TRAUCO AG
Tullumstraße 7, 26629 Großefehn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nicol Terveer seit 8.10.2025 | Vorstandsmitglied |
Marcus Bunger seit 21.9.2023 | Prokura |
Gerhard Konrad Carsten Ziese seit 10.1.2019 | Prokura |
Wilko Liebetrau seit 22.8.2013 | Vorstandsmitglied |
Michael Trauernicht seit 22.8.2013 | Vorstandsmitglied |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 0.00% | |
| 0.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
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Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TRAUCO AGGroßefehnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtA. Geschäfts- und Rahmenbedingungen 1. Organisatorische und rechtliche Struktur
2. Darstellung der Geschäftstätigkeit Wie in den Jahren zuvor gliedert sich die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in die folgenden Bereiche: - Baustoffhandel Der Fachbereich Werksgroßhandel stellt die operative Einheit innerhalb der TRAUCO AG dar. In diesem, sich an gewerblichen Kunden orientierenden Großhandelsbereich, werden in erster Linie Schornsteinsysteme und Faserzementprodukte für Bedachungen und Fassaden geführt. - Beteiligungen In diesem Bereich werden die Beteiligungen der TRAUCO AG gehalten und geführt. Wie aus der Aufstellung des Anteilsbesitzes im Anhang ersichtlich, sind dieses - Baustoffhandelsunternehmen, welche am Markt als "TRAUCO-Gruppe" auftreten. Mit Ausnahme von vier GmbHs handelt es sich um Personengesellschaften (GmbH & Co. KG) - die Firmen "TRAUCO Fachhandel GmbH & Co. KG" und deren Tochtergesellschaft "TRAUCO Plus GmbH & Co. KG" als Fliesengroßhandel - der Baudiscounter "BAUDI GmbH". Hier werden in erster Linie baumarktspezifische Sortimente im niedrigen Preissegment vertrieben. - Kapitalgesellschaften (GmbH), die die Komplementär-Funktion bei den genannten Personengesellschaften wahrnehmen - Dienstleistungen Für die Beteiligungen der TRAUCO AG werden Dienstleistungen in folgenden Bereichen angeboten: - Buchhaltung / Verwaltung - Finanzierung / Cash-Management - EDV - Controlling - Marketing - Einkauf - Baumarktbetreuung - Vermietung In diesem Geschäftsbereich findet die Vermietung von Grundstücken und Gebäuden an verschiedene Beteiligungsunternehmen und an Dritte statt. 3. Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes Der sich bereits im Geschäftsjahr 2022 abzeichnende Abschwung der Baubranche war im Geschäftsjahr 2023 deutlich zu spüren und übertraf die negativen Erwartungen noch einmal. Die auf hohem Niveau stagnierende Inflation, das Ende der Niedrigzinsphase, die Einstellung der staatlichen Bau-Förderungen und die schwächelnde Gesamtwirtschaft sorgten für erheblich Einbrüche bei Fertigstellungen (-24 % zum Vorjahr), Baugenehmigungen (bis zu -50 % zum Vorjahr) und Bauanträgen (bis zu -80 % zum Vorjahr). Dabei ist es nicht so, als Bestünde keine Bereitschaft zum Bauen. Investoren und private Bauherren haben grundsätzlich Interesse, Neubauprojekte anzugehen. Fehlende Planungssicherheit durch teils konträre Aussagen politischer Entscheidungsträger sorgen für eine große Verunsicherung und für ein "Abwarten" seitens potentieller Bauherren. Nachdem zahlreiche Bauunternehmen im ersten Halbjahr dank Altaufträgen noch eine gewisse Auslastung verzeichneten, verschlechterte sich die Lage im 2. Halbjahr deutlich. Größere Bauunternehmen hatten zunehmend Schwierigkeiten ihr Personal zu halten und Unternehmen die während der Pandemie ihre Aktivitäten um das Bauträgergeschäft aufgenommen haben, kamen in Anbetracht steigender Zinsen und fehlender Verkaufserfolge für fertiggestellte Objekte unter Druck. Als Resultat verzeichnet die Branche eine zunehmende Zahl an Unternehmensinsolvenzen ab dem 3. Quartal 2023. Insbesondere der viel beschrieben und dringend benötigte "bezahlbare" Wohnraum lässt sich unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht realisieren. Laut der Studie "Wohnungsbau 2024 in Deutschland: Kosten - Bedarf - Standards" der ARGE