TRAUCON Holding AG
Tullumstraße 7, 26629 Großefehn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rolf Trauernicht seit 30.8.2022 | Vorstandsmitglied |
Michael Trauernicht seit 30.8.2022 | Vorstandsmitglied |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Daten zu Gesellschaftern mit Minderheitsbeteiligung (natürliche Personen) sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TRAUCON Holding AGGroßefehnKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023KonzernlageberichtA. Geschäfts- und Rahmenbedingungen 1. Darstellung der Geschäftstätigkeit Wie in den Jahren zuvor, setzt sich der Konzernabschluss aus den folgenden Bereichen zusammen: TRAUCO AG Die TRAUCO AG als Muttergesellschaft hält die Beteiligungen der im Konzernabschluss beschriebenen Unternehmen. Darüber hinaus werden Dienstleistungen, wie z. B. Verwaltung/Buchhaltung, Marketing, EDV, Controlling für die Beteiligungen erbracht und Grundstücke sowie Gebäude an verbundene Unternehmen und Dritte vermietet. Als einzige operative Einheit betreibt die TRAUCO AG die Abteilung Werksgroßhandel. Hier werden in erster Linie Schornsteinsysteme und Faserzementprodukte für Bedachungen und Fassaden an gewerbliche Kundschaft vertrieben. TRAUCO Spezialbau GmbH Die TRAUCO Spezialbau GmbH mit Sitz in Edewecht-Husbäke ist ein Fachbetrieb für Industrie-Bedachungen und Fassadenbau im gesamten Bundesgebiet. 2. Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes Der sich bereits im Geschäftsjahr 2022 abzeichnende Abschwung der Baubranche war im Geschäftsjahr 2023 deutlich zu spüren und übertraf die negativen Erwartungen noch einmal. Die auf hohem Niveau stagnierende Inflation, das Ende der Niedrigzinsphase, die Einstellung der staatlichen Bau-Förderungen und die schwächelnde Gesamtwirtschaft sorgten für erheblich Einbrüche bei Fertigstellungen (-24% zum Vorjahr), Baugenehmigungen (bis zu -50% zum Vorjahr) und Bauanträgen (bis zu -80% zum Vorjahr). Dabei ist es nicht so, als Bestünde keine Bereitschaft zum Bauen. Investoren und private Bauherren haben grundsätzlich Interesse, Neubauprojekte anzugehen. Fehlende Planungssicherheit durch teils konträre Aussagen politischer Entscheidungsträger sorgen für eine große Verunsicherung und für ein "Abwarten" seitens potentieller Bauherren. Nachdem zahlreiche Bauunternehmen im ersten Halbjahr dank Altaufträgen noch eine gewisse Auslastung verzeichneten, verschlechterte sich die Lage im 2. Halbjahr deutlich. Größere Bauunternehmen hatten zunehmend Schwierigkeiten ihr Personal zu halten und Unternehmen die während der Pandemie ihre Aktivitäten um das Bauträgergeschäft aufgenommen haben, kamen in Anbetracht steigender Zinsen und fehlender Verkaufserfolge für fertiggestellte Objekte unter Druck. Als Resultat verzeichnet die Branche eine zunehmende Zahl an Unternehmensinsolvenzen ab dem 3. Quartal 2023. Insbesondere der viel beschrieben und dringend benötigte "bezahlbare" Wohnraum lässt sich unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht realisieren. Laut der Studie "Wohnungsbau 2024 in Deutschland: Kosten - Bedarf - Standards" der ARGE e.V. lässt das aktuelle Kosten- und Zinsniveau eine frei finanzierte Vermietung von unter 17,50 €/m 2 nicht zu. Von dem alljährlichen Ziel, 400.000 Wohneinheiten p.a. fertigzustellen, ist die die Bundesregierung mit 223.000 Fertigstellungen in 2023 weit entfernt. Tendenz stark sinkend. Obwohl sich die private Nachfrage im Einzelhandel, schwerpunktmäßig in den Baumärkten, robuster als das Unternehmerkundengeschäft zeigte, wird die Umsatzerwartungskurve weiter nach unten zeigen, da sich die politischen Entscheidungsträger von Hilferufen der gesamten Baubranche bisher scheinbar unbeeindruckt zeigen. Die Umsatzerlöse sanken im Geschäftsjahr 2023 um ca. 14,5 % auf rd. 278.492 TEUR (Vorjahr: rd. 325.396 TEUR). B. Darstellung des Geschäftsverlaufs 1. Ertragslage 1.1 Ergebnisstruktur 2023/2022 Wesentliche Kennzahlen der Ergebnisstruktur ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:
Die Gesamtleistung des Berichtsjahres sank um ca. 15,6 % auf rd. 275.948 TEUR (Vorjahr: rd. 326.841 TEUR). Das Rohergebnis verringerte sich auf rd. 82.267 TEUR (Vorjahr: rd. 95.234 TEUR). Das operative Ergebnis sank um ca. 56,5 % auf rd. 6.900 TEUR (Vorjahr: rd. 15.851 TEUR). Das Geschäftsjahr 2023 schloss mit einem Jahresüberschuss von rd. 3.130 TEUR (Vorjahr: rd. 11.228 TEUR) unter den Erwartungen ab. In diesem Ergebnis sind bereits Ertragsteuern von rd. 2.278 TEUR berücksichtigt. 1.2 Umsatz- und Auftragsentwicklung Von den ersten zwei Monaten abgesehen, lagen alle Monatsumsätze des Jahres 2023 unter denen des Vorjahres. Ein Umstand, der jedoch auf die Umsatzschwäche des Januars und Februars 2022 zurückzuführen ist. Das Ende des ersten und der Beginn der 2. Quartals 2023 waren von feuchter Witterung geprägt, so dass die für unsere Branche so wichtigen Umsätze im Garten-Segment deutlich hinter den Erwartungen zurückblieben. Die Monate Mai und Juni entwickelten sich aufgrund guter Witterung erfreulicher, wenn auch die Planzahlen aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht erreicht werden konnten. Das uns wohl bekannte "Sommerloch" zeigte sich im Jahr 2023 sehr ausgeprägt, was auch mit einer schlechten Witterung während der Ferienzeit zu tun hatte. Entgegen dem für unsere Branche normalen Jahresverlaufes, konnten die Umsätze nach Ende der Ferienzeit im Sommer nicht signifikant zulegen. Die Auftragsüberhänge der Unternehmerkundschaft waren weitestgehend abgearbeitet, so dass die Unsicherheiten, in Anbetracht von steigenden Zinsen und Auslaufen stattlicher Förderprogramme, auf Seiten der Unternehmerkunden zunahm. Im letzten Quartal des Geschäftsjahres verzeichneten wir abermals rückläufige Umsätze deutlich unter den Planzahlen. Das Geschäftsjahr schloss mit einem konsolidierten Gesamtumsatz von rd. 278 Mio. Euro ab. 1.3 Beschaffung, Entwicklung der Kosten, Geschäftsergebnis Die zum Teil deutlich gestiegenen Beschaffungskosten konnten an die Abnehmer weitergegeben werden. Die Personalkosten sind um ca. 7 % auf rd. 48,9 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 52,6 Mio. Euro) gesunken. Hierzu verweisen wir auf Punkt 3 des Lageberichts. Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss von 3.129.506,62 Euro ab. Die konsolidierte Rohertragsquote von ca. 29,3 % konnte trotz des nach wie vor scharfen Wettbewerbs und angespannten Lage auf dem Beschaffungsmarkt auf dem Vorjahresniveau gehalten werden. Sonstige Kostensenkungen wie Transport-, Verwaltungs-, und Vertriebskosten sind auf die Abhängigkeit der Umsatzrückgänge zurückzuführen. 2. Vermögens- und Finanzlage 2.1 Kennzahlen der Vermögenslage und Kapitalstruktur Ein Überblick über die Vermögens- und Kapitalstruktur ergibt sich aus folgender Übersicht:
Die Vermögenslage und Kapitalstruktur des Konzerns ist nach wie vor stabil. Der relative Anteil des Anlagevermögens an der um rd. 7,1 Mio. Euro gesunkenen Bilanzsumme liegt bei ca. 38,8 % über dem Vorjahresniveau. Wesentliche Bewertungsrisiken im Bilanzansatz für den Warenbestand sind nicht erkennbar. Die jeweils verantwortlichen Geschäftsführer und Betriebsleiter sind angewiesen, das strenge Niederstwertprinzip in der Bewertung konsequent anzuwenden. Das gilt insbesondere auch für Lagerware, bei der Beeinträchtigungen in der Beschaffenheit zu Preisabschlägen in der Vermarktung führt. Sämtliche Anlagegüter werden zeitanteilig nach den steuerlich zulässigen Methoden und den vorgegebenen AfA-Sätzen abgeschrieben. Im Jahr 2023 haben wir von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die degressive Abschreibung zu nutzen. Die Stichtagsliquidität zum 31.12.2023 liegt mit rd. 9.344 TEUR über dem Vorjahreswert (Vorjahr: rd. 7.393 TEUR). Das Eigenkapital der Berichtsgesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag rd. 69.261 TEUR. Damit hat sich die Eigenkapitalquote, bei gesunkener Bilanzsumme auf rd. 142.869 TEUR (Vorjahr: rd. 150.013 TEUR), im Berichtsjahr auf ca. 48,5 % erhöht (Vorjahr: ca. 45,3 %). 2.2 Investitionen Die Bilanzsumme verringerte sich um rd. 7.145 TEUR auf rd. 142.869 TEUR. Die größten Veränderungen gab es beim Warenbestand von rd. - 6.532 TEUR und dem Anlagevermögen mit einem Plus von insgesamt rd. 1.441 TEUR. Durch langfristige Investitionspläne ist die Kontinuität im Anlagevermögen sowie in der Abschreibungsquote gewährleistet. Abgängiges Anlagevermögen wird in der Regel veräußert, bevor die laufenden Wartungskosten zunehmen und das Anlagegut zu einer Belastung wird. 2.3 Finanzlage/Finanzierungsmaßnahmen Laufende Investitionen werden grundsätzlich aus dem Cash-Flow heraus finanziert. Für größere Investitionen werden objektbezogene, langfristige Finanzierungen in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme der Kontokorrentkreditlinien wurde zu keinem Zeitpunkt voll ausgenutzt. Die Berichtsgesellschaft verfügt bei verschiedenen Banken über ausreichende Kreditlinien. Zum Bilanzstichtag wurden diese zu ca. 55 % ausgeschöpft. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich wie folgt entwickelt:
