Micro F.
GmbH
Rödermark
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
51.538,00 |
63.980,00 |
| I.
Sachanlagen |
48.413,00 |
60.855,00 |
| II.
Finanzanlagen |
3.125,00 |
3.125,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
629.901,90 |
792.886,84 |
| I.
Vorräte |
97.410,53 |
200.935,11 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
528.802,18 |
562.964,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.689,19 |
28.987,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.656,09 |
4.128,10 |
| Summe
Aktiva |
684.095,99 |
860.994,94 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
113.099,80 |
90.056,69 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
65.056,69 |
30.319,69 |
| III.
Jahresüberschuss |
23.043,11 |
34.737,00 |
| B.
Rückstellungen |
37.518,56 |
33.436,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
533.477,63 |
737.501,71 |
| Summe
Passiva |
684.095,99 |
860.994,94 |
1 Anhang
1.1 Allgemeine
Angaben zum Jahresabschluss
Gesellschaftsidentifikation laut Registergericht
Firma: |
Micro F. GmbH |
Sitz: |
Rödermark |
Eintragung: |
Handelsregister HRB 44721
Offenbach |
1.2 Betriebsgröße
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien
für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die
verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind
je nach Einstufung in sogenannte "kleine",
"mittelgroße" oder "große"
Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften
für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine
mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat
wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und
Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.
§ Die Gesellschaft
beschäftigte im Jahresdurchschnitt 7 Arbeitnehmer
(Vorjahr 6) gemäß § 285 Nr. 7 HGB.
§ Die Umsatzerlöse in den
letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
betrugen € 5.102.308,37 (Vorjahr € 4.713.459,88)
gemäß § 329 Abs. 2 HGB.
§ Die Bilanzsumme,
gegebenenfalls nach Abzug eines auf der Aktivseite
ausgewiesenen Fehlbetrags, betrug € 684.095,99
(Vorjahr € 860.994,94).
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als
kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
1.3 Angaben
zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der
Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie
die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang
besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss
keine Angaben erfolgten:
§ Angaben zum Jahresabschluss
insgesamt
§ Angaben über Ansatz und
Bewertung von Posten der Bilanz
§ Angaben zur Gliederung des
Jahresabschlusses
§ Aufgliederung und
Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
§ Sonstige Angaben
1.4 Angaben
zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
:
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes
fanden ebenfalls Beachtung.
Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden
Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:
§ Bewertungsgrundsätze
mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren
Methoden und Darstellung des Einflusses auf das
Jahresergebnis
§ Angaben über
Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240
Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB
§ angewandte
Abschreibungsmethoden
§ Vorrätebewertung
1.5 Gliederung
und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Nach den § 267 HGB angegebenen
Größenmerkmalen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Für eine klare und übersichtliche
Darstellung von allen geforderten Informationen war der
Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht
ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher
überwiegend im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben. Diese Vorgehensweise ist sowohl
steuerlich als auch handelsrechtlich nicht zu beanstanden.
Ab 2008 können bewegliche und selbständig
nutzbare Anlagegüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten ab EUR 251 (bis 31.12.2017: ab EUR 151)
bis EUR 1.000 netto in einem jahrgangsbezogenen
Sammelposten zusammengefasst und gleichmäßig auf
5 Jahre verteilt. Die Bildung des Poolpostens wir in der
Handelsbilanz sowohl vor als auch nach der
Bilanzrechtsreform grundsätzlich für
zulässig erachtet. Es handelt sich um Sammelposten von
untergeordneter Bedeutung.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Kleine Kapitalgesellschaften müssen keinen
Anlagespiegel erstellen/veröffentlichen § 288
Abs. 1 Nr. 1 HGB.
Vorräte
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet. Zweifelhafte Forderungen
waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden, somit waren keine
Einzelwertberichtigungen zu bilden. Eine
Pauschalwertberichtigung wurde ebenfalls nicht gebildet.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Eine Differenz zwischen Handelsbilanz und
Steuerbilanz entstanden aufgrund der kurzen Laufzeiten der
Verbindlichkeiten nicht. Das strenge Stichtagsprinzip
für die Steuerbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 a EStG
wurde somit eingehalten. Bei Verbindlichkeiten mit einer
längeren Laufzeit wurden durch die Gläubiger
Verzinsungen vorgenommen.