e.V. lässt das aktuelle Kosten- und Zinsniveau eine frei finanzierte Vermietung von unter 17,50 €/m 2 nicht zu. Von dem alljährlichen Ziel, 400.000 Wohneinheiten p.a. fertigzustellen, ist die Bundesregierung mit 223.000 Fertigstellungen in 2023 weit entfernt. Tendenz stark sinkend. Obwohl sich die private Nachfrage im Einzelhandel, schwerpunktmäßig in den Baumärkten, robuster als das Unternehmerkundengeschäft zeigte, wird die Umsatzerwartungskurve weiter nach unten zeigen, da sich die politischen Entscheidungsträger von Hilferufen der gesamten Baubranche bisher scheinbar unbeeindruckt zeigen. Der Umsatz sank im Geschäftsjahr 2023 um ca. 7,26 % auf rd. 11.155 TEUR (Vorjahr: rd. 12.029 TEUR). B. Darstellung des Geschäftsverlaufs 1. Ertragslage 1.1 Ergebnisstruktur 2023/ 2022 Wesentliche Kennzahlen der Ergebnisstruktur ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:
1.2 Umsatz- und Auftragsentwicklung Von den ersten zwei Monaten abgesehen, lagen alle Monatsumsätze des Jahres 2023 unter denen des Vorjahres. Ein Umstand, der jedoch auf die Umsatzschwäche des Januars und Februars 2022 zurückzuführen ist. Das Ende des ersten und der Beginn der 2. Quartals 2023 waren von feuchter Witterung geprägt, so dass die für unsere Branche so wichtigen Umsätze im Garten-Segment deutlich hinter den Erwartungen zurückblieben. Die Monate Mai und Juni entwickelten sich aufgrund guter Witterung erfreulicher, wenn auch die Planzahlen aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht erreicht werden konnten. Das uns wohl bekannte "Sommerloch" zeigte sich im Jahr 2023 sehr ausgeprägt, was auch mit einer schlechten Witterung während der Ferienzeit zu tun hatte. Entgegen dem für unsere Branche normalen Jahresverlaufes, konnten die Umsätze nach Ende der Ferienzeit im Sommer nicht signifikant zulegen. Die Auftragsüberhänge der Unternehmerkundschaft waren weitestgehend abgearbeitet, so dass die Unsicherheiten, in Anbetracht von steigenden Zinsen und Auslaufen stattlicher Förderprogramme, auf Seiten der Unternehmerkunden zunahm. Im letzten Quartal des Geschäftsjahres verzeichneten wir abermals rückläufige Umsätze, deutlich unter den Planzahlen. Das Geschäftsjahr schloss mit einem Gesamtumsatz von rd. 11.155 TEUR ab. Die Mieteinnahmen bewegten sich mit rd. 990 TEUR auf dem Vorjahresniveau von rd. 997 TEUR. Die Umsätze aus erbrachten Dienstleistungen gegenüber Beteiligungen waren mit rd. 5.462 TEUR ebenfalls auf dem Vorjahresniveau (Vorjahr: rd. 5.459 TEUR). 1.3 Beschaffung, Entwicklung der Kosten, Geschäftsergebnis Die zum Teil deutlich gestiegenen Beschaffungskosten konnten größtenteils an die Abnehmer weitergegeben werden. Der Personalaufwand verringerte sich deutlich auf rd. 4.731 TEUR (Vorjahr: rd. 6.205 TEUR). Aufgrund der beschriebene Umsatzrückgänge wurde das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss von 3.406.154,11 Euro (Vorjahr: 9.640.935,68 Euro) dennoch zufriedenstellend abgeschlossen. 2. Vermögens- und Finanzlage 2.1 Kennzahlen der Vermögenslage und Kapitalstruktur Ein Überblick über die Vermögens- und Kapitalstruktur ergibt sich aus folgender Übersicht:
Die Vermögenslage und Kapitalstruktur des Unternehmens ist nach wie vor stabil. Das Sachanlagevermögen ist auf rd. 5.848 TEUR (Vorjahr rd. 5.969 TEUR) gesunken. Aufgrund der insgesamt weiterhin positiven Beteiligungserträge sind die Finanzanlagen auf rd. 52.979 TEUR (Vorjahr: rd. 49.728 TEUR) gestiegen. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind demgegenüber auf rd. 3.660 TEUR (Vorjahr: rd. 9.894 TEUR) gesunken. Wesentliche Bewertungsrisiken im Bilanzansatz für den Warenbestand sind nicht erkennbar. Die jeweils verantwortlichen Geschäftsführer und Betriebsleiter sind angewiesen, das strenge Niederstwertprinzip in der Bewertung konsequent anzuwenden. Das gilt insbesondere auch für Lagerware, bei der Beeinträchtigungen in der Beschaffenheit zu Preisabschlägen in der Vermarktung führen. Sämtliche Anlagegüter werden zeitanteilig nach den steuerlich zulässigen Methoden und den vorgegebenen AfA-Sätzen abgeschrieben. Im Jahr 2023 haben wir von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die degressive Abschreibung so weit wie möglich zu nutzen. Die Stichtagsliquidität ist gegenüber dem Jahr 2022 angestiegen (rd. + 1.630 TEUR). Das Eigenkapital der Berichtsgesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag rd. 58.473 TEUR (Vorjahr: rd. 56.816 TEUR). Die Eigenkapitalquote ist auf 83,6 % (Vorjahr: ca. 79,7 %). gestiegen. 