Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 44721
Eingetragen
16.5.2002
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieBetrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
Gegenstand
Dienstleistungen im IT- und EDV-Hard- und Softwarebereich insbesondere der Aufbau und die Betreuung von EDV-Netzwerken, die EDV-Organisationsberatung, Durchführung von EDV-Schulungen, Internetdiensleistungen, Software-Individualprogrammierungen, sowie der Handel mit EDV-Hard- und Software aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Tatjana Kyska
seit 12.3.2021
Prokura
Günter Kyska
seit 8.4.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Bruno Kuhn
Sulzbach
16.250 €
65.00%
Günter Kyska
Offenbach
6.250 €
25.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Micro F. GmbH

Rödermark

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 51.538,00 63.980,00
I. Sachanlagen 48.413,00 60.855,00
II. Finanzanlagen 3.125,00 3.125,00
B. Umlaufvermögen 629.901,90 792.886,84
I. Vorräte 97.410,53 200.935,11
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 528.802,18 562.964,33
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.689,19 28.987,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.656,09 4.128,10
Summe Aktiva 684.095,99 860.994,94

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 113.099,80 90.056,69
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 65.056,69 30.319,69
III. Jahresüberschuss 23.043,11 34.737,00
B. Rückstellungen 37.518,56 33.436,54
C. Verbindlichkeiten 533.477,63 737.501,71
Summe Passiva 684.095,99 860.994,94

1 Anhang

1.1       Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


 
Gesellschaftsidentifikation laut Registergericht


Firma:

Micro F. GmbH

Sitz:

Rödermark

Eintragung:

Handelsregister HRB 44721
Offenbach
1.2       Betriebsgröße



In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in sogenannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.

Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.
§    Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 7 Arbeitnehmer (Vorjahr 6) gemäß § 285 Nr. 7 HGB.
§    Die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag betrugen € 5.102.308,37 (Vorjahr € 4.713.459,88) gemäß § 329 Abs. 2 HGB.
§    Die Bilanzsumme, gegebenenfalls nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags, betrug € 684.095,99 (Vorjahr € 860.994,94).
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

1.3       Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen


Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
§    Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
§    Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz
§    Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
§    Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
§    Sonstige Angaben

1.4       Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden



Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses :
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes fanden ebenfalls Beachtung.

Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:
§    Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis
§    Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB
§    angewandte Abschreibungsmethoden
§    Vorrätebewertung

1.5       Gliederung und Darstellung


Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Nach den § 267 HGB angegebenen Größenmerkmalen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Diese Vorgehensweise ist sowohl steuerlich als auch handelsrechtlich nicht zu beanstanden.
Ab 2008 können bewegliche und selbständig nutzbare Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ab EUR 251 (bis 31.12.2017: ab EUR 151) bis EUR 1.000 netto in einem jahrgangsbezogenen Sammelposten zusammengefasst und gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt. Die Bildung des Poolpostens wir in der Handelsbilanz sowohl vor als auch nach der Bilanzrechtsreform grundsätzlich für zulässig erachtet. Es handelt sich um Sammelposten von untergeordneter Bedeutung.
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Kleine Kapitalgesellschaften müssen keinen Anlagespiegel erstellen/veröffentlichen § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB.

Vorräte
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Zweifelhafte Forderungen waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden, somit waren keine Einzelwertberichtigungen zu bilden. Eine Pauschalwertberichtigung wurde ebenfalls nicht gebildet.

Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Eine Differenz zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz entstanden aufgrund der kurzen Laufzeiten der Verbindlichkeiten nicht. Das strenge Stichtagsprinzip für die Steuerbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 a EStG wurde somit eingehalten. Bei Verbindlichkeiten mit einer längeren Laufzeit wurden durch die Gläubiger Verzinsungen vorgenommen.

Es bestehen insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe von 533.477,63 Euro. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von 389.231,42 Euro. Die mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 2 Jahren betragen 75.919,62 Euro. Langfristige Verbindlichkeiten liegen in Höhe von 68.326,59 Euro vor.

Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden diese mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Diese betreffen u.a. die Abschlusskosten. Bei Rückstellung mit einer Laufzeit von über einem Jahr wurde ggf. eine Abzinsung nach den jeweiligen Vorschriften vorgenommen.

Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Der Betrag der handelsrechtlichen kumulierten Abschreibungen beträgt 26.725,39 Euro. Eine Differenz zwischen handelsrechtlicher Abschreibung und steuerrechtlicher Abschreibung besteht nicht.

1.6       Sonstige erläuterungspflichtige Punkte nach HGB bzw. GmbHG (§ 42 Abs. 3 GmbHG & § 268 HGB


Allgemeine Punkte:
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter betrug: 6 Hierin ist der Gesellschafter-Geschäftsführer enthalten.

Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesenen oder vermerkten finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:
Die GmbH hat ein Mietverhältnis, welches mit einer Frist von 1 Monat kündbar ist.

1.7       Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den satzungsgemäß bestellten, alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Kyska Günter geführt:

Gegenüber den Gesellschaftern oder Angehörigen bestehen die nachfolgenden Rechte und/oder Pflichten (Angaben in vollen €):

Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten


Sachverhalt

Stand zum
31.12.2022

+ Neuvergabe

- Rückzahlung

Stand zum
31.12.2023


Günter Kyska


-260,61


5.082,58


-809,39


4.012,58


Das Verrechnungskonto wurde mit 2 % über dem Basiszins verzinst. Die Zinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Das Verrechnungskonto wechselte im VZ von einer Verbindlichkeit der Gesellschaft auf eine Forderung gegen den Gesellschafter.

1.8       Vermögens-, Finanz- und Ertragslage


Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
7

1.9       Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung


Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor:


Der Jahresüberschuss beträgt

EUR

23.043,11

Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinn-/      Verlustvortrages in Höhe von

EUR

65.056,69

ergibt sich ein Betrag von
der zu verwenden ist.

EUR

88.099,80

Vorabausschüttung in der Bilanz bereits abgezeichnet

EUR

-0,00

Auf neue Rechnung wird vorgetragen.

EUR

88.099,80
1.10    Beschlüsse


Die Gesellschaft hat keine Ausschüttungen auf den Jahresabschluss 2023 beschlossen.

1.11    Sonstige Angaben


Der Anhang ist zwingend von allen gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben. Die Unterschrift stellt klar, dass alle Pflichtangaben nach HGB gemacht wurden und die Angaben zur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang vollständig sind. Das alle erforderlichen Nachweise und Auskünfte zur Verfügung gestellt wurden (Vollständigkeitserklärung). Ebenso nach Ablauf des Geschäftsjahres keine Vorgänge von besonderer Bedeutung aufgetreten sind, in der bisher noch nicht in der Bilanz berichtet wurden. Die Verantwortung des Steuerberaters wird nach beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberatung durch Unterschrift anerkannt.

Unterschrift der Geschäftsleitung

 

Rödermark, 17.02.205

gez. Günter Kyska


Ort, Datum

Unterschrift



Feststellung und Billigung
Der Jahresabschluss wurde am 17.02.2025 festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am 17.02.2025 gebilligt.
Der Jahresabschluss wurde nach der Feststellung zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist offengelegt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.2.2025.

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