Die anfallenden finanziellen Verpflichtungen wurden stets, unter Erwirtschaftung von Skontoerträgen, durch schnelle und pünktliche Zahlung erfüllt. Ihren Zahlungsverpflichtungen ist unsere Gesellschaft stets zuverlässig nachkommen. 3. Personal- und Sozialbereich Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer inklusive Geschäftsführer und Auszubildenden ist im Berichtsjahr auf 1.195 gesunken (Vorjahr: 1.231). Die Personalaufwendungen verringerten sich auf rd. 48.970 TEUR (Vorjahr: rd. 52.642 TEUR). Die Reduzierung der erfolgsabhängigen Vergütungen ist der Hauptgrund für diese Entwicklung. In den Bereichen Gesundheits- und Arbeitsschutz - zum Beispiel Unfallschutz, Berufsunfälle o. ä. - gab es im Berichtsjahr 2023 keine besonderen Vorkommnisse. 4. Sonstige wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres Wichtige Ereignisse oder Entwicklungen hat es im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 im Konzern nicht gegeben. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht Entsprechend der negativen Prognosen für die gesamte deutsche Wirtschaft sind auch die Erwartungen für die Baubranche zurückhaltend. Insbesondere für den Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern fehlen wichtige Anreize in Form von niedrigen Zinsen und (sinnvollen) staatlichen Förderungen in Verbindung mit einer Planungssicherheit für die Bauherren. Eine prognostizierte Leitzinssenkung der EZB könnte bei einigen Investoren und Bauträgern für die Umsetzung von Bauprojekten sorgen, Privatpersonen (insbesondere Familien) mit niedrigeren Einkommen sind aber besonders auf staatliche Förderprogramme angewiesen. Solange mit den Förderprogrammen nur energetische Baustandards gefördert werden, die für Normalverdiener nicht wirtschaftlich sind, wird sich der private Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht erholen. Im Einzelhandel dürfte sich der Trend, mit stabilen Umsätzen und steigender Nachfrage, aus dem Geschäftsjahr 2023 fortsetzen. Ein weiteres Indiz dafür, dass der Wille im eigenen Haus etwas zu investieren durchaus vorhanden ist. Der weiterhin fehlende Wohnraum wird für eine stabile Nachfrage im Bereich der Mehrfamilienhäuser sorgen, analog dazu sind jedoch weiter steigende Mieten zu erwarten. Dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum liegt damit in weiter Ferne. Vielversprechend ist der Geschäftsbereich Sanierung und Modernisierung von vorhandenem Wohnraum. Die nach wie vor hohen Energiepreise und die immer noch hohe Inflation, welche vorhandenes Barvermögen abschmilzt, dürften für steigende Umsätze in diesem Segment sorgen. Für 2024 gehen wir von einem Umsatz- und Ertragsniveau leicht unter dem Vorjahr aus. 2. Chancen- und Risikobericht Die momentane gesamtwirtschaftliche Lage und die Krise in der Bauwirtschaft birgt mehr Risiken als Chancen. Zwar dürften die Preise für Baustoffe und Grundstücke ihren Zenit erreicht haben, jedoch bewegen sich die Baunebenkosten und Zinsen weiter auf hohem Niveau. Bei Verbrauchern und Unternehmen ist gleichermaßen eine große Verunsicherung zu spüren, da eine Planungssicherheit bei den momentanen politischen Entscheidungen nicht gegeben ist. Hier liegen Chancen und Risiken nah beieinander. Schafft es die Politik, Planungssicherheit in Form von verlässlichen Förderprogrammen mit vernünftigen Anforderungen zu schaffen, könnte das in Verbindung mit sinkenden Zinsen im 2. Halbjahr 2024 den berühmten Knoten platzen lassen. Gelingt dieses hingegen nicht, könnte sich die Situation weiter verschärfen und es wären weiter Unternehmensinsolvenzen und Geschäftsaufgaben in