2.2 Investitionen Es wurden im Berichtsjahr keine größeren Einzelinvestitionen am Standort Großefehn getätigt. Es wurden jedoch Finanzmittel in Höhe von ca. 71 TEUR für notwendige Instandhaltungen und Reparaturen zur Wertsicherung des Standortes Großefehn aufgewendet. Durch langfristige Investitionspläne ist die Kontinuität im Anlagevermögen sowie in der Abschreibungsquote gewährleistet. Abgängiges Anlagevermögen wird in der Regel veräußert, bevor die laufenden Wartungskosten zunehmen und das Anlagegut zu einer Belastung wird. 2.3 Finanzlage/Finanzierungsmaßnahmen Laufende Investitionen werden grundsätzlich aus dem Cash-Flow heraus finanziert. Für größere Investitionen werden objektbezogene, langfristige Finanzierungen in Anspruch genommen. Ansonsten werden hauptsächlich die Möglichkeiten der gewährten Kreditlinien im kurzfristigen Kreditbereich genutzt. Langfristige Leasing- oder sonstige langfristige Finanzierungsverträge (neben den im Anhang genannten Verpflichtungen) bestehen zum Jahresstichtag keine. Die Inanspruchnahme der Kontokorrentkreditlinien wurde zu keinem Zeitpunkt voll ausgenutzt. Die Berichtsgesellschaft verfügt bei verschiedenen Banken über ausreichende Kreditlinien. Zum Bilanzstichtag wurden diese zu ca. 55 % ausgeschöpft. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich erneut deutlich auf rd. 2.623 TEUR (Vorjahr: rd. 3.588 TEUR). Die anfallenden finanziellen Verpflichtungen wurden stets, unter Erwirtschaftung von Skontoerträgen, durch schnelle und pünktliche Zahlung erfüllt. Ihren Zahlungsverpflichtungen ist unsere Gesellschaft stets zuverlässig nachkommen. 3. Personal- und Sozialbereich Die Mitarbeiterzahl ist im Berichtsjahr nahezu konstant geblieben. Im Durchschnitt des Jahres 2023 beschäftigte das Unternehmen insgesamt 89 Mitarbeiter, davon 66 kaufmännische Angestellte, 6 gewerbliche Mitarbeiter, 7 Auszubildende und 7 Aushilfskräfte. Die Geschäftsleitung besteht zum Bilanzstichtag aus einem 2-köpfigen Vorstand und 3 Prokuristen. Die Personalaufwendungen lagen im Berichtsjahr mit rd. 4.731 TEUR unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr: rd. 6.205 TEUR). In den Bereichen Gesundheits- und Arbeitsschutz - zum Beispiel Unfallschutz, Berufsunfälle o. ä. - gab es im Berichtsjahr 2023 keine besonderen Vorkommnisse. 4. Sonstige wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres Sonstige wichtige Ereignisse oder Entwicklungen hat es im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 bei der TRAUCO AG nicht gegeben. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht Entsprechend der negativen Prognosen für die gesamte deutsche Wirtschaft sind auch die Erwartungen für die Baubranche zurückhaltend. Insbesondere für den Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern fehlen wichtige Anreize in Form von niedrigen Zinsen und (sinnvollen) staatlichen Förderungen in Verbindung mit einer Planungssicherheit für die Bauherren. Eine prognostizierte Leitzinssenkung der EZB könnte bei einigen Investoren und Bauträgern für die Umsetzung von Bauprojekten sorgen, Privatpersonen (insbesondere Familien) mit niedrigeren Einkommen sind aber besonders auf staatliche Förderprogramme angewiesen. Solange mit den Förderprogrammen nur energetische Baustandards gefördert werden, die für Normalverdiener nicht wirtschaftlich sind, wird sich der private Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht erholen. Im Einzelhandel dürfte sich der Trend mit stabilen Umsätzen und steigender Nachfrage aus