RENA Holding II GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Emil Oberle seit 14.5.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 6.85% | |
| 3.95% |
| Name | Anteil |
|---|---|
RENA GmbHEigenbeteiligung | 1.57% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RENA GmbHGütenbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2016 bis zum 31.05.2017Lagebericht1. Insolvenz und zusammenfassende Berichterstattung Insolvenz und Veräußerung des Geschäftsbetriebs in 2015 Die Geschäftsführung hat am 26. März 2014 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Mit Beschluss vom selben Tag bestellte das Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - Herrn Dr. Jan Markus Plathner zum vorläufigen Sachwalter und ordnete an, dass die eigenverwaltende Geschäftsleitung der RENA GmbH berechtigt ist, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie im Rahmen der gesetzlichen Grenzen zu verfügen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden untersagt. Am 1. Juni 2014 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RENA GmbH eröffnet. In dem Eröffnungsbeschluss wurde die Eigenverwaltung angeordnet und Herr Dr. Jan Markus Plathner zum Sachwalter bestellt. Der Geschäftsbetrieb der RENA GmbH wurde nach Stellung des Insolvenzantrags und auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortgeführt. Im Februar 2015 wurde mit Wirkung zum 28. Februar 2015 der Geschäftsbetrieb der RENA an die RENA Technologies GmbH, Gütenbach, einem Unternehmen der Beteiligungsgesellschaft Capvis Equity Partners AG, Baar/Schweiz, im Wege eines Asset Deals übertragen. Damit wurden sämtliche betriebsnotwendigen Vermögenswerte und Teile der bestehenden Aufträge veräußert. Nahezu sämtliche Mitarbeiter wurden von der RENA Technologies GmbH übernommen. Gegenwärtig sind die eigenverwaltende Geschäftsführung (Eigenverwaltung) und der Sachwalter der RENA GmbH mit den ausstehenden Abwicklungsarbeiten im Insolvenzverfahren befasst. Es handelt sich dabei zum einen um die Verwertung der noch in der Insolvenzmasse zurückgebliebenen Vermögensgegenstände, einschließlich der Beitreibung von Forderungen und zum anderen um die Klärung der Passivseite, einschließlich der zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen. Anfang 2016 ist eine erste und Anfang Juli 2017 eine zweite Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen erfolgt. Dabei wurden EUR 11,0 bzw. EUR 10,2 Mio. an die Gläubiger gezahlt. Derzeit sind zur Insolvenztabelle angemeldete Forderungen in Höhe von insgesamt rd. EUR 238 Mio. zu verzeichnen. Weitere Forderungen können noch bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens zur Tabelle angemeldet, festgestellt oder zurückgenommen werden. Mit Stand Oktober 2017 wurden Forderungen in Höhe von rd. EUR 202,9 Mio. zur Insolvenztabelle festgestellt. Eine abschließende Einschätzung über die insgesamt im Insolvenzverfahren zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen ist derzeit ebenso wenig möglich wie über die noch endgültig auszukehrenden Erlöse aus der Verwertung des der Insolvenzmasse zuzurechnenden Vermögens. Änderung des Geschäftsjahres Mit diesem Lagebericht erfolgt die Berichterstattung für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2016 bis zum 31. Mai 2017. Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung am 1. Juni 2014 hat zu diesem Zeitpunkt ein neues Geschäftsjahr begonnen. Deshalb war ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Mai 2014 zu bilden. Seit diesem Zeitpunkt läuft das Geschäftsjahr am 1. Juni und endet am 31. Mai des Folgejahres. 