Umspannwerk Mainsche eGbR
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Udo Erwin Engelbert Bauer seit 15.12.2022 | Geschäftsführer |
Christoph Langehenke seit 11.10.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Groen Power Industries B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ENERCON Production GmbHAurichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lagebericht für das Geschäftsjahr 20191. Grundlagen des Unternehmens a) Geschäftsmodell des Unternehmens Die ENERCON Production GmbH, nachfolgend Gesellschaft oder kurz PROD genannt, ist ein exklusiver Zuliefererbetrieb für die ENERCON GmbH. Die ENERCON GmbH ist das Kernunternehmen einer weltweit aktiven Unternehmensgruppe, die nachfolgend ENERCON-Gruppe oder ENERCON genannt wird. ENERCON ist auf dem Gebiet der regenerativen Energiesysteme tätig und versteht sich als Technologieführer im Bereich Windenergie. Die Enercon Production GmbH wurde 2004 gegründet. Alleinige Gesellschafterin ist die UEE Holding GmbH. Die Kerntätigkeit der Gesellschaft besteht in der Fabrikplanung, des Werkscontrollings, der Organisation von Produktionsprozessen sowie des Supply-Chain-Managements insbesondere für die Produktionswerke im In- und Ausland, welche für die ENERCON-Gruppe Komponenten von Windenergieanlagen produzieren. Es ist das Ziel, die Produktion qualitativ hochwertiger Komponenten effizient, bedarfsgerecht und günstig sicherzustellen und damit für einen reibungslosen Ablauf der Prozesse innerhalb der ENERCON-Gruppe zu sorgen. b) Forschung und Entwicklung Als reines Dienstleistungsunternehmen betreibt die Gesellschaft keine Forschung und Entwicklung für eigene Zwecke. Die Erarbeitung von Vorschlägen zu Verbesserung von Verfahrensweisen und deren Umsetzung dient jedoch der nachhaltigen Festigung der Beziehungen zum Hauptauftraggeber. 2. Wirtschaftsbericht a) Marktentwicklung und Geschäftsverlauf Nach einem Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 3,6 % im Jahr 2018 verzeichnete die Weltwirtschaft im Geschäftsjahr 2019 mit einem voraussichtlichen Wachstum von 2,9% die niedrigste Wachstumsrate seit der Finanzkrise von 2008/2009. Für die Industrieländer wird im Jahr 2019 ein Rückgang des BIP-Wachstums auf 1,7 % erwartet (Vorjahr: 2,2 %). Vor allem die wirtschaftspolitischen Spannungen durch den Handelsstreit zwischen den USA und China sorgten weiterhin weltweit für Verunsicherung und Investitionszurückhaltung. Im vierten Quartal 2019 sorgten Meldungen über einen positiven Verlauf der Handelsgespräche sowie ein erstes Teilabkommen zwischen den Parteien zu deutlich steigenden Kursen an den Kapitalmärkten. Darüber hinaus lasteten die bis in den Dezember reichenden Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU auf beiden Ökonomien. Am Ende verzeichneten die Aktienindizes wie der STOXX EUROPE 600 und der S&P 500 im Jahresverlauf beträchtliche Zuwächse von +23,2 % bzw. +28,9 %. In der US-Zinspolitik wurde 2019 eine Kehrtwende eingeläutet. Der US-Leitzins wurde seit Juli 2019 sukzessive auf einen Korridor von 1,50 % bis 1,75 % gesenkt. Infolgedessen gerieten vor allem die Zentralbanken aufstrebender Volkswirtschaften unter Druck und senkten ebenfalls ihre Leitzinsen, um einerseits eine Aufwertung ihrer Heimatwährung gegenüber dem USD zu vermeiden und andererseits