen Prozessen Rechnung. Das Business Continuity Management sieht ENERCON als gut gewappnet an, um auf kurzfristige Herausforderungen angemessen reagieren zu können.

In den vergangenen Jahren hat ENERCON die Wertschöpfungstiefe reduziert und ein internationales Lieferantennetzwerk aufgebaut. Ereignisse von umfassender Bedeutung haben in den vergangenen zwei Jahren ein neues Bewusstsein für die Vulnerabilität einer globalisierten Weltwirtschaft geschaffen. Wie viele andere Branchen auch ist die Windenergie im Allgemeinen von der Funktionsfähigkeit und Verlässlichkeit globaler Lieferketten abhängig. Dies trifft beispielsweise auf seltene Erden zur Herstellung der verwendeten Permanentmagnete zu. ENERCON hat ein Programm unter dem Titel Supply Chain 2.0 initiiert und etabliert damit nachhaltige Maßnahmen für stabilere und flexiblere Warenflüsse.

Die Resilienz gegen Störungen und Verzögerungen hat ENERCON als Folge aus den Ereignissen der letzten Jahre verbessert. Aufgrund der in den Liefer- und After-Sales-Verträgen enthaltenen Preisgleit- bzw. Inflationsausgleichsregelungen kann bei den seit Mitte 2022 geschlossenen Verträgen ein erheblicher Teil der Preisrisiken an die Kunden durchgereicht werden. ENERCON hat frühzeitig und umsichtig auf die Herausforderungen mit der Bildung von Task Forces und der Verbesserung interner Prozesse reagiert. Durch Störungen in der Zulieferkette bedingte, mangelnde Produktverfügbarkeiten können auch weiterhin zu Projektverzögerungen, verspäteten Kundenzahlungen und höheren Baustellenkosten führen. Über die allgemeine Risikosteuerung hinaus hat ENERCON zusätzlich das Risikomanagement verstärkt, um non-conformities frühzeitig zu erkennen und wirksame Maßnahmen zur Gegensteuerung frühzeitig einleiten zu können.

Finanzmittel und Refinanzierungsoptionen werden innerhalb der ENERCON-Gruppe weitgehend über die Muttergesellschaft bzw. die ENERCON GmbH als Cash-Poolführer gesteuert. Die ENERCON Global GmbH ist Mitglied im Cash-Pool. Die UEE Holding SE & Co. KG hat über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) 2022 staatliche Unterstützungsmaßnahmen in Form eines Betriebsmitteldarlehens in Anspruch genommen, das per Ende 2023 noch mit 443,9 Mio. € valutiert und in mehreren Tranchen bis Ende Juni 2026 vollständig zurückzuführen ist. Sollte ENERCON die Bedingungen des WSF-Vertragswerkes nicht einhalten können und der WSF ihm zustehende Sondertilgungsrechte ausüben, ist die UEE Holding SE & Co. KG und damit auch die Gesellschaft im Bestand gefährdet.

Das jüngste Gutachten der Unternehmensberater von Oliver Wyman bewertet die in der aktualisierten 3-Jahresplanung berücksichtigten, geänderten Rahmenbedingungen für ENERCON. Ein Unterschreiten der Planung, insbesondere ein nicht planmäßiger Abbau des Working Capitals, wären ohne weitere Zuführung liquider Mittel nicht abzufedern. Die Aloys Wobben Stiftung hat in den vergangenen beiden Jahren insgesamt 205,0 Mio. € an liquiden Mitteln im Wege der Barkapitalerhöhung in die ENERCON-Gruppe eingebracht. Die UEE Holding SE & Co. KG und damit auch die Gesellschaft sind ebenfalls im Bestand gefährdet, sollte sich ein wesentliches Unterschreiten der Planung in Bezug auf die Liquidität ergeben und in diesem kritischen Fall keine Möglichkeit zur Reaktion aus eigener Kraft bestehen. Mit dem Lenkungsausschuss der Finanzierungspartner steht ENERCON in engem Austausch. Es ist entsprechend auch weiterhin von einer konstruktiven Begleitung der Finanzierungspartner auszugehen.

Die Geschäftsführung ist davon überzeugt, dass die Bedingungen des WSF durch die ENERCON-Gruppe jederzeit eingehalten werden können und geht aufgrund der vorstehenden Maßnahmen und Prognosen von einer Durchfinanzierung der ENERCON-Gruppe bis zum Laufzeitende des WSF-Nachrangdarlehens aus. Darüber hinaus ist die Geschäftsführung auf der Grundlage bestehender, nicht bindender Absprachen davon überzeugt, dass ENERCON im Bedarfsfall weitere Mittel und Maßnahmen zur Verfügung stehen und geht damit von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus.

4. Prognosebericht

Die Prognosefähigkeit ist unter dem Eindruck des nach wie vor andauernden Ukraine-Krieges und den politischen Spannungen im Nahen und Mittleren Osten eingetrübt. Die Auswirkungen auf eine globalisierte Wirtschaft mit ihren Abhängigkeiten von funktionierenden Liefer- und Logistikketten im Allgemeinen und für ENERCON im Speziellen können nicht abschließend beurteilt werden. Vorübergehende negative Auswirkungen sind in jedem Fall zu erwarten, die mit zunehmender Dauer der Krise auch eine längerfristige Wirkung entfalten.

Grundsätzlich ist 2024 davon auszugehen, dass es zu Verzögerungen und Veränderungen in den Lieferketten und zu Kostensteigerungen kommen kann, die sich negativ auf die Entwicklung des Working Capitals bzw. auf die Liquidität und das Ergebnis auswirken können. Die globale Entwicklung Anfang 2024 ist von einer gespannten Ruhe geprägt. Der Gaza-Krieg im Nahen Osten und die eingeschränkte Sicherheit des Seeweges durch das Rote Meer ziehen höhere Logistikaufwendungen nach sich. Mit der gewollten Unabhängigkeit von Energieimporten verbinden sich für ENERCON insbesondere in der EU mittelfristig mehr Chancen als Risiken. Gleichzeitig sind jedoch auch die Abhängigkeiten von den international vernetzten Lieferketten deutlich geworden, die auch für ENERCON bedeutsam sind.

Die erwartete, geschäftliche Entwicklung wird anhand der bedeutsamsten Leistungsindikatoren eingestuft und entspricht den generellen Erwartungen ENERCONs. Als grundlegende Parameter werden moderat steigende oder sinkende Werte in einer Bandbreite von 5 bis 10 % angesehen. Darüberhinausgehende Werte werden als starke, darunterliegende Abweichungen als gleichbleibende Indices definiert:

2023 Prognose 2024
Gesamtleistung in Mio. € 277,5 stark steigend
Materialaufwandsquote in % 81,4 stark steigend
Personalaufwandsquote in % 9,8 stark sinkend
Jahresergebnis vor Steuern in Mio. € ./.247,2 moderat steigend
Eigenkapitalquote in % 14,7 gleichbleibend

Der wesentliche Teil der strukturellen Turnaround-Maßnahmen konnte 2023 abgeschlossen werden, es sind jedoch weitere Folgemaßnahmen aufgesetzt worden, welche die erfolgreichen Schritte absichern, die Kosten weiter senken sowie das Working Capital reduzieren sollen. Die aktuelle Vorschau für den Prognosezeitraum auf Gruppenebene weist eine volle operative Handlungsfähigkeit auf. Im Rahmen des Turnarounds ist ein gruppenintern agierendes, weltweit aktives Handelshaus über die ENERCON Global GmbH als Strategieträger etabliert worden. Für die ENERCON-Gruppe ist für 2024 ein ausgeglichenes konsolidiertes Ergebnis vor Abschreibungen und Steuern absehbar. Für die Gesellschaft wird aufgrund der neu ausgerichteten, internen Abrechnungsstrukturen ein negatives Jahresergebnis vor Steuern von rund 220,0 Mio. € erwartet.