dem Geschäftsjahr 2023 fortsetzen. Ein weiteres Indiz dafür, dass der Wille im eigenen Haus etwas zu investieren durchaus vorhanden ist. Der weiterhin fehlende Wohnraum wird für eine stabile Nachfrage im Bereich der Mehrfamilienhäuser sorgen, analog dazu sind jedoch weiter steigende Mieten zu erwarten. Dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum liegt damit in weiter Ferne. Vielversprechend ist der Geschäftsbereich Sanierung und Modernisierung von vorhandenem Wohnraum. Die nach wie vor hohen Energiepreise und die immer noch hohe Inflation, welche vorhandenes Barvermögen abschmilzt, dürften für steigende Umsätze in diesem Segment sorgen. Für 2024 gehen wir von einem Umsatz- und Ertragsniveau leicht unter dem Vorjahr aus. 2. Chancen- und Risikobericht Die momentane gesamtwirtschaftliche Lage und die Krise in der Bauwirtschaft birgt mehr Risiken als Chancen. Zwar dürften die Preise für Baustoffe und Grundstücke ihren Zenit erreicht haben, jedoch bewegen sich die Baunebenkosten und Zinsen weiter auf hohem Niveau. Bei Verbrauchern und Unternehmen ist gleichermaßen eine große Verunsicherung zu spüren, da eine Planungssicherheit bei den momentanen politischen Entscheidungen nicht gegeben ist. Hier liegen Chancen und Risiken nah beieinander. Schafft es die Politik, Planungssicherheit in Form von verlässlichen Förderprogrammen mit vernünftigen Anforderungen zu schaffen, könnte das in Verbindung mit sinkenden Zinsen im 2. Halbjahr 2024 den berühmten Knoten platzen lassen. Gelingt dieses hingegen nicht, könnte sich die Situation weiter verschärfen und es wären weiter Unternehmensinsolvenzen und Geschäftsaufgaben in der Baubranche zu befürchten, mit entsprechenden negativen Auswirkungen für den Baustoffhandel. Auch die Abwanderung von Fachkräften im Handwerk stellt ein Risiko dar. Ähnlich der Situation in der Gastronomie fehlen dann Maurer, Elektriker, Fliesenleger und andere Handwerker, wenn die Umsätze in der Baubranche wieder anziehen. Damit drohen dann noch größere Kapazitätsengpässe im Handwerk und die benötigten 400.000 Wohneinheiten p.a. rücken in unerreichbare Entfernungen. Durch das breite Sortimentsspektrum unserer Unternehmensgruppe sehen wir uns dennoch gut gerüstet, um die Krise in der Bauwirtschaft gut zu überstehen. Geschäftsbereiche wie das Sanieren und Modernisieren werden an Bedeutung und Umsatzanteilen zulegen und mit unseren gut geschulten Mitarbeitern werden wir der richtige Ansprechpartner für Privat- und Profikundschaft sein. Weitere Chancen sehen wir in zunehmenden Einzelhandelsumsätzen. Insbesondere bei knapper werdenden Handwerkskapazitäten werden die Menschen wieder viele Projekte in die eigene Hand nehmen. Mit unseren Baumärten der TRAUCO-Gruppe und den BAUDI-Märkten sind wir in vielen Regionen als Nahversorger auch hier der erste Ansprechpartner. Nach wie vor sind wir der Meinung, dass die Knappheit von Material und im Logistiksektor die Bedeutung des Großhandels grundsätzlich gestärkt hat. Aufgrund der Fähigkeit, auch größere Menge abzunehmen, können wir uns unseren Lieferanten als attraktiver Partner präsentieren und so gute Einstandspreise erzielen. Aufgrund unseres breit gefächerten Produktprogramms (auch unserer Tochtergesellschaften) sind wir gut aufgestellt. Unser Gesamtsortiment ist für Kunden attraktiv. Gleichzeitig bedingt die regionale und produktbezogene Streuung eine Risikostreuung. Es wird kontinuierlich investiert, erfolgversprechende Wachstumschancen werden wahrgenommen. Liquidität steht der Gesellschaft in ausreichendem Maße zur Verfügung. Es sind auch zukünftig keine finanziellen Engpässe zu erwarten. Auf Kundenseite besteht das latente Risiko der Forderungsausfälle, welches allerdings größtenteils durch Warenkreditversicherungen abgesichert wird. Wir haben jedoch die Corona-Pandemie dazu genutzt, das Debitorenmanagement noch einmal zu straffen und so die Ausfallwahrscheinlichkeiten zu minimieren. Auf alle zurzeit bekannten Risiken ist die TRAUCO AG nach derzeitigem