2. Allgemeine Geschäftslage der RENA Geschäftstätigkeit RENA war bis zur Veräußerung des Geschäftsbetriebs im Februar 2015, ein führender Anbieter von Produktionsmaschinen und Anlagen für die Geschäftsfelder Wasseraufbereitung, Erneuerbare Energien, Health & Sonstiges sowie Elektronik. "THE WET PROCESSING COMPANY" beschreibt die Anwendungsfelder für RENA-Produkte. Mit RENA-Lösungen werden Wasser, Abwasser oder Chemikalien aufbereitet und Oberflächen, wie z. B. von Solarzellen, Leiterplatten oder Zahnimplantaten, mit Nasschemie oder Wasser behandelt. RENA stellte sowohl standardisierte Maschinen- und Anlagenlösungen mit garantierten Prozessen, als auch kundenspezifische Maschinen und Anlagen her, nahm diese in Betrieb und bot Service, Umbauten, Wartung und Instandhaltung an. Auch 2015 und 2016 wurden etwa die Hälfte der weltweit produzierten Solarzellen mit Hilfe von RENA-Maschinen und -Prozesslösungen hergestellt. Der Geschäftsbetrieb wurde Ende Februar 2015 im Wege eines Asset Deals an die RENA Technologies GmbH, Gütenbach, veräußert. Einzelne Projekte sind bei der RENA GmbH i. L. verblieben und werden abgearbeitet. Diese Tätigkeiten wurden bis 2018 weitgehend abgeschlossen. Daneben sind noch weitere verbliebene Vermögensgegenstände im Interesse der Gläubiger bestmöglich zu realisieren. RENA Arbeitsgebiete Solarmarkt Die letzten noch abzuarbeitenden Projekte betreffen insbesondere Kunden im Solarbereich. Strategie Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung liegt das Ziel nun auf der bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger im Insolvenzverfahren. Forschung und Entwicklung Forschung und Entwicklung werden nicht mehr betrieben. Die Geschäftstätigkeit reduziert sich auf die Abarbeitung der letzten Projekte. Mitarbeiter Mitarbeiter werden seit September 2015 nicht mehr beschäftigt. Bis auf zwei Mitarbeiter sind alle mit Übernahme des Geschäftsbetriebs durch die RENA Technologies GmbH auf diese übergegangen. Organisation Die RENA GmbH i. I. nimmt zur Abarbeitung der verbliebenen Projekte Leistungen der RENA Technologies GmbH in Anspruch. Daneben werden durch den Eigenverwalter in Abstimmung mit dem Sachwalter die verbliebenen Vermögensgegenstände realisiert. Unternehmenssteuerung Die Steuerung des in Abwicklung befindlichen Unternehmens erfolgt durch den Eigenverwalter unter Zuhilfenahme der Organisation der RENA Technologies GmbH. Nachhaltigkeit und Umweltschutz Als Zulieferer im Bereich der erneuerbaren Energien kommt dem Klima- und Umweltschutz auch im Rahmen der Abwicklung eine besondere Bedeutung zu. 3. Allgemeine volkswirtschaftliche Informationen A) Entwicklung der Weltwirtschaft Die Weltwirtschaft hat zum Jahresende 2016 die konjunkturelle Talsohle durchschritten und sich im Verlauf des Jahres 2017 weiter gefestigt. Ende 2016 erwartete das Institut für Weltwirtschaft (IFW) den Anstieg der Weltproduktion für 2016 bei 3,1 %, die Prognosen für die beiden Folgejahre lagen bei 3,5 % und 3,6 %. Erreicht wurde in 2016 ein Wachstum von 3,2 %, die Erwartungen für 2017 und 2018 wurden inzwischen auf 3,7 % und 3,8 % angepasst. Dies gilt gleichermaßen für die USA sowie Japan, dessen Wirtschaft auch deutlich an Fahrt zugenommen hat und auch für den Euroraum, in dem deutliche Zuwachsraten vorliegen. Auch das Bild für die Schwellenländer hellte sich in 2017 deutlich auf. China wächst dank einer expansiven Wirtschaftspolitik und auch die übrigen ostasiatischen Staaten zeigen Steigerungen. Brasilien hat die tiefe Rezession überwunden und für das übrige Lateinamerika mehren sich positive Meldungen. Einzig Indien hat einen vorübergehenden Dämpfer erlitten, weil Reformmaßnahmen zu Irritationen führten. Risiken bestehen aber weiter aus politischen Unwägbarkeiten wie dem Protektionismus der neuen US-Regierung, dem Atomstreit mit Nordkorea, der Umsetzung des Brexits und weiteren separatistischen Bewegungen im Euroraum sowie der zu erwartenden nicht kalkulierbaren Probleme im Zusammenhang mit der Normalisierung der Geldpolitik. B) Entwicklung in Deutschland Der ifo-Geschäftsklimaindex für die gewerbliche Wirtschaft Deutschlands lag im Mai 2015 bei 108,5, zum Jahresende 2015 bei 108,7. In 2016 gingen die Erwartungen zum Jahresanfang zurück. Bis zum Jahresende 2016 stieg der Index auf 111,0. In 2017 hat der Index mehrere Rekordhochs erzielt. Im September 2017 lag er nach einem geringfügigen Rückgang bei 115,2. Die Steigerung des Bruttoinlandsprodukts wird für 2017 und 2018 bei 2,2 % erwartet, erst 2019 wird mit einer Reduzierung auf 2,0 % gerechnet. In 2015 und 2016 haben diese Werte 1,7 % bzw. 1,9 % betragen. Die deutsche Wirtschaft ist leicht verhalten in das Jahr 2016 aber mit deutlich verbesserten Erwartungen in das Jahr 2017 gestartet. 