Für die Gesellschaft sind 2024 eigenkapitalstärkende Maßnahmen in Form weiterer Kapitalrücklagen geplant. In diesem Zusammenhang wird die gleichzeitige Reduzierung der konzerninternen Verbindlichkeiten zu einem Absinken der Bilanzsumme führen. Auf die Eigenkapitalquote werden die Maßnahmen voraussichtlich einen positiven Effekt haben. Mittelfristig wird eine Eigenkapitalquote von mindestens 25,0 % angestrebt. Im Jahr 2024 werden noch Überhänge des gesellschaftsrechtlichen Ausbaus und zur Etablierung des Handelshauses abgearbeitet werden. Erst mit der vollen, operativen Umsetzung des Handelshauses werden die Leistungsindikatoren ihre volle Aussagekraft erlangen.

Bedingt durch den vermehrt ab 2023 praktizierten konzerninternen Handel mit Komponenten der Windenergieanlagen werden Gesamtleistung und Materialaufwand zunehmen. Es ist kein substanzieller Personalaufbau geplant. Entsprechend wird die Personalaufwandsquote weiter absinken.

ENERCON rechnet auch in Zukunft mit hohen Anforderungen hinsichtlich der Preisgestaltung sowie an die Technik der Windenergieanlagen und an das Projektumfeld. Ein Arbeitsschwerpunkt für 2024 wird es sein, die internationalen Aktivitäten auf den Hochlauf der neuen, größeren Anlagen anzupassen. Ziel ist es unter anderen in sogenannten Best-cost-countries einzukaufen bzw. produzieren zu lassen und gleichzeitig mit einem starken Fußabdruck in Europa für Stabilität in der Lieferfähigkeit und optimale Logistikkosten zu sorgen.

Aufgrund von Cost-out-Programmen sind darüber hinaus bei bestehenden Produktlinien Optimierungen bei der Planung und Betriebsführung von Windparks, Degressionseffekte bzw. materialeffiziente Anlagenauslegungen sowie erfolgreiche technologische Umsetzungen von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu erwarten, die zu einer Reduzierung der Stromgestehungskosten führen. Weitere Maßnahmen konzentrieren sich auf eine deutliche Reduzierung des in den Vorräten gebundenen Kapitals sowie der Baustellenkosten inklusive der Optimierung des Projekt- und Logistikmanagements. Auf Gruppenebene wird mittelfristig ein Absinken der Materialaufwandsquote auf die Zielvorgabe von unter 75 % erwartet. Strukturelle Anpassungsmaßnahmen und eine Reorganisation der Prozessabläufe werden die indirekten Kosten senken und zu einer Optimierung der Overheadkosten führen.

Durch die allgemeine Diskussion um die Versorgungssicherheit, den Programmen zur Begegnung des Klimawandels und den weltweit gestiegenen Materialbeschaffungskosten sind deutliche Erholungen der Verkaufspreise von Windenergieanlagen zu beobachten, die angesichts der sich abzeichnenden steigenden Nachfrage als dauerhaft angesehen werden. Die höheren Preise decken mehr als nur die gestiegenen Gestehungskosten ab, sie werden sich allerdings erst mittelfristig im Ergebnis niederschlagen.

In Europa überwiegen mittelgroße Projekte mit bis zu 20 Anlagen. In großen Flächenländern vornehmlich außerhalb Europas sind große Aufträge vorherrschend, die spezifische Herausforderungen bezüglich der Ausschreibungen und der Installationsherausforderungen bieten. Diese Rahmenbedingungen kommen den Bedürfnissen größerer Marktteilnehmer, vor allem Investorengruppen und Energieversorger, entgegen. Die Anzahl der Repowering- und Erneuerungsprojekte wird sich im Zuge der Vereinfachung der Rahmenbedingungen voraussichtlich europaweit zu einer tragenden Säule der Energiewende entwickeln. ENERCON möchte die sich bietenden Chancen über die Pflege der guten Kundenbeziehungen nutzen. Der Entwicklung hin zu einem erhöhten Anteil zu erbringender Vorleistungen stellt sich ENERCON projektgebunden gemeinsam mit den Finanzierungspartnern. Unabhängige Planer bilden ungeachtet dessen weiterhin eine tragende Säule des Vertriebs. Neben dem Kernprodukt Windenergieanlage stehen umfangreiche Dienstleistungen und der After-Sales-Service weiterhin im Zentrum der Aktivitäten.

Der globale Marktanteil steht für ENERCON nicht im vorrangigen Zentrum der Betrachtungen, da aufgrund einiger volatiler Märkte die weltweit installierte Leistung von Jahr zu Jahr stark schwanken kann. Die Unternehmenspolitik von ENERCON ist langfristig angelegt und zielt auf nachhaltiges, ertragsorientiertes und stabiles Wachstum. Chancen- und Risikobewusstsein stehen bei der weiteren Unternehmensentwicklung im Vordergrund. Verbunden mit dem Ziel der Unabhängigkeit wird ENERCON auch in Zukunft ein verlässlicher und an einer langfristigen Bindung orientierter Partner sein.

ENERCON ist bestrebt, in den kommenden Jahren den Exportanteil weiter kontinuierlich bei über 60 % zu halten. Der deutsche Heimatmarkt wird seine Bedeutung als einer der wichtigsten Märkte weltweit auf absehbare Zeit behaupten. Es ist zu erwarten, dass die verbesserten Planungsbedingungen sich 2024 verstärkt bemerkbar machen. Voraussichtlich wird der deutsche Markt in den kommenden zwei Jahren deutlich anziehen, aber hinsichtlich der Installationszahlen zunächst nur moderate Steigerungen zur Ausbringungsmenge 2023 aufweisen. Ein dauerhafter Onshore-Marktanteil ENERCONs von mehr als 30 % wird für Deutschland angestrebt, in Europa peilt ENERCON einen Anteil an den Neuinstallationen von mehr als 15 % an.

Der größte Teil der gesamten Ausbringungsmenge soll in ein überschaubares Portfolio an gefestigten Kernmärkten geliefert werden. Darüber hinaus wendet sich ENERCON projektbezogen auch den Chancen in weiteren Exportmärkten und Absatzregionen zu. In den von ENERCON definierten Schwerpunktländern ist es das erklärte Ziel, jeweils einen Platz unter den größten Herstellern zu finden und einen Marktanteil von jeweils mehr als 20 % zu erreichen. Die jeweils angebotenen Anlagentypen je Fokusregion richten sich nach den Gegebenheiten des jeweiligen Marktes. ENERCON möchte in diesem Zuge die Vorteile des künftig stärker standardisierten Produktportfolios nutzen.

Basierend auf der eigenen Entwicklung des Unternehmens in der Vergangenheit und den herausragenden Chancen durch die jüngsten Bewegungen auf den Energiemärkten weltweit, hat ENERCON sehr gute Aussichten, auch in Zukunft eine wichtige Rolle einzunehmen. Dafür sprechen die nach wie vor hohe Kundentreue und ein starker Zulauf an Anfragen und Aufträgen im Jahr 2023 und im I. Quartal 2024.