Kenntnisstand gut vorbereitet. Unterstützt wird die Geschäftsführung dabei durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Des Weiteren sind im Unternehmen zusätzliche interne Kontrollsysteme installiert. D. Nachtragsbericht Bestandsgefährdende Risiken für die Gesellschaft lassen sich derzeit nicht erkennen. Die ersten Monate des Geschäftsjahres 2024 waren durch abermals geringere Großhandelsumsätze als in den Vorjahren geprägt. Diese Entwicklung war von uns antizipiert worden und schlägt sich auch in unseren Planungen nieder. Die Umsätze im Einzelhandel entwickelten sich in den ersten drei Monaten trotz schlechter Witterung positiv und lagen über den Vorjahresumsätzen und Planungen. Sonstige Vorgänge und Ereignisse von besonderer Bedeutung, die die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage unseres Unternehmens maßgeblich beeinflusst haben, sind nach Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten. E. Sonstige Angaben Schlusserklärung des Vorstands zum Bericht der Gesellschaft über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Da die TRAUCON Holding AG, Großefehn, als Anteilseigner mit ihrer Beteiligung eine sichere Hauptversammlungsmehrheit repräsentiert, ist ein Abhängigkeitsverhältnis der TRAUCO AG gegenüber der TRAUCON Holding AG nach § 17 Abs. 1 AktG begründet. Der Vorstand der TRAUCO AG hat daher für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 den nach § 312 AktG vorgeschriebenen Bericht über Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen an den Aufsichtsrat erstattet. In diesem Bericht wurden die Beziehungen zur TRAUCON Holding AG sowie deren verbundenen Unternehmen der TRAUCON-Gruppe erfasst. Der Vorstand hat folgende Schlusserklärung gem. § 312 Abs. 3 AktG abgegeben: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden."
Großefehn, den 24. Mai 2024 TRAUCO
AG
gez. Michael Trauernicht gez. Wilko Liebetrau BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die TRAUCO AG weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1, 2 und 4 HGB auf. Sie wendet jedoch hinsichtlich der Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung freiwillig die Vorschriften gemäß § 266 und § 275 Abs. 2 HGB für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB an. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten bilanziert und werden linear gemäß ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Es wird von der linearen sowie der degressiven Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens werden bei Anschaffung in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt, wenn die Anschaffungskosten für den einzelnen Vermögensgegenstand 800,00 Euro nicht überschreiten. Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten bilanziert. Die Vorräte sind mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. In die Anschaffungskosten eingerechnet worden sind die Eingangsfrachten, abgesetzt sind die durchschnittlichen Skonti- und Bonierlöse. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Das übrige Umlaufvermögen ist mit den Anschaffungskosten (Nennwerten) bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 HGB gebildet. Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag bilanziert. Rückstellungen sind nur in Höhe der Erfüllungsbeträge passiviert, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Pensionsverpflichtungen wurden mit dem Barwert passiviert. Hierfür wurde der Ansatz nach dem vorliegenden versicherungsmathematischen Gutachten vorgenommen. Dabei wurde unter Berücksichtigung des § 253 Abs. 2 HGB der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten 10 Jahre für die Berechnung der Altersvorsorgeverpflichtung angewandt. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert. Die passiven latenten Steuern wurden als Saldo der insgesamt angefallenen latenten Steuern bilanziert. Der bei der Berechnung der latenten Steuern angewendete Steuersatz beträgt 29,65 % für die Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer.
Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegen verbundene Unternehmen In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 327.161,81 Euro (Vorjahr: 247.165,06 Euro) sowie sonstige Forderungen in Höhe von 3.333.120,86 Euro (Vorjahr: 9.646.760,68 Euro) enthalten. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 28.016,13 Euro (Vorjahr: 4.070,26 Euro) sowie sonstige Forderungen in Höhe von 234.202,16 Euro (Vorjahr: 26.811,77 Euro) enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Boniforderungen von 173.497,55 Euro (Vorjahr: 494.088,00 Euro) enthalten. Die Boniforderungen sind rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstanden. Passiva Eigenkapital 1. Das Grundkapital beträgt: 25.000.000,00 Euro Die gesetzliche Rücklage beträgt: 2.500.000,00 Euro - davon wurde aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 gemäß § 150 Abs. 2 Satz 1 AktG eingestellt: 146.832,74 Euro Die anderen Gewinnrücklagen betragen: 12.500.000,00 Euro 2. Aktien Am Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 sind im Aktienbuch der Gesellschaft 500.000 vinkulierte Namensaktien zum Nennbetrag von je 50,00 Euro verzeichnet. 3. Die Aktien verteilen sich wie folgt: - TRAUCON Holding AG, Großefehn 500.000 Aktien 4. In dem Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von 15.213.208,28 Euro (Vorjahr: 7.804.319,38 Euro) enthalten. 5. Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB 36,00 Euro - davon Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB aus der Bewertung der Pensionsverpflichtungen 36,00 Euro Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen Für die Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurde das Anwartschaftbarwertverfahren unter Zugrundelegung der folgenden Annahmen angewandt: - Rentendynamik 1,00 % - Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - Der angewandte Rechnungszins beträgt 1,83 % Bei dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Zinsaufwand aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von 209,00 Euro (Vorjahr: 239,00 Euro) handelt es sich um Zinsen aus der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen. Die Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen ist nach § 253 Abs. 2 HGB n. F. mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre abzuzinsen. Der Unterschiedsbetrag zur alten Bewertung mit dem Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre beträgt 36,00 Euro. Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gem. § 253 Abs. 2 HGB n.F. 9.954,00 Euro Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gem. § 253 Abs. 2 HGB a.F. 9.990,00 Euro Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 6 HGB: 36,00 Euro Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten wesentliche Rückstellungen für Sonderzahlungen für Mitarbeiter und Tantiemen sowie für Jahresabschluss-, Prüfungs- und Offenlegungskosten. Verbindlichkeiten Gesamtbetrag der unter dem Posten "C. Verbindlichkeiten" ausgewiesenen Verbindlichkeiten: 10.387.861,75 Euro (Vorjahr: 12.679.917,77 Euro). Von dem Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben 166.190,08 Euro (Vorjahr: 503.751,65 Euro) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, welche in gesamter Höhe Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind: 1.677.094,17 Euro (Vorjahr: 2.367.928,15 Euro). Zusammensetzung: - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 1.677.094,17 Euro (Vorjahr: 2.367.928,15 Euro) Art und Form der Sicherheiten: - Grundschulden - Negativ- und Gleichbehandlungserklärungen - Sicherungsübereignungen (Photovoltaikanlagen) - Dienstbarkeiten (Photovoltaikanlagen) - Abtretung von Rechten und Ansprüchen (Photovoltaikanlagen) Zur Sicherung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen zugunsten der Lieferanten branchenübliche Eigentumsvorbehalte. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 344.144,65 Euro (Vorjahr: 220.875,78 Euro) sowie sonstige Verbindlichkeiten von 6.823.000,00 Euro (Vorjahr: 7.146.000,00 Euro) enthalten. Des Weiteren bestehen in diesem Posten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 7.061.818,70 Euro (Vorjahr: 7.146.000,00 Euro). Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 26.264,46 Euro (Vorjahr: 49.669,37 Euro) enthalten. Sonstige Verbindlichkeiten In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Boniverpflichtungen von 0,00 Euro (Vorjahr: 44.972,34 Euro) enthalten, die rechtlich erst nach dem 31.12.2023 entstehen. Latente Steuern Die folgenden Angaben geben die latenten Steueransprüche und -schulden vor Saldierung für einzelne Bilanzpositionen wieder. Dabei werden die Veränderungen der latenten Steuersalden im Laufe des Geschäftsjahres und die latenten Steuersalden am Ende des Geschäftsjahres und des Vorjahres dargestellt:
Haftungsverhältnisse 1. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften 1.854.516,75 Euro (Vorjahr: 2.054.516,75 Euro - davon Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen 1.854.516,75 Euro (Vorjahr: 2.054.516,75 Euro) 2. Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen 47.974.017,30 Euro (Vorjahr: 44.557.977,91 Euro) - davon Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen 47.974.017,30 Euro (Vorjahr: 44.557.977,91 Euro) Das Risiko der Inanspruchnahme gemäß § 251 HGB ausgewiesener Haftungsverhältnisse der Gesellschaft gegenüber verbundenen Unternehmen ist als gering einzustufen. Die Sicherungsnehmer sind in der Vergangenheit stets ihren vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nachgekommen und es bestehen keine Anhaltspunkte für zukünftig abweichendes Zahlungsverhalten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die nach dem Bilanzstichtag zu erfüllenden planmäßigen Verpflichtungen aus Leasingverträgen betragen (ohne Umsatzsteuer) 81.269,00 Euro (Vorjahr: 80.673,01 Euro). Die nach dem Bilanzstichtag zu erfüllenden planmäßigen jährlichen Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen betragen (ohne Umsatzsteuer) 181.982,04 Euro (Vorjahr: 181.982,04 Euro), davon gegenüber verbundenen Unternehmen 169.982,04 Euro (Vorjahr: 169.982,04 Euro). IV. Sonstige Angaben Zahl der Arbeitnehmer Die Zahl der Arbeitnehmer - gemäß § 267 Abs. 5 HGB - beträgt im Geschäftsjahr 2023 (Vorjahr):
Gesellschaftsorgane Mitglieder des Vorstands waren im Geschäftsjahr 2023: - Herr Michael Trauernicht, Wiesmoor Vorstand Finanzen/Personal (Vorsitzender) - Herr Wilko Liebetrau, Wiesmoor Vorstand Einkauf/Logistik - Herr Harald Schön, Uplengen-Remels Vorstand Marketing/Vertrieb (bis zum 30.08.2023) Die Vorstandsmitglieder sind einzeln vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit dieses unter Berücksichtigung von § 112 AktG gestattet ist. Auf die Angabe der im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder nach § 285 Nr. 9 a HGB wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2023: - Herr Rolf Trauernicht Baustoff-Kaufmann (Vorsitzender) - Frau Hanna Liebetrau kfm. Angestellte (stellvertr. Vorsitzende) - Herr Friedhelm Schoon Kaufmann - Frau Lydia Ehmen kfm. Angestellte - Herr Folkmar Ukena Kaufmann - Herr Harald Schön Baustoff-Kaufmann (ab dem 30.08.2023) Die im Geschäftsjahr 2023 gewährten Gesamtbezüge für die Mitglieder des Aufsichtsrats betragen 20.250,00 Euro. Verbundene Unternehmen und Beteiligungsunternehmen Die Angaben über den Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 HGB befinden sich in der folgenden Übersicht "Aufstellung des Anteilsbesitzes für das Geschäftsjahr 2023". Aufstellung des Anteilsbesitzes für das Geschäftsjahr 2023
* Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 lag bei der Erstellung der Aufstellung des Anteilsbesitzes noch nicht vor. Es sind die Werte zum 31.12.2022 berücksichtigt worden. Der Jahresabschluss der TRAUCO AG wird in den Konzernabschluss ihres Mutterunternehmens, der TRAUCON Holding AG mit Sitz in Großefehn, einbezogen. Durch diese Einbeziehung ist die TRAUCO AG gemäß § 291 Abs. 2 HGB von ihrer grundsätzlichen Pflicht, einen eigenen (Teil-) Konzernabschluss aufzustellen und prüfen zu lassen, befreit. Der Konzernabschluss der TRAUCON Holding AG wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers erhältlich sein. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres Derartige Vorgänge sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 nicht eingetreten. Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3.406.154,11 Euro ab. Im Rahmen der Einstellungen in die Rücklagen wurde gemäß § 150 Abs. 2 Satz 1 AktG 146.832,74 Euro in die gesetzliche Rücklage eingestellt. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von 15.213.208,28 Euro verbleibt ein Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2023 von 18.472.529,65 Euro. Der Vorstand wird den Aktionären vorschlagen, aus dem verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 18.472.529,65 Euro einen Betrag in Höhe von 1.000.000,00 Euro auszuschütten und den Restbetrag von 17.472.529,65 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. TRAUCO AG Großefehn