die eigene Konjunktur zu stützen. Die EZB beließ hingegen den Leitzins auf einem Niveau von 0%, senkte allerdings den Einlagezins im September 2019 von -0,4 % auf -0,5 %. Die Renditen an den internationalen Rentenmärkten haben entsprechend nachgegeben. US-Staatsanleihen rentierten zum Jahresende mit 1,92%, 10-jährige Bundesanleihen wurden mit -0,19 % verzinst. Der nach wie vor deutliche Zinsabstand zwischen den USA und Deutschland hat sich damit im Jahresverlauf auf ca. 2,1 % verringert. Die Einflüsse durch das Europarecht nehmen im Hauptabsatzgebiet von ENERCON stetig zu. Ende November 2016 stellte die Europäische Union ihr sogenanntes Winterpaket vor. Die EU-Kommission schlug dabei Regeln für eine Neugestaltung des Europäischen Energiemarktes vor. Im Dezember 2018 wurden die Verhandlungen über dieses Paket abgeschlossen, das mittlerweile auch "Saubere Energie für alle Europäer"-Paket genannt wird. Es soll die Ziele umsetzen, zu denen sich die EU im Rahmen des 2016 geschlossenen Pariser Klimaschutzabkommens verpflichtet hat. Mit dem Abschluss der Verhandlungen wurde gemeinsam mit der EU-Kommission eine politische Einigung erzielt und damit der Weg für einen Ausstieg aus der Subventionierung von Kohlekraftwerken beschlossen. Mit diesem Maßnahmenpaket zur Energieunion wurden darüber hinaus wichtige Rahmenbedingungen für den Ausbau eines dezentralen EU-Energiemarktes auf den Weg gebracht. Bis 2030 soll der Anteil der Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch auf mindestens 32% steigen. Zudem werden die Rahmenbedingungen nationaler Förderprogramme vereinheitlicht sowie eine Verschlankung und Reduzierung administrativer Prozesse für regenerative Anlagen angestoßen. Die im Winterpaket vereinbarten Ziele mussten 2019 in allen Mitgliedsstaaten in nationale Politik umgesetzt werden. Deutschland hat das sog. Klimaschutzgesetz kurz vor Jahresfrist in Kraft gesetzt. Die finalen Klimapläne sollen wiederum als Grundlage für die Umsetzung des Green Deals der neuen EU-Kommission dienen. Bisher sind die Ziele des Green Deals noch nicht einstimmig von den EU-Staaten angenommen worden, nach der die derzeit geltende 40 %ige Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 auf 50 % und perspektivisch sogar auf 55 % angehoben werden soll. Diese Werte gelten als Benchmark, um eine Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen und die die EU im November 2020 in die 26. Weltklimakonferenz in Glasgow einbringen möchte. Die Vergütungssysteme für Erneuerbare Energien wurden bzw. werden derzeit in einer Reihe von EU-Ländern überarbeitet und größtenteils auf Ausschreibungssysteme umgestellt. Die Marktintegration von Erneuerbaren Energien soll damit weiter forciert werden. Sofern im Rahmen der Preisbildung ausschließlich auf die Mechanismen des Marktes gesetzt wird, sind die Erneuerbaren Energien noch immer deutlich erkennbar benachteiligt. Wichtige technische Fragen, die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität sowie nicht zuletzt der Blick auf die auf lange Sicht unter allen Aspekten am günstigsten generierte Kilowattstunde geraten dabei bisweilen in den Hintergrund. Die dadurch entstehenden Unsicherheiten führen zu Hemmnissen bei der Realisierung neuer Investitionen. Insgesamt wurde in Deutschland 2019 ein Zuschlagsvolumen von 1.847 MW von ursprünglich ausgeschriebenen 3.675 MW vergeben. Die ausgeschriebenen Mengen wurden größtenteils aufgrund fehlender Gebote nicht ausgeschöpft. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert für die über einen Zeitraum von 20 Jahren garantierte Vergütung belief sich auf 6,11 bis 6,20 €-Cent je kWh generierte Leistung. Im Gesamtjahr 2019 war der Bruttozubau von Windenergieanlagen an Land in Deutschland mit rund 1.078 MW (Vorjahr: 2.402 MW) so niedrig wie zuletzt 1998. ENERCON hat mit 378,5 MW in Deutschland einen Marktanteil von rund 35 % erreicht. Der Einbruch des deutschen Kernmarktes war für ENERCON insgesamt nicht zu kompensieren. Die gesamte Aufbauleistung sank auf insgesamt 1.888 MW gegenüber 2.840 MW im Vorjahr. Diese Entwicklung wird begleitet durch einen starken Wettbewerb der Hersteller, die ihrerseits den Kostendruck auch auf die Zulieferbetriebe weitergeben. Hinsichtlich der Stromgestehungskosten zählt die Windenergie an Land zu den günstigsten Energiequellen. Zudem steuert die Windenergie mit ihrer vorteilhaften CO 2 -Bilanz mittlerweile einen erheblichen Anteil zu den Zielen der Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei und weist praktisch keine Sekundärkosten auf. Diese Effekte werden durch rein preisgetriebene Ausschreibungsmodelle nur unzureichend berücksichtigt, was zu einem erheblichen Ungleichgewicht im Vergleich zu anderen Energieträgern führt. ENERCON nimmt die Veränderungen als Herausforderung und als Chance für die künftige Entwicklung wahr und unterzieht sich selber derzeit einem selbst verordneten, umfangreichen Restrukturierungsprogramm. Dies drückt sich zum Beispiel in der Entwicklung einer neuen Generation von Windenergieanlagen aus. Die Gesellschaft befindet sich in enger Abstimmung mit ENERCON und ist zuversichtlich, auch künftig an der Auftragsvergabe von ENERCON partizipieren zu können. Dazu überprüft die Gesellschaft in allen Bereichen ihre Prozesse auf Wirtschaftlichkeit und Effizienz. 2018 hat ENERCON mit dem Erwerb der Lagerwey-Gruppe die technische Ausrichtung auf getriebelose Anlagen mit der Permanentmagnettechnologie erweitert. Dies bietet zusätzliche Chancen auch für die Zulieferbetriebe. Im Jahr 2019 wurden in den 28 Mitgliedstaaten der EU Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 9.552 Megawatt (Vorjahr: 7.450 MW) an Land installiert. Die wesentlichen Treiber der 2019 neu installierten Leistung waren Spanien, Schweden und Frankreich, gefolgt von Deutschland. Europaweit beläuft sich die Ende 2019 installierte Nennleistung im Bereich Windenergie auf nunmehr rund 205 Gigawatt (GW) und hat damit einen Anteil am Energiebedarf der EU von 14,5 %. Im Jahr 2019 wurden insgesamt rund 417 TWh Strom aus Windenergie erzeugt. Die Onshore-Windenergienutzung wird als wertvoller Beitrag für die energiepolitischen Probleme der Zukunft gesehen, da sie dezentral installiert werden kann, schnell verfügbar ist und eine verlässliche Anwendung sowie Kostensicherheit für die Marktteilnehmer gewährleistet. Darüber hinaus schafft die Windenergie dauerhafte Arbeitsplätze und sorgt nicht zuletzt in strukturschwachen Gebieten für Investitionen. Diese Argumente werden durch den Report "New Energy Outlook" von Bloomberg NEF Jahr 2018 eindrucksvoll belegt (abrufbar unter "www.bnef.com").