ENERCON setzt bei Produktion, Aufbau und Service zunehmend auf die Unterstützung qualitativ hochwertiger Anbieter lokaler Leistungen und stellt damit zugleich hohe Effizienzanforderungen an alle Zulieferbetriebe. An den internationalen Standorten der Gruppe werden über die Ausprägung von regionalen Stützpunkten in zunehmendem Maße Einkaufsvorteile generiert, die zunehmend in der gesamten Wertschöpfungskette zum Tragen kommen.

Der Abhängigkeit in den Lieferketten begegnet ENERCON durch eigene Produktionsstätten in Europa und greift zu einem sehr frühen Zeitpunkt in die Wertschöpfungskette ein. Damit können auch die unter Beachtung der mittel- und langfristigen Effizienz entstandenen Produktionsstätten der Kooperationspartner und wichtigen Zulieferbetrieben in der Türkei, in Indien und in China ausgesteuert werden. Die Rohstoffabhängigkeit beispielsweise bei Seltenen Erden ist ein branchenweites Problem, das auch von der EU in dieser Art erkannt worden ist und auf politischer Ebene abgesichert werden soll. Etwaige Preisrisiken wird ENERCON im Rahmen der eigenen Möglichkeiten vertraglich regeln. Bemerkenswert sind in diesem Zusammenhang die regulatorischen Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die für ENERCON ab dem Geschäftsjahr 2025 standardisiert zu erfüllen sind. ENERCON hat auf freiwilliger Basis bereits in der Vergangenheit berichtet und bereitet sich intensiv auf die Einhaltung der einheitlichen und verbindlichen, europäischen Vorgaben vor.

Veränderungen an den internationalen Devisenmärkten sowie aufkommende Unsicherheiten hinsichtlich der Preisstabilität können weltweit Auswirkungen in Form von Projektverschiebungen haben. Diesen Risiken stehen Chancen in den Ländern gegenüber, deren Währung gegenüber dem Euro aufgewertet wurde. Bei internationalen Projekten sind deshalb die Themen der Absicherung gegen Preissteigerungen und Wechselkurssicherung ein fester Bestandteil der Verhandlungen. Der Einsatz von entsprechenden Finanzinstrumenten dient hierbei ausschließlich Absicherungszwecken und erfolgt überwiegend in Form von Termingeschäften. Ein Abschluss von Finanzgeschäften aus rein spekulativen Zwecken erfolgt nicht. Zinsrisiken werden durch den Einsatz von Sicherungsgeschäften wie Zinsswaps Rechnung getragen. Durch den Abschluss von Termingeschäften werden Risiken begrenzt oder ganz ausgeschlossen.

Bestehende Aval- und Kreditlinien wurden von den Finanzierungspartnern im Zusammenhang mit der Ausweitung der internationalen Geschäftsaktivitäten in den letzten Jahren kooperativ begleitet. Der Avalrahmen befindet sich auf einem konstanten, dem Geschäftsverlauf entsprechenden Niveau und ist durch den Konsortialkreditvertrag bis Ende 2026 abgesichert. Der WSF-Kredit in Höhe von ursprünglich 500 Mio. € konnte bereits um insgesamt 64,3 Mio. € zurückgeführt werden. Eine reguläre Rückführung der Mittel in mehreren Tranchen ist bis Dezember 2026 im Rahmen der 3-Jahresplanung vorgesehen.

Das Engagement im Ausbau der eigenen oder mit Kooperationspartnern realisierten Windparks wird ENERCON künftig mit den Kunden angehen. Zudem besteht eine besondere Vereinbarung mit der Alterric GmbH, einem Joint Venture Unternehmen der Aloys Wobben Stiftung und der EWE AG. Die ENERCON-Gruppe plant, im Prognosezeitraum eine Reihe von verbliebenen Windpark-Assets zu verkaufen. Die aus diesen Aktivitäten entstehenden neuen Betätigungsfelder und Geschäftsmodelle wird ENERCON auch zukünftig unterstützen und sie werden Gegenstand eines nachhaltigen Veränderungsprozesses bleiben.

In den ersten Monaten des Jahres 2024 konnte wie geplant ein stetiger Zufluss an Aufträgen verzeichnet werden. Der Zahlungseingang aus Kundenprojekten bewegt sich auf Linie der Erwartungen. Die Ertragssituation ist gegenüber 2023 bereits deutlich verbessert und lässt den weiteren Ausblick auf 2024 positiv erscheinen. Das Jahr 2024 wird zum Teil noch unter dem Eindruck von Konsolidierungsschritten und Maßnahmen zur Effizienzverbesserung stehen. Durch die Einführung der neuen Anlagengeneration, der sich abzeichnenden, deutlichen Markterholung, der nach wie vor aussichtsreichen Kernmärkte und der Erschließung neuer Exportziele sowie des Aufbruchs in ein neues, von Erneuerbaren geprägten Energiezeitalter wird langfristig ein deutlicher Anstieg der Ausbringungsmengen erwartet. Die ENERCON-Gruppe plant mit einem Zubau von rund 3.300 MW bzw. 3.700 MW an Windenergieleistung für das laufende und das kommende Geschäftsjahr. Die zeitgerechte und zielorientierte Umsetzung der Maßnahmen aus dem Turnaround-Programm hat bereits das Aussehen und die Aktivitäten ENERCONs nachhaltig verändert. Mit zunehmender Stabilität in den neuen Prozessen werden sich auch positive Kosteneffekte einstellen. Im Vordergrund der langfristigen Unternehmenspolitik steht eine konsequente Orientierung an den Kundenwünschen und Marktbedürfnissen, verbunden mit einer starken Konzentration auf die produktorientierte Forschung und Entwicklung.

 

Aurich, 13. Juni 2024

* ungeprüft

[1] Der Nachhaltigkeitsbericht ist auf der Homepage unter https://www.enercon.de/de/news-media/publikationen veröffentlicht. Die zitierten Stellen und wiedergegebenen Berechnungen sind nicht Bestandteil der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gemäß § 316 HGB.

[2] Die Stromgestehungskosten sind eine ganzheitliche Betrachtung aller Kosten, insbesondere also die Installation, der Betrieb, die Brennstoffkosten und der Rückbau der Anlagen, die für die Umwandlung von Energie in elektrischen Strom notwendig sind. International werden die Stromgestehungskosten als Levelized Cost of Energy (LCOE) bezeichnet.

[3] Zu den klimaschädlichen Gasen zählen neben CO 2 insbes. auch Methan und Stickoxyde, deren Wirkung auf den Treibhauseffekt unterschiedlich sind. Um eine Vergleichbarkeit zu erreichen, erfolgen die Angaben üblicherweise in CO 2 -Äquivalenzwerten (Maßeinheit CO 2 e). Die Einheit für das Treibhauspotenzial eines Gases gibt an, welche Menge CO 2 in einem Betrachtungszeitraum von 100 Jahren die gleiche Treibhauswirkung entfalten würde wie das betrachtete Vergleichsgas. Die verwendeten Äquivalenz-Faktoren ergeben sich aus dem IPCC Fourth Assessment Report Climate Change 2007.