4. Geschäftsentwicklung Auftragsentwicklung Seit Übertragung des Geschäftsbetriebs auf die RENA Technologies GmbH im Februar 2015 reduziert sich die Tätigkeit der Gesellschaft auf die Abarbeitung der bestehenden Aufträge. Dafür werden die RENA Technologies und deren Tochtergesellschaften für die zu erbringenden Leistungen beauftragt. Umsatz und Ertrag Im zwölf Monate umfassenden Geschäftsjahr 2015/2016 wurden Umsätze in Höhe von EUR 16 Mio., nach Umsätzen von EUR 108 Mio. im Vorjahr erzielt. Im Geschäftsjahr 2016/2017 haben sich die Umsätze bereits deutlich auf EUR 4 Mio. verringert. Die Gesamtleistung ist 2016/2017 auf EUR -0,5 Mio. reduziert. (Vorjahr: EUR 3,3 Mio.). Dabei ist zu berücksichtigen, dass RENA i. I. GmbH nach der Veräußerung des Geschäftsbetriebs an die RENA Technologies GmbH Ende Februar 2015 nur noch die bestehenden Projekte bzw. Kundenaufträge abarbeitet. Neben den operativen Aufwendungen sind auch die zusätzlichen insolvenzbedingten Aufwendungen zu tragen. Material-, Personal- und sonstige Aufwendungen, Finanzergebnis Der Materialaufwand ist im Geschäftsjahr 2016 / 2017 deutlich reduziert. Personalaufwand ist in 2016/2017 nicht mehr angefallen. Für alle Kostenarten gilt, dass diese mit den Zahlen des Vorjahres durch die deutliche Reduzierung der Leistung und wegen den durch die Insolvenz bedingten Aufwendungen nicht vergleichbar sind. Ergebnisentwicklung Das Jahresergebnis beträgt 2016/2017 rd. EUR 0,96 Mio. nach rd. EUR 0,98 Mio. in 2015/2016, bzw. einem Verlust von rd. EUR 5,8 Mio. in 2014/2015. Vermögens- und Finanzlage Der nicht gedeckte Fehlbetrag im Eigenkapital beträgt jetzt EUR 189,3 Mio. nach EUR 190,3 Mio. in 2015/2016. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind weitgehend geprägt durch die Anmeldungen zur Insolvenztabelle. Liquide Mittel sind zum 31.05.2016 in Höhe von mehr als EUR 21 Mio. und zum 31.05.2017 in Höhe von 20,6 Mio. bilanziert, nach rd. EUR 30 Mio. zum 31.05.2015. Dabei ist die im Januar 2016 an die Gläubiger erfolgte Zahlung von EUR 11,0 Mio. zu berücksichtigen. Darüber hinaus wurde im Juli 2017 an die Gläubiger eine zweite Zahlung von EUR 10,2 geleistet. 5. Chancen- und Risikenbericht Veränderung der Risiken Die RENA GmbH erwirtschaftete einen überwiegenden Teil des Umsatzes mit Maschinen und Anlagen für nasschemische Prozesse im Solarbereich. Mit der Insolvenz und der folgenden Abarbeitung von verbleibenden Aufträgen haben sich die Risiken auf deren Abwicklung und damit zusammenhängende Gewährleistungs- oder sonstige Haftungsansprüche reduziert. 6. Nachtrags- und Prognosebericht Nachtragsbericht Der Nachtragsbericht wurde in Anwendung der Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2016/2017 in den Anhang der Gesellschaft verlagert. Prognose für Konjunktur und Branche Da RENA seit März 2015 ausschließlich die bestehenden Aufträge abarbeitet, sind die Aussichten für Konjunktur und Branche für die Gesellschaft nur noch bedingt von Interesse. Die inzwischen positiveren Aussichten für den Photovoltaikmarkt und auch der übrigen Geschäftsbereiche werden den Erfolg der Gesellschaft ebenfalls nur mittelbar beeinflussen. Ausblick für die RENA Die Geschäftstätigkeit der RENA GmbH i. I. beschränkt sich seit der Übertragung des operativen Geschäftsbetriebs auf die Abwicklung der nicht übertragenen Kundenprojekte, die Verwertung der verbliebenen Vermögensgegenstände und die Befriedigung der Gläubiger im Insolvenzverfahren.
