Lamprecht & Partners eGbR
Selbe AdressePatentanwaltskanzleien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bertram Michael Dr. Deprés seit 14.4.2026 | Geschäftsführer |
Matthias Schweizer seit 13.12.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Matthias Schwebeler | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SoliDat Solutions in Data Processing GmbHRödermarkJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie SoliDat Solutions in hat ihren Sitz in Rödermark und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main (Reg.Nr. HRB 34297). Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 267, 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung (§ 326 ABs. 1 S. 2 HGB) entfallen. Die Gesellschaft verzichtet nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichts. Grundsätze zur Gliederung, Bilanzierung und BewertungDas Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde aus dem Vorjahr unverän-dert übernommen. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsme-thoden werden stetig angewendet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind gegebenenfalls nachfolgend gesondert angegeben. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Soweit nicht anders dargestellt, werden alle Beträge in Euro (EUR) ausgewiesen. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bilanziert. Soweit notwendig erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Zuschreibungen erfolgen gemäß § 253 Abs. 5 HGB, sofern der Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 253 Abs. 3 HGB linear bzw. degressiv und pro rata temporis vorgenommen. Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Nach der Abgangsfiktion wird ihr sofortiger Abgang unterstellt. Sogenannte Sammelposten (nach § 6 Abs. 2a EStG) wurden nicht gebildet. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen erfolgte zu den je nach Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie die Ausleihungen oder Anteile an verbundene Unternehmen wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit notwendig wurden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen und das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Pauschalwertberichtigungen und Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Kosten- und Preissteigerungen einbezogen. Ferner werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit einem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre, welcher von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzForderungsspiegel Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar (VJ in Klammern):
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen, Tantiemen und Verluste aus Lieferkontrakten. Verbindlichkeitenspiegel Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar (VJ in Klammern):
Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestanden sonst keine Sicherungsrechte, über die gem. § 285 Nr. 1b HGB zu berichten ist. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Ausgewiesen werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Sonstige AngabenEs bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:
Durchschnittliche Zahl während des Geschäftsjahres beschäftigter Mitarbeiter: 26 Angaben über die Ergebnisverwendung entfallen nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte von Herrn Matthias Schweizer geführt. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 1.10.2024. |
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