Mix der Energieerzeugung Quelle: "New Energy Outlook 2020", Bloomberg NEF / IEA, www.bnef.com Im Ergebnis wird 2050 weltweit fast die Hälfte des Bedarfs an Elektrizität aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Für Europa wird mit einer Abdeckung von 80% gerechnet, wobei Wind- und Solarenergie die dominierende Rolle spielen werden. Die Geschäftsentwicklung der ENERCON Production GmbH verlief in 2019 im operativen Geschäft entsprechend den Erwartungen der Geschäftsleitung. Die ausgeführten Dienstleistungen durch die verschiedenen Abteilungen, wie das Produktions-Controlling, die zentrale Arbeitsvorbereitung, die Betriebsmittel- und Anlagentechnik, der Sonderanlagenbau und die physikalische Sicherheit konnten im geplanten Kostenrahmen für die Produktionswerke erbracht werden. Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von T€ 1.200 haben das Ergebnis vor Steuern belastet und nach den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in einen Jahresfehlbetrag gewandelt. b) Organisatorische Entwicklungen Die Gesellschaft steht in ständigem Austausch mit den Unternehmen, die für ENERCON gleichartige Produkte herstellen. Über die Vorgabe von Leitlinien sowie die Hilfestellung bei der Realisierung einer schlanken Produktion durch ENERCON konnten im Berichtsjahr in vielen Bereichen erneut Effektivitätssteigerungen erzielt werden. c) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Vermögenslage der Enercon Production GmbH kann als stabil bezeichnet werden. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 87 %. Bei nachhaltig erwirtschaftetem, positivem Cashflow über die letzten Jahre ist die Finanzlage des Unternehmens als positiv zu charakterisieren. Ergänzend wird auf die erläuternden Angaben des Anhangs verwiesen. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellt sich im Mehrjahresüberblick anhand der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren wie folgt dar:
Durch zusätzliche Dienstleistungen sind die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr deutlich gestiegen. Diesen zusätzlichen Erlösen stehen Materialaufwendungen, die in geringerem Maße gestiegen sind, gegenüber. Dadurch ist das Rohergebnis im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Aus dem operativen Geschäft wurde ein Ergebnis vor Steuern über der geplanten Höhe erwirtschaftet. Durch Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von T€ 1.200 wurde das Ergebnis vor Steuern belastet und nach den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zu einem Jahresfehlbetrag. Durch diesen Sondereffekt wurden die selbst gesteckten Ziele zur Ertragslage, insbesondere zum Ergebnis vor Steuern und zum Jahresüberschuss, im Jahr 2019 verfehlt. Die Reduzierung der Eigenkapitalquote ist zum Teil auf den erzielten Jahresfehlbetrag zurückzuführen. Weiterhin wurden als Liquiditätsmaßnahme die Verbindlichkeiten erhöht und das Kapital im Rahmen des Cash-Pooling der Schwestergesellschaft zugeführt. Diese Maßnahme führt zu einer Erhöhung der Bilanzsumme. Aufgrund der geringen Komplexität der Gesellschaft wird auf eine Kapitalflussrechnung verzichtet. Die Gesellschaft ist mit weiteren Schwestergesellschaften in eine Cash Pool-Vereinbarung eingebunden, welche die Mittel der Gruppe zentral in optimierter Form verwalten lässt und die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Mitgliedsgesellschaften der Poolvereinbarung sicherstellen soll. Die Poolführerschaft obliegt der ENERCON GmbH als Schwestergesellschaft. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Wegen der Ausrichtung des Geschäftes an der Entwicklung von ENERCON wird die Ausgestaltung des Risiko-Chancen-Management-Systems (RCMS) in wesentlichen Teilen von ENERCON übernommen. Ganz überwiegend steht der praktische Nutzen des Systems für die Gesellschaft im Vordergrund. Die Gesellschaft hat zur Absicherung der Unternehmensziele und zur Dokumentation der unternehmerischen Leitlinien zum Risikomanagement entsprechende unternehmenspolitische Grundsätze definiert. Die Gesellschaft setzt sich sorgfältig mit den gegebenen Rahmenbedingungen auseinander. Die aus der Analyse abgeleitete Risikosteuerung führt im Ergebnis dazu, dass für das Unternehmen nicht akzeptable Risiken vermieden und nicht vermeidbare Risiken auf ein akzeptables Maß reduziert werden. Die Gesellschaft ist zusammen mit den an dem Cash-Pool teilnehmenden Schwestergesellschaften, mit ihrer primären Ausrichtung ein Teil der Wertschöpfungskette von ENERCON. Der weit überwiegende Anteil der erbrachten Leistungen der Gesellschaft für ENERCON führt zu einer starken Abhängigkeit, die als problematisch eingestuft wird, sofern ENERCON die bestehenden Kapazitäten auf längere Sicht nicht oder nicht in ausreichendem Maße abruft und in entsprechender Zeit keine anderweitigen Aufträge eingeworben werden können. ENERCON als unser Hauptkunde befindet sich darüber hinaus in einem Prozess der Restrukturierung und Neuausrichtung. Sofern ENERCON aus strategischen oder sonstigen Erwägungen Veränderungen in der Wertschöpfungskette vornimmt, kann die Gesellschaft davon derart betroffen sein, dass sie in ihrem Fortbestand gefährdet ist. Der Fortbestand der Gesellschaft ist auch dann gefährdet, wenn Zahlungsstörungen in Bezug auf den von der Schwestergesellschaft ENERCON GmbH geführten Cash-Pool auftreten, sofern aufgrund der Liquiditätslage des Cash-Pools Forderungen ihrer Mitglieder nicht ausgeglichen werden könnten oder Verbindlichkeiten der Cash-Pool-Mitglieder fällig gestellt werden müssten bzw. keine Refinanzierungsmöglichkeiten über den Cash-Pool mehr bestünden. Wir stehen mit den Verantwortlichen von ENERCON bezogen auf die Auftragsvergabe sowie bezogen auf die Finanzierung durch den Cash-Pool in einem laufenden Austausch, auf dessen Grundlage wir zu der Erkenntnis gelangt sind den Abschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufstellen zu können. Für das laufende Jahr ist auf Basis der bekannten Auftragslage und der primären Ausrichtung der Gesellschaft auf die Erbringung von Leistungen für ENERCON ein stabiler Geschäftsverlauf zu erwarten. Marktrisiken in Form unerwarteter Veränderungen sind daher nicht ersichtlich. Im Kerngeschäft werden Geschäfte in Fremdwährung nicht getätigt. Ausfall- und Schwankungsrisiken sind aufgrund der Kundenstruktur und -bonität sowie des Auftragsbestandes von untergeordneter Bedeutung. Hinsichtlich der Planung sowie kostensenkender Maßnahmen steht die Gesellschaft in einem permanenten Austausch mit ENERCON, um möglichst frühzeitig auf Veränderungen reagieren zu können. Alle sonstigen, im Unternehmen identifizierten Risiken werden nach den vorstehenden Maßgaben analysiert und als nicht bestandsgefährdend eingestuft. Auf Basis des geplanten, im Vergleich zum Berichtsjahr stabilen Rohergebnisses, wird für das laufende Jahr ein stabiler Geschäftsverlauf und wieder positives Jahresergebniss vor Steuern erwartet. Die Eigenkapitalquote wird sich voraussichtlich nur unwesentlich ändern. Mit dem Ziel des unabhängigen und stetigen Aufbaus an Eigenkapital wird die Gesellschaft in Zukunft ein verlässlicher und an einer langfristigen Bindung orientierter Partner sein. Nach Abschluss der Planungen für das laufende Geschäftsjahr hat sich im ersten Quartal 2020 das sog. Corona-Virus global rasant verbreitet und zu einer Pandemie in allen Teilen der Welt geführt. Hinsichtlich vermeidbarer Gefährdungen Einzelner sowie zum Schutz der Gesundheitssysteme der Länder wurden regierungsseitig drastische Einschränkungen in der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit angeordnet. Die Regelungen haben einen starken Einfluss auf die Arbeitswelt und schränken die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft im Speziellen und der Wirtschaft im Allgemeinen erheblich ein. Sofern die im Zuge der Pandemie angeordneten Maßnahmen längerfristig Gültigkeit haben, kann dies für die Gesellschaft zu einer Entwicklungsbeeinträchtigung führen.