[4] F-Gase: Fluorgase, LULUCF CO 2 : CO 2 -Emissionen aus Landnutzung, Veränderungen der Landnutzung und Forstwirtschaft

[5] IPCC: "Intergovernmental Panel on Climate Change", auch Weltklimarat genannt

[6] STEPS: Szenario der beschlossenen politischen Maßnahmen; APS: Szenario der angekündigten Zusicherungen NZE: Netto-Null-Emissionen bis 2050-Szenario; Gt CO 2 : Gigatonnen C02

[7] Der Kapazitätsfaktor wird gebildet, in dem die Volllaststunden durch 8.760 h (365 Tage x 24 h) geteilt werden. Mit Volllaststunden wird hier die Zeit bezeichnet, für die eine Anlage bei Nennleistung betrieben werden müsste, um die gleiche elektrische Arbeit umzusetzen, die in einem Jahr tatsächlich geleistet wird.

[8] Erläuterung: Kurzfristige (binnen 5 Jahren) und langfristige (über 10 Jahre) Herausforderungen, welche die Entwicklung der Windenergie verlangsamen können. Notierungen näher am äußeren Rand werden als größere Herausforderungen angesehen, Notierungen näher am Zentrum werden als niedrige oder moderate Herausforderungen gewertet.

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31. Dezember 2023 31.12.2022
Vorspalte
Euro
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
- entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 56.002.430,00 0,00
56.002.430,00 0,00
II. Sachanlagen
- andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.927,00 1.206,00
19.927,00 1.206,00
III. Finanzanlagen
- Anteile an verbundenen Unternehmen 391.442.865,44 64.074.586,00
391.442.865,44 64.074.586,00
447.465.222,44 64.075.792,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 699.940,33 15.733.150,59
2. in Ausführung befindliche Projekte 17.315.315,34 173.711,87
erhaltene Anzahlungen auf Vorräte -12.900.800,00 0,00
4.414.515,34 173.711,87
3. geleistete Anzahlungen 85.805.101,08 34.267.282,93
90.919.556,75 50.174.145,39
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.076.727,89 101.447,50
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 74.071.393,66 130.755.870,88
3. sonstige Vermögensgegenstände 142.226.552,38 593.821,74
217.374.673,93 131.451.140,12
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 181.700,75 25.968,00
308.475.931,43 181.651.253,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.986.871,99 849.132,32
D. Aktive latente Steuern 59.445.000,00 0,00
818.373.025,86 246.576.177,83

PASSIVA

31. Dezember 2023 31.12.2022
Vorspalte
Euro
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 10.000.000,00 9.525.000,00
II. Kapitalrücklage 310.868.349,29 160.868.349,29
III. Bilanzverlust -200.254.173,70 -12.469.983,77
120.614.175,59 157.923.365,52
B. Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen 0,00 475.000,00
C. Rückstellungen
- sonstige Rückstellungen 29.611.600,00 2.442.214,81
29.611.600,00 2.442.214,81
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 452,60 179,36
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 85.678.386,83 47.964.219,50
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.005.459,40 2.022.558,28
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 572.441.796,95 30.690.185,11
5. sonstige Verbindlichkeiten 1.021.154,49 5.058.455,25
davon aus Steuern 1.016.062,18
Vorjahr 5.055.453,77
668.147.250,27 85.735.597,50
818.373.025,86 246.576.177,83

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

2023
Euro
2022
Euro
1. Umsatzerlöse 260.383.589,82 79.678.308,57
2. Erhöhung der in Ausführung befindlichen Projekte 17.141.603,47 173.711,87
Gesamtleistung 277.525.193,29 79.852.020,44
3. sonstige betriebliche Erträge 2.179.882,46 861.674,46
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 85.560.121,80 31.173.454,27
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 140.360.347,36 10.132.425,06
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 23.265.559,03 18.640.364,51
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 3.915.532,26 3.443.131,07
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 4.043.828,28 27.376,96
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 259.853.571,14 17.567.360,08
8. Betriebliches Ergebnis -237.293.884,12 -270.417,05
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 393.111,18 883.190,45
davon aus verbundenen Unternehmen 387.065,82 883.190,45
davon aus Abzinsung 5.600,00 0,00
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 10.286.243,70 828.892,91
davon an verbundene Unternehmen 10.278.781,14 827.503,91
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 9.000.000,00
12. Finanzergebnis -9.893.132,52 -8.945.702,46
13. Ergebnis vor Steuern -247.187.016,64 -9.216.119,51
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -59.412.538,71 179.882,06
davon aus latenten Steuern -59.445.000,00 0,00
15. Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -187.774.477,93 -9.396.001,57
16. sonstige Steuern 9.712,00 147.111,67
17. Jahresfehlbetrag -187.784.189,93 -9.543.113,24
18. Verlustvortrag -12.469.983,77 -2.926.870,53
19. Bilanzverlust -200.254.173,70 -12.469.983,77

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der ENERCON Global GmbH mit Sitz in Aurich, Amtsgericht Aurich, Handelsregisternummer HRB 202549, wurde gemäß den allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem bisher angewandten Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

In Anlehnung an § 265 Abs. 5 HGB wurde die Bilanzgliederung für unfertige Arbeiten an Kundenprojekten um den Posten "in Ausführung befindliche Projekte" und die Gewinn- und Verlustrechnung um das "betriebliche Ergebnis", "Finanzergebnis" und "Ergebnis vor Steuern" erweitert. Gemäß § 265 Abs. 6 HGB wurde der Posten "Erhöhung des Bestands an unfertigen Erzeugnisse" klarstellend in "Erhöhung der in Ausführung befindlichen Projekte" umbenannt und der Posten "Ergebnis nach Steuern" klarstellend zu "Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" erweitert.

Aufgrund von Rundungen können sich im Jahresabschluss bei Summenbildung geringfügige Abweichungen ergeben.

Finanzmittel und Refinanzierungsoptionen werden innerhalb der ENERCON-Gruppe (UEE Holding SE & Co. KG Konzern) weitgehend über die Muttergesellschaft bzw. die ENERCON GmbH als Cash-Poolführer gesteuert. Die ENERCON Global GmbH ist Mitglied im Cash-Pool.

Die Konzernobergesellschaft UEE Holding SE & Co. KG (nachfolgend ENERCON-Gruppe oder ENERCON genannt) hat 2022 über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) staatliche Unterstützungsmaßnahmen in Form eines Betriebsmitteldarlehens in Anspruch genommen, das per Ende 2023 noch mit 443,9 Mio. € valutiert und in mehreren Tranchen bis Ende Juni 2026 vollständig zurückzuführen ist. Sollte ENERCON die Bedingungen des WSF-Vertragswerkes nicht einhalten können und der WSF ihm zustehende Sondertilgungsrechte ausüben, ist die Konzernobergesellschaft UEE Holding SE & Co. KG und damit auch die ENERCON Global GmbH im Bestand gefährdet.

Das jüngste Gutachten der Unternehmensberater von Oliver Wyman bewertet die in der aktualisierten 3-Jahresplanung berücksichtigten, geänderten Rahmenbedingungen für ENERCON. Ein Unterschreiten der Planung, insbesondere ein nicht planmäßiger Abbau des Working Capitals, wären ohne weitere Zuführung liquider Mittel nicht abzufedern. Die Aloys Wobben Stiftung hat in den vergangenen beiden Jahren insgesamt 205,0 Mio. € an liquiden Mitteln im Wege der Barkapitalerhöhung in die ENERCON-Gruppe eingebracht. Die UEE Holding SE & Co. KG und damit auch die ENERCON Global GmbH sind ebenfalls im Bestand gefährdet, sollte sich ein wesentliches Unterschreiten der Planung in Bezug auf die Liquidität ergeben und in diesem kritischen Fall keine Möglichkeit zur Reaktion aus eigener Kraft bestehen. Mit dem Lenkungsausschuss der Finanzierungspartner steht ENERCON in engem Austausch. Es ist entsprechend auch weiterhin von einer konstruktiven Begleitung der Finanzierungspartner auszugehen.

