BIZZ energy Mediengesellschaft mbH

Christoph-Probst-Weg 3, 20251 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 119016
Vorher
ENFRA GmbH
Eingetragen
14.7.2011
Branche
Verlegen von ZeitschriftenVerlegen von ZeitungenVerlegen von Büchern
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist das Verlegen des unabhängige Wirtschaftsmagazins BIZZ energy today und der Betrieb einer entsprechenden Website sowie der Versand eines Newsletter.

Historie

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Management

NameRolle
Martin Heimes
seit 30.10.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Nukleus Equity Invest GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ENFRA GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013

Bilanz

Aktiva

  Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Umlaufvermögen      
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.839,45   4.278,76
II. Kassenbestand, Bankguthaben, Schecks 103,88 2.943,33 374,32
B. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   16.598,96 11.076,44
Summe   19.542,29 15.729,52

Passiva

     
    Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00 25.000,00
II. Ergebnisvortrag   -36.076,44 -2.577,60
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag   -5.522,52 -33.498,84
nicht gedeckter Fehlbetrag   16.598,96 11.076,44
B. Rückstellungen   3.440,00 3.533,00
C. Verbindlichkeiten   16.102,29 12.196,52
Summe   19.542,29 15.729,52

Anhang zum 30.06.2013

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu den Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im vorliegenden Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen wurden ausschließlich im Rahmen des § 249 HGB gebildet.

Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB angesetzt worden.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten stehen dem nicht entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es wurde vorsichtig bewertet, alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn diese bereits zum Abschlussstichtag realisiert waren.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen wurden berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Beträge, die auf fremde Währung lauten, bestanden am Abschlusstag nicht.

Die Handelsbilanz entspricht der Steuerbilanz, es gibt keine Differenz auf Grund von BilMoG.

Die Gesellschaft war zum 30.06.2013 bilanziell überschuldet. Ein Insolvenzantragsgrund lag nicht vor, es liegen auskunftsgemäß Rangrücktritte in ausreichendem Umfang vor.

Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtsjahr Herr Kai Flatau bestellt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Hamburg, 1. Dezember 2013

Kai Flatau

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