der Baubranche zu befürchten, mit entsprechenden negativen Auswirkungen für den Baustoffhandel. Auch die Abwanderung von Fachkräften im Handwerk stellt ein Risiko dar. Ähnlich der Situation in der Gastronomie fehlen dann Maurer, Elektriker, Fliesenleger und andere Handwerker, wenn die Umsätze in der Baubranche wieder anziehen. Damit drohen dann noch größere Kapazitätsengpässe im Handwerk und die benötigten 400.000 Wohneinheiten p.a. rücken in unerreichbare Entfernungen. Durch das breite Sortimentsspektrum unserer Unternehmensgruppe sehen wir uns dennoch gut gerüstet, um die Krise in der Bauwirtschaft gut zu überstehen. Geschäftsbereich wie das Sanieren und Modernisieren werden an Bedeutung und Umsatzanteilen zulegen und mit unseren gut geschulten Mitarbeitern werden wir der richtige Ansprechpartner für Privat- und Profikundschaft sein. Weitere Chancen sehen wir in zunehmenden Einzelhandelsumsätzen. Insbesondere bei knapper werdenden Handwerkskapazitäten werden die Menschen wieder viele Projekte in die eigene Hand nehmen. Mit unseren Baumärten der TRAUCO-Gruppe und den BAUDI-Märkten sind wir in vielen Regionen als Nahversorger auch hier der erste Ansprechpartner. Nach wie vor sind wir der Meinung, dass die Knappheit von Material und im Logistiksektor die Bedeutung des Großhandels grundsätzlich gestärkt hat. Aufgrund der Fähigkeit, auch größere Menge abzunehmen, können wir uns unseren Lieferanten als attraktiver Partner präsentieren und so gute Einstandspreise erzielen. Aufgrund unseres breit gefächerten Produktprogramms (auch unserer Tochtergesellschaften) sind wir gut aufgestellt. Unser Gesamtsortiment ist für Kunden attraktiv. Gleichzeitig bedingt die regionale und produktbezogene Streuung eine Risikostreuung. Es wird kontinuierlich investiert, erfolgsversprechende Wachstumschancen werden wahrgenommen. Liquidität steht der Gesellschaft in ausreichendem Maße zur Verfügung. Es sind auch zukünftig keine finanziellen Engpässe zu erwarten. Auf Kundenseite besteht das latente Risiko der Forderungsausfälle, welches allerdings größtenteils durch Warenkreditversicherungen abgesichert wird. Wir haben jedoch die Corona-Pandemie dazu genutzt, das Debitorenmanagement noch einmal zu straffen und so die Ausfallwahrscheinlichkeiten zu minimieren. Auf alle zurzeit bekannten Risiken ist die TRAUCO AG nach derzeitigem Kenntnisstand gut vorbereitet. Unterstützt wird die Geschäftsführung dabei durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Des Weiteren sind im Unternehmen zusätzliche interne Kontrollsysteme installiert. D. Nachtragsbericht Bestandsgefährdende Risiken für den Konzern lassen sich derzeit nicht erkennen. Die ersten Monate des Geschäftsjahres 2024 waren durch abermals geringere Großhandelsumsätze als in den Vorjahren geprägt. Diese Entwicklung war von uns antizipiert worden und schlägt sich auch in unseren Planungen nieder. Die Umsätze im Einzelhandel entwickelten sich in den ersten drei Monaten trotz schlechter Witterung positiv und lagen über den Vorjahresumsätzen und Planungen. Sonstige Vorgänge und Ereignisse von besonderer Bedeutung, die die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage unseres Konzerns maßgeblich beeinflusst haben, sind nach Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Großefehn, den 17. Juni 2024 TRAUCON
Holding AG
gez. Michael Trauernicht gez. Rolf Trauernicht KonzernbilanzAktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
KonzernkapitalflussrechnungDie nachfolgenden Kapitalflussrechnungen sind nach den Grundsätzen im Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 21 (DRS 21) des DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee erstellt worden. Sonstige Angaben zur Kapitalflussrechnung können dem Konzernanhang entnommen werden.
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2023Der nachfolgende Eigenkapitalspiegel ist nach den Grundsätzen im Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 22 (DRS 22) des DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee erstellt worden