Die Geschäftsführung ist davon überzeugt, dass die Bedingungen des WSF durch die ENERCON-Gruppe jederzeit eingehalten werden können und geht aufgrund der vorstehenden Maßnahmen und Prognosen von einer Durchfinanzierung der ENERCON-Gruppe bis zum Laufzeitende des WSF-Nachrangdarlehens aus. Darüber hinaus ist die Geschäftsführung auf der Grundlage bestehender, nicht bindender Absprachen davon überzeugt, dass ENERCON im Bedarfsfall weitere Mittel und Maßnahmen zur Verfügung stehen und geht damit von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus.

Wir verweisen zusätzlich auf die Ausführungen im Abschnitt "3. Chancen- und Riskobericht" des Lageberichts.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von 3 bis 15 Jahren angesetzt.

Das abnutzbare Sachanlagevermögen wird um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt über die voraussichtliche Nutzungsdauer und orientiert sich an den amtlichen AfA-Tabellen.

Soweit erforderlich, wurden bei den Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert auch bei vorübergehender Wertminderung vorgenommen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bei denen es sich zum Stichtag um Transitbestände handelt, werden mit gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Wertberichtigungen sind aufgrund der kurzen Umschlagszeit nicht erforderlich.

Die Baustellen in Vorbereitung sind dem Posten "In Ausführung befindliche Pojekte" zugeordnet. Im Geschäftsjahr wurden die Anzahlungen bis zur Höhe der korrespondierenden Projekt-Herstellungskosten offen von den Vorräten abgesetzt.

In die Bewertung der in Ausführung befindlichen Projekte wurden die Materialkosten, die mit den Lohnfertigungsunternehmen abgerechneten Fertigungskosten, die Sondereinzelkosten der Fertigung, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens einbezogen. Zinsen für Fremdkapital sind in den Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Die Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. Soweit der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert der in Ausführung befindlichen Projekte über dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert liegt, wird diesem Umstand durch die Vornahme von Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Allen risikobehafteten Posten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird durch die Bildung angemessener Pauschal- und Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Erworbene sowie aufgrund lizenzvertraglicher Vereinbarung geleistete zuschussähnliche Aufwandsübernahmen für Forschung, Entwicklung und Serienpflege werden als sonstige Vermögensgegenstände aktiviert und über den aktuell erwarteten Gegenleistungszeitraum von drei Jahren als Aufwand für bezogene Leistungen im Materialaufwand ausgewiesen.

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf den temporären Unterschieden zwischen den Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise. Vom Wahlrecht, sich ergebende Steuerbe- bzw. Steuerentlastungen saldiert auszuweisen, wird Gebrauch gemacht. Ein sich ergebender aktiver Überhang wird in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungsverbräuche sind aus Vereinfachungsgründen unterjährig als laufender Aufwand erfasst. Der Verbrauch der Gewährleistungsrückstellungen wurde unsaldiert über separate Konten innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge erfasst. Eventuelle Auflösungen werden ebenfalls separat unter den sonstigen betrieblichen Erträgen aufgeführt. Die Bildung beziehungsweise die Erhöhung der Rückstellungen wurde über die entsprechenden Aufwandskonten erfasst. Entsprechende Preis- und Kostensteigerungen wurden mit 2 % bzw. 4 % berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen laufzeitkongruenten Marktzinssatz abgezinst.

Alle auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände und Schulden wurden am Abschlussstichtag grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Beträgt die Restlaufzeit der Vermögensgegenstände und Schulden mehr als ein Jahr, wurden entstandene Kursverluste unmittelbar erfolgswirksam, Währungsgewinne hingegen nur insoweit erfasst, als sie nicht zu einer Überschreitung der ursprünglichen Anschaffungskosten bzw. zu einer Unterschreitung des ursprünglichen Erfüllungsbetrags führten.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Zur Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel.

Für die Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen verweisen wir auf die Darstellung des Anteilsbesitzes.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2023
T€
2022
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.076,7 101,4
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,0 0,0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 74.071,4 130.755,9
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,0 0,0
Sonstige Vermögensgegenstände 142.226,6 593,8
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,0 0,0
Summe 217.374,7 131.451,1
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,0 0,0

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind sonstige Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von T€ 41.844,0 (Vorjahr: T€ 0,0) enthalten.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind erstmalig zuschussähnliche Aufwandsübernahmen für Forschung, Entwicklung und Serienpflege in Höhe von T€ 130.950,0 (Vorjahr: T€ 0,0) ausgewiesen.

3. Aktive latente Steuern

Im Jahresabschluss werden die passiven latenten Steuern, die auf unterschiedlichen Ansätzen des Umlaufvermögens beruhen, mit den aktiven latenten Steuern verrechnet.

Die aktiven latenten Steuern resultieren überwiegend aus der Berücksichtigung steuerlicher Verlustvorträge sowie einem unterschiedlichen Ansatz von sonstigen Rückstellungen.

Steuerliche Verlustvorträge werden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt.

Für die Berechnung der latenten Steuern wird ein kombinierter Steuersatz von 30 % zugrunde gelegt.

4. Eigenkapital

Der ausschüttungsgesperrte Betrag in Höhe von T€ 59.445,0 (Vorjahr: T€ 0,0) bezieht sich auf die aktiven latenten Steuern.

5. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

2023
T€
2022
T€
Personalrückstellungen 1.747,0 1.374,5
Ausstehende Rechnungen 3.464,5 692,7
Gewährleistungsrückstellungen 2.355,6 0,0
Übrige Rückstellungen 22.044,5 375,0
Summe 29.611,6 2.442,2

Die übrigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen aus den Rückstellungen für Gutschriften an Lieferanten.

6. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel dargelegt:

Restlaufzeit
unter 1 Jahr
T€
1 bis 5 Jahre
T€
über 5 Jahre
T€
Gesamt
T€
Art der Verbindlichkeit
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,5 0,0 0,0 0,5
Vorjahr 0,2 0,0 0,0 0,2
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 85.678,4 0,0 0,0 85.678,4
Vorjahr 47.964,2 0,0 0,0 47.964,2
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.005,5 0,0 0,0 9.005,5
Vorjahr 2.022,6 0,0 0,0 2.022,6
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 572.441,8 0,0 0,0 572.441,8
Vorjahr 30.690,2 0,0 0,0 30.690,2
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.021,2 0,0 0,0 1.021,2
- davon aus Steuern 1.016,1 0,0 0,0 1.016,1
Vorjahr 5.058,5 0,0 0,0 5.058,5
- davon aus Steuern 5.055,5 0,0 0,0 5.055,5
Summe 668.147,3 0,0 0,0 668.147,3
Summe Vorjahr 85.735,6 0,0 0,0 85.735,6

Für die Verbindlichkeiten bestehen branchenübliche oder kraft Gesetzes bestehende Sicherheiten.

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von T€ 0,0 (Vorjahr: T€ 143,4) mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr enthalten.

Die Gesellschaft ist partiell in das Cash-Pooling der Unternehmensgruppe integriert. Die Verbindlichkeiten hieraus sind in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten.

7. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse bestehen in folgender Form:

2023
T€
2022
T€
Art des Haftungsverhältnisses
I. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften 347.700,0 436.300,0
- davon zugunsten verbundener Unternehmen 347.700,0 436.300,0
II. Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen 274.052,5 0,0
- davon zugunsten verbundener Unternehmen 274.052,5 0,0
Summe der Haftungsverhältnisse 621.752,5 436.300,0
- davon zugunsten verbundener Unternehmen 621.752,5 436.300,0

Auf Basis einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse geht die Geschäftsleitung davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können und schätzt das Risiko einer Inanspruchnahme als unwahrscheinlich ein.

Die ENERCON Global GmbH verpflichtet sich als Patronin gegenüber folgenden Unternehmen, sämtliche Verbindlichkeiten zu erfüllen oder sie bei Bedarf mit den notwendigen (Zahlungs-) Mitteln auszustatten und sind sofern angegeben bis zu dem aufgeführten Betrag begrenzt.

Gesellschaft Sitz Betrag
ENERCON Wind Energy UK Limited Edinburgh 18.900.000,0 GBP
ENERCON Wind Energy NI Limited Belfast 2.700.000,0 GBP
ENERCON Norge AS Bergen 70.000.000,0 NOK
ENERCON Vietnam Co., Ltd. Ho Chi Minh City n/a

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmen Märkten.

2023
T€
2022
T€
Inland
Windenergieanlagen/-komponenten 151.722,4 27.423,5
Sonstige 88.371,7 37.008,8
Summe Inland 240.094,0 64.432,2
Ausland
Windenergieanlagen/-komponenten 18.806,1 11.313,7
Sonstige 1.483,4 3.932,4
Summe Ausland 20.289,5 15.246,1
Erlösschmälerungen 0,0 0,0
Gesamtumsatz 260.383,6 79.678,3

2. Periodenfremde Erträge

Die periodenfremden Erträge in Höhe von T€ 60,8 (Vorjahr: T€ 43,0) resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 43,4 (Vorjahr: T€ 21,2).

Die periodenfremden Aufwendungen in Höhe von T€ 18,3 (Vorjahr: T€ 212,8) resultieren im Wesentlichen aus der Korrektur von Servicepauschalen.

3. Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Aus der Umrechnung von Fremdwährungen ergaben sich Erträge in Höhe von T€ 1.153,5 (Vorjahr: T€ 154,1) sowie Aufwendungen in Höhe von T€ 6.285,1 (Vorjahr: T€ 684,4).

4. Außerplanmäßige Abschreibungen

2023
T€
2022
T€
Finanzanlagen 0,0 9.000,0

V. Sonstige Angaben

1. Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten

Risiken aus Wechselkursänderungen im Rahmen der weltweiten Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden durch den Abschluss derivativer Finanzinstrumente begrenzt bzw. eliminiert. Das Management dieser Risiken wird durch konzernweit gültige Richtlinien geregelt, unter anderem ist es den operativen Einheiten der Gesellschaft nicht gestattet, derivative Finanzinstrumente zu spekulativen Zwecken einzusetzen.

Um das Fremdwährungsänderungsrisiko abzusichern, das aus den Schwankungen der in Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände, Schulden und schwebenden Geschäften sowie antizipativen Transaktionen resultiert, werden Devisentermingeschäfte eingesetzt.

Die Vertragspartner des Unternehmens bei derivativen Finanzgeschäften sind die ENERCON GmbH und Banken.

Die im Bestand befindlichen derivativen Finanzinstrumente dienen grundsätzlich Sicherungszwecken. Die nachfolgende Tabelle zeigt die zum Stichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente:

Kontrakt Stichtag Nominalwert
T€
Marktwert
T€
Währungssicherungskontrakte
Devisentermingeschäfte 31.12.2023 102.224,8 -2.096,7
Summe 102.224,8 -2.096,7
Währungssicherungskontrakte
Devisentermingeschäfte 31.12.2022 59.632,0 -3.871,3
Devisenoption (Zero-Cost-Collar) 31.12.2022 36.668,6 -228,2
Summe 96.300,6 -4.099,5

Das Nominalvolumen entspricht der unsaldierten Summe der zwischen den Parteien vereinbarten Kauf- und Verkaufsbeträge und ist deshalb kein Maßstab für das Risiko aus dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente. Chancen und Risiken werden durch den Marktwert ausgedrückt, der dem Rückkaufswert der Derivate am Bilanzstichtag entspricht.

Der Zeitwert der Derivate wird mittels finanzmathematischer Methoden, zum Beispiel durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz ermittelt.

Derivative Finanzinstrumente werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die Wirksamkeit wird sowohl prospektiv als auch retrospektiv auf Basis der einschlägigen Methoden zur Effektivitätsmessung nachgewiesen. Die Bilanzierung erfolgt nach der sogenannten "Einfrierungsmethode". Ist die Bildung einer Bewertungseinheit nicht möglich, werden die Derivate imparitätisch bewertet.

Derivate, die nach betriebswirtschaftlichen Kriterien der Währungssicherung dienen, die jedoch die Kriterien des § 254 HGB nicht erfüllen, werden

a) bei negativem beizulegenden Zeitwert als Drohverlustrückstellung erfasst;

b) bei positivem beizulegenden Zeitwert als Merkposten fortgeführt.

Die folgenden antizipativen Transaktionen werden mit Finanzinstrumenten zu Bewertungseinheiten zusammengefasst:

Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und antizipative Transaktionen Jahr Höhe
in T€
Sicherungsinstrument Art der Bewertungseinheit
Antizipative Transaktionen 2023 119.452,6 Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen Macro Hedges
2022 119.682,9 Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen Macro Hedges
Abgesicherte Risiken
Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und antizipative Transaktionen Jahr Höhe in T€ Grund des Ausgleichs Methode der Ermittlung Laufzeit in Jahren
Antizipative Transaktionen 2023 79.482,8 Basiswertidentität Critical-Term-Match-Methode 0,1 - 0,6
2022 91.889,2 Basiswertidentität Critical-Term-Match-Methode 0,1 - 0,7

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in folgender Form:

T€
Art der sonstigen finanziellen Verpflichtung
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen
- Miet- und Pachtverträge für 2024 5.007,2
- Miet- und Pachtverträge für 2025 bis 2028 13.361,0
- Leasingverträge für 2024 96,9
- Leasingverträge für 2025 bis 2028 73,7
Andere finanzielle Verpflichtungen
- Dauerschuldverhältnisse für 2024 89.012,1
- davon gegenüber verbundenen Unternehmen 98.541,7
Summe 107.550,9

Die Verpflichtungen aus Mieten resultieren aus Verträgen für die Nutzung von Lagerflächen und Räumlichkeiten.

Die Dauerschuldverhältnisse ergeben sich aus Verpflichtungen zur Zahlung von Pauschalen sowie aus Dienstleistungsverträgen für die EDV-Wartung.

3. Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2023 waren - neben der Geschäftsführung - im Durchschnitt 322 Mitarbeiter (Vorjahr: 288 Mitarbeiter) beschäftigt. Darin enthalten sind durchschnittlich 46 in Teilzeit beschäftigte Personen (Vorjahr: 37 Personen).

4. Organe

Geschäftsführer der Gesellschaft sind:

Ulrich Schulze Südhoff (seit dem 12. März 2024)

Uwe Eberhardt (seit dem 12. März 2024)

Dr. Jürgen Zeschky (bis zum 12. März 2024)

Udo Bauer (bis zum 12. März 2024)

Hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführung wird die Befreiungsvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.