Es bestehen insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe
von 533.477,63 Euro. Die Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von
389.231,42 Euro. Die mittelfristigen Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit zwischen 1 und 2 Jahren betragen
75.919,62 Euro. Langfristige Verbindlichkeiten liegen in
Höhe von 68.326,59 Euro vor.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden diese mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Diese betreffen u.a. die
Abschlusskosten. Bei Rückstellung mit einer Laufzeit
von über einem Jahr wurde ggf. eine Abzinsung nach den
jeweiligen Vorschriften vorgenommen.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Der Betrag
der handelsrechtlichen kumulierten Abschreibungen
beträgt 26.725,39 Euro. Eine Differenz zwischen
handelsrechtlicher Abschreibung und steuerrechtlicher
Abschreibung besteht nicht.
1.6 Sonstige
erläuterungspflichtige Punkte nach HGB bzw. GmbHG
(§ 42 Abs. 3 GmbHG & § 268 HGB
Allgemeine Punkte:
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich
beschäftigten Mitarbeiter betrug: 6 Hierin ist der
Gesellschafter-Geschäftsführer enthalten.
Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesenen
oder vermerkten finanziellen Verpflichtungen, die für
die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:
Die GmbH hat ein Mietverhältnis, welches mit
einer Frist von 1 Monat kündbar ist.
1.7 Angaben
über die Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
satzungsgemäß bestellten,
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Kyska Günter geführt:
Gegenüber den Gesellschaftern oder
Angehörigen bestehen die nachfolgenden Rechte und/oder
Pflichten (Angaben in vollen €):
Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten
Sachverhalt |
Stand zum
31.12.2022 |
+ Neuvergabe |
- Rückzahlung |
Stand zum
31.12.2023 |
Günter Kyska |
-260,61 |
5.082,58 |
-809,39 |
4.012,58 |
Das Verrechnungskonto wurde mit 2 % über dem
Basiszins verzinst. Die Zinsen werden in der Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesen.
Das Verrechnungskonto wechselte im VZ von einer
Verbindlichkeit der Gesellschaft auf eine Forderung gegen
den Gesellschafter.
1.8 Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
7
1.9 Ergebnisverwendung
und Rücklagenbildung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
Der Jahresüberschuss beträgt |
EUR |
23.043,11 |
Einschließlich des zu
berücksichtigenden
Gewinn-/
Verlustvortrages in Höhe von |
EUR |
65.056,69 |
ergibt sich ein Betrag von
der zu verwenden ist. |
EUR |
88.099,80 |
Vorabausschüttung in der Bilanz bereits
abgezeichnet |
EUR |
-0,00 |
Auf neue Rechnung wird vorgetragen. |
EUR |
88.099,80 |
1.10 Beschlüsse
Die Gesellschaft hat keine Ausschüttungen auf
den Jahresabschluss 2023 beschlossen.
1.11 Sonstige Angaben
Der Anhang ist zwingend von allen gesetzlichen
Vertretern zu unterschreiben. Die Unterschrift stellt klar,
dass alle Pflichtangaben nach HGB gemacht wurden und die
Angaben zur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang
vollständig sind. Das alle erforderlichen Nachweise
und Auskünfte zur Verfügung gestellt wurden
(Vollständigkeitserklärung). Ebenso nach Ablauf
des Geschäftsjahres keine Vorgänge von besonderer
Bedeutung aufgetreten sind, in der bisher noch nicht in der
Bilanz berichtet wurden. Die Verantwortung des
Steuerberaters wird nach beigefügten Allgemeinen
Auftragsbedingungen für Steuerberatung durch
Unterschrift anerkannt.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Rödermark,
17.02.205
gez.
Günter Kyska
Feststellung und Billigung
Der Jahresabschluss wurde am 17.02.2025 festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am 17.02.2025 gebilligt.
Der Jahresabschluss wurde nach der Feststellung zur
Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist
offengelegt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 17.2.2025.
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