Gütenbach, 18. März 2019 Thomas Oberle, Rechtsanwalt als eigenverwaltender Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben Die RENA GmbH, i. I., Gütenbach, ist unter HRB 611393 beim Registergericht des Amtsgerichts Freiburg eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Gütenbach. 1. Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung Die Geschäftsführung hat am 26. März 2014 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Mit Beschluss vom gleichen Tag bestellte das Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - Herrn Dr. Jan Markus Plathner zum vorläufigen Sachwalter und ordnete an, dass die Geschäftsführung der RENA GmbH berechtigt ist, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie im Rahmen der gesetzlichen Grenzen zu verfügen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden untersagt. Bereits am 19. Februar 2014 hatten die Tochtergesellschaften der RENA GmbH, die STULZ H+E GmbH, Grafenhausen, als Obergesellschaft des Teilkonzerns der STULZ H+E GmbH, sowie deren Tochtergesellschaften Insolvenz angemeldet. Am 1. Juni 2014 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RENA GmbH, Gütenbach, eröffnet. In dem Eröffnungsbeschluss wurde die Eigenverwaltung angeordnet und Herr Dr. Jan Markus Plathner zum Sachwalter bestellt. 2. Übertragung des Geschäftsbetriebs Im Februar 2015 wurde mit Wirkung zum 28. Februar 2015, 24:00 Uhr der Geschäftsbetrieb der RENA GmbH i. I. an die RENA Technologies GmbH, Gütenbach, einem Unternehmen der Beteiligungsgesellschaft Capvis Equity Partners AG, Baar/Schweiz, veräußert. Damit wurden sämtliche betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände und Teile der bestehenden Aufträge übertragen. Nahezu sämtliche Mitarbeiter wurden von der RENA Technologies GmbH übernommen. 3. Rechnungslegung im laufenden Insolvenzverfahren Die RENA GmbH i. I. ist zum Bilanzstichtag, dem 31. Mai 2017, erstmals eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB, die Rechtsfolgen treten daher noch nicht ein und es sind für den Jahresabschluss noch die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften anzuwenden. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) unter Berücksichtigung der Abkehr von der Fortführungsprämisse und § 155 InsO aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr läuft seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 1. Juni bis zum 31. Mai. Der Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Mai 2014 bildete ein Rumpfgeschäftsjahr. Die Abschlüsse sind seit 2013 wegen der Insolvenz und den abweichenden Dauern der Geschäftsjahre mit den Vorjahren nicht vergleichbar. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss ist unter Abkehr von der Fortführungsprämisse aufgestellt. Ab der Erstellung des Jahresabschlusses 2013 im Dezember 2015 wurde den werterhellenden Sachverhalten Rechnung getragen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Aktivposten Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgen seit 2013 nicht mehr unter der Annahme einer positiven Fortführungsprognose. Bei der Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens wurden die bis zum 28. Februar 2015 (Veräußerung des Geschäftsbetriebs und des größeren Teils der Finanzanlagen der ursprünglichen RENA Gruppe) erzielten Verkaufspreise bei der Ermittlung der Bilanzansätze bereits zum 31. Dezember 2013 berücksichtigt. Aufgrund des kaufmännischen Vorsichtsprinzips wurden die unter Liquidationsgesichtspunkten zu ermittelnden Zeitwerte der Vermögensgegenstände nur insoweit berücksichtigt, als sie die fortgeführten Anschaffungskosten/Herstellungskosten nicht überschreiten. Die nicht veräußerten Teile des Finanzanlagevermögens der ursprünglichen RENA Gruppe wurden zu Erinnerungswerten angesetzt. Die Vorräte bestehen ausschließlich aus unfertigen Erzeugnissen und sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen waren nicht zuzurechnen. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden in angemessenem Umfang anteilig aktiviert. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten waren die Vorräte frei von Rechten Dritter. Geleistete Anzahlungen werden zum Nennwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Es werden Wertabschläge vorgenommen und uneinbringliche Forderungen voll abgeschrieben. Die flüssigen Mittel und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Stichtagskurs am Bilanzstichtag angesetzt. 