KonzernanhangI. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Firma: TRAUCON Holding AG Sitz: Großefehn Registergericht: Amtsgericht Aurich, HRB 206461 Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Konzernabschlussstichtag ist der 31. Dezember 2023. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. II. Angaben zum Konsolidierungskreis Die Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen gemäß § 313 Abs. 2 Nr. 1 HGB sind in der im Konzernanhang befindlichen Übersicht "Aufstellung des Anteilsbesitzes für das Geschäftsjahr 2023" aufgenommen. Im Geschäftsjahr 2023 haben sich keine wesentlichen Änderungen innerhalb des Konsolidierungskreises ergeben. Die Angaben gemäß § 313 Abs. 2 Nr. 2 HGB zu den assoziierten Unternehmen sowie die nach § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB verlangten Angaben zu Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote von mindestens 20 % befinden sich ebenfalls in der Übersicht "Aufstellung des Anteilsbesitzes für das Geschäftsjahr 2023". Vom Wahlrecht, auf die Einbeziehung in den Konzernabschluss gem. § 296 HGB zu verzichten, wurde in keinem Fall Gebrauch gemacht. In diesen Konzernabschluss sind als Tochtergesellschaften Kommanditgesellschaften einbezogen, die als GmbH & Co. KGs zum Kreis der in § 264 a HGB genannten Personenhandelsgesellschaften gehören. Durch die Einbeziehung in den Konzernabschluss ist für diese Kommanditgesellschaften gemäß § 264 b HGB eine der Voraussetzungen zur Befreiung dieser Tochtergesellschaften von der Pflicht zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse erfüllt. Vorliegend wird diese Befreiungsmöglichkeit für sämtliche Kommanditgesellschaften, die unter "1. Verbundene Unternehmen" in der Übersicht "Aufstellung des Anteilsbesitzes für das Geschäftsjahr 2023" aufgeführt sind, in Anspruch genommen. III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden Für Erwerbe vor dem 1. Januar 2010 wurde die Kapitalkonsolidierung nach der Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB - alte Fassung) vorgenommen. Dabei erfolgte die Verrechnung des bei der Muttergesellschaft bilanzierten Beteiligungsbuchwerts mit dem auf die Beteiligung entfallenden Anteil am Eigenkapital des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des jeweiligen Erwerbs der Anteile bzw. in einem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem das Beteiligungsunternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Für Erwerbe nach dem 31. Dezember 2009 wurde für die Kapitalkonsolidierung gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB (neue Fassung) die Neubewertungsmethode angewendet. Die im Finanzanlagevermögen erfassten Beteiligungen an assoziierten Unternehmen sind sämtlich gemäß § 312 Abs. 1 Nr.1 HGB (alte Fassung) nach der Buchwertmethode angesetzt. Die Wertansätze der Beteiligungen und der Unterschiedsbeträge sind auf Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile ermittelt worden. In den Fällen der Beteiligungen an der Beer Baumarkt GmbH, NB Norderney Beton GmbH, der Junge stein design Verwaltungs-GmbH sowie der BauAllianz plus Verwaltungs-GmbH wurde auf die Anwendung des § 312 HGB gemäß § 311 Abs. 2 HGB verzichtet, weil diese Beteiligungen für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind. Die Schuldenkonsolidierung wurde gemäß § 303 Abs. 1 HGB vorgenommen. Die Eliminierung der Zwischenergebnisse wurde gemäß § 304 Abs. 1 HGB vorgenommen. Aufwendungen und Erträge wurden gemäß § 305 HGB konsolidiert. IV. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Vermögensgegenstände und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind gemäß § 308 Abs. 1 Satz 1 HGB einheitlich bewertet. Die immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten erfasst und werden linear gemäß ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei den Geschäfts- oder Firmenwerten handelt es sich um als Geschäfts- oder Firmenwerte aktivierte positive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung (§ 301 Abs. 3 HGB). Die Abschreibung erfolgt linear über fünf Jahre. Folgende Faktoren wurden für die Schätzung der Nutzungsdauern herangezogen: - Art und voraussichtliche Bestandsdauer des erworbenen Unternehmens einschließlich der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen, die sich auf seine Lebensdauer auswirken - Stabilität und voraussichtliche Bestandsdauer der Branche des erworbenen Unternehmens - Auswirkungen von Veränderungen der Absatz- und Beschaffungsmärkte sowie der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf das erworbene Unternehmen - Laufzeit wichtiger Absatz- und Beschaffungsverträge des erworbenen Unternehmens sowie voraussichtliche Dauer der Tätigkeit von wichtigen Mitarbeitern oder Mitarbeitergruppen für das erworbene Unternehmen (Management, Forschung, andere wichtige Know-how-Träger) Der passive Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung (Eigenkapitalcharakter) wird über einen Zeitraum von fünf Jahren aufgelöst.
Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und nutzungsbedingte Abschreibung, angesetzt. Es wird grundsätzlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. In 2023 wurde bei den beweglichen Wirtschaftsgütern die degressive Abschreibung vorgenommen. Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens werden bei Anschaffung in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt, wenn die Anschaffungskosten für den einzelnen Vermögensgegenstand 800,00 Euro nicht überschreiten. Das Finanzanlagevermögen ist mit den fortgeführten Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Vorräte sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. In den Anschaffungskosten sind die Eingangsfrachten berücksichtigt, abgesetzt sind die durchschnittlichen Skonti- und Bonierlöse. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen erkennbaren Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das Risiko in den übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen worden. Das übrige Umlaufvermögen ist mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. § 250 HGB gebildet. Die aktiven latenten Steuern (§ 306 HGB) wurden als Saldo der insgesamt angefallenen aktiven und passiven latenten Steuern angesetzt. Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag bilanziert. Die Pensionsverpflichtungen sind mit dem Barwert angesetzt. Der Bilanzansatz wurde dabei nach den vorliegenden versicherungsmathematischen Gutachten vorgenommen. Die Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen wurde nach den Änderungen des Handelsgesetzbuches durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz mit den Finanzanlagen, die ausschließlich der Sicherung dieser Altersversorgungsverpflichtungen dienen, saldiert (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Rückstellungen wurden nur in Höhe der Erfüllungsbeträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
In dem Posten "Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht", sind Boniforderungen von 4.422.520,00 Euro (Vorjahr: 4.816.304,38 Euro) enthalten, die rechtlich erst nach dem 31.12.2023 entstehen. 2. In dem Posten "sonstige Vermögensgegenstände" sind Boniforderungen von 4.664.819,69 Euro (Vorjahr: 6.818.130,82 Euro) enthalten, die rechtlich erst nach dem 31.12.2023 entstehen. C. Rechnungsabgrenzungsposten In dem Posten "Rechnungsabgrenzungsposten" sind aktivierte Disagiobeträge von 2.740,30 Euro (Vorjahr: 3.859,55 Euro) enthalten, die nach der arithmetisch-degressiven Methode abgeschrieben werden. D. Aktive latente Steuern Der Posten "Aktive latente Steuern" beruht auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen u. a. bei folgenden Posten bzw. Sachverhalten: - Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen - Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert gem. § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB - steuerliche Verlustvorträge - Zwischenergebniseliminierung - Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und rein steuerrechtlichen Wertansätzen Dem Wirtschaftlichkeits- und Wesentlichkeitsgrundsatz folgend wurde bei der Bemessung der latenten Steuern auf Einzelabschlussebene der jeweils unternehmensindividuelle Steuersatz (10 - 30 %) unverändert angewendet. Für die Bewertung der latenten Steuern im Konzernabschluss wurde mit nachstehender Ausnahme der individuelle Steuersatz des Konzernunternehmens zugrunde gelegt. Für die Bewertung der latenten Steuern aus der Zwischenergebniseliminierung wurde aus Wirtschaftlichkeits- und Wesentlichkeitsüberlegungen ein Durchschnittssteuersatz zugrunde gelegt. Die folgenden Angaben geben die latenten Steueransprüche und -schulden wieder. Dabei werden die Veränderungen der latenten Steuersalden im Laufe des Geschäftsjahres und die latenten Steuersalden am Ende des Geschäftsjahres und des Vorjahres dargestellt.