5. Angaben zum Konzern

Die ENERCON Global GmbH nimmt die Befreiungsvorschrift des § 291 HGB hinsichtlich der Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts in Anspruch.

Die UEE Holding SE & Co. KG, Aurich, stellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss auf, der im Unternehmensregister offengelegt wird.

6. Honorar des Abschlussprüfers

Auf die Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers wird, aufgrund der Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der UEE Holding SE & Co. KG, Aurich, verzichtet.

7. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust in Höhe von T€ 200.254,2 auf neue Rechnung vorzutragen.

Anlagenspiegel

ENERCON Global GmbH, Aurich originäre Anschaffungs-/Herstellungskosten
Bilanzposten Stand 01.01.2023
Zugänge
Abgänge
Stand 31.12.2023
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
- entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 60.003.089,00 589,00 60.002.500,00
0,00 60.003.089,00 589,00 60.002.500,00
II. Sachanlagen
- andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.611,90 61.890,28 41.173,06 22.329,12
1.611,90 61.890,28 41.173,06 22.329,12
III. Finanzanlagen
- Anteile an verbundenen Unternehmen 73.074.586,00 327.368.279,44 0,00 400.442.865,44
73.074.586,00 327.368.279,44 0,00 400.442.865,44
73.076.197,90 387.433.258,72 41.762,06 460.467.694,56
Abschreibungen
Bilanzposten kumuliert 01.01.2023
Zuführung
Abgänge
kumuliert 31.12.2023
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
- entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 4.000.659,00 589,00 4.000.070,00
0,00 4.000.659,00 589,00 4.000.070,00
II. Sachanlagen
- andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 405,90 43.169,28 41.173,06 2.402,12
405,90 43.169,28 41.173,06 2.402,12
III. Finanzanlagen
- Anteile an verbundenen Unternehmen 9.000.000,00 0,00 0,00 9.000.000,00
9.000.000,00 0,00 0,00 9.000.000,00
9.000.405,90 4.043.828,28 41.762,06 13.002.472,12
Buchwerte
Bilanzposten Stand 31.12.2023
Stand 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
- entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 56.002.430,00 0,00
56.002.430,00 0,00
II. Sachanlagen
- andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.927,00 1.206,00
19.927,00 1.206,00
III. Finanzanlagen
- Anteile an verbundenen Unternehmen 391.442.865,44 64.074.586,00
391.442.865,44 64.074.586,00
447.465.222,44 64.075.792,00