Aurich, 15. Juli 2020 Bilanz zum 31. Dezember 2019AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019
Anhang für das Geschäftsjahr 2019I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der ENERCON Production GmbH mit Sitz in Aurich, Amtsgericht Aurich, Handelsregister HRB 1952, wurde gemäß den allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Von den Offenlegungserleichterungen des § 327 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Weitere größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, wurden bei der Offenlegung nachgeholt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem bisher angewandten Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. In Anlehnung an § 265 Abs. 5 HGB wurde die Gewinn- und Verlustrechnung um die "Gesamtleistung", das "operative Ergebnis" und das "Ergebnis vor Steuern" erweitert. Gemäß 265 Abs. 6 HGB wurde der Posten "Ergebnis nach Steuern" klarstellend zu "Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" erweitert. Aufgrund von Rundungen können sich im Jahresabschluss bei Summenbildung geringfügige Abweichungen ergeben. Die weltweit aktive Unternehmensgruppe um die ENERCON GmbH (nachfolgend ENERCON genannt) als unser Hauptkunde befindet sich in einem Prozess der Restrukturierung und Neuausrichtung. Sofern ENERCON aus strategischen oder sonstigen Erwägungen Veränderungen in der Wertschöpfungskette vornimmt, kann die Gesellschaft aufgrund von Nichtauslastung bestehender Kapazitäten davon derart betroffen sein, dass sie in ihrem Fortbestand gefährdet ist. Der Fortbestand der Gesellschaft ist auch dann gefährdet, wenn Zahlungsstörungen in Bezug auf den von der Schwestergesellschaft ENERCON GmbH geführten Cash-Pool auftreten. Wir stehen mit den Verantwortlichen von ENERCON bezogen auf die Auftragsvergabe sowie bezogen auf die Finanzierung durch den Cash-Pool in einem laufenden Austausch, auf dessen Grundlage wir zu der Erkenntnis gelangt sind den Abschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufstellen zu können. Wir verweisen zusätzlich auf die Ausführungen im Abschnitt "3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das abnutzbare Sachanlagevermögen wird um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt über die voraussichtliche Nutzungsdauer und orientiert sich an den amtlichen AfA-Tabellen. Soweit erforderlich wurden bei den Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Allen risikobehafteten Posten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird durch die Bildung angemessener Pauschal- und Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Alle auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände und Schulden werden am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs bewertet. Differenzen zur Zugangsbewertung werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Beträgt die Restlaufzeit der Vermögensgegenstände und Schulden mehr als ein Jahr, werden entstandene Kursverluste unmittelbar erfolgswirksam, Währungsgewinne hingegen nur insoweit erfasst, als sie nicht zu einer Überschreitung der ursprünglichen Anschaffungskosten bzw. zu einer Unterschreitung des ursprünglichen Erfüllungsbetrags führen. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Zur Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel. Unter den verbundenen Unternehmen sind Anteile an folgenden Gesellschaften ausgewiesen:
1 Der endgültige Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 lag noch nicht vor. Es handelt sich um vorläufige Zahlen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Gesellschaft ist in das Cash-Pooling der Unternehmensgruppe integriert. Die Forderungen hieraus sind in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten. 3. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 6.429,4 (Vorjahr: T€ 1.561,9) sind innerhalb eines Jahres fällig. Darin enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 5.780,0 (Vorjahr: T€ 659,1). Für die Verbindlichkeiten bestehen branchenübliche oder kraft Gesetzes bestehende Sicherheiten. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Außerplanmäßige Abschreibungen
2. Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung Aus der Umrechnung von Fremdwährungen ergaben sich Erträge in Höhe von T€ 15,1 (Vorjahr: T€ 308,4) sowie Aufwendungen in Höhe von T€ 46,8 (Vorjahr: T€ 416,1). V. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in folgender Form:
Die Verpflichtungen aus Mieten resultieren im Wesentlichen aus Verträgen für die Nutzung von Gebäuden, Lager- und Parkflächen sowie von beweglichem Anlagevermögen. Die Dauerschuldverhältnisse ergeben sich aus Verpflichtungen zur Zahlung von Pauschalen sowie aus Dienstleistungsverträgen für die EDV-Wartung und Wach- und Sicherheitsdienste. Zur optimalen Gestaltung der kurzfristigen Liquiditätssituation wurden Leasingverträge abgeschlossen. Der für das Geschäftsjahr 2020 ermittelte Zahlungsmittelabfluss entspricht den Leasingaufwendungen. Darüber hinaus sind keine weiteren für die Beurteilung der Finanzlage bedeutsamen Verpflichtungen bekannt. 2. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2019 waren - neben der Geschäftsführung - im Durchschnitt 128 Mitarbeiter (Vorjahr: 125 Mitarbeiter) beschäftigt. Darin enthalten sind durchschnittlich 11 in Teilzeit beschäftigte Personen (Vorjahr: 8 Personen). 3. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer der Gesellschaft sind: Herr Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Kettwig (mit Beschluss bis zum 11. Februar 2020) Herr Dipl.-Kfm. (FH) Simon-Hermann Wobben (mit Beschluss bis zum 7. Juli 2019) Herr Betriebswirt des Handwerks Klaus Peters (mit Beschluss bis zum 11. Februar 2020) Herr Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Jost Backhaus Laufende Bezüge der Geschäftsführung wurden im Geschäftsjahr an Herrn Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Jost Backhaus gezahlt. Auf die Angabe dieser Bezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 4. Angaben zum Konzern Die ENERCON Production GmbH nimmt die Befreiungsvorschrift des § 291 HGB hinsichtlich der Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts in Anspruch. Die UEE Holding GmbH, Aurich, stellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss auf, der im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt wird. 5. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von T€ 2.742,2 auf neue Rechnung vorzutragen. 6. Nachtragsbericht Nach Abschluss der Planungen für das laufende Geschäftsjahr hat sich im ersten Quartal 2020 das sog. Corona-Virus global rasant verbreitet und zu einer Pandemie in allen Teilen der Welt geführt. Wir verweisen diesbezüglich auch auf die Aussagen im Lagebericht. Die Sondereffekte können noch nicht abschließend beurteilt werden. Sofern die im Zuge der Pandemie angeordneten Maßnahmen längerfristig Gültigkeit haben, kann dies für die Gesellschaft zu einer Entwicklungsbeeinträchtigung führen. Die Gesellschaft hat am 2. Juli 2020 gegenüber ihrem Tochterunternehmen Hanse Drehverbindungen GmbH eine harte Patronatserklärung i. H. v T€ 8.430,0 mit Rangrücktrittsvereinbarung abgegeben und tritt damit mit allen Ansprüchen aus dieser Patronatserklärung im Rang hinter sämtliche Forderungen anderer Gläubiger zurück. Anlagenspiegel
Aurich, 15. Juli 2020 Herr Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Jost Backhaus, Geschäftsführer Ergebnisverwendungsbeschluss und FestsetzungIn der Gesellschafterversammlung vom 31. August 2020 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festgestellt und es wurde beschlossen, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersBei dem vorstehenden Jahresabschluss nebst Lagebericht handelt es sich um die nach §§ 325 ff. HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss nebst Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: An die ENERCON Production GmbH, AurichPRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der ENERCON Production GmbH, Aurich, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ENERCON Production GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. WESENTLICHE UNSICHERHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORTFÜHRUNG DER UNTERNEHMENSTÄTIGKEIT Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt "I. Allgemeine Angaben" des Anhangs sowie auf die Angaben in Abschnitt "3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass sich ENERCON als Hauptkunde der Gesellschaft in einem Prozess der Restrukturierung und Neuausrichtung befindet und der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet ist, sofern ENERCON aus strategischen oder sonstigen Erwägungen Veränderungen in der Wertschöpfungskette vornimmt oder wenn Zahlungsstörungen in Bezug auf den von der Schwestergesellschaft geführten Cash-Pool auftreten. Wie in Abschnitt "I. Allgemeine Angaben" des Anhangs sowie in Abschnitt "3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leer, 16. Juli 2020 BDO
DPI AG
Andreas Sanmann, Wirtschaftsprüfer Jan Königshoven, Wirtschaftsprüfer |
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