Passiva A. Eigenkapital
Am Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 sind im Aktienbuch der Gesellschaft 680.000 vinkulierte Namensaktien zum Nennbetrag von je 25,00 Euro verzeichnet. In dem Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von 45.106.697,00 Euro (Vorjahr: 36.538.129,66 Euro) enthalten. C. Rückstellungen Für die Ermittlung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen wurde das versicherungsmathematische Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der folgenden Annahmen angewandt:
Die Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen ist nach § 253 Abs. 2 HGB n. F. mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre abzuzinsen. Der Unterschiedsbetrag zur alten Bewertung mit dem Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre beträgt 1.510,00 Euro.
D. Verbindlichkeiten
5. In dem Posten "sonstige Verbindlichkeiten" sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 9.490.098,53 Euro (Vorjahr: 9.410.856,76 Euro) enthalten. In dem Posten "sonstige Verbindlichkeiten" sind Boniverpflichtungen von 0,00 Euro (Vorjahr: 44.972,34 Euro) enthalten, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen. 6. Zur Sicherung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen zugunsten der Lieferanten die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte. Angaben zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen gem. § 314 Abs. 1 Nr. 2a HGB: Die nach dem Bilanzstichtag zu erfüllenden planmäßigen Zahlungsverpflichtungen aus Leasingverträgen betragen einschließlich der Abschlusszahlungen bei Vertragsende (ohne Umsatzsteuer) 1.200.274,09 Euro (Vorjahr: 987.983,66 Euro). Die Summe der jährlich nach dem Bilanzstichtag zu zahlenden Beträge aus Pachtverhältnissen beläuft sich (ohne Umsatzsteuer) auf 1.960.823,84 Euro (Vorjahr: 1.941.006,76 Euro). VI. Angaben zu den einzelnen Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Auf eine Aufgliederung der Umsatzerlöse gem. § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB wurde verzichtet, da der Konzern keine sich voneinander erheblich unterscheidenden Tätigkeitsbereiche hat und ausschließlich auf dem deutschen Markt tätig ist. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 1 und 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. VII. Sonstige Angaben Zahl der Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen beträgt in 2023
Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr berechnete aufgeschlüsselte Gesamthonorar beträgt für
Gesellschaftsorgane Mitglieder des Vorstands waren im Geschäftsjahr 2023 - Herrn Michael Trauernicht und - Herrn Rolf Trauernicht. Die Vorstandsmitglieder sind einzeln vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit dieses unter Berücksichtigung von § 112 AktG gestattet ist. Auf die Angaben der gewährten Gesamtbezüge für die Mitglieder der Organe der Muttergesellschaft nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB wurde analog § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitglieder des Aufsichtsrats der TRAUCON Holding AG waren im Berichtsjahr: - Herr Focko Trauernicht, Wiesmoor (Aufsichtsratsvorsitzender) - Frau Marlene Trauernicht, Oldenburg - Frau Hanna Liebetrau, Wiesmoor Die im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge für die Mitglieder des Aufsichtsrates betragen 22.500,00 Euro. Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung weist entsprechend den Grundsätzen des DRS 21 "Kapitalflussrechnung" die Entwicklung der Zahlungsströme getrennt nach Mittelzu- und -abflüssen aus der laufenden Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit aus. Die Ermittlung der Cashflows erfolgte nach der indirekten Methode aus dem Konzernabschluss. Der Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung umfasst alle in der Konzernbilanz ausgewiesenen flüssigen Mittel, d. h. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten ohne nennenswerte Wertschwankungen verfügbar sind, abzüglich der kurzfristig fälligen Kontokorrentverbindlichkeiten.
Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres Derartige Vorgänge sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 nicht eingetreten. Ergebnisverwendung Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften des § 150 Abs. 1 und Abs. 2 AktG wurde bei dem Mutterunternehmen der zwanzigste Teil des Jahresüberschusses 2023 in die gesetzliche Rücklage eingestellt (rd. 89 TEUR). Verbundene Unternehmen und Beteiligungsunternehmen Die Angaben über den Anteilsbesitz gemäß § 313 Abs. 2 i. V. m. § 285 Nr. 11 HGB befinden sich in der folgenden Übersicht "Aufstellung des Anteilsbesitzes für das Geschäftsjahr 2023". Aufstellung des Anteilsbesitzes für das Geschäftsjahr 2023
Großefehn, den 17. Juni 2024 TRAUCON Holding AG, Großefehn gez. Michael Trauernicht gez. Rolf Trauernicht Bericht des AufsichtsratsAls Mitglieder des Aufsichtsrats der TRAUCON Holding AG erstatten wir gemäß § 171 AktG den folgenden Bericht: Als Aufsichtsrat haben wir in Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten die Geschäftsführung der Gesellschaft laufend geprüft. Unsere Prüfung basierte auf der laufenden Berichterstattung durch den Vorstand der TRAUCON Holding AG über die Lage und Entwicklung des Vermögens, des Ertrags und der Finanzen sowie der Berichterstattung des Vorstandes aufgrund von Nachfragen von uns. Dies geschah nicht nur innerhalb der turnusgemäßen Sitzungen des Aufsichtsrats, sondern auch während der Vorbereitungen auf diese Sitzungen und darüber hinaus in Gesprächen zwischen der Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand der Gesellschaft. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss 2023 sowie der Konzernabschluss 2023 für das Geschäftsjahr 2023 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der zum Abschlussprüfer bestellten FLICK GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Aurich, geprüft worden. Da sich hierbei keine Einwendungen ergeben haben, wurden vom Abschlussprüfer uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind uns gemäß § 170 AktG vom Vorstand zur Prüfung vorgelegt worden. Wir haben diese Unterlagen eingehend geprüft. Eine Aufsichtsratssitzung zur Prüfung der Unterlagen in Gegenwart des Abschlussprüfers, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet hat, hat stattgefunden. Die Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers haben wir zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer eigenen Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses stellen wir fest, dass wir keine Einwendungen erheben und den Jahresabschluss und den Konzernabschluss billigen, die damit gemäß § 172 AktG festgestellt sind. Den uns vom Vorstand vorgelegten Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns 2022 haben wir ebenfalls geprüft und stimmen diesem zu.
Großefehn, den 22. August 2024 Der Aufsichtsrat der TRAUCON Holding AG, vertreten durch die Vorsitzende des Aufsichtsrats, Frau Hanna Liebetrau gez. Hanna Liebetrau sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Konzernabschluss wurde am 22.08.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die TRAUCON Holding AG Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der TRAUCON Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der TRAUCON Holding AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 1. entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und 2. vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus 1. identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 2. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. 3. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 4. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 5. beurteilen wir Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. 6. holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. 7. beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. 8. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Aurich, den 10. Juli 2024 FLICK
GMBH
Diplom-Kaufmann Uwe Saathoff, Wirtschaftsprüfer |
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