Aufstellung des Anteilsbesitzes

Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Beteiligungsart Anteil am Kapital
in %
Jahresergebnis der Gesellschaft (31.12.2023
T€
Eigenkapital der Gesellschaft (31.12.2023
T€
Inlandsgesellschaften
Verbundene Unternehmen
ENERCON GmbH Aurich Stammanteile 100 * -203.974,84 1.199.062,01
ENERCON Windpark GmbH & Co. Brandung II KG Aurich Kommanditkapital 100 * *3
WI Nord Verwaltungs-GmbH Aurich Stammanteile 100 * *1 -3,30 22,76
Solvent GmbH Aurich Stammanteile 100 * *1 463,79 11.360,29
Wasserenergie Raguhn Verwaltungsgesellschaft mbH Aurich Stammanteile 100 * *1 -1,56 21,63
Windpark Steinlah Verwaltungs GmbH Aurich Stammanteile 100 * *1 -5,19 39,08
Windpark Lensahn GmbH Lensahn Stammanteile 100 * *1 -7,47 7,59
Windpark Oberndorf Verwaltungs GmbH Aurich Stammanteile 100 * *1 -1,95 27,88
Dipl.-Ing. Peter Neumann Baugrunduntersuchung GmbH & Co. KG Eckernförde Kommanditkapital 100 * *3
Dipl.-Ing. Peter Neumann Baugrunduntersuchung Verwaltungs-GmbH Eckernförde Stammanteile 100 * *1 1,39 41,84
Wärmeversorgung Industriegebiet Nord GmbH & Co. KG Aurich Kommanditkapital 100 * *3
Windpark GmbH & Co. Siedenlangenbeck KG Aurich Kommanditkapital 100 * *1 -7,46 0,00
E-Ship 1 GmbH & Co. KG Aurich Kommanditkapital 99,98 * *1 1.708,22 833,54
UW Heringen GmbH & Co. KG Aurich Kommanditkapital 100 * *1 -63,05 -200,29
UW Zossen Wind GmbH & Co. KG Aurich Kommanditkapital 100 * *1 -8,03 -7,03
Windpark Neuendorf/Kakerbeck Repowering GmbH & Co. KG Aurich Kommanditkapital 100 * *1 -4,14 -1,49
Windpark GmbH & Co. Wünsdorf-Süd KG Aurich Kommanditkapital 100 * *3
ENERCON India Development GmbH Aurich Stammanteile 100 * *1 -129,38 11.828,89
Infrastruktur Gutach GmbH & Co. KG Aurich Kommanditkapital 100 * *3
Windpark Infrastruktur Oberndorf Intern GmbH & Co. KG Aurich Kommanditkapital 100 * *1 -697,38 4.985,42
RRKW Feldheim Beteiligungs GmbH Aurich Stammanteile 100 * *3
Windpark Westerscheps GmbH & Co. KG Aurich Stammanteile 100 * *3
Inlandsgesellschaften
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
SL Mobilien-Leasing GmbH & Co. ENERCON KG Mannheim Kommanditkapital 100 * *2 111,93 18.125,37
Windpark Ihlow Verwaltungs-GmbH Ihlow Stammanteile 33,33 * *3
Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich-Emden mbH (EAE) Aurich Stammanteile 48 * *3
Auslandsgesellschaften
Verbundene Unternehmen
ENERCON Australia PTY Ltd. Ravenshoe QLD, Australien Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 286,99 782,14
ENERCON Argentina S.R.L. Buenos Aires, Argentinien Kapitalgesellschaftsanteil 99,99 * *1 -1.951,93 -1.240,27
ENERCON Bolivia S.R.L. La Paz, Bolivien Kapitalgesellschaftsanteil 99,99 * *1 115,50 2.405,64
Wobben Windpower Indústria e Comércio Ltda. Sorocaba, Brasilien Kapitalgesellschaftsanteil 99,99 * 11.178,58 136.860,03
ENERCON Canada Inc. Halifax, Kanada Kapitalgesellschaftsanteil 100 * -2.637,11 56.181,56
ENERCON Chile SpA Santiago de Chile, Chile Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 842,75 -2.134,90
WIND 1 SpA Puerto Varas, Chile Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 8,40 269,18
WIND 2 SpA Puerto Varas, Chile Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 0,40 172,09
Parque Eólico Cochento SpA Puerto Varas, Chile Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 -198,02 -431,11
Enercon Wind Power Generation Equipment (Shanghai) Co., Ltd. Shanghai, China Kapitalgesellschaftsanteil 100 * 257,92 992,37
ENERCON Colombia S.A.S. Bogotá, Kolumbien Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *3
ENERCON Services Costa Rica S.A. San Jose Pavas, Costa Rica Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 -29,79 -635,07
ENERCON Canary Islands S. L. Gran Canaria, Spanien Kapitalgesellschaftsanteil 75 * *2 0,00 1,76
ENERCON Tenerife S. L. Teneriffa, Spanien Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *2 0,00 1,56
Aiolika Parka Achladion A.E. Athen, Griechenland Kapitalgesellschaftsanteil 53,08 * *1 1.131,79 3.624,17
Anemoessa Aiolika Parka A.E. Athen, Griechenland Kapitalgesellschaftsanteil 60 * *1 660,05 2.787,33
ENERCON Hellas A.E. Athen, Griechenland Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 37,87 1.793,54
Aiolika Parka Kryon A.E. Athen, Griechenland Kapitalgesellschaftsanteil 62 * *1 1.345,50 3.587,39
ENERCON India Ltd. Mumbai, Indien Kapitalgesellschaftsanteil 56 * *3
ENERCON Wind Farms (India) Ltd. Mumbai, Indien Kapitalgesellschaftsanteil 88,56 * *3
ENERCON Wind Farms (Karnataka) Pvt. Ltd. Mumbai, Indien Kapitalgesellschaftsanteil 77,56 * *3
ENERCON Wind Farms (Jaisalmer) Pvt. Ltd. Mumbai, Indien Kapitalgesellschaftsanteil 77,56 * *3
ENERCON Wind Farms (Rajasthan) Pvt. Ltd. Mumbai, Indien Kapitalgesellschaftsanteil 77,56 * *3
ENERCON Wind Farms (Hindustan) Pvt. Ltd. Mumbai, Indien Kapitalgesellschaftsanteil 77,56 * *3
ENERCON Windenergy Private Limited Neu-Delhi, Indien Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 -3.208,18 8.024,58
ENERCON Services Japan Co., Ltd. Yoshinumacho, Japan Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 3.656,03 15.230,13
ENERCON Korea Inc. Seoul, Südkorea Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 -2.729,77 -530,33
NEI Nieuw Energy Invest B.V. Zwolle, Niederlande Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *3
Lagerwey Group B.V. Barneveld, Niederlande Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 -399,29 34.186,85
Lagerwey Systems B.V. Barneveld, Niederlande Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 -1.780,08 2.356,97
ENERCON PLM Netherlands B.V. Zwolle, Niederlande Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *3
ENERCONPor - Energias Renováveis de Portugal, Socieda de Unipessoal Lda. Viana do Castelo, Portugal Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 236,71 7.669,33
ENEOP3-Desenvolvimento de Projecto Industrial S.A. Lissabon, Portugal Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 2.648,22 19.031,34
WEC Production Portugal S.A. Viana do Castelo, Portugal Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 2.321,83 18.701,65
Markbygden Net Väst AB Umea, Schweden Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 -1.260,31 -1.304,37
Markbygden Etapp 2 AB Umea, Schweden Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 -44,67 141,23
ENERCON Project Development AB Malmö, Schweden Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 153,03 101.465,40
Stavaliden Vind AB Malmö, Schweden Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 -459,28 214,93
ENERCON Rüzgar Enerji Santrali Kurulum Hizmetleri Limited Sirketi Istanbul, Türkei Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 -75.653,07 -88.315,12
EN 2 Rüzgar Enerjisi Yatirim Anonim Sirketi Istanbul, Türkei Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *2 -289,77 258,76
Lagerwey Enerji Sanayi Ve Ticaret Anonim Sirketi Istanbul, Türkei Kapitalgesellschaftsanteil 75 * *3
ENERCON Taiwan Ltd. Taipei, Taiwan Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 70,49 4.668,69
ENERCON Uruguay SA Montevideo, Uruguay Kapitalgesellschaftsanteil 100 * 3.316,26 3.140,09
ENERCON Vietnam Company Limited Ho Chi Minh City, Vietnam Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 -12.994,36 -9.251,43
Wind-Energy Enercon South Africa (Pty) Ltd. Randburg, Südafrika Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 35,96 -530,72
ENERCON Services South Africa (Pty) Ltd. Randburg, Südafrika Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *3
ENERCON Holdings South Africa (Pty) Ltd. Randburg, Südafrika Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *1 -19,91 -458,09
ENERCON Component Manufacturing South Africa (Pty) Ltd. Randburg, Südafrika Kapitalgesellschaftsanteil 100 * *3
Auslandsgesellschaften
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Parque Eólico Esmeralda S.A. Buenos Aires, Argentinien Kapitalgesellschaftsanteil 25 * *3
Eólica Pindai IV Geração de Energia Ltda. Caetité, Bahia, Brasilien Kapitalgesellschaftsanteil 50 * 430,10 13.889,44
Eólica Pindaí I Geração de Energia Ltda. Pindai, Bahia, Brasilien Kapitalgesellschaftsanteil 50 * 27,54 8.796,69
Eólica Pindaí II Geração de Energia Ltda. Pindai, Bahia, Brasilien Kapitalgesellschaftsanteil 50 * 28,22 9.236,75
Eólica Pindaí III Geração de Energia Ltda. Pindai, Bahia, Brasilien Kapitalgesellschaftsanteil 50 * -10,03 10.372,42
Expertise de Energias Renovables Eolica y Fotovoltaica de Canarias S.L. Santa Lucía, Spanien Kapitalgesellschaftsanteil 50 * *1 1.081,42 15.322,33
Crockahenny Wind Farm Ltd. Dublin, Irland Kapitalgesellschaftsanteil 25 * *1 536,00 4.319,00
Red Wind B.V. Barneveld, Niederlande Kapitalgesellschaftsanteil 50 * *3

* inklusive mittelbarer Beteiligungen.

*1 Der endgültige Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 lag noch nicht vor, es handelt sich um vorläufige Zahlen.

*2 Der endgültige Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 lag noch nicht vor. Es handelt sich um Zahlen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022.

*3 Es liegt kein aktueller Jahresabschluss vor.

 

Aurich, 13. Juni 2024

Ulrich Schulze Südhoff, Geschäftsführer

Uwe Eberhardt, Geschäftsführer

Ergebnisverwendungsbeschluss und Feststellung des Jahresabschlusses

In der Gesellschafterversammlung vom 28. Juni 2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt und es wurde beschlossen, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die ENERCON Global GmbH, Aurich

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der ENERCON Global GmbH, Aurich - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ENERCON Global GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Der Lagebericht enthält nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise auf den Nachhaltigkeitsbericht der ENERCON für das Geschäftsjahr 2022. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Lagebericht enthält nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise auf den Nachhaltigkeitsbericht der ENERCON für das Geschäftsjahr 2022. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie auf die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

WESENTLICHE UNSICHERHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORTFÜHRUNG DER UNTERNEHMENSTÄTIGKEIT

Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt "I. Allgemeine Angaben" des Anhangs sowie auf die Angaben in Abschnitt "3. Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand der Konzernobergesellschaft UEE Holding SE & Co. KG und damit auch der ENERCON Global GmbH gefährdet ist, sollte die UEE Holding SE & Co. KG die Bedingungen des WSF-Vertragswerkes nicht einhalten können und der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ihm zustehende Sondertilgungsrechte ausüben. Der Fortbestand der UEE Holding SE & Co. KG und damit auch der ENERCON Global GmbH ist ebenfalls gefährdet, sollte sich ein wesentliches Unterschreiten der Planung in Bezug auf die Liquidität ergeben und in diesem kritischen Fall keine Möglichkeit zur Reaktion aus eigener Kraft bestehen. Wie in Abschnitt "I. Allgemeine Angaben" des Anhangs sowie in Abschnitt "3. Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Leer, 13. Juni 2024

BDO DPI AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carsten Feldmann, Wirtschaftsprüfer

Jan Königshoven, Wirtschaftsprüfer

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