LSF11 Folio Topco GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk van den Hurk seit 12.8.2025 | Geschäftsführer |
Timo Dr. Schwickart seit 12.8.2025 | Geschäftsführer |
Martin Vollmer seit 12.8.2025 | Geschäftsführer |
Torben Frenk seit 18.3.2025 | Geschäftsführer |
Stefan Endres seit 9.1.2025 | Geschäftsführer |
Alexander Dr. Unterschütz seit 2.10.2024 | Geschäftsführer |
Christian Bausch seit 25.8.2022 | Prokura |
Martin Walter Sauer seit 13.7.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
LSF11 Folio Lux S.à r.l. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
XSYS Germany Holding GmbHWillstättJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsübersicht Jahresabschluss Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Allgemeine Angaben Die XSYS Germany Holding GmbH hat mit Eintragung vom 8. Juni 2022 ihren Sitz von Frankfurt am Main nach Willstätt verlegt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau (HRB Reg. Nr. 726772). Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB) und unter Beachtung einschlägiger Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die XSYS Germany Holding GmbH, im Folgenden auch "Gesellschaft" genannt, nimmt zum Abschlussstichtag die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 274a, 288 Abs. 1 HGB zum Teil in Anspruch. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die XSYS Germany Holding GmbH, Willstätt, ist zum Bilanzstichtag im Rahmen der körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerlichen Organschaft Organträgerin der XSYS Germany GmbH, Willstätt. Zur umsatzsteuerlichen Organschaft gehören auch die Unternehmen XSYS Immobilien GmbH & Co. KG, Willstätt, und die basysprint Service Germany GmbH, Boizenburg. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer stellen wir auf betriebliche Erfahrungen ab und berücksichtigen vorrangig die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist. Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen werden als laufender Aufwand verrechnet. Die Zugänge werden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die angesetzten Nutzungsdauern betragen für Bauten 10 bis 40 Jahre und für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 bis 5 Jahre. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten oder, im Fall einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, mit dem zum Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Ausleihungen werden grundsätzlich zum Nennwert oder bei unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Darlehen zum Barwert angesetzt. Für wertgeminderte bzw. uneinbringliche Ausleihungen werden entsprechende Wertabschläge vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Kurzfristige Forderungen in fremder Währung sind mit dem Kurs zum Entstehungszeitpunkt oder mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit ihrem Nominalwert bewertet. Bankguthaben in Fremdwährungen sind mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Latente Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung werden nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden nach § 274 Abs. 1 S. 3 HGB nicht verrechnet. Vom Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wird Gebrauch gemacht. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln- GmbH bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB). Für die Berechnung der Rückstellung wurde ein Zinssatz von 1,82 % (Vorjahr: 1,78 %) berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,00 % (Vorjahr: 3,00 %) und Rentensteigerungen von jährlich 2,25 % (Vorjahr: 2,25 %) zugrunde gelegt, sowie eine Fluktuationsquote branchenüblicher Standardwerte unterstellt. Die Fluktuationswahrscheinlichkeit beträgt dabei unverändert zum Vorjahr für ein Alter von 20 Jahren 7,45 % für Männer und 12,50 % für Frauen nimmt dabei mit laufendem Alter ab, für das Alter von 50 Jahren beträgt sie nur noch 0,20 % für Männer und 0,85 % für Frauen. Der Effekt aus der Änderung des Abzinsungssatzes wurde im Zinsergebnis erfasst. Die Jubiläumsrückstellung wurde unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Geschäftsjahre für eine angenommene durchschnittliche Restlaufzeit von neun Jahren in Höhe von 1,45 % (Vorjahr: 1,08 %) ermittelt. Die Rückstellungen wurden auf Basis der "Projected Unit Credit"-Methode mit einem Gehaltstrend von 3,00 % (Vorjahr: 3,00 %) unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik als Barwert der zukünftigen Jubiläumszuwendungen am Schluss des Geschäftsjahres abzüglich des sich auf denselben Zeitpunkt ergebenden Barwerts betragsmäßig gleichbleibender Jahresbeträge ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle ungewissen Verbindlichkeiten, die in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt wurden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Das Abzinsungswahlrecht bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wird nicht in Anspruch genommen. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung von Fremdwährungspositionen erfolgt auf Basis der Bewertungsvorschrift des § 256a HGB. B. Erläuterungen zur Bilanz 1. Aktiva Anlagevermögen Immaterielles Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten erworbene Software. Finanzanlagen Die Gesellschaft hat mit Verträgen vom 28. Februar 2022 die Anteile an der XSYS Germany GmbH und der XSYS Immobilien GmbH & Co. KG erworben. Diese sind unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 732.913 (Vorjahr: T€ 735.183) aktiviert. In 2023 sind noch nachträgliche Anschaffungskostenkorrekturen hinsichtlich der Anteile an der XSYS Germany GmbH angefallen, die insgesamt die Anteile an verbundenen Unternehmen um T€ 2.270 reduziert haben. Die Gesellschaft hat, ebenfalls mit Vertrag vom 28. Februar 2022, eine Ausleihung von T€ 5.800 an die XSYS Immobilien GmbH & Co. KG vergeben. Hiervon wurden von der Schuldnerin in 2023 T€ 800 zurückbezahlt, so dass die Ausleihung zum 31. Dezember 2023 nur noch einen Buchwert von T€ 5.000 (Vorjahr: T€ 5.800) aufweist. Umlaufvermögen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 36.750 (Vorjahr: T€ 46.090) beinhalten eine sonstige Forderung aus dem Ergebnisabführungsvertrag gegen die XSYS Germany GmbH, Willstätt, von T€ 35.424 (Vorjahr: T€ 45.067) sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit dem Management Service Agreement, nachdem eigene Kosten im Bereich der IT, Finance und Legal an (in)direkte Tochtergesellschaften weiterbelastet werden von T€ 1.130 (Vorjahr: T€ 727). Zusätzlich ist auch eine Zinsforderung von T€ 196 (Vorjahr: T€ 296) aus der oben genannten Ausleihung an die XSYS Immobilien GmbH & Co. KG enthalten. Sämtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter oder Ausleihungen an Gesellschafter bestanden wie im Vorjahr keine. Die Sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum Bilanzstichtag T€ 5.994 (Vorjahr: T€ 3.549) und enthalten abweichend zum Vorjahr keine Umsatzsteuerforderung gegen das Finanzamt mehr (Vorjahr: T€ 1.987), allerdings Überzahlungen für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer 2022 und 2023 von T€ 3.563 (Vorjahr: T€ 804) und Zins-swap- Forderungen von T€ 1.396 (Vorjahr: T€ 509) sowie eine Umsatzsteuerforderung gegen die frühere umsatzsteuerliche Organträgerin der XSYS Germany GmbH, die Flint Group GmbH, Stuttgart, von T€ 1.035 (Vorjahr: T€ 0). Sämtliche sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit T€ 86 (Vorjahr: T€ 9) zum Bilanzstichtag bilanziert. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 283 (Vorjahr: T€ 126) resultiert aus Versicherungs- und EDV-Lizenzbeträgen, jeweils für das weitere Jahr 2024. Aktive latente Steuern Der in der Bilanz unverrechnet und gesondert ausgewiesene Posten "Aktive latente Steuern" in Höhe von T€ 11.858 (Vorjahr: T€ 12.691) resultiert aus abweichenden Wertansätzen im Anlagevermögen sowie bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen der Tochtergesellschaft XSYS Germany GmbH, mit der eine ertragsteuerliche Organschaft seit dem 28. Februar 2022 besteht. Daher werden die latenten Steuern bei der Organträgerin ausgewiesen. Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 28,86 % (Vorjahr: 29,22 %) zugrunde gelegt. 2. Passiva Eigenkapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von T€ 25 (Vorjahr: T€ 25) ist vollständig einbezahlt und von der Alleingesellschafterin LSF11 Folio Midco GmbH, Willstätt, gehalten. Mit Gesellschafterbeschluss vom 25. Februar 2022 hat die LSF11 Folio Midco GmbH, Willstätt, T€ 161.573 eine Zuzahlung in bar in die freie Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB getätigt. In 2023 erfolgte eine weitere Erhöhung der Kapitalrücklage durch Einbringung einer Darlehensforderung von T€ 141 in die freie Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2023 damit T€ 161.714 (Vorjahr: T€ 161.573). Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Berechnung der in dem Posten ausgewiesenen Rückstellung für Pensionen erfolgte durch die versicherungsmathematischen Gutachten der Aon Solutions Germany GmbH, München, vom 8. Januar 2024. Für die Pensionsrückstellung wird die Bewertung der leistungsbezogenen Pensionszusagen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH ermittelt. Die Rückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 % (Vorjahr: 1,78 %). Der sich gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt T€ 2 (Vorjahr: T€ 9) und ist ausschüttungsgesperrt. Die rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtung beträgt zum Bilanzstichtag T€ 149 (Vorjahr: T€ 127). Der Gesamtbetrag der nicht in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB beträgt T€ 69 (Vorjahr: T€ 73). Die Steuerrückstellungen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 2.569) beinhalteten im Vorjahr ausschließlich Beträge für Gewerbesteuernachzahlungen für 2022. Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich auf T€ 518.853 (Vorjahr: T€ 517.975). Das Unternehmen verfügt über zwei besicherte Kreditfazilitäten, ein First Lien und ein Second Lien, die beide zum 28. Februar 2022 aufgenommen und zum 31. Dezember 2023 mit ihren ausstehenden Beträgen voll ausgeschöpft sind. Das First-Lien-Darlehen hatte am 31. Dezember 2023 einen ausstehenden Betrag von T€ 435.000 €. Das zweite Darlehen wies zum 31. Dezember 2023 einen ausstehenden Betrag von T€ 80.000 € auf. Dies entspricht den Vorjahreswerten. Darüber hinaus gibt es eine revolvierende Kreditfazilität (Revolving Credit Facility, RCF). Diese beläuft sich auf T€ 80.000 mit einer Laufzeit bis zum 28. August 2028. Der RCF wurde allerdings zum 31. Dezember 2023 nicht in Anspruch genommen (wie im Vorjahr auch nicht). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 122.546 (Vorjahr: T€ 116.779) enthalten in voller Höhe sonstige Verbindlichkeiten und beinhalten keine Darlehensverbindlichkeit (inkl. Zinsen) mehr gegenüber der Gesellschafterin LSF11 Folio Midco GmbH, Willstätt (Vorjahr: T€ 84.545). Dieses Darlehen wurde durch Abtretung und Verrechnung an die LSF11 Folio Lux S.à r.l, eine indirekte Anteilseignerin, in 2023 abgetreten. Der Wert dieser Verbindlichkeit zum 31. Dezember 2023 beträgt (inkl. Zinsen) T€ 89.213 (Vorjahr: T€ 0) und ist in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten. Zudem sind Verbindlichkeiten aus dem europäischen Cash Pooling mit der XSYS Germany GmbH, Willstätt, in Höhe von T€ 32.490 (Vorjahr: T€ 28.672), Verbindlichkeiten gegenüber der XSYS Germany GmbH, Willstätt, aus der umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von T€ 764 (Vorjahr: T€ 3.562) und Verbindlichkeiten aus dem Leistungsverkehr von T€ 79 (Vorjahr: T€ 0) enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Steuerverbindlichkeiten von T€ 193 (Vorjahr: T€ 19). Es sind keine Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit enthalten. Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Passive latente Steuern Der in der Bilanz unverrechnet und gesondert ausgewiesene Posten "Passive latente Steuern" in Höhe von T€ 17 (Vorjahr: T€ 503) resultiert aus abweichenden Wertansätzen im Anlagevermögen. Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 28,86 % (Vorjahr: 29,22 %) zugrunde gelegt. C. Sonstige Angaben Finanzielle Verpflichtungen oder Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB existieren nicht bei der Gesellschaft. Mitarbeiter Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich beschäftigt:
Konzernabschluss Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft war in 2023 die LSF11 Folio Topco GmbH, Willstätt. Diese erstellt einen Konzernabschluss gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie nach den ergänzend gemäß § 315e Abs. 1 i.V.m. 3 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis, in den die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen einbezogen werden. Die Gesellschaft ist daher gemäß § 291 HGB von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts befreit. Der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht sowie der Bestätigungsvermerk der LSF11 Folio Topco GmbH, Willstätt, werden in deutscher Sprache im Unternehmensregister veröffentlicht. Der Konzernabschluss der LSF11 Folio Topco GmbH weicht hinsichtlich der folgenden wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vom deutschen Recht ab:
Willstätt, den 7.Juni 2024 Die Geschäftsführung Oliver Dohn, Geschäftsführer Martin Sauer, Geschäftsführer Dr. David Sonius, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die XSYS Germany Holding GmbH, Willstätt Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der XSYS Germany Holding GmbH, Willstätt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 7. Juni 2024 Deloitte
GmbH
Marco Koch, Wirtschaftsprüfer Andreas Himmelsbach, Wirtschaftsprüfer |
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