Großefehn, den 24. Mai 2024 gez. Michael Trauernicht gez. Wilko Liebetrau Beschluss über die ErgebnisverwendungDie Hauptversammlung vom 20. August 2024 ist dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes gefolgt und hat beschlossen aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 18.472.529,65 Euro eine Dividende von 2,00 Euro je Namensaktie an die Aktionäre auzuschütten, das sind 1.000.000,00 Euro, und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 17.472.529,65 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Bericht des Aufsichtsratsder TRAUCO AG, GroßefehnAls Mitglieder des Aufsichtsrats der TRAUCO AG erstatten wir gemäß § 171 AktG den folgenden Bericht: Als Aufsichtsrat haben wir in Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten die Geschäftsführung der Gesellschaft laufend geprüft. Unsere Prüfung basierte auf der laufenden Berichterstattung durch den Vorstand der TRAUCO AG über die Lage und Entwicklung des Vermögens, des Ertrags und der Finanzen sowie der Berichterstattung des Vorstandes aufgrund von Nachfragen von uns. Dies geschah nicht nur innerhalb der turnusgemäßen Sitzungen des Aufsichtsrats, sondern auch während der Vorbereitungen auf diese Sitzungen und darüber hinaus in Gesprächen zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand der Gesellschaft. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss 2023 sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der zum Abschlussprüfer bestellten FLICK GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Aurich, geprüft worden. Da sich hierbei keine Einwendungen ergeben haben, wurde vom Abschlussprüfer ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind uns gemäß § 170 AktG vom Vorstand zur Prüfung vorgelegt worden. Wir haben diese Unterlagen eingehend geprüft. Eine Aufsichtsratssitzung zur Prüfung der Unterlagen in Gegenwart des Abschlussprüfers, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet hat, hat stattgefunden. Die Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers haben wir zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer eigenen Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts stellen wir fest, dass wir keine Einwendungen erheben und den Jahresabschluss billigen, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist. Den uns vom Vorstand vorgelegten Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns 2023 haben wir ebenfalls geprüft und stimmen diesem zu. Der vom Vorstand der TRAUCO AG erstellte Bericht der Gesellschaft über die Beziehungen der TRAUCO AG zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2023 (Abhängigkeitsbericht) ist uns gemäß § 314 Abs. 1 AktG vom Vorstand zur Prüfung vorgelegt worden. Wir haben diese Unterlagen eingehend geprüft. Eine Aufsichtsratssitzung zur Prüfung der Unterlagen in Gegenwart des Abschlussprüfers, der über seine Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet hat, hat stattgefunden. Der Abschlussprüfer hat im Rahmen seiner Prüfung des Berichtes des Vorstands über Beziehungen der TRAUCO AG zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2023 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.
Aurich, den 10. Juni 2024 gez. Diplom-Kaufmann Uwe Saathoff Wirtschaftsprüfer" Der Abschlussprüfer hat uns den Prüfungsbericht vorgelegt. Die Prüfungsergebnisse und den Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers haben wir kritisch gewürdigt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Dabei konnten wir uns von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen und gelangten zu dem Ergebnis, dass der Prüfungsbericht - wie auch die vom Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst - den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer eigenen Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen der TRAUCO AG zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2023 (Abhängigkeitsbericht) stellen wir fest, dass der Bericht vollständig ist und gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen zu erheben sind.
Großefehn, den 20. August 2024 Der Aufsichtsrat der TRAUCO AG, vertreten durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats gez. Rolf Trauernicht sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.08.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die TRAUCO AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der TRAUCO AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TRAUCO AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Aurich, den 10. Juni 2024 FLICK
GMBH
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