3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage werden zum Nennwert bilanziert. Eigene Anteile wurden abgesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen oder die festgestellten Forderungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des unter Berücksichtigung der Ausschüttungsquote erwarteten Erfüllungsbetrages. Verbindlichkeiten sind ebenfalls zum unter Berücksichtigung der Ausschüttungsquote erwarteten Erfüllungsbetrag und erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind zum Nominalwert angesetzt. Es erfolgt eine offene Absetzung vom Vorratsvermögen. Für die Ermittlung latenter Steuern wird davon ausgegangen, dass keine temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden und den steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge mehr auftreten können. Die steuerlichen Verlustvorträge sind nicht werthaltig. Fremdwährungsumrechnung Langfristige Fremdwährungsbeträge werden zum Devisenstichtagskurs bei Entstehung, Fremdwährungsforderungen ggf. zum niedrigeren beizulegenden Wert und Fremdwährungsverbindlichkeiten ggf. zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag angesetzt. Kurzfristige Fremdwährungsbeträge (Restlaufzeit bis 1 Jahr) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. III. Erläuterungen zu Bilanzposten Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Es bestehen noch Beteiligungen, d. h. Unternehmen, von denen die Gesellschaft direkt oder indirekt mindestens 20 % der Anteile besitzt. Diese betreffen die RENA & MARTIN ASIA FAB SERVICE PTE LTD, Singapur/Singapur in Liquidation (50,0 %), ICTop Entwicklungs GmbH, Mistelgau in Liquidation, (55,0 %), RENASynova Laser Technologies S.A., Ecublens/Schweiz (50,1 %) und über diese die RENASynova Wet Laser GmbH, Furtwangen im Schwarzwald (50,1 %) und die ASTEC Co. Ltd., Seoul/Südkorea (99,9 %). Von sämtlichen Gesellschaften liegen keine aktuellen Abschlüsse oder Zahlen vor. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr bestehen zum Bilanzstichtag und bestanden auch zum Vorjahresbilanzstichtag nicht. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultierten aus Lieferungen und Leistungen in Vorjahren. Latente Steuern Zum Bilanzstichtag ergeben sich keine Beträge an latenten Steuern. Eigenkapital Zum 31. Mai 2017 besteht ein Fehlbetrag im Eigenkapital in Höhe von EUR 189,3 Mio. (Vorjahr: EUR 190,3 Mio.). Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt TEUR 123,9. Eigene Anteile sind in Höhe von EUR 1.939,00 ausgewiesen. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert EUR 47 Mio. Anleihen Es wurden in 2010 und 2013 Emissionen von Anleihen vorgenommen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben die Anleihegläubiger ihre Forderungen aus der Anleihe über den gemeinsamen Vertreter nach § 19 Abs. 3 SchVG zur Insolvenztabelle angemeldet. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Es bestehen - wie im Vorjahr - keine Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten:
Haftungsverhältnisse, Außerbilanzielle Geschäfte, Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine offenen Haftungsverhältnisse und auch keine außerbilanziellen Geschäfte mehr. Die Verträge wurden im Rahmen der Geschäftsveräußerung weitgehend übergeben oder sind ausgelaufen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden ebenfalls nicht. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die erzielten Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:
Sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von rd. EUR 2,5 Mio. (Vorjahr: EUR 2,3 Mio.) bestehend aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen, und von Einzelabwertungen enthalten. Außerdem sind TEUR 236 Projektförderungen enthalten. Materialaufwand Der Materialaufwand setzt sich aus TEUR 22 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie TEUR 783 Aufwendungen für bezogene Leistungen zusammen (Vorjahr: TEUR 815 und TEUR 2.162). Personalaufwand Der Personalaufwand beträgt TEUR 0 (Vorjahr: Löhne und Gehälter TEUR 27 und soziale Abgaben TEUR 35). Aufwendungen für Altersversorgung waren im Vorjahresausweis nicht enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten:
Nennenswerte periodenfremde Beträge sind nicht zu beziffern. V. Sonstige Angaben Geschäftsführung Geschäftsführer ist Herr Thomas Oberle, Rechtsanwalt, Edingen-Neckarhausen. Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird in Übereinstimmung mit § 286 Abs. 4 HGB und dem BMJ-Schreiben vom 6. März 1995 unterlassen. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat tagte zuletzt im Juli 2014. Eine förmliche Auflösung erfolgte nicht, aber formelle Rechte stehen ihm seit Eröffnung des Verfahrens nicht mehr zu. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr waren keine Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 2 Mitarbeiter bis September). Nachtragsbericht Anfang Juli 2017 erfolgte eine zweite Abschlagsverteilung. Es wurden EUR 10,2 Mio. an die Gläubiger verteilt. Diese Summe schließt TEUR 200 Aufholbeträge aus der ersten Abschlagsverteilung vom Januar 2016 mit ein. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, haben nach dem 31.05.2017 nicht stattgefunden. Prüfungs- und Beratungsgebühren Die Aufwendungen für die Prüfung des Einzelabschlusses der RENA i. I. GmbH belaufen sich auf TEUR 29.
Gütenbach, 18. März 2019 Thomas Oberle, Rechtsanwalt als eigenverwaltender Geschäftsführer Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde vor der Feststellung offengelegt. BestätigungsvermerkUnter der Bedingung, dass der Jahresabschluss zum 31. Mai 2016 in der Fassung festgestellt wird, die diesem Jahresabschluss zugrunde gelegt worden ist, erteilen wir den nachstehenden Bestätigungsvermerk: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der RENA GmbH i. I., Gütenbach, für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2016 bis 31. Mai 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Mit Ausnahme der im folgenden Absatz dargestellten Prüfungshemmnisse haben wir unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung mit den im nachfolgenden Absatz dargestellten Ausnahmen eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkungen zu keinen Einwendungen geführt: Das Vorhandensein der zum 31. Mai 2016 ausgewiesenen Unfertigen Erzeugnisse in Höhe von EUR 5,5 Mio. war insofern nicht nachgewiesen, weil wir aufgrund der Beauftragung nach der Inventuraufnahme nicht an der Inventur teilgenommen haben und durch alternative Prüfungshandlungen auch keine hinreichende Sicherheit über den Bestand der Unfertigen Erzeugnisse gewinnen konnten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass im Ergebnis des Geschäftsjahres 2016/2017 Aufwendungen oder Erträge enthalten sind, die als periodenfremd hätten ausgewiesen werden müssen, dass zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Posten "Unfertige Erzeugnisse", "Bestandsveränderung" und "Materialaufwand" mit den Vorjahresangaben Angaben erforderlich gewesen wären und dass der Jahresabschluss insoweit fehlerhaft ist. Das Vorhandensein der zum 31. Mai 2017 ausgewiesenen Unfertigen Erzeugnisse in Höhe von EUR 0,4 Mio. ist nicht hinreichend nachgewiesen, weil wir nicht an der Inventur teilnehmen und durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit über den Bestand der Unfertigen Erzeugnisse gewinnen konnten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss insoweit fehlerhaft ist. Mit dieser Einschränkung entspricht der Jahresabschluss nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Mit den genannten Einschränkungen steht der Lagebericht in Einklang mit einem den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung weiter einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Anhang in Abschnitt "Allgemeine Angaben" und "Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden" sowie im Lagebericht in Abschnitt "1 Insolvenz und zusammenfassende Berichterstattung" hin, wonach der Jahresabschluss unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung dieser Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde, da durch Beschluss des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen vom 1. Juni 2014 über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Stuttgart, 19. März 2019 Ernst
& Young GmbH
Göhner, Wirtschaftsprüfer Busser, Wirtschaftsprüfer |
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